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Wöchentliche Beilagen: Kreisblatt für die Kreise Marburg nnd Kirchhain Jlluftrirtes Sonntagsblatt.

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a__frdt 3tU« ob« bmn Raum 10 Pfg., Reklamen: di. ZNl. 25 P?g. D0NNkrstag, 27. Oktober 1898. O.&K1SÄ Äta ÄÄ 1x5 ,

Zweites Blatt.

Die Frage ob Zwangs- oder freie Innungen.

(Ein nicht gehaltener Vortrag.) (Forts«»»«.)

Mit dem Momente, wo durch Gesetz feste Lehr­lingsvorschriften für das Handwerk erlassen und die Handwerkskammern als die behördliche Instanz zur Regelung und Ucberwachung der Ordnung im Lehr- lingSwesen eingesetzt worden find, hört das frühere Belieben der Innungen in Bezug hierauf auf, und diese selbst find der gesetzlichen Controle der Hand­werkskammer unterstellt. Mit der Schaffung einer solchen die Jvnungsthätigkeit reglementirenden und »ontroltrenden amtlichen Stelle ist aber auch dem Hauptbedenkeu und dem Vorwurfe der Jnnungs Widersacher alle Berechtigung genommen, daß nämlich was wir bestreiten in den Innungen Ein­seitigkeit, Parteigeist und Fahrläsfigkeit in Bezug auf die gleichmäßige Handhabung der statutarischen Vor­schriften das Scepter führen. Jusoweit dabei Zwangs- inuungen in Frage kommen, unterstehen diese eben­falls selbstverständlich den gesetzlichen Vorschriften, es können indessen für ihre Jnnungsbezirke keinerlei sonstige Concurrenzen mitsprechen, wie beispielsweise bei den freien Innungen, welche eben nur für ihre Jnuungswerkstelleu die Fürsorge für die Lehrlinge übernehmen und es nicht verhindern können, daß in den Werkstellen der Nichttnnungsmeister des Jnnungs- bezirks direkt Organe der Handwerkskammer, vielleicht den Mitgliedern concurrirender gemischter Innungen oder Gewerbevereine entnommen, das Aufsichtsrecht ausüben.

Das Sammeln und Sichzusammenfinden der An­gehörigen eines Handwerks für einen bestimmten Bezirk auf dem Boden der Innung läßt sich durch keine andere Institution, möge sie noch so wohlthätig für gewisse Handwerksinteressen stch erweisen, für den Handwerker ersetzen. Hier wandelt sich der böse Eoueurrent in den am gleichen Strange ziehenden und gleichartige Erwerbszwecke verfolgenden College« um. Man möge auch noch so viel Staub auf­zuwirbeln versuchen unter Bezugnahme auf unliebsame Vorkommnisse im Geverkswesen, man möge immerhin mancherlei Kleinlichkeiten im Handwerksleben ironisch

(Nachdruck verboten.)

Kerbstbl'ütHe.

Roman von Clarissa lobbt.

(Fortsetzung.)

21.

Dr. Ernst Hübner feierte die Taufe seines dritten Kindes, des ersten Töchterchens, das ihm seine Irmgard in der schönen Rosenzeit geschenkt hatte. Die Freude war groß, und deßhalb sollte es auch besonders fest­lich an dem Taufabende hergehen. Geschäftig lief die Dienerschaft hin und her, Irmgard im reizenden Morgenkleide durchschritt musternd die F sträume.

In dem für den Tausakt hergeftellten Salon verweilte sie einige Augenblicke länger, um mit eigener Hand die silberne Schüssel zu bekränzen, die unter einem marmornen Kruzifix auf dem zwischen hoch­stämmigen Lorbeerbäumen errichteten Altar stand.

Sie hatte fich in ihrer jetzt über sechs Jahre dauernden Ehe frauenhafter entwickelt, ihr Gesicht war runder und voller geworden, die Gestalt von größerer Fülle, wenn auch noch immer schlank und elastisch Eine stöne elegante Erscheinung, deren Züge einen so glücklich zufriedenen Ausdruck trugen, daß mau aus ihnen lesen konnte, wie in den verflossenen Jahren nur ftohe sonnige r tundeu an ihr vorüber gerauscht waren. Geliebt, gehegt, verwöhnt von Gatten uyd Eltern genoß sie jetzt noch das Glück, holde, gesunde Kinder um fich erblühen zu sehen. Ihr Leben war reicher geworden, und sie freute fich dieses Reichlhums.

Schon war das kleine trauliche Haus in bei Rauchstraße, in dem sie die ersten Jahre ihrer Ehe verlebt hatte, als zu eng befunden, mit einem größeren vertauscht worden, das ihr Gatte ganz nach eigenem Geschmack mitten in einem großen Garten hatte er­bauen laffen. In einem mit künstlerischen Malereien an der Front verzierten Stallgebäude standen prächtige Vollblutpferde, die Wagenpferde der gnädigen Frau, der ihr Gemahl ei» reizendes kleines Cabriolet zum Selbstkutschiren zur Geburt des Töchterchens geschenkt hatte. Einige Reitpferde daneben dienten dem Herrn

belächeln: die Thatsache indeffen steht unwandelbar fest, daß alle solche unbestreftbar sich ebenfalls zeigende Schattenseiten immer durch die lichtvollen Vorzüge überstrahlt werden, welche im Durchschnitt heute, wie ehedem den Kern des Jnnungswesens ausmachen und dasselbe lebendig erhalten für die Entfaltung großer Tugenden zum Heile des Handwerks selbst und zum Besten des Vaterlandes, welches des zahlreichen Bestehens solcher kraftvollen Corporationen sich zu erfreuen hat.

Wenn die Vorführungen unserer Auseinander­setzung zutreffen, so glauben wir auch zu dem Aus­sprechen des Satzes berechtigt zu sein: daß die voll- kommenste Jnnungsform durch die Zwangsinnung dargestellt wird, in welcher eben die gesammten Kräfte des einzelnen Handwerks für einen Jnnungsbezirk sich znsammengefunden haben und ehrenhafter Weise nur für das Gedeihen aller in der Corporation vertretenen Interessen gearbeitet wird.

Die freiwillige Zwangsinnung nach de» Be­stimmungen des neuen Handwerksgesetz s läßt diese wünschenswerthe Sammlung aller Handwerkskräfte für einen Jnnungsbezirk zu. Keine andere Vereins­form vermag zur Zeit diese Leistungsfähigkeit zu er- reichen. Es wird unsere Aufgabe sein, die Gründe für diese Auffaffung kurz und bündig nacheinander wie folgt aufzuführeu.

1. Die Zwangsinnung muß immer Fach- oder Innung verwandter Gewerbe sein, während die freie Innung woh Fach oder Innung verwandter Gewerbe sein kann, es aber nicht zu sein braucht. Vielmehr kann die freie Innung auch verschiedene Gewerbe vertreten und die Form sowohl einer gemischten als auch diejenige der Gesammttnnung, der allgemeinen Handwerkerinnung annehmen.

In der Fach- resp. Innung verwandter Gewerbe hat die korporative Organisation nur dem in der Innung vertretenen Fache stch zuzuwenden, sie vermag ihre Kraft allein auf die Pflege desselben zu konzen- trhen. Jede andere Form der freien Innung läuft auf Zersplitterung der Kräfte hinaus.

Wo die Zwangsinnung besteht, bleibt für eine Doppelinnung kein Platz. Bei der freien Innung dagegen ist für denselben Jnnungsbezirk die Ge­nehmigung einer Konkurrenz-Innung zulässig. Sehr unliebsam ist vielfach in dieser Hinsicht seitens Fach­innungen die Konkurrenz von gemischten oder Ge- fammtinnungen empfunden worden.

2. Die freie Innung bleibt hinfort aller Privi­legien enthoben, fie muß ihre Wirksamkeit auf den

d-8 Hanfes, der, um Figur zu behalten, ein leiden- schaftlicher Reiter geworden war.

Im Vorsaal hallten die Schritte des aus seinem Bureau in der Stadt heimkehrenden Gatten. Irmgard wandte stch der aus dem Salon zum Vorsaa! führenden Treppe zu und grüßte den Einttetenden mit den Augen. Er aber kam hastig auf sie zu und drückte einen Kuß auf ihre Lippen.

Alles fertig, Irmgard?"

Er sah fich mit zufriedenem Lächeln nm, zog bann die Handschuhe ab, warf den leichten Staub mantel dem an der Thür harrenden Diener zu, und seine Frau unter den Arm fassend, sagte er heiter:

Du hast wirklich Talent für so etwas, Irmgard. Run laß mich noch den Speisesaal sehen. Es muß ein Gedeck mehr gelegt werden."

Sein volles, rundes, mit einem heraufgedrehten Schnurrbart geziertes Gesicht neigt sich mit neckischem Forschen zu ihr nieder.

Bist Du denn garnicht neugierig, wer der im letzten Augenblick auf bei Straße aufgelesene Gast ist?"

3mgarb, bie noch immer mit bem Arrangement bei Blumen beschäftigt wai eiwideite leichthin:

Von bei Straße? Das klingt allerdings sonder- bar; abei ich bin ja schon gewohnt, daß Du me'ne Tischoidnung zu flöten liebst. Wei ist es denn?"

Rathe einmal!"

Sie zuckte bie Achseln:

Wie kann ich?"

Ihr Interesse war noch immer nicht sehr rege. Hübmr hatte so viele Bekannte.

Nun also, staune nicht zu sehr, Oitomar Gersdorf. Ich begegnete ihm Unter ben Linden. Du kannst Dir meine Ueberraschung denken. Rach so langen Jahren, da man kaum mehr glaubte, ihn noch je aus seinem geliebten Süden wiederkehreu zu sehen, steht er auf einmal vor mir, groß, schlank, gebräunt. Aber ich erkannte ihn doch gleich, und er mich auch. Er fand mich nur um vieles Wohler aussehend. Natürlich, die gute Pflege meiner Frau."

Irmgards hübsches Gesicht war plötzlich ganz nachdenklich geworden.

eigenen Mitgliederkreis beschränken. Für die Zwangs- innuug kommt der zukünftige Wegfall der bisherigen Rechte aus den §§e und f der R.-G.-O. garnicht in Bettacht, da ihr alle Angehörigen des in ihr ver- ttetene» Handwerks als Mitglieder an und für sich angehören muffen.

3. Die Dreigliederung von Lehrling, Geselle und Meister nach den von altersher bewährten Grund­sätzen läßt stch am Sichersten und Vollkommensten in der Zwangsinnung verwirklichen, weil in ihr sämmt- liche Handwerksbetriebe des Jnnungsbezirkes mit den in ihnen beschäftigten gewerblichen Hilfskiäften ver­treten sind, wogegen bie freie Innung immer nur einen Bruchtheil ber Angehörigen ihres Handwerks, möge dieser groß ober klein sein, in sich vereinigt.

Die Zwaugsinnung gewährleistet ihre Zusammen­setzung nach einem selbstständigen Wahlkörper zur Handwerkskammer in ihrem Handwerk im Jnnungs­bezirke, während die freie Innung nicht verhindern kann, daß unter Umständen solche Wahlkörper neben ihr von Nichtinnungsmeistern als Mitgliedern von Gewerbevereinen ober sonstigen Handwerksvereinigungen gebildet werden.

Hinsichtlich der Abnahme der Gesellenprüfung ist zu bemerken, daß bei jeder Zwangsinnung hierzu ein Prüfungsausschuß gebildet werden muß, welcher die Prüfung mit der Wirkung vornehmen kann, daß der Prüfling durch deren Bestehen die Berechtigung zum Anleiten von Lehrlingen erlangt. Der Vorsitzende des Prüfungsausschnffes wird von der Handelskammer bestimmt.

Die Mitglieder derjenigen Ausschüsse, welchen die Fürsorge für die Durchführung der auf die Regelung des Lehrlingswesens bezüglichen Bestimmungen obliegt, müssen sämmtlich das Recht zur Anleitung von Lehr­lingen besitze» und der Regel nach Gesellen (Ge­hilfen) oder Lehrlinge beschäftige». Die an ben Ge­schäften ber Innung theilnehmenden Gesellen müssen stch im Besitze ber bürgerlichen Ehrenrechte befinden und Die Gesellenprüfung abgelegt haben. Während der ersten sechs Jahre nach dem Jnkraftreten dieser Bestimmungen können auch Gesellen (Gehilfen), welche diesen Anforderungen nicht entsprechen, gewählt werden, wenn fie eine Lehrzeit von mindestens zwei Jahren zurückgelegt haben.

Die freien Innungen können demgegenüber Prüfungsausschüsse zur Uebernahme gesetzlich gütiger Gesellenprüfungen nur bilden, wenn ihnen die Er­mächtigung zur Abnahme der Prüfungen von der

Oitomar GerSdorf?" fragte sie gedehnt.Weißt Du, daß mir dieses Wiedersehen gerade heute nicht sehr willkommen ist?"

Sie dachte nicht gern an jenen Abend in Athen, als sie zum letzten Mal mit Oitomar zusammen gewesen war; und nun, an diesem Freudentage, eine s» peinliche Erinnerung, wie fatal!

Aber warum nur, Irmgard?" entgegnete Hübner kopfschüttelnd.Ich meine im Gegentheil, Ottomars Anwesenheit wird unserem Feste einen besondrer! Reiz verleihen. Ein so weit gereifter Mann, der bis nach Indien feine Forschungen ausgedehnt und durch fein letztes Werk über ben Zusammenhang ber griechischen Kunst mit ber Indiens stch einen so hervorragenden Namen gemacht hat, wirb sicher allgemeines Interesse erregen."

Irmgard zuckte die Achsel».

Mir aber verdirbt seine Gegenwart die gute Laune. Wenn ich ihn wenigstens erst allein hätte sprechen können. Dieses Wiedersehn unter so vielen Menschen genirt mich."

Genirt Dich? Etwa wegen der alten Geschichte mit Elli Lodin? Aber Irmgard, sei doch kein Kind!"

Ich denke immer noch, daß wir viel Schuld an dem Auseinadergehen des Verlöbnisses tragen. Hätten wir damals, vier vielmehr Du, denn ich war immer dagegen, seinen Argwohn gegen Elli nicht noch Der- stärkt, wer weiß, er hätte fie doch noch geheirathet!"

Unsinn, Irmgard! Dn machst Dir da wirk­lich Hirngespinnste. Nach all den G.schichten und dem zum mindesten sonderbaren Testament seines Onkels, war meines Erachtens eine Verbindung mit Elli für ihn vollständig ausgeschlossen."

Aber wer weiß, ob er uns im Innern nicht doch einen Vorwurf macht und es bereut, so rasch gewesen zu sein."

Wenn er das bereute, könnte er ja seinen Fehler jeden Tag wieder gut machen; denn so viel ich ge­hört habe, soll Deine ehemalige Freundin noch immer zu haben fein."

Handwerkskammer ertheilt ist. Selbstverständlich kanr dieses Recht seitens der Handwerkskammer auch Wieden entzogen werde».

Die Zwangsinnung ermöglicht einen oon der ge­sammten Gesellenschaft der im Jnnungsbezirke be­schäftigten Handwerksgesellen gewählten Gesellen-AuS- schuß, während die freie Innung immer nur einen von einem Theile ber Gesellenschaft des JnnungS- bezirks gewählten Gesellen-Ausschuß ermöglicht. Die Gesellen sind unschuldig an der Zerrissenheit ber Hanbwerksverhällnisse bei den freien Innungen, s» daß sie eben durch die Verhältnisse genölhigt werden, auch bei ben Meistern in Arbeit zu treten, welche außerhalb der Innung stehen. Da sie damit das Recht verliere», bei der Wahl des Gesellen-AnSschusses der Innung mitznwirken, so darf man sich nicht wundern, daß die Gesellen unter solchen Umständen vielfach prinzipiell stch geweigert habe», überhaupt eine Wahl des Gesellen-Ausschusses vorzunehmen. Die Zwungsinnung kommt diesem Streben der Ge­sellen nach einheitlichen Verhältniffen entgegen, indem es bei ihr nicht mehr außerhalb der Innung stehende Meister giebt.

4. Während den freien Innungen gestattet ist, ihre Beittäge nach Belieben zu erheben, sind bie Zwangsinnungeu gehalten, für die Aufbringung der anS der Errichtung und Thätigkeit der Innung und des Gesellen-AusschusseS erwachsenden Kosten den Beitragsfuß in der Weise im Statut festzusetzen, daß die Heranziehung der einzelnen Bettiebe unter Be­rücksichtigung ihrer Leistungsfähigkeit zu erfolgen hat. Wo eine Gewerbesteuer erhoben wird, kann die Landes-Centtalbehörbe genehmigen, baß bie Beiträge durch Zuschläge zu dieser Steuer erhoben werden. Den Gewerbesteuern stehen die Steuern auf das Einkommen ans Gewerben gleich. Damit ist ber Gerechtigkeit Genüge geschehen, inbem in biesem Falle ber schwach bastehenbe JnnnngSgenosse demgemäß niedrigere Beiträge zu leisten hat, als der besser fituirte Kollege. Auf diese Weise wttd es aber auch ermöglicht, daß, den größeren Bedürfnissen und Auf­gaben ber Innungen entsprechend, unter Umständen höhere Umlagen gemacht werden, als eS in dem Falle möglich wäre, wenn gleiche Beittäge nach der Kopf­zahl erhoben würben.

5. Die ZwangSinnuug hat über den zur Er­füllung ihrer gesetzlichen und statutarischen Aufgaben erforderlichen Kostenaufwand alljährlich einen Haus­haltsplan aufzustellen. Der Haushaltsplan ist der

Irmgard seufzte:

Daß ich so mit ihr auSeinandergekommen bin! Aber obwohl mein Vater ihr Vermögen verwaltet, ist doch jede Verbindung zwischen uns abgebrochen. Es scheint, fie kann das Verganngene nicht vergessen. Und eigentlich ist eS ihr nicht zn verdenken. Be­hauptet Papa doch immer noch, daß ihr Verhältniß zum .Präsidenten ein rein kindliches gewesen sei. Und wenn ich jetzt darüber nachdenke, meine ich auch, wir haben ihr alle unrecht gethan, und fie habe Grund mit uuS zu zürnen."

Na, Irmgard, wir können ihren Groll ertragen. Und was das Unrecht betrifft, das wir nach Deiner Ansicht gegen sie begangen habe» sollen, so meine ich, Deinen Vater in Ehren, er ist ein ausgezeichneter Arzt, aber für einen hervorragenden Menschenkenner halte ich ihn nicht. Da traue ich doch mehr meinen eigenen Augen. Und waS wir gesehen haben, kann uns doch niemand abreden, ob auch die größte Un­schuldsmiene aufgesetzt wirv. Und nun fort mit den Grillen, Weibchen! Laß die Leute doch ihre Sache untereinander auSrnachen! Was geht sie unS an?"

Man war in den Speisesaal getreten, Hübner musterte bie Gedecke.

Wo werden wir am besten einschieben? Laß unS einmal darüber nachdenken, Irmgard! Ich meine an ber Seite eines recht hübschen Mädchens. Wenn er hier unter unserem Dache Ersatz für seine verlorene Jugendliebe fände, würde Dein Gewissen sichdoch end- ich beruhigen."

Bleib er denn hier?" fragte Irmgard.

In Deutschland, ja. Für Berlin scheint er nicht zu viel übrig zu haben, obwohl seine Eltern natürlich dringend wünschen ihn hier zu behalten. Er geht wie er mtt erzählte, nach München, wo ihm eine Professur angeboten ist."

Das thut mir seiner Mutter wegen leid," meinte Irmgard.Ich finde sie in letzter Zeit recht gealtert. Die lange Abwesenheit deS Sohnes ist ihr, glaube ich, sehr nahe gegangen.

(Fortsetzung folgt.)