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öchenttichc Beilagen: Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhai«.
Jllustrirtes Sonntagsblatt
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> ?m vämlichen Wortlaut, höchstens mit der Abänderung, ClUi N vereinzelt an Stelle des Wortes „Charakter"
Ksburg-Gotha, Hamburg und Braunschweig.
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rein agitatorischer Stimmungsmache verschmäht.
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tfen, mit Auflösung bedroht, hat demgemäß bereits den meisten Partikularrechten Aufnahme gefunden. « auch über den bloßen Schutz des Straftechts
richtige Beleuchtung, und der Gedanke zuweisen, daß die Mehrzahl der sich Artikelschreiber ein sachliches Eingehen Betracht kommenden Gesetzgebungsstoff
ist nicht abentrüstenden auf den in zu Gunsten
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Schutz der Sittlichkeit haben daneben Sachsen und Koburg - Gotha vorgesehen, während Bayern noch Vereine schließt, welche die religiösen, fittlichen, ge- sellschaflichen Grundlagen des Staates zu untergraben drohen, Braunschweig solche, deren Einrichtung oder Thätigkeit der kirchliche», gesellschaftlichen oder staatlichen Ordnung gefährlich wird. In Baden können, abgesehen von den Verstößen wieder das Strafgesetz, Vereine, welche der Sittlichkeit zuwiederlausen, welche den Staat oder die öffentliche Sicherheit gefährden, durch das Ministerium des Innern verboten werden. In der fieten Stadt Hamburg schließlich lautet die maßgebende, erst 1893 erlassene Bestimmung in theilweise wörtlicher Uebereinstimmung mit der Vor-
Verautwortlich für kn «Äfltnuinett Theil: Redakteur R, Hartmann, für den Merateritheü: Iah. «ng. «och, beide in Marburg.
Wn ruhigen Würde begegnete, die Jeden wohl- -hAud berührte.
schrift des preußischen Entwurfs folgendermaßen: „Vereine und Versammlungen, bereit Zwecke oder bereit Thätigkeit mit beit Gesetzen in Wiederspruch stehen oder den öffentlichen Frieden oder die öffentliche Sicherheit gefährden, find verboten."
Was endlich das in den Artikeln II und IV der Novelle enthaltene Verbot der Theilnahme Minderjähriger an politischen Versammlungen und Vereinen betrifft so vermag fich auch hierfür die preußische Regierung auf zahlreiche Analoge der einzelstaatlichen Gesetzgebung Deutschlands zu stützen. Für diejenigen Staaten, in welchen, wie oben erwähnt, die allgemeinen vereinsrechtlichen Bestimmungen des Bundesbeschlusses vom 13. Juli 1854 Geltung gewonnen, gilt auch ber § 4 jenes Beschlusses, wonach Minber- jährige, Lehrlinge und Schüler sich an politischen Vereinen nicht betheiligen dürfen. Sachsen-Altenburg, Schwarzburg-Rudolstadt und Reuß älterer Linie aber haben, entsprechend der jetzigen Forderung Preußens, späterhin jenes Verbot zu einem Verbote der Theilnahme an allen Versammlungen, welche fich mit öffentlichen Angelegenheiten beschäftigen, erweftert. Von der Berechtigung zur Theilnahme an politischen Vereinen und Versammlungen find Minderjährige ferner gänzlich ausgeschlossen in Anhalt, Reuß jüngere Linie und Lübeck. In Bayern gilt zwar dem Wortlaute nach nur die Bestimmung, daß Minderjährige weder Mitglieder politischer Vereine fein, noch deren Versammlungen beiwohnen können, die bayerische Regierung aber hält in konstanter Praxis daran fest, daß die ratio legis den Ausschluß der Minderjährigen auch für diejenigen politischen Versammlungen, die nicht unmittelbare Vereinsveranstaltungen find, nothwendig mache.
Welche Bestimmung des Entwurfs wir also ins Auge fassen mögen, überall schließt er fich aufs Engste an die Gesetzgebung anderer Bundesstaaten an. Das oppositionelle Geschrei über preußische Reaktionsgelüste findet erst unter diesem Gesichtspunkte seine
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munen. Die Novelle verleiht den Abgeordneten der Polizeibehörden das Recht, Versammlungen aufzu- Um, welche die öffentliche Sicherheit, insbesondere Üt Sicherheit des Staates, oder den öffentlichen Krirden gefährden. Das sächsische Gesetz vom 22. Mvember 1850 berechtigt hierzu, wenn die Ver- Wmlung einen die öffentliche Ruhe und die gesetz- hche Ordnung gefährdenden Charakter annimmt.
gängigen Verbots gegebenen Falls an. Wir ersehen hieraus, daß Dasjenige, was die preußische Regierung in Artikel I des vorliegenden Entwurfes fordert, in »eiten Gebieten Deutschlands schon anerkannter Rechtszustand ist. Es handelt sich in all' den angeführten Bestimmungen immer um analoge Begriffe, um öffentliche Ruhe und Frieden, um gesetzliche Ordnung und Sicherheit. Der Kern der Sache bleibt, trotz abweichender Bezeichnung, derselbe. Der Vorwurf der Dehnbarkeit und Deutungsfähigkeil trifft die Begriffe der „öffentlichen Ruhe und Ordnung" ebenso gut wie den im preußischen Entwurf unter Anlehnung an das Reichs-Strafgesetzbuch gewählten Begriff des „öffentlichen Friedens." Ja, man darf sogar mti gutem Grunde behaupten, daß die Rechtsprechung des Reichsgerichts dem letzteren Begriffe eine schärfere und deutlichere Umgrenzung verliehen hat, als dies bei den vorerwähnten Ausdrücken der Fall ist.
Wie mit Artikel I, verhält es sich auch mit dem auf die Schließung von Vereinen bezüglichen Artikel III. Auch hier bietet fich in der Gesetzgebung der übrigen Bundesstaaten eine reiche Fülle analoger Bestimmungen dar. Der Beschluß des Deutschen Bundestages vorn 13. Juli 1854, wonach in allen deuffchen Bundesstaaten nur solche Vereine geduldet werden dürfen, die sich genügend darüber auszuweisen vermögen, daß ihre Zwecke mit der Bundes- und Landesgesetzgebnng im Einklänge stehen und die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht gefährden, hat in Hessen, Oldenburg, Sachsen - Altenburg, Schwarzburg - Rudolstadt, Schwarzburg - Sonders - Hausen, Waldeck, Reuß ältere Linie und Schaurn- burg-Lippe GWigkeit. Die Gesetzwiedrigkeit der Zwecke oder Beschlüsse ist außerdem rechtfertigen!) für das Schließungsgebot in Bayern, Sachsen, Baden,
®nj«ig«n nimmt entgegen di» Spedition dieses Blatte«, sowie di« Ännoncen-Bureaur von Haasrnstein ft Vogler in Frankfurt a. M., Cassel, Magdeburg und Men; Rudolf Moss« in Frankfurt a. M., Berlin, München u. Köln, C. L. «and« ft So. ta Frankfurt a. M., Berlin, Hanuov«, Pari».
Bornehm kühl, wie es nun einmal Axels Art doch mit ausgesuchter Höflichkeit, begrüßte er & sanfte Frau von Menzelen, die ihm mit der ihr
Ein nützlicher Vergleich.
Wie wenig sich die Vorschläge des Entwurfs zum
Nein, meine Kunst gebe ich um eines Mannes willen sicher nicht auf; sie ist mir zu sehr ans Herz gewachsen und zum Bebingniß meines Lebens geworden, ohne sie würden meine Tage allen Inhalt verlieren."
„So ist es," nickte Axel zustimmend. „Die Knust würde in ihrem Herzen immer die erste Stelle behalten, und da ein Mann sich schwerlich mit der zweiten begnügen wird, wird sie wohl unvermählt bleiben."
„Wenn fich nicht Einer findet," mischte fich Ilse nun ein, ber groß genug denkt, sie nicht zwischen bie Alternative zu stellen, entioeber ber Kirnst ober ber Ehe entsagen zu möffen. Ich bächte, es ließe sich bei gegenseitigem guten Willen auch beides vereinigen."
„Bei gutem Willen und bedeutende» Mitteln," fügte bie Pastorin hinzu; „denn bei einem schlichten Hansstanb, wie wir ihn zum Beispiel führen, bürste fich boch schwerlich Muße zum lieben einer Kunst finden."
„Wenn bie Frau eine Künstlerin von Beruf ist," wibersprach Ilse, „kann sie burch ihre Knust gewiß soviel hstiznerwerben, baß sie bas mangelnbe Vermögen reichlich ersetzt."
„Ja, wenn ihr Mann fich bazu versteht, von ber Frau fich mit ernähren zu lassen," bemerkte Axel; „aber wo findet fich ein solcher?"
„Ist es nicht gleich," fiel Ilse lebhaft ein, „ob ein Manu, wie heute so »st, von dem Vermögen seiner Frau oder auch von ihrer Arbeit lebt? Mir scheint, dieses Vorurtheil sollte längst besiegt fein."
»Hierin stimme ich Ilse bei," sagte der Pastor, „und ich glaube auch mit ihr, daß die Liebe solche äußeren Hindernisse leicht überwindet. Freilich müßte sich bie Kunst bei einer verheiratheten Fran, und
abschiebete, sprach sie ihm noch ihren befonberen Dank bofür aus, baß er sie mit Ilse zusammen- geführt hatte.
„Sie haben nicht zu viel von ihr gesagt," meinte sie. „Die Baronin ist eine außergewöhnliche Frau, ebenso liebenswürdig als klug. Aber sie ist nicht, was man hübsch nennt, deßhalb begreife ich, daß Wolf neben ihr ein Jahr laug hat leben können, ohne mit Leib und Leben sich ihr zu eigen zu geben, und daß bie Schönheit ber Amerikanerin noch immer ben Eindruck auf ihn nicht verfehlt. Doch bin ich überzeugt, ber Rausch schwindet nur zu bald, und es wird bie Zeit kommen, wo er seine sanfte Pflegerin vermissen und es schmerzlich bereuen wirb, sie von sich gelassen zn haben."
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barin bin ich ganz ber Meinung des Herrn Legations- rathes, immerhin mit ber zweiten Stelle im Herzen begnügen. Ich bitt aber fest überzeugt, baß sie in bie Stelle auch unbebingt einrückt fobalb die Siebe hineinzieht. Nicht wahr, Fräulein Altwiel, Sie finb boch viel zu verstänbig und vorurtheilslos, um bas nicht zuzugeben?"
Käthe lächeste, Axel aber antwortete schnell statt ihrer:
„Hielt bie West nicht an ihren Vorurthcilen fest, ließe fich manches anbers im Leben gestalten. In großen Gesellschaftskreisen wird es aber immer unmöglich bleiben, daß bie Frau im ehelichen Leben eine Msterwerbenbe ist. Ja, wenn wir ein Jahr- hunbert Wester mären. So aber müssen mir uns in bie gegebenen Verhältnisse schicken, und," fügte er mit einem mannen Blick auf Käthe hinzu, „mas meine liebe Cousine hier anbetrifft, so wüßte ich toirfltd; auch keinen Mann, ber würdig märe, daß sie um seinetwillen bet Kunst entsagte ober ihr auch nur einen Theil ihres Herzens, baß biefer bis jetzt ganz gehört, entzöge."
Käthe machte eine hastig abwehrenbe Bewegung mit ber Hand gegen das gespendete Lob und erhob fich rasch, die Pastorin am Arm nehmend, um mit ihr durch den (Sorten zu gehen.
~ „Ich werde die Erinnerung an dieses trauliche Fleckchen Erde wie einen Hort des Friedens mst mir nehmen in den Kampf der Welt," sagte fie bann weich.
Die Pastorin blickte sie überrascht an unb war nicht wenig erstaunt, Thränen in ihren Augen zu entbecken. Galten sie wirklich bem Abschied vom Pfarrhause oder wurden sie dem Abschied von anderen Hoffnungen gemeint?
Als Käthe sich dann auch von dem Pastor ver-
Marburg
Freitag, 21. Mai 1897
batte selbst kann ein sicheret Schluß auf das^Schick- sal des Entmurfs nicht gezogen merben. Ob beifelbe zu Stande kommt, mirb sich allein banach'richten, melche Stellung bie nationalliberale Fraktion auch einer burch bie Kommission verbesserten, präziser gestalteten Fassung gegenüber einnehmen mirb. Es mirb also ber Erfolg ber Kommisstonsberathungen abgemartet merben müssen. Es mirb, mie gesagt, von ben Nationalliberalen abhängen, ob etmaS herauskommt ober nicht. Der Appell, ben Herr Dr. Klasing an bie nationalliberale richtete, inbent er ihr bie ganze Veranimortung für ein eventuelles Scheitern ber Vorlage vor bem ganzen Laube zuschob, mirb hoffentlich nicht unberücksichtigt verhallen. — Das amtliche „Dresbner Journal" menbet sich mit ziemlicher Schärfe gegen bie Haltung der National- liberalen: „Die Leitung der Frakston befindet sich durchaus im Fahrmasser derjenigen Richtung, die durch die „Nattonalzeitung" vertreten wird unb bie systematisch bie Partei nach links treiben will. Für blefe „linken" Nationalliberalen haben bie alten freisinnigen Phrasen von „Volksrechten", „Selbstbestimmungsrecht bes Jnbivibuums" unb ähnliche schöne Wenbungen immer mehr ihre frühere Zauberkraft miebergemonnen, mie schon ein flüchtiger Blick in ihre Presse zeigt. Im Schimpfen gegen „junkerlichen Uebermuth", gegen „Polizeimillkür" unb „finstere Reaktion" unterscheibet fich biese Presse schon seit geraumer Zeit von ber freisinnigen nur in bescheidenstem Maße. Für diese Nationalliberalen mar ihre Stellungnahme zu der Vorlage schon in bem Momente eni- schieben, als bie Zustimmung ber Konservativen zu ber Vorlage bekannt mar. Von ber Fraktion als Gesammtheit ist baher für bie Sache einer energischen, zielbewußteu Bekämpfung ber Umsturzbestrebungen, eine Sache, für bie noch vor nicht langer Zeit nationalliberale Männer bie schönsten Worte übrig hatten, nichts zn hoffen. Höchstens mäie es roch möglich, baß sich bas eine ober andere nationalliberale Fraktionsmitglieb in bem allgemeinen wüsten Reaktionsgeschrei für feine Person allein ruhiges Blut bewahren und sich klar machen könnte, daß eS nicht die Aufgabe einer Ordnungspartei ist, aus Rücksicht auf die bevorstehenden Wahlen um bie Gunst der großen Masse zu werben und mit Sozialdemokraten und freiftnnigen Volksrednern in unqualifizierbaren Angriffe» gegen die Regierung und ihre Organe sich zu überbieten. Groß kann aber, mie bie Dinge heute liegen, auch diese Hoffnung nicht sein."
(Nachdruck verboten.)
Schwester Ilse.
Roma» von Clariffa Lahde.
(Fortsetzung.)
Umschau.
Am Dienstag ist die Bereinsgesetznovelle »ach einer zweitägigen Debatte an eine Kommission zur Vorberathung übermiesen morden. Aus der De-
^ausgehende Befugnisse hat ganz im Sinne der ,iaoti Mußischen Novelle eine Reihe deutscher Bundes- foatra |eit lange schon für sich in Anspruch ge-
te Ausdruck „Haltung" getreten ist, haben Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg Strelitz, Anhalt, Reuß Lim Linie und Lippe aecepttrt. In Schwarzburg- 8. "Wkdolstadt wird zur Auflösung geschritten, wen» die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit wd Ordnung, in Schwarzburg-Sondershausen, wenn diejenige der öffentlichen Sittlichkeit, Sicherheit und Ordnung gegründeten Anlaß dazu bietet. Lübeck —- tedroht Ausschreitungen, welche die öffentliche Sicher-
22.
Ja, Wolf vermißte sie, vermißte fie jetzt schon. Des Morgens, sobald er die Augen öffnete, suchte sein Blick unmillkürlich ihre schlanke, feine Gestalt, mie fie sich, still malteub, im Zimmer bewegte, immer nur beschäftigt für ihn, mit ber Sorge für seine Bequemlichkeit. Unb ber weiche Ton ihrer Stimme! >r hätte nicht geglaubt, daß man sich so rasch, in dem Zeitraum von kaum einem Jahre, an ein Wesen, für bas man im Herzen eigentlich nichts zu empfinben glaubt, so gewöhnen könne. Selbst ihre Augen fehlten ihm, wenn er ausfuhr ober in Neapel wohin fr fich bireft begeben hatte, burch bie Museen ging. Immer hatte es ihm Zerstreuung gewahrt, den Ausbruck dieser Augen zu betrachten, wenn ein herrlicher Ausblick oder ein Kunstwerk ihre Bewunderung erregte. Wie dann die Pupillen sich zu ermeüem schienen und ein so eigener Glanz in sie trat, ein so warmes Leuchten, das hatte er noch in keinen andern Frauenaugen gesehen.
NammlnngSauflöfung. Württemberg macht das 0 < N)t, öffentliche Versammlungen abzuhalten, von der ttfMEKiftechterhaltung der zur bürgerlichen Ordnung be- Ntttben Vorschriften abhängig. Baden endlich sind begnügt fich Versammlungen gegenüber, welche den 3 epi €taat ober bie öffentliche Sicherheit gefährden, nicht alte! eit einfacher Repression, sondern wendet darüber KÄ toms auch noch die Präventivmaßnahme eines vor-
Iggnitaigen zum Gegenstände Hal, in's Ange, so rtziebr sich folgendes Resultat. Gesetzesverletzung M in Bayern, Baden, Sachsen, Mecklenburg- Zchwerin, Mecklenburg-Strelitz, Braunschweig, Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt,Schwarzburg-Sondershausen, (ifcn beiden Reuß, Lippe, Lübeck, Bremen und Hamburg tflWj, nit der Auflösung der betreffenben Versammlung ge- chndet. Der Passus in Artikel I des Entwurfs, «lcher Versammlungen, die den Strafgesetzen zuwider-
nati ten Mthq hr.
'Ach '
»Darin, glaube ich, täuschen Sie fich doch, ver- Herr Pastor," warf Käthe mti leichtem Er- ISen ein. „Sie denken wirklich zu gut von mir!
Erscheint täglich außer an Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. — Quartal-Abonnements-Preis bei der Expe- 11Q bitten 2 Mk., bei allen Postämtern 2 Mk. 25 Pfg. (ejfl.
v'=* HO. Bestellgeld). JnsertionSgebühr für die gespaltene Zeile
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- ,rellßisch en Vereinsgesetze als Neuerungen dem Gebiete des Vereinsrechts darstellen, vermag S kurzer Ueberblick über die Gesetzgebung der anderen / Aschen Bundesstaaten zu lehren. Fassen wir ^1 Wächst Artikel I, welcher die Auflösung von Ver- v" .•-mfirtinen 5um Keaenstande hat. in's Auae. so
DroSi A^eue Frauenfrage überging, wobei Axel mit *lbeni Lächeln zuhörte, während ber Pastor ob unb Z einen Wiberspruch eintoarf, fobalb ihm bie Be- iem » Merung ber Beiden für bie Selbstständigkeit ber { itea zu weit zu gehen schien.
t. »Der Erwerb bleibt immer boch nur ein Roth- Atif," meinte er, „unb so schöne unb hochhonorirte Hlder auch bie begabte Hand Fräulein Altwiels ,, schaffen vermag, bin ich doch überzeugt, fie legt und Palette freudig nieder, sobald ihr der ße^s *56eie Beruf winkt, die tteue und liebende Ge- jtiin eines Gatten zu werden, dem fie ihr Herz
. * ß । oeuigne.
:1 L Käthes Augen ruhten mit einem besonders ge- Wirten Ausdruck auf Ilses schlichter Erscheinung °x i ihrem stillen Gesicht, aus dem neben aller Güte 18 ’M so viel Energie unb so feste Willenskraft sprach. M Ilse fühlte sich von bem begabten Mäbche«, -Se$ bem sie so vieles Gutes unb Schönes gehört *$$t* ungemein angezogen. Bald waren Selbe, ba sich scheute, Persönliches zn berühren, in ein Saftes Gespräch verwickelt, das zuerst natürlich den ^drücke» ber Reise galt, bann aber auf die viel