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idealeren Ausdruck. Drei Tage waren vergangen, seit sie wieder daheim war; in jener ersten 9ladj: ihrer Ankunft auf der Pracksburg »och hatte sie au den Grafen ChewSky geschrieben, nur die eine Zeile: „Bahnhof Weidenthalli Ich gebe dem Grafen Leopold ChewSky Stüig und Wort zurück
Muth von Prack."
Sie hatte die erlösende Seudnng bei Tagesanbruch und durch den zuverläsfigsten aller Boten, durch Tabert, uach dem Schlosse im Helenengrund geschickt. Der Schreckliche, Graf Chewsky, hatte das unscheinbare Packetchen eigenhändig in Empfang genommen, den alten Mann mit freundlichen Redensarten entlassen, aber geantwortet hatte er nicht; auch persönlich war er nicht erschienen, weder auf der Pracksburg noch in der Station Weidenthal und er hatte doch sicher darum gehört, daß man die Dame, welche sich unter den Zug werfen wollte, als rrfinuig in das Spital Bringen mußte. Der Herr Graf war abgereist; Gott sei Dank! Nun zog Muth hinaus. Nach langen heißen Bitten hatte die Tante eingewilligt: die tapfere Nichte durste statt hrer die Gesellschafter- und Erzieherinnenstelle annehmen, vorausgesetzt, daß man ihr, dem jungen, unerfahrenen Mädchen dieselbe gab. Heute mußte ks sich entscheiden, noch in dieser Stunde, und wenn er betreffende Herr ihre Kenutniffe und ihren guten Villen, als unzureichend für die Seinen, ablehute, o — war eS um so besser, — so ging sie in die wette Well, über Länder und Meer, wo kein Wort und kein Verhäüniß an ihn mahnte, wie hier in Deutschland, da sie auf Bücheriiteln und Zeitungspalten, in Salons und Museen jeden Tag seinem Namen begegnen konnte. Hier hielt sie ja kein Band mehr: Tante Almuth lebte von nun ab bei Sylva, laut Vertrag gebunden für Lebenszeit; die
stimmung der Stadtverordneten auf drei Jahre verlängert werden. Der Entwurf wird acht Tage lang, nach vorheriger Verkündigung, in einem oder mehreren von dem Magistrate zu bestimmenden Räumen zur Einsicht der Gemeinde-Angehörigen offen gelegt und alsdann von den Stadtverordneten festgestellt. Eine Abschrift des festgestellten Etats wird sofort der Aufsichtsbehörde eingereicht. Ausgaben, welche außer dem Etat geleistet werden sollen, bedürfen der Genehmigung der Stadtverordneten. Ueber alle Theile des Vermögens der Stadtgemeinde hat der Magistrat ein Lagerbuch zu führen und Veränderungen bei der Rechnungs-Abnahme den Stadtverordneten mitzutheilen. Der letzte Tttel der Städteordnung, §§ 87—100, handelt von der Aufsicht des Staats.
exaltirte, kleine, reizende Frau hatte es nicht anders gethan; und Baron Walther von Prack würde wiederkommen; sie kannte jetzt die Gewalt der Liebe; aber sie, — sie mußte vergessen lernen und auf eigenen Füßen stehen; das ging in der Fremde am besten. Doch ach, sie fühlle es jetzt deuüich, ihr half keine noch so weite Entfernung: die Erinnerung zog mtt ihr, überall hin; die ließ sich nicht so leicht abstreifen wie ein Gewand. Nicht? „Doch!" dachte sie und trat mtt dem Fuße auf; eS gab ein Band, alle thörichteu Wünsche und Gedanken in Fesieln zu schlagen; eS war gewoben aus Gottvertrauen und strenger Pflichterfüllung und nannte sich „Beruf"; das wollte sie ergreifen und ihr Herz umschuüren, bis es still wurde, ganz still. O seliger Glaube!
Im Sande daherrollende Wagenräder schreckten Muth aus ihrem tiefen Sinnen. Der Landauer fuhr vorüber; gleichgMg blickte sie auf und — blieb erschrocken stehen: neben einer sehr elegant geneideten, älteren Dame, saß ein Kind, ein etwa acht- ährigeS Mädchen und blickte aus einer Fülle gold- >londer Locken und klugen, großen Augen zu ihr »trüber: so mußte Nina, de Velho's kleine Sttef- chwester, aussehen! Jetzt flüsterte das Kind — ohne den Blick von Muth wegzuwenden — einige : Borte vor sich hin; sofort erhob die Dame ein zier- Zches Opernglas und fixirte Muth im Wetterfahren. War das etwa ihre künftige Herrin? Wäre sie es roch! Eine wahre Sehnsucht nach dem Kinde, das Nina so ähnlich sah, erfaßte sie; aber der Wagen uhr wetter, immer Wetter, der Stadt zu; betrübt blickte sie ihm nach.
(Fortsetzung folgt.)
(Nachdruck verboten.)
„Baroneßchen."
Original-Roman von Ida John-Arnstadt.
Umschau.
In der ganzen Schweiz ist in den letzten Wochen eine sehr empfindliche Steigerung der Brotpreise eingetteten. Die Steigerung beträgt 20 bis 25 Prozent. Der „Vorwärts" macht auf diese für die Arbeiierschaft natürlich sehr beklagenswerihe Thai- sache aufmerksam und bezeichnet den Umstand, daß die Konsum- und Genoffenschaftsbäckereien zu Bern, Basel, St. Gallen und anderen Orte» die Brotpreise nicht erhöht haben, als einen Beweis dafür, daß die Preissteigerung keine absolut dringende war. Diesmal hat der „Vorwärts" entschieden recht. Sonderbar nur, daß er auch hier wieder die Dinge im Auslände korretter beurthellt, als die im Jnlande. Wenn bei uns die Brotpreise im Detailhandel steigen, während die Genoffenschafts-, Konsum-, Gefängniß usw. Bäckereien nach wie vor zu billigen Preisen liefern, so behauptet die sozialdemokratische Presse, daran sei die „Verthenerungspolltik" der Schutzzölle schuld nnd schimpft auf die Begehrlichkeit der ost- eldischen Junker". In der Schweiz, deren Staatswesen von Herrn Liebknecht als Zukunstsideal der Sozialdemokratte hingestellt worden ist, giebt es bekanntlich keine „Junker"; aber auch dort giebt es Getreidehändler, die den Korn- und Mehlpreis weit über das Maaß der an die Produzenten gezahlten Preise hinauftreiben und von denen die kleineren Bäcker abhängen. Der „Vorwärts" mißt de» Ge- nossenschastsbäckereie», die in der Lage find, ihren Mehlbedarf, ohne von den Getreidehändlern abhängig zu sein, im großen zu decken, einen hohen Werth für die Arbeiterschaft bei. Wir würden Getteide- und Mehlverkaufsgenossenschaften, von denen auch die
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Bäcker preiswürdige Einkäufe machen könnten, für noch viel werthvoller halten; denn diese würden das keineswegs auf Rosen gebettete Bäckerhandwerk heben und unterstützen, während die Genossenschaftsbäckereien ihnen großen Schaden zufügen.
In dem schweren Kampfe, der den Deutschen in Oesterreich aufgezwungen ist, bleibt es auch für uns im Reiche nicht immer leicht, bei den Kundgebungen deutscher Sympathie diejenigen Grenzen einzuhalten, die sowohl durch die Nothwendigkeit geboten^ werden, von einer Einmischung in die inner» Verhältnisse des mit uns eng verbündeten Kaiserstaates abzusehen, wie anderseits nothwendig aus dem Gesichtspunkte hervorgehen, alles zu vermeiden, was den Feinden dieses Bündnisses Waffen in die Hand geben könnte. Wie jüngst die „Leipz. Ztg.', so warnt nun auch die „Köln. Ztg." die Studirenden im Reiche vor unbedachtsamen Schritten. Wenn die Studirenden, die eine Reise nach Deutsch-Böhme» beschlossen hatten, das Beispiel des Juristentags befolgt hätten, wären sie gut berathen gewesen. Wir wollen den deutschen Studirenden volle Freiheit gewähren, ihren Sympathieen für die Stammesgenossen auf deutschem Boden in maßvoller Form und in Ausdrücken, wie sie unter geblldeten Leuten üblich sind, Worte zu leihen, aber eS ist nicht zu billigen, wenn sie zu diesem Behufe nach Oesterreich selbst gehen. Ganz abgesehen davon, daß bei der aufgeregten Stimmung in Deutsch-Böhmen und bei dem durch eine hohe Obrigkeü beschützten Brutalttätsttieb der Tschechen Streitigkeiten und auf tschechischer Seite auch wüste Ausschreitungen nicht ausgeschloffen find, so pflegt die Jugend nicht jedes Wort auf die Gold- toage zu legen, und in der begeisterten Stimmung kann da leicht ein Ausdruck gebraucht werde», der von den k. k. Staatsanwälte» als Aufforderung zu hochverrätherischen Handlungen ausgelegt wird, wiewohl es sich nur um eine bloße Unbedachtsamkeit handeln mag. Die Folgen könnten aber dann für den Betreffenden recht schlimme sein, da es der deutschen Regierung nicht möglich sein würde, auf diplomatischem Wege zu gunsten des Unvorsichtigen einzuschreiten. Wer sich also an solcher Reise betheiligt, handell auf eigene Verantwortlichkeit und muß auch die möglichen Folgen seines Thuns allein tragen.
Für die Demokratie muß gegenwärtig alles zur Wahl- und Stimmungsmache herhalten. Wo immer sich der Hebel zur Erregung der Unzuftiedenheit und des Mißtrauens gegen die Staatsleitung an»
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VII.
S)er Sonntag Morgen zog milb und sonnig über die Fluren; nur hier und da leuchteten »och Schneereste, was der Wind daher wehte war schon Frühlingsathme»: er kam, der Allbezwinger, von Süden her. Ans dem Weidenthaler Bahnhofe war es — »ach dem ersten Pulsschlage sonntäglichen Verkehres — wieder still und menschenleer, nur die Kttcheug locken klangen herüber, und fern, an dem Wäldchen hin, fuhr ein Landauer, langsam auf und ab. Die Schienen entlang schritt ein schlankes, blühend schönes Mädchen, ein dunkles Pelzbarett über goldig schimmerndem Haar, dm Kopf tief ge- fenä, — Muth. Dieselbe Muth war es ftettich nicht mehr: ein Zug müder Ergebung lag ihr um Mund und Augen; sie war sich selbst ein Räthsel gewordm. Wohl hatte sie zum zweitm Male Ab- schred genommen von ihrer thörichten Liebe zu Mariano de Velho, aber sein Bild stand ihr doch immer vor ihr, überall grüßend, wohin sie sich auch wandte. Auch jetzt, angesichts einer für sie so be- deutungsvollen Stunde, dachte sie nur an ihn, trotz- bem der frembe Herr, der sie gewiß schon erwartete, - c.* Bahnhofssaal, doch mit Recht ihre Gedanken tur sich beanspruche» tonnte. All' die durchkämpsten und durchwachten Stunden daher hatten ihrer sonnigen Schönheü nichts anhabev können, der sanfte Zug der Trauer gab ihrem Gesicht nur »och einen
öchentliche Beilage«: Kreisblatt für die Kreise Marburg «nd Kirchhain
Redaktion nnd Expedition: Marti 21. Jllustrirtes Sarmtaqsblatt. Verantwortlich für den allgemeinen Thell: Redakteur M. Hartmann
n Nir den I-serattnthell: Joh. Ang. Koch, beide in Marburg. '
^<wte Almuth kam zurück; „aber Kind, Kind; soll das werden! ? Dem schroffes Wesen ?och viel Unheil an. Welch' Benehmen einen Mann wie Mariano de Velho, dem /".vieles verdanken!?" sagte sie vorwurfsvoll.
as ttotzige Kind sah sie an, so verzweifelt ichmerzlich und sank in ihre Arme. „Tante
Marburg und die Einführung der neuen Städte-Ordnung.
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* Es erübrigt im Rahmen unseres Ueberblickes : sch, von den Geschäften d e s M a g i st r a t s ' ; reden. Er besorgt als OrtSobrigkeit »nd Ge- : N$de>Verwaltungsbehörde die Ausführung der Ge- Rt und Verordnungen sowie der Verfügungen der i Je vorgesetzten Behörden. Er berettet die Beschlüsse ! |tr Stadtverordneten vor und bringt sie, sofern er tz rat ihnen einverstanden erklärt, zur Ausführung. « Magistrat ist verpflichtet, die Zustimmung und Whrung zu versagen, wenn von den Stadtverord- tat ein Beschluß gefaßt ist, welcher das Gemeinobi oder das Gemeinde-Interesse verletzt. Wie in Fällen zu verfahren ist, haben wir im lägen Artikel gemeldet. Der Magistrat hat ferner t städtischen Gemeinde-Anstalten zu verwatten, und hangen, für welche besondere Verwaltungen einge- jt find, zu beaufsichtigen, er verwaltet die Einkünfte i Stadtgemeinde, weist die auf dem Etat, oder be- ideren Beschlüssen der Stadtverordnete» beruhenden miahmen und Ausgaben an und überwacht das «hrangs- und Kassenwesen. Der Magistrat könnte, ldie Gemeindebeamten auf Lebenszeit andrsten sind, und er sie nicht erst nach einer be- witen Dienstzeit oder einem bestimmte» Lcbens- u in eine lebenslängliche Stelle anftücken lasse» ®i Üch selbst den nöthigen Bestand an geschulten Mtm nicht heranziehen; da ist ihm ermöglicht irden, daß durch Ortsstatut hier Abweichungen fest- tzt werden könne». Bezirksausschuß und Auf- rsdehörde habe» bann bar auf zu achten, daß bie gliche Befugniß nicht überschritten und von ihr dt Mm Nachtheil der Beamten und ihrer Dienst- Mste zu weit gehender Gebrauch gemacht wird.
Der Magistrat hat der Stadtverordneten - Ver- «mlung vor jeder regelmäßigen Kassenreviston °ldung zu geben, damit sie ein oder mehrere Mtt- Mr abordnen kann, um diesem Geschäfte beizu- chnen. Bei außerordentlichen Kassenrevisionen ist k Vorsitzende, oder ein von ihm ein für allemal Gurtes Mitglied der Stadtverordneten-Versamm- Mzuziehen. Der Magistrat verwaltet Wetter d Eigenthum der Stadtgemeinde und verttitt deren chte. Er bestimmt die von den Gemeindebeamten leistenden Kautionen, und bewahrt die Urkunden 1 Eilten der Stadtgemeinde auf; ferner verttitt der "stistrat die Stadtgemeinde nach außen, verhandett
in ihrem Namen mit Behörden und Privatpersonen, führt den Schriftwechsel und vollzieht die Gemeinde- Urkunden in der Urschrift.
Beschließen kann der Magistrat nur, wenn mindestens die Hälfte feiner Mitglieder zugegen ist; bie Beschlüsse werben mit Stimmenmehrheit gefaßt, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Den Vorsitz führt der Oberbürgermeister oder dessen Stellvertteter. Die Beigeordneten nehmen auch außer dem Falle der Stellvertretung an den Verhandlungen und de» Beschlüffe» Theil. Es folgt hier im Schlußabsgtz von § 62 noch die Festsetzung darüber, wann ein Magisttatsmitglied der Abstimmungen und Berathnngen über Gegenstände, die es näher berühre», nicht zugegen sein darf u. s. f. Eilige Geschäfte kann für den Magistrat der Oberbürgermeister vorläufig allein besorgen und dem Magisttate nachttäglich Bericht abstatten. Der Oberbürgermeister kann ferner laut § 63 Gemeindebeamten in Geldstrafe» bis zu 9 Mk. nehme», de» unteren Beamten auch Arreststrafen bis zu drei Tagen auferlegen. Beschwerde hiergegen ist binnen zwei Wochen beim Regierungspräsidenten anzubringen, gegen dessen Beschluß evenmell die Klage binnen zwei Wochen beim Oberverwaltungsgericht. Gegen Beigeordnete, Kämmerer, Schulrath, Baurath rc. sowie Mitglieder des Magistrats kann der Oberbürgermeister Warnungen und Verweise als Disziplinarstrafen verhängen. Zur dauernden Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftszweige können besondere Kommissionen aus den Mitglieder» der städtischen Körperschaften gebildet werden. Größere Stäbte können in Ortsbezirke getheilt werben, denen je ein Bezirks- Vorsteher vorsteht. Letzterer ist Organ des MagisttatS und hat besten Anordnungen Folge zu leisten.
Erwähnt sei zum Schluß noch, daß vor Berathung des städtische» H a u s h a l t 8 e t a t S der Magistrat ber Stabtverorbneten - Versammlung in öffentlicher Sitzung über die Verwaltung und den Stand der Gemeinde - Angelegenheiten einen vollständige» Bericht zu erstatte» hat. Tag und Stunde werde» wenigstens zwei Tage vorher öffentlich bekannt gemacht. Die auf Lebenszeit angestellten besoldeten Gemeindebeamten erhalten, insofern nicht ein Anderes mtt Genehmigung des Bezirks-Ausschusses vereinbartest, bei eintretender Dienstunsähigkeit Pension nach be» für bie unmittelbaren Staatsbeamten geltenden Grunbsätzen. Der Magistrat entwirft über bie Einnahmen unb Ausgaben, welche sich im Voraus bestimmen lassen, jährlich spätestens int Januar einen Haushaltsetat, boch kann bie Etatsperiobe mit Zu- Almnth!" schluchzte sie auf, lehnte den Blondkopf fest, fest an der Treuen Herz und weinte, bis Tantchen sie niederzog auf ihre Kniee und ihr die schönen, thränenvolle» Ange» zuküßte. „Schlafe ein, Du ttotziges Ding!" sagte sie habet „Wollen und Wehren hilft nicht gegen Alles; ich weiß es wohl."
(Fortsetzung.)
Mariano de Velho war gegangen. Tante 661 j N h°tte ihn bis an das Hofthor geleitet und ii r $n ^en dort unter Dankesworien und
-T ^wünschen; nur Muth hatte nichts für ihn lcy-1 als einen stillen, förmlichen Gruß. Sein [ J AAes, „auf Wiedersehen," hatte sie gar nicht r hortet und sie stand noch auf derselben Stelle wie ijl: Pt blaß unb verstört. Sie war ja nun frei bon einem thörichteu Gelöbniß, burch Mariano » ■ x, klare Vorstellungen unb burch eigene — \ gleich morgen wollte sie Chewsky dem Ver- Ring nnd Jawort zurückgeben; ihr Vater 2 ^ante Almuth waren fo gut wie geborgen, v j x.Ehr selbst stand die Wett nnd eine selbst- ehlt ehrenvolle Zukunft offen; warum konnte sie
Zucht freuen ? Mariano be Velho hatte ihr Z/Urndlich zugeredet, „Muth veriranen Sie sich Führung" hatte er gesagt, bittend »nd wie ein Feuerstrom des Glückes hatte sie /”°ri überfluthei: warum konnte fte nur noch nP» jetzt, da sie sich doch überwunden wie eine °w, und — dem Diktate ihres stolzen Sinnes b/® ~~ feinen Beistand abgelehnt hatte — für
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Erscheint täglich außer an Werktagen nach Sonn- unb CITI W
Feiertagen. — Quartal-Abonnements-Preis bei der Expe- "smmt entgegen die Expedition dieser Blatte«,
dition 2 Mk., bei allen Postämttrn 2 Mk. 25 Pfg. (eäl. fotoi« bie Annoncen-Bureaux von Haasenftein & Vogler in vWTT
Bestellgeld,. Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zelle ~ Magdeburg und Wien; Rudolf AAAll. 3^10.
obel deren Raum 10 Big., Reklamen für die Zette 25 Pfg. Mittwoch, 15. September 1897. Telephon 55.