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öchenMche Beilagen

«e» 11. - rSeph«, 66.

33. Jahrg.

8«ftx, Hannover,

Zweites Blatt

Im Falle allgemeiner Gütergemeinschaft, findet,

Wirthshausleben und Volksleben.

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Jugend lz. B. nach dem Untergang eines bestimmten Schiffes,

Hausbesuch der fortbildungsschulpflichtigen

und gegen das Kellneriuuenunwescn müsse energisch Isogar schon nach einem oder wenigen Jahren (§ 14 ff.).

«lande»

pflichtete! Diese Normen finden vam 1. Januar 1900 auch auf zahlreich! solche Personen Anwendung, welche schon vorher in

Aoftage entwickelte Herr Reinem» die technischen Bedenken, die einer größeren Ausdehnung der Sonntags- ruhe auf das Gastwirthsgewerbe entgegenstehen, ver­sprach aber, die Sache im Verband nochmals erwägen |x wollen. Seine gesammten Ausführungen erweckten

borgegaogen wnden. In d» Discusfion ber Vertreter d» in der Versammlung

und genauer Kevntniß beruhende Vortrag bemühte »Hälfte des gesetzlichen fich ernstlich, Licht und Schatten gerecht zu vertheilen. I Pfltchttheilrechts macht Referent führte darin lautG. Zig." aus, wie das! nichtig, sondern giebt Wirthshaus eine für das heutige Volksleben unent-1 lediglich die Möglichkeit,

brechtlicher Begünstigung des Ehegatten das Gsfttz buch etwas zu weit gegangen ist und hier Vor­schriften getroffen hat, in Folge deren leicht durch Generationen hindurch in einer Familie erworbenes und bewahrtes Vermögen und insbesondere auch

aber dem von

Grundvermögen, entgegen den RechtSanfchauungen des Volkes, im Falle einer unbeerbten Ehe der Familie verloren gehen und an entfernte Verwandte einer angeheiratheten Frau fallen kann, daß auch die Bestimmungen über die Verpflichtung zur Respektirung der für die Dienstboten anderer Eofessionen geltenden Religionsvorschiiften Mißstände herbeiführen können und Bedenken erregen, daß daneben aber das Ge- setze?werk unS mancherlei Erfreuliches bringt, wozu für die landwinhfchaftlichen Kreise in erster Linie die Verbesserung der Stellung des Pächters gehört.

das Testament nicht Pflichttheilsberechtigten dem eingesetzten Erben

in der Versammlung den Eindruck, daß die zum Verband organifirte« reelle» Gastwtrthe sich ihrer hohen Verantwortung gegenüber dem Wohl unseres Volkes wohl bewußt sind, und daß die von Seiten der Kirche und ihrer inneren Mission ausgehenden Bestrebungen zur Bekämpfung der von dem Wirths­haus ausgehenden Gefahren auf ihre weitgehende Unterstützung rechnen dürfen, sofern sie auf die that- sächlich vorhandenen Schwierigkeiten gebührend Rück­sicht nehmen.

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cSficherrt Serschlnj

mit unS, daß Franz genesen und durch Deine Tochter Therese auch glücklich geworden ist.

Eine« Augenblick hatte es bei seines Bruders Worten wie Gewitterwolken auf des Rittmeister's Stirne gelegen dann aber brach ein Heller Sonnen­strahl hervor, als er seinen Kinder» fest die Hand reichte indem er rief:Ich muß gestehen, zuerst war mir der Gedanke unerträglich, daß meine Tochter ihren altadeligen Namen mit dem eines Sängers aus bürgerlichem Stande vertauschen wollte, nun aber sehe ich endlich doch, daß es Gottes Wege sind, welche Franz und Therese zusammengeführt haben und wer wollte fich gegen solche Führungen auf­lehnen? Seit ich das gesehen, bin ich einverstanden mit der Heirath. Nun möchte ich meinerseits mir aber auch erlauben eine Bitte auSzusprecheu, welche Du, ich hoffe das bestimmt, nicht unerfüllt laffen wirst, lieber Franz. Als Gatte meiner Therese sollst D« mir herzlich willkommen sein, aber Dein Handwerk mußt Du an den Nagel häugen, denn es würde sich für Deine Frau nicht schicken, wenn ihr Mann den Konzertsaal oder gar die Bühne be­träte, selbst wenn ihm noch so reichliche Huldigungen und Ehrenbezeugungen entgegengebracht würden, in einen vielleicht dicht gefüllten Saale. Deßwegen möchte ich Dir einen Vorschlag machen. Wie Du weißt, besitze ich zwei Güter und wen» die Einkünfte derselben auch sehr geschmälert worden find durch die schwere Kriegszeiten, so wird Euch Schwalbenthal doch genug einbringeu um ein, wenn auch einfaches so doch immerhin ganz sorgenfreies Leben führen zu können. Darum gestattet mir, Euch das kleine Gut als ein, wenn auch recht verfpäteS Hochzeitsgeschenk zu verehren/

Eine Pause trat ein nach den Worten deS Ritt­meisters. Franz hatte sich aufgerichtet und blickte sinnend in den blühenden Frählmg hinaus. Vor ihm stieg noch einmal seine im fassten Werden be­griffene Künstlerlaufbahn auf. Er gedachte Jein» geliebten Freundin der Musik, von welcher er, wenigstens vor der Welt Abschied nehmen sollte, ge­dachte dann, daß keine sich um seinetwillen drängende Menschenmenge ihm ferne-hin zujubeln, ihm Lorbeeren streuen würde und malte sich endlich mit besonderer Wetzmuth aus, was sein verehrter, geliebter Meister dazu gesagt haben würde, wenn er noch am Leben wäre und gehört hätte, daß Franz Antra dieser so tüchtige Schüler, auf den n einst stolz gewesen, seine irdische Lebensaufgabe unvollendet bei Seite legen wollte.

Schon war Franz nahe daran in Hellem Uamuth zu erwidern:Nein diesen Wunsch zu erfüllen der- mag ich nicht/ als sein Blick auf das holde, bittende, fast angstvolle Gesicht seiner geliebten Therese fiel.

Erbtheils. Verletzung des

M 275

In unsagbarem Glücke strich Franz seiner jungen Frau die weißen Locken aus der Stirne und leise, statt jeder andern Antwort stimmte er Therese'S Lieblinglied an.Aennchen von Tharau ist's die mir gefällt. Sie ist mein Leben, mein Gut und mein Geld. Aennchen von Tharau hat wieder mein Herz, Auf mich gerichtet in Liebe und Schmerz. Aennchen von Tharau, mein Reichthum, mein Gut, Du meine Seele, mein Flei ch und mein Blut!"

Kam' alles Wetter gleich auf uns zu schla'n, Wir sind gesinnt bei einander zn stahn. Krankheit, Verfolgung, Belrübniß und Pein, Soll uns'rer Liebe Verknotung noch sei». Aennchen von Tharau mein Licht, meine Soun', Mei» Leben schließt sich um Deines herum, /tönte es von Meistermund g sungen in den Garten hinaus und das Vögl-in im Weidenbaume übernahm jubelnd die Begleirung dazu, als sich lang sam die Verandalhüre öffnete und Arm in Arm die beiden Herrn v. Hohendorf hinaustraten zi» dem jungen Paare.

Darf ich Dir Deine Kinder Therese und Franz vorstellen?" begann fröhlich der Onkel, indem er mit seinem Bruder vor dieselbe hintrat.

Wie ich Dir schon vor Wochen mittheilte, ge­hören die Beiden nun unlöslich einander an, und ich weiß bestimmt, Du wirst nicht böse fein, daß Dein Lebensretter nun auch Dein Schwiegersohn geworden ist, hattest Tu ihm doch einstmals versprochen Du wolltest ihm irgend einen Herzenswunsch erfüllen, und als er nun hier totkrank wurde, haben wir ihn ohne Deine besondere Einwilligung sein höchstes Be­gehren gewährt, das ihn Tag und Nacht benegte und ohne d-ffen Erfüllung et unzweifelhaft gestorben wäre. Damals hieß es rasch handeln und hätten wir Wochen darüber vergehen laffen bis eine Ant wort auf unsere Anfrage von Dir eingetroffen wäre, io hätten wir den sehnlichsten Wunsch Deiner Kinder wohl kaum noch erfüllen können. So lasse denn, ich bitte Dich, alle Vorurtheile schwinden, welche Du früher gegen diese Heirath hattest und freue Dich

Bom Bücvermartt.

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In Gieße» hatte sich dieser Tage daS Jahres-! geändert werden »vd die testamentarische Aend-rung fest deS Oberhessischen Vereins fürinue re Mission list dadurch außerordentlich erleichtert, daß das eigen- einer ganz besonders sta ken Betheiligung sowohl von! händige Testameni ohne obrigkeitliche oder notarielle Auswärts, als aus Gießen selbst zu erfreuen. Es! Mitwirkung gültig ist, d. h. eine mit Orts- und fanden da u. A. auch Verhandlungen statt über das I Zeitdatum versehene vorn Testator selbst geschriebene zeitgemäße ThemaWirth sh au S und Vo lks-Iund unterschrieb ne letztwillige Verfügung (§ 2231). leben", die durch ein sehr eingehendes Referat des! Selbstverständlich können Pflichttheilsrechte durch ein Herrn Pfarrers Fritsch aus Ruppertsburg einge-ITestament nicht beseitigt werden. Pfiichttheilsrechte leitet wurden. Der auf eindringendem Studium der! hat außer erbbcrechligten Abkömmlingen und Eltern in Betracht kommenden Verhältnisse und Litteraturlauch der Ehegatte. Der Pflichlheil beträgt die

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(Nachdruck verboten.)

Starke Liebesfäden.

Novelle von B. Altmann.

(Schluß.)

Monate sind verflossen seit jenem Hochzeitstage. Vergangen schien inzwischen der böse harte Winter, eS war wieder Frühling geworden und Heller Sonnen­schein lag auf dem frischen Grün der zu neuem Leben erwachte Bäumen und Sträucher. Auch die lustigen, gefiederten Säuger waren heimgekehrt aus der Fremde und hatten fröhlich ihr Reisegepäck bet Seite gelegt, um einen trauten Gruß der alten Heimath zu­zurufen.

Auf einer morschen Hängeweide saß ein lustiger Buchfink und zwitscherte seine altbekannten Lieder in die klare Frühlingsluft hinein, legte das Köpfchen ein wenig auf die Seile und warf dann und wann einen verstohlenen Blick nach dem jungen Menschenpaare, welches ihm gegenüber in der traulichen Veranda saß, mit stillen, glücklichen Gesichtern und sich von der warmen Sonne bescheinen ließ. Der junge Mann ruhte in Decken gehüllt in einem be­quemen Lehnstuhle und hielt zärtlich eine der weißen, chmalen Hände Therese'S in der seinen, indem er nachdenklich sagte:Du bist noch so jung, mein Liebling, aber dennoch hast Du schneeweiß 8 Haar und hast das ganz allein der Sorge und Noth zu verdanken, welche Dir in langen Monaten schwer» Jrankh-it Dein böser Mann bei eitet hat. Und dennoch kannst Du ihn trotzdem lieb Haven?"

Die Liebe zu Dir ist eS ja eben gewesen, welche mein Haar »bleichen ließ in der vollen Jugend- llraftl" »widerte ernst There e,aber daS schadet auch nichts, denn ich glaube, mein weißes Haar wird auch Dir nicht unangenehm sein. Die Hauptsache ür uns Beide bleibt doch die, daß Du dem Tode abgerungen und mir dadurch von neu.m ge­schenkt bist."

r Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain. Jllustrirtes Sonntagsblatt. »**""

Da fühlte er deutlich, vor dem Blicke ihrer Augen mußten alle seine eigenen Wün che und Pläne und alles Auflehnen gegen ihres Vaters Wille» schwinden wie Nebelwolken vor dem Hellen Sonnenlichte und und fröhlich erwiderte er:Ich bin entschlossen, Ihren Bitten Gehör zu schenken, Herr Rittmeister, und um Therese'S Willen Alles aufzugeben was ihr Stand und Name von mir verlangt, denn in der Thai sie bat daS tausendfach um mich verdient."

Bei diesen Worten drückte Franz einen innigen Knß auf ihre weiße Sttrne, während ein dankbar» Blick aus zwei strahlenden Auge» feinen schweren Ent­schluß reichlich belohnte.

Der Buchfink in jener alten Weide ab» schmetterte ein Jubellied nach dem andern in die stille FrühlingSwelt hinein, als wollte er in Franz'S Namen rufen:

Aennchen von Tharau, mein Licht, wein« Sonn', Mein Le e» schließ' ich um deine» herum."

blatt" undV erloosunasliste der! gehalten auf ber vierten Generalversammlung beS VereinS- _ - . . - , . , ,, .|AusschussesberLandwirthschastSkammerfürbenRegierungS-

Äfl L preußischen Klassenlotterie Ibezirk Cassel von Heinrich Otto Lehmann, Proseffor

[ werden von allen Postanstalten, Landbrief- bcr "**» Marburg.

trügern, in der Expedition (Markt 21) sowie.

k behrliche und nützliche Einrichtung und welch' ein Iden Pflichttheil zu fordern. (§§ 2303 ff). Der s bedeutsamer Factor in unserem gesammte» gewerb-1 Inhalt des Testaments kann fich auch auf Ver- lichen Leben das Gastwirthsgewerbe sei. GeradeImächtnisse beschenken.

deßhalb aber sei die vielfach ungesunde Entwickclung! Endlich sei noch darauf hingewiesen, daß der des WirthShauses auch eine große Gefahr für unser! testamentarische und der Vertragserbe so gut wie der t Volksleben geworden. Redner weist statistisch und! gesetzliche Erbe auf Grund Glaubhaftmachung s ineS : durch zahlreiche Zeugnisse von Nationalökonomen und!Erbrechts vom Gericht die Ausstellung des Erb-

Aerzten nach, in welch' furchtbarem Maße der falsch eins erwirken kann (§ 2253). Der Erdschein = hoch gesteigerte Alkoholgenuß den Wohlstand, die! hat die Vermuthung der Richtigkeit für sich. Auf E Gesundheit und die Sittlichkeit unseres Volkes schädige; I Grund des Erbscheins erfolgt nach § 36 der Grund- ' er macht für diese gefährliche Entwickelung des I buchordnung die Eintragung deS Erben als RechtS- WirthShaufeS die gesteigerte G en u ß su ch t!Nachfolger in das Grundbuch. Verfügungen des und Vergnügungssucht in allen!durch Erbschein Legitimilten über Gegenstände der Ständen, die schrankenlose Concurrenz, wie sie!Erbmasse muß fnner auch bei etwaiger Unrichtig- namentlich durch die großcapitalistischen Brauereien! feit des Erbscheins der wahre Erbe gelten lassen, so- besöidert wird, und die vielfach so schlechten socialen! fern nur der Erwerber der Gegenstände oder Rechte Verhältnisse, namentlich die schlechte» Wohnungen! gutgläubig war (§ 2366).

verantwortlich, und ruft Staat, Kirche und innere I Die Erbfolge in den Nachlaß eines Verschollenen Mission zum Kampf gegen diese Schäden auf. Der list wesentlich früher möglich, als nach dem jetzt geltenden Staat könne durch gesetzgeberische Maßregeln helfen,!gemeinen Recht. Denn die Todeserklärung ist schon durch Aenderuuge» in dem Gesetz über Schankwirth-inach zehnjähriger Verschollenheit zulässig, beivermuth- schäften und ein Trunksuchtsgesetz. Gegen den Wirths-1 lichem Umkommen in einer ganz bestimmten Gefahr,

anwesenden Gastwirthe, Herr Stadtverordneter! Verschollenheit gerathen find. Wer seit 1889 vn- Reinemer von Darmstadt, den Ausführungen des «schollen ist, kann also 1900 für tobt erklärt werden Referenten in vielen Stücken bei, und betonte, wie!(v»gl. Einführungsgesetz Artikel 161).

sehr eS dem srganistrten Gastwirthsgewerbe um! Mit einem Wort möchte ich endlich noch hin Hebung des Standes nicht blos in wirthschaftlich»! weisen auf die auch für landwirthschaftliche Vereine Beziehung, fonbern auch in persönlicher sittlicher I wichtge Bestimmung, daß jeher Verein, dessen Zweck Tüchtigkeit zu thun sei. Die Mißstände würden von! nicht auf einen wirthschaftlichen Geschäftsbetrieb ge- alleu reellen Gastwirtheu selbst am meisten empfunden. I richtet ist, von Einführung des neuen Gesetzbuchs Sie trügen aber daran dir wenigste Schuld, da sie!an durch bloße Anmeldung zudem vom Amtsgerichte vielmehr eine Folge der Verhältnisse feien. Eslzu führenden Veieinsregister das Recht der juristi fordert vor Allem eine Einschränkung d e r! scheu Per sör. lichtest erwerben kann (§ 21).' Dadurch Concessionen, die es den bestehenden Wirth-1 erlangt er Beschränkung der Haftung auf daS Vereins- fchaften ermögliche, ohne zweifelhafte Zugmittel im! vermögen, Möglichkeit des Abschlusses aller Rechts- Concunevzkampf zu bestehen. Die Gastwirthe seien I geschäfte Namens des Vereins durch den Vorstand, für alle Maßregeln zur Bekämpfung der Unsittlichkeit! insbesondere auch die Fähigkeit zum Erwerbe zu haben, sofern sie ihnen nicht den Existenzkampf!p,n Grundeigenthum auf den Namen des Vereins, unmöglich machten. Auch mit der Fernhaltung der! Ueberblicken Sie, meine Herren, den Kreis von foitbildungsschulpflichtigen Jugend seien sie einver-I Bestimmungen unseres künftigen Reckte?, die ich standen, wenn nur die Wirthe für bfe Durchführung! Ihnen bei der Kürze ber Zeit mehr anzudeuten als nicht verantwortlich gemacht würben, was unmöglich! zu besprechen in b» Lage war, so werben Sie viel- fei. Auf eine aus der Versammlung an ihn gestellte gleicht mit mir die Empfindung haben, daß in er

E deren «ratt-bettagen D«» neue Bürgerliche Gesetzbuch

ÄreUblatt* für die Kreise Marburg un I un^ Buchungen zur Ksndwirlhschast. Kirchhain,Illustriertes Sonntags I Dortrag,

von unseren Filial-Expeditionen in Kirchhain,! wenn die Ehe beerbt ist, d. h. beim Tode d-s »st- R-ust-dl und W-tl-r enWngenommen- |

' a D ° »diesen und dcm überlebenden Gatten fortgesetzte Güter­

gemeinschaft statt (§§ 1482 ff.).

Das gesetzliche Erbrecht ist natürlich nicht unab­

änderbar, eS kann durch Erbvertrag wie durch Testament

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Erscheint täglich auß» et Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. T)STAl Änyigtn nehmen entgehtH« Expedition dieser SlatM, die Annoncen-

Onattalr-AbonnementS-PreiS bei der Expedition 2 Mk., bei allen y Dureaux von Haasenstrin 4 Kogler, Frankfurt a. M., Cassel, Magve-

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Mtaw Zeil« oder bmn Ran» 10 Pfg., Reklamen: die Zttl. 25 Pfg. D0NNerstag, ^4. N0veUwer 1898. t. L Dani« 4 Co, Frankfurt «. ». - - -

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