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Wöchentliche Beilagen: Kreis-Blatt für die Kreise Marburg «nd Kirchhain.

Druck und Verlag: Joh. Aug. Koch, UniversüätS-Buckdruckerei in Marburg. Verantwortlicher Redakteur: Christoph RautenhauS in Marburg

Redaktion und Expedition: Markt 21. lOU-Wj-lUWlVV wVIUhU||WlUll« Redaktion und Expedition: Markt 21.

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Erscheint täglich außer an Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Quartal-Abonnements-PreiS bei der Expe­dition 2 Mr., bei allen Postämtem 2 Mk. 25 Pfg. (exkl. Bestellgeld). Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pfg., Reklamen für die Zelle 25 Pfg.

Marburg,

Freitag, 6. Mai 1892.

Anzeigen nimmt entgegen die Erpedilion dieses Blattes, sowie die Annoncen-Bureaux von Haasenstein u. Vogler in Frankfurt a. M., Cassel, Magdeburg und Wien; Rudolf Mosse in Frankfurt a. M., Berlin, München u. Köln; G. ß; Daube u. Co. in Frankfurt a. M., Berlin, Hannover, Paris:

XXVII. Jahrgang.

Gesetz, betreffend die Kosten Königlicher Polizei- verwaltungcn in Stadtgemeinden.

Vom 20. April 1892.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc.

verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Land­tags der Monarchie, was folgt:

8 1.

In denjenigen Stadtgemeindcn, in welchen die örtliche Polizeiverwaltung ganz oder teilweise von einer Königlichen Behörde geführt wird, bestreitet der Staat alle durch diese Verwaltung entstehenden Ausgaben einschließlich der Kosten für das Nacht- wachrwesen und erhebt, unbeschadet der Bestimmung des § 7 Abs. 3 des Gesetzes vom 23. April 1883

Gesetz-Samml. S. 65 alle mit. dieser Ver­waltung verbundenen Einnahinen. Zu den Aus­gaben tragen nach Maßgabe der Kopfzahl der Zivilbevölkerung jährlich bei:

a. die Stadtgemcinde Berlin . . je 2,50 Mk., b. die Stadtgemeinde Cassel neben

der feststehenden Summe von

jährlich 8354,05 Mk. . . . je 0,32 Mk., von den übrigen Stadtgemeindcn mit Königlicher Polizeiverwaltung:

c. diejenigen mit mehr als 75 000

Einwohnern......je 1,50 Mk.,

d. diejenigen mit mehr als 40 000

bis 75 000 Einwohnern . . je 1,10 Mk., e. diejenigen mit 40 000 und weniger

Einwohnern......je 0,70 Mk.

für jeden Kopf der Bevölkerung.

lieber die Verwendung dieser Beiträge, insbe­sondere auch zur Vermehrung der Landgendarmeric behufs Ausdehnung der Thätigkeit derselben auf die zu Landkreisen gehörigen Stadtgemeinden und behufs Verstärkung derselben in den Vororten der einy; eigenen Kreis bildenden Städte mit kommunaler Polizciverwaltung, wird durch den Staatshaushalts- Etat alljährlich Bestimniung getroffen.

8 2.

Ausgaben der örtlichen Polizcivcrwaltung im Sinne des § 1 sind sämtliche Dienstbezüge (Be­soldungen, Remunerationen, Wohnungsgeldzuschüsse, Lokal- und Stellenzulagen, Dienstaufwands-, Miets- entschädigungen, Equipagen- und Pferdcunterhaltungs- gelder), Pensionen und Wartegclder der Polizei­beamten, Wittwcn- und Waisengeldcr für Hinter­bliebene solcher Beamten, Fuhr- und Transportkosten,

Mieren für Dienstwohnungen, Kosten für Bekleidung und Ausrüstung der Schutzmannschast, für Bureau- bcdürfnisse, für Beschaffung und bauliche Unter­haltung der Polizeidienstgcbäude, Polizeigefängnis- kostcn und besondere Ausgaben int Interesse der örtlichen Polizeivcrwaltung.

8 3.

Maßgebend für die Berechnung der Einwohner­zahl ist in betreff der Bestimmungen dieses Gesetzes die durch die jedesmalige letzte Volkszählung ermittelte Zahl der ortsanwesenden Zivilbevölkerung. Die Acnderung dieser Zahl tritt ein mit dem Begum des auf die jedesmalige Volkszählung folgenden Etatsjahres.

Der von den Stadtgemeinden zu leistende Kosten­beitrag ist in vierteljährlichen Teilbeträgen vorans- zuzahlen.

8 4.

Die Stadtgemeindcn sind verpflichtet, die ihnen gehörigen Grundstücke, Gebäude, Gebäudeteile, Jn- ventarienstücke und Einrichtungen, welche gegenwärtig den Zwecken der Königlichen Orts-Polizeiverwaltung unentgeltlich dienen, auch ferner auf die Dauer des Bedürfnisses für diese Zwecke unentgeltlich herzugcben.

§ 5.

Erstreckt sich der Bezirk der Königlichen Orts- Polizciverwaltung in einer Stadtgemcinde auf be­nachbarte Landgemeinden oder Gutsbezirke, so sind die beteiligten Verbünde verpflichtet, zu den Ausgaben der Polizeiverwaltung nach den Bestimmungen des § 1 mit der Maßgabe beizutragen, daß der auf den Kopf' zu berechnende Beitragssatz nach der Ein­wohnerzahl des beitragenden Gemeinde- oder Guts- bczirks (§ 3) bemessen wird, und wo diese Einwohnerzahl unter 10 000 bleibt, durch den Ober-Präsidenten, jedoch in keinem Falle höher als auf 0,70 Mark für jeden Kopf, festgesetzt wird. Werden solchen Gemeinde- oder Gutsbezirken einzelne Zweige der örtlichen Polizeiverwaltung belassen oder überwiesen, so tritt eine entsprechende Ermäßigung- des Beitragssatzes ein, dessen Höhe durch den Ober- Präsidenten festgesetzt wird.

Gegen den Festsetzungsbeschluß des Obcr-Präsi- dcntcn findet innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Ober-Verwaltungsgericht statt.

§ 6.

In denjenigen Stadtgemeindcn, welchen einzelne Zweige der Orts-Polizeiverwaltung zur eigenen Ver­waltung überwiesen sind, oder bei der auf Antrag der Gemeinden einzuleitcnden Neuregelung der Ver­waltung der Wohlfahrtspolizci zukünftig überwiesen oder bei künftiger Uebernahme der Ortspolizeivcr-

waltung durch eine Königliche Behörde belassen werden, tritt eine der Minderansgabe des Staates ent­sprechende Ermäßigung des nach Maßgabe der Kopf­zahl der Zivilbevölkenmg zu zahlenden Beitrags­satzes ein. Die Höhe dieses ermäßigten Satzes wird von dem Ober - Präsidenten festgesetzt. Gegen den Festsetzungsbeschluß des Ober-Präsidenten findet inner­halb zwei Wochen die Klage bei dem Ober-Verwal- tungsgericht statt.

8 7.

Mit dem 1. April 1893 erlischt:

1) die im Vertrage vom 21. Juni 1844 über­nommene Verpflichtung der Stadt Königsberg i. Pr. zur Zahlung eines Zuschusses von 7500 Mk. jähr­lich zu den Kosten der dortigen Polizeiverwaltung:

2) die int § 4 des Vertrages vom 15. August 1857/3. Februar 1858 übernommene Verpflichtung der Stadt Breslau, zu den Unterhaltungs- und Ncu- baukosten des dortigen Polizei-Präsidialgebäudes bei­zutragen ;

3) die im Vertrage vom 22. August/1. Sep­tember 1879 übernommene Verpflichtung der Stadt Danzig zur baulichen Unterhaltung des dortigen Polizei-Geschäftshauses;

4) die int Vertrage vom 31. Juli 1837 über­nommene Verpflichtung der Stadt Berlin, die Kosten des Nachtwachtwesens zu tragen.

Im übrigen wird in den bestehenden Verträgen, welche bestimmte Ausgaben einer Königlichen Polizei­verwaltung dem Staat oder der Gemeinde auferlegen ober welche die Hergabe von Grundstücken und die Errichtung von Gebänden für eine Königliche Polizei- vcrwaltnng betreffen, durch dieses Gesetz nichts ge­ändert.

8 8.

Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem 1. April 1893 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkte werden alle demselben zuwiderlaufendcn Bestimmungen aufgehoben.

§ 9.

Ter Minister des Innern ist mit der Ausführung des gegenwärtigen Gesetzes beauftragt und erläßt die hierzu erforderlichen Anordnungen.

Urknndlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsicgcl.

Gegeben Berlin, den 20. April 1892.

(L. 8.) Wilhelm.

Graf zu Eulenburg, von Boetticher. Hcrrrfurth. von Schelling.

Freiherr v. Berlepsch. Graf v. Caprivi. Miquel, v o n Kal tenborn. von Heyden.

Thielen. Bosse.

Im Ban« -er Lönc.

i9toman von F. Fothergill.

Autorisierte deutsche Uebertragung.

(Nachdruck Derboten.] (Fortsetzung.)

Wir verließen die Allee, welche an einem Ende von dem grünen Hofgarten begrenzt wurde und bogen in eine Querstraße ein. In ihr befand sich das Ziel unseres Ausganges, wie ein Schild mit der AufschriftStädtische Augen-Klinik" uns belehrte.

Wir traten in ein matt erleuchtetes Zimmer, welches mit Wartenden angefüllt war Einige trugen Binden über den Augen, andere die ver­schiedenartigsten Brillen fast alle waren mehr oder weniger blind, was einen niederschlagenden Eindruck machte.

Miß Hallam und Merrick wurden sofort in ein anderes Zimmer geführt, während ich ihre Rückkehr erwartete. Ich ließ den Blick über die verschiedenen Gesichter gleiten und es war mir ein Trost, als ich jemand eintreten sah, der weder Bandage noch Brille trug.

Der neue Ankömmling war ein junger Mann Don mittlerer Größe, schlank gebaut. Er hatte jeden­falls keine schlimmen Augen und mochte höchstens etwas kurzsichtig sein. Sein mildes, anziehendes Gesicht hatte beim ersten Anblick etwas kindlich Offenes und Unschuldiges; bei näherer Betrachtung bemerkte man indeffen eine gewisse ruhige Zurück­haltung und einen geistigen Schimmer, wodurch der erste Eindruck des Knabenhaften verwischt wurde. Canste, glänzende, braune Augen, lose um den Kopf hängendes braunes Haar, eine gewisse Haltung, die mir wenigstens gefiel das waren die charak­teristischen Merkmale diese« jungen Mannes. Er trug einen Geigenkasten. Als der eine von den

jungen Leuten, welche an Pulten saßen und die Namen der Patienten aufschrieben, ihn erblickte, rief er:Herr Helsen Herr Friedhelm HelfenI" Jawohl!" antwortete der Angekommene, ging zu dem Pulte und führte eine leise, aber lebhafte Unterhaltung mit dem jungen Manne. Beim Schlüsse derselben übergab dieser ihm eine weiße Karte, wonach Herr Häfen mit einem freundlichen Adieu das Zimmer verließ.

Unmittelbar darauf kehrten Miß Hallam und Merrick aus dem Sprechzimmer zurück und wir traten aus dem dunklen Hause auf die Straße in den warmen Frühlings-Sonnenschein: ein Kontrast, der dem zwischen Miß Hallam's und meinem Leben nicht unähnlich war. Weit vor uns eilte der junge Mann mit dem Geigenkasten die Straße entlang, bog nach dem Theater hin ab und trat in eine Seitenthür desselben.

Wir gingen noch einige Stunden im Hofgarten spazieren und kehrten dann zum Diner zurück, welches in dem Saal eingenommen wurde, wo ich gefrüh­stückt hatte.

Wir waren, wie es schien, die einzigen Eng­länderinnen in der Gesellschaft. Ich erhielt meinen Platz neben einer Dame, die mir als Fräulein Anna Suylen vorgestellt war, eine ziemlich starke Brünette mit großen dunklen Augen deren Blick mir indeß nicht gefiel, als sie mich betrachtete, kurz ge­schnittenem lockigem Haar, einem eigentümlich barschen Benehmen und sonderbarer Kleidung. Sie verhielt ich bei der Vorstellung selbstbewußt und ruhig, während einige int Saal befindliche junge Herren entschieden verwirrt waren. Es waren im ganzen sechs Herren, zwei Engländer und die übrigen Deutsche, Hol- änder und Schweden. Wir nahmen Platz und Fräulein Suylen begann sofort eine Unterhaltung mit mir.

Sprechen Sie deutsch, Fräulein?" war ihre erste Frage. Als ich ihr zu verstehen gab, daß ich kein Wort deutsch verstände, fuhr sie in gutem Eng­lisch fort:Dann kann ich mit Ihnen sprechen, ohne Sie zu verletzen. Es ist schrecklich, wenn Eng­länder behaupten, Deutsch zu können, während das Gegenteil der Fall ist."

Wie ist dach gleich Ihr Name?" fuhr sie fort; ich habe nicht verstanden,was Frau Steinmann sagte."

May Wedderburn," antwortete ich.

May das heißt Mai," wandte sie sich zu den jungen Herren und erhielt die Versicherung, daß sie das wüßten.

Darf ich Sie malen?" fragte Fräulein Suylen, nachdem sie mich mit ihren grasten Augen in einer Weife betrachtet hatte, daß ich nervös wurde.

Mich malen?"

3a Ihre Haarfarbe sieht man bei uns s:ltcn."

Sind Sie Malerin?"

Nein, ich bin noch Schülerin, aber ich male schon nach Modellen. Wollen Sie mir sitzen?"

Ich weiß nicht, ob ich Zeit habe."

Weshalb sollten Sie keine Zeit haben."

Ich fühlte mich dazu nicht bewogen, ihre Neu­gierde zu befriedigen und sagte, ich wüßte nicht, was ich thun würde.

Einige Augenblicke schwieg sie; dann fragte sie wieder:

*9Sieben Sie gesellschaftliche Vergnügungen? Gehen Sie gern zum Konzert, in s Theater, in die Oper?"

Ich weiß nicht," mußte ich widerstrebend be­kennen ; denn ich sah, daß die jungen Herren auf das, was vorging, aufmerksam achteten.

Sie wissen es nicht?" wiederholte Fraulein

Deutsches Reich.

W. Berlin, 5. Mai. Der Kaiser wohnte am Dienstag Nachmittag in Potsdam einem Exerzieren des 1. Garderegiments z. F. bei, an welchem auch der Kronprinz teil nahm. Am Mittwoch Vormittag begab sich der Kaiser zu Pferde nach dem Bornstädter Felde, um den Truppenübungen beizuwohnen. Hieraus arbeitete der Monarch mit dem Chef des Militär­kabinetts, und später mit dem Chef des Marine­kabinetts. Der Großhcrzog von Hessen trifft heute, Donnerstag, in Potsdam ein und nimmt int Stadt­schloß daselbst Wohnung. DerReichsanzeiger" veröffentlicht die Gesetze betr. die Enschädigung für an Milzbrand gefallene Tiere und betr. die Kosten Königlicher Polizeiverwaltungen in Stadtgemeinden. Die Kommission des preußischen Abgeordneten­hauses zur Beratung des Gesetzentwurfs betr. die Aufhebung der Stolgebühren für Trauungen u. s.w. in den alten Provinzen der Monarchie hat -denselben mit 7 gegen 2 Stimmen angenommen. Der Gesetz­entwurf betr. die Aufhebung der Steuerfreiheit der ehemals reichsunmittelbaren Familien ist von der Budgetkommission des preußischen Abgeord­netenhauses einstimmig angenommen. Die Ent­schädigung ist nach dem Vorschläge der Regierung festgestellt, die Mehrforderung der Interessenten ist verworfen. Die leitenden Behörden des Reiches und Preußens prüfen jetzt das Projekt einer Welt­ausstellung in Berlin. Man hat gute Hoffnungen für die Verwirklichung des Planes. Wie dieKreuzztg." vernimmt, wird der geplante Entwurf der weiteren Reform der preußischen Steuern auch dem Staatsrate zur Prüfung unterbreitet werden. Die preußische Regierung veranlaßt eine allgemeine Nachprüfung der Ergebnisse der Veranlagung zur Einkommensteuer, um festzustellen, bei welchen Punkten die meisten Fehler und Irrtümer vorkommen und wie sie für die Zukunft verhütet werden können. Im preußi­schenSlaatsanz." ist zu lesen:Durch kaiser­liche Ordre vom 16. März 1892 ist bestimmt worden, daß die Vorschriften der kaiserlichen Ordre vom 29. Juli 1889 über den Schnitt der Gala­uniformen auch auf die ständischen Uniformen anzu­wenden sind. Für die Farbe des Rockes, der Kragen und Aufschläge, für die Knöpfe und darüber, ob die Stickerei und die Tressen in Gold oder Silber zu nehmen sind, bleiben die bisherigen Vorschriften maßgebend; für die Stickerei ans den ständischen Uniformen ist ein neues Muster ausgestellt. In

Suylen, die meine erheuchelte Gleichgiltigkeit durch­schaute und mich so gut wie möglich ausfragen wollte. Ich wünschte, Adelaide wäre dagewesen, um es mit ihr aufzunehmen.

Nein," antwortete ich,weil ich noch nie in einem Theater gewesen bin."

Nicht? Sonderbar, sehr sonderbar! Denken Sie sich," wandte sie sich an die jungen Herren Fräulein ist noch nie im Theater oder Konzert gewesen."

Ich hielt es nicht der Mühe wert, ihre Worte zu verbessern; aber der Instinkt der Selbstvertei­digung regte sich in mir und ich erwiderte mit gehobener Stimme:Ich habe augenscheinlich nicht eine solch' vielseitige Erziehung, wie Sie, genossen; aber ich bin überzeugt, daß die Herren (mich gegen die jungen Leute verbeugend) wegen des Unterschiedes zwischen uns nachsichtig sein werden."

In Anna's Augen blitzte es auf; aber sie verzog kaum das Gesicht und sah durchaus nicht ungehalten aus. Ich wandte mich im Bewußtsein meines Sieges an meinen Landsmann am anderen Ende des Tisches mit der Frage, um welche Jahreszeit es in Düffel- hicr am Angenehmsten wäre.

O," sagte er,für mich ist es immer angenehm borf; das liegt aber an mir. Ich mache cs mir angenehm."

In diesem Augenblick erhoben sich einige Den den jungen Leuten und Fräulein Suylen fragte mich: Würden Sie heute Nachmittag einen Spazier­gang mitmachen?"

O, sehr gern!" erwiderte ich, ohne daran zu denken, daß ich sie nicht leiden mochte. Dann fügte ich hinzu: .Wenn Miß Hallam mich ent­behren kann."

Das wird sie wohl. Ich bin um halb drei