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Btt dem Kreisblatt für die Kreise Marburg «ud Kirchhain.

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'"'SfÄÄSK LÄLL7' Marburg *«&

a.t.HiwM.HV;j*gwj-gs*.*>-«-»** S-mtag 1. September 1901. tr "

Jahrg. 36.

Zweites Blatt.

Bestellungen

für dm Monat September auf die

^Vderhefsische Seit»«-" nebst ihren Beilagen werden von unserer Expedition (Statt 21) unseren Ausgabestellen in Kirch­hain und Neustadt, sowie von allm Post- anstalten und Landbriesträgern entgegen- genommeu.

Geschäfts-Ordnung der Obstverkauss - Vermittlungsstelle

Marburg in Hessen.

1. Die von den Mitgliedern der Obstbau-Vereine der vier benachbarten Kreise Marburg, Kirchhain, Ziegenhain und Frankenberg zwecks Hebung deS heimischen Obstbaues gegründete Obstverkauss- Bermittlungsstelle hat ihren Sitz m Marburg.

2. Sie vermittelt den Obstverkaus nur für die M i t g l i e d e r der vier genannten Kreisvereine. Diesen bietet fie Gelegenheit, das von ihren Obstbäumen geerntete Obst preiswerth zu verlausen, gleichzerttg kommt fie aber allen denen, die schönes, gut ausge- reisteS und darum haltbares Tafel» und Wrrthschafts» obst oder auch Dörr» und Kelterobst zu einem der Waare entsprechenden Preise erwerben wollen, ent­gegen und ladet Kauflustige ein, von ihr Gebrauch zu machen.

3. Ihre Geschäftsführung übernimmt em engerer, auS folgenden Mitgliedern des Obstbau- Vereins Marburg zusammengesetzter Ausschuß:

von Negelein, König!. Landrath, Marburg,

Dr. R. Hesse,

I. Dörr, Rentner,

P. Runkel, Bäckermeister,

I. Rübeling, Obstbautechniker, Göttingen,

®. Pauli, Rentner, Marburg,

R. Holly, Rentner,

P. Drost, Pfarrer emer.,

H. Ludwig, Rentner,

W. Keßler, Bäckermeister, .

B. Leister, Bauführer, . m t

R. Ebert, Domainenrent meister, Marburg,

Dr. Mauermann,

G. Berdur, Kaufmann,

«. Wolf, Rentner, . t

«h. Brennemann, Oberamtmann, Ockershausen, L. Matthäi, Rentner, Marburg,

W. Adowh, Rentner,

I. Meisel, Bürgermeister, Ockershausen.

Alle Ausschußmitglieder fungiren m ehrenamt' lich er Stellung.

4. Die Vermittlung des Obstverkauss geschieht nur nach den von den Verkäufern (Mitgliedern- ganz frei, also Porto- und bestellgebührsrei einzusendenden Obstproben, welche in der Zeit vom 19. September biS incl. 9. Oktober l. I. in dem Geschaftslokale der Vermitttungsstelle, im oberen Saale des Restaurant Bartsch (Fronhof), ausliegen und an folgenden Tagen von den Kauflustigen besichtigt werden können:

am 21. September, Vorm. von 1012 Uhr

25 . . 1012 .

28: ' ' 10-12 .

- tD,to6' : :

* 9 * w12 ,

Die zur Auslegung der ObWroben dienenden Behälter (Pappschüsseln) stellt die Vermittlungsstelle.

5. Die Stelle vermittelt, nur den Verkauf von Frischobst, und zwar: »

a) von sortirtem Tafelobst bei einem Mindest­angebot von 10 kg,

b) von gepflücktem Wirthschaftsobst bei einem Mindestangebot von 25 kg,

c) von gewöhnlichem Wirthschaftsobst bei einem Mndestangebot von 50 kg,

d) von Dörrobst bei einem Mindestangebot von 50 kg,

e) von Kelterobst bei einem Mindestangebot von 100 kg.

Beträgt das Angebot einer Obstsorte unter 50 kg, so find von ihr fünf Exemplare, beträgt dasselbe 5q kg oder mehr, so find zehn Exemplare derselben als Probe einzusenden. Die eingesandten Proben, welche dem später zu liefernden Obst durch­aus entsprechen müssen, gehen in den Besitz der Verkaufs-Bermittlungsftelle über, jedoch hat jeder Käufer Anrecht auf einen der Menge des von ihm gekauften Obstes entsprechenden Theil der Probe.

6. Jeder Probenfendung ist ein Begleitschein, der als Formular durch die Vermittlungsstelle kostenlos erhältlich ist, beizufügen. Derselbe muß enthalten:

a) den Stand, Vor- und Zunamen des Ver- käufers, dessen Wohnort nebst Bahn- und Poststation, , m

b) den Nachweis der Mitgliedschaft des Ver­käufers bei einem der Obstbauvereine der vier genannten Kreise durch Bezugnahme aus die von dem betr. Vereine geführte Mitgliederliste, die der Vermittlungsstelle in Abschrift vorliegt, -

e) die Verkaufs - Ermächtigung, d. h. die Er­klärung, durch welche der Verkäufer die Vermittlungsstelle bevollmächtigt, innerhalb der Zeit vom 21. September bis 9. Oktober L Js. den Verkauf seines angebotenen Obstes in seinem Namen und auf seine Gefahr, also ohne jede Haftbarkeit ihrerfeits, abzu­schließen,

d) Sorte, Art und Quantum des angebotenen Obstes,

e) die Angabe, daß das angebotene Obst voll­ständig baumreif geerntet wurde oder noch geerntet werden soll,

f) den Gentner- dezw. Kilo-Preis ab nächster Bahnstation,

g) die Lieferungszeit,

h) die Art der Versendung und Verpackung, i) die Berechnung, und k) den Zahlungsmodus.

7. Die Obstverkaufs-Vermittlungsstelle haftet in keiner Weise weder dem Verkäufer noch dem Käufer, sie vermittelt nur zwischen beiden Eontrahenten.

8. Auswärtige, überhaupt dem Ausschuß der Vermittlungsstelle unbekannte Käufer haben demselben gute Referenzen anzugeben.

9. Heber alle Verkäufe werden zwei gleichlautende Schlußscheine ausgefertigt, die von dem Ausschuß der Vermittlungsstelle abgestempelt und von dem Ver­käufer und Käufer unterschrieben werden. Der eine Schlußschein verbleibt dem Käufer, der andere dem Verkäufer. Jedes durch die Stelle vermittelte Geschäft wird in ein besonderes Journal eingetragen, das auf Wunsch den Eontrahenten zur Einsichtnahme vorzu­legen ist. .

10. Als Vermittlungsgebühr find von dem Verkäufer und von dem Käufer an die Kasse der Vermittlungsstelle gleich nach erfolgtem Verkaufs- Abschluß für jeden Centner Obst je 20 Pfennige zu entrichten. Wird durch die Stelle der Verkauf von weniger als 1 Centner Obst vermittelt, so beträgt die Vermittlungs-Gebühr ebenwohl je 20 Pfennige.

Die Einnahme, die die Vermittlungsstelle aus dieser Gebühr hat, dient zur Bestreitung der Porti- Aus lagen, sowie der Druckkosten der Geschäfts-Ordnung, der Formulare ic.

11. Die Probeneinsender, deren angebotenes Obst in der Zeit vom 21. September bis 9. Oktober l. Js. keinen Käufer gefunden hat, werden davon spätestens am 12. Oktober l. Js. durch den Schristführer der Vermittlungsstelle per Postkarte in Kenutniß gesetzt.

12. Ausstellungen an dem gelieferten Obst sind unverzüglich nach Empfang desselben bezw. des Bahn­

avises von dem Käufer an den Verkäufer durch ein­geschriebenen Br-ef anzuzeigen. Dem Ausschusie der Obstverkaufs-Vermitttungsstelle ist von der Entschei­dung der Beanstandung Kenutniß zu geben, und ist letzterer berechtigt, bei unreellem Gebühren dem betr. Käufer oder Verkäufer seine Vermittlung für spätere Geschäfts-Abschlüsse zu versagen. Außerdem steht dem Ausschufle der Vermittlungsstelle laut Beschluß der General-Versammlung vom 24. August 1901 das Recht zu, die Manien derjenigen Verkäufer, die das Obst dem Käufer nicht probegemäß liefern, in den Zeitungen bekannt zu geben.

13. Alle Zuschriften sind zu richten: ,An die Obstverkaufs-Vermittlungsstelle zu Marburg in Hessen, Restaurant Bärtsch (Fronhoft. Unter dieser Adresse sind auch die Obstproben nebst Begleitscheinen in der Zeit vom 19. September bis 9. Oktober l. Js. einzusenden

14. Neber den Geschäftsgang der Vermittlungs- stelle hat deren Ausschuß in den Geueralversamm- lungen der vier namhaft gemachten Obstbau-Vereine Bericht zu erstatten.

Der Ausschuß

der Obstverkauss-Vermittlungsstelle.

Vermischtes

Eise Anekdote aus der Jugend der Kaiserin Friedrich erzählte seinerzeit dieZeitung für die vornehme Welt." Nach der Verlobung der Prinzeß Royal von England mit dem Kron­prinzen von Preußen verlieh die Königin Viktoria ihrem zukünftigen Schwiegersohn den Hosenbandorden und beauftragte ihren Feld marschall Lord Clyde, bekannter unter seinem früheren Namen Sir Colin Campbell, den Orden nach Berlin zu bringen. Als sich der Lord im Windsorschloß meldete, um die Qrdensinsignien in Empfang zu nehmen, erhielt er den Bescheid daß einige dazu gehörige Verzierungen noch nicht fertig seien; man werde ihm den Orden an seine Adresse in London senden. Am nächsten Tage erhielt er auch in der That von Windsor eine wohtverpackte Schachtel mit dem königlichen Siegel, und noch in derselben Stunde trat er mit militärischer Pünktlichkeit seine Reise an. In Berlin angekommen, suchte er sofort um eine Audienz beim Kronprinzen nach, die ihm auch unverzüglich bewilligt wurde. Nachdem Lord Clyde eine feierliche Ansprache an diesen ge­halten, erbrach er vor dessen Augen die könig­lichen Siegel und öffnete die Schachtel um die OrdenSzeichen herauszunehmen. Aber wer be- fchreibt sein Erstaunen und seine Verlegenheit, als er in der Schachtel statt des Hosenband­ordens ein bekanntes englisches Familien­backwerk, reichlich mit Rosinen gespickt, erblickte! Prinzessin Viktoria hatte es eigenhändig für ihren Verlobten gebacken und wollte die günstige Gelegenheit benutzen, diesem neben der idealen Gabe auch eine materielle zukommen zu lassen, welche ihm, von ihr selber zubereitet, doppelt angenehm sein mußte. Die Schachtel mit dem Hosenbandorden war durch Versäum- niß eines Dieners einige Stunden später in London abgegeben worden, und so hatte der Lord - Feldmarschall mit dem Rosinenstollen allein die weite Reise gemacht. Der nachge­schickte Hosenbandorden wurde dann in einer zweiten Audienz ohne große Zermonie überreicht.

Der Fib lsoldat. Don ei: e n russischen Sol baten erzählt dasPetit Journal" folgende rührende Geschichte: Es war bei der großen

Explosion eines Pulverthurmes, die unlängst in Bakum stattgefunden hat und zahlreiche Opfer erforderte. Bei der Thür des Pulverthurmes stand ein Soldat Posten. Obwohl er schwer an der Hand verletzt war, blieb^eijnach der Katastrophe immer noch auf seinem^Posten. Sein Oberst kam hinzu und sagte zu ihm: WaS machst Du da? Du siehst doch, daß hier nichts mehr zu bewachen ist, Geh und laß Dich ver­binden."Herr Oberst," erwiderte der Soldat, ich kann nicht, mein Sergeant hat mich hier auf Posten gestellt."Aber Dein Sergeant ist doch getödtet!"Das geht mich nichts an. Nur mein Sergeant und mein Kaiser haben das Recht, mich von meinem Posten fortzu­schicken." Und der Soldat rührte sich nicht. .. Der Epilog der Geschichte ist nicht weniger merkwürdig. Man telegraphirte die Thatsache an den Kriegsminister, der darüber dem Zaren berichtete. Und der Zar ließ sofort telegraphiren, daß er den Soldaten von seinem Poften be­freie und ihm außerdem eine goldene Medaille und einen Orden bewillige. Der Soldat hatte vierzehn Stunden auf Posten gestanden; denn erst als man ihm die Depesche des Zaren vor­las, willigte er ein, sich ins Hospital bringen zu lasten.

Ans Rah »nd Fern. Der Apotheker Jelschow in Kiel hat wegen Schulden einen Selbstmord durch Vergiften verübt. Im Manövergebiet an der Saar tritt der Typhus epidemisch aus. In Sachsenfried bei Kempten ermordete ein gelftes, krauker Bauernbursche, während die Hausbe wohner in der Kirche waren, seine 26 Jahre alte Schwester durch 15 Messerstiche und zündete bann« das Anwesen an, das vollständig niederbrannte. Der Unglückliche ist flüchtig. Auf einer Jagd in Falken­thal bei Berlin ist ein Berliner Kassenbote, Pallavic ni, von einem Freunde, dem Bürstenhändler Janafchk, mit dem er Nachts Wildschweine jagte, versehentlich erschossen worden. InOels- bürg (bei Braunschweig) wurde die Frau des Schaffners Nebelung um 70 Mark beraubt und dann e r - mordet. Der Raubmörder ist verhaftet. Im Bahnhofe von Bingerbrück wurden zwei Männer auf telegraphische Weisung angehalten, die verdächtig sind, in Linz a. Rh. einen Mord verübt zu Haden. Während es der Gendarmerie gelang, den Einen sestzunehmen, entfloh der Andere in der Richt­ung nach Bingen.

Vom Büchermarkt.

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