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Erstes Blatt

Sa

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Leranstaltuoge« Anlagen, Anstalten und Ein-

* ej | Achtungen (Gebühren im enger« Sinne), teils für bestimmte Handlungen der Gemeindeorgane (Ver-

kirche,

Um Ihnen verlange, aber es ist durchaus notwendig.

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♦♦ f Verlassen Sie das Zimmer, nehmen Sie Fräulein dtl|l - Hildegard und Hanne mit sich, niemand soll hier r bleiben als Dorothee und ich, wir setzen uns hier

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| g> M>nd reichte ihr den Arm, nur widerstrebend ließ sie |F VI hinausführen; Hildegard folgte den Eltern, noch

einen langen, bangen Blick nach der Schwester

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haltenem Atem auf die

Ivaltungsgebühren). Für die Feststellung der Höhe der Gebühre» im engeren Sinne hat die Gemeinde freie Hand, sie ist jedoch, insofern eine Verpflichtung

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wesentlich erweitert worden. Soweit nicht ander­weitige dringliche Rücksichten entgegenstehen, solle» die Gemeinde» behufs Herabminderung des Steuerbedarfs von der Ermächtigung zur Erhöhung dieser Gebühren umfassende» Gebrauch mache».

Gne nichtsteuerliche Einnahmequelle find auch die Beiträge, die bei Anlegung und Veränderung der Straßen von Unternehmer» oder angrenzende» Eigen­tümern, sowie bei anberen Veranstaltungen von öffentlichem Jntereffe von solchen Grundeigentümern und Gewerbetreibenden erhoben werde» können, denen hierdurch wesentliche Vorteile erwachsen. Die Höhe der Beiträge soll nach den zugeweudeten Vorteilen bcmeffen werden; die Gemeindebeschlüffe wegen Er­hebung von Beiträgen bedürfen der Genehmigung.

Erst nach Abzug aller dieser nicht steuerliche« Einnahme» von dem Gesamtbedarf ergiebt sich der Bedarf, der durch Steuer« zu decken ist.

..Das kann ich Ihnen so genau nicht sagen; ich rufe Sie, sobald es so weit ist.'

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Die Baronin zögerte noch.

.Komm, liebe Sophie, komm,' bat der Baron

zur Erhebung von Gebühren für sie besteht, an den Grundsatz gebunden, daß die VerwaltuugS- und Unterhaltungskosten dadurch gedeckt werden. Dagegen bedarf eS bei Ermäßigung der Gebührensätze oder bei Befreiung von Gebühre» (für »»bemittelte Personen) der Genehmigung durch deu Bezirksausschuß (bei Städte») oder durch deu Kreisausschuß (bei Landge meiudeo). Die Gebührensätze sowie die Feststellung der Voraussetzungen für die Gebühren sind in einer Gebührenordnung bekannt zu machen, ebenso die Be­stimmungen der Ermäßigung und Befreiung. Was di« Verwaltungsgebühren (für Genehmigung und Beaufsichtigung von Bauten, für Beaufsichtigung von Messen, Märkten, Schaustellungen, Mufikauf- führuvge» x.) betrifft, so ist dabei der Gmndsatz zu beachten, daß das Aufkommen die Kosten für die besondere Mühewaltung des Verwaltungszweigs deckt, dagegen keinen Ueberschuß giebt; die Feststellung dieser (Verwaltungs-) Gebührensätze bedarf der Ge­nehmigung.

Gebühre» im engeren Sinne zu erhebe«, ist der Freiheit der Gemeinde nicht unter alle» Umständen über­lassen. Vielmehr müffen Gebühren erhoben werde», wenn die Vera«staltung einzelnen Gemeindeangehörigen oder einzelne» Klassen vorzugsweise zum Vorteil gereicht; doch findet ein Zwang zur Erhebung von Chaussee-, Wege-, Pflaster- und Brückengeldern, ein Zwang zu Gebühren für die Benutzung von Unterrichts- und BildungSaustalteu, Krankenhäusern re. nicht statt; nur bei höheren Lehranstalten und Fachschule« ist die Erhebung von Schulgeld geboten; auf der anderen Seite dürfen Gebühre« von denen nicht erhoben werden, bezüglich deren durch Entrichtung von Bei­trägen u. s. w. die volle Ausgleichung der ihnen aus der Veranstaltung erwachsenen Vorteile stattge­funden hat. Dagegen haben die Gemeinden das Recht, für die Benutzung der von ihnen im öffe»t- licheu Jntereffe unterhaltenen Veranstaltungen Ge­bühren zu erheben und über die Bemessung der Gebührensätze hierfür selbständig zu befinden, ohne hierbei an bestimmte Grundsätze gebunden zu sein. Dieses Recht erleidetjedoch entsprechende Einschränkungen durch die auch ferner inkraft bleibenden Vorschriften über Verleihung des Rechts auf Erhebung von Ver- kehrsabgabeu (Chaufsee-, Wege-, Brücken-, Hafen-x. Gelder), über das Erfordernis der Genehmigung des Schulgeldes durch die Schulaufsichtsbehörde, über Erhebung von Marktstandsgelder«, über Errichtung öffentlicher Schlachthäuser. Indes find die Be­stimmungen über die Höhe der Gebühren für die Schlachthausbenutzung zu Gunsten der Gemeinden

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Abenan ins Ankleidezimmer und warten, bis sie »acht, damit wir dann gleich zur Stelle find.' .Und fie wird erwachen?'

.Chloral tötet nicht,' erwiderte der Doktor. .Wann?'

Da Steuern wie in Artikel I ausgeführt xar dann erhoben werden solle», wen» die sonstigen Einnahme» der Gemeinde nicht ausreichen, wird zunächst das Augenmerk auf die Erhebung und Ver Wendung der nichtsteuerlichen Einnahmen gelenkt werden müffen, und hierfür find nun auf Grund des Gesetzes folgende Gesichtspunkte zu beachten. Alle bea Gemeinden (außerhalb des steuerliche» Gebietes) zur Verfügung stehenden Einnahmequellen müffen in vollem Umfange nutzbar gemacht werden. Zu diesen Einnahmen gehören die Einkünfte aus dem Gemeinde- Vermögen, die Erträge gewerblicher Unternehmungen der Gemeinden, Gebühren, Beiträge, sowie die den Gemeinden überwiesene» sonstige» Mittel. Alle diese Einnahme» müffen zur Bestrestung der Ausgaben verwendet, in die Gemeindekaffe abgeführt und im Haushaltsplan veranschlagt werden. Unzulässig wäre es, Naturalnutznugen oder die eutsprecheudeu Geld­beträge, bestimmte Gebühren, Betträge rc. einzelnen Gemeindeangehörigen oder einzelueu Klaffen von solchen zuzuwenden.

Was besonders die gewerblichen Unternehmungen «»betrifft, so muß die Verwaltung womöglich auf E^ielung von Ueberschüffen, jedenfalls aber auf volle Deckung der Unkosten bedacht sein; nur bet Unter- »ehmungen, die zugleich einem öffentlichen Interesse (Wafferwerke, Gasanstalten, Schlachthäuser, Vtehhöfe, Markthalle» rc.) die»e», tritt dieser Gesichtspunkt zurück. Bei solchen Unternehmungen können die zu «ttichtenden Vergütungen auf Anttag der Gemeinde »o« der Aufsichtsbehörde durch Tarif festgesetzt werden; das Gleiche gilt bei Kurtaxen. Die Reinerträge »Äffen für die allgemeine» Ausgaben der Gemeinde verwendet werden.

Ein anderes Mittel zur Beschaffung von Ein­nahmen find Gebühren, teils für Benutzung der von der Gemeinde im öffentlichen Jntereffe unterhaltenen

chreibt und regelt, deS Weiteren Schutzmaßregel«, Entschädigungen u. s. w. behandelt und bezügliche Sttafvorschristen enthält. Ferner ist auch der Gesetz­entwurf zum Schutz der Warenbezeichnungen )eute an den Bundesrat gelangt. Endlich ging dem Bundesrat der bereits angekü»digte Gesetzentwurf, betreffend die Abzahlungsgeschäfte zu; derselbe timmt im Wesentlichen mtt den im vorigen Winter eitenS der Reichstagskommisston gefaßten Beschlüffe» tberein.

Z» den Reichstagsdebatte» über die Reichs- steuerplä»e werden die Ftnanzminister der Einzel­staaten in Berlin eintreffen.

Wie »ach der .Voss. Ztg.' verlautet, wttd sich der Reichstag in der bevorstehenden Tagung wahrscheinlich auch mit einer Novelle zum Gesetze, betteffend die JuvaliditätS- und Altersver­sicherung, vom 22. Juli 1889, zu beschäftigen haben. Die Vorarbetten hierzu find dem Abschluffe nahe. Es liegt in der Abficht, die Hauptmängel dieses Gesetzes, die zu Tage getreten sind, zu be­seitigen, insbesondere die Interessen der Renten­empfänger in den Fällen der Abänderung und Ent­ziehung der Rente mehr zu wahren, daS Schieds­gerichtswesen zu vereinfachen und einer Verzögerung der Entscheidung über Entschädigungsansprüche vor­zubeugen.

Vor einiger Zeit ging die Meldung durch die Preffe, eS werde im nächsten preußischen Etat auch die langerstrebte und in Aussicht genommene Gleichstellung der Bibliothekbeamten mit de» Gymnasiallehrern erfolgen. Neuerdings find, wie die .Kreuzzeitung" hört, in den beteiligten Kreise« Zweifel laut geworden, ob die Durchführung wirklich schon zu erwarten stehe. Man befürchtet, es könnte« bei deu jetzt stattfindenden kommissarischen Beratunge« über die Feststellung des Etats seitens der Finanz- Verwaltung Schwierigkeiten erhoben werden, die aus der finanziellen Lage deS Staates hergeleitet werden.

Wie die hiesigePost" hört, ist die nächste Sitzung der Delegierten zu deu d e u t s ch - r u s s i s ch e n Haudelsvertrags-Verhandluugen bereits auf einen der nächsten Tage anberaumt worden. Man darf daraus wohl schließen, bemerkt das ge­nannte Blatt, daß die russische Antwort sich nicht so lauge Verzöger« wttd, wie man noch vor einige« Tagen als möglich voravSgesetzt hatte. Man wttd dann übersehen können, wie viel die russische Regie­rung von dem Tarif vou 1891 abzulaffen bereit ist. Schon ehe der Tarif vou 1891 inS Lebe» trat, deuteten russische Blätter an, daß Rußland von dem

.Gewiß, gewiß, Herr Doktor, aber wenn fie« selbst nicht gewesen wäre, davon stirbt man doch nicht. Es war das unglückselige Chloral.'

.Und ich sage Ihnen, von dem Chloral stirbt man nicht, wenn man es in keiner größeren Dosts nimmt, als dort an der Flasche fehlt," erwiderte Dr. Eller.

.Was denn, Herr Doktor?' stammelte die Alte.

Eller trat ihr ganz nahe und ergriff ihre beiden Hände, .Dorothee, ich kenne Sie seit dreißig Jahren; Sie find eine verständige und treue Person, Sie ließen fich eher die Zunge aurreißen, ehe Sie ein Wort sprächen, was Ihrer Herrschaft Ungelegenheit brächte, darum sage ich Ihnen da».'

.Woran ist fie aber denn gestorben?^

.An einer Herzlähmung.'

.Das junge ftische Mädchen!'

Eller zuckte die Schullern. .Da» kann alle» vorkommen, indes möchte ich mir doch bett kleinen Arzneischrank dort einmal genauer ansehen.'

Der Schlüssel steckte in dem an der Wand hän­genden geschnitzten Schränkchen; der Doktor unter­suchte den Inhalt der darin befindlichen Büchsen, Flaschen und Dosen, fand aber nicht das, was er erwartet zu haben schien. Wieder ließ er den Blick forschend auf dem Glase mtt dem Rest des Schlaf­trunkes, auf der Flasche mit dem Chloral und auf dem auf dem Tablett befindlichen Fleck ruhen, dann sagte er zu Dorothee:

Bleiben Sie hier, sorgen Sie dafür, daß in meiner Abwesenheit niemand dieses Zimmer betritt und nichts von seiner Stelle gerückt wird, vor allem hütm Sie mir aber wie Ihren Augapfel jene» Glas und jenes Tablett '

Sertaffen Sie fich auf mich, Herr Doktor.'

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des Barons und der Baronin gelauscht hatte, ver­schloß er die Thür und bedeutete die alte Dorothee mehr durch Blicke als durch Worte, ihm behilflich zu sein, den leblosen Körper bald in diese, bald in jene Lage zu bringen, um ihm die Untersuchung zu erleichtern. Jetzt öffnete er auch das Augenlid und preßte beinahe gleichzeitig der laut ausschreienden Alten die Hand auf den Mund, denn glanzlos und gebrochen starrte ihnen das Auge entgegen.

.Sie ist tot,' winselle Dorothee.

oben liegt," erwiderte Frau von Letten abwehrend, .unmöglich! Ich warte in Hildegards Schlafzimmer bis mich der Doktor ruft; o (Sott, o Gott, ich fürchte, ich habe nichts mehr zu hoffen '

Bon der Tochter und dem Kammermädchen ge­stützt, wankte die bedauertiswerte Frau in das Schwimmer ihrer jüngsten Tochter, hier aber ver­ließen sie die letzten Kräfte, fie sank auf ein Ruhe- bett und schloß die Augen. Für ein paar Minuten umhüllte eine Ohnmacht ihre Sinne. Hildegard kniete neben ihr und winkte Hanne, die Belebungs- mittel herbeibringen wollte, abwehrend zu.

Laß fie, laß fie,' flüsterte fie, .es ist grausam, fie zu wecken, fie wird noch zeitig genug zu dem Bewußtsein unseres Unglücks wieder erwachen.'

.Sie hoffen nichts mehr?' flüsterte das Mädchen.

.Rein,' hauchte Hildegard, .ich habe unser Ur­teil in Dr. Ellers Gesicht gelesen.' Sie lauerte sich neben dem Ruhebett auf dem Teppich nieder und verbarg ihr Gesicht zu den Füßm der Mutter in die Kiffen.

»erfenb.

Als fie auf ben Gang traten, ward das Rollen «mes auf den Hof fahrenden Wagens hörbar.

,O mein Gott, da kommt Warnbeck!" rief der Baron.

.Erich, gehe Du hinunter, empfange ihn, ich kann jetzt niemand sehen, nicht einmal meinen Fritz," sagte die Baronin.

.Das sollst Du auch nicht, ich werde ihm ben Borfall mitteilen, bann komme ich wieder zu Dir; Bodmer kommt sicher mit, der mag dann bei Warn- led bleiben," versetzte der Baron; .willst Du nicht m Dein Wohnzimmer gehen?"

Die Treppe hinunter, während Adelheid hier

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Deutsches Reich.

Zkerliu, 7. Novr. Wie hierher gemeldet wird passierte der Kaiser heute früh 6 Uhr ben Stutt­garter Bahnhof unb traf nm 8 Uhr 15 Minuten Morgens in Tübingen ei«, wo er von bem König von Württemberg empfangen tourbe. Ein offizieller Empfang fanb nicht statt. Unter lebhaften Hochrufen ber zahlreich herbeigeströmten Bevölkerung erfolgte bau« bte Weiterfahrt nach Bebenhausen. Nach bem Frühstück um 9 Uhr fuhr Se. Majestät ins Jagb­revier. Nachträglich verlautet jetzt erst, baß ber Kaiser gleichzeitig mit seinem Bilb bem Reichskanzler Grafe» Caprivi auch einen Brief übersandt habe, in welchem es u. A. heißt: .Ich bettachte es als Meine Pflicht, Ihnen einen neuen Beweis Meines Vertrauens gegenüber den »»gerechte» Angriffen zu geben, bereu Ziel Sie feit einiger Zeit gewesen ffnb."

Dem BnndeSrat ist beute auch das letzte ber angetünbifiten Reichssteuerreformgesetze, der Entwurf eines Weinsteuergesetzes, ^gegangen. Danach soll die Weinsteuer betragen für Naturwein im Werte von mehr als 50 Mk. für das Hektoliter 15 Prozent vom Werte; für Schaumwein 20 Prozent vom Werte; für Knnstwei» 25 Prozent vom Werte, mindestens aber 10 Mk. für bas Hektoliter. Dem Bundesrat ist ferner bas Gesetz, betreffenb bie Bekämpfung ge­meingefährlicher Krankheiten, zngegangen, welches in 43 Paragraphen bie Anzeigepflicht für jebe Erkrankung unb für jeden Todesfall an Cholera (asiatischer), Fleckfieber (Flecktyphus), Gelbfieber, Pest (orientalischer Beuleupest), Pocken (Blattern) vor-

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.Sie ist tot," antwortete der Doktor leise, .ich sah da» auf ben ersten Blick."

.Sie sagten doch aber zu ber gnädigen Frau"

.Die Lüge ist mir sauer genug geworden, sollte ich aber die arme Frau auch töten? Ich frage mich unablässig, wie man es ihr beibringen soll!"

.Einen Tag vor der Hochzeit,' jammerte Do- rothee händeringend,und fie war eine so glückliche Braut!'

.War fie da» wirklich?' fragte Dr. Eller und sah die Nie eigentümlich forschend an. .Sie wissen, ich kümmere mich um den Klatsch der Umgegend nicht, und wenn ich jetzt die Sache erwähne, so habe ich dazu meine guten Gründe, man sagte'

.Fräulein Adelheid habe den Herrn Rittmeister zuerst nicht haben gewollt," flüsterte die alte Haus­hälterin dem Doktor ins Ohr, als fürchte fie, die Tote könne die über fie geführte Unterhaltung noch hören. .Da» ist wahr, fie hat ihn zweimal abge- wiesen'

.Und fich dann auf Zureden der Eltern mit ihm verlobt.'

.O, da kennen Sie meine gnädige Herrschaft schlecht. Nicht mit einem Worte ist ihr zugeredet worden, so gern besonder» der Herr Baron die Partte gewollt hat, im Gegenteil, die gnädige Frau war ganz erschrocken, als der Herr Rittmeister ge­kommen ist und gesagt hat, da» Fräulein habe ihm erlaubt, bei den Eltern um sie zu werben, und hat Fräulein Adelheid noch Vorstellungen gemacht, ob fie fich nicht übereilt hätte. Da hat aber das Fräu­lein gelacht und gesagt, fie wisse sehr wohl, was fie thue, »nd fie war während der ganzen Brautzett so lustig, wie fie sonst nie gewesen!'

,Hm, hm, sonderbar,' versetzte der Doktor kopf- schüttelnd, .also eine glückliche Braut-'

Irrtümer.

Grzählmig von Fi Arnefeld.

(Nachdruck verboten)

(Fortsetzung)

.Siebe gnädige grau," wandte Eller sich an die Baronin,ich weiß, daß ich etwas sehr Schweres

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Unterdessen entfaltete der alte Doktor in Adel­heids Schlaszimmer eine geräuschlose, beinahe un­heimliche Geschäftigkeit. Nachdem er mit ange» fich entfernenden Schritte

± Das Kommunalabgabengesetz

g. vom 14. Juki 1893.

Erscheint täglich außer an Werktagen »ach Soun- «nb .**(***.* Anzeigen nimmt entgegen die Expedition dieses Blatter,

__ . Feiertagen. Quartal-AbounementS-PreiS bei der Expe- sowie die Annoncen-Bureaux von Haasenstein u. Vogler in YYV1H

Ufo 264* dttion 2 Mk., bei allen Postämtern 2 Mk. 25 Psg. (exkl. Ä __ Frankfurt a. M., Cassel, Magdebmg und Wien; Rudolf UV 111. ^zayrg

Bestellgeld). JnserationSgebühr für die gefoattene Zelle DonnerStaa, 9. November 1893. Moffe in Frankfurt a. M., Berlin, München u. Köln; G. L.

oder deren Raum 10 Pfgi, Reklamen für btt Zelle 25 Pfg. of * * Daube u, Co. in Frankfurt a.M., Berlin, Hannover, PariSi

Wöchentliche Beilage«: Krcisblatt für die Kreise Marburg uud Kirchham. «---Jllnstrirtes Souutagsblatt.