Wöchentliche Beilagen: Kreis-Blatt für dir Kreise Marburg und Kirchham. — Illustriertes Sonntaasblatt.
Expedition: Mark 21. — Redaktion, Druck unb 8erlog von Joh. Ang. Koch. “
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griJrtagen^-Lart^ SKfttblttÜf SÄe a~m.»uXn ¥ Spedition b. Blattes,
w Sonntag, ö. Februar 1890. Ä*? m Jahrgang
__„ „_________ »woe k. »o. m Franlsurt a. M>, Berlin, Hannover, Paris.
Deutsches Deich.
Berti», 7. Febr. Der Bundesrat erteilte in der gestern unter dem Vorsitz des Vize - Präsidenten des Staats - Ministeriums, Staatssekretärs des Innern, Dr. von Bötticher, abgehaltenen Plenarsitzung dem vom Reichstage angenommenen Gesetz- Evtwurf, betreffend die Wehrpflicht der Geistlichen, und dem Entwurf eines Gesetzes für Elsaß - Lothringen über die Rechtsverhältniffe der Professoren an der Kaiser Wilhelms-Universität zu Straßburg i. E. die Zustimmung. Von der vorgelegten Uebersicht ■bet Geschäfte deS Reichsgerichts im Jahre 1889 nahm die Versammlung Kenntnis und überwies eine Vorlage, betreffend die Festsetzung der Gesamt- Zahresmenge Branntwein, von welcher nach § 1 des Branntweinsteuer-Gesetzes vom 24. Juni 1887 der niedrigere Verbrauchs abgabenfach zu entrichten ist, unb einen Antrag Württembergs, betreffend die Abänderung des Etats ber ZoÜverwaltungs- rc. Kosten für Württemberg, ben zuständigen Ausschüssen zur Vorberatung. Anträgen zweier Stadtvertretungen auf anderweitige Festsetzung der Vergütung für die Gestellung von Vorspann zu Zwecken des Heeres im Frieden beschloß der BundeSrat eine Folge nicht zu geben. Endlich wurde in mehreren Zoll- und Steuerangelegenheiten Beschluß gefaßt. — Die Gewerbeordnung bestimmt, daß Streitigkeiten der selbstständigen Gewerbetreibenden mit ihren Arbeitern, die auf den Antritt, die Fortsetzung oder Aufhebung des Arbeitsverhältnisses, auf die gegenseitigen Leistungen aus demselben, auf die Erteilung oder den Inhalt der Arbeitsbücher oder Zeugniffe sich beziehen, soweit besondere Behörden für dieselben bestehen, bei diesen zur Entscheidung zu bringen sind. Sind solche Behörden nicht vorhanden, so erfolgt die Entscheidung durch die Gemeindebehörde mit Berufung auf den Rechtsweg innerhalb 10 Tagen. Ferner können durch Ortsstatut Schiedsgerichte mit diesen Angelegenheiten betraut werden; dieselben find durch Beschluß der Gemeindebehörden unter gleichmäßiger Zuziehung von Arbeitgebern und Arbeitern zu büden. Der dem Bundesrat vorliegende Entwurf, betreffend die Gewerbegerichte, erweitert diese Bestimmung dahin, daß die Landeszentralbehörde die Errichtung von Gewerbegerichten beschließen und anordnen kann. Dabei wird, im Gegensatz zu der bestehenden Vorschrift der Gewerbeordnung über die Berufung an die ordentlichen Gerichte, die Zuständigkeit derselben völlig aufgehoben. Die sachliche Zuständigkeit der Gewerbegerichte kann auf bestimmte
(Nachdruck verboten.)
Eine vornehme Fra«.
Bon Hermann Heiberg.
(Fortsetzung.)
,Nu», ich hörte so, Herr Rittmeister. Ich bin jedoch durch den Ton Ihrer Frage belehrt uud bitte um Verzeihung. Indessen zirkultereu über die Claire, fortsche Familie so viele wtdersprecheude Nachrichten, uud fie bildet so oft deu Gegenstand des Gespräche», daß eS schwer ist, fich eiu einigermaßen zutreffendes Bild von ihr zu entwerfen/
Teut hörte gespannt zu. Seine beiden Hände waren beschäftigt; uur allzn gern hätte er sonst seinen Schnurrbart gedreht. »Wie? Meine ruhig lebenden, liebenswürdigen Freunde werden so viel besprochen? ES ist das erste Mal, daß ich dies höre. Nun, ich denke, mau kauu nur Gutes vou ihueu sagen, gnädige Frau?" entgegnete er mit gezwungener Sorglostgkett.
Olga schwieg. Da fie ihre Pläne verettelt sah, wollte fie wenigstens ihre kleine Frauenrache haben.
Teut ließ jetzt die Pferde im Schritt gehen und sagte, mit einem nicht mißznverstehendeu Blick seine Begleiterin ansehend:
.Sie schweigen, meine gnädige Frau. Ich bitte, da Sie selbst das Thema berührten, mir mehr darüber wttzuteilen."
Nun gut! dachte Olga uud fuhr laut fort: „Setzt es Sie iu Berwuuderuug, daß mau über eine Dame spricht, die so auffalleude Gewohuhetteu hat wie Frau dou Llairefort, die reitet und selbst auf dem Bock fitzt, die so schöu uud so lebhaft ist, bereu Manu fich vor der Welt mit seinem geheimnisvollen HanShof. Weister verschließt, und wtt einem so ungewöhnlichen Aufwande sein HauSweseu einrichtete, nm plötzlich eine — wie «an sagt — ängstliche Sparsamkeit ein- znführen?"
Olga brach ab. WaS fie geäußert hatte, war wicht verletzend, aber fie wußte, daß jede» Wort Teut hibten mußte.
Allen von Gewerbe- unb Fabrikbetrieben, die örtliche auf bestimmte Teile des Gemeindebezirks beschränkt werden. Die Kosten der Einrichtung und Unterhaltung dieser Gerichte bringt die Gemeinde bezw. der weitere Kommunalverband auf. Die Gerichte find auS einem Vorsitzenden und mindestens einem Stellvertreter, sowie mindestens vier Beisitzern zusammenzusetzen. Zur Mitgliedschaft ist die Zurücklegung des 30. Jahres, bet zweijährige Wohnsitz oder zweijährige Beschäftigung int Bezirke des Gerichts erforderlich, auch darf das Mitglied oder seine Familie in den letzten drei Jahren keine Armen- unterstützung aus öffentlichen Mitteln erhalten haben. Der Vorsitzende und besten Stellvertreter, welche weder Arbeitgeber noch Arbeiter sein dürfen, werden durch den Magistrat oder die sonstigen kommunalen Behörden gewählt. Die Beffitzer sind zur Hälfte Arbeitgeber, zur Hälfte Arbeiter und werden in freier Wahl gewählt, wofür ausführliche Bestimmungen getroffen werden. Das Amt der Beisitzer ist ein Ehrenamt, die Beisitzer sollen jedoch Reisekosten erhalten, und es kann ihnen durch Statut rc. eine für Arbeitgeber und Arbeiter gleiche Vergütung für Zeitversäumnis zugebilligt werden. Bei jedem Gewerbegerichte soll eine Gerichtsschretberei errichtet werden. Gemeindebeamte haben an Stelle der Gerichtsvollzieher die erforderlichen Zustellungen zu besorgen. Das Verfahren richtet sich im Allgemeinen nach den für das Amtsgericht geltenden Vorschriften der Zivilprozeßordnung unter entsprechenden Abänderungen. Es soll eine einmalige Gebühr im Höchstsätze bis zu 30 Mk. erhoben werden, je nach der Höhe des Objekts; bis 20 Mk. beträgt die Gebühr 1 Mk. Die ordentlichen Gerichte haben nach Maßgabe des GerichtsverfasfungS- gesetzeS den Gewerbegerichten Rechtshülfe zu leisten. DaS Gewerbegericht fnngirt auch als Einigungsamt in Fällen von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitern über die Bedingungen ber Fortsetzung ober Wieberaufnahme des Arbeitsverhältnisses. Der Anrufung ist Folge zu geben, wenn sie von beiden Teilen erfolgt. Das Verfahren vor dem Einigungsamte ist ausführlich geregelt. Dann sind ferner Bestimmungen für bas Verfahren vor dem Gemeindevorsteher getroffen, für die Ortschaftenin denen ein Gewerbegericht nicht besteht. Die Bestimmungen des Entwurfs sollen keine Ar Wendung finden auf Streitigkeiten der Vorstände der Reichs- unb Staatsdruckereien, der staatlichen Münzanstalten, sowie der unter der Militär- ober der Marineverwaltung stehenden Betriebsanlagen mit den in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitern. Die oben erwähn-
»Ste sprachen noch nicht von mir. Ich gehöre wch auch zu den Gegenständen dieser sehr über» lässigen Betrachtungen des verehrltcheu Publikums. Wollen Sie nicht die Güte haben, nun auch die Au- fichten über mich beizufügen?" erwiderte Teut, ohne eine Miene zu verziehen.
„Ich glaube nur die Thatsachen, ans denen Urteile und Avstchten fich folgern, wiedergegeben zu haben, Herr Rittmeister."
„Ganz recht, meine Gnädige. Unb die Thatsachen, die fich auf mich bezichen?"
„Sie find täglicher Gast im Hanse und erscheinen öffentlich stets neben Fran vou Clairefort —"
„Allerdings, und Wetter, wenn ich bitten darf?" „Nun, deshalb glaubt das Publikum ein Recht zu haben, Semer lungert zu machen, die freilich und natürlich jeder Unbefangene verdammt."
„Ah, vortrefflich! Und zu diesen Unbefangenen gehören auch Sie, gnädige Fran und der Intimus Ihres Hanfes, Herr von Zirp?"
Der Ton, in dem Teut die Worte sprach, war allerdings iwpertiuend, ja beleidigend; aber der Blick, den Olga zuröckgab, nicht minder.
Das Gespräch verstummte, und unter einer recht peinlichen Stimmung legten beide deu Übrigen Teil des Weges zurück. — Vor Teut war ein Vorhang zurückgezogen und der Hintergrund den er erblickte, erschreckte ihn. Er biß fich aus die Lippen und seine Augen blickten finster. Diesen Engel hatte mau zu verdächttgeu gewagt, und eine Frau wie seine Begleiterin sand eine boshafte Freude au der Wiedergabe solchen Geschwätzes.
Teut durchschaute Olga nur zu gut. Da er ihr die Aussicht genommen, mit Auge in Berührung zu treten, ließ fie die MaSke fallen und zeigte ihr wahres Seficht.
In ihr wühlten Berger und Rene. Eie fühlte, daß fie durch das Gespräch alle» verloren habe. Ihr entging vielleicht sogar daS, wa» fie mtt etwas mehr Selbstbeherrschung fich hätte erhalten tarnen: der
len Bestimmungen der Gewerbeordnung, nach welchen jetzt durch Ortsstatut Schiedsgerichte mit der Entscheidung bestimmter Streitigkeiten zwischen Gewerbe- treibenden mit ihren Arbeitern errichtet werden können, soll aufgehoben werden. Die auf Grund des Paragraphen 120a errichteten Schiedsgerichte gelten jedoch als Gewerbegerichte im Sinne dieses Gesetzes, nur sind selbstverständlich die nöthigen Aenderungen vorzunehmen. Die Zuständigkeit der Jnnuvgs schiedsgerichte erleidet durch das Gesetz keine Einschränkung. Streitigkeiten, welche vor Errichtung von Gewerbegerichten anhängig gemacht wurdin, sollen von den biS dahin zuständig gewesenen Behörden erledigt werden.
— Was Frankreichs Stellung zu den neuen Kaisererlaffen anlangt, dessen Preffe sich zwar vorläufig noch abwartend verhält, so können wir doch im Nachfolgenden einen immerhin interessanten Bei trag zur Kennzeichnung der in gewiffen parlamentarischen Kreisen bestehenden Auffassung der Erlasse Mitteilen: „Das Urteil des Auslandes über die Kaiserlichen Erlasse unterscheidet sich in nichts von dem der öffentlichen Meinung im Deutschen Reiche. Hierauf ist, wie ein Abgeordneter schreibt, aus dem einfachen Grunde Gewicht zu legen, weil der Kaiser für seine Reformpläne die auswärtigen Staaten gerade so gewinnen will, wie die Parteien der deutschen Volksvertretung. Es ftebt eben etwas schlechterdings Neues in Rede, das sich zum Ziel setzt, Gemeingut aller zu werden, und dieser Entschluß wird draußen in der Welt wo möglich mehr noch bestaunt, als hier bei uns. „Man hatte sich" — so lautet eine Zuschrift aus Paris — „einer solchen Kundgebung hier nicht versehen, weil gemeinhin angenommen wurde, Kaiser Wilhelm ginge in Allem den Ratschlägen des Kanzlers nach, und plötzlich treten uns zwei Erlasse entgegen, die in jedem Worte mit dem festen Entschlüsse, ein hochgestecktes Ziel trotz aller Hindernisse zu erreichen, eine geistige Ursprünglichkeit verraten, wie sie nur dem Idealismus jugendlicher Kraft eigen ift. Und soll aus dem Kaiserlichen Programm Etwas werden, so gehört dazu viel geistige Sammlung und viel Zeit. Wir hier erblicken in den Erlösten eine Friedenskundgebung, die der Zukunft beider Länder eine neue Aera eröffnet: den Wettbewerb um soziale Neugestaltungen, die das friedliche Neben- einanderDeutschlands undFrankreichs zurVoraussetzung :jaben. Uns hier interessiert ganz und gar nicht die Frage, ob oder inwieweit in dem großherzigen Plane die Ideen der bisherigen Sozialpolitik des Deutschen Reiches stecken, die keineswegs übereinstimmend be
urteilt wurden — wir haben nur Bewunderung und Freude an dem Entschluffe des Kaisers, mit wahr- Ijaften Friedensgedanken allen anderen Staaten voranzugehen. Ist Ihnen in Berlin nicht plötzlich ein „Ideal" zuteil geworden, dessen Fehlen neulich ein konservativer Abgeordneter so lebhaft beklagte ? Und wie Sie meine Landsleute aus Ihrer Pariser Studienzeit her kennen, wird Ihnen ohne weiteres die Ueberzeugung fich aufdrängen, daß die Beweglichkeit des französischen Geistes für Probleme, wie Ihr Kaiser sie aufgestellt, sehr empfänglich ist. Uns erinnert die Kundgebung an das berühmte „Toujours en vädette" Ihres großen Königs, der hier um Voltaires willen populär ist, und ich darf mit der Versicherung schließen, daß unser Land in neidloser Freude jedem Versuche aufmerksam folgen wird, der zur Verwirklichung des Kaiserlichen Programms an- gestellt werden wird." Der Absender dieses Schreibens ist Mitglied der Deputiertenkammer und Besitzer von Sandsteinbrüchen in der Nähe von Paris. Seine persönlichen Beziehungen berechtigen zu dem Schluß, er gebe die Ansichten vieler genau wieder. Daß allerhand Einreden werden gemacht werden, die namentlich die Unmöglichkeit internationaler Verabredungen betonen, ist in den vorläufigen Urteilen der ausländischen Presse deutlich erkennbar, doch dar- aus kommt es nicht an; als Hauptsache ist für jetzt herauszuheben, daß die Kaiserliche Idee an sich als etwas Epochemachendes selbst von denen erfaßt wird, die gar zu sehr geneigt sind, über deutsche Ideologie sich aufzuhalten und sie zu verspotten. Der vermeintliche Ideologe kommt mit einer Menge praktischer Maßnahmen heran, die sich bei gutem Willen allesamt verwirklichen lassen, und dieser Umstand verleiht in den Augen de» stutzig gewordenen Auslandes den Kaiserlichen Anregungen einen ganz besonderen Wert. Es verliert sich die Legende von der Absicht deS jugendlichen Monarchen, in kriegerischen Großthaten von sich reden zu machen, und diese Wirkung der Erlasse ist von erheblicher Tragweite. Man sagt draußen in der Welt schon jetzt: eine Politik, die sich die Heilung sozialer Schäden als Zweck setzt, ist ihrer Natur nach eine ^edliche, und ihr höchster Ehrgeiz besteht in der Schaffung von Neuordnungen, die das Dasein Aller erttäglicher machen sollen. Der Beifall des Auslandes erklärt sich ganz einfach ans der untrüglichen Berechnung, daß in jedem idealen Gedanken eine zur Nachahmung treibende Kraft vorhanden ist, die der Gesammtheit zu gute kommen wird und muß. Es war ein Lichtgedanke, der plötzlich auf-
küufttge Umgang mit Dem für fie doch allzu tuten essanteu Rittmeister.
Und diese Einsicht, aber auch die Hoffnung, daß er vielleicht vergessen könne, veranlaßten fie, zverst wieder das Wort zu ergreifen vnd in möglichst nn. befangener Weise gleichgültige GesprächSgegeustände zv berühren. ES ward ihr durch de» Umstand er. leichtert, daß man inzwischen dem Ziele näherge- tommen war und auch einige Herren, darunter mehrere von Teut» Kameraden, herangaloppierend, fich dem Wagen näherten.
„Wr fürchteten schon, daß Herr Rittmeister vou Teut Eie zu «ttführen gedenke, gnädige Fran I« rief einer von ihnen, ein junger Assessor. „Eie waren nn» gänzlich entrückt, unb wir haben Mühe gehabt, Sie einzuholen. Aber da kommen auch die fibrigen', fuhr et fort, und in der Thal stob eine Wolke aut in deren grauem Etaubnebel man Pferdeköpfe, blitzende Knöpfe und bunte Uniformen erkannte.
Teut, der an alle» dachte, hatte seinen Rettkuecht vorauSgesandt. AIS man am Bestimmungsort ein» stand er schon wartend da und nahm da» Gefährt in Empfang.
Während Teut Olga vom Wagen hob, drückte w ihm leicht die Hand und flüsterte: „Sie find verstimmt, Herr Rittmeister. Unsere gute, eben erst be> 9®””e“e Freundschaft wird doch keinen Stoß erlitten haben? Ich hoffe t8 nicht!"
a6.et sagte : „Prüfungen ergeben die rechten Proben, meine gnädige graul"
diesen Worten verbeugte er fich artig und hoffen und nach einer Deutung seiner Worte suchend, stehen.
„ JE? deren Laune durch diesen Zwischenfall lelitten hatte, davon erhieft Klara einen nachdrück- die, eher guten Regung folgend, aus hre Mutter zngeellt lam, um sich nach ihrem Be- rüden zu erkundigen. Ohne ihr darauf zu aut* Worten oder gar zu danken, herrschte Olga fie an:
„Mein Gott, wie Dir nur toieber der Hut fitzt,
und wie Du Sein Kleid zugerichtet hast! Sieh nur! Wie ein Harfenmädchen siehst Du au»! Geh und ordne Deine Toilette!"
Und unmittelbar nach diesen in einem empören« ben Ton gesprochenen Worten manbte sie sich mit hrem liebenswürdigsten Lächeln zu einem der Herren, der an fie herantrat und ihr den Arm bot.
Klara stand einen Augenblick leichenblaß. Ihre Augen füllten fich mit Thränen und ihr Gestcht glühte vor Erregung. Endlich wandte fie fich langsam ab. —
Die Gesellschaft nahm nach einem kurzen Spazier« gang, dessen Ziel ein hübsches Wäldchen gewesen war, das Abendessen ans einer Terrasse ein, die einen zu dem WirtShanse gehörenden Garten be« grenzte. Recht» und links von derselben zog fich die , Landstraße hin, und geradezu schaute man auf den Fluß. 1 „ ES war in der That ein außerordentlich schöner Subito. Langsam zogen, von der Abenddämmerung schon halb verschlnichen, Segelfahrzenge vorüber, die, gleichsam aus derPlut geheimnisvoll auftauchend, einem Tranmbilde auzugehöreu, nicht wie in Wttk« ichkeit die Vermittler harten Tagewerkes zu fein chienen.
Drüben, wo fich der Fluß zu einem See erweiterte, fah man auf der stahlgraueu, vom zarten, rötlichen Abendsonneufcheiu umrahmten Wasserfläche größere Fahrzeuge wie abgelöst von der spiegelftilleu Flut bingletten, und die zwischen ihnen hin. und leritrenben kleineren Böte erhöhten durch den Gegen« atz die majestättsche Ruhe ihrer Erscheinung.
Im Nachtschlaf ruhten schon die Wälder. Nebenan erscholl ftiedlicher Gesang, einmal ertönte auch eiu Helles Hallo über das Wasser, und vom jenftttiam Uf-r. °n dm die glitzernden Lichter der «KM aufbligten, drang leise Milttärumstk herüber. ’ ’
(Fortsetzung folgt.)