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Verantwottlich für den allgemeine« Theil: Redakteur Friedrich Colbaskv für deu Jnseratentheil: Joh. Ang. Koch, beide in Marburg
S«k und Verlagr 3-h. »ug. Koch, UniversitatS-L,^ Redaktion und Expebitiou: Markt 21.
gegensätzliche Gefühl zwischen Staatsbürger und Beamten gemildert, und wenn ihnen die Vergehen gegen den Staat unterstellt werden, wird das Verant- wortlichkeitsgcfühl des Staatsbürgers für die staatlichen Einrichtungen und das Gefühl der Zusammengehörigkeit mit dem Staate gesteigert. Und wenn wir den Strafkammern die Vergehen gegen das Eigenthumsrecht Vorbehalten wollen, so geschieht es einmal, weil, wie bereits erwähnt, das Volksempfinden durch Vergehen gegen das Vermögen des Einzelnen nicht so sehr empfindet und darum auch durch das Urtheil des Gerichtshofes nicht so leicht verletzt wird, wie es gegenwärtig oft durch Urtheile der Strafkammern in Angelegenheiten, die das Volk sehr interesstren, verletzt wird; zweitens aber sind gerade bei den Vergehen gegen das Eigen- thum so oft schwierige juristische Unterscheidungen zu machen und civilrechtliche Fragen heranzuziehen, daß gerade über diese Dinge ein reines Gelehrtengericht am besten entscheiden wird.
Nach unserem Vorschläge würde die Thäfigkeit der großen Schöffengerichte eine weit erheblichere sein, als es die Thätigkeit der Geschworenengerichte zur Zeit ist. Nimmt man aber die Zusammensetzung eines großen Schöffengerichts aus vier Laienrichtern und drei Berufsrichtern an, so würde für jede Tagungsperiode eine etwa siebenmal so geringe Zahl von Schöffen eivzuberufen seien, als gegenwärtig Geschworene einberufen werden. Die Schöffengerichts- Perioden könnten also viel häufiger stattfinden, ohne daß eine, größere Belästigung des Einzelnen einträte.
Wir" möchten im Gegensätze zu den Vorschlägen von anderer Seite vier Laienrichter und drei gelehrte Richter der Zusammensetzung mit drei Laienrichtern und vier gelehrten Richtern vorziehen. Einmal verhält sich die von uns vorgeschlagene Zusammensetzung mehr analog der Zusammensetzung der kleinen Schöffengerichte, zweitens wird das nummerische Uebergewichl der Laienrichter durch das Uebergewicht der gelehrten Richter an Kenntnissen und Stellung, sowie durch den Einfluß des natürlich den gelehrten Richtern zu entnehmenden Vorsitzenden durchaus ausgewogen.
Wir haben hier einen Vorschlag kurz skizzirt, der uns wohl der Beachtung Werth erscheint. Wir haben elbst betont, daß wir diese Fragen nicht mit der gegenwärtig dem Reichstage vorliegenden Justiznovelle verquicken möchten, weil das Hineintragen einer so wichtigen Materie in die Justiznovelle das Zustandekommen in dieser Session unmöglich machen würde. Wir haben aber die Fragen erörtert, einmal weil sie nfolge des Antrags des Centrums zur Sprache kommen werden, und zweitens weil sie nicht eher von der Tagesordnung verschwinden werden, als bis mit dem gegenwärtigen schematischen und dabei doch verworrenen System aufgeräumt ist.
i nach bechn.
bleich, bleicher noch als zuvor und wie seine Hand mechanisch mit dem silbernen Löffelchen in der Tasse rührte, sah man, daß die schlanken weißen Finger leise bebten.
„Tante Ludowika ist immer noch eine bedeutende Erscheinung/ hatte das junge Mädchen gesagt und wollte wohl noch etwas Weiteres zu ihrem Lobe hinzusetzen, als die Kleine sie unterbrach: „Ach, und sie ist auch gut, sehr gut — nur — nur graut mir vor ihrer häßlichen Umgebung. Denke Dir nur, Hildegard, ja, siehst Du Konrad, wir haben schon Brüderschaft gemacht, früher war das Zimmer der Tante das schönste hier im Hause, unser zweiter Salon; ach, Du hättest nur sehen sollen, wie wundervoll sich da prachtvolle Gemälde von der weißen, golddurchwirkten Tapete abhoben und die schönen mattblauen Möbel dazu, in deu Fensternischen jene reizenden Standerchen, die man jetzt in so vielen Schaufenstern sieht mit wundervoll duftenden Blumen! All' die Herrlichkeiten find jetzt nach oben gebracht, die Tante behauptet ja, fie ertrüge solchen Luxus nicht mehr. Wie fie's gewöhnt geworden während langer, langer Jahre, so wollte fie's auch wieder haben, bis — an's Ende. Und natürlich/ sie zog die Schultern in die Höhe und machte ein unbeschreiblich altkluges Gesicht, „und natürlich gingen wir sofort daran, Alles nach ihrem Willen umgestalten, aber in's Herz schneidet's mir doch jedes Mal, wenn ich über ihre Schwelle trete, wie fteund- lich und sanft sie mir auch entgegenkommt. Wirk-
„ Eigentlich, wenn ich ganz aufrichttg sein will, geht es mir ähnlich wie Dir/ sagte sie dann und reichte über den Tisch hinweg Lida ihre Hand. „Ich fühle, wenn auch unklar, ungefähr wie Du — und das ist ja auch so natürlich, wenn man bedenkt, wie schön der Charakter dieser Frau und welch' ein trauriges Geschick ihr doch geworden, daß sie unschuldig leiden mußte —"
Sie hielt erschrocken inne; man war auf ein heikles Thema gekommen und der Doktor warf ihr einen bittenden Blick zu, dann sah er seine Mutter an. Aber es war schon zu spät, das unglückliche Wort bereits gefallen und schon jetzt bedeckte die Räthin das bleiche Gesicht mit den noch bleicheren abgezehrten Händen.
„Unschuldig leiden/ stieß sie aufschluchzend hervor — „ schein t's nicht, als wenn die Stelsen dazu verurtheilt sind — alle?" Und die schmalen Finger niederziehend, setzte sie hinzu, — „denken Sie doch n meinen armen Mann, in den Kerker haben Sie hn geschleppt! — furchtbar! Und nun zieht sich abgeschlossen von aller Welt, sein elendes Dasein hin — und wir. — Leide ich nicht auch unschuldig? Glauben Sie, ich trage beinahe ebenso schwer wie er. Lege ich mich des Abends nieder," fuhr sie fort und die innere Qnal bebte durch ihre Stimme, „so t mir mein weiches Lager keine Wohlthal wie either."
(Fortsetzung folgt.)
gerichte zu errichtenden großen Schöffengerichte erheblich einzuschränken. Durch unseren Vorschlag werden zugleich die Schwurgerichte, die sich nicht bewährt haben, beseitigt, anderseits wird die Betheiligung des Laienelements gesteigert. Die Abgrenzung der Thätigkeit der Strafkammern und der großen Schöffengerichte müßte nach Materien erfolgen, statt wie gegenwärtig das Sttafwaß zu Grunde zu legen. Be^ dem gegenwärtigen System ergiebt sich, da von verwandten, in demselben Abschnitte des Strafgesetzbuches behandelten Delikten oft das eine den Strafkammern, das andere den Schwurgerichten zugewiesen ist, der Uebelstand, daß oft genug im Laufe der Hauptverhandlung sich herauSstellt, daß e'ne der Strafiammer unterstellte That eigentlich ein vor das Schwurgericht zu verweisendes Delikt ist. Die Folge davon ist, daß das Gericht sich für unzuständig erklären und die Sache an das Schwurgericht verweisen muß. Die Mühe des Haupt- verfahrens ist dann völlig umsonst gewesen. Dieser Uebelstand würde wegfallen, wenn eine Scheidung nach Materien stattfände. Wir würden alle Verbrechen und Vergehen, die die Allgemeinheit berühren, den großen Schöffengerichten, die Verbrechen und Vergehen gegen das Eigenthum des Einzelnen den Sttafkammern zuweisen wollen. Somit würden, abgesehen von den gegenwärtig vom Reichsgerichte einerseits, von den Schöffengerichten andererseits abzuurtheilenden Delikten die §§ 80—242 und 304—359 des Strafgesetzbuches den großen Schöffen- gerichten, die §§ 242—303 den Strafkammern zufallen. Wir gehen dabei zunächst davon aus, daß die Betheiligung des Laienelementes an der Strafrechtspflege doch gewissermaßen die gesummte Volks- genossenschast dazu heranziehen will, das Unrecht zu ahnden. Die Volksgenossenschaft aber wird naturgemäß durch die Delikte am meisten berührt, die sich theils gegen den Staat, theils gegen die Person des Staatsbürgers richten, während sie für das Ver- mögen des Einzelnen ein minderes Interesse hat. Deßhalb wollen wir die Delikte gegen den Landesherrn, gegen die Staatsgewalt, gegen die staatsbürgerlichen Rechte, gegen die öffentliche Ordnung, gegen die Religion, bann die gemeingefährlichen Verbreche», sowie die Verbrechen und Vergehen im Amte, endlich alle Verbrechen gegen bu Person ben großen Schöffengerichten Vorbehalten wissen, sofern sie nicht, wie bereits erwähnt, bcm Reichsgerichte einerseits, dem Schöffengerichte andererseits gegenwärtig bereits Vorbehalten sind. Erst die Durchführung dieses Grundsatzes wird die großen Schöffengerichte zu dem machen, was die gegenwärtigen Schwurgerichte durchaus nicht sind, zu einer wahrhaft und im besten Sinne liberalen Institution: dem Urtheile der Volksgenossenschaft wird das unterstehen, was die Volksgemeinschaft gefährdet ober bas Volksempfinben verletzt. ©trabe wenn ben Laienrichtern auch bie Vergehen im Amte unterstellt werben, wirb bas
Deutsches Reich.
_ * Berlin, 11. November. (Tagesbericht.) St. Maj. ber Kaiser empfing heute Vormütag im Neuen Palais den Chef bes Civilkabinets Dr. v. Lucanus uni> ben Chef bes Militärkabinets General v. Hahnke zum Vorttag. — Die für heute Mittag angesagte Vereibigung ber Rekruten ber in Berlin, Charlottenburg, Spanbau unb Gr. - Lichterfelbe garnisonirenben Garbetruppen wurde auf Befehl des Kaisers abbestellt. Voraussichtlich findet fie bei günstiger Wttterung morgen in den ersten Nachmittagsstunden — nach Beendigung der Trauerfeierlichkeiten für den Hofprediger Frommel, denen das Kaiserpaar beizuwohnen geben» — im Lustgarten statt. — Am 24. b. M. finbet in Kiel im Beisein bes Kaisers bie Vereidigung der Marine-Rekruten statt. — Zur Theilnahme an der Hofjagd in Letzlingen ist auch in diesem Jahre Großfürst Wladimir von Rußland hierher gekommen; er traf heute Nachmittag int Neuen Palais ein und wird morgen Nachmittag mit dem Kaiser zusammen nach Letzlingenabieisen. Reichskanzler Fürst Hohenlohe wird sich morgen von seinem Gut Grabowo int Posenschen direkt ohne Aufenthalt in Berlin nach Letzlingen begeben.
* (Hofprediger Frommel.) Die Leiche des Hofpredigers Frommel ttaf von Plön heute ftüh auf dem Lehrter Bahnhof ein und wurde in aller Stille durch zwölf Unteroffiziere des 2. Garderegiments nach der Garnisonkirche übergeführt. Die Trauerfeier findet hier Donnerstag Vormittag im Beisein des Kaiserpaares statt. Im Anschluß an die Feier erfolgt die Beisetzung auf dem alten Offizierkirchhof. Auf dem Deckel des Sarges liegt ein aus einem gespaltenen Biikenstamme gefertigtes und mit Feld- und Gartenblumen umwundenes Kreuz, w.lches der Kronprinz und Prinz Eitel Fritz gefertigt und ihrem Seelsorger gespendet haben. — Der Verstorbene hat den Wunsch ausgesprochen, es möchten keine Kränze auf den Sarg gelegt, vielmehr die etwa beabsichtigten Ausgaben für die Armen der Berliner Gainison- gemeinde geschenkt werden.
* (Kein Depeschenwechsel) Während des Zarenbesuchs wußte die Pariser Presse von Depeschen des deutschen Kaisers an Kaiser Nikolaus zu melden, welche die Nachtreise des Zarenpaares von Paris nach Darmstadt und dessen Empfang in Metz bettoffen haben sollten. Jetzt nun stellt der „Figaro" der Wahrheit gemäß fest, daß während des Zarenbesuchs ein Austausch von Drahtungen zwischen Kaiser Wilhelm und dem Zaren überhaupt nicht tattgefunden hat. Wegen der Anordnungen für Kaiser Nikolaus' Nachtteise nach Darmstadt verkehrte er einzig mit der Berliner russischen Botschaft.
* (Reichstag.) Der Reichstag setzte heute die zweite Lesung der Justiznovelle bei § 77 fort
Laimgerichte und Gelchrtengerichte. II. Ein neues System.
*** Wenn, wie wir in der Besprechung der Mängel des gegenwärtigen Systems dargelegt haben, sowohl die reinen Laiengerichte, wie die reinen Gelehrtengerichte ben Ansprüchen einer Vollenbeten Strafrechtspflege nicht genügen, so erscheint auf bett ersten Blick eine Vermischung beider Systeme als bas gegebene Mittel für eine Verbesserung. Dazu kommt noch, daß tiefes System bei ben Strafgerichten unterster Instanz, ben Schöffengerichten, bereits existirt unb sich im Allgemeinen außerorbentlich bewährt hat.
Der Gebanke ber burchgängigen Einführung bes gemischten Systems rührt bekanntlich von bcm preußischen Justizminister Leonhardt her. So sehr mir indessen theoretisch die allgemeine Durchführung des gemischten Systems für ersttebenswerth hatten, so können wir doch an die prattische Durchführbarkeit dieses Systems nicht glauben. Wir glauben nämlich nicht, daß die Einrichtung der mittleren Schöffengerichte an Stelle der Strafkammern durchgängig durchführbar ist. Es würde eine zu große Belastung der ehrenamtlichen Thätigkeit der Staatsbürger eintreten. Bei Landgerichten, bei denen der Bezirk ganz oder zum wesentlichsten Theile mit dkm Sitze des Landgerichts zusammenfällt, wie z. B. Berlin, Breslau oder München, wird man die nöthige Zahl der Schöffen leicht finden können, ohne den Einzelnen zu sehr durch Zeitverlust oder Kostenaufwand in schädigen. Anders verhält es sich aber in den Landgerichtsbezttken, die aus kleinen Städten und
lich, sie ist ja eigentlich ein Engel, jedem Armen möchte sie wohl helfen und thut es auch —"
„So weit ihre nicht eben bedeutenden Revenüen cs gestatten," unterbrach der Bruber sie, ein Stückchen Räderkuchen von der Schüssel nehmend, wofür ihn freundlich aufleuchtender Blick aus des Schwesterchens Augen belohnte — er aß ja sonst dergleichen nicht, war überhaupt, was Speise und Trank anbettaf, mehr als anspruchslos.
„Natürlich, so weit nur," erwiderte sie und setzte dann gleich darauf mit der gleichen Lebhaftigkeit hinzu: „ttotz alledem also fühle ich mich nicht behaglich bei der Tante; ich glaube," fuhr sie mit scheuer Aufrichtigkeit fort, „das kommt aber nur daher, weil — nun weil ich mir gar nicht gefallen kann in ihrer Gegenwart; einer solchen Vollkommenheit gegenüber vor einem Menschen, der mir niemals etwas Unrechtes thut, erscheine ich mir selbst so abscheulich klein und so voller Fehler, daß — daß ich mich am liebsten prügeln möchte vor Aerger," sagte sie und schlug mit der kleinen geballten Hand auf den Tisch so heftig, daß es unter den feinen Porzellaugercithen, die darauf Platz gefunden, bedenklich klirrte.
„Lida — wie ungezogen!"
„O, Frau Räthin, schelten Sie sie nicht," warf Hildegard bittend ein; fie hatte jetzt wieder ihre gewohnte Sicherheit zurück. Die Weise des kleinen liebreizenden Mädchens beruhigte ihr Empfinden und brachte sie vollständig auf die Gedanken derselben.
Wir möchten deßhalb einen bisher unseres Wissens wch nicht gemachten Vorschlag zur Erörterung stellen: Die Sttafkammern, die aus Gclehrteurichtern bestehen, p belassen, aber ihre Thätigkeit durch Zuweisung einer großen Zahl der gegenwärtig ihrer Rechtsprechung wterliegendcn Sttaffälle an die an Stelle der Schwur-
Aryrigen nimmt entgegen die Expedition dieses Blatte».
sowie die Annoncen-Bureaux von Haasenstein n. Vogler in
Frankfurt «. M., Cassel, Magdeburg unb Wien; Rudolf XXXL Iaüra.
Most» m Frankfutt a. M., Berlm, München u. Köln, C. L.
Daube u. Co. in Frankfutt a. M., Berlin, Hannover, Patt».
Von Mary Widder«.
(Fottsetzung.)
„Ich muß auch noch Tante Ludowika meinen »ank abstatten," sagte Hildegard, „für die Liebenswürdigkeit, mit ber sie am Christabenb unserer gelacht; unb nun — ach Gott," sagte sie confternirt, »unb nun fällt mir ein, gerade bas habe ich boch * thun unterlassen und sie wird mich für unhöflich ttb taktlos halten."
.. „Haben Sie meines unglücklichen Vaters uu- Mckliche Schwester denn schon gesehen?" unterbrach «Mrad von Stelsen Hildegard lebhaft, und als sie Vn stumm bejahend den Kopf neigte, fuhr er fort: Ed was sagen Sie nun zu ihr? Nicht wahr, sie A doch nur eine Ruine dessen, was Sie von ihr Kh erträumt?"
Lida hatte inzwischen Konrads Tasse mit dem tomnen duftenden Gebräu gefüllt, jetzt schob sie ihm »ttsorglich Sahne und Zucker hin und während er M) versorgte, hörte er aufmerksam auf bie Erwiderung «ner schönen Nachbarin, die er noch «ie so ber« ^rtt gesehen. Fürchtete sie sich doch, etwas unter» «mmen zu haben, das, erführe die Obristin davon, «w Zorn auf das Höchste Hervorrufen müßte, **r?! Letzt zuckte es auch über sein Gesicht, glüh- Wh — im Moment wurde es auch schon wieder
Dörfern zusammengesetzt sind und deßhalb einen räumlich sehr weit ausgedehnten Bezirk umfassen. Nehmen wir z. B. das durch deu Opalenitzaer Prozeß allgemein bekannt gewordene Landgericht Meseritz oder D, das Landgericht Könitz in Westpreußen, so ergiebt 5527 U, daß am Sitze des Landgerichts selbst nicht eine genügend große Zahl von Personen vorhanden ist, um abwechselnd die Thätigkeit der gegenwärtigen Sttafkammern wahrnehmen zu können. Es wäre außerdem eine Unbilligkeit und nicht im Sinne der allgemeinen Betheiligung des Laienelements an ber _ Strafrechtspflege, wenn bie Schöffen für bie Sttaf- von kammersachen nur am Lcmbgerichtsortc unb nicht c innerhalb des ganzen Bezirkes ausgewählt würben.
Wählt man sie aber aus bem ganzen Bezirke, so nach- mürben sie burch bie häufigen weiten Reisen, um nur >528 täten Strafkammertermin wahrzunehmen, eine zu . poße Belästigung erleiden.
>d.
meine
-g bet nach ^6425
er
ZW-tt täglich außer an Werktagen nach Sonn- unb *
KTt KSSSH. L L K Marburg,
K Freitag, 13. November 1896.