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Wöchentliche Beilagen: Krcisblntt für die Kreise Marburg und Kirchhain ln2*2 Jllustrirtes S-nntags-latt. «

Jti 49

Telephon 65.

Erscheint täglich außer au Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Quartal-Abonuemeuts-Preis bei der Expe­dition 2 Mk., bet allen Postämtern 2 Mk. 25 Pfg. (exkl. Bestellgeld). Jnsertiousgebühr für die gespaltene Zeile oder deren Raum 10 Pfg.. Reklamen für die Zeile 25 Pfg.

Marburg

Sonntag, 27. Februar 1898.

Anzeigen nimmt entgegen die Expedition dieses Blattes, ^wie die Anwmcen-Bureaur von Haasensteiu & Vogler in qq Sranffurt a. M , Cassel, Magdeburg und Wien; Rudolf OO. ^Mg.

Moste in Frankfurt a. M., Berlin, München u. Köln, C. L.

Daube & Co. in Frankfurt a. M., Berlin, Hannover, Paris Telephon 5a.

Eine Verfaffungssrage.

Unter der ÜberschriftSchutz der Reichs­verfassung" brachten dieHamburger Nachrichten" folgende Ausführungen, welche durch den Druck besonders hervorgchoben wurden und von einigen Berliner Blätter alsersichtlich vom Fürsten Bismarck persönlich henührend" bezeichnet werden:Das Auftreten der sozialdemokratischen Abge­ordneten im Reichstage provozirt die Prüfung ihrer Legitimation in strengerer Form als bisher. In dieser Hinsicht ist die Reichstagssitzung vom 21. Februar lehrreich, in welcher der Abgeordnete v. Stumm auf die sozialdemokratischen Invektiven erwiderte:

Sie haben eigentlich garnicht das Recht, hier zu sitzen Sie beziehen zugestandeneimaßen Diäten und veiletzen da­mit die Verfasiung."

Abg. Bebel: Den Bezug von Privatdiäten habe ja Fürst Bismarck vei hindern wollen, er habe aber dock nicht die Macht dazu gehabt.

Abg. Singer: Seine Freunde müßten Diäten am nehmen, weil sie sich nicht ... an Äiündurgen Beteiligen könnten.

Hiernach gestehen die Sozialdemokraten offen zu, als Abgeordnete Diäten zu beziehen, und setzen sich damit in flagranten Mderspruch zu Art. 32 der Reichsverfassung, welcher lautet:

Die Mitglieder des Reichstages dürfen als solche keine Besoldung oder Entschädigung beziehen."

Die Frage ist als eine Verfassungsfrage so tiefgehend, daß es sich wohl empfehlen würde, ihr näher zu treten, als in den flüchtigen Verhandlungen zwischen den oben genannten Abgeordneten geschehen ist. Da der Reichstag nach A t. 27 der Verfassung die Legitimation seiner Mitglieder selbst prüft, so ist es für ihn eine Ehrenpflicht und eine Rechts- Pflicht, dafür zu sorgen, daß Mitglieder, welche in dieser ihrer Eigenschaft Entschädigungen beziehen, nicht zugelassen werden, ihre Funktionen auszuüben. Die Diäteulosigkeit war, daran erinnern dieHamb. Nachr.", bei Herstellung der Verfassung -das Aeq ui va len t für das allgemeine und geheime Wahlrecht. Wenn dieses Aequivalent reichstagsseitig nicht gegeben wird, so wird man eben mif die Unterlagen des damaligen Kompromisses wieder zurückgreifen müffen. Es ist die Frage, ob fein Reichstag, welcher sich der Verfassung nicht konformirt, berechtigt ist, die Reichstagsfunktionen «uszuüben, und ob nicht die verbündeten Regierungen in der Lage sind, den geschäftlichen Verkehr mit einem Reichstage, welcher sich seinerseits den verfassungs­mäßigen Verpflichtungen nicht fügt, abzulehnen. Die

(Nachdruck verboten.)

Roman von O. Elster.

(Fortsetzung.)

XIX.

Elfriede weilte seit einigen Tagen bei ihrem Vater in Berlin. Man hatte sie seitens der Behörde telegraphisch von dem plötzlichen Tod des Herrn d. Santen in Kenntniß gefetzt und aufgefordcrt, zur Ordnung des Nachlaffes nach Berlin zu kommen, da ihr Kind die Erbin des Verstorbenen sei. Sie hatte der Aufforderung unverzüglich Folge geleistet, nicht allein, um die gesetzlichen Maßnahmen zu erfüllen, welche der Tod ihres früheren Gatten nothwendig machte, sondern noch mehr, um die Tochter an dem Begräbniß des Vaters theilnehmen zu lassen. Sie wollte Herrn v. Santen nicht über das Grab hinaus zürnen und noch weniger wollte sie, daß man ihr sachsagte, sie habe sein Kind ihm geflissentlich ent- ftemdet. Die Tochter sollte das Andenken des Vaters in Ehren halten, jetzt vor Allem, da er die Schuld seines Lebens auf solch enffetzliche Weise gebüßt hatte.

AIS sie die Depesche der Behörde und zugleich ein längeres Telegramm ihres Vaters empfing, weilte sie an der Riviera. Sofort reifte sie ab und traf noch rechtzeitig in Berlin ein, um ihr Töchterchen an dem Begräbnisse theilnehmen zu lasten, dem fie selbst freilich fern blieb. An der Hand des alten Herrn l. Kastner folgte die kleine Elfriede den sterblichen Uebeneften ihres Vaters und weinte bitterliche Thräueu, baß der Papa jetzt von denschwarzen SRännern fortgetragen wurde."

Das Begräbniß fand ohne große Feierlichkeit

nächste Aufgabe der Regierungen in dieser Richtung würde sein, sich die Gewißheit zu verschaffen, welck» Mitglieder des Reichstags im Widerspruch mit Art. 32 der Verfastung Diäten bez'ehen und dadurch ih: Anrecht auf Theilnahme am Reichstage verlieren. Da die Ausführung des Art. 32 nach der Verfastun; dem Reichstage und seinem Präsidium obliegt, und da die Verfassung zu den Reichsgesetzen gehört, über deren Ausführung nach Art. 17 dem Kaiser die Ueberwachung zusteht, so kann man sich also fragen, ob es nicht avgezeigt wäre, daß der Kaiser unter Bezugnahme auf Art. 17 der Verfastung eine Bot­schaft an den Reichstag richtete, in welcher derselbe zu strikter Ausführung des Art. 32 an seinem Theile aufgefordert würde." Soweit das Hamburger Blatt.

Zur Sache sei daran erinnert, daß d:r Reichstag des Norddeutschen Bundes ursprünglich einen Antrag auf Diäten für die Abgeordneten a genommen hatte, diesen Beschluß aber auf Widerspruch des Fürsten Bismarck fallen ließ, da dieser in der Diätenlosigkeit ein Aequivalent für das allgemeine gleiche nnd ge­heime Wahlrecht sah. Darauf wurde der Artikel 32 in der obigen Fassung beschlossen. Auf eine Anfrage von nationalliberaler Seite, ob dieser Artikel nunmehr auch die Gewährung von Diäten aus privaten Mitteln verbiete, erwiderte Fürst Bismarck, die Annahme von Diäten ohne strafgesetzliche Unter­lage könne die Regierung nur denen verbieten, denen sie überhaupt zu befehlen habe. Später (1884) veranlaßte Fürst Bismarck die bekanntenDiäten- prozeste" gegen Abgeordnete. Die Verfolgung wegen Bestechung" lehnten sammtliche Staatsanwaltschaften ab, doch wurde aus dem preußischen Landrecht abge­leitet, daß Diäten ein Gewinn aus einem Geschäfte seien, welches einem gesetzlichen Verbot zuwider läuft, daß der Gewinn demnach einzuziehen sei und dem Fiskus zufallen müsse. Das Reichsgericht bestätigte die in diesem Sinne ergangenen Ur« theile. Im Geltungsbereich des preußischen Land­rechts ist also auch der Bezug von Privatdiäten ge­richtlich für unstatthaft erklärt.

Umschau.

Aus Singapore wird derTimes" vom 24. Februar gemeldet:Se. königl. Hoheit Prinz Heinrich von Preußen kam Vormittags in Admiralsuniform an Land. Nach einem Besuche bei dem Generalgouverneur und dem Admiral fuhr der Prinz «ach dem deutschen Konsulat, wo er frühstückte und bann daS Konsularcorps empfing. Hierauf begab stch Prinz Heinrich nach dem Regierungsgebäude

statt, doch wurden dem Unglücklichen wenigstens die militärischen Ehren zugebilligt. Der Geistliche sprach ein stilles Gebet, dann donnerten die Salven der militärischen Begleitung über das offene Grab und die Kameraden traten still hinzu, um eine Handvoll Erde auf den Sarg zu werfen. Wenn auch der Hof und die Spitzen der Behörden fehlten, so hatten e8 sich die Kameraden und zahlreichen Bekannten des Majors doch nicht nehmen lassen, ihm die letzte Ehre zu erweisen, trotzdem er selbst Hand an sich gelegt. Auch Erich v. d. Grotenburg hatte sich dem Gefolge angeschloffen. Als die einfache Feier am Grabe be­endigt war, trat er auf Elfriede ns Vater zu, der sich mit dem Kinde entfernen wollte.

»2ch habe die Ehre, Herrn v. Kastner zu sehen?" fragte er höflich.

Allerdings, mein Herr."

Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich Sie einige Minuten aufhalle. Mein Name ist Freiherr v. d. Grotenburg ich war befreundet mit Henn v. Santen."

Ah, Herr Baron, sehr angenehm. Ich weiß, meine Tochter weilte einmal auf der Grotenbmg ja, ja, damals waren es beffere Zeiten, Herr Baron," setzte der Alte seufzend hinzu.

Darf ich fragen, ob das Kind die Tochter des Verstorbenen ist?"

Ja, Herr Baron."

Das Kind lebt bei Ihnen?"

Nein. Seine Mutter würde eS mir nicht an« vertrauen; fie ist mit dem Kinde zum Begräbniß hierher gekommen."

Ah! So ist Frau v. Santen in Berlin?" Allerdings. Meine Tochter wohnt bei mir. Sie gedenkt einige Zeit hier zu bleiben. Es find

zurück, erschien bei dem Empfange der Gemahlin des Gouverneurs Lady Mitchell und speiste mit dem Gouverneur zu Abend. Später nahm der Prinz an 'wer vom Deutschen Club veranstalteten Festlichkeit !heil und kehrte bann nach dem Regiermigsgebäube zurück, um dort die Nacht zu verbringen. Morgen degiebt sich Se. königliche Hoheit mit dem Gouverneur naib Jo höre auf die Tigerjagb und geben tt bis Sonnabend dort zu bleiben."

2tm Freitag ist im Kaiserlichen Gesundheitsamt zu Berlin unter dem Vorsitze des Direktors dieser Behörde eine Kommission zusammengetreten, um über bie Errichtung einer biologischen land- tulrthschaftlichen Anstalt zu verhandeln. An den Beratungen haben außer Kommissaren des Reichsamts des Innern einschließlich des Gesundheits­amts, sowie der Königlich preußischen Ministerien der geistlichen re. Angelegenheiten und für Landwirth- fdjaft re. die nachstehenden Sachverständigen und Fachmänner Theilgenommen: Professor Dr. Fränkel (Universität Halle), Profeffor Dr. Frank (Land- wirthschaftliche Hochschule Berlin), Oekonomierath Goethe (Direktor der Königlichen Lehranstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau Geisenheim), Professor Dr. Hartig (Universität München), Professor Dr. Kirchner (Landwirthschastliche Akademie Hohen­heim), Profeffor Dr. Ludwig Klein (Direktor des Botanischen Instituts und des Botanischen Gartens der Technischen Hochschule Karlsruhe), Amtsrath Köster (Kolbingen), Geh. Oberreg.-Rath Profeffor Dr. Kühn (Direktor bes Lanbwirthschaftlichen Instituts ber Universität Halle a. S.), Mitglieb bes Reichstages Mr.Herrn.Müller-Sagau(Gr.-Lichter- felde), Geh. Hofrath Professor Dr. No b b e (Tharandt), Mitglied des Reichstages Landesökonomierath Dr. Schultz (Lupitz), Professor Dr. Sorauer (Berlin), Königlich bayerischer Stiinbesherr Graf zuTörring-Jette n buch (München), Professor Dr. Sollens (Berlin).

lieber Material des Reichs-Marineamts, das der Budgetkommission des Reiche tags am 24. d- Mts. vertraulich mitgetheilt wurde, schreibt dieFreisinnige Zeitung" gestern, ver- muthlich auf Angaben des Abg. Richter hin, das Meiste seilängst bekannt" gewesen, während da­gegen imVorwärts" ein Mitglied ber Budget- kommisfion zugesteht, es seizum Theil ganz mtereffant" gewesen; beibe Autoritäten sind barm einig, baß biefe Mittheilungen nichts Entscheibendes für bie Vorlage vorgebracht hätten. Wir glauben,

allerhaub gesetzliche Forberungen aus Anlaß bes Todes­falles zu erfüllen . . . fteilich ein großer Nachlaß i wird nicht vorhanden fein. Der arme Santen hat in letzter Zeit etwas wild gelebt."

Wollen Sie die Güte haben, Herr v. Kastner Ihrer Frau Tochter meine und meiner Familie beste Empfelung auszurichten?"

Werd' es bestellen, Herr Baron."

»Ich banke Ihnen. Wir sehen uns wohl später noch einmal ich habe bie Ehre."

Gleichfalls, Herr Baron gleichfalls

Etwas überrascht schaute ElfriebenS Vater bem Baron nach. Er vermochte sich diese plötzliche Freund­schaft der vornehmen Familie nicht zn erklären; er wußte sehr wohl, wie man in der Gesellschaft Elfriedens Scheidung bemtheilt hatte. Er selbst war ja mit derselben durchaus nicht einverstanden gewesen. Er brummte einige unverständliche Worte in den Bart, faßte die kleine Elfriede fester bei ber Hand und ging zu bem Wagen, ber vor ber KirchhofSpfoite hielt.

Der alte Herr lebte jetzt in behaglichen Verhält uiffen. Seine Stellung als Director ber Versicherungs­gesellschaft hatte er noch beidehalten, obgleich er auch b»n bem kleinen Vermögen hätte leben können, welches ihm nach bem Tobe ber Cousine zugefallen war, bei welcher sich Elftiebe nach ihrer Scheibung von Herrn v. Santen aufgehalten hatte. Elftiebe war bie alleinige Erbin gewesen; inbessen hatte sie großmüthig einen Theil des Vermögens bem Vater unb bem Sruber ab­getreten unb sich nur ein Capital Vorbehalten, von deffen Zinse» sie sorgenftei lebe» konnte. Herr von Kastner hatte öfter ben Wunsch ausgesprochen, feine Tochter möchte zu ihm ziehe»; Elftiebe hatte sich in­dessen nicht entschließen können, nach Berlin znrück-

daß sie, wie überhaupt in ber Kommission, so »amen« lidj mit dieser Auffassung ziemlich vereinzelt dastehen werde». Wie verlautet, bestand bas Material, baS ber Herr Staatssekretär vorlegte, u. A. au8 einer großen Anzahl sekreter amtlicher Schriftstücke, einer großen Zahl von Karten unb Dienstvorschriften, bie für weniger anspruchslose Leute als bie Gewährs­männer ber beiben genannten Blätter in ber That vollstänbig Neues brachten, und aus denen auch bie beibe» so ausnehmend gut unerrichteten Herren sich hätten überzeugen könne», baß manche ihrer Ansichten, z. B. über Blokabe, Küstenschutz, Schlachtflotte, nicht ganz auf ber Höhe ber Zett stehen. Wenn ber Vorwärts" versichert, bie Verhanblung in ber Kom mission werde keinen Gegner der Vorlage bekehren, so urtheilt er unseres Erachtens etwas vorschnell.

Die von dem Wirthschaftliche» Aus­schuß gegenwärtig betriebenen Vorarbeiten zur Er­hebung einer Produktionsstatistik wurden in der laufenden Woche durch mehrere Sitzungen seiner ver­schiedenen Kommissionen gefördert. Am Mittwoch, den 23. d. M., tagte die Kommission für Montan-, Hütten- und Metall Industrie, um das Verfahren bei Versendung der Fragebogen für die Produktions­statistik festzustellen; vorgestern hat die Kommission für Textilindustrie über Abfassung ber Fragebogen für die Wirkwaaren- unb Posamenten - Industrie be- rathen; gestern fand eine Besprechung ber lanbwirth- schastliche» Unterkommission über ben Inhalt bes Fragebogens zur Ermittelung ber lanbwirthschast- lichen Probukttons Verhältnisse statt, unb heute wirb bie Kommission für Landwirihschast unb für Nahrungs- unb Genußmittel bie Ergebnisse ber Be- rathungen ber Unterkommission entgegennehmen, sich enbgültig über bie Frage der landwirthschaftlichen Probukttonserhebungen schlüssig machen unb ben Wortlaut des Fragebogens feststellen.

Wie englische Biälter ans Peking melden, ist die Ernennung des Piäfektcn von Yentschan wegen seiner feindseligen Haltung gegen die katholischen Missionen auf deutscken Einspruch rückgängig gemacht. Ferner wird gemeldet, daß ein englisch-italienisches Syndikat, wozu auch Rothschild und Humbro in London gehören, die Bahnbau- und Bergbaukonzession, letztere hauptsächlich für Kohlen und Erze sowie für Pettoleumbohrung für die Provinz Scheust erhallen hat, und daß diese Konzession auch bereits bie Be­stätigung des Kaisers vou Cnina gesünder, hat. Eine weitere Meldung bezieht sich auf die bereits vom Staatssekretär v. Bülow im Reichstage mit­

zukehren, wo sie so leicht Bekannten aus der Gesell­schaft begegnen konnte, auch jetzt wollte fie sobald als möglich Berlin wieder verlassen.

Du thust gar nicht recht daran," sprach Elftiedens Batet einige Tage nach einem Begräbniß baß Du mich wieber allein lassen willst.

Du weißt, lieber Vater, welche Grünbe mich von hier forttreiben. Ich bliebe sehr gerne bei Dir. dcßhalb solltest Du Dich entschließen, unb mit mir kommen."

Unb meine Stelle?"

Wir haben mehr als genug, um sorgenftei leben zu können."

Weißt Du, Elftiebe, daß ich Deine Gründe nicht recht verstehe. Baron v. b. Grotenburg er« tunbigte sich bei dem Begräbniß so angelegentlich nach Dir, baß ich nicht annehmen kann, man trage Dir bie Scheidung noch nach.

Es war eine höfliche Form, Wetter nichts."

Du i rft Dich, Elftiebe. Dafür klangen die Worte zu ehrlich und aufüchtig. Man hat jetzt eben erkannt, baß Du im Recht warst."

Ich bitte Dich, Vater, sprich nicht mehr über bas, was hinter »ns liegt. Ich bars nicht hier bleibe», schon ber Gesundheit Elftiedens wegen. Sie muß in frischer, freier Luft leben. Wie wär's. wenn wir ein kleines Landgut in unserer alten Heimath kauften?"

Herr v. Kastner war über die Aussicht in länd- licher Einsamkeit zu leben, keineswegs cutzückt. Da» Treiben der Großstadt gefiel ihm sehr gut, er konnte sich nicht mehr von Berlin trennen.

Das Dienstmädchen trat ein nnd meldete den Besuch einer Herrn und zweier Damen.

(Fortsetzung felgh)