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Wöchentliche Beilagen: Kreisblatt für die Kreise Marbnrg und Kirchhain.

Druck und Bnlag: Ioh. A»g. Koch, UniversilätS-Buchdruckcrei in Marburg, ||||Berautworlich für die Redaktton^Redakteur M. Hartmann

Erscheint täglich außer an Werktagen nach Sonn- und SH^A-mI****** Anzeigen nimmt entgegen die Expeditiou diese« Blatte«,

Jz» an Keiettagen. Quattal-Abonnements-Preis bei der Expe- wlUWlIVII sowie die Ann-,ncen-Bureaux von Haasenstein L Vogler in qq CYrrfim

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, , Bestellgeld). Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zeile 27 1898 Moste in Frankfurt a. M., Berlin, München u Köln, C. L. Telephon 55.

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Zweites Blatt

daS Recht auf Berhängung von Ordnungsstrafen zu.

1. Warnung,

die den und die

Verhältnisse der Privatdozenten denjenigen der staatlich angestellten Professoren möglichst anzunäheru.

3m § 1 ist demzufolge die allgemeine Bestimmung getroffen, daß die Vorschriften des ersten, zweiten und dritten Abschnitts deS Gesetzes vom 21. Juli 1852, auf welche es hier allein ankommen kann, auf die an den Landesuniversitäten rc. habilitirteu Prtvat- dozenten mit einigen aus der besonderen Stellung der letzteren und aus der heutigen Univeifitäts Verfassung sich ergebenden Maßgaben sinngemäße Anwendung

finden sollen.

Daß insbesondere an die Stelle der im § 14 des

Disziplinarverhältnisse der Privatdozenten.

Der Entwurf eines Gesetzes, betieffenb

DiSz^linarverhältnisse der Privatdozentin au Landesuniverfltäten, der Akademie zu Münster dem Lyceum Hostanum zu Braunsberg dehnt ~uq ...»-----

Borschriften des ersten, zweiten und dritten Abschnitts G^tzes vom 21. Juli 1852 vorgesehenen Entfernung des Gesetzes vom 21. Juli 1852, betreffenb Die I ooat g[mfe ^e Strafe der Entziehung der Eigenschaft Dienstvergeh'n der nichtrichterlichen Beamten rc. tn|fl u spliüatbe3ent treten muß (§ 2), versteht sich von finngemätzer Anwendung auf die an den genannten Uflb bie Beschränkung der Ordnungsstrafen onf Hochschulen habilitirten Privatdozenten aus und ent-1 Warnung" undVerweis' unter Wegfall der hält daneben eine Reihe besonderer Bestimmungen. I ^^elhbufee" entspricht ebenso sehr der Natur der Danach bestehen die gegen Privatdozenten zulässigen l@a$t, tok btn bi8^ligen Bestimmungen der

Disziplinarstrafen in: Ordnungsstrafen und Statuten und Reglements der preußischen Universi-

ziehung der Eigenschaft als Privatdozent. Ord-I^ (§ 3)

nungsstrafen sind: I Außer dem Minister steht auch den Fakultäten

den vorhandenen bedeutenden Müteln entspricht, er-1 Geschäftliche MittheilUNge«. scheint an dieser Stelle ausgeschlossen. Bei jeder sich! Mecklenburg-Strelitz'scheHhpothek«». bietenden Gelegenhest, und so auch in der letzten ent» ibauk zu Neustrelitz und Bert tu. Ja btr am 25. sch-L«d--Sch--, 1.8 taüe«, itai Ich b«. WÄSt

den Künstlern freiere Bewegung zu ermöglichen und I ggtktI, Earwickilung der Bank tu als eine sehr erfreuliche das Denkmal auf größeren Abstand, etwa 100 Meter 1^ bezeichnen. Au« dem Netto-Gewinn von 540467 Mark abzmückkN. Allem anderen müsse vorausgehen einigelangen 7 Proz. Dividend« (1896 ebenfalls 7 Pioz, pro

Schlusses an die vorhandenen Straßenzuge, womöglich I R,glerung. sowie nach Abschreibung der Pfandbrief»An- die Aufstellung eines Entwurfs für die zukünftige I und Stewpelkosten soll auf dar Bankgedäude

Gestaltung dieses maßstablosen, an seiner ungeheuer-1 «in weiterer Betrag von 31849 Mark zusammen also

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Itan. mm mit Sichnh« bat etonborl b.» Smll wi, llie,wg bolt>,unb.

mal8 bestimmen. Und wenn durch diese Vorarbeiter 1 Eapita[8 jur Beschlußfassung vorgelegl werden. Dasselbe auch Zeit verloren werde, so sei dies das kleinere I oenägt z. Z. 6 Millionen Mark. Der Reservefonds hat Hebel. Das Denkmal, welches daS deutsche VollIicint statutenmäßig« Maximalhöhe von «00000 seinem großen Helden Bismarck errichte, solle drei^°rk bereit« erreicht.

mit dem Ueberbrivgen des BrodeS betrauten Personen I -

gewöhnlich auch mit der Sorge für die Zugthierei flYMrffhmfhtp

des Brodwagens, für Hunde und Pferde, betraut IUiuuwcuujiu

sind, häufig genug z. B. an dem Zuggefchirr etwas Frankfurt, 24 Januar. (G.treid.markt). Am

... fit.k.n ki, Q,t, ;,kn4, 1 I heutigen Wochenmarkt vermochte sich kein irgend belang»

iu ordnen^ finden, ohne ° die Leute Mach im l Geschäft zu entwickeln Eigner von einheimischem Stande waren, sich, ehe fie hinterher daS Brod be-1 glaubten höher« Preise erzielen zu können, fanden rühren, erst wieder die Hände zu waschen. I aber bei sehr schwacher Nachfrage schließlich nur zu vor-

ift M,a nur bi, »in, K,ii, her Nock-1 wochenil. Preis vereinzelte Abnehmer. Landroggen wenig Indessen ist dies nur dre eine Sell-der Nach Lfftrtrt unb gut behauptet. Ausländische Brodfrüchte nur therle, welche uns bei der bisherigen Behandlung I füt ytbatf ,u behaupteten Preisen gehandelt, für spätere deS BrodeS bedrohen, die andere liegt darin, daß,!Lieferung fanden Offerten in neuem Laplata Weizen Be» wie schon Eingangs erwähnt, allemöglichen schäd- achtung. Gerste fest. Hafer-gefragt, ebersir-Mai« zu unver. lchen Mikroben und sonstigen Krankheitserzeuger sich Lo,"ö-2o'oo^kurhessisch«r Mk.° 2'0,00 20,00,

an die Brodrinde anhaften und von uns mttverzehrt I norddeutscher 20,00-20,00, russischer M 20,co21,60, werden können, ohne daß wir auch nur im Ge-1 Redwiuter Mk. 21,00 - 21,50 Laplata Mk. 00,0000,0«, rinasteu eine Ahnung davon zu Haden. Kansa« Mk. 21,00 21,50, Roggen, hiesiger Mk. 15,00-15,10,

ß'. . ,, . . , , .IPfälzer00,00-00,00,Westernroggen 15,0015,50,russischer

Diesem Uebelstande nun soll durch eine, unter I ^ 00 bi» 15,so, amerikanischer Mk. 00,00 00,00, Gerste, Nr. 60114 gesetzlich geschützte Brodhülle au»Ihiestge 18,50-iS,75Mk.,Pfälzer 19,so 20,25Mk.,fränkisch, Papier ein Ende bereitet werden. Die Brode Mk. 00,00, Riedgerste Mk i9,oo 20,00 ungarische Mk, «iben halb, * fi. m-8 b.m Df« «ebrnm», W»

wo die Hitze schon etwa vorhanden gewesene An-1 ameiikMlscher Mk. 14,20 bi« 14,50. Mais, mixed Ml. steckungSstoffe vernichtete, in die Hüllen hineingeschoben, 110,7511,00, Donaumais Mk 11,10-11,50, Laplata Mk. diese an beiden Seiten zugedreht, und nun bleibt 11,00-11,50. Wes p« 100 Kilo netto effettiv loco bitt. - hns Rrah hnHftfinhin sauber und ist anck den Mehl unver. E« notin nach Qualität: Weizenmehl, hiesiges daS »rod vollständig fauv« und ist ancy oeu 0 29,50 bis 30,60, feiner, Marken 32,50 bis

hygienischen Ansprüchen gemäß zu transportrren. 13360 ^r. 1 28,50-29,so, feinere Matten 29,60 bi»

In Cassel, wo die Firma Becker & Marxhausen 130,50, Nr. 2 Mk. 27,0027,50, feiner« Marken Mk 28,00 die Alleinfabrikatin dieser gesetzlich geschützten Brod- bi» 28/0 Nr. 3 25,50-26,00, feiner« SWarten 26,50 M» hitHen r.hernnmmen hnt bat bereits eine arösiere 27,50, Nr. 4 24,00 24,50, feinere Matttn 24,75 25,26,

hüllen übernommen hat, hat Dem« eine g^vere E hirstgtS Nr. 0 Mk. 23.7S-24.75, Nr. 1 Mr.

Anzahl Backereien dieselben etngeführt, sehr zur Zu-121^522,25, Nr. 2 Mk. 15,75-16,00. Alles per 100 ftiii ftiedenheit ihrer Kundschaft. lind. Sack loco hier. Futterartikel gesucht und fest.

- - | Es nottren. Weizenschalen Mk. 4,26 4,35 Weizenkleie Mk.

-------------------------------------------- 14,25 4,35, Roggenkleie 4,604,70, Futterm«-,! 5,50 bis NotlNtsiftfpck 16,75, Biertreber, getrocknet, Mk. 4,75 5,00 je nach Dualität.

OaUll|U)KV. [ Alle, per 50 Kilo netto effektiv loco hier.

Der Erbauer de- Reichötagsgebäudeö Geh. I----

Baurath Paul Wallot veröffentlicht in derZu-1 Nicht jeder verträgt

fünft* eine Erklärung über seinen Austritt aus!unb bocb läßt sich diese sehr nahrhafte Speis« be- d em Berliner Bism ar ck-D en km als ko Mitn e!bMUHit> leichter verdaulich machen, wenn mit Brown uno und sagt darüber in einem Schreiben an den Heraus- Polson's Mondamin 510 Minuten durchgekocht, eben nur so .«tivrecke ick Ubiern Wunicke Ihnen viel von diesem genommen, daß sie ein wenig seimig wird. iJÄ «Ar <3^nh Sher ^onbaratn besitzt den Vorzug, das Germnen der Mllch im

über die Frage deS Bismarck > Denkmals und über I }U verhindern und wirkt außerdem durch seinen meine Stellung zu dem jüugstm Beschluß des Ko-1 eigenen Wohlgeschmack anregend zum Genießen. Zusatz mitöes zu berichten. Beide Wettbewerbe für das I von etwas e aiz und Zucker, wie auch Curone, Vanille rc. Bismarck-Denkmal hatten meiner Ansicht nach den st nach«-lstb-n^ erhöhen den G-ichmack Für: oie gute Beweis erbracht, daß der Standort unmittelbar vor ßie?ct 1 weltbekannten schottischen Firma. Es ist zu der Treppe auf der Westsette des Reichstagshaufes I boben tn Paketen a 60, 30 und 15 Pfennige. En gros dem Gebäude zu nahe liegt und infolge iussen zu I für Marburg bei Türk und Pabst; und Alb. Rosenthal in große Beschränkungen auferlegt. Ein wirklich groß-1 Frankfurt a. M. ______________

arttgeS Denkmal, einNationaldenkmal", daS zugleich I - . .

mehr die Pflicht des Einzelnen, seihst alles zu thun,I kleine Verzögerung kaum in Bettacht. Auf diese was in seinen Kräften steht, um sowohl die eigen« I Anschauungen ging das Komitee nicht ein. Es faßte Person und Familie, als auch den Nächsten vor I >en Beschluß, an dem Platz unmittelbar vor der schwerem Unheil zu bewahren. I Treppe festzuhalten, und so sah ich mich zu meinem

Manches ist auf dem Gebiete schon geschehen;!großen Bedauern genöthigt, auS dem Komttee zu vieles bleibt zu thun noch übrig. scheiden."

Namentlich ist es ein Artikel, der sich ganz be-1 j . - =

sonders zum Uebertragen von Krankheiten eignet, bei

er sowohl in den Palast des Reichen, wie m diel

Hütte der Armuth ungehindett seinen Einzug nimmtI R«per toir-Entwurf der Frankfurter

und dabei durch die verschiedensten Hände geht, ohne! Stadtth«at,r.

daß bis jetzt auch nur daS Geringste geschehen, um I Schauspielhau«.

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beugen das tägliche Brod. I JanuarDi« Einberufung". Sonnabend, den 29. Januar

Während alle übrigen Lebensrnittel, die wir IHaos Huckeb«in" Sonntag, den 30. Januar Nachmittags 3 ÄÄ'-3

packt werden, erhalt man das Brod ohne trgeno 1

welche Verpackung und genießt es, ohne die Rinde I Königliches Theater zu Tasse!.

desselben besonders sorgfällig auf ihre Sauberkeit I Mittwoch, den 26 Sanuar ,3n der Mark' 3 p^fkN- obwohl dies manchmal doch recht noth.-I.Margarethe'""Sonnabend, 'den 29. Januar wendig wäre. Dem Brode besondere Aufmerkiamkeit I Hans Huckevein'. Sonntag, den 80. JanuarDer zuzuwendeu, erscheint schon deßhalb geboten, weil die I Bajazzo';Cavalleria Rustlcana

2. Verweis. I Der 8 4 Absatz 1 gewährt gegenüber dem bis-

Za deren Verhängung ist außer dem Unterrichts- I heiigen Recht, welches auch für die disziplinarische Minister die Fakultät befugt, bei welcher der Privat- Entziehung der Eigenschaft als Privatdozent kein dozent habilitht ist I förmliches Verfahren vorschreibt den Privatdozenten

Vor Verhängung ein r Ordnungsstrafe muß bem eine wesentliche Sicherung in ihrer Stellung unb Privatdozenten Gelegenheit gegeben werden, sich über Wirksamkeit durch die Bestimmung, daß der Ver- die ihm zur Last gelegte Pflichtverletzung zu v rartt- Hängung dieser schwersten Disziplinarstrafe em fvrm- to8rten I liches Disziplinarverfahren vorangehen muß.

Die Verhängung der Ordnungsstrafe erfolgt unter AuS der dem Unterrichtsminister obliegenden un- Angabe der Gründe durch schriftliche Verfügung. mittelbaren Aufsicht über die Universitäten ergebt

Gegen die Verhängung einer Ordnungsstrafe durch I sich von selbst, daß ihm die Einleitung des auf Ent- die Fakultät findet binnen einer mit der Zustellung I ziehung der Eigenschaft als Privatdozent abzielenden dieser Verfügung beginnenden Frist von zwei Wochen Disziplinarverfahrens zustehen muß.

Beschwerde an de» Unterrichtsminister statt. I Da jedoch nach § 5 die Fakultät entscheidende

Der Entziehung derEigenschaftalrl Disziplinarbehörde erster Instanz sein soll, erscheint P r i v a t d 0 z e n t muß ein förmliches Disziplinär-1 es angemessen, neben dem Unterrichtsminister auch verfahren vorangehen. . Iber Fakultät die Befugniß zur Einleitung diesesVer-

Zu dessen Einleitung ist außer dem Unterrichts-1 fahrens zu geben, unb erscheint es geboten, den Fakul- mmister bie Fakultät befugt, bei welcher ber Privat-1 täten vor Einleitung bcs Verfahrens burch ben Unter- dozent habilitirt ist. I richtsmintster Gelegenheit zu einer gutachtlichen

Vor Einleitung deS Verfahrens durch den Unterrichts-1 Amßernng zu geben (§ 4 Avs. 2 und 3).

Minister muß ber Fakultät Gelegenheit zu einer gut-1 Wie die bisher in Preußen geltenden Bestimmungen achilichen Aeußernng gegeben werden. die disziplinarische Entfernung (Remotion) eine»

Untersuchungskommissar ist der UniversttätSrichter; I Privatdozenten regelmäßig den Fakultäten wenn- ber Beamte ber Staatsanwaltschaft wird durch den! gleich mit sehr verschieben gestalteter Beschränkung Unterrichtsminister ernannt. bezw. Ergänzung burch Befugnisse ber staatlichen

Die entscheidende Disziplinarbehörbe e.sttr Instanz l Ausstchtsbehörbe zugewiesen haben, so beruft ist die Fakultät, bei welcher ber Pribaldozent 18 5 bie Fakultät, bei welcher ber Privatdozent jjabil>tirt ist. I habilitirt ist, zur erkennenden Disziplinarbehörde erster

Die Bestimmurgen des E.ttwnrfeS sollen durch I Instanz.

königliche Verordnung auch auf die Privatdozenten I In alle» sonstigen Beziehungen finden die Be­au technischen und sonstigen Hochschulen ausgedehnt I stimmuugen der oben bezeichneten Abschnitte deS Ge­werben können. IsttzcS vom 21. Juli 1852 auf da» Disziplinär-

Ans der dem Gesetzentwurf beigegebenen Be-1 verfahren gegen Privatdozenten Anwendung. Daraus grünbung ist Folgendes hervorzuheben: l ergiebt ßch von selbst, daß sowohl dem Beamten der

Den allgemeinen staatlichen Gesetzen über dielStaatSanwallichaft wie dem Angeschuldigten gegen

Disziplin der Staatsbeamten, insbesondere dem Gesetz I die Entscheidung der Fakultät die Berufung an das vom 21. Juli 1852, betreffenb bie Dienstvergehen I Staatsministerium offen steht. Dieses ist bie

ber nicht richterlichen Beamten rc. unterliegen bisher I Disziplinarbehörde zweiter Instanz. Dasselbe hat

nur biejenfgen Universitätslehrer, welche tu Folge «nach 8 45 Absatz 3 des Gesetzes vom 21. Juli

ihrer staatlichen Anstellung als ordentliche Honorar-11852 vor seiner Beschlußfassung das Gutachten deS ober außerordentliche Professoren bie Eigenschaft als I DisziplinarhoseS einzuholen unb baif nach 8 46, Staatsbeamte besitzen. penn bieseS Gutachten auf Freisprechung be» Privat-

Auf bicjenigen Universitätslehrer, welche nicht I bozenten ober nur auf Warnung ober Verweis lautet, vom Staate angestellt werben, fonbern nur «18 hie Strafe ber Entziehung ber Eigenschaft als Privaibozenten bie Erlaubmß zum Halten von Vor-1 Privatdozent nicht verhängen, lefungen in einem bestimmten Fache erhalten haben, 1^ ,

finden dagegen die vorbezeichneten Disziplinargesetze hpT fihrtieilP

mangels einer ausdrücklich dahin gehenden gesetzlichen! yljgiCllC.

Vorschrift keine Anwendung. I Die Wissen chaft hat in neuester Zeit mit zweisel-

Vielmehr sind die Privatdozenten nach den zuriloser Sicherhell fcftgestellt, daß gewisse Krankheiten, Zeit bei ben preußischen Universitäten bestehenden I und ebenem gerade die gefährlichsten, namentlich statutarischen unb reglementarischen Bestimmungen in huch Hautkrankyriten, häufig burch Gegenstänbe über- bisziplinarischer Hinstcht ben Fakultäten unterstellt I tragen unb verbreitet werben, welche entroeber von unb baneben auch ber Disziplinargewalt bes Unter-1 oen betreffenden Kranken selbst, ober auch nur von richtsministerS als ber staatlichen Oberaufsichtsbehördel Personen berührt würben, bie um ben Kranken be- über bie Universitäten unterworfen. Ischäsligt waren. Bei brohenbeu Epidemien treffen

Die statutarischen unb reglementanichen Vor-heßhalv staatliche wie Gerneinbebehörden umfassende schristen über das Disziplinarverfahren gegen Privat-1 Diaferegeln, um Gegenstände unb Effecten, die etwa dozenten sind jedoch vielfach lückenhaft unb in ihrer I inficirt fein könnten, so schnell als möglich unschädlich Auslegung mehrfach bestritten, sodaß eS angezeigr I zu machen. Damit ist aber auch bas Können bei erscheint, ben Privatdozenten hinsichtlich des gegen fitIpermanenten Auffichtsorgane erschöpft. In das anzuwendenden Disziplinarverfahrens eine klarere und I Privat- unb Familienleben beS Einzelnen emzu- geficherte Stellung als bisher zu gewähren. I greifen, verbieten ihnen Verfassung unb Gesetz, seinem großen Helden BlSmara erntgte, jouc uu

Der geeignete Weg hierzu ist, die Disziplinär-1 Gerade diese letztere Schranke aber erhöht um sol Jahrhunderte überdauern und dagegen komme eine