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, RautenhauS in Marbmg. Expedition: Markt 21.

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Wöchentliche Beilagen: Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain.

'Rebtttton nnb ^p'edihoru^Martt^2tt'"^"^ Jllnstrirtes Sonntagsblatt. Verantwortlicher R^atteur

Anzeigen nimmt entgegen die Expedition dieses Blattes, sowie dieAnnoncen-Bureaux von Haasenstein ».Vogler in ,

Frankfurt a. M., Caflel, Magdeburg und Wien; Rudolf XXVIII.

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Daube u. Co. in Frankfurt a. M., Berlin, Hannover, Paris.

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1kj ww Feiertagen.Quartal-AbonnementS-PreiS bet der Expe- IvlulDUTU.

J1S. r)7. dition 2 Mk., bei allen Postämtern 2 Mk. 25Pfg.^l.

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oder deren Raum 10 Pfg., Reklamen sür die Zeile 25 Pfg. JJIU*UWUJZ O. JJllUg ±O<7U.

Das Unterstützungswohnsitzgesetz, das dem Reichstage zugegangen ist, hat nach den Ab­änderungen, die der Bundesrat daran vorgenommen hat, folgenden Wortlaut:

Gesetz-Entwurf, betreffend die Aenderung deS Gesetzes über de» Unterstützungs­wohnsitz und die Ergänzung bes Straf­gesetzbuches.

Artikel 1. Das Gesetz über den Unterstützungs­wohnfitz wird in nachstehender Weise abgeändert: 1. 3m § 10 und §22 ist anstelle der Worte:nach zurückgelegtem vierundzwanzigsten Lebensjahre" zu setzen:nach zurückgelegtem achtzehnten Lebensjahre". II. Dem § 28 wird folgender zweiter Absatz zuge­fügt:Der Anspruch auf Erstattung verjährt in zwei Jahren vom Ablaufe desjenigen Jahres ab, in welchem die Leistung gewährt worden ist." III. Im § 29, Absatz 1 ist in Zeile 2 hinter dem Worte: Lehrlinge" einzuschalten:land- und forstwirtschaft­liche Arbeiter". IV. 1) Im § 29, Absatz 1, Zeile 7 ist statt der Worte:länger als 6 Wochen" zu setzen:länger als dreizehn Wochen". 2) Daselbst Absatz 2, Zeile 2 wird das Wortsechswöchentlichen" ersetzt durch das Wort:dreizehnwöchentlichen". V. 1) 3m § 30, Absatz 1, Lit.b., Zeile 1 ist statt der Worte:wenn der Unterstützte keinen Unter« stützungSwohnsitz hat" zu setzen:wenn ein Unter­stützungswohnsitz des Unterstützten nicht zu ermitteln ist". 2) Zwischen die Absätze 1 und 2 des § 30 ist folgender neuer Absatz einzuschieben:Der Beweis, daß ein Unterstützungswohnsitz des Unterstützten nicht zu ermitteln gewesen ist, gilt schon dann als erbracht, wenn der die Erstattung fordernde Armenverband dargelegt hat, daß er alle diejenigen Erhebungen vorgenommen hat, welche nach Lage der Verhältnisse als geeignet zur Ermittelung eines Unterstützungs- Wohnsitzes anzusehen waren. Wird nach der Er­stattung ein Unterstützungswohnsitz des Unterstützten nachttäglich ermittelt, so ist der Armenverband, welcher die Erstattung vorgenommen hat, berechtigt, inner­halb zweier Jahre, vom Ablaufe desjenigen Jahres ab, in welchem die Erstattung erfolgt ist, von dem Armenverbande des Unterstützungswohnsitzes für die gewährte Unterstützung und für die durch nachttägliche Ermittelungen entstandenen Kosten Ersatz zu bean­spruchen." Artikel 2. In dem § 361 deS Straf­gesetzbuchs wird hinter Nr. 5 folgende Nr. 5 a ein­gestellt:§ 5a. Wer, obschon er in der Lage ist, diejenigen, zu deren Ernährung er verpflichtet, zu unterhalten, sich der Unterhaltpflicht trotz der Auf­

forderung der zuständigen Behörde derart entzieht, daß durch Vermittelung der Behörde frembe Hilfe in Anspruch genommen werben muß." Artikel 3. Dieses Gesetz tritt mit bem . . . httraft.

In ber Begründung heißt es u. a., daß die Frage der Revifionsbedürftigkeit deS bestehenden Gesetzes vielfach erörtert worden sei, daß aber tief­gehende Meinungsverschiedenheiten darüber beständen, in welcher Art das Armenrecht umgestaltet werden solle. Wenn es hiernach angezeigt ist, eine grundsätzliche Reform des Armenwesens vor der Hand noch aus­zusetzen, so erscheint es doch auf der anderen Seite un­bedenklich, schon jetzt einige Abänderungen des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz vorzunehmen, welche, ohne das Prinzip desselben zu berühren, lediglich einigen in der Praxis hervorgettetenen Uebelständen abzuhelfen geeignet sind. Unter diesem Gesichtspunkt sieht der gegenwärtige Gesetzentwurf davon ab, eine Aenderung der für den (Shtoerb und Verlust des Unterstützungswohnsitzes bestehenden Fristen in Vor­schlag zu bringen, beschräntt sich vielmehr darauf, einzelnen von denjenigen Wünschen gerecht zu werden, deren Berücksichtigung möglich ist, ohne daß dadurch der künftigen Umgestaltung der Armengesetzgebung nach irgend einer Richtung hin präjudiziert wird."

Deutsches Reich.

W. Nertt«, 7. März. Die kaiserlichen Majestäten unternahmen am Montag Vormittag eine gemeinsame Spazierfahrt nach dem Tiergarten. Von berselben nach dem Schlosse zurückgekehrt, arbeitete der Kaiser mit dem Chef des Zivilkabinetts und nahm hierauf die Vorträge des Chefs des Reichs- Marineamts und des Chefs des Marinekabinetts entgegen. Am Abend entsprach der Monarch einer Einladung des Offizierkorps des 2. Garde-Feld- Artillerie-Regiments zur Tafel. Später besuchten die Majestäten den Gesellschaftsabend im kgl. Opern­hause. Zu der am 22. April stattfindenden Silber­hochzeit des italienischen Königspaares ge­denken sich, wie verlautet, der Kaiser und die Kaiserin nach Rom zu begeben. Die Nachricht, Reichskanzler Graf Caprivi habe dieser Tage den Prof. Conrad aus Halle a. S. empfangen, um sich von ihm einen Vorttag über die wirtschaftliche Seite der Militär­vorlage halten zu lassen, ist erfunden. Die Steuerkommission des preußischen Abgeordneten­hauses hat ihre unendlich mühevolle Arbeit beendet. Referenten sind Abg. von Jagow für das Ueber- weisungsgesetz, Abg. Krause für das Vermögens­

steuergesetz, Abg. Würmeling für das Kommunal­steuergesetz. Die Budgetkommission des Reichstags beriet am Montag die ihr überwiesene Novelle zum Gesetz über die Postdampffchiffsver- bindungen mit überseeischen Ländern. § 1 der Vor­lage wurde einstimmig, § 2 mit 11 gegen 5 Stimmen angenommen. Von den Abgg. Szipio (natlib.) und Goldschmidt (stets.) ist folgender Anttag im Reichstag eingebracht: Der Reichstag wolle be­schließen: die verbündeten Regierungen zu ersuchen, eine Behörde oder Stelle zu bezeichnen oder einzu­setzen, welche auf Verlangen Auskunft zu geben hat über die Zolltarifsätze, zu welchen bestimmte Maaren oder Gegenstände im deutschen Zollgebiet zugelassen werden. Viel besprochen wird in parlamentarischen Kreisen Berlins die Thatsache, daß ht den letzten Ver­handlungen der Militärkommission Meinungs­verschiedenheiten zwischen den freisinnigen Abgg. Richter und Hinze hervorgetteten find. Der Letztere erklärte sich für die von der Regierung vorgeschlagenen vierten Bataillone, während Herr Richter dagegen war. Der Abg. Hinze ist selbst Offizier (Major gewesen. Ob sich aus dem Zwiespalt weitere Folgen ergeben, ist abzuwarten. Durch das preußische Kriegsministerium haben die Jnfanterieregimenter den Befehl erhalten, die Zahl der Unteroffiziere um je zwei für jede Kompagnie zu erhöhen. Die Diäten der Gerichts ass ess oren für deren Thätig- keit als Hilfsarbeiter und als Vertreter etwa ver­hinderter richterlicher Beamten sind jetzt, nach der Post" auf 200 Mk. monatlich festgesetzt worden. Wie derWes. Zig." aus Hannover geschrieben wttd, sind ht den letzten Tagen die Verhandlungen zwischen ber preußischen Regierung unb bem Herzog von Cumberlanb zum Abschluß gekommen. Das Welfenmuseum nebst ber wertvollen Bibliothek werden dem Herzog überantwortet. Das berühmte Gestüt in Herrenhausen bleibt erhalten. Die dem Publikum zugänglichen Gärten nebst Palmenhaus bleiben in unveränderter Weise zugänglich und werden vom Herzog weiter unterhalten. Gegenüber den bösen Gerüchten über eine verschwenderische Verwaltung der Sequesterkommisfion, namentlich hinsichtlich des an­geblichen Weinverbrauchs zc., hat ber Herzog durch Vermittlung des Herzogs von Altenburg sein leb­haftes Bedauern über diese verleumderischen An­zapfungen und seine volle Anerkennung und seinen Dank für die durch seinen Vertreter jetzt festge­stellte umsichtige und gewissenhafte Verwaltung des sequestrierten Vermögens ausgesprochen. Dieser Tage wurde vom Schöffengericht in Moabit

bei Berlin der Dissident Weber A. Rosenkranz zu 2Mark Sttafe verurteilt, weil sein Kind 18 Schul- Religions stunden ohne Dispensation versäumt hatte. Die Dispensation war zwar nachgesucht, aber verweigert worden. In der Begründung des Urteils heißt es,daß der dem Kinde in der Berliner frei» religiösen Gemeinde erteilte Unterricht, da dort nicht ber Glaube an ben persönlichen Gott gelehrt werbe, nicht als Religionsunterricht angesehen werben könne; bieDispensation sei daher mit Recht verweigert worden." Die internationale Sanitätskonferenz wttd von ber österreichischen, sowie von ber spanischen Re­gierung ebenfalls beschickt werben.

(Tob des Sultans von Zanzibar.) Wie aus Zanzibar gemeldet wird, ist am Sonnabend der Sultan Seid Ali Ben Seid gestorben. Dies ist der letzte von vier Brüdern, welche ber Reihe nach über Zanzibar geherrscht haben. Der Vater war der im Jahre 1889 verstorbene Jman Seld- Se'id von Maseat. Im Jahre 1856 machte sich Scid Medschid zum unabhängigen Sultan vonZanzibar. Unter Medschids Bruder Bargasch Ben Seid (1870 bis 1888) setzten sich die Deutschen und Engländer auf dem Zanzibar gegenüber liegenden Kontingent fest. Sultan Seid Khalifa starb schon am 1. Febr. 1890; ihm folgte Seid Ben Seid, der durch das zwischen dem Deutschen Reiche und Großbritannien geschloffene Abkommen vom 1. Juli 1890 seine Souveränetät an England verlor. Am 7. November 1890 wurde in Zanzibar die direkte englische Schutz- Herrschaft verkündet. Wie aus London berichtet wirb, hat der stellverttetende englische Generalkonsul als Nachfolger des verstorbenen Sultans Hamed Ben Thwain proklamiert. DeS Weiteren wird aus Zanstbar gemeldet: Der Tod des Sultans Seid Ali Ben Seid erfolgte infolge von Wassersucht. 250 Mann englische Marineinfanterie wurden sofort aus­geschifft und nahmen vor dem Palais Aufstellung. Sohn des verstorbenen Sultans, Kalid Bargasch, drang durch eine Hinterpforte ins Palais ein und versuchte sämmtliche Thore zu sperren, öffnete dieselbe jedoch auf Aufforderung des englischen Konsuls wieder. Derselbe wurde sodann unter Eskorte in sein Haus geführt. Die englische Marineinfanterie bewacht fortwährend das Palais. Das entschiedene Auftreten ber englischen Behörden hat augenscheinlich tiefen Eindruck auf die Eingeborenen gemacht. Der Zwischenfall gilt als erledigt.

IriedrichsruH, 6. März. Fürst Bismarck hat in letzter Zeit an einer Venenentzündung gelitten. Nachdem sich das Befinden des Fürsten wieder ge-

Aer Sieg der Liebe.

Roman von A v. Böttcher;

sNachdruck verboten.) (Fortsetzung.)

Darf ich eintreten, gnädiges Fräulein?" fragte Betty.Es thut mir so leid, daß Sie solche Kopf­schmerzen haben. Das kommt von der Hitze. Fräulein Braun läßt sich empfehlen und anfragen, ob sie Ihnen Gesellschaft leisten soll. Sie war aus und klagt ebenfalls über Kopfschmerzen."

Nein, nein, ich wünsche niemand. Geben Sie mir den Thee. Es war hübsch von Ihnen, daran zu denken."

Betty zog einen Tisch neben den Stuhl, nahm Bau de Cologne und wusch damit die Stirn ihrer Herrin. Das schien Eva wohl zu thun; denn sie äußerte nach einer Weile ganz unbefangen, daß die Kopfschmerzen etwas nachgelassen.

Sind die Ponnies zurückgekommen?" fragte Eva das Mädchen.

Ja erwiderte Betty mit einem Seufzer.Ach, gnädiges Fräulein, wir hörten von dem Unfälle und waren alle so sehr erschrocken Es ist als ein Glück zu betrachten, daß Sie dabei nicht um's Leben ge- kommen find. Allerdings wissen wir nicht, wie es zuging und was eigentlich geschehen ist; denn Junker Adalbert wollte nichts sagen, aber ich glaube, er ist arg verletzt "

Ich war im Hofe, als er einfuhr," fuhr Betty fortunb sein Gesicht war kreideweiß und blutig und ein langer roter Streifen lief über das Gesicht wahrscheinlich war er von einem Zweige ge­troffen worden," fügte sie harmlos hinzu.

Eva zuckte zusammen und wendete sich ab.

Sie glauben, er sei verletzt?" sagte sie.Wo­her wissen Sie da«? warum glauben Sie das?"

Weil er hinkte und große Schmerzen zu haben schien. Peter, der erste Stalldiener, sagt, er müsse sich etwas verrenkt haben, aber Junker Adalbert sagte ihm recht brummig, es sei nichts unb daß er ben Mund halten und darüber schweigen solle und niemand wagt, Junker Adalbert ungehorsam zu sein."

Wohin ging er?" fragte Eva.

Er wartete erst, bis er sich überzeugt hatte, daß den Ponnies nichts geschehen unb ging dann nach Hause"

Nach dem Häuschen im Parke?"

Natürlich, gnädiges Fräulein."

Wenn er wirklich verwundet ist, sollte man sich nach ihm erkundigen. Er wohnt dort ganz allein, nicht wahr?"

Ja, ganz allein."

Man muß hingehen und fragen, wie es ihm geht, das ist nur Christenpflicht. Er wird vielleicht ines Arztes bedürfen."

Ja, gnädiges Fräulein," stimmte Betty lebhaft beiIch werde einen der Diener hinschicken."

Könnten Sie nicht selbst gehen?"

Wenn Sie es befehlen, gnädiges Fräulein."

Ich wünsche es," sagte Eva.Männer find in solchen Fällen unbeholfen und unzuverlässig. Gehen Sie, Betty, und nehmen Sie einiges Einge­machtes und einige Trauben für ihn mit. Lassen Sie sich es von dem Gärtner und der Köchin geben."

Jawohl, gnädiges Fräulein. Wie gütig von Ihnen, Junker Adalbert wird sehr dankbar sein. Ich werde ihm sagen, daß Sie es ihm schicken."

Eva wendete sich nach ihr um.

Thun Sie das ja nicht," rief sie scharf, dann, Bettys Bestürzung gewahrend, fügte sie sanft hinzu:

Nein, Sie brauchen ihm das nicht zu sagen. Ich wünsche nicht großes Aufheben davon zu machen Möge er glauben, Frau Merlin ober die Haus­hälterin schicke es ihm."

Gut, gnädiges Fräulein," sagte Betty.Aber Junker Adalbert wird sich nicht damit brüsten, daß Sie gütig gegen ihn gewesen sind. Dazu ist er viel zu sehr wie ein Kavalier."

So? nun gehen Sie unb tijun Sie, was ich Ihnen gesagt," entgegnete Eva gereizt,Sie werden mein Kopfweh nur verschlimmern, wenn Sie so viel schwatzen!"

Betty, bestürzt über die plötzliche Heftigkeit der Herrin, welche sie für einen Engel an Güte und Sanftmut gehalten, entfernte sich schleunigst.

Würde er annehmen, was ich ihm schickte?" ragte sich Eva, als sie allein war. Wahrscheinlich würde er glauben, es sei ihm ohne meine Erlaubnis geschickt und dann würde er es zurückweisen. Sie wünschte, sie hätte ihm einige Worte dabei sagen lassen, wie sie eine Herrin einem höheren Diener zukommen lassen konnte, ber fein Leben für sie ge­wagt hatte.

Während sie nach Frauenart sich mit diesem Ge­danken quälte, kam Betty zurück.

Nun?" fragte sie lebhaft.

Ich war dort, gnädiges Fräulein und habe Junker Adalbert auch gesehen. Er saß vor der Thür und sah recht blaß und angegriffen aus, aber er sagte, es ginge ihm ganz gut und er wunderte ich, daß ich mich nach ihm zu erkundigen kam."

Nahm er die Sachen, Betty."

Ja und er trug mir auf, Frau Merlin zu agen, daß er schön danken lasse "

Eva hätte seufzen mögen, aber sie wagte es nicht.

Aber es war ihm nicht der Mühe wert, ihm das zu schicken," bemerkte Betty etwas ärgerlich; denn während ich mit ihm spreche, kommt die Anna Blind, die Tochter des Gärtners, an und er giebt ihr wahrhaftig das Eingemachte und die Trauben» so, wie ich sie gebracht hatte, damit sie alles ihrer Mutter gebe, welche krank ist.

Na, das ist eine Art. Er würde feinen letzten Brocken weggeben, wenn einer ihn darum bäte oder ihn auch nicht bäte.

Der Junker ist der gutherzigste Mensch in ganz Bärenfelde, gnädiges Fräulein! Ich habe gesehen, wie er den ganzen Tag die Arbeit eines Tage­löhners verrichtet hat, als dieser krank war, damit er seinen Lohn nicht verliere und dann saß er die ganze Nacht bei dem Arbeiter und wachte, da­mit die Frau sich schone.

Wahrhaftig, gnädiges Fräulein, er pflegte einen leinen Knaben während des Scharlachfiebers, weil ein Anderer es thun wollte und er thut immer etwas für Andere. Oh, man würde ihn hier recht vermißt haben, wenn er, wie man befürchtete, fort­gegangen wäre."

Warum sollte er denn gehen?" fragte Eva.

Ich weiß es nicht recht," antwortete Betty etwas eifer.Herr von Dürrenstein und der Herr Justiz­rat sagten, er müsse gehen, wenn Sie kämen, gnä­diges Fräulein."

Immer dieser Dürrenstein!' dachte Eva grollend. Ich werde jetzt hinuntergehen, Betty," fügte sie aut hinzu. Und als sie angekleidet war, begab sie ich in den Salon.

Adelheid faß am Fenster, den Kopf in die Hand gestützt, die Lippen fest geschloffen und Eva, welche kill eingetreten war, stand eine ganze Weile, ehe Adelheid ihre Anwesenheit bemerkte, erstaunt über