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Wöchentliche Beilagen: Kreisblatt für -le Kreise Marburg und Kirchhain.

'tti Mik 8<rl<t: goß 8xg. Noch, vnivorsttLtS-Bachkuckoroi bl Marburg Verantwortlich für dir Redaktion: Redakteur Han» Hupfer in Marburg

Expedition: Markt 21. Telephon SS. nJUWIHUHP WVHiHiiy V VWM Redaktion: Markt 21. Telephon.

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Erscheint täglich außer an Werktagen nach Sonn- und Feiertag««. OuartalS-Abonnements-PreiS bei der Srpcdition 2 Mk., bei all« Postämtern 2,25 Mk. (tjfl Bestellgeld). JusertionSgebübr: dir ge- svalt««» Still oder deren Raum 10 Pi« Reklamen di» Seile 25 Prg.

Marburg

Sonntag, 1. Aprll 1900.

Anzeig! a nehmen entgegen: die Expedition dieses Blattes, die Annoncen- Bureau; von Haakenstein & Vogler, Frankfurt a. M Cassel, Magde­burg, Men; Rudolf Moste, Frankfurt a. M., Berlin, München. Köln; T. L Daube & Cv Frankfurt a. M.. Berlin, Hannover. Paris re.

85. Jahrg.

Zweites Blatt.

Machdruck oeihetow Der unlautere Wettbewerb und die Fälle seiner Bekämpfung.

Von Chefredakteur Oskar Damm.

Das Ersetz über ben unlauteren Wettbewerb ist seit aunäherud vier Jahren in Kraft, ueb es hat in dieser Zett sicherlich segensreich gewirkt. Wenn diese Thalsache manchmal nicht in dem Maße zu konstatire» war, wir es im Wunsche der au reellem, ehrlichem Geschäftsbetrieb Jateresstiteu, namentlich auch des kaufenden Publikums von Hause auS lag, so trägt die Schuld daran weniger die Fassung de« Gesitzes selbst, als eine theilS auf Uukenutuiß der einzelnen Bestimmungen desselben, theils auf falscher, meist zu weitgehender Auslegung deS Gesetzes beruhende Ju- aulpruchaahme. Ualauteren Wettbewerb m Handel und Gewerbe hat es natürlich zu allen Zeitea ge­geben, und ebenso alt beinahe ist der Versuch, die schlimmsten Uebelstände auf ges tzlichem Wege etvzu- bämmen. Landesgesetze und Polijetoerorduungen ent­standen zu diesem Zwecke in Menge; aber daß eS endlich gelungen ist, von Reichs weg en eise allgemein gültige Norm zur Bekämpfung der krass sie« llareelliläl in Handel und W endel zu schaffen, muß al» ein erfreulicher Fo.tschrill in der R.chlsgeschlchte unsere« Volkes bezeichnet werden.

Das Gesetz gegen de» unlautrreu Wettbewerb ist ivdeß k-is leicht zu handhabendes Werkzeug. Vor Allem will es nicht die Concurr.nz schiechihm treffe», sonder» Handel uno Gewerbe solle» Ellvogeufrethett, Licht uno Lust behalir», Nur gegen Schmarotzer- uno Glstpflrnzen, die sich auf dem Grunde des Er- w ibblebens mehr oder weniger üppig breit zu mache» such-», giebt das Gesetz VeitheidtguvgSmittel a» dir Hand. Vom streng juristische» Standpunkte auS er­scheint gerade dieses Gesetz beinahe über flüssig, den» es behandelt im Wesentlichen ja »ur Fülle, die unter de» § 263, den Betrugspa. agraphen, falle». Vom nattonatötollomische» und praktischen Standpunkte aus dagegen ist da« Gesetz eine unabwerSliche Nothwendig kett, n»o außerordentlich geschickt erreicht eS feine» Zweck, indem eS an dir Stelle deS Staatsanwalts den Juteresfitteu schiebt, d. i. entweder die Concuirente» derselben Branche ganz allgemein oder de» s p e c t e l l geschädigte» Concurrente». Erst aecidentiell tritt bann in besontirS schlimmen Fäll-n, wo eben ein allietttgeS, öffentliches Interesse ein Einschreiten gegen b.n Schuldigen nahe legt, iubeß auch da (von dem;tn § 5 des Gesetzes vorgesehenen Falle abge­sehen) nur auf Antrag der erwähnten Geschädigten die öffentliche Strafverfolgung ein. Daß auch Ver­bände zur Förderung gewerblicher Jntereffeu vor All m die Jnru-gen in ihrer neuen Zusammm- setzuug zur Erhebung der Klage wegen unlauteren Wettbewerbes zugelassen werden, ist nach de« Ge­sagten eigentlich selbstverständlich. DaS Gesetz will aber nicht das Deuurciantenthum groß ziehen, und der unschuldig Asgezeigie kann ben Spieß leicht um» drehen und seinersettS wegen falscher Anschuldigung vorgeyen. Darum: Vorsicht! Genaue Keuntniß des Gej.tzes silvft ist: j.deu Geschästsmavu, j tin Handwerker, Gewerbeireioertde», jeden Kaufmann, leben Klein» uns Großindustri llen und jede wilth schastltche G.s-llschaft eine Nothwendigkeit.

DaS Gesetz will nun treffen:

1. in ben elften vier Paragraphen den Reklame­unfug, wovon die §§ 13 ben Joteressertten die Klage auf Uateriastung und auf Schaden­ersatz geb n, und zwar erstere schlechthin bei thatsäqlicher Unrichtigkeit tir beanstandeten Angaoea, litzttre bei wissentlicher oder fahr­lässiger. § 4 regelt die Strafoerfolgung, die, ®te g sagt, nur auf Antrag eintriit. Unlauterer Wettvewerv wird mit G-ldstrafe bis zu 1500 Mk., im Rücksalle sogar eveut. mit Haft oder Ge- fäkrgutß bis zu 6 Monaten belegt. Diese Strafverfolgung Hot in der Regel im Wege der Pilvatrlage zu geschehen. Anordnung der Unter­lassung beS ReklomeurtfugS und Schadenersatz weiden natürlich durch die Virhängnur b.-r Strafe nicht berührt. Die Publikationsdef^niß,, wenn dim Antrag auf Unterlaffang der ferneren? unreellen Reklame Folge gczelreu, Mrden ist, kenn ausgesprochen werden;

2. die Qua »tttätSverschleierung. Der Bun reSrarh kann festsetzen, daß bestimmte Waaren im Einzelverkehr nur « vorgeschrtebrne« All­

heiten der Zahl, der Länge und des Maßes usw. verkauft werden dürfen. Gegen Verstoße dagegen schreitet das Gericht von AmtSw gen ein; es bedarf also da einer besoad-ren StiasanstageS nicht (§ 5 des Gesetzes);

3. Kreditschädigung durch Aufstellung »ich! erweislich wahrer Thatfachen (§ 6) und dura Erheben von Behauptungen wider besseres Wissen (§ 7). Der erste Fall ist die eioilrechtlich Ergänzung zum § 186 (Beleidigung) des Straf geietzbucheS. Im zweiten Falle kann nur der direkt Verletzte den Strafantrag stellen. Meistens wird nur der zweite Fall vorkomme», also die wiffentlich unwahre Behauptung bezw. Ver­breitung von Thatfachen, todcfcc über die betr Piilso», seine Waaren oder Leistungen ein ihn, de» Betrieb seines Geschäftes und namentlich seinen Kredit schädigendes Licht verbresteu. Die Strafe geht bis 1500 Mk.

Strafe geht bis 1500 Wit. oder Gefängniß bis zu einem Jahre. Von besonderem Werthe ist eS noch, daß mit der Verhängung bei Strafe der G-schädigte die PublikationSbefugniß des verurtheilenden Erkenntnisses von GesetzrSwegen erlangt. Im Falle deS § 6 kann sie gegeben werden;

4. den Namen- und Firmenmißbrauch, und zwar nicht nur der handelsgerichtlich einge- trag neu, sondern jeder Firma. Zunächst Klage auf Unterlassung, bann event. auf Schadenersatz, unter Umständen auch auf Bestrafung (§ 8). Die Publikation-befuguiß bei UnheilS wirb meist ausgesprochen;

5. die Verletzung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen (§ 9). Der in solcher Verletzung liegende grobe Vertrauens- bruch des Angestellten (auch deS bloßen Arbeiters, des Lehrlings 2C ) muß indeß in der Aoficht erfolgt sein, einem Dritten damit ein Mittel zum Mitbewerb oder dem Inhaber des Geschäfts- behiebe« einen Schaden zuzu'üzen. Strafe: bis 3000 Mk. ober Gefängniß bis zu einem Jahre. Daneben ist natürlich Klage auf Schadenersatz möglich. Die Strafverfolgung geschieht auch hier nur auf Antrag. Dtes-r Paragraph macht ba» ganze Gesetz besonders wirksam, wirb aber immer »och viel zu wenig ausgenutzt;

6. bie Verleitung zu der unter Nr. 5 be­zeichneten Hanblnng (§ 10). Strafe: bis zu 2000 Mark oder 9 Monaten Gefängniß. War das Unternehme» der Schuldige» erfolgreich, so liegt Anstiftung »ach § 48 des Strafgesetzbuches vor. Der Strafantrag ist, toten dieser § 10 des Gesetzes gegen ben unlauteren Wettbewerb angestrengt wird, erforderlich. Für die öffent­liche Klage ist allein die Strafkammer zuständig.

Es empfi hlt sich indeß, in jedem Falle deS un unteren Wettbewerbes ben Schadenersatzanspruch in >aS Gewand der Forderung einer Buße an de» Kläger zu kleide», und zwar stets t« bestimmter Normiruug, also beispielStoeise: auf 1000, 2000 Mark. rc. Das Maximum der Buße beträgt 10000 Mk. Mit der Eiureichnug der Privatklage muß auch der Anspruch auf Buße schriftlich gestellt toerse»; im Falle der öffentliche» Klage wird bei Buße Anspruch in Form der Nebenklage erhoben. Das Gericht ist an der Höhe der Forderung betreffs bet Buße gebunden. Mit der Erlangung der Buße Höri eder weitere civilrechtliche Anspruch ans.

Für die P ioarklage wegen urlaut,reu Weit bewerbeS find die Schöffengerichte zuständig; die Verfolgung verjährt i» 6 Monaten; der Nach­weis deS unlauteren WettwerbeS kann vielfach nut durch Sachverständige erfolge». Zuziehung eines Rechtsanwalts in ernsteren Fäll.» ist usdediugt an- zuratheu.

Landwirtschaftliches.

DaS Herannahe» der belferen Jahreszeit lenkt de» Blick des Landwiithe? eisern Gegenstände zu, der in der »eueren Zeit die Quelle einer erfreuliche» Einnahme gewo dc» ist dem Obstbau. Die Obstbäume verlangen gerade j.tzt eine besondere Aufmerksamkeit. DaS Abkrotzen ter alten Rindenthetle, dem Unte:schlupf mannig faltiger Schädlinge, soweit es nicht im Herbste ge scheheu ist, wird nunmehr nnabweislich, ebenso daS Entfernen alter Laubreste an den Spitzen brr Zweige, da in denselben Raupen überwintert haben. Gegen die Winterkülte hat «an am Spalierobst Schutz-eck«

angebracht; das ist, ganz kalte Winttr abgerechnet, nicht so nöthig; dagegen gilt es, die Obstbäume zu schützen gegen einen allzu frühen Frühling. Wenn d-rselbe die Knospe» zu frühe zum Treiben bringt, fo geht die Blüthe fast allemal, v't noch im späte» Mai, omch Frost verlort«. Man thnt deshalb wohl daran, die Baumscheibe, d. i. den größeren oder kleineren Bodenkreis (je nach Größe des Baumes) um den Stamm herum, mit Mist oder Stroh zuzu decken, damit die Sonnenstrahlen von dem Boden serngehalteu und bas Steige» beS Saftes zurück gehalten werbe. Das Spalierobst aber schütze man smch Decken oder Tanntnreisig vor ben Sonnen­strahlen, weil bie Rmbe, die bei Tag sich auSdehnt, durch die Nachtfröste wieder zusammengezogen wird und springt, waS den Baum schädigt. Ebenso toitb da durch daS vorzeitige Aufbrecheu der Knospen, waS z. B. bei ben Aprikosen und Pfirsichen bei einiger maße» warmen Tagen rasch geschieht, verhindert und die Blüthe zuiück^ehalteu. Em Schädling Hai sich in diesen Tage» bereits eingestellt der Blutstnk oder Dompfaff. Derselbe beißt die schwellende» Knosp n, besonders der Betrensträucher ab und vernichtet manchmal die ganze E nte, wen» bei einem Kälte- rüchchlag ein Stillstand im Wach et hum eintritt. Ma» verscheucht die Vögel in der betreffenden Periode am besten durch blinde Schüsse.

Zur Beachtung.

Die von derOberhessischen Zeitung* eingeführte Einrichtung, die Adressen Der zu vermie thenden Studenten - Wohnungen zumPreise von40Pfg. 4Wochen lang täglich im Jnseraten- theile zu verösfentlichen, wird auch im bevorstehenden, mit dem 17. April beginnenden Sommer - Semester wiederholt werden. Wir bitten deßhalb alle diejenigen Bewohner unserer Stadt, welche Studentm- wohnungen zu vermiethen haben, ihre An­meldungen (Straße, Haus-Nummer, Anzahl der Zimmer und den Preis derselben) sobald als möglich in unserer Expedition einzureichen, da wir von nächsten Montag, den 2. April ab, mit der Veröffentlichung der Studentenwohnungs»Liste beginnen werden.

Die Expedition d.Oberheff. Zeitung".

Vom Büchermarkt.

** »$> i e Romanwclt" (,$ita" Deutsche» Bei- lagShauS Beilin W. 6U) har t8 sei standen ihre Eigenart immer mehr za befestigen nab aurzubldm Ohne ängst liche Rucksichren toäglt sie au8 der heimischen uub au» ländischen Luteralur Werke cha.aktnistiichn Kunst Auch da» neee Quartal re.spricht, dem allen getreu, eine Sülls von Beiträgen, die nicht an tir Alltagsheerstraße gemach en siud. Die neueste Arbeit Ernst o. WolzogrnS »Die lieben Brüder' wird hier erscheinen, ein Carnevale cap tcc o voll üdeimüthiger Laune und Münchener Lustigkeit Em Fiauerproblm ganz betonterer Art behandelt »Frau Lohengnir' von H von Beaulien. Sie zeicknet den Typus der Dichterin, die in ihrem produktiven Schaffen vor feiner Schranke Halt macht, die liibenschastlich die geheimsten Wunsche ihrer S-ele und ihre» Körper» hin-,iebt und die im Leven von m beschreibt,ch-r Schm und Wt.klia keile angst st. Auf neuen Wegen der Edamk eristik gehr auch Olga Wohlbrück'» »A-iftolratele»'. Neven bttf.n deut chen Ar­beiten, dener sich noch «eit-äge, von Sophie v Adlung, Viktor Btüthgeu, Felix Heinemann, Marie Madeliine, Lltsabeth Sievert, 6mt JmruS Wolf u A m. zugrseüen, inten sich gut gewählte Romane und Novellen der aur- ländlschen Litteraiur, Werke von Emlra Parda-Bazan, Stanjukowilsch, Rudyard Kipling u. A m.

** »Ladysmith gefallen?' ein höchst amüsantes Bild, auf dem man ein Kafsirnweib telephonisch um Au»- kunft bitten sieht also einen höchst actueUen Stoff hat M.x Rabe» in der neneft.n (13) Nummer der »Modernen Kunst' (Verlag von Rich. Bong, Berlin, Leipzig, Wie, Stuttgart - Preis eine» Hestes 60 Pfg.) zu künstlerischer Darstellung gebracht. Im Usbitgeu ist die ungemein reich auSgestattete Nummer dem Fasching gewidmet.

V »Der Stein der Weisen', A. Hartlebenr Verlag Wien. Die Zeitschrift enthält in ihr m kürzlich er= idtteneneu 16. Hefte einen lesenewerthen, durch z--htreiche Adbildungeu erläuterten Aussatz über die El ktrtettät in Hafenanlagen und an Kanälen, ferner Artikel über die Weinberettung (illuftrirt), elektrisch betriebene Motorwagen (illustrirt), über da» ZalinSki'iche Tynamitgeschütz (illuftrirt), die Seifenfabrtkation und andere technische Beiträge. Reiche Belesrnhett verrärh die hochlntereffante St-die über Bern­stein und Purpur, während die anziehend geschriebene Ab handlunz über da» Lustschiffprodlem in mehrfacher Be z'.ehung neue Gestchtepuntie berührt.

*** Die täglichen Sorgen der Hauk frau z« erleichtern, dar ihr anneitraute Wohl der Familie zu fördern und ihr in allen Lagen der Lebens beizusteheu, ift die Aufgabe Bet Famllienzestschrift »Die» Blatt gehört der Haus- fraul' die tu ihrer Eigenart auf dem Gebote de» Zcst- schrtstenw senS eine besondere Stellung einn mmt uno die sich diese E genau im adgelanseneu Halbjahr des gegen­wärtigen Jahrgangs mit Erfolg gewahrt hat Erziehung und Unterricht, G-sundheilS. u d Körperpflege, Frauen erwerb, bte, Pflege der Zimmerpflanzen und de» Hauk- gartenS, Küche und HauSrath finden eingehende Berück fichlignng und alle hauewiithschafttichen Nruigkeüen. die tür die Haue f rau von Interesse find, werten erörtert. Außerdem behandelt ,£ie8 Blau gehört der Hausfrau!" (Verlag von Friedrich Schirmer, Berlin LV., Neuenburger- straße 14 a) tn gemüthvoller Weise Fragen der Alltag» leben».

Bergnügungsanzeiger.

Königlicher Theater zu Lasset.

Sonntag, 1. April: »Die Fledermaus'.

Montag, 2. April: »Der G'wissenSwurm'.

Dienstag S. Sprtt: »Jugend von heue'.

Mittwoch 4 April: .Cavalleria Rusticana'. »Der Bajozzo'.

Lonnerstsg, 5. Aprl: »Eolberg'.

Freitag, 6. April: »Die Boheme'.

Sonnabend, 7. April: »Die Hermannsschlacht'.

Sonntag, 8. Aprtt: »Die Walküre'.

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und höher 14 Meter I Porto- und zollfrei zugesandt i Muster umgehend; ebenso von schwarzer, weißer und farbig« »Henneb«g-Seide' von 76 Pf. bi» 18.66 p Meter.

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Gteß-uer Pse-demarkt. Für die Wiederbelebnng der Gießener Pferdemätkre wird eifrig gearbeitet: es soll feit langer Zeit der erfte tiefer Märkte am 11 April d. I. auf den städtischen Viehmarktanlageu an der Rodheimer- straße in Gießen ftattfiiden- Mit dem Martt ist eine Ver­losung und eine Prämriinng bettuntin, ,n welch letzterem Zweck ter Betrag von 800 Maik zur Verfügung steht, welcher al» Steife sie folgt zur Lenhetlung kommt. Wagenpferde 1. Preis 70 Mk., S. Preis «0 Mk., 8. Preis 30 Mk. Reitpferde 1. Preis 70 Mk, 2. Preis 6u Mk. Schwerer ArbeitSschlag 1. Preis 60 Mk., zwei 2. Preise ä 40 Mk., zwei 3. Preise i 20 Mk. Leia ter Ärbeitkschlag 1. Preis 60 Mk, zwei 2. Preise 1 40 Mk., »tritt 3 Preise ä 30 Mk. Stute mtt Fohlen 1. Preis oO Mk., 2. Preis 20 Mk., 3. Preis 16 Mk. Fohlen 1-2 jährig 1. Preis 26 Wit, 2. Preis 15 Mk., 8. Preis 10 Mk. Fohlen 2-Siährig 1. Breis 26 Mk, 2 Preis 16 Mk., 8. Preis 10 SDlazt.

In feinen LebenScrtunerungen führt der berühmte Heidelberger Profeffor Kußmaul, intim er die Anwendung des kalten WafferS zur Abhärtung tiäft'g anpretst, ans, daß jeder fetten Erlern danken sollte, wenn sie ihm eine kräftigende, abbärter.de Erzrehang Haden angedeihen lasten. Ja bsr That können in diesem Punkte die Eltern an ben Kindern viel sündigen, anstatt ihnen durch eine vernünftige Strenge Wohlthaten zu erw.isen. die für da» ganze spätere Leben von größter Wichrtgkeit find. Hierher gihört auch, daß man den Kindern keine alkoholhaltigen und au rtgenben Getränke gitbt, welche ihrem noch zarten Organismus schaden. Die Kinder brauchen keinen Stiän, kein Brei und auch nicht den aufrrgenden Bohnenkoffre. Für diesen ist ein g-sunde» Getränk Kathreiners Malzkaffee, den man mtt einem entsprechenden Milchzusotz getrost dem Säugling geben kann (weil es so oft vorkommt, daß Kinder die lerne Mich ;icht mehr trinken mögen., Pfarrer Kneipp, der den Bohnenkaffee einen Vergifter der Menschheit nennt, hat auf diesen geiunben Kaffee-Ersatz für Kinder besonders hin- gewiesin und empfi-hlt, wenn man ein fiebrige» rhun will, statt Zucker guten Hon g al» Süßstoff zu o er menten. Damit ha» ^ubhtum auch sicher ist, den richttgen KattremerS Malzkaffee zu erhalten, sei bemerkt, daß dieser nur in Packelen mtt dem Bilde des Prälaten Kne pp als Schutz­marke verkauft wird.

Preußische Pfandrrtef - Bank. Nach der im Jnseratentheil veröffentlichten Bekanntmachung werden die am L Aoril er fälligen Z > »scheine der Emisfioi.Spapiere oer Bank betetts vom 15. März ab bei sämmtlichen Ver­kaufsstellen kostenfrei eingelöft Den Verkauf der Papiere hat die Mehrzahl der deutschen Banksirmen übernommen, lieber die in Folge der neuen Grsetzgebung erhöhte Sicher- hett der Pfandbriefe giebt eine von der Bank verfaßte Broschüre eingehenben Ausschluß, welche bei den Bankfirmen mtentgMtch in Empfang genommen werden tarn.