Druck nnb Verlag: Joh. 81g. äoq, UniverfitätS-Buchdruckerei in Marburg,
Redaktion enb Expedition: Markt 21.
Zweites Blatt
Saaterbsen
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(1671
Marburg, im März 1897.
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D« meinst, o liebe Mutter.
Du meinst, o liebe Mutter, Wenn ich beim Liebsten bin, Es kam uns gar nichts Andres Als Küssen in den Sin».
Du irrst, o liebe Mutter!
Ich darf den Liebsten ja, Auch wenn Du's stehest, küssen. Sie her! Ich küst' ihn da.
Doch wenn allein wir fitzen In stiller Traulichkeit, Wie ernstliche Gedanken Verkürzen uns die Zeit!
Wie hat mir wicht'ge Dinge Der Liebste zu vertrau'« Er giebt sein Herz, sein Leben Von Grund aus mir zu schau'n.
Er will mir nichts verhehlen, Und ihm verhehl ich nichts. Wir kennen uns're Seelen Wie Züge des Gesichts.
Denn Alles muß auf Erden Sein zwischen uns ganz klar. Bevor wir können werden Ein wohlverständigt Paar.
Von Friedrich Rückert.
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er hätte sich Gänse, Butter und Eier geben lassen und dann ein Auge zugedrückt. Diehl, welcher sich selber sehr gut vertheidigte, ließ überhaupt kein gutes Haar an Rommel; für Butter, Eier, Wurst, Schinken und Schnaps hätte bei diesem alles gemacht werden können. Wer den Brief geschrieben habe, wisse er nicht, auch sei von ihm Niemand dazu beauftragt worden. Der andere Angeklagte wollte auch keine Ahnung von dem Brief gehabt haben. Als der Gendarm damals bei der Diehl'schen Wirthschast, wo gerade „Probetanz" gewesen, vorbeigefahren sei, habe in der Stube eine unbekannte Stimme gerufen: „Da kommt der Gensdarm gefahren, den könnte der Merle einmal anzeigen, der hat allen Grund dazu. Den Sprecher dieser Worte hätte er nicht feststellen können, ihn selber (Merle) habe das Fuhrwerk des Gens- darmen nicht genirt.
Bei dem nunmehr beginnenden Zeugenverhör erschien als erster Zeuge der bei der ganzen Geschichte viel betheiligte frühere Gensdaim und jetzige Bureaudieuer Rommel aus Cassel. Dieser sagte aus, daß Anfangs Juli v. I. der Angeklagte Diehl in der Kölnischen Straße mit den Worten: „Es ist gut, Herr Rommel, daß ich Sie treffe", auf ihn zugekommen fei. Nun seien sie später in der Hahn'schen Wirthschast zu- sammengekommen und hier habe ihm Diehl die Sache mit der Branntweinsteuer und mit dem Fuhrwerk des Gensdarm Kugler erzählt und ihn ersucht, eine Anzeige an die Gensdarmerie-Brtgade zu schreiben. Nun fei Papier, Tinte und Feder geholt worden, er (Rommel) habe den Brief geschrieben und ihn dem Diehl zur Besorgung durch die Post übergeben. Diehl sei später mit den Worten wieder zu ihm ge- lretei: „Der Brief ist besorgt." Es wurden nun verschiedene Episoden aus dem Dienstleben des Zeugen Rommel zur Verlesung gebracht, welche denselben gerade nicht im besten Lichte erscheinen ließen und von diesem theils ganz in Abrede gestellt, theils berichtigt wurden. Diehl behauptete, er habe den Brief von wegen der Steucrsache schreiben taffen und weggetragen, Rommel das Gegentheil, nämlich die Sache mit dem Gensdarm. — Zeuge Steuerinspektor Weitzel Cassel, welcher der Vorgesetzte des Rommel ist, stellte diesen als einen sehr zuverlässige» und tüchtigen Mann hin. — Zeuge Lehrer Diehl von Wabern, Bruder des Angeklagten, wurde unvereidigt
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Schwurgericht.
Marbnrg, 15. März. (Fortsetzung.) Die heutige Sache verhalt sich etwa folgendermaßen" Im Juli v. I. gelangte an die Gensdarmerie-Brtgade in Cassel ein anonymes Schreiben, worin der Gendarm Kugler in Oberaula beschuldigt wurde, in zwei .Fällen mit einer Chaise durch Schorbach gefahren zu sein und habet selber Lutscher gespielt zu haben, das letztemal fei der Geudaim Lausch Fahrgast gewesen. Wenn die Leute in dem Bezirke des Gendarmen K. sich das geringste Vergehen zu Schulden kommen ließen, so mache dieser Anzeige, deßhalb müsse sich der Gendarm auch befleißigen, solche Ungehörigkeiten zu vermeiden. In dem Brief waren die beiden An- geklagten als Zeugen angegeben und trug er die Unterschrift „Einer für Viele." Infolge dieses Schreibens wurden nun die beiden Angeklagten am 12. August in Oberaula vereidigt und beschworen hier, daß sie den Brief nicht geschrieben und auch nicht hätte» schreiben taffen. Die Anklage behauptet nun, daß die Beiden doch vo« dem Brief gewußt hätten. Als Schreiber des Briests wurde nun inzwischen ein Mann in Caffel, Namens Rommel, ermittelt.
Der haupffächlich Beschuldigte Diehl erzählte nun, daß er am 6. Juli v. I. nach Cassel gereist sei, um sich wegen einer gegen ihn wegen Vergehung der Branntweinsteuer verhängten Strafe zu erkundigen, er habe die etwa 500 Mk. betragende Summe in Ratenzahlungen begleichen wollen. In der Eölnischen Sttaße in Cassel sei ihm der frühere Gendarm Rommel begegnet und habe er diesen ge- stagt, ob er jetzt Steuerbeamter sei, er möchte ihm ein Schriftstück anfertigen, Rommel habe keine Zeit gehabt und ihn in die Hahn'sche Wirthschast bestellt. In dieser Wirthschast seien sie dann später zusammen- gekomme» und dort habe er auch dem Rommel die Geschichte mit dem Fahren des Gendarm Kugler erzählt, auch mit diesem über die vielen Anzeigen des bett. Gendarmen gesprochen. Rommel habe ihm darauf erwidert, daß während seiner Zeit, so lange er Gendarm gewesen, so was nicht vorgekommen sei;
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Mittwoch, 17. März 1897.
vernommen und erklärte, daß er nur deshalb eine Reise nach Cassel zum Rommel gemacht habe, um Näheres über die Sache mit seinem Bruder zu hören. — Zeuge Gastwitth Schäfer, Witth in der Hahn'schen Wirthschast in Caffel, hat den Beiden damals Tinte und Feder gebracht; dessen Schwiegermutter, die Wittwe Thomas, hörte, daß von einem Gensdarm, der schnell um eine Ecke gefahren fei, die Rede war. Die nun folgenden Zeugen waren meistens Gäste der Diehl'schen Wirthschast, und damals bei dem „Probetanz", als der Gensdarm Kugler vorbeifuhr. Den Anfang machte ein ganz erbitterter Feind des Merle, der schon sehr oft vorbestrafte und deshalb sehr gut vor Gericht bekannte Wiegand Berg von Schorbach. Dieser will damals von Diehl gehört haben: „Das muß der Merle anzeigen, sonst habe ich keinen Respett vor ihm!" Merle habe darauf erklärt, daß er die Anzeige besorgen werde. Weiter war die Aussage des ebenfalls damals in der Wirth- schaft anwesenden Zeugen Bernhardt für die Angeklagten sehr belastend. Dieser hat nämlich gehört, wie Merle zu den Gästen sagte: „Meist Euch 'mal die Sache mit dem Gendarm!" worauf Diehl erwiderte: „Wenn's der Merle nicht anzeigt, thu'ichs l" Mit der Vernehmung des Gendarmen Kugler, welcher nähere Erklärungen über die Chaisensahrt machte und dieses zugab mit der Erklärung, daß er aber keineswegs zu schnell gefahren sei, war das Zeugenverhör beendigt. Der Staatsanwalt betonte in längerer Rede besonders, daß ihm selten ein Fall vorgekommen fei, wo die Schuld der Angeklagten so star auf der Hand liege wie hier. Das Verdikt der Geschworenen lautete demgemäß auf „Schuldig" mit mehr als 7 Stimmen, und zwar gegen Diehl wegen vollendeten und gegen Merle wegen fahrlässigen Meineids. Diehl wurde zu 6 Monaten Gefängniß, wovon 2 Monate Untersuchungshaft als verbüßt angerechnet wurden, verur- theilt, Merle erhielt eine Gefängißsttafe von 11 Monaten (mit der vor Kurzem gegen ihn erkannten Sttafe von 6 Monaten wurde nämlich eine Zusatzstrafe beantragt und auch beschlossen.) Die beide» Angeklagten, welche während des ganzen Tages sehr dreist und siegesgewiß aufgetreten waren, brachen bei der Urtheilsverkündigung in lautes Weinen und Schluchzen aus. Die Verhandlung dauerte fast ununterbrochen von Morgens '/z)0 bis Abends 6 Uhr.
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