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Wöchentliche Beilagen: Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain
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(Fortsetzung folgt.)
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Brrautwottlicher Stebettntr: Harry Finking ht Marbar,. Mebeftton xnb Expedition: Markt 21. Fernsprecher Nr. 56.
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Der Troubadour.
Roman von Rorl Savelsberg.
>») [Nachdruck verboten.^
(Fortsetzung;)
,Es ist meine Herrin", antwortete Herr Pelissier, «die Baronin von Mercoeur, des durchlauchtigen Delphins leibliche Schwester. Mit Recht rühmt Ihr
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I 608 i. ». (1739 seur,
und lus- reit.
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Bankerotterklärung des Freihandels.
Bekanntlich hat England den Freihandel nur eingesührt, weil c8 durch denselben, in Anbetracht seiner eigenartigen Berhältniffe, am besten die nationale, englische Prrduktion ichützen zu können glaubte. Wenn der Grundsatz „to buy i* the cheapest market and to seil in the dearest" internationale Anerkennung gefunden hätte, wenn alle nationalen Grenzen auf wirtschaftlichem Gebiet g-fallen wären, wenn jedes Land nur das produzieren könnte, war es billiger Herstellen kann, als eS ein anderes Land auf seinen Markt liefert, so wäre Englaid bei seinen großartig überlegenen natürlichen Hilfsmitteln und seinem bedeutenden Vorsprung in der industriellen Entwickelung in der höchsten Produktionsart, der Industrie von aller Konkurrenz befreit worden und hätte die anderen Länder ans die Stufe von reinen Ackerbaustaaten zuröckgedrückt. Die anderen Staaten auf diesen Leim zu lockeu, war die Aufgabe des Cobderklubs, der durch Ehrenerweisungen und Geld liberale Politiker und Publizisten in allen Ländern zum Eivtieten für den Freihandel, d. hi für dar Interesse Englands verführte. Aber trrtz dieses ungeheuerlichen Schwindels find die anderen Staaten nicht auf den Leim gegangen, und England beginnt eirzusehen, daß der einseitige Freihandel auch ihm nichts nutzt. Seine Zuckerindustrie ist ruiniert, und auf vielen anderen Gebieten macht die deutsche Industrie der englischen auf dem englischen Markte erfolgreich Korkurrenzi Deshalb geht England neuerdings zu einem versteckten ProcekttoniSmuS über. Ter elfte Schritt auf diesem Gebiete war das Gesetz, daß alle Maaren die Bezeichnung des Landes, wo sie hergestellt, tragen muffen; Mit der Brandmarkung der deutsche« Koukurrenzartikel als „Made in Germany" glaubte man einen besonders schlauen Schritt gethan zu haben — statt dessen fiel man selbst in die für einen Andern gegrabene Grube. Der auf Aechtng deS Konkurrenzartikels berechnete Zusatz diente ihm im Gegenteil bei den britischen Käufern zur Empfehlung; Jetzt soll die verfehlte Spekulation dadurch wieder wett gemacht werden, daß man dem heimischen Publikum die deutschen Waare« zu verleiden sucht, in- drm man sie ihm fälschlicherweise als GefängniSarbeit denuncirt, wogegen die heimatliche freie Arbeit anständigerweise nicht aufkommen könne; Eiue neue Bill soll Der« ügen, daß vom Auslande eingeführte Fabrikate, die in Gefängnissen hergefüllt find, die Bezeichnung als „prisonmade" führen müssen. Natürlich wird es die englische Behörde ganz in ihrer Hand haben, die Einfuhr edeS mißliebigen Artikels zu erschweren, indem sie denselben als prisonmade bezeichnet. Weiter hat die ganze Maßregel offenbar keinen Zweck, wie dies auch Lord Playfair bei der Debatte offen anerkannte, indem er seine Meinung dahin auSsprach, daß der wahre Zweck der Bill darin bestände.
betont, welche jene liberalen, in die Gesetzgebung und in die Sitte übergegangenen Prinzipien, insbesondere die Teilungs- und VerschuldungSftetheit, in ihrer letzten Folgerung für den Grundbesitz selbst wie sür Staat und Gesellschaft haben müssen. Mit der Wissenschaft ging, ausgehend von jenen Gegenden, wo sich das Anerbenrecht erhalten hatte, eine Bewegung praktisch. politischer Männer zur Sicherun der Erhaltung des Bauerubefitzes in der Familie Hand in Hand, und dies führte zu einer Neugestaltung des AnerbeurechtS während der letzten zwanzig Jahre nicht nur in einzelnen Provinzen Preußens, sondern auch in mehreren anderen deutschen Bundes floaten, und ebenso in Oesterreich.
Das in verschiedenen Provinzen Preußens (Hannover, ßaueuburg. Brandenburg, Schlesien,Schleswig Holstein und Westfalen) in der Zeit von 1874—1886 eingeführte neue Anerbenrecht ist nur fakultativ und kennzeichnet sich darin, daß der Besitzer feil e Absicht, d«S Gut auf einen „Anerben" zu übertragen, durch einen besonderen Willensakt, durch Eintragung in die sogenannte Höfe- oder Landgüterrolle bekunden muß, nud daß ferner die Ermittelung des Gutswerts nach dem Ertragswert erfolgen soll, so zwar, daß der Uebernehmer, der dafür auch das Risiko der Bewirt schaftung übernimmt, besser gestellt wird, als die einzelnen Miterben. Auch ist der Anerbe hinsichtlich der Fälligkeit, der Verzinsung und des Erlöschens der auS der Uebcrrahme des Guts erwachsenen Forderungen seiner Miterben mannigfach begünstigt.
Das fakultative Auerbenrecht hat nun am meisten im Haonover'schen Anwendung erfahren, weil sich hier am stärksten die Sitte der Beerbung auf einen Erben erhalten hat. Weniger günstige Erfolge habe» die anderen Provinzen aufzuweisen. Die freie E»t schlteßung, von dem gemeinen Recht durch Eintragung in dir Höferolle eine Ausnahme zu erlangen, fordert eine gewiffe Unabhängigkeit und Selbständigkeit der Denkart, die nicht Jedermanns S. che ist. Wäre aber das Anerbeurecht allgemein und obligatorisch, so würde es gewiß gern und willig hingenommen werden.
Es fragt sich nur, ob es an sich gerechtfertigt und begründet ist, das Auerbenrecht als Jutestaterbrecht eiuzuführeu. Wir wollen hier nur versuchen, einige Bedenken, die dagegen erhoben werden, zu widerlegen. Man tadelt es, daß das Anerbeurecht eine zu niedrige ErbschaftStaxe einführe und so die Erbteile der Mit erben verkürze. Man sieht darin einen Verstoß gegen )ie formale Rechtsgleichheit. Die Bevorzugung des Gutsüberuehmers kann aber nicht alS ein Unrecht angesehen werden, denn er setzt seine ganze Kraft ।
zur Bewirtschaftung ein, während die Miterben, gleichviel ob die Thättgkeit des Anerben von Erfolg begleitet ist oder nicht, ungefährdet ihre Rente beziehen. Für ländliche Grundstücke kann nicht die formale Rechtsgleichheit, nicht dieselbe Behandlung wie für bewegliches, leicht umzusetzeudes Kapital gefordert werden. Anderen Einwänden, die sich z. B. dahin äußern, daß der Anerbe, der sein Gut zu einer mäßigen Taxe übernommen habe, nicht gehindert se, die Begünstigung in selbstsüchtiger Weise für sich auSzunutzen, läßt sich durch gewisse Vorsichtsmaßregeln Rechnung tragen; so ist in der Agrarkouferenz von verschiedenen Seiten z. B. für die Miterben ein au Zeit beschränktes Vorkaufsrecht gefordert worden; ferner fei erwähnt, daß das österreichische Gesetz dieser Ausbeutung dadurch entgegen treten will, daß im Falle der Veräußernng deS übernommenen Gutes an einen Dritten die Miterben berechtigt sein sollen, die Auszahlung ihrer Erbteile ohne Rücksicht aus die früher vereinbarte Frist sofort zu sorderu.
Wie nun im Einzelnen das Auerbenrecht auch durchgeführt werden mag, Ziel muß dabei süts bleiben, was der Beweggrund zur Einführung des Anerbenrechts ols Jutestaterbrecht sein würde: die Erhaltung des Grundbesitzes in der Familie und eine die Wirtschaft nicht gefährdende mäßige Absiedung der Miterben nach bem bauernben Ertragswert, nicht nach bem wechselnden Verkehrs wert des Gutes und somit Vorbeugen einer Verschuldung durch zu hohe Erbgelder. Damit ist zwar noch nicht alles aber doch schon sehr viel gethan.
Fuchse und Hasen, Rehe und Hirsche, Wildschweine und Wölfe, was im Bereiche der Treiber sich aufhielt, wurde den Jägern zugetrieben und von diesen waidgerecht erlegt, während die Damen an geschützten Stellen unter gebracht waren, von wo aus sie ben Verlauf der Jagd beobachten konnten.
Peire von Peirol und Gaston Pelissier hatten sich, schon als man vom Schlöffe aufbrach, still, schweigend aneinander angeschlofsen. Auf ihren Wunsch hatte der Jägermeister ihnen einen gemein, schastlichen Platz angewiesen; aber bas Glück schien ihnen nicht hold zu sein, denn eine Stunde verstrich nach der andern, ohne daß außer einem verscheuchten Hasen und einem mutwilligen Eichhörnchen sich ein lebendes Wesen gezeigt hätte, so daß sie unzufrieden ihrem Mißmute Ausdruck gaben.
Da — plötzlich ertönte das bekannte Stampfen eines heranstürmenden Wildschweines; Zweige knackten, Jagdgeschrei würbe laut, und verfolgt von einer Anzahl von Herren, worunter auch der Delphin, iürzte ein gewaltiger Eber hervor, der, von einem tod) in der Wunde steckenden Jagdspieß schwer getroffen, in rasender Wut bas Dickicht durchbrach.
»Der soll uns wenigstens nicht entgehen," rief i kire, von der Jagblust hingerissen und stürmte em wütenden Tiere nach. Doch bas war leichter gesagt als gethan; denn es war feine Kleinigkeit, »em tobenden Keiler beizukommen. Schon gab er sie Hoffnung auf, ihn zu erreichen, da — was war tas? Vor einer Lichtung plötzlich stockte der Eber in seinem schnellen Lauf, wie festgewachsen stand er to, in bem engen Hohlweg mit seinen langen Hauern >en Boden wetzend, daß die Erdschollen weit umherlogen.
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^rsällt bei seinen Etreitgedtchten meist in einen so fteizten Ton, daß es einen anekelt. Es würde J4ts schaden, wenn ein Jüngerer an seine Stelle
Das Anerbenrecht.
E. Marburg, 25. Juni 1894.
Die Beratungen der Agrarkonferenz übir die Ursachen der landwirtschaftlichen Notlage und über die Mittel zu deren Abhülfe haben in einem Punkte volle Uebereinstimwung bekundet, nämlich darin, daß das Anerbeurecht als Jutestaterbrecht eiuzusühren sei. Unter Anerbeurecht vei sicht man diejenige Ordnung der Vererbung, bei welcher ein land- oder forstwirt- schaftliches Gut auf einen unter mehrere gleichnahen Erben, auf den sogenannte» Anerben, und zwar zu einem mäßigen, für de» Uebernehmer vorteilhafte» Wertanschlag übergeht. Diese Art der Vererbung ist in Deutschland uralt, ist aber mit der Beseitigung deS gntsherrltche» Verbandes, der bäuerliche» Lasten nnb der rechtlichen Gebundenheit der Bauerngüter ta Anfang dieses Jahrhunderts mehr und mehr außer Geltung gekommen. Statt dessen siegte der liberale Gedanke, den Grundbesitz nach denselben Grundsätzen wie bewegliches Kapital zu behandeln, eine möglichst ungehinderte Bewegung, wie für das bewegliche, so auch für das uubewegliche Kop tal herzustellen und somit volle Teilungs- und Ber- schulduugsfreiheit für den Grundbesitz nach römisch- rechtlichen Begriffen und de» Ideen der formalen Rechtsgleichheit durchzuführen. Hierdurch wurde in bem größten Teil der deutsche» Staaten das An- nbenrecht beseitigt. Nur in einigen Gegenden Nord- vestdeutschlauds, so namentlich in Hannover, Westfalen ml» Braunschweig, hat es sich erhalte».
Was ist die Folge dieser Umgestaltung? Die Güter werden nach ihrem Berkehrswert bemessen und entweder zerteilt oder, wo sich die Sitte der Erhaltung eingebürgert hat, von einem Erben zu bem hohen Verkehrswert übernommen, das Gut aber wird mit den Kapitalforderungen der Miterben, die zu zleich hohem Anteil gee bt haben, belastet. Gehe» «ber die Erträge zurück, werden die Preise der Produkte niedriger, dann ist der Uebernehmer nicht »ehr im Stande, seinen Verpflichtungen gegenüber kn Miterben nachzukommen und die vereinbarten Zinsen zu zahlen. Die Folge ist Verschuldung.
Mehr und mehr hat nun, durch dieje Wirkungen Nranlaßt, die Wissenschaft die besondere Art des Grundbesitzes, seine wirtschaftliche und soziale Be- kntung für das Volksleben hervorgekehrt nnb der Germssung eines Gutes nach dem Verkehrswert kejenige nach dem Gebrauchs- und Ertrags- •ert als die für die Bewertung geeignetere Grund- Ne gegenübergestellt, zugleich aber auch die Gefahren
roo' Sänger und Spielleute aller Art auftreten sollten und jeder Troubadour willkommen war.
Vergebens spähte Frau von Mercoeur, als bas Mahl aufgehoben war und man in zwangloser Unterhaltung gruppenweise bis zum Abend bei- sammensaß, nach dem intereffanten „Abenteurer", wie ihr Vetter Guido ihn genannt hatte; denn sie brannte vor Verlangen, ihn kennen zu lernen. Peirol war und blieb für ben Abenb unsichtbar.
Auf eigentümliche Weise jeboch sollte ihr Wunsch in Erfüllung gehen Nachdem nämlich am folgen- ben Tage ein glänzendes Turnier stattgefunben, woran auch Peire von Peirol in hervorragender Weise sich beteiligt hatte, war für den dritten Tag eine große Treibjagd festgesetzt.
Schon früh am Morgen war das hierzu bestimmte Terrain von Dienern und Bewaffneten um- stellt, welche in abgemessenen Zwischenräumen ver- teilt wurden um das herbeigeströmte Volk und die Zuschauer vom Walde und jenen Stellen abzuhalten, welche die hohe Jagdgesellschaft einnehmen sollte Ein kühler Luftzug, der Über die Felder dahinstrich und durch die Blätter des Waldes rauschte, ließ jede Brust freier atmen. Es war ein herrlicher Morgen, so recht wie zum Jagen geschaffen. Mit neugierigen bewundernden Blicken betrachtete das versammelte Volk den herannahenden Zug, vorauf die Jagdgehülsen mit dem Jägermeister an der Spitze in toten Röcken, auf langgewunbenen Hörnern »losend, dann die Grafen und Edeln, Tomen und Ritter, alle in goldverbrämten grünen Jagdgewändern, auf reichgeschirrten Reffen und Zeltern einherreitend In der Thot ein herrlicher Anblick! Nachdem das »alali geblasen und Ausstellung genommen, wobei »er Jägermeister jedem einzelnen feinen Stand be- Hmmte, war die Jagd bald in vollem Gange.
„Nein, Herr, ich kenne alle, die hier versammelt sind, wüßte aber keinen, ber auch nur einigermaßen bas Talent dazu hätte, Peire von Auvergne zu ersitzen. Es mag einer ein noch so tüchtiger Ritter sein, so taugt er boch nicht zum Troubadour "
Gedankenvoll starrte Peire vor sich h n und verfiel wieder in seine vorherige Schweigsamkeit. Ab und zu warf er einen Blick zu der Baronin hin über wobei er bemerkte, daß sie ihn unausgesetzt beobachtete. Zwar schlug sie jedesmal züchtiglich die Blicke nieder, so oft er hinsah; aber in ihren schönen Augen lag ein Ausdruck, ben Peire vergebens zu definieren suchte. Allmühlig jedoch nahmen seine Gedanken eine andere Richtung, so daß er des schönen Weibes vergaß; er trug sich nämlich mit ber festen Abficht, bei dem Feste als Troubadour aufzutreten. In den zwei Jahren, welche er nun in stiller Zurückgezogenheit auf feiner einsamen Burg verlebt hatte, wo Anita und ein alter Kammerdiener feines verstorbenen Vaters, namens Henry, seine einzige Umgebung bildeten, hatte er sich mit regem Eifer bem Studium der Dichtkunst und des Gesanges gewidmet, wobei ihm ein fargesfunbiger Mönch eines naheliegenden Klosters durch seinen Untericht unschätzbare Dienste geleistet hatte Vermögen hatte er keines; im Gegenteil, den Aufwand ebstständiger Ritterschaft würde er niemals bestreiten önnen, was also konnte ihn ab halten, wie so mancher Ebenbürtige schon vor ihm gethm, als Troubadour einem angesilpnen Hofe seine Dienste anzubieten? Auf diese Weise konnte er Ruhm und Reichtümer erwerben. Was wollte er mehr? Hier bot sich ihm die beste Gelegenheit dazu, besonders da der Delphin ein Landesherr, ihm wohlgesinnt war und offenbar Sefallen an ihm gefunden hatte. Mit Ungeduld ah er daher bem Ende der Festlichkeit entgegen,
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Marburg,
Dienstag, 26. Juni 1894
Politische Rundschau.
* Marburg, 25. Juni 1894.
Landgemeiude-Ordnung für Hessen- Nassav.
Voraussichtlich wird sich der preußische Landtag in seiner nächsten Tagung mit dem Entwurf einer Landgemeinde-Ordnung für unsere Provinz zu beschästigen haben. Dieser Entwurf ist vom Herrn Regierungspräsidenten von Tcpper-LaSki in Wiesbaden auSgearbeitet worden und be rücksichtigt, wie verlautet, die bestehenden der Provinz eigenen Einrichtungen, insbesondere die Bestimmungen der kar- hessische» Gemeindeordnung, soweit dies angängig. Die ,,Voff. Ztg." erinnert daran, daß bereits im Jahre 1874 ein im Ministerium des Innern ausgearbeiteter Entwurf zu einer neuen Landgemeiudeordnung für die Rheinprovirz, Westfalen und H-sien-Naffau den betreffenden Provinzial- regier ungen zur Begutachtung vorgelegt wurde, jedoch nicht an den Landtag gelangte.
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Anzeigen nimmt entgegen die Expedition dieses Blatte», sowie die Annoncen-Bureaux von Haasenstein u. Voaler in ,
Frankfurt a. M., Cassel, Magdeburg und Wien; Rudolf AA1X: ftÜÖTQ Stoffe in Frankfurt a. M., Berlin, München u. Köln; G. L.
Daube u. Co. in Frankfurt a. M., Berlin, Hannover, Pari«.
Erscheint täglich außer au Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. — Ouartal-AbonnementS-PreiS bei der Expe- »itton 2 Mk., bei allen Postämtern 2 Mk. 25 Pfg. (exkl. Bestellgeld). JnserationSgebühr für die gespaltene Zelle -der deren Raum 10 Pfg., Reklamen für die Zelle 25 Pfg
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Ire Schönheit, sie ist eine Perle unter ben Frauen Frankreichs.
Dabei ist sie von außerordentlicher Herzensgüte.
Ürwahr, ich bin stolz barauf, ihr Diener zu fein.
Ter Lanbvogt zuckte geringschätzig bie Achseln. »Unter uns gesagt", erwiderte er, „halte ich nicht von Peire trotz seiner Berühmtheit. Früher tog er ein ausgezeichneter Troubadour gewesen sein; «r grabe feine Berühmtheit ist es, die ihn »er« fcben hat. Er hat sich in ben Kopf gesetzt, daß ein Besserer vor ihm war unb nie ein Besserer ihm gekommen wirb. Daburch haben feine <ber ihre Ursprüngliche Naivetät und Frische
Utflf gebüßt. Jetzt macht er bie gemachtesten Reime, lUUl « überschwänglichsten spitzfindigsten Phrasen unb
[3611 »Nun, dazu wirb sich doch wohl bei ben Festen selb. Gelegenheit finden?" fragte Peire. »Ich benke, daß leite von Auvergne, ber berühmte Troubadour •«feres Hofes, dieser angenehmen Pflicht sehr gerne •eifernmen wird."