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Heute aber ward sie inne, daß zur Empfänglich­keit beffen, was die Natur deut, ein fröhlicher Sinn gehöre. Unberührt davon gleichgiltlg ließ fie den Blick darüber wegschweifen und schritt gleich wieder weiter, erst durch die Gitterthür des ausgedehnten Gartens, in dem die Sonnenlichter im Laube der Bäume mit einem müde gewordenen Lüftchen spielten und schon fortzuhuschen drohten, dann den viel ge­wundenen, weiterhin zum Portal führenden, mit Blumenrabatten geschmückten Weg entlang, über den fich die rothangehauchteu Schatten zierlicher Obst­bäume warfen.

Von dem Duft der Blumen, von dem lieblichen Farbenspiel ringsum nahm sie nichts wahr.

Ihre Pantafie beschäftigte fich eben jetzt aus­schließlich mit derjenigen, welcher fie gleich gegen­über stehru, mit der fie nochmals wieder, heute aber einem festgesetzten Vorsatze gemäß, zum letzten Male ben Kummer ihrer Seele bespreche» würde. An dem winzigen Gewicht des Briefes, den fie bei fich hatte, trug fie wie au einer Last, und je näher der Augen­blick der gesuchten und doch fast gefürchteten Begeg­nung mit Asta herar,rückte, desto mehr verlangsamte sich ihr Schritt.

Asta v. Heldhausen hatte in ihrer Sprechart etwas Verletzendes l Wie konnte Irma fie ntilbe und versöhnlich nennen, das war fie doch eigentlich gar- nicht! Im Grunde beurtheilte diese Frau Ulrich recht streng. ES klang nur alles so sanft, weil sie dem scharfen Sinn so weiche Worte lieh und solch milden Klang in ihre Stimme legte, dabei auch so schön und rührend traurig aussah.

Die Beschlagnahme des .Bundesrath*.

Die bestsubigen Niederlagen der Briten in Süd­afrika und der vollständige Niederbruch ihrer Heeres» Verfassung in Verbindung mit der nicht mehr abzu­weisenden Thatsache, daß das Schicksal Groß- brttannienS in der ganzen Welt Schadenfreude hervor­gerufen hat, haben offenbar nicht nur die Sinne der englischen Presse, sondern auch der dortigen Regierung total verwirrt. Anders wenigstens läßt fich das Verhalten des englischen Premiers in der Angelegen­heit der beide» deutschen Schiffe nicht eifiäiea. Ob­wohl sofort, nachdem die Beschlagnahme des .Bundes­rath* dem Auswärtigen Amt mitgetheilt und dieses um Intervention bei der englischen Regierung gebeten war, solche in energischem Tone durch unseren Botschafter in London erfolgte, war, wie dieDeutsche Warte* mittheilt, doch bis Mittwoch Mittag eine Antwort darauf nicht eingelaufen. Es hat dieses brüske Verhalten der englischen Regierung hier »m- somehr befremdet, als gerade die deutsche Reichr- regierung seit Anfang des Konflikts mit Transvaal die stritteste Neutralität bewahrt hat.

Englische Zeitungen berichten ans Durban, daß der DampferBundeSrath* fünf große Kanonen,. 50 Tonnen Geschoß und 7000 Sättel an Bord habe. Unter de» Paffagiere« sollen fich 180 geschulte Artilleristen befunden habe». Dieses klingt recht un­wahrscheinlich.

Gegen die Vergewaltigung deutschen Privat- eigenthums durch die Beschlagnahme des Reichspost­dampfers .BundeSrath* seitens des englischen Kriegs­schiffesMagieienne* wendet sich wie uns aus Berlin mttgetheilt wird, die Deutsche Kolonialgesell- schast mit folgender energi chen Verwahrung:

.Das also ist Englands Dank für die wohl­wollende Haltung der deutschen Reichsregierung! Die sofort angerufene Vermittelung des Auswärtigen Amts wird das ist unsere feste Zuversicht schleunige Aufklärung und Genugthuung schaffen. Aber der Vorgang 4ft nur ein Symptom. Die Thatsache bleibt bestehen, daß die Mißachtung Deutschlands wegen mangelnder Seemacht in den Gemüthern des englischen Volkes anscheinend bereits derart Wurzeln geschlagen hat, daß der Befehlshaber eines englischen Kriegsschiffes unbedenklich einen Bruch deS Völker­rechts begeht, wenn es fich um Deutschland handelt. Dieser Mangel au Scheu vor der Antastung unserer Flagge muß bald und nachdrücklich vertilgt werde»; den» eS liegt darin offenbar ein gefährlicher Zünd­stoff, welcher leicht zu den ernstesten Verwickelungen führen kann.

Auch dem hartnäckigsten Gegner der Schaffung einer starken deutschen Kriegsflotte muß mit der blendenden Helligkeit des Blitzes die Gefahr vor Augen treten, in der das Deutsche Reich täglich und stündlich schwebt, schmähliche Einbuße an Ehre und Gut zu erleiden, weil es zur See nichts gilt.

Möge daher der Mahnruf an das deutsche Volk,

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2. St. Stock frage.

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gebieten gerecht zu werden, nam-ntlich in ben Ler- kehrsbedürfnifsen der Gegenwart Rechnung tragen. Vor Allem ober ist hervorzuheben, daß das B. G.-B. in weitgehendem Maße Vielen allerdings nicht weitgehend genug .sozial* ist, sozial in dem von einem angesehenen Rechtslehrer gekennzeichneten Sinne, .daß es den Gedanke» der untrennbaren brüderlichen Zusammengehörigkeit aller Volks- und Rechtsgenossen, den Gedanken der Gemeinschaft, wie der politischen so der wirthschaftlicheu Interessen, auch ans dem Gebiet des Rechts zum Ausdruck bringt, den Gedanken: Wo ein Glied leidet, da leiden die anderen mit. Darum Schutz den Schwachen I* Dieser Punkt ist von allgemeinstem Jntereffe und für die Würdigung des Gesetzbuches von besonderer Bedeutung.

Zur richtigen Beurtheilnog deS Gesetzbuches seien zum Schluß noch einige Worte über feine Fassung und Sprache gesagt. Sie find deutsch, ein wohl all­gemein anerkanntes Werk deutscher Sprachreinigung, ohne in die Lächerlichkeiten der Uebertreibung zu fallen, die womöglich Worte wie Testament, Hypothek und ähnliche verbannen will. Sie sind deuffch, aber, wie hinzugefügt werden muß, eS ist zum Thetl Julistenbeutsch*, allerdings in gutem Sinne. Daß viele Einzelheiten anders und btfitr sein könnten, wird kein Vernünftiger bestreiten; das ist ober eine Eigenthümlichkeit jedes Menschenwerkes. Ein in Fassung und Sprache wirklich volksthümliches, d. h. jedem mit Vernunft begabten, lesens- und schreibenS- kundigen Deutschen ohne Weiterer verständliches Ge­setzbuch ist bei den heutigen vielgestaltigen Verhält­nissen auf allen Gebieten des Volkslebens einfach undenkbar. Das Haupthiuberniß ist die unendliche Arbeitstheilung unter de» Menschen, die das Auf­fassungsvermögen des auf einem Gebiete Thätigen für die anderen Gebiete ganz außerordentlich ver­mindert hat. In alter Zeit verstand Jeder, sich fein Haus allein zu bauen, feine Kleider, Waffen, Ge- räthschaften selbst zu fertigen. Heute versteht oft der Hosenschneider nichts von einem Rock, und der Stnhltischler kann keinen richtige» Schrank fertige». Jedes Dienstmädchen telcphonirt heute, ohne eine Ahnung von Elektrizität zu habe», und mancher Professor fährt auf der Eisenbahn, der keinen Hand­griff an einer Dampfmaschine zu mache» vermag. Wie sollte es da gerade de» Juristen möglich sein, ein Gesetzbuch fertig zu stelle», aus dem Jeder ohne Weiteres heranslese» kanu, was fürseine» Fall* Rechtens sei.

Gleichwohl darf der Inhalt deS Gesetzbuches nicht als eine Geheimkunbe der Juristen behandelt werden. Namentlich die Pflicht der Tagespresse, die ja heute in jedes Arbeiterhaus in Stadt und Land bringt, ist eS, belehrend zu wirken. Auch dieOberh. Zettung* darf fich mit Genugthuung sagen, daß fie zur Erfüllung dieser hohen Aufgabe der Presse das Ihrige durch Veröffentlichung von Artikel» über das Bürgerliche Gesetzbuch beigetragen Hai.

Dies war ihr im grübelnden Rückerinnern klar geworden und mehr noch, etwas, waS fie a» fich nicht fassen, nicht zu deuten vermochte, daß fie näm­lich fähig war, lieben und zugleich verachte» zu könne»!

Wie war das möglich I Sie wußte nur, daß der, dessen Gestalt und Antlitz vor ihrem inneren Ange nicht mehr weichen wollte und oftmals wie eine Er­scheinung in Fleisch und Blut vor fie hinttat, daß er

Träumte oder wachte fie? War das Ulrich, der am Hanse, ins Portal hineinsprach, nun fich umwandte, nun de» Weg daher und auf fie zukam?

Sie vermeinte, wie in einem Feuer zu stehen, als von fein her fein Blick fie traf, in einem Feuer, dessen heiße Flamme» ihr ins kaltgewordene, blasse Angeficht schlugen, das ihr die Augen blendete, verschleierte, so daß fie alles wie in einem roihen, wallende» Nebel sah, alles, auch die schnell baher- schreitende Männergestalt.

Oder täuschte sie fich in ihrer Verwirrung? War er8 doch nicht? War jener, ihm zwar ähnelnde, jedoch viel hagerere, wenn auch ebenso düsterblickende Mann, besten Lippen wie in Schmerz zusammenge­preßt hart aufeinander lagen, ei» Fremder?

Nein, nein* rief es in ihr, kein Fremder Ulrich ist es l*

Sie griff in dem fie anwandelnden Schreck in die Zweige eines Gesträuches hinein, als bebürfte fie eines äußeren Halter, den» nun war der Kommende ihr so nahe, daß fie sich erkennen konnte».

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»Bei Frau von Heldhausen wird derartiges nicht zu befürchten sei».*

.Wolle» sehe», hm, hm, wolle» sehe».*

Damit übergab der Rath Gisela das kontiert.

.Auf Wiedersehen, Onkei,* sagte das junge Mädchen apathisch und begab fich auf de» Weg.

DaS war just zu der Zeit, da das erregte Zwie- gespräch zwische» Asta und Ulrich in dem Empfangs- zimmer der Anstalt endete.

Der Nachmittag war bereits vorgerückt und wollte in den Abend übergehen.

Die Umriffe der begrünten Hügel, welche sich in langer Kette am überglühten Horizont aneinanher« reihten, hoben sich gen Westen malerisch vom hellen Hintergrund ab. Ihnen gegenüber erstreckte» fich des Waldes schwarzgrüne Linie» ins Unendliche hinein. Zwischen diese» beide» hchre» Grenze» wand fich die baumgeschmückte Landstraße, von der zu beiden Seite» die Felder ansstrahlte», bis zum Waldesbickicht, bis zum Grün der Hügel.

Kleiue, friedliche in Grün eingebettete Bauern­häuser und nahe der Stadt das eine und andere vor­nehme Landhaus belebten das schöne Naturbild, das fich sogleich lichtvoll vor ben Augen ausbreitete, wenn man aus bem schattigen Garten der etwas ab­seits vom Wege Itegenben Anstalt herausttat.

Gisela wandte fich, ehe sie denselben betrat, noch einmal zurück und schaute umher. Wen» es etwas gab, was fie entzückte und ft stelle, so war eS dies dort: blendendes Gewölk am Himmel und ein in Gold und Purpur spielender Sonnenuntergang in fteier, weit fich hindehnender Ebene.

Das B. G.-B. enthält natürlich nicht lauter neues Recht, Im Segentheil, der größte Theil seines Inhalts ist bereits thatsächlich geltendes Recht, theils in ganz Deutschland, theilS in mehr oder weniger giotzen Bezirken des Reiches. Soweit das B. G.-B. bisher schon in ganz Deutschland geltendes Recht aufge gommen hat, und das ist namentlich auf dem Gebiet deSRechts der Schuldverhältnisse* der Fall, besteht seine Bedeutung eben in dieser formellen Feststellung deS geltenden Rechts als Deutsches Reichsrecht, bas in Zukunft nicht mehr durch die Einzelstaaten, sondern nur durch Reichs gesetz geändert werden kann. Soweit daS B. G.-B. bisher nur in einem Theile Deutsch­lands geltendes Recht zum allgemeinen Reichsrecht er­hoben hat, bringt eS natürlich den Gegenden, in denen früher anderes Recht galt, eine Neuerung. Als Havptbeispiel hierfür sei erwähnt, daß unter den bisher geltende» mehr als 100ehelichen Güter- rechte»* dasjenige zum gesetzlichen, d. h. für alle Eheleute, die nicht durch Ehevertrag etwas Anderes bestimmen, geltendenGüterrecht' erklärt ist, daS im Wesentlichen schon bisher in der Mark Brandenburg, t» Provinz und Königreich Sachsen, in Schlesien und «vderwärtS und auch in Ost- und Westpreuße» für die Ehen Adeliger gegolten hat. An die Stelle der bisher in Ost- und Westpreußen für die Ehen Bürgerlicher, beim Fehlen eines Ehevertrages, gelten­denattgemeisen Gütergemeinschaft* tritt in Zukunft die sogen.Verwaltungsgemeinschaft*. Bei dieser bleibt jeder Ehegatte alleiniger Eigenthümer des Lermögens, das er in die Ehe einbringt »der während der Ehe erwirbt, und nur dieVerwaltung und Nutznießung* des Vermögens der Frau ist in die

(Nachdruck verboten.) Ein neues Recht.

ii.

Umschau.

Die Kiautschou-Denkschrift.

bc. Dem Reichstage ist seilens des Reichskanzlers eine vom Reichs - Marine - Ami ausgearbeitete Denk­schrift über die Entwickelung des Kiautschou-Gebiets zngegangeo. Sie umfaßt die Zeit von Oktober 1898 bis Oktober 1899 und schließt sich in ihrer ganzen Anlage an die vorjährige Kiautschou-Denkschrift an. Dies gilt nicht nur von der äußere» Fassung und Eintheilung des Stoffes, sondern auch von dem Inhalte, indem sich in der Verwaltung des Schutz­gebiets int Berichtsjahre völlige Kontinuität mit der trüberen Thätigkeit der Marinebehördeu zeigt. Jnsbe- sondere tritt dies in der unbedingten Voranstellung des wirthschaftlichin Gesichtspunktes in der geformten Schutzgebietsverwaltung, in der weitgehenden Selbst­ständigkeit des örtlichen Gouvernements gegenüber den Heimathsbehörden und in der organischen Ausbildung einer Selbstverwaltung hervor. Ans dem Berichts­jahre find in letzterer Beziehung zu verzeichnen: die Bildung eines GouvernememSratheS, zu welchem für die Berathung wichtiger Kolonialangelegenheiten drei Vertreter der Civilgemeinde hinzutteten, ferner die Bildung einer Schulgemeinde, deren Vorstand ge­meinsam mit bem Gouvernement übet alle Fragen des ErziehungswesenS zu berathcn hat u. a. m. Die Denkschrift unterläßt aber nicht zu betonen, daß die Erreichung des Endzieles der kolonialen Selbstver­waltung nur schrittweise, entsprechend der foitschrei- tenben Entwickelung ber Kolonie unb namentlich ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgen kann.

Unter bei? einzelnen Vrrwaltungszwrigen nimmt im Berichtsjahre naturgemäß das Gesundheitswesen besonderes Interesse in Anspruch, das in her letzte» Zeil vielfach die Oeffeutlichkeit beschäftigt hat. Die Denkschrift konstalirt bas wenig günstige Bild des Gesundheitszustandes im Herbste 1899, bespricht die vorgekommene» Krankheiten, erörtert in überzeugender Weise deren Ursache» unb leitet hieraus Maßnahmen ab, bie geeignet erscheinen, künftig eine wesentliche Verbesserung ber Kolonie herbeizuführen. Eine große Beruhigung hinfichtlich der Zukunft ber Kolonie muß in b-m von ber Denkschrift mit Bestimmtheit konstatierte» Umstande erblickt werbe», daß bie vor- gekommenen Krankheiten nicht wesentlich von klima­tische» Einflüffe» abhängig waren. Die klimatische» Bedingungen ber Kolonie find vielmehr durchaus günstig; bie Lage an ber See, fern von den Niederungen ber großen Flußmündungen und in nördlicherer Breite verleiht Kiautschou wesentlich güiftigete hygienische Grundbedingungen für ben Europäer als ben anderen Hafenorten in Ehina. Insbesondere ist in Kiauischou in erfreulichem Gegen­sätze zu anderen chinesischen Küstenplätzen das Kiank- heitsbild ber Malaria niemals in den Vordergrund getreten. Wir werden auf bie Denkschrift noch aus­führlich zurückkommeu.

Erscheint täglich außer an Werktage» nach Von»- »nd Feiertag«.

Onartals-AbonnementS-Preir bei der Expedition 2 Kl, bei all« JÄlUlvUrU

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Anzeigen nehmen entgegen: die Expedition dieses Blattes, die Annoncen»

Bnreaur von Haasrnstein & Vogler, Frankfurt a. M., Cassel, Magdr- ok

bürg, Wien: Rudolf Mofle, Frankfutt a. M Berlin, München, Köln; ÖD. xjuljTy

S. L. Daube & So., Frankfutt a. M., Berlin. Hannover, Paris rc.

Wöchentliche Beilage«: Kreisblatt für die .Kreise Marburg «nd Kirchhain.

SafMkBltlM: Zoh. »»,. «och, UniverfitLtS-Buchdrnckrret in Marburg. verantwortlich für bk Redaktion: Redakteur Han» Hupfer hl Marburg

»rv«dttt»n: Markt 91. Telephon 55. Redaktion: Markt 21. Telephon 66.

Nachdruck verboten Der HochzeMag.

Roman von H. PalmS Paysen.

(Fottsetzung.)

Der Rath und Gisela ftanben fich im Barten» immer gegenüber. Letztere zum AuSgehen gerüstet, en Feldblumenhut auf dem Kopfe, in einem dunkle», Ifen angelegte» Kleide, das ans blnmengeftitftem tüD, aus Spitze» und orangefarbenem Baude eine modische, geschmackvolle, an und für sich nicht anf­allende Zusammenstellung bildete, in ber Art aber, »ie es sah unb kleidete und von dem schönen Mädchen Etagen wurde, ungemein hübsch wirkte.

Der Rath stand am Schreibtische mit einem Kontiert 1 der Hand, in das er eben jetzt ein Papier hin- tasteckte.

Ich bin ganz damit einverstanden, baß Du be» Hef der Dame vorlegst, meinetwegen auch einen -ag überlassest, darnach hätte ich denselben aber trne zurück. Du bist doch nicht zerstreut, mein ittb, Du hörst doch zu unb verstehst mich?*

O ja, Onkel.*

Der Rath sah über seinen goldenen Kneifer fort- ehrend Gisela scharf an.

Es liegt mir daran, da» Papier für hm, hm für den Baron v. d. Lüde zurückzuer- Kleu. Es darf auch aus anderen Gründe» nicht Nlore» gehen. D» könntest das der Dame be- terfen, den»,* fuhr er im Scherzton fort, 3br lieben Frauen nehmt es mit solchen Dingen A eben genau.*

3229- Hand des Mannes gelegt; die Frau Hal freies Ver­fügung?- unb Nutzungsrecht nur an bem Vermögen, ' das durch Gesetz ober Vertrag für .Vorbehaltsgut* --erklärt ist.

Manches im B. G.-B., was uns als neues Recht erscheint, ist in Wahrheit altes Recht, älter als das zuletzt bei uns geltende, nämlich altes deutsches cknen Recht, das nur zurückgedrängt war durch römisches Recht, welches Ende des Mittelalters, zum Theil >#« ohne Rücksicht auf deutschen Geist und deutsches Ge- uhl, in Deutschland Aufnahme gefunden hatte und in Folge dessen ttotz Jahrhunderte langer Geltung niemals wirklich deutsches Recht geworden ist. Die Rückkehr zu allen deutschen Rechtsanschauungen, lamentlich auf bem Gebiet des Sachenrechts, bes Familienrcchts und des Erbrechts, soweit sie noch mit unseren heutigen Rechtsanschauungen überein» , stimme», ist ein Verdienst des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

, Aber auch ein gut Theil wirklich neues Recht Ü22. «tagt das B. G.-B. Der Gesetzgeber Hal sich be» müht, bem heutigen Kulturstande auf allen Lebens-