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Wöchentliche Beilagen: Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain.
Jllustrirtes Sonntagsblatt.
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Erscheint täglich außer an Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. QuartalS-Abonnements-Preis bei der Expedition 2 Mk., bei allen Postämtern 2,25 Mk. (exkl. Bestellgeld). Jnsertionsgebühr: di« gespaltene Zeile oder deren Raum 10 Pfg., Reklamen: die Zeile 25 Pfg.
Warkurg
Donnerstag, 30. Juni 1898,
Anzeigen nehmen entgegen: die Expedition dieses Blattes, die Annoncen-
Bureaux von Haasenstein & Vogler, Frankfurt a. M., Caflel, Magde- qq bnrg, Wien; Rudolf Moffe, Frankfurt a. M., Berlin, München, Köln; OS.
2. L. Daube & Co., Frankfurt a. M., Berlin, Hannover, Paris x.
Zweites Blatt.
Die weitere Erschließung Kameruns.
Man wird der diesjährigen Hauptversammlung der Deutschen Kolonialgesellschaft eine besondere Beachtung schenken müssen. War im vorigen Jahre die Flottenftage im Vordergründe, so kommen am 29. ds. in Danzig wiederum rein colonialpolitische Fragen zur Erörterung auf Grund von Anträgen regsamer Abheilungen oder hervorragender Mitglieder. Nach dem Erfolge, den die Gesellschaft im Verein mit andern durch die Propaganda deS vergangenen Winters für die Flottenvermehrung errungen, hat sich nunmehr zur Fortsetzung dieses nationalen Werkes am 8. Juni d. I. der .Hauptverband dentscher Flottenvereine im Auslande" mit vorläufig 42 Mitgliedern unter dem Vorsitz des Erbprinzen zu Hohenlohe-Schillingsfürst gebildet. Auch die diesjährige Tagung der Colonial- gesellschast gilt zum Theil grundsätzlichen Fragen, die nur auf dem Wege der Gesetzgebung gelöst werden können, wie die Frage der Ableistung der Wehrpflicht dentscher Reichsangehöriger in den Schutzgebieten oder derjenigen über den Verlust der ReichSaugehörigkett im Auslande lebender Deutschen. Für heute wollen wir nur auf die Vorschläge verweisen, die sich auf ein unmittelbares Vorgehen zur weiteren Erschließung des Schutzgebietes von Kamerun beziehen, das in den letzten Monaten und Wochen, namentlich in Folge der Rückkehr der Expedition p. Carnap, der Eröffnung der Congo-Eisenbahn und deS ftanzöfisch - englischen Grenzabkommens über die Gebiete am Niger in den Vordergrund des Interesses gerückt worden ist. Zunächst war dir Entsendung einer deutschen Handels-Expedition nach dem oberen B e n n 8 vorgeschlagen worden. Dieser Punkt steht regelrecht einberichtet auf der Tagesordnung. In Folge der neuesten Wendungen in der niederguineeischen Ecke Afrikas sah sich jedoch der kaiserliche Gesandte z. D. Herr v. Kusserow veranlaßt, weiter zu gehen und folgenden Antrag zu stellen, über den nicht mehr vor der Versammlung berichtet wurde, der indeß nach den Satzungen für dringlich erklärt werden kann und hoffentlich werden wird.
Die Hauptversammlung der Deutschen Colonialgesellschaft wolle beschließen: bei dem Herrn Reichskanzler zu beantragen, daß in Wahrnehmung unserer colonialen Interessen in Centralaftika geeignete Maßnahmen ergriffen wertzen möchten, um eineStheilS den unverkürzten Genuß derjenigen Rechte stcherzustellen, welche das Reich für sich und seine Angehörigen durch die Generalakte der Berliner Konferenz vom 26. Februar 1885, bezw. die Generalakte der Brüsseler Antisklavereikonferenz vom 2. Juli 1890 und die Deklaration zu der Generalakte vom selben Tage, sowie durch die üebereinkünste mit den andern im konventionellen Kougobecken und im Stromgebiet des Niger Souveränitätsrechte oder eine Schutzherrschaft ausübenden Staaten erworben hat, und um andem- theils in den zu diesen Gebieten gehörigen Theilen unseres Schutzgebiets von Kamerun die kaiserliche Schutzherrschaft mehr als bisher auszuüben.
Zu dem Ende empfiehlt die Deutsche Colonial- gesellschast: 1. baldthunlichst einen in den aftt- kanischeu Verhältnissen bereits erfahrenen Beamten mit Wahrnehmung unserer Vertragsrechte im Unabhängigen Kongostaat, in der den anbern Uferstaat deS untern Kongo bildenden portugiesischen Colonie Ambriz und in der an das deutsche Schutzgebiet von Kamerun angrenzenden Colonie des französischen Kongo zu beauftragen, bis über die ständige Einrichtung einer Kaiserlichen Vertretung in diesen Gebieten eine Entscheidung getroffen werden kann; 2. eine bereits erprobte Persönlichkeit auf einem Kriegsfahrzeuge oder einem militärisch ausgerüsteten Regierungsdampfer nach dem obern Benns mit dem Auftrage zu entsenden, in dem nördlichen Teile unserer Colonie Kamerun die Kaiserliche Schutzherrschaft unter Errichtung von geeigneten Stützpunkten thaisäch- lich zur Geltung zu bringen und namentlich in Folge des Vorgehens der benachbarten Colonial- ftaaten für die wirtschaftliche Erschließung des Hinterlandes von Kamerun nicht länger zu ent- entbehrende staatliche Aufsicht über den Handel sowie die Sicherheit der Bewbiudungen mit der Küste, sowohl vermittelst de^ uns vertragsmäßig
zustehenden Wasserweges der konventionellen Fluß- läufe, als auch auf dem Landwege durch unser eigenes Colonialgebiet.
Es liegt in diesem wohlerwogenen Anträge eines der Hauptbegründer unserer Colonialpolitik die Anregung zu Schritten, für die man mehr auf die staatliche als auf die Privatunternehmung Hinweisen muß. Was zunächst eine Consularvertretung am Kongo Betrifft, so führt Herr v. Kusserow zur Begründung seines Antrages aus, daß, im Gegensatz zu den Erwartungen, die seinerzeit von den deutschen Handelskammem an den Erfolg der Bemühungen der kaiserlichen Regierung zur Jnternationalistrung und Neuttalistrnng des Congobeckens geknüpft wurden, der Nutzen, den Deutschland daraus gezogen hat, wenig befriedigend ist. So befindet sich noch kein einziges deutsches Handelshaus im Cougostaat, obschon monatlich ein Woermann-Dampfer in die Congomündung einläuft. An der Ausfuhr des Congostaates, die im Jahre 1897 17i/2 Millionen Franken betrug, war Deutschland nur mit 113850 Franken betheiligi, an der Einfuhr von 22 Millionen Franken mit 1,2 Millionen. Dazu kommt die Nothwendigkeit einer amtlichen deutschen Berichterstattung über die Verhältnisse in den angrenzenden ftanzösischen und portugiesischen Colonien. England, Frankreich, Portugal, Holland und Italien sind vertreten. Für Deutschland kommt als allgemeines Interesse in Betracht, daß die Artikel 8 Md 17 bis 21 der Berliner Generalacte von 1885, welche die internationale Schifffahrtscommisston und die Aufsicht über die Ausführung der Schifffahrtsacte betreffen, überhaupt noch nicht in Kraft getreten sind. Mit der Eröffnung der Congo-Eisenbahn, die in ihrer ganzen Länge zum ersten Male durch Herrn v. Carnap benutzt wurde, und über deren Anlage und Bedeutung wir von dem amtlichen Vertreter des deutschen Reiches bei den Eröffnungsfeierlichkeiten, Freiherrn v. Danckelmann, werthvolle Berichte erwarten dürfen, wird die Schifffahrt auf den 18000 km schiffbaren Strom- und Flußläufen des Congobeckens sich sehr rasch weiter entwickeln. Und dies wird auch der Fall sein für die Südostecke des Kamerungebietes, das durch den Sangaflnß mit bem Kongo und der neuen Eisenbahn verbunden, dem Weltverkehr also offen ist. Das deutsche Schutzgebiet zwischen Benue und Sanga ist reiches Kautschuk- und Elfenbeinland. Zur allgemeinen Ueberraschung ergab die Expedition v. Carnap, daß in der Südostecke des Kameruner Schutzgebietes französische, holländische und belgische Firmen ansässig sind, die weder die jährliche Firmensteuer, noch die Ausfuhrzölle entrichteten. Die Errichtung einer amtlichen Station am Sanga käme den beseitigten ausländischen Firmen durchaus willkommen, da sie der dort herrschenden Rechtsunsicherheit ein Ende machen würde.
Vom Wettbewerb um em Moselweinlied.
(Aus der „Köln. Ztg.")
rF»rts<hun«.)
PetmS möge feiner Schwäche gedenken wenn dereinst so mancher dieser Moseldichter mit schuldbeladenem Gewissen an der Himmelsthür erscheint und bekennen muß, welch empörende Verse er dem Moselwein zuliebe verbrochen hat. Dazu gehört auch ein jugendlicher Sänger, der von sich schreibt: „Ich bin zwar fein großer Dichter, aber was ich weiß, habe ich zu Papier gebracht." Es lautet folgendermaßen:
Am Rhein, da wächst viel schöner Wein, Am Rhonestrom desgleichen. Doch aller dieser schöne Wein Muß dem der Mosel weichen. Er ist so klar, so hell, so rein, Kein andrer wird ihm gleichen, Er hat auch einen gold'nen Schein, , Thur wenig Trübung zeigen.
Darum wird auch der Moselwein
Ins ganze Reich verschicket, Man weiß, das ist der beste Wein, Wenn man sein Gold erblicket.
Das find nach Theophil Ballheim, Lehrbuch der Reimkunst, Verse II. — III. Ranges, aber sie sollen dem kleinen Sünder verziehen sein, weil er „seinen Eltern zu seiner bevorstehenden Konfirmation ^eine Freude machen wollte, wenn seine Verse gefielen." — Derartige „mildernde Umstände" können aber einem andern, der folgendermaßen „dichtet", nicht zugebilligt werden:
Es blüht eine Blume am Moselstrand,
Ihr Berge, ihr Thälcr. drum seid gefreit,
Die reizvollste Blume im Vaterland,
Die Traube der Mosel, vom Rheine nicht weit;
Du Blnme der Mosel
Vom Rheine nicht weit, Du sollst stets gepriesen sein!
Im Busen der Braut und des Bräutigam
Treibt sie das Blut bis zur Wonne,
Singt Glocke und Glöcklein ein frohes: Bimm, bamm!
Dann jubelt der Mond und die Sonne.
Du Blume der Mosel u. s. w.
Ihr Mädchen, ihr Städtchen am Moselstrand,
Was wären die Feste im Reiche,
Wenn die Moselblume nicht zierte unser Land, Tikftraurig schliefe die deutsche Eiche!
Du Blume der Mosel u. s. w.
Fast noch schöner als die Verse ist aber die Begründung seines dichterischen Berufes, die der Sänger ebenfalls beifügt: Ich selbst, schreibt er, bin im Wcinlaude aufgewachsen und habe als kleiner Bub manchen Korb v»ll Mist in den Weinberg getragen, weßhalb ich diese Sache zu würdigen verstehe. Eine boshafte Bemerkung liegt da sehr nahe! — Sehr patriotisch singt auch eine Bäuerin aus dem Allgäu, nur schade, daß ihre Verse nicht so gut sind wie ihre Gesinnung:
Dem Priuzregeuten Luitpold
Sei stets gewünscht vom Bayernvolk
Die besten Weine von Trarbach an der Mosel dort!
Das wird sein Leben fristen noch lange fort!
Zum Schlüsse giebt sie noch einen Rath, der sicherlich befolgt werden wird:
Gewünscht wird noch dem verehrlichen Casino, Es möge sich stets halten dro! (dran) An seinen guten Moselwein,
Dann wird es stets aufgeheitert sein!
Größeren poetischen Schwung zeigt ein Fischer- meister aus Mitteldeutschland, wie folgender Vers beweist:
Stürmt der Geist in wilde Brüder, Wo ist noch ein Ort zur Ruh? Nach dem Himmel kräht's Gefieder Einer stillen 1 eimath zu.
Nach dem Süden ziehn die Kran'che, Nach den Bergen der Champagne, Jubeln übern deutschen Rhein, Dort ist auch kein sichres Heim!
(Schluß folgt.)
Volkswirthschastliches.
Lohnzahlung an Minderjährige. Im vorigen Jahre fand in Wiesbaden eine Konferenz der Landeshauptleute statt, in welcher über die Regelung der Lohnzahlung an minderjährige gewerbliche Arbeiter berathen wurde. In Verfolg dieser Berathungen hat jetzt der Düsseldorfer Regierungspräsident eine Anzahl Handelskammern und Korporationen um gutachtliche Aeußerungen gebeten. Der Vorstand der Ortsgruppe M.-Gladbach des linksrheinischen Vereins für Gemeinwohl hat sich dagegen ausgesprochen, daß die Auszahlung des Lohnes minderjähriger Arbeiter allgemein an die Eltern erfolge. Er befürwortet dagegen eine provinziell oder landesgesetzlich anzuordnende obligatorische Einführung von Quittungsbüch e r n, in denen die Eltern von Arbeitern unter 19 Jahren den Lohn ihrer Kinder regelmäßig quittiren müssen. Derartige Quittungsbücher sind bereits in etwa 20 Betrieben des dortigen Bezirks mit Erfolg eingeführt worden. Die Handelskammer in M.-Gladbach hat sich dagegen durch Mehrheitsbeschluß auf einen andern Standpunkt gestellt. Sie befürwortet die Auszahlung des Lohnes an die Eltern zwar nicht allgemein, aber dort, wo die Kltern selbst diesen Wunsch haben. Durch eine solche Maßnahme glaubt man diejenigen Fälle besser feststellen zu können, wegen deren die ganze Frage überhaupt aufgeworfen wird. Bei einer allgemeinen Forderung ihrer Lohnquittungen sei dagegen die Gefahr vorhanden, daß die Kinder häufig auch den Lohn an solche Eltern abgeben müßten, bei denen dies nicht angebracht erscheinen könne.
Vermischtes.
Veruntreuungen. In Königsberg i. Pr. ist, wie die „KönigSb. Allg. Ztg." berichtet, ein Kassenbote bei der Regierungs-Hauptkasse wegen Veruntreuungen in Höhe von 32 000 Mk. verhaftet worden. Die Veruntreuungen sollen dadurch entstanden fein, daß der Bote beim Sortiren der Gelder statt Zwanzigmarkstücke Zwanzigpfennigstücke in die Rollen gelegt hat. 400 Mk, wurden bei dem Verhafteten noch vorgefunden.
Eine nette Schwiegertochter. Mit geradezu bestialischer Bosheit uni) Gemeinheit hat nach den eigenen Worten deS Gerichtes die Wirthschafterftau Maria Tetz au8 Lucknitz an ihrer Schwiegermutter gehandelt. Die Strafkammer bei dem Landgerichte in N e u ft e 11 i n hat Maria Tetz wegen lebensgefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren Gefäugniß veruriheilt. Die Angeklagte hat ihre Schwiegermutter fünfviertel Jahr hindurch derartig mißhandelt, daß die alte Frau den Tod einem solchen Leben vorzog und fich erhängte. Die alte Frau hatte ihre Wirthschaft ihrem Sohne übergeben, da ihr die Bewirthschastung des Grundstückes zu beschwerlich war. Die Angeklagte führte darin das HauL- regiment, verlangte aber von ihrer Schwiegermutter die schwersten und unappetitlichsten Arbeiten. Wurden diese nicht nach Wunsch ausgeführt, so erhielt die alte Frau Schläge mit Knüppel oder Faust. Auch durch unzureichende Kost uni) Kleidung schädigte die Angeklagte ihre Schwiegermutter an der Gesundheit. Als die letztere fich erhängt hatte, wurde die Leiche ärztlich untersucht, wobei es sich zeigte, daß die Unglückliche kurz vor ihrem Tode eine Menge unerhörter Mißhandlungen, offenbar mit gefährlichen Werkzeugen, erlitten hatte. Die Angeklagte hatte gegen das Urtheil Revision eingelegt, die aber vom Reichsgericht verworfen wurde, es bleibt bei den 5 Jahren Gefäugniß!
Auch ein Jubiläum. Der Berginvalide Florian Kipa aus Kunzendorf, der am 13. August 1897 den Bergmann Schiron, mit dessen Ehefrau er ein Liebes- verhätniß unterhielt, erschoß, wurde heute durch Scharfrichter Reindel-Magdeburg hingerichtet. ES war dies die zweihundertste durch Reindel vollzogene Hinrichtung.
Auö Werder unweit Berlin. .Die Ausfuhr der Werd er scheu Kirschen hat jetzt ihren Höhepunkt erreicht. Gegen 14 000 Tienen gingen gestern Nachmittag zu Schiff nach Berlin ab, während mit der Eisenbahn eine noch größere Menge nach Hamburg versandt wurde. Von Hamburg aus werden die Kirschen zum größten Theile nach England, Schweden und Dänemark versandt, wo die Obstzüchter befferen Preise erzielen, als in Berlin. In diesem Jahre eignen sich die Werderschen Kirschen besonders gut zur Ausfuhr, weil sie sehr fest sind. Von Himbeeren ist voraussichtlich eine gute Ernte zu erwarten.
Eine originelle Speisenfolge ist die bei dem großen Festmahl Eisenacher Bürger anläßlich des 80.Geburtstages des Großherzogs Karl Alexander. Sie lautet: Thüringische Landgrafen-Suppe. Aus lebensfrisch sprudelnden Eisenacher Gebirgsbächen der vornehmste Fisch mit frischer Waldbutter. Erinnerung an Weimars große Zeit: Schmucker Braten mit würzigen Gemüsen und edlen Pilzen. Ans der Jdeenfülle des Weimarischen Musenhofs. Ein kühner Gedanke: Sülze von Krebsen. Was der Wartburg tapfere Ritter am liebsten lelbft erjagt und verzehrt: Rehziemer, mit feinen Fruchten versüßt. In unseres Landcsfürsten Ehrenfarben: Geftorenes mit Waffeln. -Eine Gabe der Olympier aus Ilm-Athen zum 24. Juni: Frische süße Früchte und Zuckergebackenes mancherlei. Des MahleS piquanter Schluß: Käsebrötchen.
Eingesandt.
Btsteht in Marburg «in Schachklub und ein Skatklub? Bejahendenfalls wäre Notiz in diesen Spalten wünschenswert!), an wen man fich um Aufnahme ju wenden hat.
Verneinendenfalls, wären einige ältere Herren geneigt, an der Begründung derartiger Klub» für nächsten Winter theilzuuehmen? Schach und Skat.
Bergnügungsanzeiger.
Repertoir-Entwurf der Frankfurter
Stadttheater.
Opernhaus.
Donnerstag, den 30. Juni „Preciofa". Freitag, den 1. Juli „Die Glocken von Corueville". Sonnabend, den 2. Juli „Margarethe". Sonntag, den 3. Juli „Martha".
Schauspielhaus.
Freitag, den 1. Juli „Gebildete Menschen". Sonnabend, den 2. Juli „In Behandlung". Hierauf: „Durch den kaufmännischen Verein". Sonntag, den 3. Juli „Alt- Frankfurt".
Milde, Reinheit und Wohlgeschmack find die Bor- 8Ü,.e d-s Holland. Tabacks, 10 Pfd. franko 8 M. bei B. Becker in Seesen a. H.