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Wöchentliche Beilagen: Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain. Jllustrirtes Sonntagsblatt,

QUrtvfllWit An»«ig«ll nimmt entgegen die Spedition dieses Blatte«.

W«UWII4'll sowie die Annoncm-Bureanr von Haasenstein & Vogler in _

in cir. if 1 om Frankfurt a. M., Eassel, Magdeburg und Wien; Rudolf IYI1I

<501111 (WCllU, 10. Blpril 1897. Mosse tn Frankfurt a. M-, Berlin, München u. Köln, C. L. *

____ ________ Daube LE», in Frankfurt a. M., Berlin, Hauuove«, Pari«.

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Die Landgemeinde - Ordnung für Hessen-Nassau

liegt zur Zeit dem Herrenhause vor. Es hat, das ist auch in der dritten Lesung im Abgeordnetenhause vom Herrn Minister des Innern hervorgehoben worden, bet § 45 derselben, welcher das Prinzip der Verwaltung der Landgemeinden regeln soll, eine Gestaltung erfahren, welche kaum zweck­mäßig sein dürfte.

Es wird zwar an de» Anfang des Paragraphen der Satz gestellt:an der Spitze der Verwaltung der Landgemeinde steht der Bürgermeister", und man sollte danach annehmen, daß das bureaukiatische Prinzip daS allein geltende bei der Verwaltung ist. Dieses Prinzip wird aber sehr bald dadurch abge­schwächt, daß in dem fünften Absatz gesagt ist:in Landgemeinden mit mehr als 500 Einwohnern wird ein kollegialer Gemeindevorstand gebildet." Mit diesem fünften Absatz wird daher ein gemischtes System geschaffen. Noch größere Bedenken erregt es, baß in dem vorletzten Absatz den kleineren Landge­meinden, die nach der Regel in den vorstehenden Absätzen bureaukratisch verwaltet werden sollen, die Möglichkeit gegeben ist, durch Orisstatui einen kollegialen Gemeindevorstand zu bilden. Diese Fassung des § 45 geht weit über die Vorschläge hinaus, welche der Provinzial - Landtag seiner Zeit angenommen hat. In diesen Vorschlägen machte man wenigstens eine Grenze nach unten, indem nach ihnen nur Landgemeinden über 200 Seelen die Möglichkeit eines kollegialen Gemeindevorstandes gewährt wurde. Außerdem enthielt der Vorschlag des Provinzial- Landtages noch ein weiteres Sicherheitsventil, indem daselbst eine längere Reihe von Jahren vorgesehen war, innerhalb deren eS gewissen Gemeinden noch nicht möglich war, zu dem kollegialen Gemeinde­vorstand überzugehen.

Die Königliche Staatsregierung ist nach den Aeußerungen des Herrn Ministers, deren Hauptinhalt wir im Nachstehenden hier wiedergeben, der Meinung, daß für die Landgemeinden die bureaukratische Ver- saffung die richttge sei, und daß nur den größeren Landgemeinden ein kollegialischer Gemeindevorstand auf ihren Wunsch gegeben werden solle. Die König­liche Staatsregierung hat sich auch nicht davon über­zeugen können, daß in den Verhältnissen der Provinz Hessen-Nassau eine zwingende Veranlassung vorliegt, von diesem Prinzip abzugehen.Es ist,so sagte der Minister in 3. Lesung", gewiß nicht der Drang

nach Uniformierung, welcher uns dazu veranlaßt, bei diesem Vorschläge stehen zu bleiben, sondern es ist die feste und redliche Ueberzengung, daß eine derartige Konstruktion, wie fie in § 45 nun beschlossen ist, den Interessen der Gemeinden nicht dienlich sein wird. Hauptsächlich wird jetzt hervorgehoben: man habe sich in der Provinz an diesen kollegialischen Gemeinde­vorstand gewöhnt, und es sei nicht gut, den Ge» meinden bie Möglichkeit zu verschließenden kollegialischen Gemeindevorstand zu erhalten, bezw. ihn sich zu ver­schaffen. Ja, wenn die Sache so läge, daß wir einfach Befugnisse des seitherigen Gemeinderaths dem Bürgermeister übertragen wollten, so würde ich ganz der Meinung sein, daß die Konstruktion, wie sie in der Kömmissionsvorlage ihren Ausdruck gefunden hat, die richtige fei. Dem ist aber nicht so, sowohl von meiner Seite, als auch von anderen Rednern des Hauses ist darauf hingewiesen worden, daß gerade ein großer Theil der Befugnisse, die früher der Ge­meinderath ausübte, auf die Gemeindeverttetung über­gehen soll. Also das Kollegium, was Sie sich gern erhalten wissen wollen, werden Sie bereits haben in der Gemeindevertretung, und eS ist nach meiner An­schauung in der That nicht zweckmäßig, in den kleinen Landgemeinden zwei Kollegien nebeneinander zu stellen."

Der Minister führte folgenden praktischen Fall hierzu an: Nach der jetzigen Konstruktion des § 45 würde es möglich fein, daß eine Landgemeinde von 200 Seelen sich einen kollegialischen Gemeindevorstand wählte. Nun handelt es sich darum, irgend eine Ausgabe zu beschließen, z. B. für die Bekiesung eines Weges, der Kostenpunkt beträgt 100 Mark. Die Gemeindevertretung, bezw. die Gemeindeversammlung beschließt diese Ausgabe, und beschließt auch zugleich, daß die Bekiesung nunmehr vor sich gehen sollte. Nun wäre doch nichts einfacher, als daß der Bürger­meister am nächsten Tage sofort die Sache in's Werk setzte. Sowie diese Landgemeinde von 200 Seelen sich aber einen kollegialischen Gemeindevorstand ge­wählt hat, so muß der Bürgermeister z. B. die Frage, wann soll mit der Bekiesung vorgegangen werden, noch einmal dem Gemeinderath vorlegen, und dann hat er zu gewärtigen, daß der Gemeinderath ihm noch Schwierigkeiten macht, z. B. wegen der Zeit der Ausführung.

Das ist nur ein kleines Beispiel, um darzuthun, daß es wirklich nicht angängig ist, überall zwei Kollegien nebeneinander zu stellen. Das Herrenhaus wird diese Dinge hoffentlich noch zweckmäßiger zu gestalten wissen und hoffentlich bleibt dann das Abgeordnetenhaus nicht auf feinem Standpuntte stehen!

Wir erhallen folgende Zuschrift:Die neue Städte- und Landgemeindeordnung wird uns noch lange beschäftigen und Sie gestatten deßhalb wohl auch einem, der sich mit ihrem Studium etwas eingehender beschäftigt hat, als das bei vielen, die darüber schreiben und sprechen der Fall ist, ein paar Worte dazu zu sagen. AIS die Wahlen im Jahre 1893 bevorstauden, war hier Niemand darüber im Zweifel, daß der kommende Landtag über eine neue Städte- und Landgemeinde-Ordnung für Hessen zu berathen und zu beschließen haben werde. Wer an den Versammlungen Theil genommen hat, in denen unser jetziger Abgeordneter, unser damaliger Landrath und Kandidat auftrat, wird sich erinnern, daß in allen diesen Versammlungen auch davon die Rede gewesen ist und allgemein die Nothwendigkeit einer Abänderung unserer alten, zwar einst vorttefflichen, aber in den neuen Verhältnissen nicht mehr aus­reichenden Gemeindeordnung anerkannt wurde. Die Dünsche, die damals geäußert wurden, lauteten, wie ich mich genau erinnere, namentlich dahin, daß die seitherige Selbstständigkeit der Ge­meinden erhalten werden, daß nicht Sam mtgemeinden nach rheinischem Muster und nicht die Amts-Vorsteher aus dem Osten bei uns eingeführt werden möchten.

Mit diesem Wunsche wurde unser Abgeordneter nach Berlin gesandt, dort ist er ein eigentüm­liches Zusammentteffen zur Ausarbeitung und Verttetung der neuen Städte- und Landgemeinde- Ordnung für Hessen berufen worden. Wir wissen nicht, wie wett es fein Verdienst ist, aber wir müssen anerkennen, daß jenen Wünschen in der Vorlage volle Rechnung getragen worden ist. Die seitherige Selbst­ständigkeit der Gemeinden ist nicht nur erhalten, sondern wesentlich geftärft worden, vor dem Amts­vorsteher werden wir bewahrt, jede Gemeinde bleibt wie seither für sich und der Bürgermeister behält die Ortspolizei.

Wenn bisher fast nur Stimmen gegen den Ent­wurf in die Oeffentlichkeit vielfach nur in leicht zu durchschauender Nebenabsicht gedrungen sind, fo wäre es wirklich an der Zell, nun auch einmal in eine ruhige und sachliche Prüfung des Entwurfs im Einzelnen einzutteten. Man wird dann finden, daß es eine wohldurchdachte Arbeit ist, die sich namentlich auch durch eine klare, leicht verständliche Ausdrucks­weife auszeichnet. Man wird eine Reihe von alten Vorschriften wiederfinden und daneben auch werth- volle Verbesserungen gegenüber den bestehenden Be°

sttmmungen und einräumen müssen, daß die neue Ordnung wohl geeignet ist, die Verwaltung der Ge­meinden zu erleichtern und zu fördern. Lassen wir jetzt ab von der Agitation und suchen wir lieber unsere Landsleute mit der neuen Ordnung näher be­kannt zu machen, damit fie die ihnen gebotenen Vortheile auch kennen lernen und fie zu ihrem Nutzen demnächst verwerthen können. Das dürste jetzt die Aufgabe des wahren Volksfreundes sein."

Umschau.

Die Abgg. Graf Kanitz und Genossen haben im Reichstage folgende Interpellation eingebracht: Beabsichtigen die verbündeten Regierungen ange­sichts der bevorstehenden Erhöhung wichtiger Posittonen des Zolltarifs der nordamerikanischen Union, insbe­sondere der verschärften Differenzirung der deutschen Zuckereinfuhr an dem durch Notenaustausch vom 22. August 1891 getroffenen Uebereinkommen mit de« Vereinigten Staaten festzuhallen?

Als zweiter Band des im Auftrage des König­lichen Ministeriums für Landwirthschast. Domänen und Forsten vom Professor Dr. Sering herausge­gebenen Werkes über die Vererbung des ländlichen Grundbesitzes im Königreich Preußen ist nunmehr die Bearbeitung des Oberlandesge­richt s b ezirk es Frankfurt a. M. unter Aus­schluß der hohenzollernschen Lande erschienen. Die Darstellung zerfällt in vier Theile. Im ersten werden die Produkiionsbedingungen und die Vererbung des Grundbesitzes geschildert, im zweiten die Bodenzer- splllterung und ihre Bekämpfung durch die Gesetz­gebung behandelt. Das biitte Kapitel,das Erbrecht und die Erbsitte, giebt vornehmlich den Inhalt der von den befragten Behörden erstatteten Berichte wieder. Der Autor faßt sein Urtheil über die Wirkungen ber Erbsitte in derSchlußbettachtung, etwa wie folgt, zusammen:Im Maingebiete, in der Nähe der Städte findet die ländliche Bevölkerung ausgezeichnete Absatzverhältnisse für ihre Erzeugnisse. Der Unterhalt für eine Familie ist schon auf sehr geringer Bodenfläche zu erzielen. Die wirthschastlichen Vortheile der Kleinkultur kommen voll zur Geltung. In dem Maße, als die Landwirthschast immer mehr zu einem bloßen Nebengewerbe wird, verringern sich auch die wirthschastlichen Schädigungen, welche das Auseinanderreißen der zu einem Unternehmen ver­einigten Parzellen im Erbgange mit sich bringt. Aehnliches gilt, wenn auch in stark abgcschwächtcm

(Nachdruck verboten.)

Schwester Jkse.

Roman von Clariffa Lohde.

(Fortsetzung.)

5.

Am Fuße des Burgberges, auf einem von Linden umrauschten, von niederen Häuschen mit Vorgärten umgebenen Platze, steht die Kirche Hertheims, ein schlichter Bau aus dem Anfang des Jahrhunderts, deren einziger Schmuck, ein alter, kunstvoll geschnitzter Altar, sich ganz sonderbar inmitten der Dürftigkeit der weißgetünchten Wände ihres Innern ausnimmt. An der einen Seite des Platzes, das Moderne mit dem Urväterlichen verbindend, erhebt fich ein großes Hotel mll Ballonen und Veranden, ganz im Sttle der Neuzeit, luftig und heiter erbaut. Ihm gegen­über steht das von blühenden Kletterrosen über­zogene Pfarrhaus. Die mächtige Linde davor, jetzt gleichfalls in üppigster Blüthenfülle stehend, sttömt ihren süßen Dust in die laue Lust des Morgens hinaus. Die oberen Zimmer des langgestteckten Ge­bäudes vermiethet die sparsame Pfarrftau im Sommer an Badegäste, wie es ebenso jeder Einwohner Hert­heims thut, der über mehr Raum als er nothwendig gebraucht zu verfügen hat. Und Pastor Seyffarth hat vier Mnder und nur ein kleines Gehalt, zwei Söhne, die in der nahen Residenz in Pension sind und dort das Gymnasium besuchen, und zwei Töchter, hochaufgeschossene Backfische von elf und dreizehn Jahren, welche die von zwei allen Fräuleins ge­leitete höhere Töchterschule in Hertheim besuchen.

Auf dem toeinumranften Vorbau, von dem einige Stufen nach dem von Rosen und Resedaduft erfüllten Hintergärtchen führen, war die Familie um den Frühstückstisch versammelt.

tägliche Gesprächsthema der Hertheimer. Doch nun ernsthaft, Kind. Du stehst so verstört aus, hast Du etwas Besonderes auf dem Herzen?"

Ja, lieber Herr Pastpr."

Der Pastor wechselte rasch einen Blick mll seiner Fran, dir fich sogleich zmückzrg.

Jetzt also. Wir sind allein und Niemand kann

Der Pastor, ein Mann in den besten Jahren, mit scharfgezeichneten, klugen und doch dabei milden Zügen, saß behaglich im Lehnstuhl, die Cigarre im Munde, und las die Neuangekommene Zeitung. Seine Frau, eine schlichte noch jugendliche Erscheinung mll einem stillen fünften Gesicht, so recht das Ab­bild einer Pfarrersfrau vom Lande, mahnte eben ihre beiden Mädchen, sich zur Schule zurecht zu machen, als plötzlich ein Jnbelruf aus deren Munde erscholl:

Ilse Ilse Belliu!"

ersticken? Daß Ihr mir nicht zu spät in die Schule kommt!"

Die Mahnung des Vaters wirtte. Wie der Wind flogen die schlanken Kindergestaltten durch den Garten zur Pforte hin, wo sie sich jedoch noch ein­mal umwandten, um Ilse zum Abschied noch Kuß- händche» zuzuwerfen.

Gerade jetzt kommst Du, nun wir fortmüffen. Konntest Du nicht eine Viertelstunde früher hier fein? Wir find so neugierig etwas über Deinen Baron zu hören."

Von jeder an einer Sette untergefaßt, wurde Ilse hinauf bis zu dem Tisch geführt, wo die Pastorin ihr ftenndlich die Hand entgegenftretfte, und ihr Mann über die Zeitung hinweg etwas er« taunt fragte:

So früh, liebe Ilse? Mhrt Dich etwas Be- vnberes her?"

Und als er nun in das bleiche, etwas über­nächtigte und dabei doch fo seltsam erregte Antlitz ah, fügte er theilnehmend hinzu:

Deinem Pflegling geht es doch nicht schlechter?"

Gott sei gedantt nein," toinfte fie ihm.be­ruhigend zu:

Sie konnte fich gar nicht der Mädchen erwehren, )ie sie abwechselnd immer wieder nmhalstm und herz­lich küßten.

Marsch, fort!" gebot jetzt der Pastor lächelnd. Seid Ihr denn ganz toll wollt Ihr die Ilse

uns hier hören. Ist der Bruno wieder leichtsinnig gewesen und hat etwa Schulden gemacht? Oder hat's mit der Frau Mama einen kleinen Streit gegeben?"

Ilse schüttelte den Kopf.

Nein, diesesmal betrifft es mich allein, Herr Pastor."

Der treffliche Mann schaute nun etwas ver­wundert drein.

Dich allein?" wiederholle er.

Ja, Herr Pastor etwas, das das"

Sie kam nicht Wetter; das Wort blieb ihr auf den Lippen haften.

Nun, so sprich doch nur. Du hast Dich ja noch nie vor Deinem alten Pastor gescheut!"

Nein, noch nie; aber auch nie bisher, ist mir so etwas geschehen!"

Siehst Du wohl," meinte der Pfarrer, der Ilse noch von der Konfirmation her auf ihre Bitte hln: Du, nannte,das hat man davon, wenn man eine intereffante Persönlichkeit geworden ist. Der Mit weitgeöffneten Armen stürzten fie der durch (Baron und Du, Du und der Baron das ist das die Seitenpforie Einttetenden entgegen, die Eine nach ' -

der Andern umarmte und küßte.

Unb bie Hände im Schooße gefallet, mit fliegen­der Röthe auf den Wangen, fing fie jetzt an zu beichten. Alles, was fie erlebt burchlitten hatte in der letzten Nacht. Der Pastor hörte, den Kopf in bie Hand gestützt, mit sichtbar fteigenbem Erstaunen zu. War bieses von ihrer Leibenschast immer mehr sich fortreißen laffenbe Mädchen denn dieselbe stille, nur einem ernsten Lebensziele zustrebende Ilse, bie er eingesegnet, bie er jeber Regung ihrer Seele zu kennen geglaubt hatte?

Seltsam, höchst seltsam," sagte er, als sie ge­endet, unb blickte mit einem fragenben Ausdruck ihr in bie Augen.Ein Kranker benft an Hochzeit, an Ehe, unb bie er, ber reiche, vielbegehrte, feubale Herrschaftsbesitzer begehrt, bist Du, seine Pflegerin!"

Ja, bas bin ich," entgegnete fie leise, selbst ist es ein Rathsel!"

mir

Unb was, Ilse, sagt Dein Herz bazn?"

Noch näher neigte er fich zu ihr. Sie wanbte sich mit zitternben Lippen ab, um bie aiiffteigenben Thränen zu verbergen.

Auch ich bin mir ein Räthsel."

Ah, so steht es also? Der schöne Mann hai's Dir angethan?"

Sie hob bie gefalteten Hänbe wie abwehrend gegen den Pastor.

,O, nicht ber schöne Manu! Sprechen Sie nicht so, Herr Pastor. Er thut mir nur in ber Seele leib."

Unb Du möchtest ihm den Dienst erweisen, ben er von Dir forbert, unb ihn zu Tode pflegen?"

Nein, nicht zu Tobe pflegen, Herr Pastor, ondern ihn bem Leben wiedergewinnen. Wenn ich es bars, wenn Sie mir sagen, daß ich es darf!" ügte sie mit leuchtenden Augen hinzu.

(Fortsetzung folgt.)