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1735
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1720
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eihe» 1716 t.
(Nachdruck verboten.)
In -er Dären-Apotheke.
Original-Roman von Marie Widdern.
(gorlsetzun^.)
Sie hatte sich erhoben und eilte dem Verwalter voraus nach der Ausgangsthür des Gemachs Schweigend stiegen die Beiden dann neben einander die breite Treppe hinauf Einige Minuten später standen sie vor der Thür, hinter welcher Haus Groll seinen letzten Atenizug gethan
Ein Druck auf die Klinke und der Verwalter führte die Dame in drn freundlichen, hübsch ausgestatteten Raum, dessen Fenster weit geöffnet waren Roch befand sich jedes Gerät im Gemach auf der Stelle, auf welcher es zu Lebzeiten des letzten Provisors der Bären-Apotheke gestanden. Nur die Kissen waren aus dem Bett genommen und das leere Gestell gab dem ganzen Raum etwas Unheimliches.
Die zarte Gestalt Martha Trautenjahns schauerte denn auch zusanimen, als ihre Blicke die Stelle trafen, auf der Hans seinem Dasein ein so sündhaftes Ende bereitet. Aber die junge Frau wußte sich auch zu bezwingen, und nun mit den Augen jeder Bewegung des Verwalters folgend, welcher sich zu der nur angelehnten Ofenthür niedergebeugt hielt, sagte sie: „Vermutlich hat der Provisor noch allerlei Briefschaften verbrannt. Lassen Sie uns nachsehen, ob sich die Asche vom Papier im Ofen befindet."
Horst war jedoch dieser Aufforderung schon zu- orgekommen. Jetzt hielt er Frau Martha ein laar defekte Papierstreifen entgegen. „Billets", sagte er dabei, „die das Feuer nur halb zerstört."
Dann aber breitete Gilden die schwarz umrandeten Blätter auf dem Tisch aus, an den sich die Witwe gelehnt. Beide beugten sich nun über die angekohlten Reste und bemühten sich zu entziffern, was eine zierliche Frauenhand darauf ge- chrieben. Die Worte, welche sie alsbald lasen, prachen von einem gebildeten Geist — von Liebe
sowie geeignetenfalls die Vertreter anderer Religionsgesellschaften. Den Stadtkreisen bleibt überlassen, die Zahl der Mitglieder jeder Art bis auf höchstens die dreifache Zahl zu erhöhen. Die Mitglieder des Magistrats und aus der Zahl derselben den Vorsitzenden ernennt der Bürgermeister. Die Mitglieder der Stadtverordneten-Versammlung, sowie die Mitglieder der aus der Zahl der des Erziehungs- und Volksschulwesens kundigen Männer wählt die Stadtverordneten - Versammlung. Die Wahl der letzteren bedarf der Bestätigung durch den Regierungs-Präsidenten. Der Stadt-Schuldeputation werden außer den durch dieses Gesetz der verstärkten Stadt- Schulbehörde übertragenen Befugnissen die derGemeinde- behörde zustehende Verwaltung der äußeren Angelegenheiten der Volksschule und die Ausübung folgender, der Stadt-Schulbehörde oder dem Schulvorstande übertragenen Befugnisse zugewiesen: 1) Anhörung, bezw. Antrag wegen der nach § 6 von dem Regierungs- Präsidenten zu erlassenden allgemeinen Vorschriften; 2) Bestimmung über Entlassung aus der öffentlichen Volksschule; 3) Anordnung über die Verpflichtung, Unterricht an Fortbildungsschulen zu übernehmen. 4) Genehmigung zur Uebernahnie von Nebenämtern; 5) Anrechnung von Diensteinkünften aus das festgesetzte Grundgehalt nach Maßgabe des § 149; 6) Mitwirkung bei Pensionierung von Lehrern und Lehrerinnen; 7) gutachtliche Aeußerung bei Festsetzung der Stunden und Lehrpläne; 8) gutachtliche Aeußerung bei einer Aenderung der Schuleinrichtungen; 9) gutachtliche Aeußerung bei Gewährung eines über vier Wochen dauernden Urlaubs; 10) Mitwirkung bei Ueberwachung des Schulbesuchs und Feststellung und Bestrafung der Schulversäumnisse; 11) Schließung der Schule bei Gefahr im Verzüge in Folge ein- tretcnder Epidemien. — Auch in Städten mit weniger als 1OOOO Einwohnern kann durch ein von dem Regierungspräsidenten zu genehmigendes Gemeindestatut eine Stadt-Schuldeputation eingerichtet und können ihr die vorstehenden Befugnisse übertragen werden." Abg. Grimm-Frankfurt (nl.) bat den Minister um eine Uebersicht der Städte von 3- bis 10000 Einwohnern, welche heute schon die Einrichtung von Schuldeputationen hätten. Er könne nicht einsehen, weshalb man in den Städten zwei Verwaltungen konstruieren wolle. Redner suchte aus den Verhältnissen seiner Vaterstadt Frankfurt a. M. nachzuweisen, wie wichtig eine Einheitlichkeit in der Schulverwaltung sei. Staats-Minister Graf Zedlitz beantwortete die Anfrage des Abg. Grimm dahin, daß er nicht in der Lage sei, die Zahl der Städte,
„Gewissermaßen bin ich das auch, verehrte Frau", erwiderte Horst dann in jener kalten Weise, die dem schönen, anmutigen Weibe gegenüber geradezu erzwungen klang. Als ihn Martha dann mer durch .eine freundliche Handbewegung zum s Niedersitzen genötigt und auch die junge Frau unter ihren Wäscheschätzen Platz genommen, begann der Verwalter ausführlich von den Erlebnissen des Mutigen Nachmittags zu erzählen. Er machte die Prinzipalin dazu mit dem gefaßten Entschlüsse bekannt, die hinterlassenen Habseligkeiten Hans Grölls durchsuchen zu wollen Sie aber, Verehrteste", sagte er dann, „wollte ich bitten, während dieses Aktes gleichsam die Familie Gröll zu vertreten, alles stehen und liegen zu lassen, um mich nach »em Sterbezimmer hinauf zu begleiten."
Mit angehaltenem Atem hatte Martha dem Be ruht des Verwalters gelauscht. Ein Glücksgefühl ohne Gleichen erfüllte ihre Brust, als sie vernahm, daß den jungen Provisor fraglos ganz andere Motive zu der unseligen Thal g, trieben, als alle Welt vermutete.
Deutsches Reich.
_ IV Verkitt. 16. März. Die Besserung in dem Befinden des Kaisers schreitet in rechtmäßiger Weise fort, doch ist derselbe immerhin noch genötigt, sich einige Schonung aufzuerlegen. Am Dienstag Nachmittag nahm der Kaiser den Vorttag des Ehefs des Militärkabinetts entgegen. — Die Mitteilungen Berliner Blätter über die Uebersiedclung der kaiserlichen Familie nach dem Neuen Palais bei Potsdam werden als durchaus verfrüht bezeichnet. Bisher sind in dieser Beziehung Bestimmungen noch nicht getroffen worden. — Die Kaiserin Friedrich, die Prinzessin Margarethe, sowie der Erbprinz und die Erbprinzessin von Meiningen sind in Darmstadt
und Zärtlichkeit. Einer der Briefe der, welcher allein bedeutsam für Horst, schien dann in der Angst geschrieben zu fein, den Adressaten verlieren zu sollen. Er enthielt, in Zusammenhang gebracht, folgende Zeilen:
„Ich muß Dich sprechen, Hans — auf jeden Fall. Reise nach Empfang dieses Schreibens, wenn es Dir irgend möglich ist, sofort nach S. Sobald ich kann, komme ich dann ebenfalls, wenn auch nur auf eine Stunde nach dort, damit wir beraten, was wir demnächst zu thun haben. Denn das steht fest, mein Teurer, ich lasse nicht von Dir, — lieber —"
Hier hatte die Flamme jedes weitere Wort vernichtet. Mit einem tiefen Seufzer blickte Horst zu Frau Martha nieder: „Meinen Sie, daß diese Zeilen uns irgend welche Erklärung geben könnten, verehrte Frau?"
„Gewiß! Nur wissen wir noch immer nicht, wer die Dame ist, die den Provisor zum Selbstmord verleitet. Immerhin vermögen Sie mit — mit diesen Blättern in der Hand und der Hin Weisung auf die Mitteilungen Frau Schwertfegers — den Grölls zu beweisen, daß Hans sich nicht das Leben genommen,, weil Sie ihm gesagt, was Sie ihm sagen mußten "
Der Verwalter blickte düster vor sich nieder. Als er sekundenlang in dieser Stellung verharrte, ich weder bewegte, noch ein Wort der Bestätigung ür die junge Frau hatte, trat Martha einen Schritt Zurück und meinte leise: „Wir könnten jetzt wohl tiefen unseligen Raum wieder verlassen?"
Horst Gilden fuhr auf „Nein, nein, Frau Trautenjahn", erwiderte er nun, „nein, nein! Noch ist es viel zu wenig, was wir gefunden, und das Licht noch lange nicht hell genug, das in die un-
KrstrUnrtgrn auf die „Ober hessische ZeitttNg" mit deren Beiblättern „Amtliches Kreisblatt für die Kreise Marburg «rrd Kirchhai«" sowie „MMriertes Sormtagsblatt" für das nächste Vierteljahr werden von unseren Expeditionen in Marburg und Kirchhain (Herrn B. Rindt) zum Preise von 2 Mk., desgleichen von allen Postanstalten und Landbriefträgern angenommen.
Auswärtige Bezieher wollen ihre Bestellungen möglichst frühzeitig erneuern, um der ununterbrochenen Zusendung des Blattes vergewissert zu sein und den Zuschlag zu vermeiden, welchen die Post bei Bestellungen nach dem 29. März erhebt.
Durch ihr tägliches Erscheinen, den Bezug telegraphischer Depeschen und eigene Korrespondenz aus der Hauptstadt ist die „Oberhessische Zeitung" in den Stand gesetzt, schnell und reichhaltig ihre Leser über die Tagesereignisse zu unterrichten. Auch die Provinzial, und Lokalnachrichten bringt dieselbe früh und zuverlässig.
Die „Oberhessische Zeitung" ist in Marburg und den umliegenden Kreisen nachweisbar die verbreitetste hiesige Zeitung und sichert Anzeigen jeder Art die lohnendste Wirkung.
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eingetroffen, um den Beisetzungsfeierlichkeiten beizuwohnen. — Das dem preußischen Landtage zuge- gangenc Gesetz betr. die Aufhebung der Beschlagnahme des Vermögens des Königs Georg von Hannover hat folgenden Wortlaut: „Das Gesetz vom 15. Februar 1869 (Gesetzsamml. S. 322), betr. eine Abänderung der Beschlagnahmevcrordnung vom 2. März 1868, wird dahin abgeändert, daß die Wiederaufhebung der durch diese Verordnung vom 2. März 1868 (Gesetzsamml. S. 166) über das Verwögen des Königs Georg verhängten Beschlagnahme Königlicher Verordnung vorbehalten bleibt." In der Begründung des Gesetzes heißt es: Seine Majestät der Kaiser und König haben daher in der Absicht, der Bevölkerung dieser Provinz Hannover einen dritten Beweis Allerhöchst Seines vollen Vertrauens zu geben, und in dem Wunsche, dadurch zur weiteren Beruhigung beizutragen, Allerhöchst Seine Willensmeinung dem Staatsministerium dahin zu erkennen zu geben geruht, daß die Beschlagnahme der fraglichen Revenüen nicht weiter aufrecht zu erhalten, vielmehr wegen der Ausführung des Vertrages dem 29. September 1867, soweit dieselbe überhaupt noch aussteht, die entsprechenden Schritte zu thun seien, falls Se. Kgl. Hoheit der Herzog von Cumberland vorher die Zusicherung erteilen würde, die Höchstdeniselben dann zufließenden oder sonst zustehenden Mittel nicht zu feindseligen Unternehmungen gegen Se. Majestät den Kaiser und König oder gegen den preußischen Staat verwenden zu wollen." — Es stellt sich jetzt heraus, daß alle in den letzten Tagen verbreiteten Mitteilungen, die preußische Regierung sei bereit, von den Prinzipien des neuen Volksschulgesetzes abzugehen, auf Erfindung beruhten. _ Man hält im Gegenteil daran fest, daß das Schulgesetz wesentlich nach -bem vorgelegten Entwürfe noch in dieser Landtagssession zum Abschluß kommen soll. — Es scheint, als ob bei den Truppenteilen nicht die zureichende Zahl von Avantageuren vorhanden ist, welche zum Besuche der. Kriegsschule reif sind. Wenigstens bestimmt eine Kabinettsordre vom 3. d. Mts., daß auf der Kriegsschnle in Glogau der zweite abgekürzte Unterrichtskursus statt anfangs April erst am 3. Juli 1892 beginnen soll. — Das Bankhaus I. E. Günzburg in Petersburg, eine Weltfirma, hat ihre Zahlungen eingestellt. Als Ursache des Sturzes dieses großen Bankhauses wird allgemein die mißliche wirtschaftliche Lage in Rußland angesehen. Es wird versucht, einen Ausgleich herbeizuführen ; gelingt dies nicht, so dürften ganz außerordentlich weite Kreise schwer geschädigt sein. Durch
den Zusammenbruch sind, wie die „Nordd. Allg. Ztg." mitteilt, fast sämtliche Berliner Bankhäuser tn Mitleidenschaft gezogen.
— In der Volks schulgesetz-Kommission des Hauses der Abgeordneten standen am Montag die §§ 65, 66 und 67 der Vorlage zur Beratung, welche von der Stadt-Schulbehörde handeln. § 65 lautet: „In jeder Stadt wird eine Stadt-Schnl- behörde gebildet. Die Zuständigkeit der Stadt- Schulbehörde erstreckt sich auch auf die Schulen der etwa mit der Stadt zu einem Verbände vereinigten Schulgemeinden (Gutsbezirke)." Die Minoritätsparteien beantragten, hinter den Worten „in jeder Stadt" einzuschalten: „unter 3000 Einwohner". Sie beantragten ferner, den § 66 der Vorlage abzuändern und schlugen eine Reihe neuer Paragraphen (67 a bis 67 d) vor, die für Städte von mehr als 3000 Einwohnern die bisher bestandene Zusammensetzung der Schuldeputattonen sichern sollten. — Der gleichzeitig zur Debatte gestellte § 63 lautet: „Die Stadt-Schulbehörde besteht aus dem Bürgermeister und dem beteiligten Kreis-Schulinspektor. In denjenigen Fällen, in welchen dieses Gesetz die Beschluß- nahme der verstärkten Stadt-Schulbehörde überträgt, treten diesen Beamten zwei von der Stadtverordneten- Versammlung auf sechs Jahre gewählte Mitglieder dieser Versawmluug und ein von dem Bürgermeister ernanntes weiteres Mitglied des Magistrats mit beschließender Stimme hinzu. In denjenigen Sädten, in denen ein kollegialffcher Gemeindevorstand nicht besteht, wird das ernannte Mitglied aus der Zahl der Schöffe» ober der Beigeordneten entnommen. Den Stadtgemeinden, die einen besonderen Stadtkreis bilden, bleibt überlassen, die Zahl der gewählten und ernannten Mitglieder in gleichem Verhältnis bis auf das Dreifache zu erhöhen. Sind Landgemeinden (Gutsbezirke) mit einer Stadt zu einem Verbände vereinigt, so treten die Vorsteher desselben der verstärkten Stadt-Schulbehörde hinzu." Die Konservativen beantragten zu diesem Paragraphen folgenden Zusatz: „In Städten mit über 10000 Einwohnern wird anstelle der verstärkten Stadt-Schulbehörde eine Stadt-Schuldepiitativn gebildet, die aus ein bis höchstens drei Mitgliedern des Magistrats, der gleichen Zahl Mitglieder der Stadtverordneten-Versammlung, sowie mindestens der gleichen Zahl des Erziehungs- und Volksschulwesens kundiger Männer, worunter mindestens ein städtischer Lehrer, besteht. Hierzu treten der Kreis-Schul- inspektor und in Vertretung der evangelischen und katholischen Konfession die ersten Pfarrer des Orts,
„ Bei den letzten Worten Gilbens aber verfärbte ßch das schöne Gesicht der Witwe. Doch sie über« odck wand das aufwallende Unbehagcn und erwiderte in ’9rer sympathischen Weise: „Ich begreife es vollkommen, daß es Sie dazu drängt, der unerwartet entdeckten Spur zu folgen. Und trotzdem es mich aufrichtig gestanden — Ueberwindung kostet, «e Geheimnisse des Toten durchforschen zu helfen, will ich doch unverzüglich mit Ihnen gehen."
Anzeigen nimmt entgegen die Erpedition dieses Blattes,
,ow,e die Annonccn-Bureaux von Haasenstein u. Vogler in ,
Aauksurt a. M Cassel, Magdeburg und Wien; Rudolf XXVII. JahrgUNg. Moise in Frankfutt a. M., Berlin, Müirchen u. Köln - G. L. »
Daube u. Co. in Frankfurt a. M., Berlin, Hannover,'Paris.
glückliche Affaire gekommen. Da steht der Koffer des Provisors Gestatten Sie mir, daß ich ihn öffne, der Schlüssel steckt im Schlosse, wie ich sehe."
Sie neigte das Haupt Beide fühlten sich aber in hohem Grade gepeinigt und bedrückt, als der Verwalter hernach daran ging, alle die Kleidungsstücke, welche der große Behälter barg, auf Stühlen und Tisch auszubreiten, um in den Taschen der eleganten Garderobenbestandteile nach irgend einem unbekannten Etwas zu suchen, das den Inhalt des betreffenden Briefes ergänzen konnte. Leider aber blieb alles Forschen vergebens. Vergeblich war auch das Suchen in Schrank und Kommode, bis Horst endlich in die Brusttasche des hellen Sommer- Überziehers griff, welcher an einem Haken der Thür hing Seine Hand faßte nun allerlei Kleinigkeiten und zog sie an das Tageslicht. Da war die Visitenkartentasche, das Cigarren-Etui und ein kunstvoll gesticktes Notizbuch. Als der Verwalter auch das letztere öffnete, fand er — eine Federzeichnung darin, die einen auffallend schönen jugendlichen Frauenkopf zeigte. Auf der linken Seite des Bildchens hatte dieselbe Hand, welche die Zeilen auf die halbverbrannten Blätter geschrieben, die Worte gesetzt:
Meinem einzigen lieben Hans! Im Frühjahr 187 .
"Das ist die Unselige", rief der Verwalter. Seine Hand zitterte, als er jetzt das Bildchen auch zu Frau Martha hinüberreichte. Die ober schüttelte ’en Kopf, nachdem sich ihre Blicke auf die wunder- chönen Züge gesenkt. Wie ist mir", sagte sie )ann. „Hab' ich das Gesicht hier schon einmal im Leben gesehen, ober erinnert es mich nur an ein anderes, das ich gekannt oder kenne?"
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Wöchentliche Beilagen: Kreis-Blatt für die Kreise Marburg und Kirchhain.
~ ■» Illustriertes Sonntagsblatt.
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Donnerstag, 17. März 1892.