(63|
u Hombr inffurt nin am
(63S ober 18<
.11
lut
iße Nr. 1
«erst« netto in meist
[640 vorher i
n.
irr.
>r. er.
mg
I
66
Komik.
>netb
Vfg
a.
lang
us.)
),60 M ',80 . ,10 , ,25 , ,35 „ ,50 , ,70 , I__________
ff
1,20 , ,20 „ ,30 „ L
e Preü (628
M
Ma»
», Saei
rtrefflicl
WSchnttliche Beilagen: Kreis-Blatt für die Kreise Marburg und Kirchhain.
Sndt V ®et 9 «teWtion8unb ** Illustriertes Sonntagsblatt. Redaktion und Expedition: Markt 21.
M 253.
GrichetM täglich nutzer an Wertingen mutz e»mt» und Feiertagen. — Quartal-AbonnementS-Prei» bei der Expedition 2 Mk., bei allm Postämtern 2 Mk. 25 Pfg. (exkl. Bestellgeld). Jusertiontzgebühr für die gefpnltene Zeile 10 Ma. Reklamen fnr die W Mg;
Marburg,
Donnerstag, 27. Oktober 1892.
Anzeigen nimmt entgegen die Erpedition dieses Blatter, sowie die Annoncm-BureE von Haasenstein u. Vogler in Frankfurt a. M., Cassel, Magdeburg und Wien; Rudolf Stoffe in Frankfurt a. M., Berlin, München u. Köln; G. L. Daube tu Co. in Frankfurt a. M., Berlin, Hannover, PariSi
XXVII. Jahrgang.
Neubestellungen auf die „Oberhessische Zeitung" für die Monate November und Dezember werden von allen Postanstalten, den Landbriefträgern, in der Expedition (Markt 21), sowie von unseren Filial-Expeditionen in Kirchhain, Neustadt, Wetter und Gladenbach entgegengenommen.
Die Exped. der „Oberheff. Ztg."
Abzahlungsgeschäfte und Wucher.
(Zwei neue Gesetzentwürfe.)
Der Bundesrat wird sich mit einem Gesetzentwurf, betr. die Strafbestimmungen über den Wucher zu beschäftigen haben. Wie man hört, wird in dem Gesetzentwurf die Abnahme von Zinsen für ein Darlehen unter Ausbeutung der Notlage, deS Leichtsinns oder der Unerfahrenheit eines Andern bei Ueberschreitung des üblichen Zinsfußes mit Gefängnis und gleichzeitiger Geldbuße bis zu 3000 Mk. bestraft. Die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte ist außerdem zulässig. Gewerbs- oder gewohnheitsmäßiger Wucher wftd gleichfalls unter eventueller Aberkennung der Ehrenrechte mit Gefängnis nicht unter drei Monaten und gleichzeitiger Geldbuße von 150 — 1500 Mk. bestraft. Gleiche Strafen treffen denjenigen, welcher mit Bezug auf ein Rechtsgeschäft anderer als der eben beschriebenen Wuchergeschäfte sich oder einem Dritten Vermögensdorteile verschafft, welche in auffälligem Mißver- hältnis zu der Leistung stehen, und wer den polizeilichen Anordnungen über das Abhalten von öffentlichen Auktionen und das Verabfolgen geistiger Getränke während derselben zuwiderhandelt. — In das bisherige Wuchergesetz werden folgende Besttmmungen eingefügt: Verträge, welche gegen diese vorgedachten Bestimmungen des Strafgesetzbuches verstoßen, sind Mgiltig. Alle von dem oder für den Schuldner geleisteten Vermögeusvorteile müssen zurückgewährt und vom Empfangstage ab verzinst werden. Endlich sind Gelddarleiher verpflichtet, denjenigen, mit welchen sie Geschäfte treiben, für jedes Kalenderjahr binnen drei Monaten nach dessen Schluß einen vollständigen Rechnungsauszug über die noch schwebenden Geschäfte «ttzuteilen, andernfalls tritt Geldstrafe bis zu 500 Mk. oder Haft ein und Verlust der Zinsen für die Geschäfte, welche in dem Rechnungsauszüge aufzu- nehmen waren. Die Begründung weist, dem Vernehmen nach, darauf hin, daß sich die bisherigen
Auf Wronkermühle.
Original-Roman von E. D. H. Brandrup.
(Nachdruck verboten.] (Fortsetzung.)
Leo Berger, so hieß der junge Mann, war Kaufmann im Ott und besaß ein außerordentlich Äühendes Material- und Kolonialwaren-Geschäft. Glück und Zufttedenheit sprach denn auch aus dem glattrasierten Vollmondsgeficht des behäbigen Herrchens.
„Na, trifft man Dich auch einmal in SS—?“ fragte er jetzt und streckte dem einstigen Schulkameraden feine beiden tadellos bekleideten Hände entgegen. „Aber Mensch, um des Himmelswillen,' fetzte er dann hinzu, ohne die Antwort Fritzens abzuwarten, „wie finster siehst Du aus? — Ist das ein Gesicht für einen jungen Ehemann, der noch dazu das Glück gehabt hat, das reizendste Mädchen auf Meilen im Umkreise heimzuführen.
„Oh, ich — ich/ stammelte Fritz jetzt — „ich bin schon seit einigen Tagen nicht ganz wohl. Und sich wieder in der Gewalt habend, fuhr er rasch fort: „Doch das wird ja vorübergehen. Meine gute Natur trägt sttts den Sieg über derartige Unpäßlichkeiten davon und dann werde ich auch bald wieder mein Altes frisches Aussehen zurückerlangen/
„Natürlich — natürlich, mein Junge" Und jetzt den Freund unter dm Arm faßend, sagte der junge Kaufmann dann: „Aber wie steht es jetzt mit einem Schoppen, Wronker'chen? — Wir haben nur wenige Schritte bis zum Klein'schen Lokal und dort läßt sich ganz gemütlich ein müßiges halbes Stündchen verplaudern "
Fritz, dem die Zerstreuung, welche ihm die Unterhaltung des Freundes bot,-gerade recht kam, Willigte gern in den Vorschlag desselben So schritten
Bestimmungen gegen den Wucher als unzureichend erwiesen haben, wie dies in Eingaben an den Bundesrat und Reichstag dargethan ist. Ein Vorgehen in der angedeuteten Richtung lehnt sich an die Ueber- weisung von Reichstagsbittschriften an den Reichstag an. Die planmäßige Ausbeutung der Notlage oder der sonstigen wirtschaftlichen Schwächen Anderer stellt sich nicht nur als moralisch verwerflich, sondern auch als Verstoß gegen die Rechtsordnung dar. Es müßten daher die Gerichte in den Stand gesetzt werden, nicht mir ein geschäftliches Treiben, das der Volksüberzeugung als Wucher gilt, zu ahnden, sondern selbst bei offenkundiger Sachlage gegenüber der Ausbeutung von Rechtsgeschäften dem Gläubiger die staatliche Hilfe zu gewähren.
Ferner wird der Bundesrat umgehend mit einem Gesetzentwurf, betreffend die Abzahlungsgeschäfte, befaßt werden, wozu, wie wiederholt berichtet worden, umfangreiche Vorarbeiten seit längerer Zeit schwebten. In dem Gesetzentwurf wird im Wesentlichen folgendes festgesetzt: Bei Verkäufm gegen Teilzahlung soll der Verkäufer bei Nichterfüllung der von dem Käufer übernommenen Verpflichtungen berechtigt sein, die Rückgabe der empfangene« Sache gegen Zurückgabe der vom Käufer geleisteten Teilzahlungen zu fordern und vom Vertrage zurückzutreten. Entgegenstehende Vereinbarungen sind ungiftig. Der Verkäufer kann in diesem Falle außer Ersatz für etwaige Beschädigung der Sache nur eine angemessene Vergütung für die Nutzung der Sache verlangen. Entgegenstehende Vereinbarungen, sowie die vor Ausübung des Rücktrittsrechts erfolgte vertragsmäßige Festsetzung der Höhe der Vergütung ist ungiftig. Ueber die Festsetzung der Letzteren entscheiden die enffprechenden Vorschriften der Zivilprozeßordnung. — Eine etwa bedungene übermäßige Konventionalstrafe kann nach Ermessen des Gerichts herabgesetzt werden. Eine Abrede, daß die Nichterfüllung der dem Käufer obliegenden Verpflichtungen die Fälligkeit der Restschuld zur Folge haben solle, kann rechtsgilttg nur für den Fall gettoffen werden, daß der Käufer mit mindestens zwei auf einander folgenden Teilzahlungen oder einem Teil derselben in Verzug ist. Die Bestimmungen des Gesetzes finden auch Anwendung, wenn der Zweck eines Abzahlungsgeschäfts durch mietweise Ueberlassung der Sache erreicht wird, gleichviel, ob dem Empfänger der Sache deren späterer Eigentumserwerb zugesagt ist ober nicht. Ist der Empfänger der Sache als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen, so finden die Bestimmungen des Gesetzes keine Anwendung. Ein gleiches
die Beiden denn alsbald dem genannten Restaurant zu, das den Sammelplatz der Geschäftswelt B—s bildete. Zur Stunde waren die gemütlich eingerichteten Räume fast leer von Gästen und die Eintretenden hatten keine Mühe, ein ungestörtes Plätzchen zu finden. Als ihnen der flinke Kellner bann bie hochfüßigen tulpenförmigen Gläser brachte, dauerte es auch nicht lange, so waren die beiden^ jungen Männer in einem lebhaften Gespräch begriffen.
Leo Berger trug freilich fast allein die Kosten desselben. In der besten Saune von der Welt hatte er damit begonnen, liebe Erinnerungen aus der Knabenzeit wach zu rufen. „Wir Sekundaner," sagte er im Laufe der Unterhaltung — „waren eine tolle Schar dazumal und hielten gar treu zusammen. Dennoch ist hernach jeder seinen eigenen Weg gegangen und der Einzelne wählte sich den ihm zusagenden Beruf, trotzdem er zu demselben meist in der Kindheit wenig Talent bezeigte. So steht Gott- hold Klar zum Beispiel — der Flotteste unter uns, jetzt auf der Kanzel und predigt den Bauern in einem kleinen hannoverschen Dörfchen Religion und Moral. Heinrich Lippschütz, der, weißt Du, welcher fo gern die Nachbargärten plünderte — wird demnächst wohlbestallter Richter werden. Gilden ist Architekt, Reiner Porträtmaler — Du bist Landwirt, ich Kaufmann und — und."
„Und Hellmuth Sarnow ?* fragte'Fritz „Was wurde aus dem langweiligen, schläfrigen Jungen?"
„Auch ein Jünger Merkurs — Wronker. Aber bis zu einer Selbstständigkeit hat der energielose Geselle es noch nicht gebracht. Uebrigens weift Sarnow zur Zeit in unseren Stadtmauern. Er besuchte feine Eltern, da er stellenlos geworden ist Hatte da in der letzten Zeit in Berlin bei einem Banquier Klette als Kassierer fungiert. Der Kerl
gilt für Verträge, welche vor dem Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen worden sind. — Die Begründung der Vorlage soll sich mit eingehender Darstellung der Schattenseiten des jetzigen Zustandes beschäftigen und den Nachweis führen, daß letztere das Gewähren eines ungesunden Kredits befördern und dem reellen Geschäfte eine gefährliche Konkurrenz bereiten. Wenn zugegeben wird, daß das Abzahlungsgeschäft nach Lage der heutigen Verhältniffe unentbehrlich ist, so ließ sich diese Geschäftsform durch Gesetz weder völlig untersagen, noch den Gegenständen nach beschränken. Die Gesetzgebung konnte sich nur mit Bekämpfung einzelner Auswüchse begnügen und namentlich durch das Sttafgesetz da eingreifen, wo der Thatbestand des Wuchers bei Abzahlungsgeschäften heroortritt. Im Uebrigen konnte es sich nur um besondere Bestimmungen auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts handeln. Der Entwurf beschränft sich darauf, bestimmten Abreden die Wirksamkeit zu versagen. Dahin gehöre die Verwirkungsklausel, die Vereinbarung über die vom Käufer im Falle der Zurücknahme zu leistende Vergütung; die Festsetzung einer übermäßigen Konventionalstrafe, sowie die Vereinbarung der soforttgen Fälligkeit der Restschuld im Falle des Verzugs. Der verttagsmäßige Verzicht auf bie Ansprüche aus Gewährungsmängeln ist im Falle bes Bettugs ohnehin wirkungslos; im Uebrigen bient er zur Abschreibung leichtfertiger Prozeffe.
Deutsches Reich.
W. Berlin, 26. Oktbr. Unser Kaiser hat sich am Montag von Potsbam aus zur Teilnahme an Jagben nach Blankenburg am Harz begeben, woselbst die Ankunft am Abend erfolgte. Auf dem Bahnhofe wurde der Kaiser vom Prinzen Albrecht von Preußen, Regent von Braunschweig, und den Spitzen der Behörden, sowie seitens der Bevölkerung in festlicher Weise empfangen. Später fand im Schloßtheater eine Festvorstellung statt. Am Dienstag nahm der Kaiser im Beisein des Prinzen Albrecht an den Treibjagden auf Roth- und Schwarzwild in den überaus wildreichen Forstrevieren Blankenburg und Wienrode teil, und kehrte nach Beendigung der Jagd mit der übrigen Jagdgesellschaft zu Wagen zum Schlosse zurück, woselbst ein gemeinsames Jagddiner sich anschloß. Später trat der Monarch über Halberstadt und Magdeburg die Rückreise nach Potsdam an, wo derselbe am Spätabend einttaf. — Beim Abschiedsempfang des österreichisch-ungarischen Botschafters in Berlin Grafen Szechenyi, sowie
— ich meine diesen Monsieur Klette — gehörte zu den sogenannten Gründern.
Klette und Konsorten hatten zuletzt eine Baubank errichtet und es verstanden, eine Menge Gimpel aus der Provinz zu verlocken, sich als Aktionäre zu beteiligen. Die Leute gaben den schlauen Kerlen vertrauensvoll ihr ganzes Vermögen hin — von der Hoffnung bethört — es in kurzer Zeit verdoppelt — vielleicht vervierfacht zu sehen, wie das saubere Konsortium ihnen eingeredet. Jetzt ist die ganze Geschichte schmählich verkracht — Klette aber hat den Barbestand des Geschäftes zusammengerafst und damit das Weite gesucht. Was kümmett es ihn, daß er an den Aktionären zum Bettüger geworden, die Leute — zum größten Teil — zu Bettlern gemacht hat."
„Auf diese Weise wurde natürlich auch Sarnow" — hier unterbrach sich der junge Kaufmann plötzlich und zu Fritz, der sich bei den letzten Worten des Freundes von feinem Sitze erhoben hatte, hinaufsehend, rief er: „Wie blaß Du geworden bist, Wronker, um Gotteswillen, Du gehörst doch nicht auch zu den SebeuernSwerten, die dem schurkischen Berliner vertraut?"
„Ich, o behüte — ich fühle mich nur im Moment besonders unwohl. Uebrigens ist es auch Zeit, daß ich mich entferne, denn ich habe meiner Mutter versprochen, zum Mittagessen bei ihr zu sein und wie ich eben auf dem Regulator dort an der Wand bemerke, ist es auch bereits ein Uhr vorüber."
„Sei meiner Seele — Du hast recht," rief nun auch der Andere und fuhr von feinem Stuhle in die Höhe, „dann ist ja meine Stunde ebenfalls gekommen und wir können mit einander das Lokal verlassen. Um ein Uhr läutet nämlich in meinem
nach der Tafel, hat der Kaiser, wie mitgeteilt wirb, sein lebhaftes Bebauern über seinen Rücktritt ausgesprochen, und ihm zugleich als Andenken eine große Marmorbüste Sr. Majestät versprochen, mit bereu Ausführung Prof. Reinhold Begas betraut worben ist. — Der Reichskanzler hat, wie verlautet, eine Untersuchung barüber angeorbnet, auf welche Weise bie Mitteilung bes Inhalts bet Militärvorlage an bie „Köln. Ztg." gelangt ist. — Die Erfahrungen, welche mit bem Zonentarif im Berliner Stabt- und Vorort-Verkehr gemacht worben sinb, finb nicht bie besten unb feuern nicht geiabe zur Nacheiferung an. Wie bie „Voss. Ztg." erfährt, sind im Berliner Stabt- unb Vorortverkehr in ben ersten neun Monaten feit Einführung der billigen Preise im Vergleich zu benfelben Monaten beS Vorjahres bie zurückgelegten Fahrten zwar von 16 r/z Millionen auf 21 Millionen ober um ungefähr 25 pCt. gestiegen, die Einnahmen haben sich aber nur von etwa 4460 000 Mk. auf 4670000 Mk., also um 21000 Mk. ober ungefähr S ’/3 pCt. gehoben. Es erscheint mehr als ftaglich, ob durch biese erhöhten Einnahmen bie bebeutenbe Vermehrung der Betriebsausgaben einigermaßen gedeckt wttd. — Der Kolonialrat verhandelte in seiner Dienstagssitzung über den Etat für bas beutsch-ostafrikanische Schutzgebiet. In ber Generalbiskussion, welche barüber staitfanb, kam insbesondere der Wunsch nach einer Vermehrung der Schutzttuppe zum Ausdruck. Es wurde ferner darauf hingewiesen, daß für die weitere kulturelle und wtttschaftliche Entwicklung des Schutzgebiets hauptsächlich der Bau von Eisenbahnen und Straßen ins Auge zu fassen sei. Die weitere Beratung findet zunächst in einer Kommission von fünf Mit- gliederu statt, welche zu diesem Zweck gewählt wurde. — Die preußische Armee trug am Dienstag dieser Woche ihre Uniform fünfzig Jahre. Vom 25. Oktober 1842 dattert die Bestimmung, wonach statt der bisherigen Czakos Helme und statt der Montierungen Waffenröcke eingeführt wurden. — In der Angelegenheit ber „Judenflinten" ist, tote die „B. Z." erfährt, bie Untersuchung jetzt abgeschlossen unb die Anklage wegen Beleidigung ber Milttärbe- hörben und ber Herren Löwe unb Kühne gegen Rektor Ahlwarbt erhoben worben. Die Zahl ber von ber Staatsanwaltschaft benannten Zeugen beträgt etwa fünfzig.
— (Lanbwirtschaftskammern.) In ber vorjährigen Tagung des Landesökonomie-Kollegiums war die Errichtung von Landwirtschaftskammern zur Verhandlung gekommen und behufs weiterer Vor-
Geschäst die Glocke zum Speisen und während die jungen Leute im Eßzimmer verweilen, hüte ich den Laden. Werde somit bereits böse vermißt worben sein Aber in Deiner Gesellschaft, alter Junge, hab' ich eben Zeit und Pflicht vergessen."
Beide Herren griffen jetzt nach ihren Hüten. Nachdem Berger die Zeche bezahlt, was er sich nicht nehmen ließ, verließen sie das Lokal.
* * ♦
Es war um die vierte Nachmittagsstunde desselben Tages. Fritz Wronker schritt unruhig auf dem Perron des B—er Bahnhofes auf und nieder. Jetzt ertönte ein langgezogener Pfiff und heran brauste der Berliner Schnellzug.
Aus einem Coupö zweiter Klaffe stieg langsam ein totblaffer Mann Wir erkennen in demselben kaum den rüstigen Gottlieb Wronker wieder. Seine noch vor kurzem so kraftvolle Figur schien gebrochen unb das Gehen sie anzustrengen.
Jetzt hatte Fritz den Vater erblickt und auf ihn zueilend, schloß er den unglücklichen alten Mann in seine Arme.
„Du hier?" fragte Herr Gottlieb Wronker nun. „Weißt Du auch schon, welches furchtbare Unglück über uns hereingebrochen I" setzte er bann hinzu und eine Thräne rollte langsam über die bleiche Wange.
„Ja, ich weiß alles, Vater, aber laß uns nicht hier über bie traurige Affaire sprechen, bie Leute werben ja bereits auf Deine kummervolle Miene aufmerksam."
„Komm, komm," fuhr ber junge Mann fort unb ohne eine Antwort abzuwarten, führte er ben bebauernSwerten Aktionär durch das Bahnhofsgebäude und war ihm dann behilflich, in eine Droschke zu steigen. Dem Kutscher bie Wohnung