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Wöchentliche Beilagen: KreisSlatt fitr Vie Kreise Marburg nn- Kirchhain.

>. JNustrirtes Sonntagsblatt.

^WMUMS!

JE 261

Srfcheint täglich außer ar, Wrrktag-n nach $r :<* uni Feiertagen. Qua ttrLs-AbonnrmkntS-Preis bei der Expedit! ; 2 Mk., bei _ alten Postämtern 2,25 Mk. (exkl. Best-llgrld) Jnb wnsgebühr: die m- kpaLen» Zeil« »der btrtn Raum 10 Pfg., -en; di« Zeil« 25Pfg.

Marburg

Sonntag, 6. November 1898.

Anzeigen nehmen «nt^ezen: di« Expedition diese; Blatt««, di« Annoncen» Bureaux von Haasentzrin & Bögler, Frankf i.t a. M, Casiel, Dtagd«» b»ra, Wir«; Rudolf Moffe, Frankfurt e. M., Berlin, München. KAo; ». ß. Daube & Ls., Fremkfurt «. R. iberkin, Hannover, Parts x.

33. Jahrg.

Man rauche nur den feit 1880 bewährten und wohl- schmeckenden Holland Tabak, 10 Pfd. franko 8 Mk., br B. Becker in Ecesen a. Harz.

Zweites Blatt.

Streikposten.

Das hanseatische Ober. Landesgericht hat kürzlich die Frage: Sind die Schutzleute be­rechtigt, daS Streikposten stehen zu verbieten? in letzter Instanz zustimmend beantwortet. Der Sachverhalt ist folgender: Bei einem Streik hatten sich einige Streikende als Posten" in der Nähe der Fabrik aufgesteklt; patrouillirende Schutzleute wiesen diePosten" weg Diese leisteten der Weisung anscheinend Folge, kehrten aber, sobald die Lust rein war, wieder auf ihren Platz zurück. Sie erhielten deshalb Strafverfügungen, legten indessen dagegen Berufung ein. In der Be rufunz wurde klargelegt, daß das Streikpostenstehen nicht durch die Straßenordnung zu verbieten sei. Diese Ansicht wurde von allen Instanzen' verworfen, und das OberlandeSgericht hat die Angeklagten nun­mehr endgiltig zu den Strafen und zur Tragung der Kosten verurtheilt.

In der Begründung des Urtheils heißt e8:Die Schutzleute dürften annehmen, daß durch Streik­postenstehen die Ruhe und Ordnung auf der Straße gestört werden könne, deshalb hätten sie auf Grund des § 73 der Straßenordnung die Angeklagten aufforoern können, sich gänzlich aus der Nähe der Fabrik zu entfernen. Die Anordnungen der Schutzleute seien deshalb subjektiv berechtigt gewesen, und die Angeklagten hätten denselben un­weigerlich Folge leisten müssen." Das hanseatische Oberlandesgericht hat sich, wenn es auch früher ent­schieden hatte, daß dem durch Streikposten auf Arbeitswillige geübten Terrorismus durch den so­genannten groben Unfug-Paragraphen nicht gesteuert werden könne, nunmehr praktisch auf denselben Boden gestellt, den andere Oberlandesgerichte beispiels­weise das in Breslau einnehmen, die das Streik­postenstehen unter allen Umständen als groben Un­fug ansehen und dementsprechend bestrafen.

Die Streikposten sind in der sozialdemokratischen Partei zu einer stehenden Einrichtung geworden. Die Wühler, die die Streiks Hervorrufen und letten, erhalten ans der Streikkasse ansehnlicheDiäten . Sie haben also ein Interesse daran, daß die Arbeit möglichst spät wieder ausgenommen wird; denn je länger der Streik dauert, desto mehr verdienen sie. Um nun die Masse beherrschen zu können, brauchen sie einen willfährigen Stab von Leuten. Hierzu gehören die Streikposten. Diese werden in der Regel ebenfalls aus der Streikkasie bezahlt; sie sind also auch an dem Fortbestehen des Streiks interessirt.

Die Hauptaufgabe der Streikposten ist, die Arbeitsstelle zu überwachen und zu verhindern,^ daß diejenigen, die arbeiten wollen, die Absicht ausführe». Daß es di- Streikposten nicht bloß bei sanftem Zu­reden bewende» lassen, sondern daß sie auch Gewalt nicht verschmähen, um ihren Zweck zu erreichen, ist wiederholt gerichtlich festgestellt worden. Tin Arbeits­williger gilt eben in den Augen der Streikposten als minderwerthig. Stellte doch ein sozialdemo­kratisches Blatt kürzlich die Arbeitswilligen sogar wiit Berbrechern auf eine Stufe, indem es schrieb: Der Streikbrecher so nennen die Sozialdemo- ikrateu einen Arbeiter, der den Ausstand nicht mit­macht ist in der That ein Verbrecher, nicht im Sinne oes geltenden Strafgesetzbuches, aber in dem Diel höheren und viel maßgebenderen Sinne des ungeschriebenen, im Herzen des arbeitende» Volkes lebenden Rechtscodex und Ehrgefühls. Wer seine Klassengenossen durch Boykott oder Sireikbruch oder einen anderen Verrath an der Erringung einer besseren Lebenshaltung, einer größeren Bildung und einer höheren Kulturstufe hindert, der ist ein Ver brechcr, und zwar eia größerer Verbrecher als der Dieb, der stiehlt, als der Räuber, der einbricht.

Wenn nun auch, wie das hanseatische öber= landesgericht zutreffend hervorgehoben hat, in dem System der Streikposten eine Belästigung und Be­unruhigung des Publikums liegt, die zu verhüten eine Aufgabe der Potizei sei so darf doch nicht ver­gessen werden, daß in erster Linie die Arbeits­willigen durch die Streikposten belästigt und beunruhigt werden. Jedenfalls zeigt daS Urtheil des hanseatische» Oberlandesgerichts wieder einmal, wie nothwcndig es ist, dem Mißbrauch der Eoalittons freiheit gesetzlich entgegenzutreten.

Die Gustav Adolf-Stiftung erhebt morgen, Sonntag den 6. November, für ihre Stiftungszwecke eine Kirchen-Collecte. Im Hinblick hierauf sei des segensreiche» Wirkens dieser Stiftung hier besonders gedacht.

Die erste Anregung zur Begründung des Vereins gab die Feier, welche am 200jährige» ErinnerungS- tage des Todes Gustav Adolfs am 6. November 1832 zu Lützen veranstaltet wurde. Dem Retter unserer Kirche wollte das dankbare protestantische Deutschland ein Denkmal errichten. Die durch ganz Deutschland veranstaltete Sammlung ergab einen so reichen Ertrag, daß nach Bestreitung der Kosten des Denkmals ein beträchtlicher Fonds verblieb, welcher ans Vorschlag des Domherr» D. Großmann in Leipzig durch Zinsen und neue Sammlungen verstärkt, die Mittel bieten sollte, bedrängten evangelischen Ge­meinde» in der Zerstreuung die Erbauung und Er­haltung von Kirchen und Schule», sowie die Unter» ;aliung ihrer Geistlichen oder Lehrer zu ermöglichen. Inb so wurde noch im Jahre 1832 beschlossen, dt-s Werk der christlichen Liebe unter dem NamenGustav- Adolf-Stiftung" zu gründen. Zunächst war diese Stiftung in aller Stille als DreSden-Leipziger-Verein thätig, seine Wirksamkeit erstreckre sich bald auf evangelische Gemeinden in und außer Deutschland, welche in Noth fgerathen waren, und wurde so ein allgemeines Institut der ganzen evangelischen Kirche. Im Jahre 1841 aber erließ'der Hofprediger D. Zimmer­mann in Darmstadt einen begeistertenAuftuf an die protestantische Welt", des Inhalts, daß, wenn die römische Kirche durch Vereine für die Ausdehnung ihrer Kirche unter den Protestanten arbeite, auch den Protestanten eine heilige Pflicht erwachse, ebenso ihre Glaubensgenossen in der Zerstreuung unter der römischen Kirche zu stärken und zu bewahren. So erwachte in den verschiedensten Gegenden Deutschlands dasselbe Bestreben, und nun verband sich die sächsische Gustav- Adolf-Stiftung mit dem von Zimmermann begründeten Verein. Im Jahre 1842 kam der Gesammt-Verein zu Stande, dem 1844 a»ch Preußen beitrat.

So ist unser Verein als ein nothwendiges Er- gebniß der Geschichte unserer evangelischen Kirche in's Leben getreten und hat mit reichstem Segen unter Gottes Gnade in die Ferne hinaus und von dort auf die evangelische Kirche zurückgewirkt.

Gegenwättig belaufen sich die jährlichen Ein­nahmen weit über 2 Millionen Mark, daS Unter« stützungSgebtet der evangelische» Ehristen umfaßt die ganze Erde: im deutschenReiche allein wurden bisher unterstützt 2633 evangelische Gemeinden mit 18 717 786 Mk, davon in Preußen allein 1614 evangelische Gemeinden mit 12798 418 Mk.; in Oesterreich-Ungarn evangelische Gemeinden mit 9481179 Mk, und in sonstigen Länder» mit 3 241228 Mk. Im Ganze» konnten seither gewährt werden 31826945 Mk.

Groß ist das Gebiet der Unterstützung, groß der Segen, welcher mit GotteS Hülfe dem Wirken des Vereins entspringt. Tausende von Kirchen und Bet- Häusern, welche dem Verein ihr Dasein verdanken, gebe» Zeugniß davon, der anderen mannigfachen Hülfs- leistnngen gar nicht zu gedenken.

Ja unserem Consisto ialbezi.k Hessen Casiel allem sind mit Hölle des Vereins 16 Kirchen er aut, ohne die anderen Unterstützungen. In diesem Jahre hat der Hessen-Cassel'sche Haupiverein allein an Unter­stützungen 15325 Mk. ve-theil-n können, und unsren 22 Diaspora-Gemeinden find 11252 Mk. ols Unter­stützung überwiesen worden.

Um solche» Segens willen, welcher der gesammten evangelischen Christenheit und auch unserem engeren Vaterlante in so reichem Maße zu Thefl geworden ist und noch zu Theil wird, ergeh: an Euch die herz­liche Bitte: Helfet dem Gustav Adolf-Verein durck Eure thälige Mitwirkung, eeireu der Ermahnung des Apostels: Lasset uns Gutes thun an Jedermann, allermeist aber an des Glaubens Genossin.

Zur Beurtheilung des MlizwesenS.

Der schweizerische Oberst, Ulrich Wille, der bereit« mehrfach mit ebenso fachkundigen wie licht­vollen Erörterungen militärischer Dinge vor die Oeffentlichkrit getreten ist, hat soeben einm erneuten Beittag zur Beurtheilung des MilizwA ns veröffent­licht, der allgemeine Beachtung verdient. Zum Aus- gangrpunkte dient dem Verfasser die bekannte Bebel'sche SchriftNicht stehendes Heer, sondern Volkswehr", seine Ausführungen find aber über den Rahmen einer bloßen Kritik weit hinaus gewachsen.

Mit meisterhafter Klarheit weist Oberst Wille insbesondere die Unterschiede auf, die für die HeereS- verfassungen der verschiedenen Länder durch Größe und politische Lage unabänderlich vorgezeichnet sind. Er zerstört damit ein für alle Mal die socialdmo- kratischen Phrasen von dervorbildlichen Schweiz". Das ist sicher," so sagt er,fein Großstaat wird jemals zn dem Milizsystem, wie eS jetzt in der Schweiz gilt, gelangen dürfe». Mit dem Milizsystem kann ein Heerwesen geschaffen werden, das für die Kriegsnothwendigkeit eines Staatswesens in der poli­tischen Lage und von der Größe der Schweiz genügt, aber niemals für ein größeres Staatswesen in anderer Lage."

Und warum? Nun zunächst wachsen mit der Größe der Heeresmaschine und zwar in weitaus stärkerem Verhältnisse als diese auch die Schwierig­keiten, die bei jeder Milizarmee im Anfänge und während einer bestimmte» Zeit des Feldzuges den glatten und schnellen Lauf der Kriegsführnng hemmen. Es ist ganz nnvermeidlich, daß jede Milizarmee, wenn sie für Kriegszwecke mobilisict wird, unferig erscheint. Ferner aber ist jedem Lande von einer gewissen Größe und Bedeutung die strategische Offensive als Kriegs- Verfahren vorgeschrieben, und mit einem nach dem Milizsystem erschaffenen Heere läßt sich eben die Offensive nicht unternehmen. Treffend zeigt Oberst Wille hier, wie auch in diesem Punkte wieder die Anschauungen der soeialdemokratischen Führer den wahre» Interesse» der Arbeiterschaft entgegenstehen. DaS Interesse des Landes, das warme Empfinden für das Schicksal der niederen Klaffen seines Volkes, die allerdings wenig Besitz zu verlieren haben, aber doch durch den Krieg im Lande am schwersten leiden, zwingt jeden rechtlich fühlenden Menschen zum Wunsche, den Krieg ins Land des Friedensbrechers hinein- zutrazen. Die Regierung eines Landes, das nach seiner Größe und übrigen Verhältnisse zur offensiv;n Kriegsführung wohl befähigt wäre, aber auS was für Gründen immer unterläßt, ein dafür geeignetes Heerwesen zu unterhalten, verfehlt sich also gegen das Volk, und zwar am meisten gegen jene Schichten desselben, welche Herr Bebel seine Genossen nennt."

Endlich legt der Verfasser die großen Schwierig­keiten dar, welche für die Beschaffung passender Vor­gesetzter beim Milizshstem gegeben sind. Diese Schwierigkeiten aber steigern sich mit dem Umfange der dem Vorgesetzten anzuvertrauenden Aufgabe. Auch deswegen also erscheint daS Milizsystem hort als unbrauchbar, wo der Natur der Sache nach die Auf­gaben verwickelter und schwieriger sind, das heibt in größeren und politischen Reibnugm stetig anSgesetzte» Ländern. ' t

So weit über daS eigentliche Thema des Ver­fassers. Doch wollen wir zum Schluffe die Auf­merksamkeit auch noch auf eine mehr gelegentliche Erörterung in der vorliegenden Arbeit hinlenken. Oberst Wille weist nämlich nach, daß die gleichen Militärdebatten wie im deutschen Reichstage auch in der schweizerischen Bundesversammlung Vorkommen. Hierbei geißelt er das auf der Sucht nach Agitattons- stoff und falscher Verallgemeinerung beruhende Treiben in der treffendsten Weise.

Die Soeialdemokratie würde gut thun, sich tiefe Ausführungen eines Mitgliedes der von ihr als vor­bildlich gepriesenen schweizerischen Mil'zarmee recht eindrinaltch zu mitten. Leider ist hierauf jedoch bet der bekannten Unbelehrbarkeit der zielbewußten An­hänger des Zukunftsstaates kaum zu hoffen.

Die kretischen Forderungen der Pforte.

DerTimes" zufolge hat die Pforte am Abend des 30. October den vier Botschaftern der kretischen Schutzmächte eine neue Note über Kreta zugestellt.

dieser Note zähl! sie folgende sieben Punkte auf, deren Dnrchführung sie neuerdings von den Mächte» erbittit: 1. die Aufrechterhaltung ein.r kleinen tür­kischen Garnison; 2. die Zahlung eines jährlichen Tributes; 3. den aussch'ießlichen Gebrauch der os­manischen Flagge an Land und Bord der Schiffe; 4. den Schutz des Eigenthums der Mohammedaner; 5. die Rechtsprechung im Namen des Sultans; 6. oäs Begnadigungsrecht des SultanS; und 7. das Recht der Einsetzung des Gouverneurs durch den Sultan. Das englische Blatt sieht in diesen neuer­lichen Forderungen der Psorte die Wirkung des augenblickliche» gespannten Verhältnisses zwischen England und Frankreich, das diplomaiisch auszunutzen sich die osmanische Diplomatie ihrer alten lleber- lieferuug gemäß nicht habe entgehen lassen. Die Forderungen selbst beurtheilt das Blatt folgender- maßen:

Die Forderungen dürfen vielleicht nicht a priori von der Erörterung als unbegründet und unausführ­bar ausgeschlossen werden. Aber nach der langen Erörterung über die kretische Frage läßt sich schwer einsehen, wie eine neue Streitfrage aufgeworfen we-den kann bei einer Sachlage, die die türkische Regierung selbst beschleunigt hat. Die Räumung ser Insel durch deS Sultans Truppen ist als eine Nothwendigkeit in Konstantinopel erkannt worden und zum größten Theil schon ausgeführt. Aber seit die Lage in Europa complicirter geworden ist, haben die Türken natürlich daS Bestreben gezeigt, z» ihrer alten Zauderpolitik zurückzukehren. Die Aufrecht« erhaltung irgend einer kleinen türkischen Garnison ist gegenwärtig gänzlich unmöglich, außer wenn man darunter einfach eine Unteroffizierswache ähnlich der In Samos zur nominellen Sicherung der türkischen Oberhoheit versteht. Der Gebrauch der osmanischen Flagge zu Wasser »nb zu Lande ist in gleicher Weise auch in anderen Gebieten bewilligt, wo deS Sultans Macht lange ein todter Buchstabe gewesen -ist, und ebenso läßt sich vielleicht über die Rechtsprechung im Namen des Sultans und über die Einsetzung deS GanverneurS durch den Sultan reden. Aber diese verhältnismäßig harmlosen Forderungen sind mit andern von viel zweifelhafterem Charakter verbunden. Die Zahlung eines jährlichen Tributes hat Präcedenz- fälle für sich; indessen Kreta ist ein armes, durch einen langen Kampf erschöpftes Land, und wenn die Mächte nicht die Zahlung des Geldes an die Pforte garantiren was keineswegs zu erwarten ist , so ist es unwahrscheinlich, daß eS ein Versprechen, Tribut zu zahlen, halten will, oder kann. Der Schutz des mohammedanischen EigenthumS ist bereits von den Mächten gewährleistet, was besagen will, daß die autonome Regierung der Insel die Be­antwortung für den Schutz der Rechte aller Kreter ohne Unterschied der Rasse oder der Religion über- nimmt. Der Vorbehalt deS Begnadigungsrechte» für den Sultan kann unserer Ansicht nach nicht einen Augenblick zugestanden werden. Das würde im wesentliche» die Straflosigkeit mohammedanischer Verbrecher bedeuten, nnd ist auch zugestanden für Aegypten, Tunis und andere Gebiete, die dem Namen nach zum türkischen Reiche gehören, obwohl sie in Wirklichkeit unter frember Aussicht stehen.

Eingesandt.

Als ich gestern (Freitag Morgens) in meiner Ausstellung Restaurant Seebode mich befand, kamen zwei Herren herein» die, nachdem sie kaum eine Minute sich nmgefeben hatten, mit dem AusrufdaS ist aber eine traurige Klexerei" sich ziemlich laut schimpfend entfernten, ohne sich im Geringsten um die einfachsten Gesetze der Höflichkeit zu bekümmern, auch die Raffe vollständig ignorirend. Ich bin weit entfernt, mich gegen eine gerechte Kritik aufzulehnen, Hm Gegentheil bin ich dankbar für eine aufrichtige Kritik, aber ich behaupte mit Bestimmtheit, daß es ein Ding der Unmöglichkeit ist, in einer Minute über den Werth ober Nichtwerth einer Sammlung mtheilen zu können, namentlich aber, wen» der Beschauer so wenig Kunstverständniß zeigt, daß cs ihm vollständig entgeht, im verkehrten Licht za stehen. Da der Geschmack verschieden ist und auch die Stoffwahl - Verschiedenheiten der Behandlung naturgemäß zur Folge hat, so ist es sehr verständlich, daß nicht Jedem alles gefällt von einer Sammlung von über ca. 30 Gemälden, aber kein wirklicher Kunstkenner wird über die Leistungen eines Künstlers sbsprechend mtheilen in der Weise, wie die beiden Herren beliebten, nach oberflächlichster Bettachtung; ich behaupte, daß schon ein gutes Bild den Besuch einer Ausstellung lohnt für den wirklichen Kunstfreund.

Ta ich leider «»nehmen muß, daß die beid n Herren auch weiterhin mit IhremVerdammungS- urtheil" nicht zuruckhalten werden, und mir mein künstlerischer Ruf doch noch höher steht als jegliche Geid.ivnahm,-, so bitte ich alle Runftfnunbe und Kunstkenner meine Ausstellung von jetzt an (Eintritt frei), also den ganzen Sonntag durch, $u besuche», um sich zu überzeuge» von der Wahrheit und Be- rechügung meiner Ausführungen; und ich bin schon zufrieden, wenn bestätigt wird, daß die Bezeichnung ttauri e Klexerei" eine durchaus ungerechte Verur- theilung der ganzen Ausstellung enthält.

W. Becker.