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Die deutsche Städtezeituug in Leipzig schreibt i, ihrer Nr. 47 vom 25.November 1893: Wichtig fir Hausbesitzer! In Dresden war im August d I. ein Markthelfer, der im Auftrag seiner Prinztpalttät ein Packet in ein Haus der Marieu- Sraße trug, dort zwischen Parterre und erstem Stock­werk infolge Schwindelanfalles durch einen Treppen- vanddurchbrnch in den Hausflur herabgestürzt und hat fich so verletzt, daß der Tod nach wenigen Stunden eintrat. Die betreffende Berufsgenossen- schast zahlte ohne Weiteres die Begräbniskosten und gewährt der kinderlosen Witwe des Markthelfers eine angemessene Rente, macht aber jetzt den betreffen­den Hausbesitzer, welcher jenen seitlichen Treppen- wanddurchhruch (wie man sie in vielen Häusern findet) nicht durch ei» Geländer u. s. w. geschützt hatte, haftbar für alle Kosten und Auslagen, welche der Genossenschaft durch den bedauerlichen Unglücksfall erwachsen, nachdem schon die Polizeibehörde den Fall auf Grund des § 367, Absatz 12, zur Behandlung gebracht. Dieser Paragraph lautet: Mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft wird bestraft .... wer auf öffentliche« Straßen, Wegen oder Plätzen, auf Höfen, in Häuser« und überhaupt an Orten, an welchen Menschen verkehren, Brunnen, Keller, Gruben, Oeffnungen und Abhänge dergestalt unverdeckt oder unverwahrt läßt, daß daraus Gefahr für andere entstehen kann. ES sei« alle HauSgrundstücks- besttzer durch daS hier berichtete Vorkommnis belehrt, zu welch weitgehenden Konsequenzen die Unterlaffuug einer Schutzvorrichtung an gefährdeter Verkehrsstelle führen kann. Dieser Fall beweist auf ein Neues, welchen großen Nutzen die von dem Allgemeinen Deutschen Berfichernngs-Verein in Stuttgart seit 1885 eingeführte Haushaftpflicht-Verficherung für jeden Hausbesitzer hat.

lieber eine uuuatürliche Mutter er­zählen bulgarische Blätter folgende haarsträubende Geschichte: I« der Nähe vo« Küstendil (an der makedonischen Grenze) lebte eine Frau, die den Gatten ihrer Tochter liebte und vou diesem wtedergeliebt wurde. Da ihnen die junge Frau im Wege stand, beschlossen sie, dieselbe zu töten. Es wurde verab­redet, daß die Mutier die Tochter umbringen sollte, während der junge Gatte bei der Feldarbeit war; sollte aber die Mutter keine paffende Gelegenheit finden so würde sie die junge Frau mit dem Essen auf das Feld schicken, wo der Gatte das Werk vollenden könnte. Indessen weder die Mutter, »och der Mann fanden den Mut dazu. Die Mutter aber, die vou wütender Eifersucht geplagt wurde, raffte fich zur That auf. Sie rief eines Tages ihre Tochter herbei, um sie zu waschen, und als sie ihr den Kopf voll Seifenschaum gemacht hatte, ergriff sie ein bereit gehaltenes Beil and tötete damtt ihr Kind durch eine» einzig« Hieb. Da aber die Verbergung der Leiche Schwierigkeit« bot, zerstückelte sie dieselbe und that die Körperteile in einen Eimer, den sie in den Keller

teilte. Wenige Stunden nach der That nun kam ein befreundeter Gendarm auf Besuch. Er sah den Hof voll Blut und fragte neugierig, was eS zu be­deuten habe. In ihrer Verlegenhett antwortete die Zrau, daß sie ihre Ferkel geschlachtet habe, worauf >er Gendarm erfreut bat, ihm doch ein Kotelettchen zu braten, kaltblütig ging die Frau in den Keller hinunter, schnitt von dem Schenkel ihrer Tochter ein Stück und setzte es gebraten dem Gendarmen vor, der versicherte, niemals so zarten Braten gegessm zu habe« und auch seinem vorgesetzten Unteroffizier da­von erzählte. Dieser, lüstern gemacht, ersuchte den Gerdarm, doch auch ihm eines der wunderbaren Koteletts zu bringen. Die Frau war dazu bereit, sie stieg wieder in den Keller. Da sie aber sehr lange ausblieb und der Gendarm vermutete, daß sie vielleicht Hilfe brauche, ging er ihr nach. In Wahr­heit hatte sich die Frau selbst beim Abhauen in die Hand gehackt und war nur beflisse«, das Blut zu stille«. Der erste Anblick der dem Gendarmen fich darbot, war der in dem Kübel obenan liegende Kopf der unglücklichen Tochter. Das Ende der Geschichte ist bald erzählt. Die Frau und ihr Schwiegersohn, als er abends heimkam, wurde« in Gewahrsam ge­nommen und werde« beide ihrer verdienten Strafe nicht entgehen. Wer erklärt aber nicht de« Mord sondern die grausige, alles menschliche Fühlen verletzendeZuberestung des Fleisches der eigene« Tochter ?

Hut ob! Unter dieser Ueberschrift tritt Dr. med. I. Ruff-Stuttgart in der Frkf. Ztg. für das Grüßen auf der Straße durch Hutabnehmen ein und sucht gleichzeitig die Ursachen aufzudecken, die zur vor­zeitigen Kahlköpfigkeit führen. Kahlköpfige Frauen treffe man unter Taus«den kaum eine, während die Glatze oder doch schwacher Haarbestand bei Männern fast eher Regel, als Ausnahme sei. Nach Ruff's Ansicht ist die verschiedene Behandlung der Kopfhaare seitens der beiden Geschlechter die Ursache für die auffällige Erscheinung, daß die Männerwelt an Kahl köpfigkeit leidet, während die Frauen sich bis ins höchste Alter ihres Haarschmuckes erfreuen. Pflege und Bedeckung der Kopfhaare unserer Kinder beiderlei Geschlechts sind bis zum Eintritt in das schulpflichtige Alter die gleichen, aber auch der Haarwuchs ist der­selbe. Erst jetzt beginnt eine ungleiche Behandlung: Dem Mädchen geben wir mit dem Hute einen zier­lichen Aufputz, dem Knaben mit dem kompakten, lüft dichte« Filz einen Haartödter! Täglich wird da um die Peripherie des Schädels ein Ring gelegt, der stundenlang auf die Stelle, wo er fest anliegt, einen Druck ausübt, und dort, wo der Hut ein hohles Dach bildet, Luft und Licht abschließt und eine Temperatur erzeugt, die wesentlich höher ist, als die des Gesichts, und die durch die Haare als schlechter Wärmeleiter dort auch nach dem Abnehmen des Hutes noch aufgespeichert bleibt. Für die erste Zeit hat diese Treibhausatmosphäre eine gesteigerte Produktion von derberen Haarschäften zur Folge, allgemach aber verliert der Haarboden seine Produklivität die Haare werden dünner, stehen weiter von einander ab, und schließlich ist die Kahlköpfigkeit da. Mit dem Kopfhaare verlieren wtt aber nicht nur einen Schmuck sondern gleichzeitig auch einen Schutz, dessen Wett nicht mit dem für die Kopfhaut allein erschöpft ist.

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Amtliche Aachrichte«.

Ernannt: her kommissarischeKreiswundarztDr. Carl Edmund Hermann Zülch in Treysa zum Kreiswundarzt des Kreises Ziegenhain, der Gerichtsreferendar Dr. jur. von Schmeling zum Referendar bei der Regierung in Cassel, der Hülfsarbeiter Frank zum Sekretariats- und Kassen- Assistenten bei der Provmzial-Verwaltung der Provinz Hessen-Nassau, die Vermessungs-Revisoren Matthes, Hille­brand und Pfeiffer in Cassel, Eckardt in Limburg a. L.,

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Wöchentliche Beilagen: Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain.

**»>*** Jlluslrirtes Souutagsblatt. Ä.' *

sowie die Landmesser Riemann in Witzenhaufen. Lohnes üt Frankenberg, Köhler in Hanau, Götze in Rotenburg, Wem- höner in Carlshafen, Klose in Eschwege, Breitung m Hersfeld und Ulttch I. in Schmalkalden zu Oberlandmessern, die Auseinandersetzungs-Landmesser Keuck in Witzenhausen und Möhl in Eschwege endgültig als solche und der Bureau- Diätar Steneberg zum Büreau-Asfistmten bei der König­lichen Generalkommisston in Caffel, der Forstaufseher Schenk zum Förster in Warzenbach, der Trompeter, Sergeant Justas Stern vom Dragoner-Regiment Freiherr v. Manteuffel (Rheinisches) Nr. 5 zum Schutzmann bei der Königlichen Polizei-Direktion in Cassel.

Verliehen: dem Pfarrer Herfen in Niedermöllrich der Rothe Adler-Orden 4. Klaffe mit der Zahl 50.

Ueberwiesen: die Landmesser Müller III und Volland, der rc. Müller III der Spezialkommission II in Cassel, der re. Volland dem geodätisch-technischen Büreau daselbst. ,

Versetzt: der Landmesser Kubrckr von Cassel nach Eberswalde, der Förster Medow von Warzenbach nach Wambeck, Oberförsterei Carlshafen.

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Als dritter Band des dritten Jahrgangs der Ver­öffentlichungen desVereins der Bücherfreunde, Berlin" erschien soeben: Johann v. Schwarzenberg, ein Lebens- und Geschichtsbild aus dem 15. und 16. Jahr­hundert von Johannes, Freiherr von Wagner (Joh. Renatus). 373 Seiten in 8°. Einzelpreis geheftet Mk. 4., gebd. Mk. 4.75. Johannes Freiherr von Wagner, fett mehreren Jahr­zehnten unter dem PseudonymJoh. Renatus" durch seine virzüglichen Schriften längst bekannt, hat mit derselben, allerorts anerkannten historischen Treue auch in dem oben­erwähnten Werke einLebens- nnd Geschichtsbild" gezeichnet, das sich nicht allein durch jene Treue, sondern auch durch die vertiefende Schilderung seelischer Vorgänge ebenso aus­zeichnet wie sein:Die letzten Mönche von Oybin",Rudolf von Vargula",Der Graf von Wertheim" u. A. m. Die Hauptperson des Werkes, Johann, Freiherr zu Schwarzen­berg, ist eine hochsyinpathtsche, vielseitig gebildete Person von seltener nnd gut deutscher Art. Er wird lebhaft ge- schildett als Staatsmann, Feldherr, Dichter und Schrift- steller; als Gesetzgeber, Reformator und überaus treuer Gatte und Vater. Die große Mannigfaltigkeit des nie rastenden Mannes bringt ihn in interessanter Weise in Ver­bindung mit den größten Männern jener Zeit, untWrlibald Pirkheimer nnd Albrecht Dürer (nebst dessen, laut neuester Geschichtsforschung in milderem Lichte erscheinende Ehefrau Agnes) mit dem edlen Fürstbischof Georg III. in Bamberg, mit Hutten, Luther und dem hochherzigen Herzog Albrecht von Preußen u. A. m. Sticht allein die mit Geschick und Wärme ausgeführten näheren Beziehungen zu den Größen und Zuständen jener Zeit fesseln uns in diesem Werte, sondern auch die inneren Stampfe und Bestrebungen zur Ver­edlung seiner selbst, so daß die seelischen Vorgänge im Innern Schwarzcuberg's heute noch als Spiegel gelten können, also, daß man nicht wenige Stellen des Familien­buches gern wiederholt lesen wird. Johannes Freiherr zu Schwarzenberg gehört zu den Vorfahren der österreichischen Fürsten Schwarzenberg der Jetztzeit. Ueber denVerein der Bücherfreunde" selbst erteilt jede Buchhandlung, sowie die Geschäftsleitung, Verlagsbuchhandlung Schall & Grund, Berlin, W.. 62, Kurfüstenstraße 128, jederzeit gern Auskunft.

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(Erkannt.) A.: Gut, daß ich Sie treffe. Wie stebts eigentlich mit den 30 Mark, die Sie mir noch schulden?" B.:Wissen Sie, ich dachte mir, nächsten Montag ist Jyr Geburtstag, da bringe ich Ihnen das Geld und kann dann gleich mit gratulieren." A.:Bringen Sie mir nur das Geld; gratulieren kann ich mir dann schon selbst."

(Merkwürdig.) A.:Du, daS ist ein ganz merkwürdiges Goldstück." B.:Wieso? WaS ist den» daran so merkwürdig?" A.:Daß es mir gehört!"

(Kondensierte Poesie.) ImPrager Dichterbuch" macht Willomitzer den Vorschlag, ange­sichts des Ueberhandnehmens litterattsche» Geschreibsels stch höchster Knappheit im Ausdrucke zu befleißige« uud durch Silb«auSlaffuugen oder Zusammenziehung Raum zu sparen, z. B. so:

Schwalbentraumgezwitscher.

Als ich ge- im Fi«- vor dein« Fen- Einsam lauschend hört ein heimlich Flü-ster« Suchte« Zweifel mir gleich Truggesp«- Meines Herzens Ruhe zuverdü-ster« usw.

Jedenfalls wird, wenn WillomitzerS Vorschlag beherzigt wird, niemand den Dichte« de» Vorwurf mache» können, daß fie das Papierunökonomisch beschreiben".

Die erste Schulstelle in Somborn ist in Folge Ablebens ihres seitherigen Inhabers vacant. Das Stelleneinkommen beträgt einschließlich der Feuerungsvergütung 1000 Mk. neben freier Wohnung und steigt von 5 zu 5 Jahren um 75 bezw. 50 Mk. bis zu 1250 Mk. Bewerber wollen sich unter Beifügung ihrer Zeugnisse binnen 3 Wochen bei dem Königlichen .Lokalschulinspektor, Herrn Pfarrer Gigrich in Somborn melden.

Die mit einem competenzmäßigen Einkommen von 873 Mk. 93 Pf. ausschließlich freier Wohnung und 90 Mk. Feuerungsvergütung verbundene Schulstelle in Solms wird vom 16. d. M. ab vacant. Bewerber um dieselbe wollen ihre Meldungsgesuche nebst den dazu gehörigen Sincn- und Befähigungs-Zeugnissen innerhalb 14 Tagen bei dem König­lichen Schulvorstand v. Schleinitz, Landrat, Geheimer Re­gierungsrat, einreichen.

Die neu gegründete Schulstelle in Raßdorf (ohne Krrchen- dienst), mit welcher ein Diensteinkommen von 950 Mark neben freier Wohnung verbunden _ift, soll alsbald besetzt werden. Bewerber wollen ihr Gesuch nebst den erforder­lichen Zeugnissen innerhalb 14 Tagen bei dem Königlichen Schulvorstand von Trott zu Solz, Landrat in Rotenburg, einreichen. , z .

Bei dem Husarcn-Regiment von Schill (I. Schlestlches) Nr. 4 in Ohlau ist eine russische St. Annen-Medaille in Folge des Ablebens des Inhabers zu anderweitiger Ver­leihung disponibel. Alle diejenigen Personen, welche im Jahre 1833 bei obengenanntem Regiment an der Revue in Schlesien vor Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland Teil genommen haben und nicht im Besitz der qu. Medaille sind, werden ersucht, dies bis 1. April dem Regiment mitzuteilen und wird dann diejenige Persönlichkeit, welche nach der Liste der Erbberechtigten zur Verleihung der qu. Medaille zunächst in Frage kommt, hierzu in Vorschlag gebracht werden.

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