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Wöchentliche Beilagen: Kreisblatt für die Kreise Marburg «n- Kirchhain
Verantwortlich« Redakteur: Harry Finking in Marburg. Redaktion und Expedition: Markt 21. Fernsprecher Nr. 55.
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yite rechnet dieselbe auf 3 Seemeiler, also ca. 5600 l insbesondere bei Kreuzung der Richtungen, Wiel in dessen Bezirk der Hafeu liegt, welchen da» Schiff " Kilometer, von der Küste zur Zeit der Ebbe, —le« bei der „@Ibe* und der „Crathie' der Fall war, > »ach dem Unfälle zunächst erreicht. Bet der <8e.
«usweiche» der Schiffe, über das Führe» von Lichtern I schrift: „In alle» Fällen, wo nach de» obigen Vor-! der „Elbe* so plötzlich, gewiß vielfach oh»e vorherige vry rl zur Nachtzeit und über die Anwendung vo» Nebel-1 schriften eins von zwei Schiffen dem ander» aus dem! Errichtung eines Testaments, nniergegangenen Persone»
-gnale». Zunächst nur für Dampfschiffe berechnet, Wege zn gehen hat, muß dies letztere seine» Kurs hat. Schiffe auf offener See gelten als schwimmende entrhfit Mrfp rhrirtp« ' hfif f-r en* nttf Rrnrh I fi ol e ü n 1 ♦ SD/»* SW.Uf.r OO CUk I It-.e G..1__«...__v._
,< »«den diese Vorschriften später auch auf Segrl-IbeibehaltenV Nach Artikel 28 find jedoch l Gebietsteile ihres HeimatSstaateS, der Bode» der
►fflOU schiffe ausgedehnt. Die hieraus hervorgkgangeuen Ausnahmen zuläsfig, de»» es soll stets gehörige I.Elbe" also als deutscher Heimatsboden. Die Folge
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überlebt habe, nach gemeinem deutschen Recht wird vermutet, daß das geschlechtsreife Kind seine Elter» überlebt habe, da» »och nicht geschlechtsreife Kind aber vor ihnen gestorben sei. SeschlechtSreff bedeutet nach der Vorschrift des römische» Rechts bei Knabe» 14, bei Mädchen 12 Jahre.
Schließlich »och die Frage, wer de» Eigentümer des untergegangeue» Schiffes entschädigt. Hierfür ist mrser Handelsgesetzbuch maßgebend, welches be« stimmt, daß, wenn beim Zusammenstoß zweier Schiffe eine Person der Besatzung des eine» Schiffes durch ihr Lerschuldeu deu Zusammenstoß hrrbeigeführt hat, der Rheder diese» Schiffe» für seine Leute aufkommen und dem ander» Schiffe und deffe» Ladung den zugefügten Schade» ersetze» muß. Die Fordern»- gegen de» Rheder verjährt t» zwei Jahre». Fällt keiner Person der Besatzung de» einen oder der ander« Schiffe» ein Verschulde« zur Lest, oder liegt beiderseitige» Verschulde« vor, so muß jeder den Schade« selber trage». Ist da» Schiff und die Ladung verstchert, so muß zunächst die Verstcherung». Gesellschaft den ganze« Schade« ersetze«.
ferner die Häse» und Buchte» u«d die vom Ufer aus I muß da» ltnkrfahrende Schiff aurweiche». Das I legeuheit sei bemerkt, daß da» Deutsche Reich an beherrschbaren MeereSeuge». ergiebt Artikel 16, welcher lautet: .Wenn die Kurseiseiner Nordküste zwölf Seeämter eingerichtet hat,
l Als mit der Anwendung der Tampfkraft im zweier Schiffe fich so krenze», daß Gefahr de» Zu- von Königsberg und Danzig im äußersten Osten bi» Schiffsverkehr fich die Zahl der Seen»fälle außer I sammenstoßeS entsteht, so muß dasjenige Dampfschiff! Brake und Emden im Weste».
rrdemlich vermehrte, bega»» England seit dem Jahre aus de« Wege gehen, welche» da» andere an seiner! Auf einem ganz andere» rechtlichen Gebiete liegt 1846 mit der Aufstellung gewiffer Regel» über das I Steuerbordseite hat". Artikel 22 ergänzt diese Vor. die Frage, welche» Schicksal der Nachlaß der mit
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unfeinen Zug, der ihren Mund umlagert, noch mehr heivortreten, geradezu widerwärtig erscheinen.
»MutI Wa» soll denn da die Dienerschaft thun, wenn die Herrin zuerst verzweifelt?' ruft da» junge Mädchen ihr zu. Den Baron fragt Grace: .Ist denn auf dem Dache alle» bereit, oder soll ich—?'
.Bleiben Sie hier bei meiner Fra«,' unterbricht er ste; .ich bin schneller oben al» Sie.' Fort ist er schon
Da nur in dem Haurgang und in der Halle je eine kleine Kokosöllampe brennt, sonst überall tiefe Dunkelheit herrscht, wodurch die Verwirrung noch vergrößert wird, ruft Grace laut nach Licht.
Niemand hört e» oder will e« hören; schreien und in sinnloser Angst alle» über den Haufen rennen, da» wollen sie.
Und dennoch wird e« plötzlich heller, den Fenstern gegenüber flackert grellroter Feuerschein an den Wänden — da» hölzerne Gartenhau» steht in lichten Flammen
Dann poltert der Baron, Verwünschungen au«- stoßend die Treppen herab und betritt wieder die Halle. In seiner Rechte« hält er den Freibrief Luschiri«.
.Daß die Hallunken immer ftagen und brennen müssen I An dem Pavillon wäre ja nicht viel gelegen, aber meine Leute schüchtert da» Feuerwerk so sehr ein, daß sie nicht zu schießen wagen. Ich habe e» mit Bitten und Drohungen versucht, ihnen Mut einzusprechen — aber alle» vergeben«! Wa» bleibt da andere» übrig, al» mit dem Führer der anscheineick sehr starken Bande zu unterhandeln?"
.Und wenn er sich ans nicht« einläßt?'
.Dann soll er mein Leben haben.'
Tortsetzung folgt.)
Redavt»« «w^zxprd^ou: Ma^L^Krutattcher^N^ ».”“6w Jlluftrirtes Sonntagsblatt
Parlamentarisches.
Im Reichstage wurde am Sonnabend die Be» ?r» Währungs-Anträge» beendigt. Abg. Siegle (natlib.) erklärt fich als Anhänger der Gold» Wahrung gegen den «nlrag, wogegen der Abg. Leuschuer (Reichrp.) für den Bimetallismus eintritt, desien Durchführung sowohl Deutschland wie auch den auswärtigen Staaten zum Vorteil gereichen würde. Abg. Richter (ftf. Volttp.) betont, daß eine neue Währung die U-ficherhrit rm Erwerbsleben nur vermehren würde, auch die Land- wiitfchast könne au» einer Aenderurg der Währung keineswegs Nutzen ziehen. Abg. F.iedberg (natlib.) befürwortet die Einberufung einer internationalen WährungSkonferenz. Staatssekretär Graf Posadowkky hebt Herdor, daß die WährurgSfrage tiefgehend sei und von ungeheurer Bedeutung für das gesamte wirtschaftliche Leben, eS sei daher die Pflicht des Reichskanzler« gewesen,eine wohlwollende Prüfung der Frage in AuSstcht zu stellen. Nach dem Schlußwort des Wg. v. Kardorff (Reichkp.) wird der Antrag mit großer Mehrheit angenommen.
ES folgt der mündliche Bericht der GeschästSordnuugS- kommisfion über den ihr gewordenen Auftrag, die Frage der Verschärfung der Disziplinargewalt de» ReichStagS zu prüfen «nd eventuell Vorschläge zur Abänderung der Geschäftsordnung zu machen, sowie die Beratung des vom Abg. Roeren gestellten und von zahlreichen Mitgliedern des Reichstags unterstützten Antrages auf eine andere Fassung des § 60 der Geschäftsordnung. Nach diesem Anträge soll im Falle gröblicher Verletzung der Ordnung daS Mitglied durch den Präfidentev vo» der Sitzung ausgeschlossen werden können. Leiste dasselbe der Aufforderung der Präfidenten zum Verlaffen des Saale» keine Folge, soll der Prästdent befugt sein, die Sitzung auf. zuhebru. Wenn während der Dauer der Aukschl eßung in anderen al» Geschästrordnungr fragen eine Abstimmung er-
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Zusammenstoß von Schiffen auf See ! DieVr'affnng de» Deutschen Reich» erklärt »die Iso lange bei einander zu halten, bi» ste fich darüber _ yx . m m m '! Organisation eine» gemeinsamen Schutzes der deutschen! Gewißheit verschafft habe», daß keine» derselben
Bo« Dr. jur. W. »tanbil, Berlin. l Schifffahrt" für eine Aufgabe des Reichs. I» Aus- «eitere« Beistandes bedarf.' Ferner soll .vor der (Rachdrnck verd°teu.i Iführung dieser Bestimmung ist durch da» Reichs. Fortsetzung der Fahrt jeder Schiffsführer dem au-
Da» schwere Unglück, welches in der Frühe des I Strafgesetzbuch dem Kaiser die Befugnis übertrage», I deren den Namen, das Signal, sowie de» HeimatS, 30. Januars d. I. der auf bei Reise nach Nord. I Verordnungen Über Verhütung de» Zusammenstöße» l den Abgang», und den Bestimmungshafen seiner «merika befindliche deutsche Personendawpfer .Elbe'!der Schiffe auf See und Über da» Verhalten der!Schiffe» angeben, wen» er dieser Verpflichtung ohne -wische» der holländischen und englischen Küste durch Schiffer nach eine« Zusammenstöße zu erlassen, und Gefahr für da» eigene Schiff genügen kann." So den Zusammenstoß «ft dem englische» Kohlendampfer zwar ohne Mitwirkung de» Reichstag?, damit «ög. bestimmt wörtlich die kaiserliche Verordnung vom 15. „Crathie' erlitte», und welches Hunderten seiner lichst schnell die notwendige Einheitlichkeit mit den! August 1876. Gleichlautende Vorschriften bestehen Fahrgäste das Leben gekostet hat, wirft neben den! Einrichtungen der benachbarten seefahrenden Nationen! in England, Frankreich und überall. Zuwiderhand rein thatsächlichen Fragen nach dem Hergänge, der h-rbcigkführt «erde» könne. Die internationale» I langen gegen diese Verordnungen sowie gegen das Ursache und einer etwaige» Schuld a» dem UnfälleIVereinbarungen über daS Seestraßenrecht findISeestraßenrecht werden allerdings nur mit Geldstrafe auch die Frage auf, wa» auf der hohen See «echten»! für das Deutsche «eich mittel» kaiserlicher Verord-I bis zu 1500 Mark, nicht mit Freiheitsstrafen, be iß. Für unsere Leser, welche mit den seemännischen I nnng vom 7. Januar 1880 publiziert. I straft. Zuständig find die Strafkammern der Land
tinrichtungen weniger vertraut find, wollen wir ver- Hiernach ist der einzige Fall, wo beide Schiffe ! geeichte. Bor der gerichtlichen Bestrafung findet eine suchen, in Kürze die einschlägigen Grundsätze, wie fiel einander ausweiche» müssen, und zwar nach rechts, Sachverständigen Untersuchung des SeenufallS durch das Völkerrecht der zivi''»erten Nationen anerkennt,lder des Begegnen». Der «rttkel 15 Abs. 1 der!das zuständige Seeamt statt. Dasselbe kann, barznstellen. Verordnung bestimmt: .Wenn zwei Schiffe fich in wenn fich ergiebt, daß ein deutscher Schiffer »der
Da» offene Meer unterliegt Gebietshoheit! gerade entgegengesetzter oder beinahe gerade entgegen-! Steuermann den Unfall verschuldet hat, demselben keine» Staate», alle Völker haben auf ihm das Recht! gesetzter Richtung einander nähern, sodaß dadurch! durch seinen Spruch die Befugnis zur Ausübung der freien Schifffahrt. Einer beschränkten Gebiets. Befahr des Zusammenstoßes entsteht, so muß jedes seines Gewerbe» entziehen. Es mag Uneingeseihten Hoheit der Uferstaaten ist nur der Küstenfaum unter. Schiff feinen Kurs »ach Steuerbord ändern, damit ! anffallen, daß da» Seeamt in Rotterdam die Unter »oifen, soweit er vom Ufer aus beherrschbar ist — ste einander an »akboroseite pasfieren'. In allenIsnchung gegen die .Crathie' führt, aber zuständig man nimmt allgemein Kanonenschvßweite au und be. I übrigen Fälle» der Gefahr de» Znsamme»stoße», also list völkerrechtlich in erster Reihe dasjenige Seeamt,
»rsch^M täglich nutzer au Warft»,m nach Souw- »ud Anzeigen nimmt entgegen di« Expedition dieses Blatte»,
Feiertagen^- Quattal-Wonuements-Preis bei Jy Expe- IVilltvUtd« sowie die Annoncen-Bunaux von Haasenstein u. Vogler in vvv _ ,
LÄ? Ml., btt ?-stamtnn 2 SH. LS Pfg. («dl Frankfurt -. M, Eaflel, Magdeburg und Wien; Rudolf XXX. Mhra
v^lgttd). ^«°ttours§Zr für di«^«»tzÄt«« tzttl« Dienstaa 19 Februar 1895 Moss« hn Frankfurt a. M., Berlin, München u. Köln; G. L. n
»btt d«rrn Raum 10 Pfg.. Reklamen für di« Zeil« LS Pfg. m ycuiUUl LOUU. Daube u. Eo. in Frankfurt a. M., Berlin Hannover, Patt».
Kam» Uirtasst. I auch die Umgebung der Schamba ruhig fand, wurden-auch int Traume nicht. Sie stand an Etzffenhardt«
Aolvuwl««vman von ChristianBenkard. die Feldarbeiten fortgesktzt und zwar übernahmenISeite einer Rebellenschaar gegenüber, welche die (Svrtsetznu») |der Baron und Grace, nachdem ste — die Baronin I Trägerlast mit den geraubten Papieren zu verbrennen
E« wurde fteilich mehr gedacht al« gesprochen, I WA noch — zusammen geftühfiückt hatten, wieder I drohte, wenn die weiße Frau nicht vor ihrem Führer nn zu einem leichten vom Hundertsten in« Tausendste! Rettung, er beim OrseillepflÜcken, ste bei der lauf ihr Angesicht niederfalle und demselben nnwür. henden Gespräch war die Lage zu ernst. 13Äatlsein~ , ,,, , . , |Di3« Schmeicheleien sage. Aber der Bana Kirtasfi
Oft schreckten ste wenn einer der SßttdbtnoftenL ^ce auch nicht in der Mittagspause von! wollte dies nicht dulden, und al« die Araber sei« der Aib«tlkrltnd«r ftch HS--n ließ, j-h J«;““ ta '**" >» «brAg-n. ngmb hu« fi-d»rch b« glommen. Der Re.
irauf lackten sie sich aeaenfeitia leife au« aber ein ! Baron schaute immer so verlegen drem, I bellenführer aber riß seine Flinte an« Kinn und
mz unverkennbare« Angstgefühl gewann'doch als. f;ine |rau entKbA da« junge schoß nach ihnen; ein zwetter und ein dritterSchuß
>ld wieder die Oberhand. Wie e« nur möglich ^^chen eine strengere Zurückhaltung für geboten krachte und — ir, daß zwei gesunde, durchaus mutige Menschen ^lt Von seiner Seite fürchtete sie nicht«, aber sie „Wecke Deine Herrin, Kalonda l' hörte Grace, i plötzlich fürchteten? I1001 ffoh, diese Fran auch nur den Schein eine« I jäh au« dem Schlafe emporfahrend, den an ihrer
Wennjede« von ihnen wenigsten« gegen sich selbst ^chtsgrunde« finden zu lassen. . Ammerthüre vorübereilenden Baron rufen^ Unb
fen gewesen wäre, hätten sie die Antwort aufdi.se . ««vor sie sich -ngekleidet auf ihr Lager warf °°ß geschossen wurde,hatte sie n cht nur geträumt, ;age bald gefunden Ihr moralischer Mut wurde ftte £e Me ihr Gesellschrft M-nde Goamfin, ob denn e« fielen.wirklich vereinzelte Schüsse in der ihr wie in ihm durch ein Schuldbewußtsein nieder- dr-ft stch denn nicht fürchte. Die Geftagte schüttelte Nähe de« Hause«; der Feind war dal halten, da» alle« Schlimme, wa« da kommen konnte, da« hübsche Köpfchen und meinte, der Herr werde! Schnell steckte sie ein bereitliegende« Patronen- iten al« eine verdiente Strafe, eine Sühne er I 'ch"eßlich doch wieder bezahlen, statt e« auf einen I Päckchen zu sich und trat mit ihrer Riflebüchse in einen ließ. »Kampf ankommen zu laffen Die Baronin fei der!der Hand au« dem Zimmer. Kalonda rang bei
k—i« 1^6 n. gieichen Ansicht. Im schlimmsten Fall müsse man! ihrem Anblick entsetzt die Hände.
H?Sm£ »ÄKrft^to b^Äh” S lUben'-ürdig gegen bk Araber sein .Leg' da« Gewehr weg^Bibi!' beschwor ste der Feinde ftmtt Vaterlande« LKützt^u habens * 2k« ,V" “lÄ* W2'
»em er sich von ihnen einen Freibrief erkaufte. I denkm Seft?efter?kuift/IÄ W ***’ bU 6<fltn affm^eS^ei^^Seu^SfÄ^oX^I0^”* mit feinetn Land«mann Epffenhardt verglichen Grace eilt an ihm vorüber und die Treppe nSelSS & SÄ SÄ “nb L-i da» Gefühl gehabt, L würde ste u^ttr hinab- Unten herrscht eine fürchterliche Verwirr^ T. Ste ÄJta " ’’ ">« die« Schutze be« Letzteren sicherer sein. Wa« sie in schreknde Frauen und Kinder laufen in den Sängen ?°^Ealaam Über sein muthige« und besonnene« hin und her, die Furchtsamstm dringen schon in bk Endlich kennten sie fich, um noch einige Stund«,IHandeln in der Stunde der Gefahr gehött hatte,!Halle ein, wo die Baronin oor ihrem Manne ans Ä* SaS M6 ^filn, ob auch er lieber bezahlen statt den Änieen liegt. Er soll sein Geld, ihr Geschmeide,
hr der nächtlichen Sorgen, zumal sich nicht« Ver.Ikämpfen würde. Wo er wohl jetzt weilte? lalle« hingeben, nur um« Himmelswillen nicht auf htige« gezeigt hatte. I Mit dieser Frage auf den flüsternden Sippen!bk Araber schießen lassen.
Al» eine mit Tag ausgesandte Streifpatrouille!schlief sie ein, aber der «edanko an ihn verließ fiel Und merkwürdigl bk Angst der Frau läßt den
Regel» »ernt man das Seestraßeurecht. Auf Au- Rücksicht auf alle Gefahre» der Schifffahrt, sontel davon ist, daß für de» Nachlaß der Verunglückte» regung Fravkreichs wurde» dieselbe» 1362 einer lauf besondere Umstände genommen werden, welche das Recht, welche» an ihrem letzten Wohnorte gilt Kevisto» unterworfen und in der fich daran» er> zur Abwendung unmittelbarer Gefahr ei» Ab weich en zur Anwendung kommt. Biele find mitsamt ihren -«ebenden Fassung nicht nur in Frankreich und Eng. I von obigen Vorschttsten notwendig machen, I Kindern verunglückt. Da ist für die Regulierung chmd, sondern in den folgende» Jahren auch i» den Hat ein Zusammenstoß von Schiffen auf See der Erbschaft die Frage von Wichtigkeit, ob der deutschen Hansastädten und de» übrigen europäischen fiattgefnnde», so ist e» nicht nur eine moralische, I Vater oder die Mutter vor dem Sohn gestorben jSeefiaakn a» genommen. Auf erneute Anregung sondern eine in der ganzen zivilisierte» Welt ar et-1 find, so daß dieser fie beerbt hat, ober umgekehrt Brankreich» ist da» Seestraßeurecht in den Jahren kannte, bei Strafe gebotene Pflicht des Führers eines die Eltern nach be» Kinde, denn zu einem anderen 1876—78 wieder:m ergänzt, und find neue Vor- jeden Schiffe», dem anderen Schiffe und den dazu Teile erbt der vielleicht überlebende Ehegatte von schriften zwischen de» Regierungen der seefahrende»! gehörigen Personen „den erforderlichen Beistand zu Idem Kinde al» von der verstorbenen Gattin. Für Stationen vereinbart worden. Die Ausführung der leisten, soweit er dazu ohne erhebliche Gefahr für Idle Fälle de» Uxtergang» von Elter» und Kinder» tnf der internationale» Konferenz z» Washington im da» eigene Schiff »nb die darauf befindliche» Per- in gemeinschaftlicher «tfahr stellen unsere Gesetze IStein. 1889 vereinbarten weiteren Verbesserungen Isonen im Stande ist; unter dieser Voraussetzung verschiedene Vermutungen auf. Nach preußischem --------- scheiterte bislang an dem Widerspruche Englands. I find die Führer der beteiligten Schiffe verpflichtet I Landrecht wird angenommen, daß keiner den andern