Wöchentliche Beilagen: Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain.
Zllnstrirtes Sonntagsblatt. —*-***
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Mng«ig«n nehm« «ntgk-e»: bie Expedition dieser Blatter, die Annoncen»
»ur«<mr von HaasenAein & Bögler, Frankfurt o. M., Cassel, Magd«. oo
tatt. Mm: Rudolf Mofie, Frankfurt«. M., »erkiu, Müuchm, Köln; OO. Illhrg
«. 8. Dani, * gwfa a. Berti«, Hannover, Pari» re.
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Erstes Blatt.
Das Koalitionsrecht der Arbeiter.
Wenn dar deutsche Volk den sozialdemokratischen Führern, wie sie auf dem Stuttgarter Parteitag versammelt waren, Glauben schenken wollte, so müßte es annehmen, e» sei von den maßgebende» Kreise» die Aufhebung der Koalitionsfreiheit der Arbeiter beabsichtigt. In solcher Weise habe» sich die Herren Bebel und Genossen in Stuttgart vernehme» lassen «ch dazu nach die ihrer Eigenthümlichkeit entsprechende» Zuthate» hinzugefügt, um so recht de» breiten Massen dar Gruseln vor den bevorstehenden Schritten der Regierung auf dem Gebiete des KoalittonsrechteS beizubringen.
Glücklicherweise glaubt die überwiegende Mehrheit deS deutschen Volkes jene» Herren kein Wort, und sie hat Recht damit. Alle Ausstreuuugeu über die bevorstehende Bedrohung oder gar Aufhebung deS KoalitionSrechtS sind, wie die meisten sozialdemokratischen Aeußerungen, Schwindel. Dem Koalitionsrecht droht nicht die mindeste Gefahr, eS wird voll aufrecht erhalte» bleibe». WaS jedoch beabsichtigt wird, ist daS Corrclat zum Koalitionsrecht, die ArbeitS- fteiheit mehr als bisher zu sicher». Unter vernünftigen Menschen kann doch keine Meinungsverschiedenheit darüber herrschen, daß, we»n die Gesetzgebung dafür sorgt, daß Arbeiter, die zur Erreichung befferer Lohubedingungen u. s. w. striken wollen, dies können, sie nun auch den Arbeitern, welche die Arbest unter den bisherige» Bedingungen fortsetzen wollen, die Ausführung dieses ihres Willens ermöglichen muß. Würde die Gesetzgebung anders verfahren, so würde sie einen Theil der Bevölkerung ausgesprochener Maßen schädigen wollen; sie würde ihm verbiete», seine Arbeitskraft so auszunutzen, ww er eS für angebracht hält. Selbstverständlich darf daS die Gesetzgebung nicht, sie würde sich einfach mit der Arbeitsfreiheit des Individuums in diametralen Gegensatz stellen.
Als die Gesetzgeber Ende der sechziger Jahre in der Gewerbeordnung die Koalitionsfreiheit aussprachen, habe» sie ihr auch sofort die Arbeitifteiheit als Correlat zugefügt und gewisse Kautele» zur Wahrung der letzteren geschaffen. Diese genügen aber nunmehr nicht. Ende der sechziger Jahre war an eine Socialdemokratie im heutigen Sinne deS Wortes nicht zu denkeu; damals war auch daS gewerbliche Lebe» iu Deutschland lange nicht so entwickelt, wie heute. Die ganze Frage konnte also auch für die Volkswirthschaft damals nicht annähernd die Bedeutung habe», wie heute. Jetzt aber hat die Socialdcmokratie bei den verschiedensten Gelegenheiten gezeigt, daß sie die Coalitionsfteiheit zur Terroristrung der Arbeitswilligen, zur Vernichtung der ArbeitSfrciheit gebrauchen will, und einem solchen Treiben muß allerdings mit aller Schärfe entgegengetreten werden. Die Socialdemo- kratie ist es, welche durch ihr Verhalten die neue gesetzgeberische Actio» veranlaßt hat und sie hat am allerwenigsten Ursache, über die beabsichtigten SesetzeS- ueuerungeu ein Lamento zu erheben. We»n sie eS dennoch thut, |» will sie Stimmung gegen ein an sich uichtS weiter wie die Bestrafung von widerrechtlichen Handlungen bezweckendes Vorgehen machen. Das wird ihr aber nicht gelingen, wenn überall Klarheit darüber verbreitet wird, daß die Regierung das KoalitionS- rrcht der Arbeiter unangetastet lassen, die Arbeits- freiheit der Arbeiter mehr nnd bcffer als bisher schütze» will.
Umschau.
In verschiedenen ZeitungSmeldungen aus dem Auslande begegnet uns die sonderbare Auffaffung, als ob der Abstecher Sr. Majestät des Kaiser» nach Aegypten in Folge ausländischer Schritte oder Einflüsse anfgegebe» worden sei. Mit Recht werden solche Dcrmuthungen als Fabel» bezeichnet; sie entbehren jedes thatsächliche» Anhalts. Wir wiederholen, so heißt eS an erster Stelle in der »Ndd. Allg. Ztg.", daß der Verzicht auf den Besuch Aegyptens lediglich aus den in der bekannten Mit- theilung deS „Wolff'scheu TelegraphrnbureauS" gemeldeten Erwägungen der innere» Regierungspolitik hervorgegange» ist. In den letzte» Tage» find weiter i« Anknüpfung an Mittheilungen über die Rückkehr des KaiserpaareS von Palästina durch die Presse Nachrichten über die Eröffnung der neuen Legislaturperiode deS Reichstags gegangen, die einander widersprechen. Solche Meldungen find
insofern bedauerlich, als sie die ReichStagS- abgeordueten nicht dazu kommen laffe», ihre notb- wendigen privaten Dispofittonen für die rechte Zeit zu treffe«. Der Tag der Eröffnung der nächste» ReichstagStaguug dürste gegenwärtig überhaupt »och nicht feststehen, so viel aber darf als ziemlich sicher angesehen werden, daß er in dar Ende deS November oder in den Anfang der Dezember fallen wird. Wahrscheinlich dürste die Reichstagstaguog beiläufig um biefdbe Zeit, wie im vorigen Jahre eröffnet werden, wo der Beginn auf den SO. November fiel.
Der BundeSrath hat in seiner gestrigen Sitzung folgenden AuSschußanträgen bezw. Ausschuß- berichten die Zustimmung ertheilt: zu dem Entwur: von Bestimmungen, bett, die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Ziegeleien; betr. die gemeinschaftlichen Einnahme» an Zöllen und Verbrauchssteueru, sowie die in Anrechnung zu bringenden Verwaltungsausgaben für 1894/95; bett, den Zollverwaltungskostenetat für Bremen; betr. den Zoll- und SalzsteuerverwaltungSkostenetat für das Großherzogthum Baden; betr. die Feststellung des GelammtkontingeutS an Zucker für daS BettiebSjahr 1899/1900; betr. bett Ansageverkehr auf bet Weichsel zwischen Schiln, und Thorn; betr. bie Abänderung des Zollregulativs für Reismühlen; betr. den Salzsteuerverwaltungskostenetat für das Hetzogthum Sachsen- Meiningen; betr. die Ermächtigung des Hauptsteueramts Cottbus zur Abfertigung von Wollgarn :c.; bett, die Ermächtigung des Hauptsteueramts Mannheim zur unbeschränkten Abfertigung vo« Zucker und zur Abfertigung von Wollgarn; bett, die Verwendung der Brenusteuererträge; endlich bett, »enderungen des Verttages zwischen dem Reich und dem Norddeutschen Lloyd für die Fahrten nach Ostafien rc. Der Anttag auf Ueberweisung eines Arbeitsplatzes bei der zoologischen Stativ» in Roviguo wurde genehmigt. Den zustä»digen Ausschüssen wurden überwiesen, die Vorlage, betr. die Erweiterung der Unternehmer- erlaubniß eines AuswanderunternehmerS in Bremen, und der Anttag, bett, die Entlastung der Rechnung der Kasse des Rechnungshofes für 1896'97. Schließlich wurde über die Sr. Majestät dem Kaiser zu machende» Vorschläge für die Besetzung erledigter Stellen bet den DiSziplinarkamment und über eine Reihe von Eingaben Beschluß gefaßt.
Es kann nicht geleugnet werden, daß ein großer Theil bet bestehenden Innungen sich schon bisher gegen die ZwangSinnuug entschieden hat und daß ein »eiteret die» noch in der Zeit, bis zu welcher die neuen Bestimmungen des Handwerks- organisationSgesetzeS über die freien Innungen in die Jnnungssatzungen ausgenommen sein müssen, thun wird. Es wäre aber verkehrt, wollte mau daraus schließen, daß die Zwangsorganisatioa in einem großen Theile des früher schon korporttt gewesenen Handwerks auf einen dauernden Widerstand gestoßen sei. Die Ursache für die Entscheidungen gegen die Annahme des Zwangsinnungscharakters liegt meist darin, daß die JnnungSmitglieder erst abwarten wolle», wie sich bie Zwangsinnungen in den Fällen, wo sie nen errichtet oder aus alte» Innungen hervor- gegangen sind, bewähren »erben. Ma» will eine alte bewährte Einrichtung nicht früher aufgeben, ehe man sich über bie practische» Bortbeile bet neuen genau unterrichten kann, und so wttb man benn auch über bie Aufnahme, welche bie Zwangsorganisation in bett Kreisen bei korporirteu Hanb- werkS erfährt, erst zutteffenb urtheilen könne», wenn eine längere Zeit vergangen fein wirb. Selbstredend werben bie freien Innungen, welche sich bekanntlich bis znm 1. April n. I. bett neue» Vorschriften im HandwerksorganisattonSgesetz angepaßt haben müsse», sich auch nach biesem Zeittunkte in Zwangsinnungen umwanbeln könne», wenn bie sonstigen, dafür vom Gesetze vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt werden. ES scheint übrigens anch, als ob ei» großer Theil der Handwerker von den Zwangsinnungen Thätigkeiten erwartet, die nicht zu ihrer Tompetenz gehören. Einen große» Theil dieser Erwartungen sollen bie Hand- Werkskammern erfüllen. Sie werben namentlich für die Lösung ber bedeutenderen Aufgaben im Hand werke maßgebend »erben. Wenn bie Handelskammern gebildet und in Thättgkeit getreten sein werde», wird sich demgemäß auch eine richtigere Auffassung von dem Wesen ber ganze» Organisation im Allgemeinen nnb dem bet Zwangsiunung int Besondere» innerhalb de» früher schon korporirt ge- wesene» Handwerks bilden nnb ihren Einfluß auf die Entschließungen über die durch das Gesetz vom 26. Juli 1897 gebotene Neuorganisation ausübeu.
Wit haben dieser Tag« an leitender Stelle darüber Klage geführt, daß diejenigen Mühle», welchen eine Zollerleichterung bet der Ausfuhr von M ü hlenfabr ikat en gewährt ist, oder welche sonst Mehl unter Inanspruchnahme von Einfuhrscheinen ausführe», hauptsächlich minder- werthige Mehlsorte» in da» Ausland versende» , die besseren Mehle dagegen zum Absatz im Jnlaude verwenden; die Mühlen erhielten für ihre geringeren Mehle eine unverhältnißmäßige hohe Zollvergütung und seien hierdurch in den Stand gesetzt, die Inlandspreise für die bessere» Mehle derartig herabzubrücken, baß bie nicht au ber Ausfuhr betheiligteu meist mittleren uub kleineren Mühlen nicht mehr zu gleichen Preisen liefern könnten nnd immer mehr vo» dem inländischen Markt verdrängt würden. Der Finanzministet hat jetzt, wie die amtliche Berl. Corresp. meldet, Ermittelungen darüber angeotdnet, inwieweit diese Thatsachen zutreffen. Weiter sollten geringere Abfallmehle und Abfall stosse von Händlern aufgekauft werden, um als Exportmehle gegen Zollvergütung ins Ausland zu gehen. Demgegenüber ist darauf hinznweiseu, daß bestimmungsmäßig eine Zollerleichterung bei ber Ausfuhr von Mühlenfabrikaten ober eine Erthellung von Einfuhrscheinen an Stelle des Zollnachlasse» nur an Inhaber von Mühle» und nur für ihre eigenen Fabrikate statt finden.
Wie bereits erwähnt, dürsten bie innerhalb ber Staatsregierung schwebenden Erwägungen, wie am zweckmäßigsten die Gewässer vor gesund- heitS gefährlichen Verunreinigungen zu bewahren find, zunächst nicht auf ei» Vorgehen im Wege ber Landesgesetzgebuug, sondern auf Regelung der Materie durch Polizeiv'rordnung nach Maßgabe der besonderen Verhältnisse und Bedürfnisse hinauslaufen. Und zwar würde mit denjenigen Landesiheilen zweckmäßig der Anfang zu machen sein, in welchen wegen der stärkeren industriellen Entwickelung das Bedürfniß nach Abwehrmaßregeln gegen Verunreinigung der Gewässer am dringlichsten ist, also mit den Provinzen Schlesien, Sachsen, Westfalen uud Rheinland. Für bie Lösung dieser Aufgabe werden bie mit bem Erlasse solcher Polizeiverord- nungen zu betrauenben Staatsbehörden sehr werthvolle Fingerzeige in einer Abhandlung finden, welche der vorttagende Rath im Kultusministerium Dr. Schmidtmaun, bekanntlich eine Autoritär auf diese« Gebiete, übet den gegenwärtigen Stand ber Städte-Kanalisatio» und Abwässerreinigung in der Zeitschrift für gerichtliche Medizin und öffentliches Sanitätswesen kürzlich veröffentlicht hat. Am Schluß faßt ber Verfasser das Ergebniß feiner Darlegungen über den Stand der bezüglichen Untersuchungen und Vorarbeiten dahin zusammen, daß zwar noch viele fleißige Hände nöthig find, werthvolle Bausteine her- beizuschaffen, und eS zur Vollendung des Werkes noch zahlreicher, rühriger Mitarbeiter bedürfe» wird, daß aber die Fundamente bereits breit und sicher genug gelegt find, um ein stolzes Gebäude tragen zu können, welches ein weithin sichtbares Zeugniß vom beutschen geistigen nnb industriellen Können ablegen, und das nnS nicht nur vom Auslande unabhängig, »nbent auch vorbildlich für dasselbe machen wird.
In ber Nummer ber Pariser .Aurore" veröffentlicht Clsmencean Enthüllungen ans den UntersuchungSacten des Richters BertuluS, aus denen jervorgeht, daß Esterhazy zur Zeit ber gegen hn geführten kriegsgerichtliche» Unter« nchnn g mit bem Generalstabschef Boisbeffre n btrecten Beziehungen gestauben hat. 6Iemenceau fragt zunächst, »b dem Berichterstatter am CassattonShofe Bard bie Acten beS Untersuchungsrichters BertuluS vorliegen. Dann erzählt er, eS )abe ihn jüngst ein Jugendfreund besucht, der in der Lage gewesen sei, in diese Acic» Einsicht zu nehmen. Wenn ber Berichterstatter beS Cassationshofes bie Acten zur Verfügung hätte, würbe er an der Richtigkeit der nachfolgenden Mittheilungen nicht zweifeln. In den BertnluS'scheu UntersuchungSacten befände ich ein Brief des Untersuchungsrichters Flory an Esterhazy, in dem dieser als sehr lieber Freund ange- redet wird. (ES ist derselbe Flory, bet auch die Untersuchung in bet Sache Zola gegen den Chefredakteur deS .Petit Journal' geleitet hat.) Weiter »erbe bet Berichterstatter Bard in de» Acten einen Brief de» Majors Pausstn de St. Manrel, deS Adjutanten des Generalstabschefs Boisbeffre, an Esterhazy finden. Ferner den von Esterhazy eigenhändig geschriebenen Entwurf eines Briefes an
Boisbeffre, ber mit beit Worten beginnt »Mein General". Obwohl ber Brief kein Datum "trage falle er doch nachweislich in bie Zeit, wo bie 6aä). verständigen ihre Untersuchungen über bie Briefe Esterhazy S an Fran be Boulancy anstellten. In biesem Entwürfe finde sich folgende Stelle: .Sind Ste auch Ihrer Sachverstänbigen sicher? Wenn ja, so werbe ich mich ganz auf Sie verlassen. Im gegenthetltgen Falle sage ich wie bei bem Bordereau au», daß man meine Schrift durchgepaust habe." Clomenceau fügt hinzu: Das ist ber Sinn bei »riefe» Esterhazy'- an Boisbeffre. Ich fonn bafür entstehen, wenn sich auch im Wortlaut Abweichungen finden sollten. Der Brief stammt aus dem November. Am 4. December, sagt Clemenceau, hat Boisbeffre feierlich erklärt, daß er Esterhazy nie gesehen und nie gekannt habe. An diesem Tage schrieb Boisbeffre an Billot Folgendes: Den Blättern entnehme ich, daß eine Depesche von mir an de» Major Esterhazy veröffentlicht werden soll. Lassen Sie durch die Agentur HavaS erklären, daß ich an Esterhazy nie telegraphirt, ihn nie gesehen, niemals gekannt und i» keinerlei Verbindung mit ihm gestanden habe. Diese Ableugnung wurde veröffentlicht und an der Kammer angeschlagen. Cl^uenceau bemerkt am Schluffe: Es gicbt »och bieleFanbere in biefen Bertulus'scheu Acten, wodurch verständlich wird, warum General de Pellieux es ängstlich vermied, bei Esterhazy Haus- suchnng vornehmen zu lassen. Mehr wollte mein Freund nicht sagen. .Ich darf nicht mehr ausplaudern", fügte er hinzu; „aber fragen Sie BertuluS, er wünscht nicht» sehnlicher, als alles sagen zu können." — Der „Matin" bringt folgende Mittheilung Aber Picquart: .Der Berichterstatter de» Krieg», gericht» hat Picquart mehrere Male vernommen und auch die Zeugen verhört, deren Aussagen be- zweckten, die Anklage z« stützen. So wurden der frühere Kriegsminister Billot, ber ehemalige Generalstabschef Boisd.effere und ber ehemalige Unterchef General Gonse vernommen. Ihre Ans- sagen ergaben aber nichts, was den Verdacht, daß Picquart die ihm zur Last gelegte Fälschung de» Petit Bleu begangen habe, bestätigen konnte. ES scheint daher, daß bie Anklage wegen Fälschung falle» gelassen wird, während man a» der Beschuldigung festhält, daß Picquart von einem gefälschten Schrift- stück Gebrauch gemacht habe, um Esterhazy zu schaden. Auch gegenüber dieser beschränktem Anklage vertheidigt sich Picquart mit derselben Energie wie rüber. Der berichterstattende Officier glaubt Beweise zu haben, daß Piquart Versuche gemacht habe, da» gefälschte Schriftstück gegen Esterhazy zu ge. brauchen." Picquart hat übrigens nie geleugnet, daß er da» Petit Bleu als Material gegen Esterhazy betrachtete: bie Frage ist nur, ob baS alte Petit Bleu, b«8 er vor sich hatte, nicht ba» neue Pettt Bleu, ba» später austauchte, eine Fälschung ist, und e» ist uothweudig, zunächst darüber Klarheit ,n schaffen. Der Ministerrath wird sich in feiner natüften Sitzung endlich mit dem Gesuche Laboris beschäftigen, ber Zutritt zu seinem Clienten fordert.
Eclair bemüht sich inzwischen ttampfhaft, zu beweife», daß Labori nicht baS Recht dazu habe.
Deutsches Reich.
13. October. Ihre Kaiserlichen Majestäten verabschiedeten sich »ach ber Trauerfeier » Eamenz von bem Prinzen Albrecht unb ben ""deren fürstlichen Leidtragenden und setzte» hieranf er Oderberg unb Wien bie Reise nach Benebig ort. A»S letzterer Stadt wttb von heute gemelbet: Ihre Majestäten der Kaiser Wilhelm unb die Kaiserin Auguste Victoria finb heute Mittag 128/4 Uhr in Begleitung be» Staatssekretärs des Auswärtigen flmts, Staats-Minister» von Bülow unb bes Ge- olgeS hier eingetroffen nnb am Bahnhof von Ihren Majestäten bem König Humbert nnb ber köuigiu Margherita empfangen worden. Ferner waren znm Empfange erschienen: ber Minister« Präsident Pelloux, ber Minister deS Auswärtigen Canevaro, ber kommandirende General beS V. Armee. corpS, General Parravicino, ber Komandaut bei 3. Marine-Departements, Vice-Admiral Frigerto, owie ber Präfekt und ber Sindaco von Venedig. Die gegenseitige Begrüßung der Majestäten war eine : heraus herzliche. Vom Bahnhofe aus fuhren Ihre Majestäten in Hofgondeln, denen acht städtische Gondeln in ber Bauart vergangener Jahrhunderte vorauffubreu, durch den Canal graude nach dem königlichen Palast. Die d e u t s ch e n und die i t a l i e. nischen Majestäten wurden auf der ganzen Fahrt vom Bahnhofe zum königlichen Palais und