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öchentliche Beilagen: Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchkain

*'h' Jllnftrirtes Sonntagsblatt.

______________'________ v Mr den «.raNnch.il: ZohAllg. »och.bUL.di Marburg.

M 281.

Telephon 55.

Erschrillt täglich außer an Werktagen nach Soim- uni Feiertagen. Ouartal-Nbonn«neiitS-Prei4 bei der Expe­dition 2 T*t., bei allen Postämtern 2 Mk. 25 Pfg, (exkl. BrstUlgelt Jni«tionSge!>ük^' für die gespaltene Zeile »der deren Saum w Pfg.. Reklamen für die Zeile 25 Pfg.

Marburg

Mittwoch, 1. Dezember 1897.

£imml '"tgegen die Expedition diese« Blatte,, sowie di« Annoncen-Bureaur von HaasenstUn & Vogler in granffurt a M. Cassel, Magdeburg und Wien; Rudolf M-sse ui Frankfurt a. M., Berlin. München u Köln. E V Daube & Co in Frauk'url a. M.. Berlin. Samwvrr, Pari,

nxu Aabrg.

T*l#t>hor 55

Zweites Blatt.

Deutsche Ansiedelung im preußischen

I Osten.

Durch die TageSblätter geht die Nachricht, daß -Ht preußische Regierung vom Landtage eine Ver- Arkung des zur Neige gehenden Hundermillionen- MdS der Ansiedelungskommission verlangen werde. Sleibi diese Meldung wie bisher unwidersprochen, Um deutet daS darauf hin, daß man sich in den Mßgebenden Kreisen der Nothwendigkeit voll bewußt ch, den Nationalitätenkampf in den Ostmarken mit allen gesetzlichen Mitteln zu gunften des Denlschthums -««scheiden zu helfen. Die Opfer, die dem Staate tami8 erwachsen, find unter Berücksichtigung des Zudzweckes der Ansiedelungsthätigkert so groß nicht, -daß man um ihretwillen von einer f»lgerichtigen Handhabung gesetzlicher Kampfmittel absehen sollte. l3« Rassenkampfe bedeuten hundert oder auch zwei- ^hlsdert Milltoren zwar nicht allzu viel; hat man ^eber einmal eingesehen, daß sie doch recht Erkleckliches M leisten vermögen, dann darf man nicht zögern, ssem die Mittel zu versiegen beginnen, neue herbei- Mschaffen. ES ist dabei immer vorausgesetzt, daß die gesetzliche Thättgkeit nicht durch andere gesetzliche -löestimmungen in ihrem Erfolge gelähmt oder gar rdernte'.t werde. Der Fall liegt, wie männiglich be- Ämt leider vor. Man wird daher nicht umhin Amen, diese Hindernisse zu beseitigen. Damit nun «cht wie früher die Arbeit der Ansiedelungs- tamnission durch die von den Generalkommissionen szckitkte Rentengutsbildung in ihren Wirkungen auf- ^«hallen werde, wird man ein Mittel finden müssen, dm Widerstreit durch eine neu: gesetzliche Bestimmung Mzugleichen. Das Naheliegendste ist, so meint das -Lrgan des Alldeutschen Verbandes, die Obliegen- . Herten der Generalkommtssion für Posen und West- Mußen der Ansiedelungskommission zu übertragen, tot Behörden in diesem Bereiche also zu Der« Wachen. Staatsrechtliche Bedenken können dagegen stacht geltend gemacht werden. Es ist doch eine Züwas wunderliche Strategie, die eigene Vorposten- s'erre durch Einstellung fremder Streitkräfte zu ver- Meu. Die bislang befolgte Taktik muß ein- für Emal aufgegeben werden. Mit Entgegenkommen, M lehrt ein Rückblick auf die mannigfachen Schwankungen der preußischen Polenpolitik, wird Made das Gegenteil der erwarteten Haltung des sMudes erzielt. Alles, was vom Feinde als Zeichen «« Schwäche gedeutet werden könnte, muß sorgfältig ^Mmieden werden. Zur Hebung deS staatlichen An- trägt es auch nicht bei, wenn dem fremden

Volke das Recht gewährleistet wird, zur besseren Ausnützung seiner Umsturzarbeit sich des wirksamsten Mittels, der eigenen Sprache, bedienen zu dürfen.

Die neuerliche Entscheidung des Oberverwaltungs­gerichtes erscheint unter diesem Gesichtspunkte als Beitrag zu einer wenn auch unfreiwilligen Unter­stützung der ftemduattonalen Minirarbeit. Da hilft eben nichts anderes als eine Aenderung des Vereins­gesetzes, durch die der alleinige Gebrauch der deutschen als Verhandlungssprache unzweideutig festzusetzen ist. Denn bleibt es bei den bisherigen Gepflogenheiten, dann wiro die Aufsichtsbehörde in die Notwendig­keit versetzt, ein über ganz Deutschland verzweigtes Heer von der polnischen Sprache kundigen Beamten anzustellen. Denn ein Beamter, der der fiemben Sprache wenig oder gar nicht mächtig wäre, wäre eine lächerliche Figur, die am allerwenigsten zur Aufrechterhaltung des staatlichen Ansehens geeignet erscheinen möchte. Wir geben daher der Hoffnung Ausdruck, daß der preußische Landtag in richtiger Erkenntviß der Sachlage nicht nur die beabsichtigte Verstärkung des Milliouenfonds der Ansiedelungs­kommission anstandslos genehmigen werde, sondern noch die Bedingung an die Bewilligung knüpfen werde, daß die Germanisirungsthätigkeit der An­siedelungskommission nicht weiter durch die General­kommission vereitelt werde, indem er die Ver­schmelzung beider Behörden für Posen und West­preußen fordert. Nicht minder aber hoffen wir, daß die von dem Minister des Innern bereits in Aussicht g Hellte Abänderung des Vereinsgesetzes, durch die der Gebrauch der deutschen Sprache als der in öffentlichen Versammlungen allein zulässigen allgemein gültig vorgeschrieben wird, ebenso die Ge­nehmigung des Landtags finden möge, der hier Ge­legenheit hätte, zu zeigen, daß er das Staatswohl über die Parteipolittk stellt.

Umschau.

Zur Neugestaltung der M i l i t ä r - S t r a f« Prozeß-Ordnung weiß die »Köln. Ztg.' Folgendes zu melden:

Was zunächst die Organisation des Militärgerichtswesens anbelangt, so wird sie sich wieder eng an die Truppenverbände an­lehnen. und damst ist auch die iBeibehaltung des Vorgesetzten als Gerichtsherrn entschieden. Mehrfach war dieser letzte Punkt nicht gewünscht, weil man darin eine Gefährdung der Selbstständigkeit und Un­abhängigkeit der Gerichte sah; von anderer Seite und wohl mit Recht ist dem entgegengehalten worden, daß von dem die Würde eines Gerichts­herrn bekleidenden höheren Offizier wohl kaum eine ungesetzliche Beeinflussung des Gerichts zu befürchten

mit bcm Faden ganz genau denselben optischen Strichlage doch den Eindruck machen, als bildeten ^tn folgt wie die Kunst der Tonbildung mit sie ineinander mit dem Pinsel vertriebene Töne. Wir

Oelfarbe. Fräulein Ripberger hat sich ein eignes Verfahren zurechtgelegt. Sie verzichtete auf den eine wulstige Reliefwirkung erzeugenden Plattstich und ar­beitete auf möglichst glatte Flächenwirkung hin. Zu diesem Behufe benutzte sie einen ziemlich starken Setdenfaden, den sie ganz einfach in dichten Strich­lagen mit mehr oder minder weiten Stichen auf den Untergrund auflegte. Die .Lichter' werden dann an verschiedenen Stelen durch ein lockeres kreuzweises Ueberstechen dünnern Fad.ns in breiter Manier her- gestellt. Den Tönungen des Originals ging die Künstlerin mit der intimsten Sorgfalt nach, in der Weise, daß sie mit mehreren gleichzeitig in die Nadel gezogenen oder zusammengedrehten Fäden von ver­schiedener, bald complementärer, bald contrastirender Färbung die entsprechende Tonstimmung nach dem­selben Verfahre» Herst llte, wie der Maler arbeitet, der auch nicht eine grüne Wiese oder einen blauen Himmel kürzweg mit grüner oder blauer Farbe malt, sondern durch bestimmte Farben-Aneinonderrcihungen den Zusammenklang mehrerer Einzeltöne zu dem ge­wünscht n Hauptton erzielt. So ist z. B. das leuch­tende Grün des Vorhanges durch eine reichliche Bei­mischung schwarzer und sogar weißer Fäden erzielt. Ganz zarte Uebergänge in den Wolken, an der Leiste, auf die sich die Engelchen stützen, zeigen daS ftnnge malerische Streben der Künstlerin. Besonders inter­

essant ist die Behandlung der Schatten in den Fleisck- tönen durch eine überaus kühne Mischung dunkler und lichter Fäden, die trotz ihrer vorherrschenden

Die gestickte Madonna Sixtina.

k Es ist schon einmal beiläufig von der vielbe- f toderte» und in der Presse begeistert gepriesenen : Jworbeit der Fräuleins Clara Ripberger aus ^rsde» die Rede gewesen, die Rafaels fixtinische 'lrdonna in Originalgröße mit Sticknadel und Seiden- als sogenannte Nad.lmalerei nachgebildet hat.

merkwürdige Werk ist gegenwärtig im erzbiscköf- Aa Diözesanmuseum am Domplatz zu Köln öffent- ausgestellt. Seit alten Zeiten ist die Nadel- die Ausführung von anzeu Bildwerken, , E von Nonnen und hohen Damen des Morgen- - ? Abendlandes geübte Glanzleistung der Kunst« Ihre Grundlage bildet gemeiniglich der Mttzjch auf dichter Unterlage. Dabei werde» dann worin auch wohl wirkliche malerische Hülfen ge-

M"" hat diese Manier sehr genau von Kettenstich auf durchbrochenem Canevas und von ^verwandten Gobelinarbeil zu unterscheiden. Die des Fräuleins Ripberger gehört nun wohl zu 2 Dämlich größten dieser Art und insbesondere zu .kühnsten, weil dab.i die Nachbildung vielgestaltiger ^rsler Tonwerthe mit dem Seidensaden angestrebt Die Künstlerin hat sechs Jahre an ihrem Ttne gearbeitet und ganz merkwürdig klingt ihre Aussage, daß sie, zwar eine geschickte Stickerin, C® keinerlei Kenntniß höherer Zeichcnkunst und ins- ^ndere auch nicht der Maltechnik besitze. Merk- ist dies insbesondere darum, weil ihr Ler-

sei, und auch den als Richtern vereidigten Offizieren gegenüber wirkungslos sein würde. Dagegen Hai oie Beibehaltung dieser Organisation den großen Vorzug, daß fie eine sichere und schnelle Rechtspflege im Heere nicht nur im Frieden, sondern vor Allem auch im Kriege sichert. Auch die Eintheilung in höhere und niedere Gerichtsbarkeit, Kriegs- und Standgerichte wird bestehen bleiben; dagegen wird der Wirkungskreis der Standgerichte verkleinert werden; es steht zu erwarten, daß alle wichtigeren Verhandlungen vor den Kriegsgerichten geführt werden, sodaß es zum Beispiel nicht mehr möglich sein wird, daß ein Standgericht die Degra- dation eines Unteroffiziers oder ein ähnliches Urtheil fällt. Alle diese wichtigeren Entscheidungen werden den Kriegsgerichten Vorbehalten bleiben, die zum Gerichts­herrn den Kommandeur der bezüglichen Divisionen haben werden. Ans diesem Grunde werden auch alle Truppen des Armeecorps grundsätzlich auf die beiden Divisionen des Corps vertheilt werden. Die Standgerichte würden alsdann auf die Erledigung einfacher militärischer Vergehen beschräntt bleiben, bei denen das rechtsgelehrte Element und die besondere Vertheidigung wahrscheinlich wegfallen werden. Dies würde angängig fein, wenn die den Angeklagten schützenden Rechtsmittel in genügendem Maße vorge­sehen sind, wie dies anzunehmen ist. Dem Ange­klagten des Stand- wie des Kriegsgerichts wird sicher das Rechtsmittel der Berufung zuerkannt werden, über das im ersteren Falle ein bei der Division zu- sammentretcndeS Kriegsgericht, im letzteren ein beim Generalkommando einzusetzendes Gericht höherer Ordnung zu entscheiden haben wird. Außerdem wird dem Angeklagten gegen Rechtsverletzung daS Recht zustehen, Revision einzulegen; über diese soll alsdann ein gemeinsames oberstes Reichsmilitärgericht ent­scheiden. Daß über den letzter» Punkt bis jetzt eine Einigung mit Bayern nicht erzielt worden ist, ist be­kannt ; es steht jedoch zu hoffen, daß eine solche noch erzielt werden wird, zumal die Frage nicht solch ent­scheidende Bedeutung hat, wie vielleicht angenomen wird.

DaS Bestätigungsrecht des obersten Kriegsherrn ist in dem bisherigen Umfang im Hin­blick auf die Grundsätze des modernen Strafprozesses unballbar. Rechtlich nicht anfechtbare Erkenntnisse werden daher späterhin ohne weiteres rechtskräftig werden, höchstens wird ein MiiderungSrecht in ge­wissen, fest bestimmten Grenzen beibehulren werden.

Die Frage der O effe ntlichkeit deS Ver­fahrens ist wohl diejenige, die am lebhaft ften er­örtert worden ist. Es versteht sich von selbst, daß eine Neuordnung des Strafpro.esseS, die sich dem bürgerlichen Sttafprozeß nähern soll, die Oeffe, tlichkrit zulassen muß und wird; völlig unetngejchränkt wird fie allerdings nicht möglich fein. Es find daher Aus­

sehen das Werk einer staunenswerthen Sorgfalt, eines mit zäh-r Geduld arbeitenden Anpassungsvermögens vor uns, daS in solcher Gestalt nur dem weiblichen Geschlecht eigen ist. Das ist es auch, was vor allem die Bewunderung jener Laien erweckt, die in der Kunst vor allem die mühsame Kunstfertigkeit mit dem Gedanken anstaunen,wie schwer' daS gewesen sein muß, und den Begriff mit sich Herumtragen, daß, je schwerer die technische Arbeitsleistung, desto höher die Kunst sei. Aber all der Fleiß und all diese Sorgfalt wären werthloS, wenn das eigentliche Kunst- urtheil dazu gelangte, daß das Ziel, die genaue Nach­bildung des Originalwerkes, ungenügend erreicht fei. Glücklicherweise lautet das Ergebnis eines solchen Ur- theils auch in dieser Hinsicht sehr günstig, wenn auch nicht ganz so überschwenglich, wie Berichterstatter sich geäußert haben, denen wohl daS Original nicht geläufig war. Fräulein Ripberger hat nicht nur die ganze zeichnerische Schönheit und plastische Fülle des Originals erreicht, sonder» auch dessen geistigen Gehalt in bewundernswerther Weise in ihr Werk zu übertragen gewußt. Der charakte­ristische G-fichtsausdruck der Madonna mit den tiefen, umschattete», stolz weitausschauendcn Augen ist ebenso fchars und blutwarm wiedergegeben, wie die Eigen­art im Blicke deS Kindes, dessen Fleischmodellirung sich ebenso genau an den Reiz des Originals hält, wie die Durchbildung der beide» Engelche». Di« aus manchem Kupferstich und besonders auf getoiffer Farbendrucken vermißte und auf den besten Photo­graphien ungenügend ausgeprägte feierliche Kraft der Werkes ist von der »och jungen Dame mit einem

nahmebestimmungen zu erwarten, auf Grund deren mit Rücksicht auf die DiSciplin oder das militärisch- 3»tereffe die Oeffentlichkeit ausgestlossen werd-n kann.

Wie schon früher angebeutet, steht endlicb zu er­warten, daß tm Gegensatz zu den Standgerichten bei de» kriegsgerichtlichen Verhandlungen dem Angeklagten stets die Wahl eines Vertheidigers zustehen wird. Hierbei werden bei militärischen Vergehen wohl nur Offiziere und höhere Beamte der Militärverwaltung zugelassen werden, während für bürgerliche Delikte auch die Wahl eines Rechtsanwalts fretstehen wird.

Landwirthschastliches.

Zur Viehzählung. Gelegentlich der morgen Mittwoch vorzunehmenden Viehzählung wird zum ersten Mal in Preußen auch eine Zählung des Ge­flügels (Hühner, Enten, Gänse) zur Ausführung gebracht. Angesichts deS Umstandes, daß in steigendem Maße der Bedarf an Eiern und Geflügeln aus ausländischen Zufuhren gedeckt wird, während der Geflügelhaltung im Jnlande auch seitens der Land- wirthschast vielfach noch nicht genügend Wichtigkeit beigelegt wird, ist diese Zählung von besonderer Be­deutung und ist insbesondere bestimmt, für eine anjuftrebenbe weitere Ausdehnung der Geflügelzucht die nöthigen Fingerzeige zu bieten.

Die bei der Viehzählung beiheiligten Personen werden besonders Folgendes zu berücksichtigen habe»:

Das Aufnahmeverfahren verlangt die Zählung nicht nach Haushaltungen oder Häusern, sondern nach Gehöften. Das als Zähleinheit geltende Gehöft (Anwesen) kann auch nur aus einem Hause bestehen. Jedes Vorwerk und jedes außerhalb eines GutShofeS bezw. der Vorwerke gelegene JnsthanS (Knechts- oder Tagelöhnerhaus) und bergt, ist als ein besonderes Gehöfte (im Hause) vorhandene Viehstand und die Zahl aller in ihm wohnenden Haushaltungen (HanS- wirthschaste») einzuzeichnen. Auch die Gehöfte, welche nur eine oder mehrere Arten von Federvieh halten, find als viehbesitzende zu zählen. Gehöfte ohne Vieh erhalten gleichfalls eine Karte, auf welcher die Fehl­anzeige zu erstatten ist. ES ist darauf zu achten, daß innerhalb der Städte zerstreut in den Häusern vorhandene vereinzelte Stücke Vieh sowie Pferde in Bergwerken nicht übergangen werden.

Gleich den bisherigen Aufnahmen deS ViehstandeS soll auch die b- vorfteheude unter Mitwirkung der Be­völkerung ausgeführt werden. Wer dar Ehrenamt eines ZädlerS übernimmt, dem wohnt bei dessen Aus­übung die E i g e n sch ast eines öffentlichen Beamten bei. Die Viehzählung hat keinerlei Zwecken der Besteuerung zu dienen. Die durch die Viehzählung erlangt n Einzelangaben werbe» vielmehr lebiglich zu Ueberfichte» zusammengestellt unb ver-

erstaunlichen Verständviß erfaßt worben, unb daS gibt ihrer Arbeit ben künstlerischen W-rth, hebt sie über die einfache Kunstfertigkeit hinaus. Hinsichtlich des Colorits find dagegen einige Bedenken nicht zu unterdrücken. Wir find zn der Meinung gekommen, daß eS unmöglich fein dürste, mit dem immerhin ziemlich materiellen Stoff des Seidenfadens jene Zartheit zu gewinnen, deren die vom Pinsel verstrichene zäh flüssige Oelfarbe fähig ist. Die an sich meisterhaft behandelten Schatten, die grabe bem Original einen so unendlich feinen Reiz verleihe», dort so weich, wie ein Hauch, über bem Fleischtou schweben, erscheinen vergröbert und bie Gewand- farben zu bunt, weniger abgekämpft. Das erklärt sich unseres Erachtens aus bem Material an sich, daS nicht bett schwimmenben, saftigen Glanz gefirnißter Oelfarbe, tauber» eine mehr trockene Wirkung hat, die an ganz hellen Stellen sogar eine metallisch blinkende Härte bringt, ferner aus bem Umstande, daß trotz des wohlgewählten Verfahrens der Künstlerin, das zwar dem oberflächlichen Beschauer eine glatte Fläche erscheinen läßt, diese Fläche eben doch rauh ist also ungefähr so wirst, wie stark mit dem Spachtel bearbeitete, in dick aufgttragenem Farbenvortrage be­handelte Gemälde. Dadurch entsteht eine weitere Steigei ung der Trockenheit, die der Farbe den befonbern schmelz nimmt unb sie greller macht, wenn auch bie Farbenwerte an sich durchweg richtig in ihrer Ton­stufe coptrt sind.

Unter allen Ümftänben hat man es mit einem bet größien Meisterstücke auf bem uralte» Gebiete echt weiblicher Kunstübuvg zu ihn». (Köln. Ztg.)