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Das Testament Ludwig IV. und der Marburger Erbfolgestreit.

«ortrag im hessischen GcschichtS-Verein zu Marburg am 20; Januar 1893 von L. Muller.

(Schluß.)

Hierauf antworteten die Räte, was die ange­zogene Konfusfion anbelange, so hätten sie keinen I Befehl, sich mit ihnen darüber in Konferenz einzu- laffen, daß fie im Uebrigen gehorsamen wollten und von angebotenem fürstlichen Schutz bitten, wollten fie treulich referieren. Darauf wurden fie entlasse».

An diesem Tage waren die vom Adel und Beamten vom Land geladen und ihrer Pflichten entlassen und ! haben dem Landgrafen Ludwig V. den Huldigungs- I «id geleistet. Am 19. März Morgens um 9 Uhr I wurden sie durch die Bürgerglocke zusammeugerufen I und ihnen angezeigt, nebst Bürgermeister und Rat

I auf dem Schloß zu erscheinen, um daselbst ihrer

I Pflichten entlassen und vom Landgraf Ludwig in I neue Pflicht genommen zu werden. — Am 20. März K reisten die Subdelegierten von Marburg ab, ihre | Aufgabe war erfüllt. Die Darmstädter Räte be- I suchten jetzt die anderen Orte des Oberfürstentums, um I dieselbe Exekution wie in Marburg zu bewerkstelligen.

3m Jahre 1625 verlegte Ludwig die von ihm I gegründete Universität von Gießen nach Marburg

I und machte dieses Ereignis am 25. Mai g. I.

I im großen Saale auf dem Schlosse zu Marburg den

l versammelten Prälaten, Ritter, Landschafts-Deputierten,

I Räten und Professoren nach gehaltener feierlicher

I Musik und Gebet bekannt, bestätigte die zu Ludwig VI.

I Zett angestellten Professoren und besetzte die erledigten

I Lehrstühle mit tüchtigen Männern. Außerdem schentte

F er der Universität 60000 Gulden und bestätigte

[ alle ihre Vorrechte. — Die letzte That, welche der

i Landgraf von Darmstadt vollbrachte, führte er vor

! der Festung Rheinfels aus, welche Ludwig, um sie

i seinem Vetter Moritz zu entteißen, mit denselben

| Geschützen beschießen ließ, die mtt dem Wappen

| Philipp d. G. geziert waren und nach dem erblichen

I Brüdervergleich und dem Testament Philipps nur

I gegen Feinde des Vaterlandes gebraucht werden

I sollten. 3m Alter von 49 Jahren starb Landgraf

I Ludwig V. am 26. Juli 1627. Auch Moritz war

| die Regierung müde geworden und legte fie, obgleich

I ihn sein Sohn Mlhelm V. flehentlich bat, sie zu

| behalten, am 17. März 1627 in dessen Hände nieder.

I Zur ersten Regierungshandlung Wilhelms gehötte U der Versuch, sich mtt Darmstadt iu der Marburger | Erbschaftssache zu vergleichen. Selbst zu einer Zu- I sammenkunft mit seinem Vetter Landgraf Georg über- I wandt er sich; dieser benutzte jedoch Wilhelms Not und

I stellte harte Bedingungen. Im September besuchte

I Wilhelm seinen Vetter in Darmstadt und am 24.

i Dezember 1627 kam ein Hauptvergleich zu stände,

j welchen der Kaiser genehmigte. Die beiden Land-

| grafen beriefen nun einen gemeinschaftlichen Landtag

I nach Kassel, welchen Wilhelm mit 15 Städten und

I der Ritterschaft beschickte, während Georg 33 Städte

I darunter 17 Pfandstädte und eine größere Anzahl

I Ritter etnlud. Im goldenen Saal des Schlosses zu

B Kassel beschworen in feierlicher Sitzung die Fürsten

I de» Vertrag, es schien, als habe der ttaurige Stteit

I ein Ende erreicht. — Wirkungslos verhallte die

I Stimme des Landgrafen Moritz gegen diesen Vergleich,

M man stellte Moritz als gemütleidend hin. Für

I WilHelm sollte es indessen keine lange Ruhe geben;

| der Kurfürst von Sachsen hatte im Frühjahr 1631

einen Konvent nach Leipzig berufen, auf welchem I Wilhelm die Wittenberger Concordie unterzeichnete.

I Die Fürsten unterzeichneten eine Erklärung an den

I Kaiser, worin sie ihm das Editt von 6. März 1629

| und dm seitherigen Milttär-DespottsmuS vorwerfen.

| Landgraf Wilhelm kündigte Tilly die Quarttere in

Hessen und vertrieb dessen Truppm daraus. Mit I Gustav Adolf, König von Schwedm schloß Wilhelm I einen Bund „zur Ehre Gottes und zur Wieder­

herstellung der evangelischm Stände", dieses geschah 1 am 12. August 1631 im Lager bei Werben. Wilhelm r übernahm ein Heer von 10 000 Maun zu stellen.

Am 15 März 1632 starb im Alter von 60 Jahren ■I Landgraf Moritz iu Hersfeld. Landgraf Wilhelm V. wmde vom Kaiser Ferdinand II. am 21. November 1636 in die Reichsacht erklärt, er starb fern von seiner Heimat von übermäßigm Sttapatzen und in uuerschütterlichem Glaubm an den Sieg für die gute Sache. 3u den Armm seiner herbeigeeilteu treum .! Lebensgefährtin Amalie Elisabeth verschied er zu | Leer in Ostfriesland am 21. September 1637 im 1 Alter von 36 Jahrm. Erst am 23. April 1640 konnten seine Gebeine in Kassel beigesetzt werden. L Der Erbfolger zählte erst 9 Jahre und das Schicksal HessmS war in die Hand eines Weibes gelegt, eine der bestm Regentium des Hessenlandes. Im Jahr 1639 schließt die Landgräfin in Dorstm mtt der Krone Schwedm einen Berttag ab, welcher ihr den Marbmger Besitzstand von 1618 und das evangelische Bekenntnis garantiert. Herrmann Wolf ein Hesse, vermittelte dtesm Berttag. Am 1. Februar 1640 schließt Amalie ein Bündnis mit König Ludwig XIII. bon Frankreich ab.

Die von Frankreich, Heffm zugesagtm Subsiedm betragen bis 13 Millionen Thaler. Die durch die

Hefim letzt erfochtenen Siege verschastm der Lano- gräfin großes Ansehen. — In der Absicht das Marburger Erbe wieder zu erhalten, trug Amalie bei dem Kaiser und dem Landgrafm Georg auf ein neues Verfahren an. Da zur Zeit des Verttags- abschlusses mit Landgraf Wilhelm V. der Landgraf Moritz noch lebte und dessen Einwilligung nicht er- olgt war. Die Landgräfin hatte von 11 Fakultäten des Rechtes, auf deutschen Univerfitäten günstige Ans­prüche erlangt, während nur 3 sich zu Gunsten Darmstadts ausgesprochen hattm. Außerdem besaß die Landgräfin ein tüchtiges Kriegsherr und so sehen wir dieses in den letzten Jahren des großen Krieges, n dem Hessenlande so nahe verwandte Häuser den Spruch des Reichshoftates und einen längst geschlossenen Berttag mit dem Schwert corrigieren. Im Jahr :.64O waren die Franzosen und die Tmppen des Herzog Bernhard von Weimar in Marburg, wo fie übel haußten. Am 31. Oktober 1645 erschien in Marburg der KriegSkommisiar der uiederhessischen Armee, Valentin Goddeus um dem Bürgermeister und Rat einen Beschluß der Krone Schwedens und Frantteichs zu eröffnen, nach welchem die Stadt zur besseren Verpflegung der Soldaten eine Garnison aufnehmen sollte. Darauf ließ sich der Kommissar bei den Regierungsräten anmelden und den Bürger­meister I. Bauer zu sich bescheiden. Er sagte, er Homme um zu vernehmen, ob die Stadt Marburg eine Garnison der Landgräfin Amalie Elisabeth gut­willig aufnehmen wolle. Die Anwesende» erklätten, daß fie hiermit nichts zu thun hätten, für solches habe der Landgraf seinen Stadtkommandanten. Außerdem sei infolge der vielen Einquartierungen, Durchmärsche und Plünderung die Stadt so erschöpft und deshalb nicht in der Lage, eine Garnison auf­zunehmen. Hierauf erklärte der Kommissar: sobald man sich seiner Fordemng widersetzte, würde er sie mit militärischen Maßregeln zwingen. Die Deputierten erwiderten: sie hofften nicht, daß die Frau Landgräfin Gewaltmaßregel iu Anwendung bringen würde. — Diese Antwort überbrachte Goddeus dem General­leutnant der niederhesstschen Armee Joh. Geisse, wo­rauf dieser mit Artillerie, Infanterie und Kavallerie vor Marburg zog und am 1. November eine Batterie im Reitzgraben errichten ließ. Nach Mitternacht begann das Bombardement auf die Stadt, die Besatzung auf dem Schloß und die Bürger erwiderten da» Feuer und thaten ihr Möglichstes. In die Stadtmauer wurde eine Bresche geschossen, die Bomben flogen in Die Stadt, wo sie großen Schaden anrichteten, einige Häuser waren schon zusammengeschoffen und man bereitete sich zum Sturm vor. Da kamen einige Bürger zum General und baten um Frieden. Da dieses ohne Vorwtssen der Behörden geschehen war, so waren diese damit nicht einverstanden, aber nach langem Zureden entschlossen sie sich mit Geisse zu unterhandlen und wurden dahin einig, daß man 600 Mann Soldaten in die Stadt aufnehmen wolle. Hierbei sollte es jedoch nicht bleiben, Ende 1645 belief sich die Zahl der Mnquartierten auf 3000 Personen, Weiber und Kinder eingerechnet. Jetzt ging eS an die Eroberung des Schlosses und der Festung, am 6. Januar 1646 war man mit den Vorbereitungen fertig und das Bombardement, welches 8 Tage dauerte begann an verschiedenen Puntten. Der Kommandant des Schlosses, Oberst Willich leitete Unterhandlungen ein und kapitulierte mit seiner aus 500 Mann bestehenden Besatzung. Am 15. Januar zogen fie mtt klingendem Spiel zum Barfüßerthor hinaus in der Richtung nach Gießen ab. Wegen dieser Uebergabe wurde der fiebenzigjährige Oberst vor ein Kriegsgericht gestellt, welches ihn zum Tod verurteilte, am 29. Januar 1646 wmde er auf dem Marktplatz in Gießen enthauptet.

Am 13. Februar wurde die Bürgerschaft mit der Bürgerglocke zusammenberufen und angekündigt, daß um 3 Uhr sich die Geistlichkeit, Ratsherrn, Kanzlei­beamten und Bürger in dem Rittersaal auf dem Schlosse einfinden sollten, um der neuen Regentin und dem jungen Landgrafen zu huldigen. Der Ra bat um Schonung, da der Landgraf Georg sie ihrer Unterthanenpflichten noch nicht entbunden hatte, worauf sich jedoch der General nicht einließ. Unter Protest wurde nun der Huldigungseid geleistet. Dieser lautete: „Dieweil ich denn soll und muß schwören, aber vor meinem Gnädige» Fürsten, den teueren Pflichte», so ich geleistet, noch nicht entbunden bin und hierdurch Gott erzürnen und eine große Sünde begehen möchte, also will ich dieselbige Sünde demjenigen, so schuldig an dieser Aktion, in sein Gewissen nehmen und anheim geschoben haben." Dem Bürgermeister folgte der Rat, dann die Vierer, die Universität und daun die Bürgerschaft. Ueber diesen Akt wurde ein Protokoll ausgenommen und dem Bürgermeister eingehSndigt. Georg II. konnte den Verlust von Mmburg nicht verschmerzen. Am 24. November 1647 rückte die ganze Kaiserliche Armee unter Führung des General-Feldzeugmeister von Fernamout von Treysa kommend mtt Artillerie, Kavallerie und Infanterie vor Marburg, am 4. Dezember als eine freiwillige Herausgabe der Stadt nicht zu erreichen toar, wurde diese von 4 verschiedenen Puntten bombardiert und mit Sturm eingenommen, am heftigste» entbrannte der Kampf an der Kessel­

pforte. Oberst Stauff der Kommandant von wcarourg satte daselbst eine Schanze errichten lassen, so, daß es auf beiden Setten viel Tote gab. Stauff über» ieß nun den Feinden die Stadt und zog sich nach der Festung zurück. Auf diese Eroberung von Marburg olgte nun eine jede Beschreibung spottende Plünderung, welche dreimalvierundzwanzig Stunden dauerte und an der sich die ganze Armee beteiligte. Es wurde geraubt und geplündert was nur zu gebrauchen war. Den Bürger wurden die Kleider vom Leibe ausgezogen und manche mußten ihr Leben teuer erkaufen. Erst nach drei Tagen ließ Fernamout, welcher sein Haupt­quartier im Schwanhof aufgeschlagen hatte, die Plünderung verbieten und die sich versteckt haltenden Bürger auffordern in ihre Wohnungen zmückzukehren. — Nach erfolgter Einquartierung der Soldaten, ließ der Feldzeugmeister durch Offiziere und Soldaten eine Anzahl Bürger aus dem Rate und angesehene Bürger ergreifen, an den Profoßen übergeben und bewachen. Am folgenden Tag wurden die Gefangenen vor den General-Auditeur Groß geführt, der folgende Ansprache an fie hielt: „Ihr und die ganze Bürgerschaft seid Rebellen, die stch gegen des Kaisers Majestät opponiert haben und zu den Waffen gegriffen. Wegen dieser Treulofigkeit gegen eueren Kaiser und rechtmäßigen Herrn, den Landgrafen Georg, seit ihr Sr. Majestät mit Gut, Ehre und Blut, Weib und Kind verfallen und verdientet, daß euch die Köpfe abgeschlagen, auf Pfähle gesteckt und eure Leiber gespießt würden. Daß die Stadt in Brand gesteckt, eure Häuser abgebrochen, eine Säule und ein Galgen an deren Stelle errichtet würde, damit die Nachkommen sehen, wie mit euch verfahren worden. Wofern aber die Stadt 5000 Thaler Lösegeld für euch versprechen will, sollt ihr Verzeihung erlangen und am Leben bleiben, widrigenfalls mit euch verfahren wird, wie angegeben. — Dieses Urteil hatte die Gefangenen so er­schüttert, daß sie nicht im Stande waren, eine Erklärung abzugeben, denn sie wußten, daß die Stadt total ansge- plündert war und diese hohe Forderung nicht leisten konnte. Die Gefangenen wurden in ihreGefängnisse zurück­geführt, wo sie noch etliche Tage bei Hunger und Frost eingesperrt blieben. Indessen hatte sich die Generalität anders besonnen und die Forderung auf 12 Tausend Thaler erhöht. Am 19. Dezember wurde den Gefangenen angekündigt, wenn sie keine Erklärung abgeben würden, die nun geforderte Summe zu bezahlen, so muffe man ein ©rempel statuieren und einige von ihnen hinrichten. Schwere traurige Zeiten waren es, die schlimmsten, welche die Stadt Marburg wohl je erlebt hatte, denn die Gefangenen standen vor der Wahl, entweder 12000 Thaler Brandentschädigung zu bezahlen und die Stadt sollte 2500 Thaler Glockengelder hergeben, oder die Kttchen- glocke» würden sonst abgehängt und erstere sollten hingerichtet werden. Geld hatte niemand mehr, es war alles geraubt worden. Die Angst der Ge­fangenen war unbeschreiblich, dazu gesellten sich noch die Klagen ihrer Angehörige», welche sich dazu ent« schloffen, einen Akord anzunehmen und die Gefangenen bewogen, eine Schuldverschreibung über 12000 Thlr. auszustellen. Am folgenden Tage wurde diese auf dem Rathause ausgefertigt, der General versprach in diesen Schuldbriefen nicht nur die Gefangenen fie zu geben, sondern sich ferneren Erpressungen zu ent­halten.

Entgegen diesem Abkommen wurden an demselben Tage wieder vier Bürger als Geisel gefangen ge­nommen. Trotz aller Mühen konnten die Kaiser­lichen nicht in den Besitz der Festung gelangen, sie hatten in der Nähe der Kanzlei zwei Minen gelegt, welche von dem Oberst Stauff wieder unschädlich gemacht wurden, da dieser jedesmal Gegenminen legte. Inzwischen war Graf Holzapfel (Melander) in Marburg angekommen und »ahm am Grün iu des Rentmeisters Haus Quartier.

Stauff hatte ausgekundschaftet, daß am 18. De­zember daselbst ein Banket stattfinden sollte, er ließ deshalb die größten fieben Stücke laden und an das Haus richten, wo das Banket abgehalten werden sollte. Trompetenschall verkündete den Beginn der Tafel, als die Geschütze vom Schlosse herabdonnerten, welche auch ihre Wirkung nicht verfehlten. Der Schildwache war der Kopf abgeschoffen, der junge Markgraf Wilhelm von Baden war durch Stücke Holz an der Brust und Hals schwer verletzt, ebenso der Graf Holzapfel; die ganze Tafel war über einen Haufen geschossen. Melander begab sich zu seiner Genesung nach Fulda, wo sich ein befestigtes Lager befand. Die Kaiserlichen sahen ein, daß sie trotz aller Mühen nicht in den Besitz des Schlosses ge­langen konnten und gaben daher die Belagerung am 23. Dezember auf, zuvor sprengten fie die vier Hauptthore der Stadt und den Hundsturm. Sie plünderten alles, waS fie noch mitnehmen konnten. Zwei Tage später rückte die ganze Armee, welche sich in zwei Abteilungen teilten, ab, die eine zog nach Süden, die andere nach dem Fuldaschen, wo sie Winterquarter bezogen. Da die 12000 Thaler Brandschatzungsgelver, sowie die 2500 Thaler Glocken­gelder, worüber der Magistrat eine Schuldverschreibung ausgestellt hatte, nicht bezahlt werden konnten, so nahmen die Kaiserlichen 4 Marburger Bürger als Geisel mtt, diese »urben stets mtt umhergeschleppt

bis es 3 davon gelang bei Regensburg zu entwischen. Bier Monate später, im April 1648, tarnen sie in Marburg wieder an. Der letzte davon der Schöffe Eberhard Buruau, welcher im Jahre 1662 Bürger­meister in Marburg war, kam erst am 1. August 1648 nach Marburg zurück. Lange Jahre vergingen >is Marburg sich wieder erholen konnte, die That des tapferen Komandanten «Stauff ist heute noch nicht vergeffen und wird im Liede verherrlicht, ebenso ist noch ein Spottgedicht auf den Grafen Holzapfel vorhanden. Dieses von einem Marburger Student gemachte Gedicht lautet:

Das gestörte Banket! Banket, Banket, o Stanff, Was trägft du zum Banket mtt für Oliven auf? Wie bitter schmecken fie!

Das Land das mich erhub und das mich hat ernährt, Hab ich mtt Rand »nd Schwert nun ganz und gar verstört.

Der Kaiser Ferdinand wttd mich nicht groß beklagen, Mich dünkt ich hör ihn schon, die weisen Worte sagen: Wo gab ich dtt Befehl, vor deines Feindes HauS, In ein Banket zu gehen! —

Ich zweifle, daß ein Mensch mich werde recht beklagen. Kein Päpstler wird es thun, Ich war nicht seiner Lehr.

Ein Lutheraner? nein! dann ich bestritt sein Heer, Kalviner? nimmermehr, denn ich war ihres Glaubens, *) Und brauchte gegen fie, daS Schwert

Des Schätzens und des Raubens. X X.

Welche Armut nach diesen Schreckenstagen in Marburg herrschte und wie sogar die mildthättgen Stiftungen geschädigt worden waren, darüber geben die Rechnungen des Marburger KttchenkastenS von 1652 hinlängliche Auskunft. So kommen allein 28 Häuser in Marburg vor, wobei der Rechnungs­führer bemerkt: „ist über den Haufen gefallen, ver- brannt, das Haus ist weg." Oder es heißt: „eS ist bei der kaiserlichen Plünderung abgebrochen und ver­brannt worden", bei anderen: „ist ht anno 1645 von den hessischen Soldaten abgebrochen worden, die Hobstadt hat der deutsche Orden als Eigentum an stch genommen und verliehen." Dann heißt es: „ist anno 1647 von den kaiserlichen Soldaten, nachdem es eine Zeit wüst gelegen, abgebrochen und verbrannt worden, der Platz liegt wüst" oder: „die Erben haben das Hans verlassen, hat lange wüst und leer gestanden und ist endlich von den Soldaten abge­brochen und verbrannt worden." Dann heißt eS weiter: „ist mit der Kesselpforten gesprengt worden, oder ist mit der Löhnpforten gesprengt worden. Noch im Jahr 1648 vor dem Frieden wurden Häuser auf der Neustadt und am Pilgrimstein, wie im Ver­zeichnis steht, auf Befehl deS Oberst Stanff abge­brochen und das Holz zu Palisaden verwendet. In den Vorstädten Weidenhansen und am Grün waren die meisten Häuser zerstört worden. ES ist begreiflich, daß auf diese Weise von 13 Marburger Kirchen- stiftungen nur 7 bis auf unsere Zeit übergegangen find. Auch bei Hypotheken auf dem Land heißt eS: „ist mit Haus und Hof verbrannt" u. s. w. In dieser ttostlosen Zeit wußte fich Bürgermeister und Rat selber nicht mehr anders zu helfen, man schickte mehrere angesehene Bürger mit einem Bettelbrief in die norddeutsche Städte und ließ Almosen für die unglückliche Stadt sammeln. Die Vollmacht war vom Bürgermeister Heinrich Klunk unterzeichnet und lautet: „Wir Bürgermeister und Rat und die ganze Ge­meinde der Stadt Marpurgk, im Oberfürstenthum Hessen, fügen allen jeden! denen dieses zu lesen vor- kompt, hiermtt zu wisien, werden eS auch schon sonder Zweiffel, schon aus der allgemeinen Rucht vernommen haben, waS maßen im Dezember! des nächst abge­wichenen 1647er Jahrs bemelbe Stadt Marpurgk nicht allein nach etlichen Tagen lang vorgegangenen starken Belage! und Beschießung mit Sturmb und Gewalt erobert, ausgeplündert, die Hauber teils in brandt geschoßen, teils niedergerißeu, oder aber zerhaven und sonsten ruinieret, auch die Thoren und Pforten gesprenget und also stn die Stadt ganz übel zugerichtet, auch pieneben die löbliche ehrbare alte toeltberümbte Universität daselbst-, davon die Bürgerschaft des Orts jederzeit ihre beste Nahrung haben müffen, zerstört, also daß sie zu armen Leuten gemacht, und in höchster Armut verdarben vnd elend gestürzt, sondern auch ohngeachtet solcher vorgegangener ans- plündernng, Beschädigung und Beängstigung, eine starke Summa Geldes zu vnser und der Bnsrigen Leibes und Lebens Rantionor vnd Rettung, wie auch wir die Glocken zu versprechen genötigt und ge­lungen , zu dem ende auch aus des Rats mittel zwey Personen, wie auch zwey auB der Bürgerschaft biß zur erlegung solcher Summa, in fesseln und banden gefangen, jämmerlich mitgeführt vnd darinnen noch behalten, eS aber so wenig ht vnseren, als ihrer den gefangenen ^Vermögen, solche unerschwing­liche Summa Geldes, bei jetzigen vnserer elenden, erbärmlichen und verderbten Zustande vffbriugeu, ober die hinweg geschleppten gefangene zu reduntten vnd ledig zu machen, vnd daß etzliche abgefertigte,

*) Melander, früher in niederhessischen Diensten, trat zu den kaiserlichen über und wurde vom Kaiser Ferdinand III. in den Grafenstand erhoben, dem reformierten Glauben an­gehörend, die katholische Sache verfechtend. -