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schlag an Eidesstatt anzuordnen. Die §§ 21, 22, 23 und 30 der St.-O. geben Termine für Be- richttgung der vom Magistrat fortlaufend zu führenden Wählerliste, für deren Auflegung, die Einspruchsfristen re. sehr genau an; doch können diese Termine nach § 31 der St.-O. durch statutarische Anordnungen abgeändert werden. Wie schon erwähnt, scheidet alle zwei Jahre ein Drittel der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung aus und wird letztere durch neue Wahlen ergänzt. Die das erste, und die das zweite Mal Ausscheidenden werden für jede Abtheilung durch das Loos bestimmt.
^Augenblicklich hörte man nur den Sturm um ? Haus fegen; keines der Beide» sprach ein l*1’ Doktor de Velho hatt, wie selbstvergessen, u ^en Arm auf die Lehne ihres Stuhles gelegt.
andere ruhte auf dem Tische und stützte den
51 Kopf; ernst und sinnend blickte er settwärts 2,. T^uths gesenktes Angesicht. Er seufzte, fast eg t(°at- aber sie erröthete doch und sah ihn an,
stummer Bitte. .Herr Doktor/ 1
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Umschau.
Die freisinnige Volkspartei, die sich so lange gesträubt hat, ihr Programm mit einem „Tropfe» sozialpolttischeu Oels" zu versehen, wird nun angesichts der Reichstagswahlen, zweifellos um den Sozialdemokraten das Eintreten für ihre Kandidaten zu erleichtern, auf dem nächsten Parteitage zur Sozialreform Stellung nehmen. Demzufolge befindet sich in dem von der „Freisinnigen Zeitung" veröffentlichten Anttage des Ccnttalausschusses bett, das Programm für die Reichstagswahleu folgende Nummer:
„Förderung der Volkswohlfahrt auf Grund der bestehenden Gesellschaftsordnung. Sicherung und Verallge- mein->ung der Koalitionsfreiheit. Freizügigkeit, Ausbau der Arbeiterschutzgesetzgebung. insbesondere zum Schutz der Arbe tnehmer gegen mißbräuchliche Anforderungen an ihre Arbeitsttaft, Gestaltung der öffentlichen Betriebe zu sozialen Musteranstalten, zeitgemäße Regelung der in Haus- und Landw rihschaft beschäftigten Personen, Vereinfachung und Verbefferung der Arbeiterversicherung.*
Wen» es die freisinnige Volkspartei mit diesen wichtigen Forderungen ernst meint, so haben wir es mit einer vollständigen sozialpolitischen Schwenkung zu thun und können die Annäherung des Programms der fteifinnigen Volkspartei an dasjenige der süddeutschen Volkspattei als fast vollendet betrachten. Von dem geschriebenen Programm aber bis zur that- krästigen Vettretung der darin enthaltenen Forderungen ist, darauf weist die „Eons. Corresp." hin, noch ein weiter Schrüt. Da die Verhandlungen des fteifinnigen Parteitages geheim find, wird man auch wohl nicht erfahren, ob überhaupt bezw. auf welche Weise der Richter'sche Freisinn bereit ist, die erwähnten Programmpunkte zu verwirklichen. Von besonderem Jntercffe dürste es sein, in Erfahrung zu bringen, nach welcher Richtung der ftei- finnige „Ausbau der Arbeiterschutzgesetzgebung" unternommen werden soll. Die ablehnende Haltung der
(Nachdruck verboten.)
„Baroneßchen."
Original-Roman von Ida John-Arnstadt.
(Fortsetzung.)
Erst spät siegte die Erschöpfung über Shlvas ^ceschreibliche Auftegung. „Ich bin sehr müde, mich zu Bett, Schwester Almuth," bat sie ein Kind, „und Du, Mariano, reise fort, gleich! werde Dich nicht Wiedersehen ohne meinen lieben, ^dettten Walther." Dann folgte sie ihrer ^wägerin in daS Thurmzimmer, darin auch für eine Lagerstatt aufgeschlagen worden war. junge Mädchen hatte sich unter dem Versprechen, £7 nachzukommen, mit inniger Umarmung von der -«nun Stiefmutter verabschiedet und Tante Almuth 'Wüfteit, „verweile ei» halbes Stündchen bei Ma; ich habe noch eine wichtige Besprechung mit ^ktor de Velho," und nun saß Much neben ihm, ?.88 demselben Tische, daran sie am Sylvester- Mttl ihrem jetzigen Bräutigam, dem Grafen ^»skh, einen „Korb" gegeben hatte. WaS alles ^zwischen jenem und dem heutige» Tag! Winter es auch damals draußen gewesen, aber damals 2?e ihre Seele nicht, wie jetzt, in dem starren ^Mngsvollen Schmerze und schwerer Erfahrung "izru.
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in Ihr Leben, Baronesse, hineinspielte, ich wäre selbstsüchtig genug gewesen, die arme Sterbende, — wäre es durch irgend ein Mittel der Welt möglich gewesen — noch einmal zu wecke» vom Dämmer und eine ausführliche, kurze Darlegung zu veranlaffen ... Die Unglückliche war — so weit ich der unvollkommene» Erzählung ihrer Schwester entnehmen konnte — Wittwe und Mutter einer einzigen, durch einen Treubruch ChewSky's in'S Elend gerathenen brldschönen Tochttr. Ich habe ihr Bild gesehen, in >eu totberühtte», erstarrenden Händen, auch daS des Grafen Chewsky. Er hat es fteilich verstanden, ein böses Spiel, niemand kann ihn anklagen, Niemand ttnnt seine geheimen Wege; nicht einmal die eigene Mutter wußtt; wo ihre Tochter sich augenblicklich aufhält ..."
„Halt, Doktor de Velho, ich weiß es: Heute wollte sie ihrer Mutter nachgehen, aber auf dem Lege, den nur die Verzweiflung der Sünde sucht: ch sah die Arme, wie sie sich auf die Schienen tü^en wollte und ich werde eS — ihm in das Ge- icht sagen, alle Tage, so lang ich leben werde — "eben dem Mörder. Er wird mich anlächeln mit einem kalten Maskengeficht und mich schließlich ein- perren lasien zu den Wahnsinnige»; aber er soll es doch einsehen lerne», daß ei» armes, schwaches Mädchen mehr vermag, als zehn Richter und eine mangelhafte Institution. Ich, Dottor de Velho, werde diese verlorene Frauenseele rächen! . . ."
„Muth! ... nicht weiter! Ich verbiete es Ihnen;
. . . Doch, . . . lieben Sie den Grafen?" „Lieben!? — O Gott im Himmel! Ich verabscheue ihn aus Herzensgrund."
Ueber de Velho's Gesicht ging plötzlich ein Leuchten; er trat einen Schritt näher an sie heran und erfaßte i;re Hand; „aber Baronesse, ich verstehe Sie nicht;
Partei, gegenüber einzelnen nothwendigen Bestimmungen der Gewerbeordnungsnovelle von 1891 dürste noch erinnerlich sein; insbesondere dauert von jener Seite heute noch der Kampf gegen die Sonntagsruhe fort. Vermuthlich wird aber der freisinnige Parteitag den obigen Programmpunkt nur mehr takttsch verwerthen und auf einen Kommentar, der die Partei nach einer bestimmten Richtung binden könnte, sich nicht einlaffen. Keine Partei aber würde es leichter haben, praktische Sozialpolitik zu treiben, als der Freisinn. Namentlich die „Gestaltung" einer ganzen Reche öffentlicher Betriebe „zu sozialen Musteranstalten" liegt ganz in seiner Hand. In dieser Hinsicht aber zeigt sich der große Unterschied zwischen freifinniger Theorie und Praxis, zwischen schönen Programmen und thatkräftiger Ausführung. Es ist bekannt, daß der Kommnnal- fteistun, der in den großen Städten regiert und dort ber Welt zeigen könnte, wie man durch freisinniger Reformen glücklich zu werden vermöchte, die Partei- grundfätze in vielfacher Weise verleugnet. Wiederholt ist auf den Gewissenszwang christlicher Lehrer durch fretfinntge Behörden, auf deren politischen Terrorismus gegenüber Kommunalbeamten, auf mangelhafte Fürsorge für Dolksschullehrer und nicht zuletzt auch auf Vernachlässigung sozialer Pflichten großer Kommunen aufmerksam gemacht worden. Bis jetzt vergebens Soll das nun anders werden? Will man den Kom- munalfreifhm zwingen, die streng manchcsterlichen Pfade zu verlassen, die er bis jetzt gewandelt ist? Wir wurden. erneu solchen Umschwung mit Genug- thuung begrüßen und uns freuen, wenn die frei» sinnigen Städtebeherrfcher eine lebhafte Sozialreform tn Angriff nehmen wollten. Die Arbeitsnachweis-, namentlich aber die Wohnnngsftage sind brennende Aufgaben insonderheit für die Gemeindevettretungen der Großstädte und Jndnsttiecentten, die Gestaltung der kommunale» Betriebe zu sozialen Musteranstalten, bezw. die Umwandlung verschiedener privater Unternehmungen, wie Gasanstalten Pferdebahnen nsw in W, wäre eine sehr segensreiche Thai, zu der der Freisinn, wofern er es mit dem vorerwähnten Pro- grammpuntte Wittlich ernst meinen sollte, geradezu verpflichtet wäre. Bis zu den Reichstagswahlen hat der Freisinn noch hinreichend Zeit, den guten Willen tn dieser Hinsicht zu zeigen. Wir können also ab- ffiarten, was zur Bethättgung der neuen freiftnmgen Sozialreform geschehen wird. Bleibt der Satz von dem Ausbau des Arbeiterschutzes und von den Muster- anftalten lediglich auf dem Papier, so wird er für
Versprechungen hinreichend gesättigte Wählerschaft kein wirkungsvoller Köder sein.
s Marburg und die Einführung der neuen Städte-Ordnung.
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* Wenn wir uns nun zunächst mit den Stadt- verordneten beschäftigen, so ist für deren Ollegium bedingt, daß die Hälfte der in jeder Mheilung zu wählenden Stadtverordneten laut § 18 Jet St.-O. aus Hausbesitzern (Eigenthümern, Nießbrauchern und solchen, die ein erbliches Besitzrecht Mn) bestehen muß.
Stadtverordnete können nicht sein: Diejenigen Iewnten und die vom Staat ernannten Mitglieder tajenigen Behörden, durch welche die Aufsicht des staats über die Städte ausgeübt wird. Es ist dies hier, im Gegensatz zu sonstigen Städte - Ordnungen, te für nicht exemte Städte zunächst dem Landrathe die Aufsicht übertrugen, in erster Instanz der Re- Mmngspräsident, in höherer und letzter Instanz der ( überpräsident, unbeschadet ber gesetzlich geordneten Mwirkung des Bezirksausschusses und des Provinzial- iliths. Beschwerden gegen die Stadtverwaltung sind « allen Instanzen innerhalb zwei Wochen anzn- teagen. Weiter können nicht Stadtverordnete sein fe Mitglieder des Magistrats und alle besoldeten eindebeamten; hat jedoch diesbezüglich die Stabt« «ordnetenversammlung nach zweimaliger, innerhalb ch Tagen erfolgter Berathung dies beantragt, so « ber Bezirksausschuß die Einrichtung genehmigen, statt des Magistrats ein Bürgermeister, welcher cd) den Vorsitz in der Stadtverordneten-Versammlung ’ Stimmrecht zu führen hat, ein Beigeordneter als Neu tellvertreter und zwei oder drei Schöffen, selche den Bürgermeister zu unterstützen haben, ge- . Mit werden. Daun gehen alle Rechte und Pflichten 'N Magistrats auf den Bürgermeister mit den Maß- Nen über, welche sich als dadurch nothwendig er Nen, daß der Bürgermeister zugleich stimmberechtigter Vorsitzender der Stadtverordneten - Versammlung ist. Äerburg aber wird, deß sind wir nach dem bisherigen Erlauf der Dinge in unserem Rathhaus gewiß, diese Wüsche Verfassung ohne Magistrat nicht annehmen, 6 würde sehr bald aus Grund seiner Wahr- Noungen zu der Verfassung mit collegialischem «agiftrat zurückkehren, die wir deßhalb mit Freuden Mfcen, weil sie den Stadtverordneten viel größeren Nfiufe, als bisher, einräumt!
Weiter dürfen nicht Stadtverordnete sein die «glichen, Kirchendiener und Volksschullehrer, die Zierlichen Beamten, abgesehen von den Mitgliedern
Wöchentliche Beilagen: Kt eisblatt für die Kreise Marburg ««- Kirchüai« ~
Redaktion xnb Expedition: Markt 21. Jllustrirtes Sonntagsblatt. Verantwortlich für den allgemeinen Thril: Redaktenr M. Hartmann
U Mr den «eratenthetl: Joh. Koch, beide in Marburg.
' • • • die Comödie? Glauben Sie, der
Hölle diesen Grafen entreißen zu können durch Ihre
1 himmlische Macht?" q
„DaS nicht . . . Ich habe ein Gelübde zu er. füllen, das . . . 9
-Jrtthnm! Nichts, als kindischer, unseliger Irr- thum!"
„Doch nicht, Don de Velho; nein; hören Sie E; gerade aus diesem Konflitte sollen Sie mir helfen : Was mich bewegt, das schreckliche Vermächt- ntß enter laugst begrabenen, unglücklichen Ahne derer svon Prack anzntteten, das kann und darf ich keinem Menschen sage», auch Ihnen nicht; genug, meinem ®ew>Ie nach bar; tch meinen stillen Schwur nicht brechen; ich muß des Gras» Weib werden, und sollte tch chm in den Kerker folgen! ..."
, -Nein, Sie müssen nicht! Ihrem Charakter nach, sowett tch Ste bis jetzt kenne, wähnen Sie fteilich, stch aufopsern zu sollen — um nichts. Äinb, Kind,
Si- mir alles. Ich verspreche es Ihnen: kein Bltck, kein Wort soll Sie je erinnern, daß außer 3gnen noch Emer um dies Ihr Geheimniß weiß; tch nehme es mit mir in's Grab; aber eines will id) Ihnen schon jetzt sagen: keinem Menschen steht das Recht zu, der ewigen Vorsehung in die Räder zu greifen? Wissen Sie nicht? „Die Sünden der Väter werden heimgesucht an den Kindern? bis in's dritte und viette Glied." „Das Baroneffe, sage ich Ihnen als der gläubigen Christin; als Vertreter ber Wissenschaft aber führe ich noch anbere Worte, Ihre eigensinnige Verblendung — verzeihen Sie mir — zu bekämpfe». Ich nehme das erste beste Bild des Menschenthums, den grün aufstrebenden Baum - Weil vi-ll-icht °n einem Wurzelfäserchen-Atom dereinst ge- suudtgi worben durch ein winziges Käferlein, soll ein lunger Trieb dafür etngehe»; Der Schaden ist längst
der Handels-, Gewerbe- und ähnlicher Gerichte; die Beamten der Staatsanwaltschaft, die Polizeibeamten. Vater und Sohn, Schwiegervater und Schwiegersohn, sowie Brüder dürfen nicht zugleich Mitglieder der Stadtverordneten-Versammlung sein. Sind solche Verwandte ober Verschwägerte zugleich erwählt, so wirb der Aeltere allein zugelasseu. Entsteht die Schwägerschaft im Laufe der Wahlperiode, so scheidet der Schwiegersohn aus.
Die Wahl i st öffentlich. Jeder Wähler muß dem Wahlvorstande, der aus dem Oberbürgermeister mit zwei von den Stadtverordneten zu wählenden Beisitzern, verschiedenen Stellvertretern besteht, mündlich zu Protokoll erklären, wem er feine Stimme geben will. Die Bestimmungen über die Ersatzwahlen find hier noch nicht anzugeben, da die erste Ersatzwahl für das nach 2 Jahren ausscheidende Drittel der auf 6 Jahre jetzt zu wählenden Stadtverordneten erst kurz vor dem 1. Januar 1900 hier stattfindet. Bei der Wahl kann jeder Wähler auch im Lokal, wo eine andere, als feine Abtheilung gerade wählt, sich aufhalten, falls dadurch der Wahlakt ober die öffentliche Ordnung nicht gestört werden. Die dritte Abtheilung wählt zuerst, die erste zuletzt.
Gewählt sind diejenigen, welche bei der ersten Abstimmung die meisten Stimmen und zugleich mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten haben Hat sich solche Stimmenmehrheit nicht ergeben, so erfolgt, spätestens binnen 8 Tagen, eine engere Wahl, deren Modus § 28 der Städteoid- nung ergiebt. Bei Stimmengleichheit entscheidet dann das vom Vorsitzenden gezogene Loos. Wer in mehreren Abheilungen gewählt wftd, hat zu erklären, welche Wahl er aunehmen will. Sind zu wenig Hausbesitzer in einer Abtheilung gewählt, so werden für die entsprechenden, in ihr mit den wenigsten Stimmen gewählten Nichthausbesitzer durch Nachwahlen Hausbesitzer hineingewählt.
Der Wahlvorstand unterzeichnet das Wahlprotokoll, das der Magistrat aufzuheben hat. Der Magistrat hat das Ergebnis ber Vollenbeten Wahlen sofort bekannt zu machen. Jeder Stimmberechtigte kann gegen das stattgehabte Wahlverfahren beim Magistrat binnen 2 Wochen Einspruch erheben. Ueber die Giltigkeit der Wahlen beschließt die Stadtverordueteu-Versamm- lung. Gegen den Beschluß findet die Klage im Verwaltungsstreitverfahreu statt, sie steht auch dem Magistrate zu. Vor Entscheidung dieses Verfahrens darf für eine ungiltig erklärte Wahl keine Neuwahl ststtfinden. Der Magisttat hat die Einführung der Gewählten und deren Verpflichtung durch Handdaun fest und ruhig, „wollen Sie einer recht Unerfahrenen etwas von dem Vorrath ihrer Lebensweisheit abgeben?*
»Das klingt merkwürdig demüthig, gerade von Ihnen. Befehlen Sie über mich, mein gnädiges Fräulein."
»Dor allem: habe ich recht verstanden auf dem Hofballe? Haben Sie mich gewarnt vor.... vor. . . dem Grafen Chewsky?"
„Vor Ihrem Verlobten? Ja, Baroneffe. Er ist ein Schurke, und Sie dürfen ihm nicht angehören, nie! Ich leide eS nicht, so wahr mir Gott helfe!"
De Velho war aufgesprungen und durchsch itt in maßloser Aufregung das Zimmer; auch Muth hatte ich erhoben; ihre Rechte lag schwer auf dem Tische, so baß die darauf stehenden Crystallkelche leise aneinanderklirrten; fie war bleich bis in die Lippen. „Können Sie Ihre Behauptung begründen, Herr Dottor?" fragte fie mit versagender Sttmme.
„Mt Beweisen, wie der ttdische Richter fie ordert, nicht. Graf Chewsky ist äußerlich auch den Rechtsbegttffen nach, untadelig; aber feine Seele ist vergiftet von jenen Anschauungen, die jeden edlen Charakter allmählig zerstören; Ihr
unges, blühendes Lebe» darf den Dämonen nicht zum Opfer fallen. Hören Sie mich an, Baroneffe: 3n H., meinem gegenwärtigen Aufenthaltsorte, verschied vor einiger Zeit die Schwester meiner Hauswitthin mit einem Fluche auf den Lippen für de» Grafen Chewsky; ich Hütte es selbst, denn man hatte mich an das Sterbebette gerufen, zur H'lke. Nun, helfen konnte ich freilich nicht; der Tod hatte den Organismus schon zerstört; ich konnte - - _ . ein Wort des Friedens sprechen. Hätte ich
begann fie ■ freilich ahnen können, wie jener Grafenname in mein,
897.
Liste
Erscheint täglich außer an Werktagen nach Sonn- und . T
Feiertagen. — Quartal-Aboimements-Preis bei der Erve- t « mt entgegen die Expedition dieses Blatte»,
bitten 2 Me., bei allen Postämtern 2 Mk. 25 Psg. (erfl. forott bie AmMlcen-Bureaux von Haasenstein & Vogler in yvTn
Bestellgeld >. Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zeile , 5ranffurta. M. .Cassel, Magdeburg und Wien; Rudolf AAA.11.
M..«... w-rikg. L-onntag. 12. September 1897 ».