Schließlich fei noch erwähnt, daß der Anmeldung
Die Satzung soll von mindestens sieben Mii>
Zweites Blatt.
300 Mark avhalte».
1.
der
Auch Vorstand prüfen.
gliedern zu leisten sind;
über die Bildung des Borstaude»;
über die Boraussetzuuge», unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist, über die Form der Berufung und über die Beurkundung
Beschlüsse.
nach dieser Richtung hin hat also der die Statute» auf ihre Vollständigkeit zu
der Errichtung enthalten.
Ehe die Anmeldung unter Einreichung der Satzung us». erfolgt, hat der Vorstand noch zu prüfen, ob die Satzung (das Statut) auch der zwingenden Normativvorschrift (Mußvorschrift) entspricht, ob der gesetzlich nothwendige Inhalt der Satzung vorhanden ist, ohne welche» kein Verein rechtsfähig werden kann.
Die Satzung muß nämlich unbedingt den Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins enthalten und ergeben, daß der Verein eingetragin werden soll. Der Name soll sich von den Namen der an demselben Orte oder in derselen Gemeinde bestehenden ringe- trageneu Vereinen deutlich unterscheiden.
Ist einer der vorstehende» Punkte in der Satzung nicht enthalten, so muß der Vorstand die Ergänzung durch einen Nachtrag zu den Statuten i» der Generalversammlung herbeiführen.
Die Nichtbeachtung der Mußvorschriften hat Nichtigkeit der Satzung zur Folge. Es giebt ferner auch »och Vorschriften rein instruktioneller, regle- «entarer Natur, deren Erfüllung dar Amtsgericht verlangen soll. Die Satzung soll nämlich Bestimm uvgen enthalten:
Sorntag, 26. Nov:
Montag, 27. Nov.: kawpf'
Di»nst«g, 28. Nov:
Mittwoch, LV. Nov.:
Donnerstag, 30. Nov
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Parlamentarischer Humor. Die .Krenzztg.' stellt wieder einmal eine längere Reihe unfreiwillig- humoristischer Redewendungen au» den Reichs- und Landtags-Verhandlungen zusammen. Wir entnehmen daraus folgende: Wir fühlen ub8 von den »eiten Dimensionen des Hauses beengt. — Sie können scheu, daß auch hier die Presse kein kriminalistische» Schlaraffenleben führt. — Die Kinderkrankheiten der Akustik... — DaS Exemplar, welches wegen der Kommunalsteuern fortzöge, müßte auf den Tisch der Hause» gesetzt werde». — Dem Kontraktbruch, der geeignet ist, das Bewußtsein de, Volkes zu vergiften, muß das Wasser auf allen Wegen abgegraben «erden. — Nicht allein der Stoff, sondern auch der Schnitt der Kommißhose soll au» Kommißtuch hergestellt sein. — Ich gehöre ja auch zu de» Provinzen. — Jener alte Römer hatte eS (Krieg und Frieden) in der Hosen- tasche. — Ich als seit Generationen geborener Schleswig. Holsteiner. — Ich konstatire, daß die Eisenbahnverwaltung in den letzten Jahren häufig von akute» Bedürfniffen überrascht worden ist. Nicht den Schimmer eine» Schattens eines Beweises hat er erbracht. — Die Gebrüder Deuhardt sollen in die Länge gezogen werde». — ES suhre» in der Post in der Woche Null Komma 6 und Sonntags Null Komma 9 Personen. — ES wird dem kleine» Be- fitzer nicht möglich sei», die Eier so lange auf,»bewahre», daß er sie frisch liefern kann. — Ein schwere» Gespenst. — Die Vorlage wurde nicht n»r in räumlich, sondern i» überhaupt beschränkter Weise gewacht. — Der Verkehr muß billiger und schneller befördert werden. — E» ist schlimm für die Angehörigen de» Kleinbauer», wenn die Fleifchbeschau auch auf ihn ausgedehnt wird. — Ich bin bisher auf einen fruchtbaren Boden nicht gefallen. — Jeder Besitzer ist schon heut verpflichtet, seine» Kadaver so lauge auf- zuheben. — Wo Massenquarttere find, da blüht die Frucht der Socialdemokratie. — Ich erlaube mir, Herrn Kollegen Kaute einige Bemerkungen zu mache», die wohl nicht ganz richtig sein dürften. — Ich verlang-, daß beispielsweise jede» Mädchen ein festes dauerhaftes Verhältniß in einer Fabrik nachzuweisen vermag. — Leute, die durch ihr äußeres Exterieur drohen krank zu werden.
*** Die Königlich technische Hochschule zu Berlin, b«. könnt durch ihr« großartigen wissenschaftlichen und maschinellen Einrichtungen, sowie ihre sonstigen vorzüglich en Lehrmittel, namentlich auf dem Gebiete der theoretisch»» und angewandten Elektrizität, feiert am 1». Oktober ihr 26jährige» Jubiläum. Der Bedeutung diese» Tage» Rechnung tragend, bringt da» soeben erschienene Hest VII der allgemein beliebten Familienzeitschrift »Für Alle Welt (Deutsche» Lerlagrhau» Bong u. Co, Berlin W. 57. — Preis de» BierzehntagShefte» 40 Pfg.
*** Der neue Rockschoitt ist die Losung de» Tage»! Man schreibt und spricht davon, findet ihn bald so, bald ander», immer aber ziemlich unklar beschrieben; denn gesehen hat ihn noch Keiner! D. h. bi» zum Erscheinen der im Verlage von Franz Lipperheide, Berlin erscheinend« ,M o d e n w t11* (nicht zu verwechseln mit »Große Modm» wett' und »Kleine Modenwelt'), die nicht di« altberühmt«, klassisch« M»d«nzeitung wär«, wenn fl« nicht dem bevorstehenden Mode-Umschwung, so unerwartet er kommt, bereit» Rechnung trüg«!
*♦* Hexengold, der neueste Roman von E. Werner, der allbekannten und hochgefeierten Berfasierin von »Am Altar' .Gottesurtheil', .Ein Flawmenzeichen' u s. w., erregt bei seinem Erscheinen in der illustrirten Zeitschrift »Zur Guten Stund«' von H«ft zu Heft in höherem Maß« da» intinfiv« Interest« der Leser. (Deutsche» Verlagshau» Bong u. C, Berlin W, Heft 5, $:ti» des Vierzehnta,»- Heftes 4» Pfg.).
*** Die von un» kürzlch erwähnte „I llustrirt« S«schicht« de» N«unzehnt«n Jahrhundert»' (Union Deutsch« Vrrlagsgesellschaft in Stuttgart) hat «in« großen Erfolg zu l erzuchnen. Von Lieferung zu Lieferung m«hrt sich di« Zahl der Abnehmer dieser glänzend au»ge- statteten und allgemein verständlich g«sch:iebenen Werk«».
**♦ Ueber .Japanische Freuen' plaudert d«r tekannt« Reis«schristst«llrr Wilh. F. Brand im 6 Heft bei 19. Jahr- gang« der illuftrirlrn Familienzestschrift .Vom F«l» zum M««r' (Union Deutsche LerlagSgesellschaft in Stuttgart, »tilin, Leipzig) in höchst anregender Weis».
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daß diese kurze Frist nicht versäumt wird. Die wettere Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts muß durch einen RechtSauwalt eingelegt werden.
ES kann vorkommen, daß das Amtsgericht dem Vorstände mlttheilt, die Verwaltungsbehörde habe gegen die Eintragung Einspruch erhoben. Das Amts gericht hat nämlich die zugelasscue Anmeldung der zuständigen Verwaltungsbehörde mitzutheileu, welche Einspruch erheben kann. Der Einspruch kann nur int Wege des VerwaltungSstreitverfahreus angefochten werden. Die Frist beträgt überall zwei Woche».
Erfolgt die Eintragung deS Verein», so erhält der Vorstand vom Amtsgericht die Urschrift der Satzung mit der Bescheinigung der Eintragung zurück. Fortan hat der Name deS Vereins den Zusatz „eingetragener Verein'.
Für die Zukunft ist daun vom Vorstände zn be- achten, daß jede Aenderung des Vorstandes, sowie die erneute Bestellung eine» Vorstandsmitgliedes, jede Aenderung der Satzung bei Meiduug der Unwirksamkeit zur Eintragung anzumelden sind. Der Anmeldung über die Lorstand»änderung ist eine Abschrift der Urkunde (Protokolls), über Statutenänderung der die Aenderung enthaltende Beschluß in Urschlift und Abschrift beizutragen.
Will ein eingetragener Verein sich auflösen, so muß, falls das VeremSvermögen statutarisch nicht an den Fiskn» fällt, eine Liquidation stattfinden. Sie erfolgt durch den Vorstand; es können auch besondere Liquidatoren bestellt werden. Diese find in da» 8er» einSregister einzutragen. Die Anmeldung hat durch den Vorstand zu erfolgen, wie denn der Vorstand überhaupt den Verein gerichtlich »nd außergerichtlich vertritt. Endlich hat auch der Vorstand die Auf- lösung deS Vereins unter Beifügung einer Abschrift de» AuflösungSbeschluffe» der Mitgliederversammlung zur Eintragung anzumelden.
Alle Anmeldungen zum Vereinsregister find von de» Mitgliedern des Vorstandes mittelst öffentlich beglaubigter Erklärung z» bewirken. Eie müsse» also ihre Unterschriften gerichtlich »der notariell oder von der zur Beglaubigung nach den Landesgesetzen zn- ständigen Behörde oder dem zuständigen Beamten (Bürgermeister n. s. w.) beglaubigen lassen.
Jedoch können die Anmeldungen zur Eintragung in da» »ereinSregister, sowie die zur Aufbewahrung bei de» Gerichte bestimmten Zeichnungen von Unter- schrifte» auch zu« Protokolle des Gerichtsschreibers de» Registergericht» erfolgen.
Verantwortlich für bte Redaktion: Redakteur Han» Hupfe, ta Marburg. Redaktion: Markt 21. — Telephon 55.
Segen den die Anmeldung zurückweisenden Beschluß des Amtsgericht» findet die sofortige Beschwerde statt. Die Beschwerde kann beim Amtsgericht, welche» de» Bescheid erlassen, ober auch sofort beim zuständigen Landgericht eingeretcht werde». Die Beschwerdefrist beträgt von Zustellung de» Beschlusses ab zwe Wochen. Der Vorstand hat also darauf zu achten,
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iltn Tendenzen erlangen Rechtsfähigkeit durch Ein- prng in das Lereinsregister be» zuständigen »sgericht». Für alle diese Vereine hat das 6.=8. sog. Normativbestimmungen mit Register- üg eingeiührt. Es gehören hierher die Vereine geistigen, sittlichen, socialen, politische», religiösen > ähnlichen Zwecken, z. B. VerschönerungSvereiue, WhätigkeitSv-reine, Conceri-, Gesang-, Theater- iine, Thierschntzveretne, Turnvereine, Krteger- iiue, studentische Korporationen, Stenographenvereine, iaei, Klubs, Ressourcen und wie sie alle heißen M. Bei Vereinen, die mit der Verfolgung eine» llku Zweckes einen wirthschaftlichen Geschäfts- ib verbinde» (wie z. B. Kasinos, Klubs, Berufs- Mk u. s. w.), hängt die Entscheidung über ihre vagungsfähigkeit davon ab, ob der Geschäfts- zu den Hauptzwecken des Verein» gehört oder
! bszu dient, die zur Verfolgung des idealen »tzweck» erforderlichen Mittel verschaffe» zu «. Die Entscheidung darüber steht »em Amt», it «nd eventuell de» übergeordneten Instanzen zu. einem solchen Verein mit gemischte» Zwecken Eintragungen endgiltig verweigert, so kann er die ^fähigkeit immer noch durch Nachsuchung der ächen Verleihungen erlangen.
im 1. Januar 1900 wird sich nun jeder Verein S- mit Rücksicht auf das oben Gesagte fragen welcher Art von Vereinen sein Verein zu- »sen ist und ob derselbe ein Interesse daran hat, Rtchtsfähigkeit d. h. die Bermögensrechtliche Räudigkeit zu erlangen. Er wird alsbalv eine ralveisammlung berufen müssen, um derselben cheud- Fragen vorznlegen. Es ist wohl anzunehme», jkder Verein rechtsfähig werden will.
Rechtsfähigkeit und Rechtspersönlichkeit find gleiche sie besteht in der Fähigkeit, Subjekt von k« zu sein, als» Rechte erwerbe» und Ver- "chkeiten eingehen, auch klagen und verklagt i« können. Der Verein wird durch Erlangung Rechtsfähigkeit in vermögensrechtlicher Beziehung '^subjckt, wie der einzelne Mensch. Um diese ^fähigkeit zu erlangen, hat der Vorstand der mit idealen Tendenzen — nur von solchen ® Folgenden noch die Rede — die Eintragung * herein» in daS Vereinsregister bei demjenigen Mrichte z» beantragen, iu dessen Bezirke der ™ seinen Sitz hat, daS ist dort, wo die Ser» 8n9 desselben geführt wird. Nebenher sei be- baß die Eintragung eines Verein», wenn 6«hl der Mitglieder nicht mindestens sieben be- «icht erfolgen soll.
Anmeldung zur Eintragung find beiznfügen: - die Satzung in Urschrift und Abschrift, • Abschrift der Urkunden über die Bestellung des Vorstandes (z. ». Abschrift der Versammlungsprotokolle, stz denen die Wahl der «orstandsmstglieder erfolgt ist), t
Bergmigungsanzeiger.
8 »«t*li*H Cassel.
Vermischtes.
Staattsekretär v. PobbielSki wurde bei feiner vor Kurzem erfolgten Durchreise durch Heidelberg im dortigen Bah«Hof nahezu verhaftet. Als er nämlich in einem O-Zug au kam und fich mit dem ihn begleitenden Beamten an einer Flasche Champagner gütlich that, erregte diese .Ueppigkeit' bei einem am Bahnhofe ftationirten Schutzmann schlimmen Verdacht. In Frankfurt war ein Durchgänger nach Unter- schlagung von 32000 Mk. flüchtig geworden. Unser Schntzmavn entdeckte wohl in seinem Ueiereifer eine Aehnlichkeit zwischen dem fremden Her«, der fich de» Champagner so gut schmecken ließ, und dem Betrüger, eilte auf den Wagen zu nnd fragte nach dem Namen des Verdächtigen. Al» der darüber höchstlich erstaunte Staatssekretär fich weigerte, seinen Namen zu nennen, wuchs der Berdacht des schlauen Diener» de» heiligen Heimandad, der «un seiner Sache sicher zu sein glaubte. Der peinlichen Scene wurde erst baburd) ein Ende gemacht, daß v. PobbielSki auf ben Rath seine» Begleiters seinen Namen angab. Mit welchem überraschten Gesicht sich der Schutzmann so schnell er konnte zurückzog, kann man sich denken, v. PobbielSki aber wild an dieses heitere Erlebniß au seiner Reise in Süddeutschland mit größerem Ver- gnügen zurückdenken, als an seine in Stuttgart und München erzielten Erfolge.
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Margarethe.'
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.Die Zauber flöte."
.Wilhelm Dell.'
3.
4.
i. fiter den Eintritt und Austritt der Mitglieder;
2. darüber, ob unb welche Beiträge von ben Mit-
G-fchüsttiche Mittheilungen.
««löstet,» Suppenfleisch. 6 Personen, 15 Minuten, Resterküch«. Vesottene» Rindfleisch schneidet nta» in Scheiben, bestreicht jede Scheib« mit 5—8 T-opfm Maggi (extractum purum), b«str«nt mit Salz und Pf«fs«r, windet di« Sch«ib«n in Ei und geri«benrr Semmel und brät ft« in Bntt«r. Al» Beilag« ,n Gemüse. Durch da» Beträufeln mit Maggi v«rliert da» Flkisch vollständig d« au»gekocht»n Geschmack. 1361t C. Sp.^x^
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Wer erkrankt ist, der muß Biele» entbehr«, wa» er in gesund« Tagen mit Lorlieb« gtnoff« hat. Dazu gehört z. B auch der Bohnenkaffee. Nun besitze» wir aber in Kathreiners Malzkaffe» rin werthvoll«» bitte» rische» Ersatzgetränk von hoh«m Wohlgeschmack, d»ff«G«n»ß der Arzt auch dem Patientin erlaub« kann. Kathreiner» Malzkaff«» ist nach patentirtcm B«rfahr»n mit Geschmack und Aroma d»r B»hn«nkaff«er v«rs«b»n, deff»n aufregend« Eigenschaft«» «r ab«r nicht besitzt. H«rvokrag«nd, Hygieniker und Aerzt« hab« kn g«snndh«itlichm Werth von Kathreiner» Malzkaffe« in l»b«nd«n Urth«il« anerkannt und ihn al» Kaffie-Ersatz, wie Kaffee-Zusatz angelegentlich «mpfohl»».
Freitag, 1. Dez: .Al» ich wtiderkam' Sonnabend, 2 Dez: »Der schwarze Tomin»/ Sonntag, 3 Nov.: „Robert und Bertram.'
(Nachdruck verboten.) Ws haben die Vorstände von Vereinen
ch »em 1. Jaurrvr 1900 mit Rücksicht if die Bestimmungen ves Bürgerlichen Gesetzbuches zu ihre«?
Bon Rechtsanwalt »nd Notar W. Hohl.
DaS B. G.-B. ordnet nur das Privatrecht (die Uigensrechtlichen Verhältuiffe) des BereinSwesens. I öffentliche (polizeiliche) Vereinsrecht bleibt nach vor der LandeSgesetzgebung unterstellt. An den izrigksetzen der Einzelstaaten, z. B. an der Mche» Verordnung vorn 11. März 1850 über VersammlnogS- und Bereinigungsrecht, hat fich geändert.
Das B. G.-B. unteischeidit zwischen Vereinen, a Zweck auf einen wirthschaftlichen Geschäft»- leb gerichtet ist und solchen, deren Zweck nicht rof gerichtet ist. Die wirthschaftlichen Vereine «gen, soweit sie nicht besonders reichSgesetzlich ge- !lt find, die Rechlsfähigkest durch staatliche Ver- rag (Konzesston). Reichsgesetzlich bereit» besonder» «ilt sind die Handelsgesellschaften (Handelsgesetz- i), die Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften Ritten, Kolonialgesellschaftev, Erwerbs- und Wirth, iftsgeuossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter sdlng, Krankenkassen, HülfSkassen, Innungen und wssgeuossenschaste». Die Vereine dagegen, deren «k nicht auf einen wirthschaftlichen Ge- fisbetrieb gerichtet ist, Vereine mit sogen.
Anzeigen nehmen entgegen: die Expedition diese» Blatte», die Annoncm-
JÄlUlVUrU vureaux von Haasenstein & Vogler, Frankfurt a. M., Caffel, Magde» ni
„ y . bürg, Wien; Rudolf Moffe, Frankfurt a. M., Berlin, München, Köln; 04. <OU1W
Sonntag, 26. November 1899. s. s. Daube & Co., Frankfurt a. M., Berlin, Hannover, Pari» re.
gliedern unterzeichnet sein und die Angabe des TageS eine Liste der Mitglieder des Vereins nicht beigefögl zu werden braucht. Der Vorstand hat aber dem Amtsgericht auf dessen Verlangen jederzeit ein Ver- zeichniß der VereinSNitglieder einzureichen.
Da» Amtsgericht kann den Vorstand eine» eingetragenen Verein» zu den vorgeschriebenen Anmeldungen und zur Einreichung der Mitgliederliste durch Ordnungsstrafen bis zum Höchstbetrage von