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Wöchentliche Beilage«: Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchham

8trmtie»rtii*r Stebdtext: Larry gtnttng ta MrrSnr» McMtira «ab «rveditian: Markt SL Fernsprecher Nr. 55.

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Bei mehr als 100 000 Einwohnern treten für jede weiteren 50000 Einwohner zwei Schöffen hinzu. Durch statutarische Anordnung können abweichende Festsetzungen über die An­zahl der Magisttatsmitglieder getroffen werden."

Auch hier hatte die Kommission verschiedene Ab­änderungen vorgenommen, die vom Landtage gebilligt wurden. Der § 31 bestimmt, welche Personen und Be­amten keine Mitglieder des Magistrats werden können. Es deckt sich dies mit den Ausführungen des § 18, mit den nötigen Abänderungen. Auch hier ist im Gegensatz zum Regierungentwurf in Wegfall gekommen, daß richterliche Beamten zc. nicht Magistratsmitglieder werden können. Dagegen find Beamte der Staatsanwaltschaft, Polizei, Geistliche, Kirchendiener und Lehrer an öffentlichen Volks­schulen, sowie in Städten über 10(00 Einwohner die Ge­meindeeinnehmer ausgeschloffen. Der § 32 wurde in folgender abgcändertcr Fassung der Kommission vom Land-

) Vergl. Nr. 283 derOberhessischen Zeitung."

Drr Rock schlotterte ihm ein wenig um die Glieder, als wäre er ursprünglich auf größere Körperfülle berechnet gewesen. Ein Leidenszug war auf dem Gesicht de« Mannes ausgeprägt, wie von überstandenem Körper» oder Seelenschmerz. Und beides hatte Pietro Castelli reichlich erfahren.

Ein Jahr lang hatte er sich jetzt in der Welt herumgetrreben. Nirgends rastend . . .

Kaum acht Tage nach feiner hastige» Flucht hatte er in dem Hospital einer kleinen norddeutschen Städtchen» krank gelegen. Weder der Arzt noch die Pflegerin glaubten an seine Genesung. Und chm selber war» keine willkommene Botschaft, als er endlich die Gewißheft erhielt, daß er weiterleben werde . . . wenn man die» zwischen stumpfsinnigem Vegetieren und wilder Flucht vor sich selber schwankende Dasein noch Leben nennen wollte.

Halbweg» bei Kräften ging er also wefter. Er durchreiste Europa von einem Ende zum andern, lernte Land und Leute kennen, that überall mit, wa» de« Lande» Brauch »ar und speicherte allerlei neue» Wifien auf. Doch mied er ängstlich die großen Straßen und die großen Städte, die Zeitungen und alle«, wa« ihn an seine Vergangenhett erinnern und ei»e unverhoffte Nachricht von Dingen und Menschen, mit denen er abgeschlossen, bringen konnte

Er hatte sich seine« berühmten Namen» ent- äußert Er wollte verschollen sein und war es auch bald genug, nachdem noch eine Zeit lang die abenteuerlichsten Gerüchte über ihn durch die Wett

Anzeigen nimmt entgegen die Expedition dieses Blatte»,

sowie die Annonccn-Bureaux von Haasenstein u. Bögler in _n._ _ , Frankfurt a. M., Eaffel, Magdeburg und Wien; Rudolf XX1X1 StflpTfl, Moffe in Frankfurt a. M., Berlin, München u. Köln; G. L. M ®

Daube u. Lo. in Frankfutt a. M., Berlin Hannover, Patts.

neigung er hatte einen Antrag derart auf seinem Schreibtisch zmückgelaffen wurde ausgesprochen, ohne daß er davon erfuhr.

Damals trieb er sich gerade in den Wäldern Rußland» herum, jagte Wölfe und Bären und suchte sonst auf eine möglichst ermüdende und abwechselung reiche Weise die Zeit totzufchlagen, mochte ihm auch alle körperliche Plage nicht» weiter einbringen, al» ein paar Stunden festen, traumlosen Schlaf». Denn die Nacht war noch immer nicht seine Freundin.

Zuweilen versuchte er« mit der Arbeit; aber er war, al» schöpfe er au» einem Brunnen, den er selber vergiftet hatte, statt der Labung Qual Sein künstlerischer Wille war gebrochen, die Phan­tasie ertötet. Mut und Selbstvertrauen brachen ihm wie dürre Stecken zusammen Der bloße Anblick von Thon und Handwerkzeug, der dumpfe, erdige Seruch einer Werkstatt machten ihn physisch krank. Inb alle», was mühsam niedergehalten war, wucks ihm dann über den Kopf, riß sein bischen künstliche Faffung hinweg und stellte ihn vor die furchtbare Frage: Was irrst Du denn noch über die Erde, als Dein eigene» Gespenst? Eigentlich bist Du ja längst tot, al» Bürger, als Künstler . . . War läufst Du denn noch so mtt ... eine bloße Nummer unter dem Herdenvieh?

Und endlich schmolz sein Geld so wett zusammen, daß er daran denken mußte, irgendwo in eine» verlorenen Weltwinkcl seßhaft zu werden und ans Erwerben zu gehen. Vielleicht, daß er wieder als Zeichner sein Leben stiften konnte, wie er» in seinen Lehrjahren gethan. Aber vorher erst einmal >eim! Ja die Sehnsucht zehrte an ihm. Walderode! Sein Walderode I Da« trug er im Herzen wie ein verlorenes Paradier.

Wie ein Glück empfand er», daß er noch etwa»

(Nachdruck verboten) (Fartsetzuwtt)

wünschen konnte. Und wärs auch nur, um sie von ferne zu sehen die teuren Menschen, die Mutter. Da« Marthel, den Doktor ... ES ließ ihm keine Ruh, e» weckte ihn oft au« dem Schlaf. Und eines Tages war er auf dem Wege in die Heimat.

Je näher er kam, desto größer wurde seine Un­ruhe, desto unaufhaltsamer seine Sehnsucht. Jetzt hatte er nur noch eine knappe Stunde zu maschieren. Aller wurde schon bekannt und vertraut. Ein Buchenstamm, in den er seinen Namen eingeschuitten »ar gewaltig herangewachsen und trug sein ver- schlungenes P. C. al» eine große Narbe in seiner glänzendgrauen Haut. Dann kamen die Tannen, und er ging auf dem weichen Nadelboden zwischen den kerzengraden Stämmen, und hoch oben schwankten die wehenden Aeste im Winde. Ein Häher schrie und flog immer vor ihm her, al» wolle er ihn weiter locken. Und auf einmal da war» da unten im Thal . . .

Wie ein Bild lag« vor ihm im dunklen Rahmen der Stämme, in der Höhe abgeschlossen von inein- andergreifenden Zweigen ... im Sonnenglanze, unverändert, al« sei er gestern fortgegangen: die Stiftskirche reckte ihre grauen Türme wie ein paar Legweiser in den klaren Himmel, und ring« um ie her scharte sich da« Gewinkel der Häuser ote Dächer zwischen grünen Bäumen . . . kleine Menschen wie Puppen liefen in den engen ©offen...

Er hielt sich am Gitter de« Steinbruch« und »lickte hinab, suchend, erkennend hier die uralten Linden neben der Kirche,, die Grabsteine, auf denen er mit dem Marthel gespielt. Aber die Mauer, die den Kirchhof vom Pfarrhofe trennte, war ver- chwunden ein neue« grüne» Staket stand an seiner Stelle. Und wie kahl der Hof... die

findet, i» seinem Umbau noch nicht vollendet ist. Ungefähr 200 ReichStagSmitglieder mochte» bei der Feier der Eröffnung im Rittersaale anwesend sei», al» der Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe Seiner Majestät dem Kaiser die Meldung Überbrachte, daß der Reichstag versammelt sei, worauf Se. Majestät unter großem Beitritt nm lli/2 Uhr den Rittersaal betrat, gefolgt von den Prinzen und beim Eintritt lebhaft durch ein Hoch, ausgebracht vom bisherigen ReichStagSprästdenten von Levetzow, begrüßt. Der Kaiser, welcher die Uniform de» Regiments der Sarde» dn EorpS trug, stieg die zu» Throne führende» Stufe, hinauf, setzte de» Helm auf und Verla» mit klarer uud fester Stimme folgende, Sr. Majestät vom Reichskanzler überreichte Thronrede, die wir i» ihre« Hauptzügen bereit» gestern mitgetellt haben:

.Geehrte Herren!

3m Hamen Meiner hohen Verbündeten heiße Ich Sie beim Beginn Ihrer verfaffvngmäßigen Thätigkeit willkommen.

Sie werden Ihre Arbeit in die neue Stätte »er­lege*, welche durch zehnjährige» ernste» Schaffen al» ei« Denkmal vaterländische» Fleißes ihrer Vollend»»- entgegengeführt ist.

Möge Sötte» Segen auf dem Hause ruhen, möge die Größe und Wohlfahrt de» Reiche» da» Ziel sein, welche» alle zur Arbett i» seine» Ränme» Berufene» i» selbstverlengnender Treue «»strebe»!

Diese» Wunsch ewpfinde Ich besonder» lebhaft im Hinblick auf die wirtschaftliche» und sozial­politische« Aufgabe», welche unter Ihrer Mitwirkung zur Lösung zu bringe» sein werden.

Getteu de» lleberlieferunge» der Vorfahre«, 6e» trachten Meine hohen Verbündeten nnd Ich e» al» die vornehmste Aufgabe de» Staate», die schwächere« Klaffe» der Gesellschaft zu schütze» n«d ihne» z» einer höheren wirtschaftlichen und sittliche» Entwickelung zu verhelfe». Die Pflicht, diese» Ziel mit alle» Kräfte» anzustrebe», wird um so zwingender, je ernster und schwieriger der Kampf nm da» Dasein für einzelne Gruppen der Nation sich gestaltet hat. Lo» der Ueberzeug»»g getragen, daß e» der Staats­gewalt obliegt, gegenüber de» streitenden Interesse» bet verschiedenen Elemente das Gesamtinteresse de» Gemeinwesen» und die Grundsätze der ausgleichende»

Städteordnung für die Provinz Hessen-Nassau.

Schluß*)

X Marburg, 6. Dezember 1894

Die §§ 23, 24, 2528 handeln von der Wahl der Stadtverordneten. Von weiterem Jntereffe ist daraus hervorzuheben, daß 14 Tage vor der Wahl die stimmfähigen Bürger einzuladen sind, daß der Wahlvorstand in jedem Wahlbezirke aus dem Bürgermeister oder einem von diesem ernannten Stellvertreter als Vorsitzendem und aus zwei, von der Stadtverordneten - Versammlung gewählten Beisitzern besteht. Im § 26 wird bestimmt, daß jeder Wähler so viel Personen mündlich zu bezeichnen hat, als zu wählen sind. Nur die im § 9 erwähnten, außerhalb des Stadtbezirks wohnenden, höchst besteuerten Personen, juristische Personen, Aktteugesellschaften, Genossenschaften zc. zc. können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben. Die Bevoll­mächtigten müssen selbst stimmfähige Bürger sein zc. Nach § 29 treten die regelmäßig neugewählten Stadtverordneten am nächsten 1. April ihr Amt an, bis zur Einführung herfdben bleiben die Ausscheidenden in Thätigkeit. Der Magisttat hat die Einführung der Gewählten und deren Verpflichtung du ch Handschlag an Eidesstatt anzuordnen. Der Regierungentwnrf hatte den Amtsanttttt der Ge­wählten auf den Anfang des Jahres angesetzt.

Die §§ 3035 betreffen die Zusammensetzung und Wahl des Magistrats. § 30 besagt: .Der Magistrat be­steht aus dem Bürgermeister, welcher in den Städten Cassel, Hanau, Marburg, Fulda und Wiesbaden den Titel Oberbürgermeister" führt, einem oder mehreren Beigeord­neten (Bürgermeister usw.) als dessen Stellvertretern, einer Anzahl von Schöffen (Stadträten, RatSherreu, Rats­männern) und wo das Bedürfnis es erfoibert, in dieser Weise den Magisttat zu ergänzen, noch aus einem oder mehreren besoldeten Mitgliedern (Syndikus, Kämmerer, Schulrat, Baurat zc.) Es gehören zum Magisttat in Stadtgemeinden von weniger als 2500 Einwohner 2 Schöffen, von 250110 000 Einwohnern aber 4 Schöffen,

Belaufen.

Seine Scheidung wegen unüberwindlicher Ab-

Kmrft mti) SmtK.

Rraum M Gertrud Fravke-Schievelbei».

Marburg, Freitag, 7. Dezember 1894

Erscheint täglich außer an Werttagen nach Sonn- und Fttettagen. Quartal-Abonnements-Preis bei b-i Expe­dition 2 Mk., bei allen Postämtern 2 Mk. 25 Pfg. (exkl. Bestellgeld). Jnserationsgebühr für die gespaltene Zeile «der deren Raum 10 Pfg., Reklamen für die Zeile 25 Pfg.

tage angenommen:Der Bürgermeister und die Beigeord­neten werden von der Stadtverordneten-Versammlung und dem Magistrate in gemeinsamer Sitzung unter Leitung des Stadtverordnetenvorstehers, der Bürgermeister und, falls besoldete Beigeordnete angestellt werden, auch diese au: zwölf, unbesoldete Beigeordnete auf 6 Jahre gewählt. D e übrigen besoldeten Magisttatsmitglieder werden auf zwölf, die Schöffen auf sechs Jahre von der Stadtverordneten- Vettammlung gewählt. Die Wahlversammlung ist wahlfähig, wenn mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten zugegen ist. Wester sagt § 32: Alle drei Jahre scheidet die Halste der Schöffen au« und wird durch neue Wahlen ersetzt. ; ; ; ; Die Wahl des Bürgermeisters und der übrigen besoldeten Magisttatsmitglieder kann auf Lebenszeit erfolgen. In § 33 heißt eS: Für jedes zu wählende Mitglied des Magi­strats wird besonder» abgestimmt. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel Aus dem umfangreichen § 84, welcher von der Bestätigung handelt ist hervoizuheben: Die Bestätigt!» steht zu: 1. Dem Könige hinsichtlich der germeister uv Beigeordneten in Städten von mehr als 10 000 Einwohner. 2. Die Regierungpiäsidenten hinsichtlich der Bürgermeister und Beigeordneten in Städten welche nicht 10000 Ein­wohner haben, sowie hinsichtlich der besoldeten Magistrats. Mitglieder in allen Städten ohne Unterschied der Größe. Die Bestätigung kann »ou dem Regierungpräsiderten nur urter Zustimmung de» Bezirktausschuffes versagt werden. Lehnt der B-zirkSauSschuß ab, so kann der Minister de» Innern an dessen Stille treten. Andererseits kann derselbe, wenn Bezirksausschuß und Regierungpräfident die Bestätig ung versagen auf Antrag des Magistrats oder der Stadtver­ordneten die Bestätigung erteilen. Der § 35 handelt von der Beeidigung; Im zweiten Absatz wftd gesagt:Magi- stratSmstgliedern, welche ihr Amt mindestens 9 Jahre mit Ehren bekleidet haben, kann in Uebereinstinimung mit der Stadtverordnetenversammlung von dem Magistrat dar Prädi­katStadtältester" verliehen werden/ Die §§ 3664 enthalten die weiteren Bestimmungen über die Versamm­lungen und die Geschäfte der Stadtverordneten. Die Kom­mission und nach ihr der Provinziallandtag hat die *ämt liehen Paragraphen fast unverändert nach dem Entwurf angenommen. Der § 39 wurde in folgender geänderten Fassung angenommen: Die Stadtverordnetenversammlung wählt jährlich einen Vorsitzenden sowie einen Stellvertreter desselben, mit einem Schrrstführer, sowie einem Stellvertreter derselben aus ihrer Mitte. Diese Wahlen erfolgen in dem in § 33 vorgesch iebenen Verfahren. Loch kann auch die Stelle des Schriftführer» ein von den Stadtverordneten nicht aus ihrer Mitte gewählter, in öffentlicher Sitzm g hierzu v«n dem Bürgermeister vereidigter Protokollführer vertreten. Die Stadtverordnetenversammlung kann nur beschließen, sagt § 34, wenn mehr als die Hältte der Mit­glieder zugegen sind. Heber die Erhebung des BürgergeldeS heißt e» in dem unverändert angenommenen § 53:Durch Gemeindebeschluß, welcher der Genehmigung des Bezirks- auSjchußeS bedarf, kann die Enttichtung von 1. Bürgen echt S- geld bet Erwerb des Bürgerrechts (§ 5), 2. Einkaufsgeld anstatt ober neben einer jährlichen Abgabe für die Teil nähme an den Gemeindenutzuugen angeordnet »erben; Wo Bürgerrechtsgelb ober Eii kaufSgeld bei Jr.kraftnteu des gegenwärtigen Gesetzes besteht, bleibt dasselbe bis zur ander­weitigen statutarischen Regelung in Geltung. - Von der Zahlung de« BürgeriechtSgeldeS find, unbeschadet der Bestimmung im zweiten Satze de» zweiten Absatzes der Reichsgeverbeor dnung, befreit die unmittelbaren und mittel«

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Kastanie gefallen, der alte Schuppen . . . alle« licht, frei, neu . . - da« Pfarrhaus um ein Stock­werk erhöht . . . Und nun kamen fremde Menschen aus der Thür, eine städtisch gekleidete Frau mit großem Gartenhut, Kinder folgten mit Körben und Leitern ... ah die Obsternte im Grarhofe...

Für ihn gab« da nichts mehr. Seine Blicke schweiften weiter, ein kleine« Stückchen, bis zum Doktorhaus. Hart an der Straße lags den Müh­seligen und Beladenen bequem. Damul« war« ein olanke« Häuslein gewesen Jetzt ... e« war wohl lang nicht abgeputzt. Der Kalkbewurf bröckelte stellenweise schon herab. Ms hier hinaus merkte Peter die Spuren de« Bersall«. Für sich selbst hatte der Dokwr ja nie Geld übrig. Vollend« feit# dem e« bergab ging mit seiner Praxi« . . . unb er die Sorge um ein paar armselige, verlassene Frauen sich auf den Hal« geladen hatte.

Pietro« Augen verdunkelten sich. Ein nagender Schmerz durchwühlte ihm die Brust Und Du hast Tausende eingenommen, Tausende weggeworsen! Du hast Wohtthaten unb Liede mit Undank und Haß vergolten!

Nun stehst Du hier von fern mit Deinem sehnenden Herzen wie ein Verdammter an der Himmel«psorte. . .

Er meinte, er habe keinen Wunsch mehr auf der Erde, al« daß er einmal nur seine Mutter oder die beiden andern von seinem Beobachterposten au« sehen dürfe. So inbrünstig, so leidenschaftlich begehrend schaute er auf da« kleine verwitterte Hau», al« müßten feine Blicke die verborgenen In« fassen hervorlocken.

Aber niemand kam.

(Fortsetz»»g folgt.)

baren Staats örnter, die Lehrer und Gestlichen, welche gemäß diiastlicher Verpflichtung ihren Wahr sitz in der Stadt nehmen; Militärpersouen, welche sich zwölf Jab'e im aktiven Dienststande befunden haben, bei der ersten Nieder- laffuvg, sowie die vorher erwährten Personen B-i der ersten Beilegung des Wohnsitze» nach ihiem Ausscheiden au? dem attiven Dierste. Wird die Enttichtung eines Bürger- rechtSgelde» eingeführt, so darf vor dessen Berichtigung bei da» Bürgerrechi nicht »uSgeübt werden. Durch die Ent- rich ung de» EinkanstgeldeS wi d di» Ausübung de» Bürgerrechtes niemal» bedingt. Die § 5664 handeln von den Geschäften des Magistrate» uni haben unverändert Annahme ptfuFfctn. In § 62, welcher die Geschöfte de» Bü,geimeister» auffühtt nämlich ,vent. Handhabung der Or-Spolizei, HilfSbcamter der Staatsanwaltschaft, Amt» anwalt, Standesamt, Geschäfte der Kreis-, Bezirks- und allgemeinen Staatsverwaltung zc. hat der Landtag den Zusatz der Kommisfion angenommen, wonach nicht nur die vorerwähnten Geschäfte, sondern auch die Obliegenheiten de» Bürgei meister» bezüglich der freiwilligen Gerichts­barkeit mit Genehmigung de» Regierungpiäsidenten einem andern MagistratSmitgliede oder einem Gemeindebeamten übertragen werden können. Die § 6773 handeln von dem Gemeii dehaurhalte zc., dessen Aufstellung zc. urd haben unverändert Annahme gesundem 3m § 67 heißt eS, daß der Entwurfs de» HauShalt»etatS acht Tage lang noch vorhettger Veikündigung in einem oder mehreren von d-m Magistrate zu bestimmenden Räumen zur Einsicht aller Einwohner der Stadt offen gelegt und alibann von den Stadtverordneten festgestellt wird. Von der Einrichtung der städtischen Verfassung ohne kollegialischeu Gemeinde- vorstand für Städte, welche nicht mehr al» 2600 Ein­wohner haben, handeln die §§ 74 und 75, die fast un­veränderte Annahme gefunden haben. In § 76 wird von der Verpflichtung zur Annahme von Stellen re. folgendes bestimmt:I der stimmfähige Bürger ist ve'pflichtet, eine unbesoldete Stelle in der Gemeindeverwaltung oder Ver­tretung anzunedwen, sowie eine angenommene Stelle mindesten» 3 Jahre lang zu versehene Zur Ablehnung oder zur früheren Niederlegung einer solchen Stelle berechtigten immer folgende kutschuldigunggründe: 1) Anhaltende Krankheit; 2) Geschäfte, die eine häufige oder lange dauernde Abwesenheit mit sich bringen; 3) ein Alter über 60 Jahre; 4) die früher pattgehabte Verwaltung einer unbesoldeten Stelle für die nächsten drei Iah e; 5) die Verwaltung eines andern öffentlichen Amte»; «) ärztliche und wundärztttche Praxis; 7) sonstige besondere Verhältnisse, welche nach dem Ermessen der Stadtverordnetenversammlung eine gültige Entschuldigung begründen. Die Schlußparagraphen 8487 enthalten die Ausführung- und UcbergaugS- Bestimmungem ES ist daraus hervorzuheben, daß da» Gesetz am 1. April 1896 in Kraft treten soll. Der Ee t- wurf hatte den 1. Januar 1896 vorgesehen. Ferner wurde der Zusatz angenommen, daß die statutarischen Anordnungen chou vor dem 1. April 1896 getroffen werden können.

Die Eröffnung des Reichstages, »etli«, 5. Dezbr. 1894.

Die Eröffnung de» Reichstage» ist heute MUtag surch Se. Maj. de« Kaiser selbst vollzogen worbe» und zwar im Rittersaale de» stöuigl. Schlosse», da »er Weiße Saal, i» welchem diese Feier foift statt-