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Wöchentliche Beilage«: Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain.

Prnck >md Perl«,: Johi «»,. Koch, UniversMS-Bnchdruckerei in R«b»r^ Cklf**^.**!**^^ Verantwortlicher Redakteur: Dr. H. 333. Kühne in Marburg.

Redaktion und Expedition: Markt 21. ^PltHlUgVVlUn* Redaktion und Expedition: Markt 2L

M 291.

Erscheint täglich außer an Werktagen nach Sonn- and Feiertagen. Quartal-AbonnementS-PreiS bei der Expe­dition 2 Mk., bei allen Postämtern 2 Mk. 25 Pfg. (exkl. Bestellgeld). JnseratiouSgebühr für die gefpaltene Zeile »der deren Raum 10 Pfg., Reklamen für die Zeile 25 Pfg.

Marburg,

Dienstag, 12. Dezember 1893.

Anzeigen nimmt entgegen die Expedition dieses Blattes, sowie die Annoncen-Bureaux v»n Haasenstein u. Vogler in Frankfurt a. M., Cassel, Magdeburg und Wien; Rudolf Moste in Frankfurt a. M., Berlin, München u. Köln; G. L. Daube u, Co. in Frankfurt a.M., Berlin, Hannover, Paris.

XXVIII. Jahrg.

Zweites Blatt.

Kommunallandtag für Kurhessen.

(Spezialbericht der Oberhessischen Zeitung.)

Ms. Cassel, 9. Dezbr. 1893.

Ju der heutigen Sitzung des Comnmuallandtages, welche unter Vorsitz deS Herrn Vice-Marschalls v. d. Malsburg-Escheberg um V211 Uhr ihren Anfang nahm, wurden vor Eintritt in die Tagesordnung eine Reihe Eingaben und Gesuche erledigt. Unter Ander» wurde beschlossen, der Diaconissen-Anftalt in Großalmerode einen Beittag nach erfolgtem Gesuch zuzuwendeu. Der Antrag des Herrn Landrats von Schenck-Witzeuhausen, der Anstalt einen jährliche» Belttag von 200 Mk. zu bewilligen, wurde abgelehnt, dagegen nach längerer Debatte der Antrag des Herrn Landrath von Schwertzell-Ziegmhain angenommen, wonach der Diakonissenanstalt in Großalmerode ein einmaliger Beittag von 200 Mk. für das Jahr 1894 bewilligt und ferner der Landtag ersucht wird, zu erwägen, ob nicht im nächstjährigen Etat ein höherer Bettag für Diakonissenzwecke einzustellen sei. Als erster Punkt der Tagesordnung wird darauf in die Berathung des selbstständigen Anttages des Abge­ordneten Berta, betreffend Gewährung einer Unter­stützung von vorläufig jährlich 5000 Mark znm Betriebe der Landkrankenhäuser des Kreises Schlüchtern eingetrete». Der Herr Antragsteller begründet den­selben in eingehender Weise und besürwortet ein­dringlichst, die geforderte Summe zu bewillige». Herr Geh. Justizrat Enncccerus beantragt in der Debatte über die geschäftsordnungsmäßige Behandlung des Anttages, denselben dem Hauptanschusse zu über­weisen, während der Herr Antragsteller dasür eintritt, seinen Auttag sofort im Plenum zu behandeln. Letzteres wurde aber abgelehut und der Atzvrg des Herrn Prof. Enncccerus angenommen. Der nächste Punkt der Tagesordnung, betreffend die Denkmals­pflege innerhalb des Regierungsbezirks Cassel, wird von der Tagesordnung abgesetzt, weil der Bericht­erstatter Herr Sanitätsrat Dr. Endemann verhindert ist. Darnach wird in die Beratung der Vorlage des Landesausschusses, betreffend die Aufhebung des Hülfsfonds der Wilhelm-Auguste-Stiftung ein- getreten. Als Berichterstatter fungiert Herr Äandrat von Schenck-Witzenhausen, welcher de» folgenden Antrag des Hauptausschusses eingehend begründet. Derselbe lautet:Hoher Kommunallandtag wolle be­schließe», daß 1) der Beschluß vom 9. Dezember 1887, betreffend die Bildung des Hülfsfonds für die Wilhelm-Augusta-Stiftung, zurückzuziehen und 2) der § 10 der Normativ-Bestimmungen aufzuheben sei, 3) die Rückerstattung der Einzahlungen zum Hülfsfonds au die Kreisverbäude Witzenhauseu und Hünfeld nach Maßgabe des durch § 10 der Normativ­bestimmungen festgesetzten Verhältnisses zu erfolge» habe uad 4) der Anteil des Beztrksoerbandes am Hülfsfonds zur Bestreitung der Ausgaben des Be- ztlks-Verbandes zu verwenden sei." Nach kurzer Debatte werden die Anträge augeuomme». Darnach wstd in die Beratung des Voranschlags der Ein­

nahmen und Ausgaben der ständischen Witwen- und Waiseu-Versorgungsanstalt Regierungsbezirks Cassel (Wilhelm - Augusta - Stiftung) für das Jahr 1894 eingetreten. Dieser Voranschlag schließt in Einnahme und Ausgabe mit 72 700 Mk. ab, also um 4800 Mk. höher als der Etat des Jahres 1893. Diese Erhöhung ist hauptsächlich auf Gehaltszulagen zurückzuführen, ferner Vermehrung des Vermögens rc. Herr Landrat von Schenk-Witzenhausen als Bericht­erstatter befürwortet die Annahme des Voranschlages, die denn auch erfolgt. Nunmehr wird znm Bericht, betteffend die Verwertung des überschüssigen Vermögens, der Pfandleihanstalten zu Cassel, Fulda und Hanau zu Gunsten des Bezirks - Verbandes übergegangen. Damit zugleich gelangt der Vorttag in Sachen einer etwaigen Abänderung der stüheren Beschlüsse des Kom­munallandtages, die Beschaffung der zu den Neubauten für das Landttankenhaus auf dem Müncheberg, sowie der Neubauten zu Haina und Merxhausen erforderliche» Mittel ec. betreffend zur Erledigung. Aus dem Bericht sei kurz Folgendes hervorgehoben: Der Landesausschuß war vom vorjährige» Landtage mit der Prüfung der Frage beaufttagt worden,ob und welche Anträge auf Aenderung des Gesetzes vom 10. April 1872, betreffend die Pfandleihanstalten zu Cassel, Fulda und Hanau, bei der Königliche» Staatsregierung einzubringen seien, um die Verwertung des über­schüssigen Vermögens derselben zu Gunsten des Be­zirksverbandes und die Bildung von beschränktem Reservefond bei diesen Anstalten zu ermöglichen." Der LandesanSschuß hat diese Angelegenheit, nachdem von den Anstaltsdirektione» zu Fulda und Hanau gutachtliche Aeußeruugen eingcfordert worden, ein­gehenden Beratungen unterzogen. Das Resultat war, daß man nach Erörterung aller in Betracht kom­menden gesetzliche» Bestimmungen zu dem Schluffe kam, daß dem Bezirks verband auf Grund des Ge­setzes von 1872, nach welchem die sämtlichen Reckte deS Staates hinsichtlich der drei Leihanstalten auf den Bezirksverband übergegange» find, ein unbe­schränktes Verfügungsrecht über die seit dem 1. Juli 1872 bei den Lühauslalien erzielten Ueberschüsse zusteht, daß der Bezirksverband aber auch die durch Erteilung der Genehmigung des Herrn Ober­präsidenten bedingte Befugnis hat, über das vor dem gedachte» Zeitpunkt bei den Leihanstalten vor­handen gewesene Vermögen bindende Dispositionen zu treffen, unbeschadet des ordnungsmäßigen Fort- bettiebes der Anstalten. Eine teilweise Heranziehung des Reservefonds zu allgemeine» Zwecke» ist nicht nur bei der gegenwärtigen Finanzlage des Bezirks­verbandes äußerst wünschenswert, sondern sie erscheint geradezu geboten, da ei» weiteres, Niemandem praktisch zu Gute kommendes Ansammel» von Uebcr- schüssen, Zinse», Zinseszinsen rc. bei den Reserve­fonds völlig zwecklos und wirtschaftlich gar nicht zu rechtfertigen wäre. Auch ans geschäftlichen Gründen erscheint die Verwendung der Ueberschüsse unbedenklich. Bezüglich der Frage, ob die hiernach disponible» Summe» ga»z allgemein zur Bestreitung von dem Bezirksverband obliegende» Ausgabe» heran­gezogen werden, oder ob sie zu sachlich bezw. örtlich bestimmten Zwecken Verwendung finden könne», kann

der Landesausschuß die von der Direktion der Leih­bank in Hanau geltend gemachte Verpflichtung des Beziiksverbandes, dem Reservefonds dieser Anstalt zu entnehmende Bettäge nur zur Schaffung und Unterhaltung gemeinnütziger Anlagen rc. innerhalb der Grafschaft Hanau verwenden zu müsse», in keiner Weise anerkennen. Der Landenausschuß hat jedoch aus Billigkeitsrückfichte» und um de» Wünschen der Leihbankdttettion zu entsprechen, de» Antrag gestellt, den Bau eines den Bedürfnissen entsprechenden La»d- ttankenhauses zu Hanau alsbald in Angriff zu nehmen und dafür die erforderlichen Mittel bis zum Bettage von 700000 Mk. zu bewilligen. Diese, in obigen Ausführungen gipfelnden Anträge des Landesaus- schnsses hat nun der Hauptausschuß des Kommunal- landtages einer eingehenden Vorberatung unterzogen und letzterer stellt beim Landtage heute mehrere dies­bezügliche, auf Genehmigung hinzielende Anträge. Dieselben werden von dem Berichterstatter Herrn Ge­heimen Justizrat Professor Dr. Enncccerus auf das Eingehendste, Klarste und Faßlichste erläutert, und zwar sowohl nach der rechtlichen alS wirtschaftliche» und finanziellen Seite hi«. Redner führt u. A. aus, daß zur Deckung der erforderlichen Mittel, Zuschüsse zu den fraglichen Neubauten rc., jetzt ins­gesamt 1800 000 Mark zu beschaffen sind. Von einer Anleihe ist bisher Abstand genommen worden, da begründete Aussicht vorhanden ist, auch in 1894 ohne dieselbe fertig zu werden, weil man die erforderlichen Gelder aus andern Hülfsquellen be­schaffen will. Auch von Erhebung einer Bezirks- steuer ist vorläufig Abstand genommen, doch wird solche kaum lange Zeit mehr ausbleiben können. Ferner hob der Herr Berichterstatter hervor, wie seit­her alljährlich die Ueberschüsse der Landeskreditkasse in erheblichem Maße für die Bedürfnisse des Bezirks­verbandes hsrangezogen worden sind (etwa 360000 Mark jährlich) und wie man beabsichtige, die Landes kreditkaffe dahin zu reformiere», daß den Schuldnern das Geld billiger als seither geliehen wird (etwa /<1/5 Proz. billiger), denn von diesen rühtten doch allein die ganzen Ueberschüsse her und sie sollten doch eigentlich nur ihnen allein zu Gute komme», den» die Landes kreditkasse solle nur den Kredit heben, sie solle keine besondere Einnahmequelle abgeben. Von anderer Seite sei im Ausschuß aber wieder die Meinung Vertreten worden, daß der Landestteditkasse immerhin ein gewisser Unternehmergewinn für die Garantieleistung gebühre, doch sei in diesem Falle auch wieder zu bedenken, daß das Vermögen des Bezirksverbandes für die Landeskreditkaffe hafte und daher letzterer auch Anspruch darauf habe, Vorteile aus den Ueberschüsseu zu genieße». Im Weiteren gab Redner eine faßliche Darstellung über den Stand >er Finanzen und erörterte die allgemein rechtlichen Gesichtspunkte der weiter unten stehenden Anträge des Haupt-Ausschusses, indem er die Annahme der- elben befürwortete. (Schluß folgt.)

Deutscher Hteichstag.

Berlin, 9. Dezember 1893 1 Uhr. Am BundeSratStische: Dr. v. Boetticher u. a. Rach Annahme der schleunigen Anttäge der Abgg. Liebermann von Sonnenberg ». Gen- wegen Aushebung

schwebender Strafverfahren gegen die Abg. Leuß und Dr. König g-cht das Hau? zur eisten Beratung des AnttagS der Abgg. Aichbichler, Gröber (Württemberg), Horn u. Gen. über auf Vorlegung eines Gesetzentwurfs über Revision des JnvaliditätS- und AltersveisicherungSgesctzes und einer No­velle zu den Unfallversicherungsgesetzen. Verlangt wird eine Enquete darüber, inwieweit eine Ausdehnung der Organi­sation der Versicherung erforderlich ist, sowie namentlich Beseitigung der Mißstände deS Markensystems. In Ver­bindung damit gelangt folgender Auttag der Abgeordneten v. Staudh und Steppuhn zur Beratung: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, baldmöglichst dem Reichstage einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen das Gesetz bett, die JnvaliditätS- und Altersversicherung dahin geändert werde, daß eine Vereinfachung desselben insbesondere durch Be­seitigung der Mißstände, welche eine notwendige Folge deS Markensystems sind, herbeigeführt werde.

Die Anttäge werden von den Abgg. Aichbichler und Staudy begründet.

Staatssekretär Boeticher gibt das Vorhandensein von Mängeln zu und ist zu deren Abstellung bereit, hält aber eine Aenderung der Grundlagen des Gesetzes für un­möglich und bestteitet namentlich, daß die VerwaltangSkosten übermäßig hoch feiern Zwei Gesetzentwürfe über Aus­dehnung und Revision des UnfallversicherungSgesetzes würden dem Reichstage noch in dieser Session zugehen.

S i g l schildert, welche Bedeutung darWapperlgesetz" bei den letzten Wahlen gehabt habe, wie diesem Gesetze gerade das Zentrum seine Wahlniederlagen in Bayern ver- danker Das Zenttum möge nur noch den Handelsverttägen zustimmen, dann werde es blaue Wunder erleben.

Rach weiteren Aussührurgen Gamps und Boet- iichers wird die Debane veriagt.

Nächste Sitzung Montag 1 Uhn Tagesordnung: Verordnung, betreffend den Kampfzoll gegen Rußland; Handelsvertrag mit Kolumbien; kleinere Vorlagen; Inter­pellation Werner wegen des Geschastsschluffes am 24. und 31. Dezember; Gesetzentwurf, betreffend die Jnvaliden- peusionen; Antrag v. Benda, betreffend die Eisenbahn- sahrkarten und Fortsetzung der heute abgebrochenen Be­ratung.

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