Wöchentliche Beilagen: Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchham.
Avuk md»«rtaßi 2»h. Ang. «och, UniverfitätS-Bnchdruckrrti in Marburg, Brrautworttich für b«n eUgnnttntn TtzNI: Redattrur M. Hartmaun,
Redaktion und Expedition: Mar« Sl.IWWSÖV WII44lß»VlWU ftr bet M«rattnth«U- Z-h. «ug. «och, bNd. ta Marburg.
M 113.
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Marburg
Sonnabend, 15. Mai 1897.
Anzeigen nimmt entgegen di« Ewrditio» dieses Blattes, sonst« di« Amwncen-Bureaux von Haasenstein & Vogler ta Frankfurt a. M., Lastei, Magdeburg und Wien; Rudolf Ross« in Frankfurt a. M., Berlin, München u. Köln, C. L. Daub«LE», in Frankfurt i. M., Berlin, Hannover, Pari».
XXXII. Jahrg.
Bon der konservativen Fronde.
Seit langen Wochen schon ist in konservativen greisen das Bestreben von demokratischen und Cen- MnSblättern, der Well einzureden, in Deutschland zchc eine Regierungskrise bevor, mit Kopfschütteln beobachtet worden. Wohl weiß man, daß die Politiker der Linken und deS CenttumS die Züchtung Ur Beunruhigungsbazillus gerne betreiben, um sich schließlich, wenn diese künstliche Kultur ihren Höhe- Mkt erreicht hat, als Staatsretter anzupreisen; afein erst in den letzten Tagen ist das planmäßige zorgehen bei der Krisentreiberei klar gewordm. Das Mze Treiben war von vornherein darauf angelegt, tt«m allgemeinen Ansturm auf die konservative ßartei die Grundlage abzugeben.
War vor einiger Zeit die Beharrlichkeit, womit ziStter, wie die „Köln. Volksztg.", die »Voss. Ztg.', das „Berl. Tageblatt" und andere der „führenden" Mehrheitsparteien des Reichstags angehörige Organe Siisengerüchte kolportitten und die Lage unserer ßolitik als höchst unsicher darstellten, sehr bedeutsam, st springt heute mehr die Nutzanwendung dieses vom Zwue gebrochenen Geredes in die Augen. Unendlich ist es, aber wahr, daß die Presse jener Parteien nun drauf und dran ist, die Konservativen ifc den Spektakel, den sie selbst vollfühtt hat, ver- «mwortlich zu machen, obwohl die konseroattven Festungen durchweg sich enthalten haben, auf das jkrisengeschrei einzugehen.
Nun sprechen die Centtumsblätter wie die Organe der Demokratte von einer konservativen Fronde, die tmt „unterirdische Wühlarbeit" treibe und um das Märchen wahrscheinlicher zu machen, suchen sie die Etellnng der Konservativen zu der angekündigten Lereinsgesetzvorlage dahin zu verwetthen, daß sie be- hallpteu (wie dies beispielsweise^ die „Schles. Volks- zeitmg" thut) „den Konservattven sei die Hauptsache, das Vereinsgesetz zu benutzen, um der Regierung, insbesondere dem Fürsten Hohenlohe, ein Bein zu Neu." Das „Berl. Tagebl." schreibt sogar in semem bilderreichen Sttl das Folgende:
„Die offenen, breiten, hellen Wege find ihnen kden ,3na£ein“) vorläufig verlegt. Aber auf den Hintertteppen heben jene Herren immer noch sehr genau sich zurecht zu iiebeu verstanden. Dott stehen fie mit gespanntem, ange- haltenem Athem auf der Lauer, um den lang« ersehnten iegenblick de« unvermutheten Hervorbrechens zu erhaschen Mb zu ihrem Vortheil auSzuuutzen. Sie haben Späher, taujcher, Zuträger an allen Ecken und in allen Winkeln, ub ba fie allein in diesem schwankenden Wirrwarr genau Neu, was fie wollen, nämlich die Staatsleitung in ihr«
(Nachdruck verboten.)
SchwesterJlse.
Roman von Clariffa Lohde.
(Fortsetzung.)
„Als ich in Brindisi mich von Wolf tteonte," Ähr Ilse fort, „that ich es in der festen Ueber- Mgung, daß damit diese Episode meines Lebens ab- srschloffen sei, und ich wünschte," — wieder stieg fa Schluchzen in ihre Stimme — „dieses Jahr Äotte in meiner Seele ausgelöscht werden für wner. Mtt Kassandra hätte ich in den bangen Achten, da ich allein mit meinen Schweden, meinem Attenleid unterwegs war, Gott auflehen mögen: *due Blindheit gieb mir wieder und den ftöhlich °lÄen Sinn. Die Freudigkeit, die ich früher für Nueu Beruf hatte, ist dahin."
. „Du denkst daran, ihn wieder aufzunchmen?"
„Welch' anderer Trost bliebe mir? Versuchen E ich es wenigstens in der Ausübung des 6t» ^«ten, in der Sorge für Andere, Leidende, zu ver- Sesseu, daß auch ich einst ein Glück erträumte, das ">cht für mich bestimmt ist."
Ein Klopfen an der Thür unterbrach die Unter» Haltung. Frau von Belli« steckte den Kopf hindurch:
„Darf ich jetzt nicht endlich auch an der Be- ^thmtg theilnehmen?"
„Bitte, Mama," sagte Ilse mtt einer müden 4<mdbewegung sie zum Eintteten einladend. „Der fcn Pastor weiß jetzt Alles!"
„Aber nicht wahr," rief Frau von Bellin, sich ? kiuen Stuhl werfend. „Sie werden es nicht ^Äen, Herr Pastor, daß Ilse sich so behandeln, so bttadezu wegjagcn läßt wie eine Magd?"
Davon kann keine Rede sein," entgegnete der „Auf Ilses Seite wird immer daS Recht
iinbeb'ngte Gewalt zu bringen, um fie zum Bottheil ihrer Kaste zu verwetthen."
Das sind alles so vage Redereien und so grundlose Verdächtigungen, daß es wundernehmen muß, wenn die Blätter, die sich in Erfindungen ergehen, noch davon sich Erfolg verfprechen. So urtheilslos sind deun doch selbst die Leser einer derattigen Presse noch nicht, daß sie nicht den Unsinn, der ihnen hier vorgesetzt wird, herausfühlen. Wir haben auch gar nicht nöthig, die Konservattven vor dem Vorwurse, sie wollen „frondiren" und „Kanzlerstürzerei" treiben, zu vertheidigen.
Nicht die Konservativen bekanntlich sind es gewesen, welche dem Herrn Reichskanzler tagtäglich gesagt haben, er sei es seiner Stellung schuldig, dafür zu sorgen, daß alsbald eine Abänderung des preußischen Vereinsgesetzes im demokratischen Sinne erfolge. Ganz im Gegentheil: die Konservativen haben von jeher ihre grundsätzliche Stellung dahin bekundet, daß fie erklärten, die Auslegung des „Versprechens" des Fürsten Hohenlohe, wie fie dewo- krattscherseus beliebt wttd, sei willkürlich und falsch. Keinem Konservativen ist es in den Sinn gekommen, das Vettraueu, welches der Herr Reichskanzler in der konservativen Partei genießt, irgendwie in Frage zu stellen.
Wer die Vereinsgesetzgebung zum „Beinstellen" benutzt, geht aus der folgenden Aeußemng der demokrattschen „Berliner Zeitung" Nr. 167 hervor. Dott heißt es, etwas derber zwar, aber sonst im Sinne ganz konform mit ähnlichen Auslassungen ta der Presse der Demokratie und des Centtuws:
„Es bleibt also voraussichtlich in Sachen des Vereius- rechts alles beim Alten. B l a m i r t aber ist die pri ußische Regierung und in erster Linie der Ministerpräsident Fürst Hohenlohe, desien im Reichstage abgegebene Zusage uneingelöst bleibt. Kann eine Regierung, die sich derart schwach und direktionslos erweist, noch auf das Vertrauen irgend welcher politischen Parteien Anspruch machen? Und was ist noch auf auUltche Erklärungen des Reichskanzlers zu geben, wenn ihm ersichtlich die Macht fehtt, fie in die That nm- zusetzen?"
Mau sieht also, auf wie schwachen Füßen dos neueste Gerede von der konservattven Fronde steht, und wer es versucht, die „Staatsleitung" unter das „Patteijoch" — d. h. unter das Joch der Demokratte — zu zwingen. Die Ettlärung des Herrn Reichskanzler in der Dienstagsitzung des Abgeordnetenhauses wird den Verbreitern der „Fronden"-Legende inzwischen das Erfolglose ihrer Machenschaften vor Augen gefühtt haben.
stehen, im Fall die Scheidung wirklich unvermeidlich sein sollte."
„Siebst Du, Ilse, siehst Du?" rief Frau von Bellin mit tttumphirender Miene. „Der Herr Pastor sagt auch, wenn eine Scheidung unvermeidlich fein sollte. Aber fie ist nicht unvermeidlich, sie darf es nicht fein. Du wirst Deine Rechte vettheidigen und ohne Deine Zustimmung ist die Scheidung ganz unmöglich."
„Ich habe meine Zustimmung bereits gegeben, Mama, daran ist nichts mehr zu ändern."
„Ach, das geschah ta der Erregung, das hat keine Gittigkett, nicht wahr, Herr Pastor? Schon um Deiner Familie willen darfst Du jener Amerikanerin nicht ohne Abwehr SDetaen Platz etaränmen. Nein, das darfst Du nicht. Bruno sagte gestern schon, als mir von Ilse die ganze schmachvolle Geschichte erfuhren, daß ihm eigentlich nichts ühttg bliebe, als jetzt auch nach Italien zu reifen und den Baron zu fordern! Ja, das sagte er."
„Das müssen Sie dem Bruno ausredeu, gnädige Frau," mahnte der Pastor. „Eta Duell vermag solche Konflitte am wenigsten zu lösen. Watten wir vorläufig ab; auch Ilses Gemitth muß sich erst beruhigen, und sprechen wtt darum von der Sache zu Niemandem."
„Als wenn unser Schwttgeu etwas hülfe," warf Frau von Bellin achselzuckend ein. „In ganz Hett- hettn und Umgegend, darauf möchte ich schwören, spttcht man heute schon von nichts Anderem, als von der unerwatteten Rückkehr Ilses."
„Laffen Sie die Menschen reden; wenn Sie und Bruno nur schweigen, werden Sie sich bequemen müssen, mit ihren Reden aufzuhören und abzuwarten, gleich uns."
„Das glauben Sie nur nicht," warf Fran von
Umschau.
Der dem Landtage nunmehr bekanntlich zugegangene Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung von Bestimmungen über Versammlungen und Vereine hat nachstehenden Wottlaut:
Art. 1. Versammlungen, die den Sttasgesetzen zuwiderlaufen oder die die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Sicherheit des Staates, oder den öffentlichen Fttedeu gefährden, können von den Abgeordneten der Polizeibehörde (§ 4 der Verordnung vom 11. März 1850, Gesetzsammlung S. 277) aufgelöst werden.
Art. 2. An Versammlungen, ta denen politische Angelegenheiten erörtert oder derathen werden, dürfen Minderjährige nicht theilnehmen.
Art. 3. Vereine, deren Zweck oder Thätigkett den Sttasgesetzen zuwiderläuft oder die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Sicherheit des Staates, oder den öffentlichen Ftteden gefährdet, können von der Landespolizeibehörde geschlossen werden.
Art. 4. Vereine, welche bezwecken, politische Gegenstände in Versammlungen zu erörtern (§ 8 der Verordnung vom 11. März 1850), dürfen Minderjährige nicht als Mitglieder aufnehmen. Den Versammlungen und Sitzungen solcher Vereine dürfen Minderjährige nicht beiwohnen. Auf diejenigen Veranstaltungen, welche unter Ausschluß politischer Kundgebungen lediglich geselligen Zwecken dienen, findet dieses Verbot keine Anwendung. An solchen Veranstaltungen dürfen auch weibliche Personen theilnehmen. Die Verbindung von Vereinen unteretaanber ist mit der Maßgabe zulässig, daß politische Vereine (Absatz 1) nicht ohne Erlanbniß des Ministers des Innern mit anßerdeutschen Vereinen in Verbindung tttten dürfen. Die Bestimmungen ta § 8 der Verordnung vom 11. März 1850, soweit sie Schüler und Lehrlinge betreffen, werden aufgehoben.
Att. 5. Werden Minderjährige aus einer politischen Versammlung (Att. 2) oder aus Versammlungen oder Sitzungen polittscher Vereine (Art. 4) auf die Aufforderung der Abgeordneten der Polizeibehörde nicht entfernt, so kann die polizeiliche Auflösung der Versammlung ober Sitzung erfolgen. Im Falle ber Auflösung einer Versammlung (Sitzung) auf Grund ber vorstehenben Bestimmung ober des Art. 1 finden die §§ 6 und 15 der Verordnung vom 11. März 1850 Anwendung. Wer als Vorstandsmitglied oder Beamter eines auf Grund des Att. 3 geschlossenen Vereins thättg ist, oder Versammlungen
Bellin ein. „Hat man doch in Radnitz beim Grafen Wölben schon davon gesprochen, selbst vor Bmno, der gestern dott zur Auerhahnjagd etageladen war, obwohl natürlich mtt Zurückhaltung. Sie haben wohl gehött, daß der Legattonsrath von Wenzele», gerade wie im vorigen Jahre auch, beim Grafen Wold en als Gast weitt?"
„Der Legattonsrath von Menzelen?" fragte der Pastor überrascht.
„Ja, haben Sie es denn nicht ta ber Zeitung gelesen? Seitdem ber Gattersberger als hergestellt betrachtet wttb, und Baron Axel seine Sttafe abgebüßt und mit dem Erbe die Brant verloren hat, ist er ein Gegenstand allgemeinen Interesses und bei seinen Vorgesetzten geradezu persona grada geworden. Graf Wölben protegttt ihn besonders lebhaft, undman erzählt sich, daß er ihn zu feinem Schwiegersohn ausersehen habe, eine Potthie, die ihn zugleich reichlich für die etagebüßte Erbschaft ent» schädigen würde."
„Hm, hm," machte der Pastor, „unb was hat Bruno beim Grafen gehött?"
„Nun, daß die ehemalige Braut des Legattonsraths augenblicklich in Korftr weile. Irgend Jemand ans der Gesellschaft sei ihr ta Rom begegnet, dem sie ihre Abficht, nach Korfu zum gttechischeu Osterfest zu gehen, mttgetheitt habe. Da man nun den Saron ta Korfu weiß, außerdem seine frühere heiße Bewerbung um die Amerikanerin kennt, und Ilse nun hierher allein zurückgekehtt ist, so macht man natürlich seine Kombinationen, die sicher nicht weit von der Wahrhett liegen. Warum kam fie auch gerade hierher nach Hettheim? Sie hätte auch in irgend einem anderen fern liegenden Orte die Ent- wickclung der so traurigen Angelegenheit abwatten sollen —"
eines solchen Vereins veranstaltet, dazu öffentlich einladet ober Räumlichkeiten hergiebt, ober barau als Vorsteher, Ordner, Leiter oder Redner fich betheiligt, hat die Sttafe des § 14 ber Verorbnnng vom 11. März 1850 verwirkt. Die gleiche Sttafe kifft benjenigen, welcher in sonstiger Weise ber fernem Thäligkeit eines geschloffenen Vereins Vorschub leistet. Wer fich bei einem geschloffenen Vereine als Mitglied ferner betheiligt, unterliegt ber Sttafe des § 16 Abs. 2 a. a. O. Bei Zuwiderhandlungen gegen Art. 4 Abs. 1 und 3 findet ber § 8 Abs. 2 und § 16 der Verordnung vom 11. März 1850 Anwendung. Minderjährige, welche sich der Vorschrift des Art. 4 Abs. 1 zuwider als Mitglieder aufnehmen laffen, unterliegen ber Sttafe bes § 16 Abs. 3 a. a. O.
Die Vorlage ist nach der Begründung aus der Ueberzeugung hervorgegangen, baß ber gegenwärtige Rechtszustand, wie er sich unter ber Herrschaft dieser feit nahezu 50 Jahre geltenden Verordnung gebildet hat, nicht genügt, um alle mißbräuchlichen Auswüchse bes in schneller sottschieitenber Entwickelung gesteigeiten Vereins- und Versammlungswesens zu tteffen und zu verhüten. Das Bedürfniß zur Feststellung und Verstärkung der staatlichen Machtmittel macht fich daher um so dttnglicher gellend, je eifriger und umfassender das Versammlungs- und Veretaswescn unter Leitung geschickter Agitatoren dazu benutzt wird, die staatliche und soziale Ordnung anzngreifen und Propaganda für staatsfeindliche Bestrebungen zu machen. Als besonderer Uebelftanb wird es empfunden, baß bie gesetzlichen Vorschriften häufig versagen, wo bie Auflösung von Versammlungen geboten ist, weil fie die öffentliche Sicherhttt, insbesonbere bie Sicherheit des Staates, ober den öffentlichen Frieden gefährden. Es darf hier namentlich an die zahlreichen öffentlichm Anarchistenverfammlungen erinnert werden. Desgleichen ist bas geltende Recht darin lückenhaft, daß es keine ausdrückliche gesetzliche Befugniß zur Schließung von Vereinen gewähtt, welche zwar die Sttafgesetzc nicht nachweisbar verletzen, wohl aber unter Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ober des öffentlichen Friedens bas freie Vereinsrecht mißbrauchen. Die Vorschläge bes Entwurfes stellen fich nichr als Neuerungen auf dem Gebiete des Vereinsrechtes bar. Abgesehen bavon, daß sie der Hauptsache nach demjenigen Rechtszustanbe entsprechen, welcher bereits jetzt von der Verwaltung in Anspruch genommen, aber nicht unangefochten geblieben ist, schließen fich die neuen Vorschriften an bie Gcsetz-
„Da fie aber dies nicht gethan," warf der Pastor beschwichttgend ein, „was ich nur zu begreiflich finde, da fie ta ihrem Leid nach verttanten Herzen fich gesehnt haben wttd, machen fie ihr den Aufenthall nicht schwerer, als er es schon ist."
„Wo denken Sie hin, Herr Pastor?" rief Frau von Bellin eifrig. „Ich ihr den Aufenthall schwer machen, meinem eigenen Fleisch und Blut, das so ungerecht zu leiden hat? Aber Vernunft etareben, das muß ich ihr, denn fie denkt an die Zukunft gar nicht. Nicht wahr auch Sie Herr Pastor werden es nicht dulden, daß Ilse, wie fie eben erst geäußert hat, mtt ganz leeren Händen bavon gehen will. Gelüstet es dem Baron von Wenzeleo, fich eine andere Frau zu nehmen, so hat er doch selbstverständlich für die verlassene Frau standesgemäß zu sorge» —"
„Gnädige Frau," bat der Pastor, der bei den Worten der Mutter Ilse zufammenzuckeu sah, „sprechen wir doch jetzt nicht davon; httr stehen augenblicklich ja noch viel höhere Fragen im Spiel, als Geld und Gut."
„Geld ist doch nun aber einmal nicht zu entbehren, das toiffen fie auch Herr Pastor; und es wäre ganz unverantwortlich, wenn man darin übertrieben idealen Anschauungen, wie Ilse fie hat, nachgeben wolltt. Sie kennen unsere Vermögenslage, Herr Pastor."
„Freilich, ftettich," unterbrach dieser den Wott- schwall, während er heimlich Ilses Hand ergriff und sie ermuthigend drückte. „Das wird fich ja auch Alles finden."
(Fottsetzung folgt.)
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