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Wöchentliche Beilagen: Kreis-Blatt für die Kreise Marburg und Kirchhain.
8 Reaktion 8»nd t^peditton^Markt trt. Illustriertes Sonntagsblatt.
Verantwortlicher Redakteur: Lhrrst^ph Rautenhaut in Marburg Redaktion und Expedition: MarU 21.
JK 240.
-N'cheint täglich außer au Werktagen nacd Soun- und Feiertage«. - Quartal-LbonnementS-Prei« bei der Expedition 2 Mk., bei alle« Postämter« 2 Ml. 25 Psg. (exkl. Bestellgeld). JnsertionSgebühr für die gespaltene Zeile 10 Psg., Reklamen für die Zelle 25 Psg.
Marburg,
Mittwoch, 12. Oktober 1892.
Anzeigen nimmt entgegen die Erpedition dieses BlatteS, sowie die Annoncen-Bureaux von Haasenstein u. Vogler in Frankfurt a. M., Cassel, Magdeburg und Wien; Rudolf Moste in Frankfurt a. M., Berlin, München u. Köln; G. L. Daube u. Co. in Frankfurt a. M., Berlin, Hannover, Paris.
XXVII. Jahrgang.
Bon der Entschädigung und der Berufung.
Schon seit einer ganzen Reihe von Jahren wird im Reichstage ein ruhiger, aber stetiger Kampf geführt, welcher die Wiedereinführung der Berufung gegen die Urteile von Strafkammern zum Ziele hat. Hand in Hand damit geht das Streben, gesetzliche Bestimmungen zu erlangen, nach welchen unschuldig verurteilten Personen, welche einen Teil ihrer Strafe oder die ganze ihnen auferlegte Sühne verbüßt haben, eine Entschädigung gewährt werden soll. Dem Laien erscheinen diese beiden Fragen und ihre Lösung ungemein einfach; der Nichtjurist meint, daß es kaum etwas Einfacheres und Billigeres geben könne, als solchen Personen, die unschuldig Strafe erlitten und durch das Äerweilen hinter den Gefängnismauern sowohl in ihrem Besitze, wie in ihrem Rufe geschädigt worden sind, eine Vergütung für die erfahrene Schmach «ud für die erduldeten Nachteile zu gewähren. Die Vertreter der verbündeten Regierungen, der Bundesrat, hatten bisher den dringenden Anträgen des Reichstages in dieser Richtung Widerstand entgegengesetzt. Jetzt endlich zeigt sich wenigstens ein leiser Hoffnungsschimmer, daß die ersehnte Justizreform bei den verbündeten Regierungen nicht mehr so ganz ablehnend behandelt wird. Wie aus den Kreisen der preußischen Regierung mitgeteilt wird, hat der preußische Justizminister Erhebungen bei den Landgerichten über die voraussichtlichen Erfordernisse bei den Landgerichten an Personal- und Geldaufwendungen für den Fall, daß die Wiedereinführung der Berufung erfolgen sollte, angeordnet. Selbstredend kann die Wiedereinführung gegen Strafiammerurteile nicht für Preußen allein erfolgen, sondern muß im Wege der Reichsgesetzgebung für das ganze deutsche Reich statthaben; man darf also wohl annehmen, daß wie in Preußen, so auch in allen übrigen deutschen Bundesstaaten, diese Erhebungen eingeleitet worden sind, die beweisen, daß man von maßgebender Stelle sich ernsthaft mit der Frage beschäftigt. Das ist aber günstigsten Falles nur der erste Schritt einer Justizreform; es ist nur von der Wiedereinführung der Berufung gegen die Sttafkammerurteile die Rede, noch nicht von der Entschädigung der unschuldig Verurteilten. Aber ist der erste Schritt gethan, so wttd auch der zweite gethan werden müssen, und um so eher er gethan werden wird, um so bester wird dies sein ; die geforderte Reform der Justizgesetzgebmig liegt im Interesse der Strafrechtspflege selbst. Eine solche Gesetzgebung wirkt nicht allein durch Strenge, mehr
Auf Wronkermühle.
Original-Roman von E. D. H. Brandrup.
(Nachdruck yerboten.] (Fortsetzung.)
„Weißt Du, Lieschen, sagte Frau Volkmannn, was ich gethan habe, um mich von den Gefühlen der grenzenlosen Demütigung zu schützen? — Nicht? Nun Kleine, ich nahm den ersten Werber an, der sich mir nahete und noch ehe der Erbärmliche, welcher sich erlaubt hatte, mit mir zu spielen, an den Altar getreten, war ich eine verheiratete Frau — die Gattin eines Mannes, an dessen Seite ich nachher vergessen lernte, daß er nicht meine erste Liebe gewesen. So — und nun mach, daß Du hinauf- kommst, Lieschen. Dort oben aber ziehe Dir aus meinem Bekenntnis eine Lehre für die Zukunft."
Damtt schob die gute Frau die noch immer weinende Nichte au< dem Gemach — gerade zur rechten Zett, denn durch die gegenüberliegende Thür trat auch schon Herr Wilhelm, den Hut fast bis über die Ohren hinabgezogen, in die Stube. — Er hatte das natürlich erst vor wenigen Minuten vollbracht, nachdem er sich in Sehwette seiner gefürchteten Schwägerin wußte. . . .
„Als die beiden Hausgenossen sich begrüßt hatten, nahm der Mlonecker an dem Frühstückstisch Platz. Während er dann eifrig daran ging, ein kaltes Huhn zu zerlegen, teilte ihm Frau Bercha die große Neuig- kett des Tages mit.
„Was — mit der Tochter seines Chefs hat sich der donnerwettersche Bengel verlobt? Kreuzmillion, das nenne ich aber Glück haben!" erwiderte Herr Wilhelm, indem er in grenzenlosem Staunen Gabel und Messer aus den Händen legte „Hm — hm — ich gönne dem jungen Menschen die Partie jedoch von ganzem Herzen. Aber komisch ist's trotzdem,
noch, wenn sie in ihren Grundprinzipien von der Nation anerkannt und gebilligt wttd. In den breiten Klassen der Bevölkerung, die doch mit den juristischen Feinheiten und Maximen nicht verttaut find, wttd es aber heute nicht verstanden, weshalb keine Berufung gegen die Strafkammernrteile besteht, weshalb keine gesetzliche Entschädigung der unschuldig Verurteilten besteht. Im Volksgefühl ist dies so selbstverständlich, wie das Verttauen zur Unparteilichkett der Richter. Wir wissen ja, daß die deustche Justiz über ausgezeichnete Kräfte verfügt, aber diese Richter wissen selbst minder, daß sie doch nur Menschen find, die ttotz aller Erfahrung und Schulung, ttotz allen Scharfblicks doch ganz erheblich irren können. Me- mand kann sagen, daß die Erfahrungen solche That- sachen gezeitigt haben, daß wtt nun ohne alle Umstände und ganz leichten Herzens auf die Berufung verzichten können. Die Berufung ist im höchsten Grade wünschenswert, das ist auch von zahlreichen Juristen anerkannt, das Revisionsverfahren vermag sie in keiner Weise zu ersetzen. Und wie es mit der Enffchädigung von Unschuldig verurteilten bestellt ist, haben wir doch zu wiederholten Malen gesehen. Wir haben gesehen, wie sich die Unschuld von Personen, die längere oder kürzere Zeit bereits im Gefängnis oder Zuchthaus verweilt hatten, herausstellte, und wie dann mildthättge Hände für den von Allem Entblößten Geld aufbringen mußten. Den Leuten ist aber fattisch ein schweres Unrecht geschehen, sie haben nicht nötig, demütig Gaben der Gnade entgegenzunehmen, sie können einen Ersatz für das Erlittene und Verlorene heischen. Manches ist bei uns in den letzten Jahren neu geschaffen und reformiert, was nicht immer in allen Einzelheiten die vollste Anerkennung gefunden hat. Die Reform der Justizgesetzgebung, welche die Wiedereinführung der Berufung und die Enffchädigung unschuldig Verurteilter brächte, würde nttgends Tadel, sondern überall lautesten Dank und fteudigste Anerkennung finden.
Deutsches Reich.
W. Berlin, 11. Oktober. Unser Kaiser ist Montag Nacht 12% Uhr von Weimar wohlbehalten in Potsdam eingetroffen und um 1% Uhr nach Berlin weitergereift. Im Laufe des Montag Vormittags arbeitete der Kaiser mit dem Chef des Zivilkabinetts, woran sich alsdann die regelmäßigen Marinevorttäge schlossen. Am Nachmittag empfing der Monarch die österreichischen Distanzreiter, denen zu Ehren im Muschelfaal des Neuen Palais bei
daß er mit der guten Stellung auch zugleich zu einer Frau kommen mußte. Verflixt nicht mal, da fällt mir gerade wieder das Berschen ein, welches Du mir neulich von dem Pfefferkuchen abgelesen, den ich für Fritz Wronker vom Jahrmarkt mitgebracht habe — als zarte Erinnerung, wie es nun endlich doch an der Zett sei, daß er das Maul austhue, um fick unserem Mädel zu erklären. Donnerwetter, wie waren doch gleich die Worte der zuckernen Inschrift. Aha, jetzt weiß ich sie!" Und mit unaussprechlich falschem Pathos deklamierte das komische Männchen:
Und bin ich erst Meister Dann bau ich ein Haus, Die Träume der Jugend, Die träum' ich drin aus. Ein Mädchen voll Liebe Das hat mir entdeckt: Ein Hausherd bleibt immer Das beste Projekt.
Herr Wilhelm schaute, nachdem er die von allen unmöglichen Gesten begleitete Deklamation beendet, triumphierend zu feiner Schwägerin in die Höhe. Ehe diese aber noch im Stande war, ihm das erhoffte Kompliment zu sagen, machte sich ein Klopfen an der Thür hörbar. „Na, — zum Deixel, wer kommt denn da," brummte Herr Wilhelm, rief ttotz- dem aber mit Stentorstimme das Übliche „Herein."
Ein schlicht gekleideter Mann betrat nun das Zimmer. Nachdem er seinen „guten Morgen" gewünscht, zog er einen in Zeitungspapier gewickelten Bries aus der Seitentasche seines Rockes und dicht an den Hausherrn herantretend, sagte er:
„Eine Empfehlung von Herrn Justizrat Horn und ich sollte dies an Herrn Wald abgeben."
„Vom Justizrat Horn?" stotterte Herr Wilhelm erschreckt.
Potsdam eine Festtafel stattfand, woran sich großer Zapfenstreich schloß. Am Abend trat der Kaiser seine Reise nach Wien an, wo die Ankunft heute, Dienstag, Mittag erfolgen wttd. Soweit bis jetzt bekannt, gedentt der Kaiser bis zum Donnerstag Abend in Wien zu verbleiben und hierauf dttekt nach Berlin bezw. Potsdam zurückzukehren. — Das preußische Staatsmini st erium hat sich, wie verlautet, in der am Sonnabend abgehaltenen Sitzung sowohl mit der Frage der Einberufung des Landtages, als auch mit den Einzelheiten der Steuerreformvorlagen und der Militärvorlage beschäftigt. Der Landtag wird Mttte November einberufen werden und sofort die Steuerreformvorlagen erhalten, die vorher nicht veröffentlicht werden. Man beabsichtigt, nur eine Uebersicht über die Entlastung des mittleren und des niederen Einkommens vor der Landtagseinberufung der Oeffentlichkeit zu übergeben. Die erste Beratung der drei Steuerreformvorlagen dürfte acht bis vierzehn Tage in Anspruch nehmen, und alsdann werden voraussichtlich die kommissarischen Beratungen der Steuervorlagen beginnen. Der Reichstag wird gegen Ende November zusammentteten, damit die Frage bezüglich der Handelsverträge erledigt werden kann. Der Etat soll sofort dem Reichstag zugehen. Die Militärvorlage wird im Bundesrat bis Ende dieses Jahres verbleiben. Von einer authentischen Veröffentlichung derselben soll so lange abgesehen werden. — In einer Erörterung der „Nordd. Allg. Ztg." über die B ö r sen en quet e wttd angedeutet, daß sich ein weitgehendes Einverständnis der Vertreter des Effektengeschäfts habe dahin wahrnehmen lassen, es sei an der Zeit, gewissen Auswüchsen des Verkehrs, namentlich hinsichtlich des Maklerwesens und der Verleitung znm Börsenspiel, mit solcher Energie zu begegnen, daß nicht zu gewissen Zetten und an manchen Verkehrszentten eine Ueberwucherung des soliden Geschäftes durch das unsolide eintteten könne. — Der „Deutsche Reichsanzeiger" publiziert die Bestättguug der Wahl des Bürgermeisters Zelle zum Oberbürgermeister von Berlin für die Dauer von zwölf Jahren und unter Beilegung des Titels „Oberbürgermeister". — Zur Arbeiterbewegung schreibt dasselbe Blatt: In Deutschland tritt die Arbeiterbewegung jetzt kaum in erwähnenswerter Weise in der Oeffentlichkeit hervor. Größere Ausstände sind nirgends vorhanden, und auch bedeutendere Lohnbewegungen liegen nicht vor. In den örtlichen Gemeinschaften und Fachvereinen werden die sozial- demottatischen Besttebungen dagegen wie gewöhnlich fortgesetzt, und von Zeit zu Zeit wird die sonstige
Ruhe durch eine Versammlung, in der die „ilnab hängigen" sich laut bemerkbar machen, unterbrochen.
Stuttgart, 10. Ott. Bei der Königin-Witwe von Württemberg schreitet, wie aus Stuttgart telegraphisch gemeldet wird, die Kräfteabnahme fort. Der König reifte am Sonntag zu der Erkrankten nach Friedrichshafen. Die Königin-Witwe, welche bei klarem Bewußtsein und über die ernste Sage unterrichtet ist, nahm vom König rührenden Abschied. Nach dem am Montag ausgegebenen Bulleffn hatte die Kranke eine gute Nacht, die Krankheit ist still- stehend. Großfürstin Konstanttn von Rußland ist in Friedrichshafen eingettoffen.
Hessen-Nassau.
Marvurg, 11. Oktober. Die Jmmatriku- lation für das Wintersemester 1892/93 betreffend, macht das Rektorat der König!. Universität folgendes bekannt:
„Diejenigen Herren Studierenden, welche beabsichtigen sich an hiesiger Universität immatrikulieren zu lassen, haben an folgenden Tagen in den Vormittagsstunden von 10 — 12 Uhr ihre Papiere auf dem Universitäts - Settetariat behufs vorläufiger Jnsttiption abzugeben und zwar:
a) die Theologen:
an 3 Montagen, nämlich am 17., 24. unb 31. Oktober, b) die Juristen:
an 2 Dienstagen, nämlich am 18. und 25. Oktober und am Mttwoch den 2. November.
c) die Mediziner:
an 2 Mittwochen, nämlich am 19. und 26. Oktober unb am Donnerstag ben 3. November.
d) bie Philosophen rc.:
an 2 Donnerstagen, nämlich am 20. unb 27. Oktober unb am Freitag ben 4. November.
Anßerbem haben sich bie an ben vorstehenden Tagen Juskripiertm zur endgültigen Immatrikulation und zum Empfang der Legittmatiouskarten am 5. Novbr., Vormittags 11 Uhr in der Universitäts - Aula einzufinden. — Die Herren Studierenden werden besonders darauf aufmerksam gemacht, daß alle nach dem 5. November erfolgenden Meldungen nach § 6 der Vorschriften für die Studierenden direkt schffftlich dem Herrn Kurator der Universität vorzulegen find, welcher die Erlaubnis zur nachttäglichen Jmmatriku- laffon nur auf den Nachweis triftiger Gründe für die Verspätung der Anmeldung ausnahmsweise erteilen kann. — Die Ausnahme kann nicht erfolgen, wenn nicht das Reifezeugnis, sowie die etwaigen
„Ja wohl, Herr Wald! Und Sie möchten nur auch gleich lesen, was der Herr Justizrat Ihnen geschrieben. Die Sache, um welche es sich handelt, wäre sehr dringend."
„Es ist gut, Mann. Gehen Sie nur durch die Thür da neben der Küche. Die Dame hier wird Ihnen dort ein Frühstück geben. Ich werde indessen den Bries lesen und Ihnen möglicherweise gleich eine Antwort geben "
Der Bote folgte nur zu bereitwillig der an ihn ergangenen Aufforderung Wußte er doch aus Erfahrung, was so ein ländliches Frühstück zu bebeuten habe. Als bann auch Frau Volkmann das Gemach verlassen — entfernte Wilhelm Wald mit zitternden Hänten ben Umschlag des Schreibens. Nur einen kurzen Blick hatte er jedoch auf die Schriftzüge desselben geworfen, als er auch schon laut aufstöhnend wieder die Hand mit dem Papier sinken ließ.
„Himmel Kreuz Million Donnerwetter — also doch —! Und noch dazu sozusagen in der elften Stunde! Jemine und mein Bruder ist gar nicht unbescheiden! Zwanzigtausend Thaler beansprucht er für sich! Zwanzigtausend Thaler! Na, da müssen doch gleich zehntausend Teufel dreinschlagen, denn wo soll ich das viele Geld hernehmen. Wer lecht mir zur zweiten Stelle auf das Gut noch eine so kolossale Summe! - Doch, was hilft jetzt alles Jammern und Klagen? Ich muß sofort nach der Stadt, vielleicht weiß Herr Horn mir guten Rat zu erteilen." . .
Bald darauf saß Herr Wilhelm denn auch auf seinem rasch bespannten Wagen. Der Bote aber hatte sich behaglich neben dem Kuffcher niedergelassen, sehr erfreut darüber, ben weiten Weg nicht auch zurück zu Fuß machen zu müssen. - ■
Zwei Stunden später hatte das leichte Gefährt
mit den prächtigen Schimmeln davor B— und dann das elegante Haus Justizrat Horn's, welches in der Wilhelmsttaße lag, erreicht. So rasch es die kugliche Gestalt des Mloneckers nur erlaubte, beförderte er sich jetzt von seinem bisherigen Sitze und watschelte über das Trottoir, um in das Innere des stattlichen Gebäudes zu tommen. . . Bald stand die originelle Erscheinung denn auch im Privatkabinett des renommierten Notars, dem Justizrat gegenüber. - . Kaum aber hatten die Herren sich begrüßt, so stieß Wilhelm Wald heftig hervor:
„Und nun — was ist jetzt zu thun, Herr Justizrat?"
Hom zuckte mitleidig die Achsel. Dann aber entgegnete er: „Bester Herr, ich habe hin unb her gedacht, bin aber doch immer wieder zu dem leidigen Resultat gekommen, daß Sie die betreffenden zwanzigtausend Thaler auszahlen müssen."
„Hünewetter!" schrie der Mlonecker — „das sagen auch Sie?! Aber bester, verehrtester Herr Justhrat, denken Sie denn gar nicht daran, welchen furchtbaren Verlust wir durch den Brand gehabt und daß jetzt bereits eine Hypothek von ebenfalls zwanzigtausend Thalem auf dem Gute liegt?"
„Gewiß denke ich daran, Herr Wald! Aber hier kommt noch anderes in Betracht. Es sind über dreißig Jahre vergangen, seit Ihr Bruder die Heimat verlassen und während dieser ganzen Zett haben Sie fast als unbeschränkter Herr auf Mioneck und „von" Mioneck gelebt. Sie sagten mir ja selbst in einer mitteilsamen Stunde, daß Ihr verstorbener Herr Vater im Grunde genommen längst auf Altenteil bei Jhnm gelebt hat und es nur der gesetzlichen Uebergabe bedurft habe, um Sie auch thatsächlich zum alleinigen Besitzer des Gutes zu machen- ... Zu der Zeit aber, da Ihr Bruder