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Neujahrsseier am Kaiserhofe.

Die Neujahrsgratulation am deutschen Kaiserhofe iu Berlin hat sich im Wesentlichen im gleichen Rahmen wie in den Vorjahren bewegt. Am frühen Morgen zog eine Militärkapelle vom Schlosse bis zum Branden­burger Thor, mit ftohen Weisen das Jahr 1893 begrüßend; unter den Linden waren aber zur Bei­wohnung des militärischen Schauspieles mehr Polizei- beamte, als Publikum anwesend. Auch die Auffahrt der Teilnehmer an der Neujahrscour im Schlosse fand nur wenig Zuschauer, der Neujahrspunsch schien die Berliner lange in den Federn zu halten, und bei den rasch borüberrollenden und in das Schloß selbst einfahrenden Wagen ist so gut wie nichts zu sehen. Unser Kaiser Wilhelm I. zeitigte die Gratu­lation auch bor dem Palais des Monarchen ein im­posantes Bild, von dem, seit die Feier ins Schloß verlegt ist, fast nichts mehr übrig blieb. Die kaiser­lichen Majestäten hatten vor Beginn des Festgottes­dienstes die Glückwünsche der fürstlichen Verwandten und Hofstaaten entgegengenommen, auch der Bundesrat unter Führung des Reichskanzlers und die Generalität brachte ihre Glückwünsche besonders dar. 101 Ka­nonenschüsse, welche von der dem Schlosse gegenüber postierten Leibbatterie des 1. Garde-Feld-Artillerie- Regimentes abgefeuert wurden, verkündeten den Be­ginn der großen Cour im Weißen Saale des alten Schlosses, die unter dem bekannten Glanze von Statten gieng. Die Majestäten hatten vor dem Throne Aufstellung genommen, umgeben von den fürstlichen Angehörigen und Gästen. Zahlreiche Per­sonen wurden durch Ansprachen und Händedrücke aus­gezeichnet. Von besonderen politischen Aeußerungen ist nichts bekannt geworden; es wird freilich wohl wieder so kommen, wie im vorigen Jahre, wo allerlei Aeußerungen kolporttert wurden, bis am Ende fest- gestellt werden konnte, daß nichts von dem gesprochen worden war, was da behauptet wurde. Der Cour folgte mittags die große Paroleausgabe im Zeug­hause, in welchem nahezu alle Offiziere der Garnison versammelt waren. Mit ihren ältesten Söhnen stat­teten die kaiserlichen Majestäten auch der Kaiserin Friedrich einen Neujahrsbesuch ab. Bei dem herr­schenden prächtigen Winterwetter hatte sich inzwischen der Platz beim Schlosse und beim Zeughause dicht bevölkert, die Menge begrüßte die fürstlichen Herr­schaften mit lebhaftem Hochrufen. In der Mittagszeit bot der ganze Straßenzug von dem Brandenburger Thor bis hinunter zum Schlosse ein sehr belebtes Bild, Tausende ergingen sich bei dem schönen Wetter.

17.

iurch haben Briefe ht) de- ,ehrer i nzös. (4545

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die nachbezeichneten Großherzoglich oldenburgi- schen Gesetze für das Fürstenthum Birkenfeld:

1. das Gesetz über den Eigcnthumserwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke und Bergwerke vom 23. Mai 1891 und das Gesetz, betr. die Grundbuchordnung, von demselben Tage (Gesetzbl. für das Fürsten­thum Birkenfeld Bd. 13 S. 61 und 78), 2. das Berggesetz vom 18. März 1891 (Ge­setzblatt für das Fürstenthum Birkenfeld Bd. 13 S. 167);

vom 7. März 1881 (Gesetzbl. für Elsaß- Lothringen S. 11),

2. das Gesetz, betr. die Haftung der Brand«

des Leichtsinns oder der Unerfahrenheit eines Anderen mit B ezug auf ein Darlehen oder auf die Stundung einer Geldforderung oder auf ein anderes zweiseitiges Rechtsgeschäft, welches denselben wirtschaftlichen Zwecken dienen- soll, sich oder einem Dritten Ver- mögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, welche den üblichen Zinsfuß dergestalt überschreiten, daß nach den Umständen des Falles die Vermögensborteile in auffälligem Mißverhältnis zu der Leistung stehen, wttd wegen Wuchers mit Gefängnis bis zu sechs Monaten und zugleich mit Geldstrafe bis zu drei­tausend Mark besttaft. Auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.

§ 302 d. Wer den Wucher (§§ 302 a bis 302 c) gewerbs- oder gewohnheitsmäßig betreibt, wird mit Gefängnis nicht unter drei Monaten und zugleich mit Geldstrafe von einhundettfünszig bis zu fünfzehntausend Mark bestraft. Auch ist auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte zu erkennen.

§ 302 e. Dieselbe Strafe trifft denjenigen, welcher mit Bezug auf ein Rechtsgeschäft anderer als der im § 302 a bezeichneten Art gewerbs- oder gewohnheitsmäßig unter Ausbeutung der Notlage, des Leichtsinns oder der Unerfahrenheit eines Anderen sich oder einem Dritten Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, welche den Wert der Leistung dergestalt überschreiten, daß nach den Umständen des Falles die Vermögensvorteile in auffälligem Miß­verhältnis zu der Leistung stehen.

§ 367. 16. Wer den über das Abhalten von öffentlichen Versteigerungen und über das Ver­abfolgen geistiger Getränke vor und bei öffentlichen

Versicherungsgelder für die Ansprüche be­vorrechteter Gläubiger, vom 4. Juli 1881 (Gesetzbl. für Elsaß-Lothringen S. 91) mit Ausnahme des § dieses Gesetzes, das Gesetz, betr. Grundeigenthum und Hypothekenwesen, sowie die Notariatsge­bühren, vom 24. Juli 1889 (Gesetzblatt für Elsaß-Lothringen S. 69) mit Ausnahme des vierten Abschnitts dieses Gesetzes, das Gesetz, betteffend die Einrichtung von

chen stehen ran» Fleiß Mehrer die iu Drig.= thode

Arttrr -er Körügsravne.

Prrisgrkrönter Roman von M. Th. May.

(Nachdruck verboten.) (Sortsetzun»)

Der Direktor hatte die Revision der Geschäfts- »ücher übernommen, denn der Baron hatte ihn mit halb verlegener, halb freundlicher Bitte ersucht und Siegfried widmete sich seiner Aufgabe mit jener ernsten Sorgfalt, die sein ganzes Thun charak­terisierte. Es war nicht so leicht, Klarheit und Ordnung zu schaffen.

Sowohl der Vater des Barons von Rotheim als auch dieser selbst hatten nicht allzu sorgsam ge­wirtschaftet und durch Baron Salberg war geradezu gefllsientlich Unordnung in den Büchern geschaffen worden.

Versteigerungen erlassenen polizeilichen Anordnungen zuwiderhandelt.

Artikel II. In dem Gesetz, betteffend den Wucher, vom 24. Mai 1880 (Reichs-Gesetzbl. S. 109) wird der Artikel 3 im ersten Absatz und im ersten Sa ; des zweiten Absatzes folgendermaßen abgeänbert un > wird folgender Arttkel 4 eingestellt:

Artikel IU. Verttäge, welche gegen die Vor­schriften der §§ 302 a, 302 b, 302 e des Strafge­setzbuches verstoßen, find ungiftig. Sämtliche von dem Schuldner oder für ihn geleisteten Vermögens­vorteile (§§ 302 a, 302 e) müssen zurückgewährt und vom Tage des Empfanges an verzinst werden....

Artikel IV. Wer gewerbsmäßig Geld- ober Krebitgeschäfte betreibt, hat bemjeuigen, mit welchem er hieraus in Geschäftsverbindung steht, für jedes Kalenderjahr binnen drei Monaten nach Schlu desselben einen vollständigen Rechnungsauszug über die noch schwebendm Geschäfte mitzuteilen. Wer es unterläßt, dieser Verpflichtung nachzukommen, wttd mit Geldstrafe bis zu fünfhundert Mark oder mit Hast bestraft und verlieft den Anspruch auf die Zinsen für das verflossene Jahr hinsichtlich der Ge­schäfte, welche in den Rechnungsauszug aufzunehmen waren.

Gesetz betreffend die Begründung der Revision in bürgerlichen Rechts­streitigkeiten.

§. 1. Den Landesgesetzen, deren Verletzung un­geachtet ihres beschränkten Geltungsbereichs zufolge der Verordnung vom 28. September 1879 (Reichs- Gesetzbl. S. 299), sowie der Gesetze vom 15. März 1881 (Reichs-Gesetzbl. S. 38) und vom 24. Juni 1886 (Reichs - Gesetzbl. S. 207) die Revision in bürgerlichen Rechtsstreiiigkeiten begründet, taten hinzu:

Deutsche- Reich.

W. N erlitt, 2. Januar. In das könig­liche Schloß in Berlin ist wieder Leben einge- kehrt, denn das Kaiserpaar hat seinen Einzug ge­halten. Die Umbauten im Schloß haben, soweit es sich nicht um dekorative Arbeiten handelt, ihren vor­läufigen Abschluß gefunden, um irn Frühjahr wieder ihren Anfang zu nehmen. Alsdann soll mit dem Hinausrücken der Frontarchitektur des Ersanderschen Portals und der angrenzenden Fronthälfte in den Schloßhof begonnen werden, so daß wahrscheinlich im Laufe des Jahres 1894 der gesamte Umbau be­endet ist. Veränderungen im Hofstaate des Kaisers. Der Oberst-Jägenneister Fürst von Plcß ist seinem Wunsch entsprechend vom Amt als Chef des kgl. Hofjagdamtes entbunden. Infolge beffen ist der Vize-Oberjägermeister Graf Lubwig v. b. Assebnrg-Falkenstein zum Ober-Jägermeister und der Vize-Oberjägermeister vom Dienst Frhr. v. Heintze- Weißenrode zum Ober-Jägermeister vom Dienst und Chef des Hofjagdamts ernannt worden. Zum Jahreswechsel find zwischen den verbündeten Monarchen deS großen mitteleuropäischen Fftedens- bundes außerordentlich herzliche Glückwunschtelegramme ausgetauscht worden. Der deutsche Reichskanzler Graf Caprivi hat ferner dem österreichischen Minister des Auswärtigen Grafen Kalnoky und dem italienischen Minister Brin seine Glückwünsche übermittelt und von denselben sehr herzliche Erwiderungen erhalten. Zum Kommandanten des kaiserlichen Hauptquartiers ist der Generalmajor v. Plessen

Ihrem finsteren Gesichte, daß Sie mit mir unzu­frieden sind; aber so gerne ich Ihren Ratschlägen auch sonst folge, diesmal lasie ich mir nichts sagen."

«Es kann ja sein, daß es unpraktisch ist, meiner Tochter die Sachlage zu verhehlen, aber ich ertrüge es nicht, Della einen Schmerz zuzufügen."

Rolf Siegfried verbeugte sich ohne eine Ant­wort der Entgegnung.

Mehrere Tage nach diesem Gespräche stand in höchst ehrerbietiger Haftung Louis vor der Baronesse von Rotheim. Der Baron war mit dem Direktor in den Wald geritten und Louis hatte der Baronesse die Posttasche gebracht. Sie entnahm derselben die angekommenen Briefe und Zeitungen und überlas halblaut die Adressen.

Mehrere Schreiben waren an den Baron ge­richtet, einige an die Baronesse; unter diesen befand sich ein großer, und ziemlich umfänglicher Geschäfts­brief, den die Baronesse mit sehr verwunderter Miene betrachtete.

An einzelne Schloßbewohner waren ebenfalls Poststücke angekommen und für Direktor Siegfried lag schon ein ganzer Stoß von Briefen und Jour­nalen vor ihr. Da kam ganz zuletzt ein kleines Briefchen, dessen Adresse in zierlicher leichter Frauen­schrift geschrieben war.

Die Baronesse las die Adresse und legte das Schreiben zu den übrigen. Doch nach einigen Sekunden nahm sie es noch einmal zur Hand, um sie Schrift zu betrachten. Hella legte nun den Brief so hin. daß sich die Verschlußseite des Umschlages oben befand, dann erteilte sie dem Diener den Auf­trag, die Schriftstücke ihren Adressaten zu bringen.

Louis war ein scharfer Beobachter. Langsam und gemächlich packte er die Briefe zusammen, zu letzt diejenigen des Direktors; Louis konnte aber bie

Der Direktor sprach sich dem Baron gegenüber rückhaltslos über seine Wahrnehmungen aus und verlangte von dem Schloßherrn das Versprechen, die Gutsverwaltung fortan in sichere Hände legen zu wollen.

Ohne Zögern gab Baron Rotheim dieses Ver­sprechen und Siegfried sandte mit leichterem Herzen an das Bankhaus O. Schröder seinen Bericht über den Stand der Dinge.

Das Resulat war ein äußerst günstiges. Die rückständigen Zinsen wurden dem Baron gegen einen Schuldschein gestundet, der seinem Aussteller ge­nügend Zeit ließ, das Eintreffen der Gesamtsumme für die großen Holzschläge im Fernow-Walde zu erwarten.

Der Baron dankte dem Direktor mit beredten Worten für die glückliche Ordnung der Geschäfte und bat ihn dringend, so lange noch die Holz­arbeiten im Walde Siegfrieds Anwesenheit auf Rot- beün nötig machten, auch die Verwaltungsgeschäfte Rotheims zu kontrollieren, indem er Siegfried zu­gleich Vollmacht gab, jede ihm zweckdienlich scheinende Veränderung einzuführen.

«Die einzige Veränderung, die ich Ihnen em- pfehlen kann," sagte der Direktor darauf,ist die äußerste Sparsamkeit, nicht nur in den Ausgaben ür die Verwaltung, sondern auch in Ihrem Haus­wesen Sie haben zum Beispiel eine bei weitem zu zahlreiche Dienerschaft, die nicht genügend be djäftigt ist Sie haben ferner in Ihrem Marstall 12 prachtvolle Pferde. Wozu? Sie bedürfen der­selben nicht. Verkaufen Sie wenigstens zwei Drittel davon."

«Teuere Pferde verkauft man nicht leicht ohne Schaden," bemerkte der Schloßherr unmutig.

»Wenn es Ihnen angenehm ist, schreibe ich an

Grundbüchern, vom 22. Juni 1891 (Gesbl. für Elsaß-Lothringen S. 41).

§ 2. Die vorstehende Bestimmung findet in dm zur Zeit des Jnttafttteieus dieses Gesetzes anhängigen Sachen keine Anwendung.

Pachtrückstände, von denen Baron Rotheim dem Direktor erzählt hatte, gab es nicht. Die Pächter, obwohl zum größten Teile arme Bauersleute, hatten Main; stets bei Heller und Pfennig ihren Pacht ent- md 3 nc^ten "Een, denn Baron Salberg pflegte sofort darin, ?lt Pfändung und Exekution zu drohen, wie Sieg- t an8» faeb erfuhr.

letzt« 2ftttrlei unvorteilhafte Verbindlichkeiten waren ualttä ber Verwaltung eingegangen worben, bie erfüllt >nsreic fr*uf kluge Weise gelöst werben mußten Kurz, ta ebe - Finanzlage des Barons von Rotheim war eine (737; Wifi schwierige und Siegfried verhehlte sich nicht, tt> nur die, ernsteste Sparsamkeit und die rationelle wirtschaftüng den drohenden Ruin abwenden

Wöchentliche Beilagen: Kreisblatt für die Kreise Marbnrg «nd Kirchhain.

06 'Stebaftion und <^>'editiou^Martt^L??^^"^ Jllustrirtes Sonntagsblatt. Redaktion und Expedition: Markt^Ll" ®2ai6ure"

Direktor Siegfried sah aber auch, daß die Güter des Barons so reich und ertragsfähig waren, daß r73 2L*^ste Jahre verständiger, strenger Verwaltung hin- j reichen mußten, den Baron von Rotheim wieder zu

,u. ernem wohlhabenden Großgrundbesitzer zu machen.

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In den Nachmittagsstunden wuchs der Verkehr noch mehr und die in dm Tiergarten fahrenden fürstlichen Herrschaften wurden lebhaft begrüßt. Späterhin war die gesamte kaiserliche Familie mit ihren Gästen an der Familientafel vereint, am Abmd sollte die Oper besucht werden.

Die dem Reichstag zngegangmen Gesetzentwürfe über Abzahlungsgeschäfte und Revisionen in bürger­lichen Rechtsstreitigkeiten, haben folgenden Wortlaut: Gesetz, betr. Ergänzung der Be­stimmungen über den Wucher.

Artikel I. In dem Strafgesetzbuch werden die §§ 302 a und 302 d folgendermaßen abgeäudeft, und werdm hinter dem § 302 d folgender § 302 e und in dem § 367 hinter Nr. 15 folgende Nr. 16

d"°^^bounkmentS-Preis^bei^dn" Marburg, sowie die Annoncen-Bureaux voi^Haasenstcin^iuSogler'ta

WflÄ? 3tUe Dienstag, 3. Januar 1893. loStinKrtaS,Änb,cSnSXXV'

___10 Reklamen für die Zeile 25 Pfg. ° _______________________Daube u. Co. in Frankfurt a. M., Berlin, Hannover, Paris.

II. die nachbezeichnetm Gesetze für Elsaß-Lothftngm: 1. das Gesetz, betreffend die Hastbafteit deS Mieters oders Pächters für Brandschäden, den Fürsten Altmark-. Ihm sind so schöne, edle Pferde, wie die Ihren, immer willkommen "

O, diese Pferde halte ich zu meinem Vergnügen," entgegnete der Baron verstimmt.

«Sie haben meinen offenen Rat verlangt, Herr Barv», und den gebe ich Ihnen. Um Ihre Güter auf bie rechte Ertragsfähigkeit zu bringen, auf der sie stehen könnten, ja, es muß gesagt werben, um einen noch immer möglichen Konkurs zu vermeiben, muß ich Ihnen empfehlen, auch Ihre Vergnügungen zu beschränken, wenn sie so kostspielig sind, wie der Unterhalt von 12 Pferden."

«Sie vergolden die Pillen, bie Sie mir reichen, Herr Direktor," entgegnete der Baron nach einer Pause mit einem tiefen Seufzer,aber ich habe Ihnen bereits bie ausgedehnteste Vollmacht gegeben; machen Sie also, was Sie für gut finden. Ich will Ihnen beweisen, daß der Storwurf, den das Bürgertum stets dem Abel gegenüber bereit hält, unbegründet ist. Wir vom Adel können, wenn es not thut, ebenfalls entbehren. Ich wünsche nur, baß Della von der Sache nichts erfährt "

Und warum soll die Baronesse nichts davon erfahren?" fragte Siegfried.

Weil ich nicht will, daß ein Hauch von Kummer ihre Stirn trübe, so lange ich es hindern kann," versetzte der Baron erregt

«Della ist mein einziges Kind, mein Stolz, mein Abgott! Ich begreife, daß Sie mich verwundert ansehen. Wenn Sie nicht selbst ein Wesen besitzen, >as Sie mit Ihrer ganzen Seele lieben, bann önnen Sie nicht verstehen, wie ich jeben Stein aus dem Wege räumen möchte, an dem sich der Fuß meines Kindes stoßen könnte."

O, antworten Sie mir nicht," fuhr der Baron fort, als Siegfried sprechen wollte,ich sehe an