Beilage )u Ar. 28 der StmhHlchen Zeitung.
Zweites Blatt.
Das Testament Ludwig IV. und der Marburger Erbfolgestreit.
»ertrag im hessischen Geschichts-Verein zu Marburg am 20; Januar 1893 von L. Müller.
Am 31. März 1567 war Landgraf Philipp von Hessen gestorbm, nach seinem letzten Willen sollten Me Lande unter seine 4 Söhne folgendermaßen Erteilt werden. Wilhelm fiel etwa die Hälfte mit der Hauptstadt Cassel zu, Ludwig ein Viertel mit der Hauptstadt Marburg, Philipp erhielt ein Achtel ytt dem Sitz in Rheinfels und Georg auch ein Achtel gfit der Hauptstadt Darmstadt. Die Brüder traten ihr Erbe an und ließen sich in den ihnen zugefallenen Landesteilen huldigen. Sie stellten dem Testament entsprechend eine VersichemngSurkunde aus, nach welcher sie bet dem Bekenntnis der Augsburger Konfession beharren, Eintracht und Einigkeit unter einander aufrecht erhalten, jeden Ärieg gegenseitig vermeiden, die Pfarr« und Schulstellen sowie das Hof- und andere Gerichte ordentlich besetzen, die Universität und Spitäler bei ihren Stiftungen erhalten und nichts von dem waS zum Lande gehöre verwüsten u. s. w. wollen. Am 9. Oktober 1604 war Ludwig IV. in Marburg tot Alter von 68 Jahren auf dem Schlosie gestorben, seine beiden Ehen waren kinderlos geblieben, er hatte also keine Leibeserben hinterlassen.
Am 25. April 1595 hatte Ludwig ein Testament errichtet und folgende Bestimmungen getroffen, nach diesm hatte er den einzigen Sohn seines in Cassel verstorbenen Bruders Wilhelm V. den Landgrafen Moritz und seinen damals noch lebenden Bruder den Landgrafen Georg von Hessen-Darmstadt zu Universalerben seiner Lande und Leute, aller beweglichen Hinter- laffenschast mit Ausnahme besonderer Bestimmungen, zu zwei gleichen Teilen eingesetzt, dergestalt, daß sie freundlich miteinander alles teilen, vor sich haben und behalten sollen. Wenn aber diesen Erben, der eine vor dem Testator sterben sollte, so sollten des Verstorbenen ehelichen Leibeserben den durch das Testament vermachte» halben Teil an Land und Leuten haben, ebenso von allem anderen, was tmTestament bestimmt ist.
Der eine eingesetzte Erbe Georg von Darmstadt starb schon vor dem Testator im Jahr 1596 und hinterließ 4 Söhne, Ludwig V. Philipp, Friedrich und Heinrich. Letzterer starb vor dem Testator. Ungeachtet dieser Umstände veränderte Ludwig IV. sein Testament nicht, sondern wiederholte um Streitigketten zu vermeiden and die vor seinem Vater Philipp in deffen Testament verordnete Primogenitur zu er« Men 1601 durch ein besonders aufgerichtetes Cordicill, die Bestimmungen seines früheren Testaments.
Am 13. Oktober 1604 fand die Beisetzung des Landgrafen Ludwig in der lutherischen Pfarrkirche statt. Landgraf Moritz und die Darmstädter Landgrafen Ludwig, Philipp und Friedrich wohnten derselben bei. Am folgenden Tag wurde in ihrer Gegenwart Testament und Codicill eröffnet. Landgraf Moritz nahm daS Testament an. Die Darmstädter Landgrafen protestierten dagegen, es kam zu einem SuccesfionSstrett, in welchem Letztere behaupteten, das Testament sei gegen die Erbverbrüderung und nicht den kaiserlichen Rechten gemäß, entgegen der Erb- vereiuigung zwischen den Fürstlichen Häusern Sachsen, Brandenburg und Hessen, auch in etlichen Punkten dem altväterlichen Testament'zuwider. Die Darmstädter verlangten die Teilung nicht nach Linie, sondern nach Kopfzahl während der bruderlose Moritz den vierten Teil der Marburger Erbschaft haben sollte. Es wurde in dieser Angelegenheit ein Austtägalgericht, welches aus hessischen und Darmstädter Richter bestand, niedergesetzt, diesen legte Moritz Testament und Codicill im Orginal vor und bat um Jmission, weil die anderen Erben das Testament nicht angenommen hätten. — Darmstadt that ein gleiches und am 14. November 1604 wurde von der Kommission jedem sein Teil tmmiüert, Darmstadt erhob Protest hiergegen, deffenohngeachtet wurde dem Landgraf Moritz am 29. Januar 1605 der Marburger Teil zugesprocheu, Darmstadt erhielt den anderen Teil von Oberhcssen mit der Stadt Gießen. Die Landgrafen nahmen Besitz davon und ließen sich huldigen, Darmstadt trat die Erbschaft unter Protest an und war mtt dem Spruche des Schiedsgericht nicht einverstanden, obwohl sich die Landgrafen zur Berufung auf ein solches Gericht verpflichtet hatten. —
Moritz reichte bei dem Austrägalgertcht ein Gesuch ein, dem Landgrafen von Darmstadt sein Teil Mcht eher anzuweisen, als bis dieser in Rechtsform, seine Annahme deS Testaments erklärt habe, um nicht später wetteren Sttett zu veranlassen. Landgraf Ludwig brachte jetzt eine Klage beim Reichshoftat ein, um eine andere ErbverteUung zu erwirken, jedoch dieser war inkompetent in der Sache um das Testament umzustoßen. Der Landgraf Ludwig, der sich der Getteue nannte, (nähmlich des Kaisers) suchte in der frivolsten Weise des Kaisers Gunst, wobei ihm das Luthertum trefflich zu statten kam. Dagegen war Landgraf Moritz, welcher die reformierte Religion angenommen hatte, als ein ächter Nachkomme Calvins am Hofe zu Prag verschrieen.
Es entspann sich nun ein unheilvoller Sttett
und Prozeß um die Marburger Erbschaft, welcher 18 Jahre dauerte und mit der Lage des Protestantismus im Reiche genau im Zusammenhang stand. Im Jahr 1605 gab es einen Wendepunkt. Landgraf Moritz ging mit dem Gedanken um, in seinen Landen, dem verschiedenen kttchlichen Gebrauche ein Ende zu machen, denn seine auftichttge Frömmigkeit trieb ihn, aller der Religion betreffende Dinge sich eifrig anzunehmen. Sein sonst klarer Geist achtete jedoch die menschliche Autorität zu gering uud er befolgte nicht den Rat, welchen ihm eine Anzahl der ersten Geistlichen und Räte gab, indem er nicht den angedeuteten Weg, zunächst auf alle Prediger des Landes einzuwirken beschritt, sondern seine Sache an der für ihn gefährlichsten Stelle in Marburg anfing. —
Das landesherrliche Patent über die Verbessemngs- punkte lautete: 1) daß die zehn Gebote, wie fie wörtlich in der Bibel stehen, gelehrt und gelernt werden sollen; 2) daß die Bilder, deren Abschaffung Landgraf Philipp bereits 1527 befohlen, überall ins Werk gerichtet und 3) das Brodbrechen beim heil. Abendmahl eingeführt werden solle. Außerdem wird am Schluffe des Patents noch auf die Vorschrift des Synodalabschiedes hingewiesen, „von der Person Christi in congreto mit der heiligen Schrift zu reden", d. h. zwar zu sagen: Christus ist allmächtig, aber nicht: die Menschheit Christt ist allmächtig, und deshalb zählt man vier Verbesserungspunkte. Am 27. Dezember 1605 wurde das landesherrliche Patent im ganzen Lande verkündet, während man in Marburg damit in folgender Weise den Anfang machte.
Am 18. Juni 1605 wurden Dr. Heinrich Leuchter, Professor Winkelmann und andere auf das Rathaus in Marburg gefordert, wo ihnen der Kanzler Siegfried Klotz und dir Hoftäte Rudolf Ravius und Christian Andrä erklärten: „Ihr müßt eingestehen, daß Ihr die Allgegenwart des Leibes Christi und Einschließung desselben ins Nachtmahlsbrot gelehrt habt, nnd sollt Euch zu den schrtftmäßigen Verbesserungspunkten Sr. fürstlichen Gnaden unterschreiben." Darauf antworteten sie: „Wir lehren nicht, daß Christi Leib körperlich von dem Brod umschlossen sei, sondem nach heiliger Schrift und dem Augsburger Bekenntnis, daß: was Christus seiner Natur als Gott nach habe, das sei ihm auch als Mensch in der Fülle der Zeit gegeben worden. Dies lehren wir auf dem Katheder und auf der Kanzel." Am folgenden Tag wurden die Theologen auf das Schloß beschieden, wo ihnen erklärt wurde, daß sie sich der hessischen Kirchenlehre, aufgrund der Syuodalbeschlüsse von 1577 zu Treysa und 1578 zu Marburg zu unterwerfen hätten und die schriftmäßigen Verbefferungspunkte auf- und anzunehmen. Sie antworteten, „daß sie niemals auf diese Synodalbeschlüsse verpflichtet worden seien und die Lehre des kleinen Katechismus Luthers dem Volke ohne Aerger- nis nicht nehmen könnten." Abermals wurden fie am 12. Juli auf das Schloß geladen, wo ihnen der Kanzler erklärte: „Ihr habt Euch auf Euer Gewissen und Gottes Wort berufen, so müßt Ihr die Verbesserungspunkte annehmen, denn fie sind in Gottes Wort begründet." Auch diesesmal blieben sie bei ihrer Weigerung. Am 14. Juli war der Landgraf Moritz selber anwesend und ließ nach der Vesperpredigt die Theologen und Prediger auf sein Zimmer auf dem Schloß bescheiden; er redete sie an: „Wolltet Ihr Unseren vielfachen väterlichen Ermahnungen kein Gehör geben, so bleibt kein anderer Rat übrig, entweder müßt Ihr um Euren Abschied von Uns unterthänig nachsuchen, oder Wtt müssen Euch denselben geben." Professor Mentzer I. gab dem Landgrafen folgende Erklämng: „Wir können unseres Gewissens halber der neuen Weise nicht beipflichten, und was unsere Aemter betteffen, so müssen wir vorstellen, daß wir in dieselben auf ordentliche Weise berufen und daher so lange darinnen verharren müff.tt, bis wir entsetzt werden." Sprach Landgraf Moritz: „Wtt haben Uns solches zu Euch nicht versehen nach Unseren vielfachen Ermahnungen, Wir haben nur gefordert, was nach dem Exempel Christi Rechtens ist, da er „brach das Brod". Darum sind Wir genötigt, Euch zu entlassen. Wir stellen Euch frei, in Unserem Lande ruhig zu leben, oder wenn Ihr Euch anders wohin wenden wollt, wollen Wir Euch ein gutes Zeugnis geben. Mit diesen Worten wurden sie entlassen. Am 22. Juli wurden die Theologen abermals an Hof beschieden, wo alle fürstlichen Räte und Hofdiener, Rektor der Universilät, sowie Bürgermeister und Rat versammelt waren. Inmitten stand der Landgraf, welcher eine Ansprache an die Theologen hielt, die damit schloß: „Unter solchen Umständen geben Wir Euch Eure Entlassung." An ihre Stellen wurden nun gesetzt, der Kasseler Superintendent Dr. Schönfeld, V. Schoner von Ziegenhain, Wigand Pfaff von Felsberg, Johannes Molter und der Gudensberger Pfarrer Kaspar Sturm u. a. Am 23. Juli wurden die Bürgerschaft und Zünfte vom Kanzler mit dem Abschied der Pfarrer und Professoren sowie den Gründen desselben bekannt gemacht, eine Mitteilung, die allgemeine Bestürzung in Marburg hervorrief. Am 24. Juli teilte Landgraf Moritz im Unioerfitäts- saal in einer lateinischen Rede den Versammelten den Vorgang mit und ging von da in die Mittags kirche, Iwo ihm unterwegs von den Bürgern eine Bittschrift
überreicht wurde. Nach dem Gottesdienst ließ er das Volk in der Kirche verweilen und hielt eine Ansprache, des Inhalts: „es solle die Bürgerschaft ruhig und unbekümmert sein wegen des Glaubens. Wir wollen ja nicht eine neue Religion einführen, sondern Wir wollen nur, daß die Synodalbeschlüsse von 1577 und 1578 gehalten, Wir wollen, daß die zehn Gebote nach der Schrift gebetet und statt der Hostien das Brod gebrochen werden soll, wie es der Heiland gethan hat. Wtt hoffen, daß, wenn Ihr ruhig darüber belehret seid, Ihr es für richtig befinden werdet." Am 3. August erschien der Landgraf im Hörsaal der Universität und setzte den Anwesenden in einer lateinischen Rede auseinander, wie er als Landesherr das Recht habe, nach dem Exempel der Könige im alten Testament, den Gottesdienst von Mängel zu reinigen, stellte den Professoren und Studenten vor, wie gröblich sie sich an ihrem Landesherrn vergehen, fie, die doch sein Brod äßen, und drohte den Ungehorsamen mit nachdrücklicher Strafe, den Gehorsamen verhieß er fürstliche Gnade. Die Studenten blieben in Zucht und Ordnung, während unter der Bürgerschaft Unwille entstand, man sagte: „wtt wollen keine neue Religion, keinen neuen Katechismus und keine Aenderung bei der Taufe und Nachtmahl haben."
Am 5. August predigte Dr. Schönfeld in der luth. Kirche über die Brodbrechung und am 6. Aug. Schoner über die Abschaffung der Bilder, Einrichtung des Katechismus nach der Schrift und gegen die Lehre von der Allgegenwart des Leibes Christi. An demselben Tage war der Rentmeister mit Zimmerleuten gekommen um das große Kruzifix aus der Kirche nehmen zu lassen, da war der Pöbel gekommen und hatte die Bürgerglocke gezogen, auch hatte der Kirchner Antonius das Geschrei verbreitet, es sollten alle Bilder aus der Kirche genommen werden. Diesem Vorgang war Schoners Predigt gefolgt, während derselben wenig Andacht stattfand.
Nach dieser Predigt verlas er die Synodalbeschlüsse. Da erhob sich ein großes Geräusch in der Pfarrkirche und von denen die außerhalb der Kirche standen. Das Band des Friedens war zerrissen, der Ruf ertönte: „Schoner solle von der Kanzel herunter steigen, sonst werde man ihn herunter holen". Die Professoren, welche anwesend waren, sahen ein, daß es ein böses Ende nehmen werde und schickten einen Diener zu Schoner, welcher ihm sagen mußte, er solle aufhören zu reden, welches diesen bewog, von der Kanzel zu steigen. Alle Eingänge zur Kirche waren dicht mit Menschen besetzt. Der Auftuhr nahm zu. Die Studenten begleiteten Schoner zu den Profcssoren- stühlen, damit ihm nichts widerfahren könne; der Tumult und das Geschrei mehrt sich. Rektor, Professoren, Bürgermeister und Rat flüchten aus der Kirche, denn man stürzt auf die Professorenbühne, ergreift die Theologen, stößt fie herunter, zerreißt ihnen die Kleider, stößt ihnen die Hüte vom Kopf und schlägt sie. Dr. Schönfeld ward zur Treppe hinuntergeworfen, in den Chor gezerrt nnd mit Füßen getreten. Mit Mühe brachte er die Worte heraus: „Schonet meiner, ich habe genug, führt mich hinweg, nehmt mich gefangen“. Da rief man: „Schlagt den Schelm tot, schlagt drauf 1" In diesem Augenblick trafen Faustschläge seine Schläfe, er stürzte nieder. Da die Aufrührer glaubten, Schönfeld sei tot, trat eine kurze Zeit Stille ein, man trug ihn zu der Kirche hinaus, wo die Studenten die Mäntel über ihn warfen und auf das Schloß in Sicherheit brachten. Inzwischen war auch der alte Superintendent von Ziegenhain, Schoner, geschlagen worden; nachdem man ihn genug mißhandelt hatte, stieß ihn das Volk zur Thüre hinaus mit dem Rufe: „Hinaus mit den Bösewichten, die Kirche ist unser!" Einen andern der Verhaßten, den Wigand Pfaff, schleppte man in die Kirche, wo er erbärmlich behandelt wurde und beteuern mußte: „nie wieder in Marburg zu predigen". Ein anderer, namens Heinstein entkam, weil er noch unbekannt war. Professor Daniel CellarinS war das letzte Opfer, indem er vor der Kirche auf dem Gottesacker geschlagen wurde, gelang es ihm, sich den Hänben der Ausrührer zu entwinden, er lief in daS Pfarrhaus, wo ihn Pfarrer Leuchters Frau vor den An- fiürmenben dadurch rettete, daß fie ihn durch die entgegengesetzte Thüre des Hanfes entließ und ihn so deren Blicken entzog. Ohne Mantel und Hut lief Cellarius zum Thore hinaus, verfolgt von dem Pö el mit Dreschflegeln, sogar von einem Weib mit einem Hammer. — Als der Ausstand ausgebrochen war, hatten sich die verabschiedeten Theologen betrübt in ihren Häusern gehalten und da sie vernahmen, daß die Sache ein so schreckliches Ende genommen, gingen sie von Marburg weg nach Gieße». Durch diesen Auftuhr hatten die Marburger ihre sonst gerechte Sache verdorben. Man bewaffnete sich mit Feuergewehren und anderen Waffen, die Stadtthore wurden verrammt und die Stadt in Verteidigungszustand gesetzt; die Kirche schloß man zu und damit glaubten die Bürger ihre Schuldigkeit gethan zu haben. Dr. Schönfeld schrieb an seine Frau: „Gelobt sei Gott in Ewigkeit, der mein Leben vor Verderben bewahrte und meinen Leib ans dem Rachen des brüllenden Löwen errettet hat. Heute den 6. August, hat es Gott gefallen, mich dem Ebenbilde seines Sohnes und den heiligen Märtyrer ähnlich zu machen. Um 8 Uhr Morgens, als der
alte fromme Mann der Superintendent Schoner aus Ziegenhain allhier gepredigt, ist die Bürgerschaft mit Schnauben und Morden in die Kirche gefallen nnd hat einen schrecklichen Auflauf wider die Prediger, die auf der Universitätsempore zusammen gestanden, erregt, über welchem schrecklichen Brausen, die fürstlichen Räte und alle uns verlassen haben, so daß wir arme Prediger allein geblieben. Da bricht die rafenbe Rotte auf uns heran, rissen mir die Kleiber vom Leib, waren willens mich von der Bühne zur Kirche hinabznstürzen, wenn eS nicht einige gehindett hätten, die mich gefangen nahmen und zur Stiege hinunterstürzten. Wegen der Menge des Volkes habe ich nicht auf die Steine fallen können. 500 wütende Männer hielten mich unter sich und schrieen: schlagt tot! schlagt tot! Wer mein Angesicht erreichen konnte, der schlug mit Fäusten drein, andere fielen mtt in die Haare, zweimal bin ich im Tempel zwischen beide Altäre geschlagen worden, daß ich gemeint, ich müsse meinen Geist aufgeben. — Als aber alle geglaubt ich fei tot, schicket Gott M. Zrubarum und einige Studenten, welche mich von der Erde aufridjteten. Als man gesehen, daß ich noch lebe, hat mich der Pöbel von der Höhe der Kttchenthüre heruntergestürzt, da haben mich wieder die Studenten mit ihren Mäntel aufgefangen und halbtot weggeführt. Aber doch hat Gott nach feiner Verheißung mich aus dem Rachen des Löwen errettet. Vor der Wett bin ich ein Spott und Verachtung des Volks, bei meinen Herrn Jesu wird mein Teil mit den heiligen Märtyrer sein. Ich bin gottlob ftendig, fühle auch nicht baß Gliebmasieu gebrochen, wiewohl alles geblöuet und wie von Schwärenschmerz u. s. w."
Landgraf Moritz war gerade in Gemünden, als er die Nachricht vom Marburger Aufstand erhielt, er eilte mit 17 Retter als Begleitung dorthin, aber statt um Gnade zu flehen, fetzten sich die Marburger in den Verteidigungszustand. Moritz ließ nun’ 9 Fähnlein seines Ausschusses von Cassel und einige von der Mterschast in Marburg einrücken und führte am 9. August mit eigener Hand die Geistlichen in die Kirche und sprach seine Enttüstung über die frevelhafte Entweihung des Gotteshauses ans, sich entschuldigend, daß er an geweihtem Ort rede; er schloß mit den Worten, daß nach diesem AergerniS die Heiligenbilder, dessen Ursache, nach dem Gebot Gottes entfernt werden müßten. Ein Augenzeuge, der Superintendent Konrad Diettich in Ulm, damals in Marburg, schreibt über den Bildersturm: „Als bei der Marburger Reformation ein Aufstand wegen der Verbesserungspuntte entstand, dabei die Bürger die reformierten Prediger in der lutherischen Kirche überfielen und hinausschlugen, führte am dritten Tage der Landgraf Moritz mit eigener Hand diese wieder in die Kirche, verwies dem Volk den Aufstand und ließ, damit die Bürger sähen, baß er Recht hätte, baS hölzerne Cruzefix herabwerfen, woraus er sich aus der Kirche begab. Die bestellten Werkleute machten sich mit ihren Hauen und Aexten an das Crnzifix und zerschlugen dasselbe, woraus sie es auf den Kirchhof schleppten, wo es die Soldaten, welche Nachts Schaarwache hielten, zum Spott der Bürgerschaft verbrannten. Die anderen Bilder nahm man ab und wurden einige, welche über dem Altar gehangen, zum Verdruß und Schabernack hinter die Fenster von einigen Häusern gestellt.
Die Bürger waren entwaffnet worden und am 13. August beugten sie sich dem Willen des Fürsten. 12 Abgeordnete baten Moritz auf dem hiesigen Schlosse auf den Knien um Gnade, welche ihnen gewährt wurde.
(Fortsetzung folgt.)
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Apotheker W. Voss'sche
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