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Wöchentliche Beilagen: Kreisblatt für die Kreise Marbnrg und Kirchhain.
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«rscheint täglich außer <n Werktagen nach ®mm> «ab Feiertagen. — Quart»l-Ab»nne»entS-Preir bei der Expe- bitten L Mk., bei allen PostLmtrrn 2 Ät 8S Pfg. (exü. BetzeSgeld). Juseratiensgebühr für dir ZLspaltM Aelle »der deren Ramn 10 $ffr, Reklamen für die Aelle 25 Pfg.
Marbnrg,
Mittwoch, 14. Februar 1894.
Anzeige» nimmt entgegen die Expedition dieses Blatte», sowie die Annoncen-Bureaux von Haasenstein u. Vogler in Frankfurt a. M., Casiel, Magdeburg und Wien; Rudolf Moffe in Frankfurt «u M., Beilin, München u. Köln; G. L. Daube u, Co. inFrankfutt a.M., Berlin, Hannover, Paris.
XXIX. Jahrg.
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Ein einheitliches preußisches Wasserrecht.
iii.
Dem Zwecke deS Wasserschutzes dienen die Vor- schttste» über Unterhaltung der Wafserlänfe und die ,gr Freihaltung deS Hochwassergebietes vorgesehenen Kaßregeln. Eine Beipflichtung zur Unterhaltung i t gjt i« Ansehung der Ströme, Schifffahrtskanäle, Hochwasserflüsse, Flüsse und Kanäle begründet. Der Umfang der Unterhaltung beschränkt sich auf die Erhaltung und Wiederherstellung der Vorflnt, bei schiffbaren Wafferlcirfen zugleich auf die Erhaltung da Schiffbarkeit. Die Pfl'cht zur Unterhaltung ist bei de« schiffbaren Wasserläufen dem Staate, bei den Hochwafferflüssen den Provtr zen (in Hessen-Nassau und Hohenzollern den Kommunalverbänden), bei den übrigen uitürlichen Wasserläufen den Gemeinden (GutSbezirken) mferlegt. Einfachere Uferbefestigungen muß der Au- lieget Herstellen. Innerhalb der unterhaltungr pflichtigen Lnbände können die vorzugsweise Beteiligten vorweg namentlich die nach bisherigem Rechte znr Unterhaltung Verpflichteten zu Mehrbelastungen herange- jogen werden. Im Falle eines Unvermögens taten snr die Gemeinden die Kreise, für diese nötigenfalls die Provinzen mit ihren Mitteln ein.
Die Maßregeln zur Freihaltung deS Hechwasser- gebieteS beziehen sich sowohl auf die Verhinderung »euer vorflutschädlicher Anlagen, als auch auf die Beseitigung vorhandener Anlagen dieser Art. Die Wem Falls durch Entschädigung der Eigentümer erwachsenden Kosten sollen in einem besonder« Verfahren auf diejenigen Grundstücke und Verbände - verteilt werden, welche von der Maßnahme Vorteil hoben. In gewisfen Fällen tritt für diese Verpflichteten der Staat ein, bei den Hochwafferflüssen i> Konkurrenz mit den Provinzen. Was die Auf briugung der Kosten für die Unterhaltung der Wasserläufe und die Freilegung der Hochwassergebiete betrifft, so wttd ein gewiffer Widerstand der zu neuen Lasten haangezogenen Gemeinden, Kreisen und Provinzen richt ausbleiben. Mau muß fich aber darüber klar sein, daß für die Verbefferung der heimischen Waffer- verhältnisse die Aufwendung erhöhter Mittel unerläßliche Vorbedingung ist. Es wäre zu bedauern, s wenn die Abneigung der Kreise usw. neue, doch Meist dem Interesse ihrer eigene« BezirkSeiugeseffene« dienende Laste« zu übernehme«, und der Versuch, diese Lasten auf andere gesetzliche Träger abzuschieben, schließlich dazu führen sollte, daß eine gesetzliche Regelung überhaupt nicht zu Staude kommt und daß
im Zustande unserer Wasserläufe Alles beim Alten bleibt. Nach der vorgeschlageuen Regelung wird am j der Staat zu neuen Lasten herangezogen, zunäch t für die Freilegung der Hochwaffergebiete an de« Strömen und bann, indem der Umfang der ihm obliegenden Unterhaltung der Ströme gegen jetzt wesentlich gesteigert wird. In der Begründung ii darauf hingewiesen, daß den unterhaltungspflichttgen Verbänden namentlich für die erste Instandsetzung dec Wasserläufe Beihülfen ans dem etatSniäßigen Flnß- regnliernngSfonds des Ministerinms für Landwirtschaft gewählt werden könnten. Da dieser Fonds indessen für die ganze Monarchie nur 500000 Mk. beträgt, so ist allerdings eine erhebliche Erhöhung, wen« das Gesetz zu Stande kommt, unerläßlich. Sie ist auch schon jetzt wiederholt in der Landes Vertretung angeregt worden.
Der die Wassergenoffenschafte« behandelnde Teil des Entwurfes giebt im Wesentliche« das bestehende Recht wieder, jedoch werden die bisher nur in einzelne» Teilen des rheinisch-westfälischen Industriegebietes geltenden gesetzlichen Bestimmungen über Anlegung von Sammelbecken für gewerbliche Anlagen verallgemeinett.
DaS EnteignnngSrecht gewährt zu Gunsten wasserwirtschaftlicher Uutemehmuugen eine erleichterte Form und ein vereinfachtes Verfahren der Enteignung und lehnt fich im übrigen an die Vorschriften des Ent- eignnngSgesetzes vom 11. Juni 1874 au.
Der Entwurf beläßt zwar die wafferwirtschaft- liche Verwaltung in dem Rahmen der allgemeinen Landesverwaltung und steht davon ab, ste «ach Art der Bergverwaltung selbständig zu machen, bringt aber tiefgreifende Aenderunge« deS bestehenden Zustandes. Für die Verwaltung der wasserwittschaft- lichen Angelegenheiten sollen Stromgebiete gebildet werde«, a« deren Spitze die Oberpräfidenten stehen. Die durch königliche Verordnung erfolgende Abgrenzung des Gebietes soll fich möglichst den Provinzial- grenzen anschließen. Zur Mitwirkung bei den Geschäfte», namentlich für Verwaltungsstreitsachen, soll den Oberpräfidenten ein Wafferamt beigegeben werden, welches aus dem Oberpräfidenten oder besten Stellvertreter als Vorfitzenbem unb aus sechs Mitgliedern besteht. Zwei dieser Mitglieder und ihre Stellvertreter werde» von der Regierung ernannt, die übrigen Mitglieder und ihre Stellvertreter vom Provinzial- ausschnste auf sechs Jahre gewählt. Stellung unb Verfahre» be8 Wasseramtes entsprechen im Allgemeine« benen beS Bezirksausschusses. Wasterpolizei- behörbe soll bei ben Strömen unb Schifffahrts
kanälen ber Oberprästdent, bei ben übrigen wichtigeren Wasserläufen ber Sanbrut, in Stadtkreisen die Ortspolizeibehörde sei«. Diesen örtlichen Behörden fo: ein (unter Umständen für mehrere Kreise gemeinsamer fachmännischer Beamter mit bei Qualifikation des Regieruugsbaumeisters des Ingenieur-Baufaches bei« gegeben werden. Der mit größerem fachmännischen Beirat ausgeflattete Oberprästdent tritt sowohl in ber Beschwerbe-Jnstanz wie als Lanbespolizeibehörbe überall a« die Stelle des Regieruugspräfidenten, sodaß die Zuständigkeit des Regierungspräsidenten in Wastetsacheu (von Deichangelegenheiteu abgesehen) fast völlig wegfällt.
Dieser kurze Ueberblick zeigt, daß das große Reformwerk, dazu bestimmt ist, Preußen auf einem lange vernachlässigten Gebiete wieder den Vortritt in Deutschland zu verschaffen. Mau kann es nur mit Dank anerkennen, wenn die Staatsregierung durch die Veröffentlichung des Entwurfs die wetten Kreise der an der Gestaltung des Wasserrechts beteiligten Bevölkerung zur Mitarbeit aufiuft.
Politische Rundschau.
Der Reichstag setzte die Beratung des Postetats fort und genehmigte bei den Betriebsausgaben nach längerer Debatte eine Resolution zu Gunsten der Einschränkung der Packetbeförderung au den Sonntagen auf die Eilsendungen. Dann beschäftigte man fich wiederum mit dem Postasststeutenverbande, in Bezug auf welchen fich nur Abg. v. Kardorff auf die Seite der Postverwaltung stellte. Die Debatte wird morgen fortgesetzt.
Im Abgeordnetenhanse kam die erste Beratung der Eisenbahnvorlage zum Abschluß. Die Redner, deren noch mehr als drei Dutzend zum Worte kamen, brachten meist lokale Wünsche vor. Die Vorlage wurde der Budgetkommisfion Überwiesen. Am Mittwoch wird die Etatberatung fortgesetzt.
Das kaiserliche Handschreiben, wodurch ber österreichische Reichsrat auf ben 22. b. M. einberufen wirb, ist nunmehr veröffentlicht worben.
In Graz ist bie Aufregung wegen Schließung ber Technischen Hochschule anßerorbentlich groß. Der Bürgermeister begab fich nach Wien, um beim Unterrichtsminister Vorstellungen zu machen unb, wenn nötig, beim Kaiser Audienz nachzusuchen. — Der Gemeinderat ber Stadt erteilte auf Anfrage wegen Abhaltung des nächsten Katholikentages einen ablehnenben Bescheib. Der Katholikentag wttd baher in Salzburg ober Innsbruck abgehalten werben.
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ch ist' selbst.
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Die Heren-Grmdel.
_ Roimw von Georg Höcker.
,e (Nachdruck verboten.)
| (Fortsetzung.)
Schon die bloße Ahnung, daß Gundula ihr das | herz Jürgens entfremdet haben könne, noch ehe sie 9 dasselbe überhaupt besessen hatte, erfüllte allein sie e »it tödlichem Hasse gegen die Nebenbuhlerin.
I Es stand bei Reta fest, daß sie Jürgen zu fich ^lüberreißen müsse, und einerlei war es ihr, auf | welchem Wege sie dies bewerkstelligen konnte.
Rur zu bald sollten die Liebenden unter diesem e Hmungslosen Vorgehen zu leibe» haben.
| Schon am nächsten Morgen gesellte fich Balzer « sie von ungefähr nach der Frühsuppe zu seiner Endlichen Herrin.
i .Gestern Abend waren sie wieder beieinander,' Wette er ihr fast unhörbar zu.
M .Es ist schon recht," entgegnete Reta laut und " Alt dann inne, bis die letzte Magd sich aus der «ohnstube entfernt hatte und auch ihr Vater nach | Wem gewöhnlichen Sitze am Fenster gehumpelt
W; dann winkte sie den Burschen auf ben Flur
—„Unb hast Du's vielleicht auch gehört, W sie miteinander gesprochen haben?' fragte sie lauernd, den Bursche« dabei scharf beobachtend. .Die Hüttenwand ist gar dünn!' entgegnete der »euer mit spöttischem Lächeln „ES war das alte ’ roJ, *®»e Zeug, wie man’« in den Geschichtsbüchern Qffnb ~ sie wollen sich treu bleiben bi» zum jüngsten nute» sf3 *nd «»ch eine Woche darüber! Auf die Jungfer S tie beiden nit am besten zu sprechen — be- t J «der» die Gundel hatte ein tapfere» Mundstück L"r, * Schmähen!'
.Ich will ihr'« stopfen!' unterbrach Reta ihn „Unb et — bet Jürgen —'
„Nehmt'« nit ungrab’, Jungfer, aber der ist ein ganzer Aff'!' sprudelte der Oberknecht heraus. „Er hat ihr'» erzählt, daß er Streit gehabt hat mit seinem Vater — die Gundel hat zu barmen ange- fangen und gemeint, das dürfe sie nit leiden, sie wolle gehen, so weit sie ihre Fuß' nur trügen! Aber der Jürgen, mit Vergmrft, Jungfer, der hat gerade gethan, wie ein sinnloser Narr! Er würd' sich »eben der Hütte aufhängen, am höchsten Baum, wenn sie ginge, denn ohne sie könnt' er sich kein Leben mehr vorstellen, hat er gesagt; nun, und dann —' dabei lachte er höhnisch auf.
„Und dann?' fragte die Reta erwartungsvoll, während es düster in ihren Augen aufleuchtete.
Der Bursche lachte noch einmal aus vollem Halse.
„Dann hat die Gundel ihm eine gar tugend- ame Red' gehalten. Sie hat gemeint, er müsse jetzt leimgeljen, es thät fich nit schicken für ein ehrbares Weibsbild, daß der Liebste bis spät in die Nacht bei ihr sitzen thät' — und al« sein künftig Eheweib müßt' er Respekt vor ihr haben; und dann ist er gegangen. Aber zuvor hat sie'« ihm noch- mal« mit Hand und Mund versprechen müssen, daß ie bleiben wollt' — hoch und teuer hat er sie be- chworen, daß er’« bei seinem Vater durchsetzen würd', noch ehe es völlig Herbst geworden wär' — «eiter hab' ich nicht« mehr gehört, denn e« schien mir geraten, mich zu fahrieren; ich bin gerade kein Schwacher und nchm's auf schon mit dem Jürgen — aber an der Jungfer Reta ihrem Zukünftigen wollt' ich mich doch ntt vergreifen!'
Die Bauerntochter warf ihm nur einen gering» chätzenden Blick zu, dann nestelte sie au ihrer Geld- asche herum und drückte dem Burschen einen harten Gulden in die Hand.
.Das ist gut so,' sagte sie gemessen; „halt' Deine Augen nur auch künftig offen, unb daß Du's weißt, was zwischen uns gesprochen wirb, das bleibt auch unter uns!'
.Es ist mein eigener Vorteil!" meinte Balzer mit zweideutigem Lächeln.
»Gut so!' kopfnickte Reta. „Jetzt geh' an die Slibeit, Oberknecht!"
Sie wendete fich und huschte selbst nach ihrer Kammer. Als sie sich aber in dieser eingeschlossen hatte, verschwand der fiiebfertige, gleichgiltige Aus- druck aus ihrem Gesicht und gab einem wilden dämonischen Aufleuchten Raum. Sie setzte sich auf den Bettrand. Die Hände in dem Schoß gefaltet, saß sie lange starr und unbeweglich da.
„Und doch mußt Du mein werden — ja Du mußt'«!' zischte sie alsdann zwischen ihren blullosen, geschloffenen Lippen hervor. „Ich hab' Dich einmal lieb und werd' Dich zu mir zwingen, wenn Du nit freiwillig zu mir gehst! War kann Dir sie Hexen-Gundel nützen? Sie hat nit Geld, nit Gut — aber ich —*
Die Reta war so sehr von sich und ihrem Reich, um eingenommen, daß ihr gar nicht in den Sinn kam, e« könne noch etwa» andere« unb höheres i eben, al« ihre Person und da» zu ihr gehörende Gelb. Deshalb hielt sie auch bie ihr heimlich kund gewordene Siebe Jürgens zu Gundula für einen Irrsinn ober gar für eine Schande be« von ihr bevorzugten Burschen.
Aber sie wollte die Herzensbande, welche bie beiben Siebenten aneinander fetteten, zerreißen, da« gelobte fich die einsam Brütende von neuem.
Der Zufall, dieser leidige Gelegenhettrmacher, sollte ihr denn auch gefällig zu Hilfe kommen.
Die italienische« Kammer« werbe« be* kauutlich am 20. b. M. wieber zusammentrete». Gz heißt, baß alsbauu ber über Massa, Carrara unb Sieilie« verhängte Ausnahmezustand aufgehoben werben solle. Von anderer Seite verlautet jeboch, bie Ausnahmemaßregeln würben erst aufgehoben werbe», nachbem bie Kammer» bem Ministerpräsidenten Crispi das von ihm zu fordernde Vertrauensvotum bewilligt haben.
Zwischen Crispi und S o » n i n o soll nunmehr eine vollständige Uebereiustimmung wegen der z» ergreifenden Finanzmaßnahmen erzielt worben fein. Daß Nicotera ein Portefeuille angeboten worden fei, wttd bestritten, Nicotera wirb aber Crispi unter» stützen. Die Darlegung ber Finanzpläne im Paria- mente wirb vermutlich am 25. b. M. erfolgen; bis bahin soll bie Sache geheim gehalten werden.
Bei ber belgischen Antisklavereige- s e 11 s ch a s t ist bie Nachricht eingelaufen, daß bie Expebttiou DescampS am 22. September vorige» Jahres in Abercorn mit Kapitän Jacques zusammen» gettoffen ist. Kapitän Jacques trat mit zwei Kanone» unb Verstärkungen freiwillig bie Verfolgung Ru- rnalizaS an.
Dir lanbwtttschastlichen Zentralgesellschaften Belgiens und Frankreichs haben einen gemeinsame» Ausschuß eingesetzt, nm eint internationale bimetallistische Siga zu errichten.
Der neu ernannte englische Botschafter bei der Pforte, Sir PH. Currie, ist am Sonnabend Nachmittag in Konstantinopel ein getroffen.
Marschall Martinez Campos hat gemeldet, daß ber Sultan von Marokko im Prinzip die spanische» Forberungeu angenommen habe, aber noch mit der Ausführung zögere. Infolge beffen hat ber spanische Miuisterrot verfügt, daß fichdasaudalufischeArmeekorps und bie Flotte für jeben Fall bereit halten soll.
Senator Boorhees, der Borsitzenbe de» Finanzausschusses, will bie Wilsonsche Tarifbill am nächsten Donnerstag ber Hauptsache nach in ber Form, wie sie vorn Repraseutantenhause genemigt worbe» ist, irn Senat bet Vereinigten Staaten von Amerika berichten. Nur sollen Zucker, Eisen unb Kohle» zollpflichtig fein.
Der Präflbent ber Bereinigten Staaten von Amerika, Clevelanb, hat bas Gesetz über die Bunbeswahleu unterzeichnet.
Nach Melbungeu aus Buenos Aires vom Sonn- abenb lanbeten bie Aufständischen bei Nictheroy. Der Kampf sei bisher unentschieden geblieben, werde
XI.
Aus bem Wendinghofe gab es während der nächsten Tage nur finstere und mürrische Gesichter. Der Großbauer selbst ging wie ein brüllender Löwe in Hau« und Hof umher, und war er sonst schon ein Nörgler, dem so leicht nicht« recht zu machen war, so zerrte er jetzt eine jede Gelegenheit, nach Herzenslust schimpfen und toben zu dürfen, an den Haaren herbei. Da« machte natürlich auch bei dem Gesinde böse» Blut; besonders die Knechte ließen ich nicht willenlos jeden Unglimpf bieten, und so spielten fich gar häßliche Auftritte ab, aus denen nicht immer der Wendingbauer als Sieger hervorging.
So viel Aufkündigungen waren noch zu keiner Zeit auf dem Wendinghofe geschehen, als gerade in diesen Tagen.
Jürgen, welcher durch sein entschiedene« Auf» treten dem Vater gegenüber bei diesem die Galle zum Ueberlaufen gebracht hatte, kam eigentlich noch am glimpflichsten davon.
Kolmar Wending hatte ersehen müssen, daß sein Sohn ein ganzer Kerl geworden und nicht mehr gewillt war, fich bedingungslos seinem väterlichen Machtwort zu fügen. Das erzürnte ben selbsthnr» ichen, eigenmächtigen Bauern natürlich ganz gewaltig. Aber weil er dem Landfrieden nicht traute und nicht recht wußte, ob fich der Jürgm ungerecht- erttgtes Schimpfen ruhig werde gefallen lassen, ließ er ben Burschen lieber außer Spielweite. Er schaute hn mit Augen an, die waren so grimmig und tückisch, wie sie wohl ein alter bissiger Kettenhund einem jüngeren Genossen zusendet, der ihm zum Berger frei xnb ledig auf dem Hofe umherspcqiert.
Merisetzung folg«)