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Wöchentliche Beilagen: Kreisblatt für Ne Kreise Marburg und Kirchhain
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PaÜe» Zeile oder deren Ran» 10 Pfg., Reklamen: die Zeile 26 Pfg. 24. JlDDCniPCt 1898. E L Daube k <la Frmmurt a M. Berkin. Hannover. Pari» x.
Deutsches Reich.
Berlin, 22. Nov. Das deutsche Kaiserpaar passirte heute früh 7 Uhr auf der Fahrt nach Pola bei guter Gesundheit Brtudist.
— Eine der ersten gesetzgeberischen Vorlagen, welche den Reichstag in feiner nächsten Tagung beschäftigen werden, dürste das B a n k g e s e tz sein, welches sich u. A. aus dem § 41 drS Gesetzes vom 14. März 1875 nothwendig macht.
— DieGeueralkonferenz der Eisenbahn e» Deutschlands dürfte fich in ihrer nächste» Sitzung voraussichtlich auch mit einem Anträge ans Gleichstellung der Räucherfische mit den frischen Fischen in der Eisenbahnfracht zu beschäftigen hab«.
— Wie auS München telegrophirt wird, antwortet der StaatSrechtslehrer Professor v. Seydel heute auf die neuerlichen Ausführungen deS Professors Zorn in Königsberg zum lippe scheu Thronfolge st r e i t. Seydel hält seine Behauptung aufrecht, daß die Verfassung von Thronfolgestreitigkeiten nichts weiß, und betont, die Urheber der Ver- fafiung hätten die von Zorn empfundene innere Noth- wendigkeit für die Zuständigkeit des BundekratheS in
Erstes Blatt
Ein socialer Schaden
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betrachten. Taucht irgendwo Roth und Elend f, so wird die Schuld heran immer nur der rthschastlichen Entwicklung zugemessen. An die crantwoitlichkeit der Einzelpersonen, an den ge- altigen Einfluß sittlicher Faktoren auch auf dem ibtete des materiellen Wohls aber denken nur enige.
Da ist eS denn mit Freuden zu begrüßen, wenn »mal in socialpolitischen Untersuchungen auch der utheil sittlicher Zustände oder Verfehlungen an dem, aS mau sociale Frage nennt, zu gebührendem Richt-
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picher Städte über das Anwachsen des kommunalen »ufwandS für Armen-Unterstützung haben sich in letzter Zeit außerordentlich gcm hrt. Wie dem aber auch fein mag, jedenfalls ist hier einmal von der ttlichen Sette her zur Beurthetlung deS socialen flends ein wichtiger Beitrag geliefert worden.
Durch daS Reichsgesetz vom 12. März 1894 »ird zwar derjenige mit Haft oder Geldstrafe bis zu 150 Mark bestraft, welcher sich ttotz der Aufforderung er Behörde seiner Unterhaltungs-Pflicht, obuo.,1 er «stände ist, ihr nachzukommen, derart entzieht, daß remde Hilfe in Anspruch genommen werden muß Die Erwartung, daß auf diesem Wege eine Befferung et Verhältnisse herbetgeführt werde, hat sich indcß icht erfüllt. Die von dem deutschen Verein für lrmen-Pflege und Wohlthätigkeit in den Jahren 1896 und 1897 veranstaltete Enq röte läßt vielmehr llkeunen, daß der Mißstand im WachSthum begriffen ist. In 113 Städten mit 7,8 Millionen Einwohnern mrbeit nicht weniger als 6632 Fälle covstatiert, in reichem pfl chtoergeffene Männer ihre Familie im Stiche gelassen hatten. ES handelt sich dabei um UN) 20000 Frauen und Kinder. Dabei ist nicht »ßer Acht zu laffen, daß nur solche Fälle gerechnet ind, in welchen die böswillige Vernachlässigung er Nährpflicht in einer jeden Zweifel ausschlteßenbeu Leise festgestellt wurde. Beispielsweise sind in ireslau 491, in Dresden 498, in Leipzig 464 »lcher pflichtvergessener Männer gezählt rooroen. öeiterhin hat die Enquete deS genannten Vereins estgestellt, daß die Fälle der Pflichtversäumniß fich 1 bedenklichstem Maße gerade bei den im arbeits- Shigsten Alter stehenden Männern mehren. Was »blich den Beruf anbetrifft, so ertfielen von den estgestellten 6632 Fällen 5665, also fünf Sechstel, mf die Handarbeiter-Klasse.
Ob dem Uebel nur durch eine Verschärfung der «gedrohten Strafe oder durch Ueberweisung der Schuldigen in geschloffene Anstalten mit Arbeitszwang wirksamer zu begegnen sei, muß weitern und ein ehender» Erwägungen Vorbehalten bleiben. Soviel bet steht fest, daß die SocialdemoktaÜe ein gut Heil der Schuld an den geschilderten Zuständen lägt. Die eifrige Theilnahme an der socialdewo- ratisch politische» und socialdemokrarisch-gewerkfchaft- chaftlichen Thätigkest verschlingt bei zahlreiche» Irbeiter» das Jutereffe für alles übrige, entfremdet le dem Hause, verführt sie zu unnütze» Ausgaben, ewöhnt sie an übermäßigen Alkohol Genuß und et» ölet schließlich jede Emp'änglichfttt für die rein-n nb edeln Freuden des Familienlebens. Auch unter iefetn Gesichtspunkte erscheint dcßhalb die Bekämpfung et Socialdemokratie als sittliche Verpflichtung, der ch niemand entziehen darf, dem daS Wohl seines wlkS ernstlich am Herzen liegt.
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klangt. So hat der Verein für Armer pflege und Ir Wohlthäiigkeit neuerdings die Frage erörtert, ■- 1 welcher Weise auf HauSbaltungsvorstände ein« ewirkt werden kann, die der UnterhaltungS- bt trotz z 1 flicht gegenüber ihrer Familie nicht nach- chen muss« ommen und diese der öffentlichen Armen-Pflege aalt Glyceit eimfallen lassen. Vermuthlich ist die finanzielle cin-r ll-a üdeutang bet Angelegenheit das treibende Motiv v ir ihre Behandlung gewesen; denn die Klagen zahl
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. ■ Tine sittliche Seite der socialen Frage wird Mi 00 j ktder viel zu wenig beachtet. Der Zug der Zeit 4 ÖuM stht vielmehr dahin, alles unter rein wiithschaftlichen er, besser gesagt, grob materiellen Gesichtspunkten
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Umschau.
Wie nicht anders zu erwarten, ist auf dem in Serlin soeben abgehaltenen außerordentliche» Ber- andstage des LeutralverbandeS entfcher Bäckerionungen nahezu ein
stimmig die Aufhebung der bekannten Bundesrathsverordnung, durch welche für die Bäckereien ein Maximalatbeitstag von 12 Stunden eingeführt ist, oder, falls dies nicht angängig sei, die Ersitzung deS Moximalarbeitstages durch Einführung einer Minimal-Ruhezeit verlangt worden. Es ist zu wünschen und zu erwarten, daß die Anregung des CenttalverbandeS bei bet Regierung gebührende Beachtung finden wird; denn der jetzige Zustand ist in der That unhalibar. Daß der Moximalarbeits- tag von 12 Stunden ohne die Gefährdung der Existenz zahlreicher kiliner und mittlerer Bäckereibetriebe nicht streng durchgeführt werden kann, unterliegt keinem Zweifel mehr; man hilft fich eben dadurch, daß von einer solchen flrergen Durchführung der Bestimmungen der BundeSiathsverordnung in zahlreichen Fällen abgesehen und gegenüber Verstößen gegen dieselbe daS Auge zugedrückt wird. Das schävigt aber das Ansehen von Gesetz und Behörden. Auch die ReichSkommisfion für Arbeiterstatistik, nach deren Vorschlägen der 12stündige Maximalarbeitstag für das Bäckereigewerbe eingeführt worden ist, hat sich seitdem m hr und mehr dafür entschieden, den Schutz der Geweibegehilfeu bei Kleingewerben »icht in der Begrenzung bet Arbeitszeit, sondern in der Festsetzung einer Minimal-Ruh zeit zu suchen. Es sollte uns freuen, wenn durch die erwähnten Beschlüsse des Centtaloerbandes der Bäckerinnungen der Anstoß gegeben wäre, um endlich zu einer, sowohl den Interessen bet Meister, als denen der Geselle» entsprechende» Regelung deS Bäckereigewerbes zu gelangen.
Trotz unserer gestrigen Erklärung, daß der Entwurf zu einem Fleischbeschau-Gesetz noch nicht fertig g> stellt ist, finden sich in bet Tagcspr.sse fortdauernd Miltheilungen i er den vermeintlichen I halt deS zu erwartenoen Gesetzes. So wird merkwürdiger Werse behauptet, daß der Entwurf eine Bestimmung über eine den Importeuren ausländischer Fleischwaaren im Falle der Zurückweisung einer als unzulässig befundenen Sendung zu gewährende Entschädigung enthalte, oder wenigstens, daß eine solche Entschädigungsfrage von der Regierung in Eiwägu g gezogen werde. Es ist, so schreibt die »Nov. Allg. Zkg.', erstaunlich, daß eine derartige Vcrmuthung auftauchen kann. Wenn im Dentscven R-iche eine all ctneine obligatorische Fleischbeschau, welche dem d urschen Volke den Genuß von gesnndbeitltch ciuwavdsfreirm Fleisch sichern soll, ein- gefüh't wird, dann ist es s lbstverständlich, daß dem Ausl nde niat das Privil gium der Einfuhr von Fleisch und Fleischwaaren zugestanden werden kann, welche vor der Zulassung zum Consum einer gleich- werthigen Fleischbeschau nicht unterworfen gewesen find. Unter der Herrschaft einer allgemeinen obligatorischen Flei chbeschau würde der Import aus- ländischer Fleisckwaaren, wie das ohnehin schon der Fall ist, erst reckt eicht etwa als ein Recht, sondern als eine Vergünstigung erscheinen. Niemand ist gezwungen, Fleisch und Fleischwaaren zu importiren, und daher darf wohl Niemand den Anspruch auf Entschädigung erheben, wenn sein freiwilliger Jm-> Port auf Grund einer auch für unsere eigenen Produkte unbedingt geltenden Fleischbeschau zmückgewiesen werden mußte. Wer sollte denn auch die Entschädigung zahlen? DaS Deutsche Reich, welches den Import nicht veranlaßte, sicherlich nicht. Ob der Importeur bei dem Producenten seiner Waare Entschädigungsansprüche geltend machen kann oder nicht, ist eine Privatsache, welche das Deutsche Reich nichts angeht. Jedenfalls br steht diese sonderbare »Entschädignngsfrage' für das Deutsche Reich »icht, hat auch niemals bestände» und kann darum auch nicht den Gegenstand der Berathunge» bilden.
Lütgenaus geführt habe», verweigerte. „Genosse" Gerisch verschanzte sich dabei hinter das »Interesse der gesammten Partei"; dieses Jutereffe aber gewinnt dadurch ein recht mysteriöses Ansehen, und daS social- demokratische Princip unbedingter Oeffeniltchkett und unbeschränkter Meinunzsfteiheit ebenfalls. Einen sonderbare» Eindruck machte es ferner, als »Genosse" Gerisch die Sache auf daS pekuniäre Gebiet hir überspielte und äußerte, falls die Dortmunder Socialbemokrate» fich nicht der, ohne Angabe der Gründe, gefällten Entscheidung des Partetoorstandes füge» wollten, müßten fie für die Anbahnung anderer EigenthumSverhältniffe an dem Geschäfte der »Arbeiterzeitung" sorgen. Man stehl also, daß die Parteileituug mit dem allmählichen Erwerb der socialdemokratischen Preffe den ganz bestimmten Zweck verfolgt, für die „Genossen" nur das zur Lektüre zuznlaffen, waS parteiamtlich approbirt ist. Die Dortmunder haben fich jedoch durch Herrn Gerisch nicht etnschüchteru lassen, fie haben eine Resolution angenommen, in der die Entlassung Dr. Lütgenaus als zu Unrecht geschehe» gekennzeichnet wird, und die Abficht ausgesprochen, entweder dem Parteivorstande die Zeitung wieder abzunehmen oder ein anderes Preßorgan für Dortmund zu gründen. In der Parteicouferenz fiel unter andere» persönlichen Zuspitzungen auch die Behauptung, ein »Parteibeamtet,' „Genofle" Lehmann aus Dortmund habe gesagt, ih» würde der Parteivorstand nicht hinauswerfen, sonst würde er de» gesammten Parteivorstand vor de» Staatsanwalt bringe». »Genosse" Gerisch erwiderte daraus, wen» Lehman» dies gesagt habe, fei er nicht Werth, auch nur »och eine Stunde in der Partei zu bleiben. Man wird nun abzuwartc» haben, ob fich an den »Fall' Lütgenau ein »Fall' Lehmann anschließen und wie die ganze für die socialdemokratische Parteileitung recht unangenehme Geschichte endigen wird.
Zwischen Frankreich und Italien ist endlich wieder ein Handelsvertrag abgeschloffen worden. Gestern sind zwischen Beiden bereits die neuen Wein- zölle aus ihm in Kraft getreten. Die Unterhandlungen datirten seit 1896, nnb zwar waren die Kabinette von Berlin und Wien von allen Phasen derselbe» nicht nur genau informht, sondern unterstützten auch Italien dabei nach Kräften. Der ital enische Minister des Aeußeren Canevaro erhielt gestern den Groß- cordon bet Ehrenlegion. — Am 22. November gingen in Paris die vom Caflationshofe zur Aufklärung Dreysus' über die Ursacken der Revision bestimmten Aktenstücke nach Saint Nazaire ab. Von dort fährt am Sonnabend ein Dampfer nach Martinique. Dreyfus wird Mitte December im Besitze der Akten sein und seine Denkschrift ausarbeiten können. — Picquart empfing gestern stütz Morgens den Besuch Labori's im Militärqefängniß. Um halb zwölf Uhr erschien eine geschloffene Droschke, dir Picquart in Begleitung eines OsficierS in Civil bestieg. Picquart trat durch die Seitenp'orte in den Justizpalast und erschien kurz vor zwölf Uhr im Saale des Caffations Hofs, kehrte aber nach drei Stunden ins Gesängniß zurück, ohne verhört worden zu sein. Der Caflations- hof vernahm zuerst Boisdeffre und wieder Gonse. Picquart ist für heute wieder bestellt.
Der »Fall Lütgenau' macht der socialdemokratischen Parteileitung große Sorgen, und droht, über die lokale Bedeutung, die ihm bisher »och beigelegt werden mußte, hinauS- zuwachseu. Nachdem die Dortmunder »Genofle»' sich schon Tags vorher in einer Versammlung gegen den »Berliner' Parteivorftand ereifert, wurde am Sonntag behnfS Entscheidung deS „Falles' eine Parteikonferenz einberufen, der im Auftrage des ParteivorstandeS »Genofle' Gerisch beiwohnte Indessen für den Vorstand ist die fiebenstündige Konferenz ohne jeden Erfolg geblieben. DaS Gezänk und die persönlich-Vertächtigung scheint aber dabei die Hauptrolle gespielt zu haben. Besondere Erregung verursachte begreiflicher Weise die Erklärung Geiisch's, womit er im Auftrage der Parteileitung die Bekanntgabe der Gründe, welche zur Entlassung Dr.
solchen Fällen so wenig empfunden wie er; Professor Seydel müsse dem BundeSroth daS Recht, mit einem exekutiven Unheil einen Fürsten vom Throne zu weise», abspreche», weil er befugt sei, die Legitimation deS Bevollmächtigten znm Bundesrath zu prüfen. Die Thronfolge in Lippe fei eine Staatsangelegenheit des Staates Lippe-Detmold, nicht des Staates Schaumburg-Lippe, und der Anspruch des Fürsten von Schaumburg - Lippe sei ein rein persönlicher. Eine Unterscheidung zwischen dynastischen und Staats» intereff n zu machen, werde deute als vollberechtigt nicht mehr angefochten. Wolle der Fürst von Schaumburg-Lippe etwas im Staate Lippe-Detmold, bann müsse er fich auch dessen Rechtsordnung gefallen lasten. Seydel geht auf die Reform des Ebenbürtigkeitsrechtes nicht ei», erklärt es vielmehr als da» dringendere Bedürfniß, den unerfreulichen lippeschen Handel aus der Welt zu schaffen, damit der Landschaden nicht znm Reichrschaden werde. Die lippe- detmoldische Gesetzgebung könne absolut «icht daran gehindert werden, eine zweifellose Landesangelegenheit nach ihrem Ermessen zu ordnen.
Ausland.
Oesterreich-Ungar».
Triest, 22. Novbr. Heute wurde die Ver« handlang gegen 37 Personen zu Ende geführt, welche wegen Ausschreitungen gegen die in den Steinbrüchen bei Nabrestria beschäftigten italienischen Arbeiter an- geklagt waren. Vierzehn wurden steigesproche», die U-brigen zu Freitsstrafen von 14 Tagen bis zwei Jahren verurtheilt.
Frankreich.
Paris, 22. Nov. Im heutigen Ministerrath theilte der Minister der Colonieen mit, daß die Schriftstücke, die der Eassatious! of dem Hauptmann DreyfuS z» übersenden ar geordnet habe, auf einem Postdampfer am 26 November nach der Insel Martinique abgehen soll n und am 10. December auf der genannten Insel cintr ffen werden. Sie würden dort von dem Stationeschiff der Strascolonie Guyana abgeholt werden, um nach Coy nne gebracht zu werden. Von fort würden fie nach der T-ufels- insel befördert to.rben. Es handelt fich bekanntlich um das Schreiben des Justiz-* inisters Sariirn an den Generalstaatsauwalt mit der Aufforderung, die Revision einzuleiten, sowie um das Plaidry r des Generalstaats anwalts Manau vor dem Cassatwns- hose. — In Betreff der verschiedenen Meldungen wegen der Angelegenheit Picquart bemerkt der Temps, nach seinen Erkun'iaungen sei brr Mili är- gouverncur von Paris, Zur linden en tschloffen, seine Verfügungen sehr bald, wahrscheinlich am nächst!» Donnerstag, zu treffen. Falls der Militär« gouverneur Picquart vor ein Kriegsgericht verweise» sollte, würde fich für ihn die Fraae erhebe», ob er zugleich den Termin für den Zusammentritt des Kriegsgerichrs bestimme» oder ob er diesen Zusammentritt des Kriegsgerichts wegen der schwebenden Untersuchung deS EassationshofeS bis auf weiteres vertagen solle. Dieser letztere Fall scheint indessen nicht den Vorzug zu haben. Die „Siberte" berichtet, der heutige Ministerrath habe fich deS länger» mit dem Falle Picquart beschäftigt. Nach dem Schluffe habe der Miursterpiärident in der Mittheilung an die Preffe erklärt, die Regierung habe niemals die Absicht gehabt, auf den MilitSrgouvernepr Zurlinben einen Druck hinsichtlich seiner Entschließungen in dieser Angelegenheit auszuüben. Man hatte nämlich verbreitet, Freycinet habe dem Ersuchen einer Anzahl von Senatoren und Abgeordnettn uachgegeben und Zuilindeu die politischen Vortheile vorgehalten, die ans einer Vertagung seiner Entscheidung über Picquart und auS einer vorläufigen Haftentlassung sich ergeben würden. Zmlinden habe fich aber auf feine persönliche Veranlwortlichkeit berufen und erwidert, feine Pflicht gebiete ihm, nach feinem Ermessen zu handeln und fich streng an die Vorschriften des MilitärstrafgesetzeS zu halte». Die Antwort Zurlivdens sei so formell gewesen, daß man daraus habe ersehen können, er werde eh-r sein Amt niebcrlegen, als fich an einer 60m« bination zu tutheiligen, die dem Ansehen der Militär- justiz Abbruch thnn könnte. Z», linden habe fich jedoch geneigt gezeigt, mit seiner Entschließung über Picquart zu warte», bis er vor dem Cassationshof verhört worden sei. Ans diese Weise habe er verhindern wollen, daß die Zeugenaussage PlcquartS an Werth verliere, wenn er hätte angeben müssen, daß von der Militärbehörde gegen ihn Anklage erhoben fei. — Die »Droits de l’homme" theilen mit, daß bei einer Haussuchung, die vorige Woche