Einzelbild herunterladen
 

AWM MW

_________«tt dem Kreisblatt für die Kreise Marvwg und Kirchhain._________

BiuiHtiH: M bet S ÄL, ttortHuu taglld) auier an tbernagen nach tzsonn- UNS Feiertagen

fcx 99K M *i Mtafcw Ml» (Bl MdB«. VHUVUtfl »»«»tagtzbetlage: Jllaftrtrtr» So»«tag»blatt. o

MMgch 25 September 1901. *~-LI*W«-»

In einigen Tagen

gst das dritte Quartal dieses Jahres zu Ende. Mit ihm läuft das Abonnement aus dieOberhessische Zritimg" ab. Wir dürsen uns daher wohl an gnfeie Leser mit der Bitte wenden, so bald als mög­lich, die Bestellaug z« erneetrn, damit in dem Weiterbezug der gewohnten Lektüre keine Uwtet» Brechung entsteht. Die Vierteljahrswendr bietet uns aber nicht nur Anlaß zu der Bitte an alle unsere Leser, uns auch künftighin ihr Wohlwollen zu er­halten, sondern auch zu dem Ersuchen, unserjBlatt in ihren Bekanntenkreisen zu empfehlen und »ns dadurch in dem Bestreben zu unterstützen, unsere Zeitung mehr und mehr auSzubauen.

Im neuen Vierteljahr, das uns die 6r Öffnung der Parlamente bringt, wird für jeden die Nothwendigkeit schärfer heroortreten lassen sich aus einer gut «nterrichtete« und schnell bedienten Zeitung zu orientiren. Die bewährten Verbindungen der Oberhesstschrn Zeitung" bürgen dafür, daß sie diesen Anforderungen entspricht und rasch und zu- verläsfig ihre Leser auf dem Laufenden erhalten wird.

Rach wie vor werden wir auch dem lokalen und provinzielle» Theile volle Aufmerksamkeit und be­sondere Pflege schenken; wir werden bestrebt sein, den Kreis unserer Mitarbeiter mehr und mehr zu er­weitern und bitten unsere Freunde, uns in diesen Bestrebungen zu unterstützen. Anerbietungen nach dieser Richtung hin sind uns stets an» genehm.

Redaktion und Verlag der .Oberhessischen Zeitung'.

Geldstrafe und Freiheitsstrafe.

* Man schreibt uns:

Unter den Praktikern des Strafrechtes macht sich mehr und mehr eine Strömung zu Gunsten der Erweiterung der Festsetzung von Geldstrafen geltend. Einer der Hauptgründe für diese Steigerung liegt wohl in der Erkenntniß, daß die Gefängnißstrafen den Besterungszweck nur zu oft verfehlen.

In der That läßt sich auch kaum erklären, warum bei einzelnen Delikten die Geldstrafe vollkommen ausgeschlossen ist, während sie bei andern ganz gleichartigen Vergehungen unter Umständen zulässig ist. So ist beim einfachen Diebstahle, wofern er nicht den Charakter des als Uebertretung zu bestrafenden Mundraubes trägt, unter allen Umständen auf Gefängniß- strafe zu erkennen, mögen sich auch für den Missethäter noch so viele mildernde Umstände

14 iNachdruck verboten.)

Das Glückskind.

Erzählung von Irene von Hellmuth.

(Fortsetzung.)

Die Gestalt der Frau schien noch gewachsen zu fein bei den letzten Worten, so hoch und stolz stand sie vor dem etwas verwundert drein­schauenden Böhler, diesen säst um halbe Kopfs­länge überragend. Die Augen bohrten sich förmlich in die ihres Gegenüber, auf das der so besonders betonte Name nicht den geringsten Eindruck machte.

Dann fuhr sie fort:Durch Zufall habe ich die Entdeckung gemacht, daß mein Sohn Dr. Hermann Pächtner und Ihr Mündel oder Nichte in ziemlich vertraulichem Briefwechsel mit einander stehen, aus dem unzweifelhaft hervorgeht, daß die Beiden ein Liebesverhältnis unterhalten."

Aha," unterbrach Frau Pächtner ihre Rede, das Thema scheint sie zu interessieren!"

Mit Böhler war denn auch eine furchtbare Veränderung vorgegangen. Die Hände ballten sich zur Faust, die Augen, die vorher so gleich- giltig, fast gelangweilt blickten, traten fast au8 den Höhlen, und im ersten Augenblick schien es, als wollte der Erregte sich auf die erschrocken innehaltende Frau stürzen; doch schon in der nächsten Sekunde schoß blitzschnell ein Gedanke durch sein Hirn, an den er sich anklammerte, den er festzuhalten suchte um jeden Preis.

Infolgedessen veränderten sich seine Züge, eine tiefe Wehmut spiegelte sich darin wieder, während er wie schmerzverloren, dastand, und einen Moment beide Hände vor das Gesicht preßte.

ins Gefecht führen lasien. Bei dem Vergehen des Betruges aber kann gemäß § 263 R. Str.-G.-B. Abs. 2 im Falle mildernder Um­stünde ausschließlich auf Geldstrafe erkannt werden. Wir wollen nun gewiß nicht als Lob­redner des Diebstahles austreten, wir möchten aber doch sagen, daß in den meisten Fällen des Betruges die Handlungsweise des Misiethäters eine gemeinere und rasfinirtere ist, als beim Diebstahle. Warum also bei diesem die Geld­strafe ausschließen?

Man wird vielleicht einwenden, daß Jemand, der einen Diebstahl verübt, in den seltensten Fällen in der Lage sein wird, eine Geldstrafe zu bezahlen, sodaß er schließlich doch ins Ge- sängniß wandern muß. Bei der gegenwärtigen Art der Eintreibung von Geldstrafen ist dies allerdings anzunehmen. Anders aber wäre es, wenn ein von Rechtsanwalt Dr. Friedrichs in der ZeitschriftDas Recht" gemachter Vorschlag zur Durchführung gelangte, nämlich Geldstrafen ratenweise zur Eintreibung zu bringen. Gesetzt, ein armer Teufel, der zur Zeit arbeitslos ist, stiehlt einen Thaler, den Jemand auf einem Tische achtlos liegen läßt. Man wird zugeben, daß dieser Fall, vorausgesetzt, daß der Mann im Uebrigen bisher ganz unbescholten ist, sehr milde liegt. Wird nun auf eine Geldstrafe von 10 oder 15 Mk. erkannt, und hat der Mann inzwischen Arbeit gesunden, so wird er wohl in der Lage sein, wöchentlich vielleicht 2 Mk. von der Strafe abzuzahlen. Wird er aber zu Gefängniß verurtheilt, so ist es nur zu währscheinlich, daß er nicht nur die Arbeits­gelegenheit, die er zur Zeit seiner Verurtheilung bereits hatte, verliert, sondern daß er auch nach seiner Entlassung aus dem Gefängnisse nicht sofort wieder Arbeit findet und dadurch abermals zur Begehung einer strafbaren Hand­lung verleitet wird ganz abgesehen davon, daß der Aufenthalt im Gefängnisie und die Berührung mit allerhand Taugenichtfen ohne­hin nicht veredelnd wirken.

Läßt so die ratenweise Einziehung von Geld­strafen auch den Armen öfter als jetzt der Wohlthat der Geldstrafe theilhaftig werden und eine Wohlthat ist die Geldstrafe im Ver­gleiche zu der Gefängnißstrafe jedenfalls und wirkt sie auf diese Weise sozialausgleichend, so ist auf der anderen Seite diese Art der Ein­ziehung eine ganz angemessene Strafverschärfung für den zu einer Geldstrafe verurtheilten Wohl­habenden.

Denn dieser wird, wie Friedrichs richtig bemerkt, dadurch, daß er ba8 Geld in mehreren Raten zahlen muß, in einer sür ihn unange-

Nicht möglich, Sie muffen sich getäuscht haben, gnädige Frau, es es wäre ja ein Unglück," tönte es klagend von den Lippen des Mannes.

Eine Täuschung ist völlig ausgeschlosien, da in dem Briefe, den ich natürlichzufällig" fand, sowohl von ewiger Liebe und Treue, als auch von hoffentlich baldiger Heirath die Rede ist. Da auch Ihr Name mehrfach vorkommt und zwar in eben nicht schmeichelhaften Aus­drücken, so entschloß ich mich kurz, mir von Ihnen Auskunft über das Mädchen zu erbitten. Ich will nämlich nicht, daß mein Sohn, viel­leicht verblendet durch ein hübsches Gesicht, sich hinreißen läßt, eine unpassende Wahl zu treffen. Seine Studien kosteten viel Geld und legten mir eine Menge Entbehrungen auf, daß ich wohl hoffen darf, im Alter ein ruhiges, sorgenfreies Leben führen zu können, denn ist meine Familie auch von altem Adel, so ist sie eben niemals reich gewesen, und ich mußte mich sehr ein­schränken, sollte mein Sohn standesgemäß erzogen und ausgebildet werden.

Deshalb darf und soll er nur ein Mädchen freien, dem auch ich meine Zuneignng schenken kann, und das reich sehr reich ist, dabei Herzensgüte und sparsamen häuslichen Sinn be­sitzt, kurzum, das mir gefällt. Um nun zu erfahren, in wie weit Ihr Mündel meinen An­forderungen entspricht, bin ich hier."

Frau Pächtner hatte dies alles sehr rasch hervorgesprudelt, aber Böhler hatte während der langen Rede, von der er nur eins verstand, das WortHeirath", dennoch Zeit gefunden, sich zu fassen, und einen Plan für sein Ver­halten zurecht zu legen.

nehmen Weise an die Unrechtmäßigkeit seiner Handlungsweise erinnert. Kann er die Strafe auf einmal zahlen, so macht er sich, besonders wenn die Strafe nicht hoch bemessen ist, wenig daraus.

Damit kommen wir auf die Bemessung der Geldstrafe, die im Interesse der Gerechtigkeit und des sozialen Ausgleichs eine möglichst ver­schiedene sein muß. Selbstverständlich muß bei der Feststellung der Höhe der Geldstrafe in erster Reihe die Strafwürdigkeit der speziellen That vor Allem in Berechnung gezogen werden. Da­neben aber sollte die größere oder geringere Wohlhabenheit bei der Feststellung der Straf­höhe energischer in Betracht gezogen werden, als dies heute der Fall ist. Zu diesem Zwecke sollten vor der Hauptverhandlung möglichst ge­naue Erkundigungen über das Einkommen und die Dermögensverhältnisse eines Angeklagten eingezogen werden.

Ist die Geldstrafe angemessen hoch, und wird sie obendrein noch durch die ratenweise Ein­ziehung zu einer Unannehmlichkeit gestaltet, so wird sie sicherlich auch von dem Wohlhabenden als ein liebel empfunden werden. Hingegen möchten wir uns gegen den weiteren Vorschlag von Friedrichs, daß die Strafe noch dadurch verschärft werden solle, daß der Deruvkheilte die einzelnen Raten persönlich bei der GerichtSkaffe abliefere, mit Bestimmtheit erklären. Dies wäre keine Strafe, sondern eine Chikane, und von chikanösen Bestimmungen soll sich die Ge­setzgebung fern halten. Gerade wenn man durch eine anderweite Gestaltung der Strafen im Sinne des sozialen Ausgleichs wirken will, muß man sich von dem fern halten, was beschämt und erbittert.

Umschau.

Eine russische Anleihe in Deutschland.

Auch in Deutschland beabsichtigt Rußland einen Pump. Wie dieDeutsche Warte" au8 bestinformirter Quelle erfahren will, hat der Aufenthalt des Zaren und des russischen Ministers des Auswärtigen in den deutschen Gewässern mit Zustimmung der deutschen Regierung zur Einleitung einer Anleihe ge­führt. Es handelt sich um 80 Millionen Mark russische Eisenbahn-Obligationen, die von einem Consortiurn übernommen werden, in dem deutsche Firmen die führende Rolle spielen. Die deutsche Regierung hat dem neuen Anleihe­gesuche des befreundeten Nachbarreichs, in dem

Ach gnädige Frau," begann et deshalb traurig, wenn Sie wüßten, wie viel Kummer und Herzeleid dies Mädchen mir schon verursacht hat, Sie würden mich bedauern. Es ist ein leichtsinniges, kokettes Geschöpf, da8 seiner Eitel­keit jedes Opfer bringt. Würde es Ihnen ge­lingen, Ihren Sohn von einer solchen Wahl, die nur sein Unglück bedeutet, abzubringen, wahrlich, auf den Knieen müßte er es Ihnen danken."

Er hielt einen Augenblick inne, und machte zu seiner großen Befriedigung die Bemerkung daß seine Worte den gewünschten Eindruck auf seine Zuhörerin nicht verfehlten, denn diese nickte mehrmals mit dem Kopfe, und sagte dann kalt:Lassen Sie das nur getrost meine Sorge sein, doch fahren Sie fort."

Ein kaltes, höhnisches Lächeln, welches da» Gesicht nicht eben verschönte, umspielte dabei ihren Mund.

Seufzend berichtete Böhler toeiter.Frei­lich, der Leichtsinn liegt bei dem Mädchen im Blute. Ihre Mutter war ebenso, und sie hat ihre Verschwendungssucht, der ihr ganzes, großes Vermögen zum Opfer fiel, auf die Tochter vererbt. Das Unglück war, daß der Vater, ein schwacher, nachgiebiger Mann, es nicht verstand, seiner Frau energisch ent­gegenzutreten, und so vergeudete diese nach und nach alles, waS da war. Ich habe mir deshalb gelobt, so viel in meinen Kräften steht, der Wiederholung eines solchen namenlosen Unglücks vorzubeugen, indem ich mein Mündel von jeder Heirath fern zu halten suche."

Ich danke Ihnen in meinem Namen, sowie im Namen meines Sohnes für Ihre Offenheit,

es fich um eine für die Verhältnisse des russi­schen Staates nur geringfügige Summe handelt, Folge gegeben, da die aufzubringenden Capitalien in Rußland eine Verwendung für die wirth- schaftliche Zwecke finden sollen. Außerdem haben bisher die in Rußland angelegten deut­schen Kapitalien stets hohe Zinsen abgeworfen, ohne daß Verluste hierbei zu befürchten find.

Unsere Handelsbeziehungen zu Amerika.

Zu dem Präfidentenwechsel in der nord- amerikanischen Union schreibt Dr. Barth in derNation":

Die Aussicht, zu Handelsverträgen irgend welcher Art mit den Vereinigten Staaten zu kommen, ist meines Erachtens seit Mc Kinleys Tode erheblich ge­ringer geworden. Und wenn unsere Agrarier einen Zollkrieg mit Amerika haben wollen, so können sie das jetzt noch leichter erreichen als bisher."

Mit anderen Worten soll damit doch Wohl gesagt sein, daß wir in Deutschland uns dar­auf eimichten sollen, den Amerikanern gegen­über uns noch geduldiger und nachgiebiger zu zeigen als bisher. Mit derartigen Wünschen aber dürste weder Dr. Barth noch Präsident Rooseveldt Glück haben. Die Hauptausgabe unserer Zolltarifteform ist ja eben, unsere Handelsbeziehungen zu der Union auf der Grund­lage der Gegenseitigkeit zu regeln.

Zum Zolltarif-Entwurf.

I« Hautzelsmiuifteriu« begannen Montag Vormittag die Besprechungen mit den Sachverständi­gen aus Industrie und Handel über den Zolltarif. Montag waren die Vertreter der Papierbranche er­schienen, Dienstag soll die Holzbranche und weiterhin andere Gruppen folgen.

Dir Handelskammer in Gera tritt für den ein­heitlichen autonomen Zolltarif ein, und wünscht im Interesse einer stabilen Entwickelung des Handels Ab­schließung langfristiger Handelsverträge. Der Ge­währung eines mäßigen S ch u tz e s für die land- wirihschaftlichen Produkte, wie er vor den 1891 abgeschlosienen Eaprivischen Tarifverträgen bestanden hat, will man nicht entgegentreten.

Der pfälzische Winzerdnnd nahm in Gimmel­dingen eine.Resolution an, die den Bundesrath bittet, im Interesse des deutschen Rothweinbaues für u n - veränderteAnnahme desZolltarifs ein- jutreten.

Deutsches Reich

Berlin, 23. Septbr

Wie aus Rominten gemeldet wird, begab sich der Kaiser Nachmittag zu Pferde und in der Uniform seines russischen Grenadier-Regiments p a ch

Herr Böhler. Seien Sie versichert, daß ich alles aufbieten werde, meinen Sohn von der Unmöglichkeit einer solchen Verbindung zu überzeugen," sagte Frau Pächtner, Böhler die Hand reichend.

Glauben Sie, daß Ihnen das gelingen wird?"

Ein gespanntEflauernder Ausdruck lag in dem Gesicht des^Mannes, der den Kopf weit vorgebeugt hielt.

Ohne Zweifel," entgegnete die Frau, sich zum Gehen wendend.

Nur noch einen Augenblick, meine Gnädigste. Wir könnten Ihrem Herrn Sohn, falls er nicht glauben will, wa8 ich Ihnen mittheilte, auch mit Beweisen dienen."

Wieso, Herr Böhler?"

Das Mädchen hat nämlich schon verschiedene Male versucht, einige silberne Löffel, die letzten Erbstücke von ihrer, vor kurzem verstorbenen Mutter, im Leihhause zu versetzen; ich habe es regelmäßig darüber erwischt, und dies zu ver­hindern gewußt. Vermuthlich hält sie das aber keineswegs ab, den Versuch wiederum zu wagen. Ist dies der Fall, so könnte ich Ihnen rasch estens Nachricht senden, und Ihr Herr Sohn würde sich dann selbst von der Wahrheit meiner Behauptungen überzeugen, indem er dem Mädchen heimlich folgt."

Das würde allerdings am besten wirken," nickte die Frau,mein Sohn soll aber unter keinen Umständen erfahren, daß ich hier war, also Vorsicht."

Gewiß, gnädige Frau."

(Uortsespmg felgt)