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Wöchentliche Beilagen: Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain.

ewfmtblterfea: Joh. »ug. Koch, UuiverfitätS-Bnchdruckerei tri Marburg. (StittttfrtltSMifH «mmtwortlich für dir Stebdtto*: Rrdaktmr M. Hartmau» tn Marburg,

«kprdition- Mar« LI. - Telephon 55. Redaktion: Markt LI. - Telephon 55.

M 123

Erscheint täglich anher an Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. OuartalS-AbonnementS-PrriS bei der Expedition 2 Mk., bei allen Postämtern 2,25 Mk. (exkl. Bestellgeld). Jnsertionsgebühr: die ge­spaltene Zeil« oder deren Raum 10 Pfg., Reklamen: di« Zeil« 25 Pfg.

Warburg

Sonnabend, 28. Mai 1898.

Anzeigen nehmen entgegen: die Expedition dies« Blatt«, dir Annoncen- Bureaux von Haasrnstrin & Vogler, Frankfurt a. M., Eaffrl, Magde­burg, Wien: Rudolf Moste, Frankfurt a. M., Berlin, München, Köln; CS- Daube & Co., Frankfurt a. M., Berlin, Hannover, Paris re.

33. Jahrg.

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vorzüg- laschen-

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Bestellungen

für den Monat Juni auf die

Dßrrhefs. Zeitung

nebst derer» Sratisbeilngerr ^kreiSblatt" für die Kreise Marburg uni Sirchhain,Illustriertes Sonntag» blatt" undVerloosungSliste der Sgl. preußischen Klassenlotterie" werden von allen Postanstalten, Landbrief- trügern, in der Expedition (Markt 21), sowie von unseren Filial-Expeditionen in Kirchhain, Renstadt und Wetter entgegengenommen.

Wir möchten Angesichts der,für den 16. Ami bevorstehenden

Reichstagswahlen rlle Wähler der staatserhaltenden Parteien auf dieses Monats-Abonnement hürmit noch besonders aufmerksam machen.

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Versicherungsbeirach.

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(3622

Der Ausschuß des preußischen VerficheruugS- ieiraths für Feuer- u. s. w. Versicherung tagte am 24. und 25. Mai im Dienstgebäude deS Ministeriums be8 Innern unter dem Vorsitz des Geheime» Ober-

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4/2 N.

«gierungsraths und vortragenden Raths im Ministerium k8 Innern v. Knebel-Doeberitz. An den Berhand- lmgen nahmen außerdem Theil der Direktor des

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Aniglichen Statistischen BureauS, Geheimer Ober- regierungsrath Blenck, der versicheruugs-technische HilfS-

aus

Der Vorsitzende begrüßte im Namen des Ministers der Innern die Erschienen, besonders die in den Bei-

«beiter im Ministerium des Innern, Regierungsrath Narschall v. Bieberstein, der Dezernent für Ver- ßchernngswesen bei dem Polizeipräsidium in Berlin, Üegierungsrath Hoppe und der Verstcherungsrevisor rtfd Dr. Brillat. Von den Mitgliedern des Ausschusses hatten sich drei als verhindert entschuldigt.

»lsf.

rath neu cingetretenen Herren Direktor Reichel-Berlin, Geheimen Regierunge rath Hurtzig-Hannover und Re- perungsdirektor a. D. Rasp-München.

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4.50

Es wurde zunächst die Frage erörtert:

»Empfiehlt eS fich, dir Vorschrift de» § 39 Absatz 3 kt Preußischen Vormundschaft« ordnmig vom 5. Juli 1875, »»ach ein« Hypothek oder Grundschnld für sicher zu rr- «chten ist, toeuo sie bei städtischen Grundstücken innerhalb

6. 7. (3624 acht

(Nachdruck verboten.)

Getrennte Sterne.

Roman aus der Gesellschaft von H. Waldemar.

(Forlsrtzuug.)

Run war eS mit Baldensteius Beherrschung aber M Ende. Mit einem Jubelrnf schlang er beide Arme die zarte Gestalt deS Mädchens und drückte sie stst an sein Herz.

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16.

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Sich niederbeugeud, schloß er die herrlichen Augen »st seinen Lippen; er küßte ihre Stirn, ihre Wangen, als sie ihm freiwillig daS Mündchen reichte, teilte er fich nicht satt küssen und immer und immer Wieder fanden seine dürstenden Lippen den Weg zu *8 ihren, die sich ihm nicht versagten.

»Aber, Fröle, ich steh drin und warte auf die ^bunen und*

Das selige Paar schrack auf. Marianne über über eröthend, löste fich aus' Baldeusteiu's ^nen und ttat zurück. Während sie ihr Haar glatt dich, sagte fie:

»Ich komme, Rike."

Die Alte verstand. Das hieß so viel, als: Gehe wir brauchen dich jetzt nicht," Schmunzelnd ging 'd hinaus und murmelte:

»Alles, alles vergebe ich Dir, mein holder Lieb- ldeg ür diesen einzig schönen Augenblick! So liebst Du mich wirklich? Ist endlich die Rinde geborsten, bie »m Dein junges Herz fich gelegt und mir zu durch­brechen fast unmöglich schien?"

Marianue legte das Köpfchen verttanensvoll an (366) des Geliebten Schulter und sah mit deu noch feuchten, " stürzenden Augen zu ihm auf. Eine Wett voll Liebe lag in diesem Blick, ein solch unerschütterliches Ber- stvieu, solch wahre innige Hingebung, daß eS Balden- diu heiß überfluthete.

d«r rrstrn Hälfte de» durch Taxe einer öffentlichen Feuer- veifichernng»«esellschaft zu ermittelnden Werth« ,n stehen kommt, dahin zu ändern, daß bezüglich der Art der Werth» «rmittelnng bei städttschen Grundstücken entweder von einer gesetzlichen Bestimmung ganz abzniehen oder vor die Taxe zweier Bauverständigen, von denen mindesten» einer ver­eidigt fein muß, zu erfordern ist?"

Oberbürgermeister Brüning und Direktor Reichel erstatteten an der Hand der von ihnen ausgearbeiteten schriftlichen Gutachten Bericht. Beide Referenten hatten ihre Gutachten auch auf die Frage wegen Aenderung der Vorschriften über die Beleihung länd­licher Grundstücke ausgedehnt. Nach längerer Diskussion wurde einstimmig folgender Beschluß gefaßt: Es empfiehlt sich, die Vorschrift deS § 39 Absatz 3 der preußischeu Vormundschaftsordnung vom 5. Juli 1875 in folgender Weise zu ändern:

»Eine Hypothek oder Grundschuld oder Renten- schuld ist fit sicher zu erachten, wenn fie

I. bei Landgütern oder Liegenschaften innerhalb de» löfachen Grundsteuer - Reinerttage» oder innerhalb der ersten zwei Drittel de» dnrch 'itteischaftliche, landschaftliche oder durch behördlich bestellte und ver­eidigte Sachverständige aufgetzellt« Taxe ermittelten Wetthe» zu stehen kommt;

2. bei Grnudstücken anderer Art innerhalb der ersten Hälfte de» durch einen oder mehrere behördlich be­stellte und vereidigte Sach inständig« ermittelten Werthe» zu stehen kommt. Bei Darlehen innerhalb der ersten Hälfte der BrandverficheruogSsumme bedarf « keiner wetteren Schätzung, wenn die Brandver- stche,nng»snwme schon auf Grund einer von den erwähnten Sachverständigen aufgestellten Taxe er­mittelt ist."

Neber die ferner zur Verhandlung stehende Frage: »Ist es zuläsfig, in den Verfichernngsbedingungen der FeuerverficherungSgesellschafteu zu bestimmen, daß Verficheiungsanttäge, wenn fie nicht vor ihrem Ab­laufe gekündigt werden, als auf die gleiche Dauer stillschweigend verlängert gelten?" referirten Geheimer Regierungsrath Hurtzig und Kommerzienrath Tschmarke. Nach eingehender Debatte kam mau dahin überein, daß die stillscheigende Verlängerung von Feuerver- ficherungsverträgeu nur auf ein Jahr für zuläsfig zu erachten sei, daß derartige Verttagsverlängerungeu jedoch stets durch VcrläugeruugSscheine beurkundet werden muffen, und daß in dieser Beziehung die öffentlichen und die private» Feuerverficherungsgesell- schäften gleich zu behandeln seien.

An den Verhandlungen über die Fragen: »Ist die Berficherung gegen lleberschwemmnngsschäden praktisch durchführbar und eveut. tu welcher Form? Augliederung an die öffentlichen Feuersozietäten oder an private FenerverfichemngSgesellschaften? Er­richtung einer besonderen Versicherungsanstalt? Um­fang der Anstalt? Gefahrenklaffen?" nahmen auch der Geh. Oberregierungsrath und vorttagende Rath im Ministerium für Laudwirthschaft rc. Dr. Hermes und der Generaldirektor Gruner-Berlin theil. Direktor

»Wird doch noch Hochzettskuchen auch für Fröle gebacken!"

Marianne, einen heißen verwirrten Blick zurück­werfend, wollte ihr folgen, doch Baldenstetn vertrat ihr rasch de» Weg, faßte fie bei der Ha«d und führte fie »ach dem Fenster, seinen beglückenden Blick tief in ihr Gesichtchen tauchend.

»Gieb mir noch einen Kuß, Liebling, damit ich an mein Glück glauben lerne!" bat er weich.

Es blitzte der alte Schelm in ihren Augen auf, dennoch willfahrte fie ihm, stellte sich auf die Fußspitzen nud neigte fich ihm auffordernd ent­gegen.

Als er zu ungestüm von der erhaltenen Erlaub- » Gebrauch machte, schob fie ihn endlich hinweg und meinte:

»Nun ist'S genug. Sie Nimmersatt!"

»Sie? Weißt Du nicht, wie ich heiße?"

Sie nickte mtt dem verlegen gesenkten Köpfchen.

»Und wie?"

,Mox!" stieß fie hervor, und seine Absicht, fie abermals in seine Arme zu nehmen, ahnend, floh fie bis zur Thür, von wo aus, ehe sie verschwand, fie ihm noch einige Kußhände zuwarf.

* *

*

Die kleine Kirche, an der Pastor Werneck ange­stellt war, hatte fich dicht gefüllt. Waren doch die Bewohner von Dettmarshausen in der ganzen Gegend beliebt und geehrt, Tas niedliche Gotteshaus war über und über mit Blumen geschmückt. Am Altar und zu beiden Seiten desselben erhob sich ein Wald von Lorbeer- und Oleanderbäumen, zwischen welchen blühende Gewächse aller Art dem stumpfen Grün das Düstere, Melancholische nahmen.

Eine kleine aber gewählte Gesellschaft, wohnte der TrauungSfeierlichkett Hans Dettmar'S bei: Graf

Springomm und Geheimer Regierungsrath Hurtzig erstatteten Bericht. Geheimer Oberregierungsrath Blenck theilte eine von ihm für die letzten 11 Jahre (1887 bis 1897) aufgestellte, fich auf die Provinzen und Regierungsbezirke sowie die Kreise erstreckende Stattstik über die in den einzelnen Erhebungsbezirken vorgekommenen Hochwaffer- nsw. Schäden in Ernte­früchten usw. mtt, welche bis zum Jahre 1878 rück­wärts erstreckt werden könne, und machte zugleich Vorschläge für die Ergänzungen dieser Statistik für die übrigen in Betracht kommenden gefährdeten Gegenstände (Gebäude, Mobilien usw.). Er machte sodann unter Anderem auf die Vorgänge in anderen Staaten aufmerksam, insbesondere in Japan, wo be­reits seit 1881 eine Kollektivverficherung gegen Schäden aller Art besteht.

Geheimer OberregterungSrach Dr. Hermes machte Mittheilungen über den Stand der Verhandlungen wegen Vorkehrungen zur Verhütung von Hochwaffer- gefahren.

Nach längerer Berathuug wurden auf Vorschlag des Direktors Springorum folgende Thesen einsttmmig beschlossen:

I. Die Versicherung gegen UeberschwemmuugS- schäden ist gegenwärtig nicht durchführbar, well

a) die Schätzung de» Risiko» und der Prämien Mangel» genügender stattftischer Unterlagen nn* möglich ist;

b) diese Versicherung mit einer Häufung der Gefahren verbunden ist und der rationellen Mischung von günstigen und schweren Risiken entbehrt, mithin zweien, verficherungstechnisch unentbehrlichen Fundameutalgrundsätze» nicht entsprechen würde.

II. Die Durchführbarkeit einer Versicherung gegen Hochwafferschäde» kann mit einiger Aussicht auf Erfolg erst wieder aufgcnomme» werden, wenn

1. durch eine erweiterte staatliche Statistik festgestellt worden ist, namentlich:

a) wie oft und in welchen Zeiträumen während der letzten 20 bi» 30 Jahre und möglichst noch weiter zurück die der Ueb«rschwemmung»gefahr auf fle setzten Gebiete von Hochwafferfchäden betroffen sind, wobei di« Höhe und die Dauer der Hvch- wafferstände der in Bettacht kommende» Haupt- Wasserläufe in Vergleich zu stellen fiud;

b) welche Verluste dadurch:

an Gebäuden und Maschinen,

ß. an Mobiliar, tobten und lebendem Inventar, Saaten,

r. an Erntefrüchten und Fntterkräutern, welche auf dem Halm stehen ober geschnitten, bezw. in Miethen auf ben Aeckern und Wiesen sich befinden, entstanden find;

e) welche Werthe an versicherbarem Eigenthum im UeberschwemmungSgebiete annähernd v»i Händen gewesen find;

und wen»

2. durch gesetzgeberische Maßregeln und technische Ein­richtungen die Hochwaffergefahr beschränk wird.

und Gräfin Bünau mit Adrienne und Ina, Dony, Baldenstei», Georg Büna», Doktor Werneck, und außerdem einige nähere und weitere Verwandte des Barons mit ihren Damen. Wenige Gäste, und doch gaben fie durch die Eleganz und Kostbar kett der Toiletten der erhabene» Feier ein besonderes, festliches Gepräge.

Nur, Mondega fehlte. Dettmar hatte es nicht über fich gewinnen können, den ihm unsympathischen Menschen zu bitten, und da er seit zwei Tage» de» Bünshof verlaffen hatte, fiel auch eine Verpflichtung gegenüber dem Gaste deS Grafen hinweg.

Die Hochzeitsgäste hatte» alle zu beide» Seiten des AttarS Platz gefunden. Der übrige Theil der Kirche war mit Neugierigen und Theilnehmenden jeglicher Art gefüllt. In dem Schwarm der Guts­angehörigen, die meist t» ihren einfachen, wenn auch saubere» ArbeitSkleider» erschienen waren, fiel eine ältere Fra» auf, die ein reizendes, ganz in Weiß gekleidetes Mädchen an der Hand führte, das viel­leicht drei, höchstens 4 Jahre zählen mochte. DeS Kindes prächtige, schwarze Augen schauttn mit Jn- tereffe und Neugierde dem ungewohnten Scha»spiel zu; ein ernster, finnender Zug hatte fich über daS dunkle Gefichtchen gelegt, das plötzlich, wie mit Zauberschlag, sich verklärte, als sein Blick inmitten der eleganten Gesellschaft ein Gesicht zu entdecken glaubte, das ihm gar lieb und traut geworden. Sich zu der Begleiterin wendend, sprach es einige Worte mit nicht mißzuverstehender Geberde nach dem Attar hin, ward aber infolge des beschwichtigenden Zuredens der alte» Frau wieder ruhig und erwartete mit Spannung, was nun kommen sollte.

Wenige mochten dies beobachtet haben. Unter diese» wenigen waren Georg und Dony.

Umschau.

Die seit Jahren erörterte Frage des ErlaffeS eines Reichsgesetzes über die Hypo­thekenbanken wird voraussichtlich im nächsten Herbst wieder an den Bundes rath gelangen. Bekannt­lich sind schon mehrfach Versuche gemacht worden, eine reichsgesetzliche Regelung deS HypothckenbankwesenS herbeizuführen; fie find aber stets erfolglos geblieben. Namentlich ist es nicht gelungen, den in den Jahren 1879 und 1880 dem Reichstage vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über das Faustpfandrecht für Pfand­briefe, der übrigens nur die rechtliche Sicherstellung der Pfaudbriefbefitzer bezweckte, deu Hypothekenbank- betrieb im weiteren aber unberührt ließ, zur Verab­schiedung zu bringen. Später ist die Angelegenheit nicht wieder ausgenommen worden, well es mit dem Fortschreiten der Arbeiten für daS Bürgerliche Gesetz- buch zweifelhaft wurde, ob die Grundlagen jenes Entwurfs gegenüber deu Vorschriften des künftigen bürgerlichen Rechts beibehalten werden könnte». Die gesetzliche Ordnung des Hypothekenbankwesens ist nach wie vor ein dringendes Bedürfniß. Hierbei steht nicht nur der Erlaß privatrechtlicher oder konkursrechtlicher Vorschriften zur Sicherung der Ansprüche der Pfand­briefbesitzer in Frage; es ist vielmehr anerkannt, daß die wirthschaftliche Seite des Gegenstandes Er­richtung, Geschäftsbetrieb, Beaufsichtigung der Hypo­thekenbanken ebenso sehr der gesetzlichen Regelung bedarf. Berücksichtigt man, daß die Pfandbriefe der deuffchen Hypothekenbanken jetzt mehr als fünf Milli­arden Mark betragen, und daß die zur Unterlage dienenden hypothekarischen Darlehen die Pfandbriefe noch um mehrere hundert Millionen übersteigen, so ergiebt fich von selbst, welche bedeutende Jutereffen von dem Geschäftsbetriebe der Hypothekenbanken ab­hänge». Nach dem Abschlüsse des bürgerliche» Ge­setzbuchs ist denn auch die Angelegenheit alsbald von neuem in Fluß gekommen. Schon im vorigen Jahre hat das Reichs-Justizamt Berathungen mit Sachver­ständigen aus den Kreisen der Hypothekenbanken und mit Vertretern der Interessen des Grundbesitzes ge- pflogen, und die Ergebuiffe haben bei ber Aufstellung eines Entwurfes für ein Hypothekenbankgesetz Ser» werthuug gefunden. Der Gesetzentwurf ist vor kurzem oen Bundesregierungen mit dem Ersuchen um eine vorläufige Prüfung zugegangen. Von dem Ausfall dieser Prüfung wird es abhängen, ob und in welcher G statt der Entwurf an den BundeSrath gelangt. Vorschriften über die Organisation der Pfandbrief- besitzer, namentlich über die Berufung von Ver­sammlungen derselben, über die Beschlußfaffung in solche» Versammlungen und über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters, sind in dem Entwurf nicht enthalten. Daß Einrichtungen dieser Art erforderlich find, um deu Pfandbriefbefitzern die wirksame

Beide beobachteten Jua, welcher allein des Kindes Jntereffe gegolten hatte, und während Georg neue Nahrung fand für seine Annahme der Zusamenge- Hörigkeit beider, die er aber noch nicht mit Bestimmt­heit hatte herausfinden können, gab Dony der armen jungen Mutter, die ihr holdes Kind verleugnen mußte, durch einen treuen Blick Muth und Kraft. O, wie fie ihm von Herzen dankbar war, dem blonden Hünen, der fast alle an Stattlichkeit, an imponierendem Aeußere» überragte!

Ein Flüstern «nd Rannen ging durch die Ver­sammlung. DaS Brautpaar, vou deu allernächste» Verwandten, dem Vater und Marianne begleitet, be­trat die teppichbelegte Kirche. Die Orgel setzte ein und spielte so lange, bis daS Paar vor dem Altar knieend, sein Gebet verrichtet hatte.

Dem» richtete Pastor Wemeck ungemein zn Herzen gehenden Worte an die Verlobten, ermahnte sie, in Freud und Leid einander tteu zur Seite zu stehe» und durch keinerlei Mißgeschick, komme es vou innen ober außen, fich den Glauben au deu andern rauben zu lassen.

Nach der üblichen Beantwoitung der TrauungS- formel folgte ein tiefempfundenes Gebet. Pastor Werneck segnete daS Neuvermählte Paar, und während die Orgel aufs neue einfetzte, nahmen Dettmar und seine junge Gemahlin die Glückwünsche der Anver- wandten entgegen.

Marianne umarmte ihre Schwägerin, die unter dem weißen Schleier unendlich lieblich anzuschauen war, sehr stürmisch, und barg einen Augenblick ihr ver­klärtes Gesichtchen an deren Brust.

(Fortsetzung folgt.)