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Wöchentliche Beilagen: Kreisblatt für die Kreise Marbnrg und Kirchhain.

h *** Jllnstrirtes Sonntagsblatt. " "**

JS 270

Erscheint täglich außer an Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. QuartalS-Abonnements-PreiS bei der Expedition 2 Mk., bei allen Postämtern 2,25 Mk. (exkl. Bestellgeld). Jnsertionsgebühr: die ge­spalten» Zeile oder deren Raum 10 Psg., Reklamen: die Zeile 25 Psg.

Warburg

Donnerstag, 16. November

Anzeigen nehmen entgegen: die Expedition diese? BlatteL, die Annoncen- Bureanx von Haasenstein & Vogler, Frankfurt a. Ri., Cassel, Magde- . »urg, Wien ; Rudolf Masse, Frankfurt a. M., Berlin, München, Köln; 189«. 6. S. Daube & So., Frankfurt a. M Berlin, Hannover, Paris rc.

34. Jahrg.

Zweites Blatt.

(Nachdruck »erboten.)

Vorläufig vollstreckbar.

B»u Rechtsanwalt Alp h ans Mosson.

.Varläufig vollstreckbar"; ein barbarisches Wort! Aber es steht im Gesetz und bedeutet, daß das Urthcil vollstreckt werde» kau», noch bevor es rechtskräftig geworden ist. Also, meint der erstaunte Leser, kann der vom Schwurgericht zum Tode verurtheilte Ver­brecher geköpft werden, bevor das Reichsgericht über seine Revision entschieden hat? so etwas giebt's ja gar nicht! Gang gewiß, so etwas giebt es auch Wirklich nicht. Zu sämmtlichen Strafsachen bis zur geringsten Polizei-Uebertretung herunter kann die Strafe erst vollstreckt werden, wenn die letzte Instanz gesprochen hat oder die Frist zur Einlegung der Rechtsmittel verstrichen ist, ohne daß davon Gebrauch gemacht wurde. Der Staat, der Fiskus,kann warten", er kommt immer noch zur rechten Zeit. Anders steht es dagegen im Civilstrett der Parteien um Mein und Dein. Dem Recht suchenden Publikum liegt in Wirklichkeit weniger daran, Recht zu be- kommen, als vielmehr sein Geld zu erhalten, und zwar möglichst bald. Damit der faule Schuldner sicht erst völlig zahlungsunfähig wird, ist schnelle Justiz die Hauptsache. Diesem Bedürfniß kommt das Gesetz dadurch entgegen, daß es die Vollstreckung der Ltviluitheile gestattet, noch bevor sie die Rechtskraft beschritten haben, jedoch mit dem Vorbehalt, daß bei Abänderung i» höherer Instanz der zu Unrecht ein- gezogeue Betrag wieder zu erstatten ist. DaS nennt man vorläufig vollstreckbar. Bon Amtswegen werden dafür erklärt: Urthetle im formalen Wechsel- und llrkundenproceß, Anerkenntnisse, Läuterungsuitheile, Alimentenjudikate in gewissem Umfange, ein zweites gegen die nämliche Partei ergangenes Versäumniß- mcheil, sowie Urthetle, welche Arreste oder einstweilige Verfügungen aufheben. Auf Antrag der Partei werden dafür erklärt: alle Urtheile in Bermögens- streitsacheu bis zu 300 Mk., ferner in Miethsstreitig- ketten, Gesinde-, Arbeiter Sachen, tu Streitigkeiten zwischen Reisenden und Wirthe», Fuhrleuten uud in ähnlichen Dingen. Im Großen und Ganzen unter­liegt der Rechtsverkehr, soweit er den Amtsgerichten zugewieseu ist, der vorläufigen Vollstreckbarkeit; nur darf der Kläger nicht vergessen, den darauf bezüglichen Antrag zu stellen. In Lermögeusstreitigkeiten zum Werth von über 300 Mk., somit im Wesentlichen ein Rechtsverkehr des Landgericht», werden die Urthetle auf Antrag nur daun für vorläufig vollstreckbar erklärt, wen» Kläger sich zur Sicherheitsleistung erbietet, deren Höhe das Gericht nach freiem Ermessen in Geld oder w Staatspapiere» bestimmt. Der Gerichtsvollzieher darf alsdann erst vollstrecke», wen» ihm die Hinter­legung der Kaution bet der Hinterlegungkkasse uach- gewtese» ist. Wer damit nicht genau Bescheid weiß,

gebe den Betrag ruhig dem Gerichtsvollzieher, der das Weitere schon besorgen wird. VollstreckungS- btfehle, d. h. Zahlungsbefehle, gegen welche innerhalb vierzehn Tagen (nach dem 1. Januar 1900 inner­halb sieben Tagen) kein Widerspruch erhoben ist, sind ohne Kaution sofort vollstreckbar, selbst wenn ihr Betrag 300 Mk. übersteigt. Arrestbefehle und einst­weilige Verfügungen würde» ihren Zweck verfehlen, wen» sie nicht sofort vollstreckbar wären. Das Gericht hatte eS aber in der Hand, ihre Wirksamkeit nach freiem Ermessen vo» einer Kautionsstellung ab­hängig zu machen.

Der vorläufigen Vollstreckbarkeit steht der Schuldner aber nicht wehrlos gegenüber. Er kann sie dadurch beseitigen, daß er sich seinerseiis zur Sicher- ;i!tsliistung erbietet und dieselbe leistet. Um daS zu erreichen, muß er aber in den Proceß rechtzeitig ein­treten und entsprechende Anträge stellen. Ist dem Kläger die Vollstreckbarkeit ohne Sicherheit gewähr­leistet, so kann das Sicherheiiserbieten des Beklagten vom Kläger übertrumpft werden durch seine eigene Sicherheitsleistung. Der Richter hat in solchen Fällen häufig abzuwägen, was wichtiger ist, nämlich ob die Vollstreckung oder deren vorläufige Beseitigung. In Exmisstonssachen z. B. kann, wenn die Wohnung bereits anderweitig vermiethet ist, durch eine Aus­setzung der Vollstreckung dem Hausbesitzer ein viel größerer Schade» erwachsen, als dem Mtether durch die Räumung; alsdann dürfte das Gericht die Voll­streckung gegen Kaution dem Hausbesitzer ge­währen. Liegt aber die Frau des Miethers in Kindesnüthen darnieder, so wird das Interesse des Hausbesitzers demjenigen des Miethers zurückstehen müssen, und es werden dem Miether gegen Kaution einstweilen die Räume zu belassen sein. B qaemer ist die Sache in Arrestsachen, denn ia jedem Arrest- befehl steht der Betrag verzeichnet, gegen dessen Hinterlegung der Schuldner ohne besonderen Antrag sofort vom Arrest sich befreien kann. AuS einem vorläufig vollstreckbaren Schuldtitel kann ein Grund­stück subhastirt und unter Zwangsverwaltung gestellt werden. Die Eintragung einer Hypothek ist aber nicht gestattet, vielmehr nur die einer Vormerkung, womit dem Interesse des Gläubigers auch ausreichend gedient ist.

Die gestellte Kaution soll dazu dienen, die Gegen­partei gegen den Schaden zu sichern, der ihr für den Fall des endgültigen Obsiegens durch die frühere Vollstreckung oder Unterlassung derselben erwachsen ist. Nach der bisherigen Judikatur hat sich indessen der Rückgriff auf die Kaution zumeist als illusorisch erwiesen. Ma» nahm an, daß nach den allgemeinen Grundsätzen vom Schadensersatz ein solcher nur dann zu leisten sei, wenn ein vertretbare? Verschulden vor­liege. Bet der Benutzung eines vom Gericht ge­währten Schuldtitels kann aber nur sehr selten ein Verschulden des Berechtigten nachgewtesen werden. Ein solcher Fall würde z. B. bann vorhanden sein, wenn der Gläubiger daS erste Urtheil durch direlte Lüge» sich erschlichen hätte. Bei der Seltenheit solcher Fälle mußte trotz aller Schäden die gestellte Kaution bisher fast immer fteigegeben werde«, uud

das Publikum hatte nicht selten die Empfindung, daß es für Jrrthümer der Justiz gestraft würde. Hier et» Beispiel au» meiner Praxi»: Auf der letzten Berliner Gewerbe Ausstellung hatte ein Fabrikant eine Maschine ausgestellt. Ein Konkurrent behauptete, daß diese Maschine sein Patent verletze, und erwirkte gegen Kaution von 50 000 Mk. eine richterliche einstweilige Berfügnng, wonach die Maschine von der Ausstellung entfernt »erden mußte. I» dem darauf folgenden Prozeß wurde lange nach Schluß der Ausstellung endgültig entschieden, daß eine Patent Verletzung nicht »orltege. Der erheblich geschädigte Fabrikant, der nun eine Klage auf Schaden­ersatz anstrevgte, unterlag damit und mußte die Kaution freigeben, weil sein Gegner bei Erwirkang der richterlichen Verfügung in gutem Glauben war; seine Sachverständigen, deren Gutachten er damals überreicht hatte, hatten Pate»tverl.tzung angenommen. Somit konnte man dem Manne nichts anhaben, und mein Klient schrie Zeter über die deutsche Justiz.

Die neue Civil - Proceß - Ordnung, die am 1. Januar 1900 zugleich mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Kraft tritt, hat hierin grundsätzlich Wandel geschaffen. Es ist bestimmt wordeq, daß die bloße Thatsache der Vollstreckung des ersten Urtheil» ober des Arrests resp. der einstweiligen Verfügung im Falle späterer Aufhebung die Gegenpartei zum Schadensersatz berechtigt und zwar ohne Rücksicht auf ein etwaiges schuldhaftes Versehen bei Vollstreckungs- Gläubigers. Dem ursprünglich zu Unrecht »er- urtheilten Beklagte» ist somit bei gestellter Kaution ober Wohlhabenheit bes Gegners geholfen. Dagegen ist der Vollstceckungs - Gläubiger nunmehr stets in einer prekäre» Lage, weil er mit der Benutzung eines noch nicht endgültigen Ikth-ils ständig die Gefahr ! des Schadensersatzes läuft und andererseits mit dem Abwarten bis zur Rechtskraft vielleicht die Voll­streckung gefährdet. Die Gesetzgebung Hot sich nun einmal dahin entschieden, das mögliche Interesse des Schuldners höher zu stellen als dasjenige des Gläubigers, und damit wird ma« sich abfinden müssen. Wer von seinem Recht überzeugt ist, wird eben die Vollstreckung ftdi wagen, sobald er sie nur vornehmen kann. Wagen verliert, wagen gewinnt.

Vermischtes.

Da» französische Militärmaß. Vor dreißig Jahre» war daS französische Militärmaß noch 1,56 Meter. Nach dem deutjch-franzöfischen Kriege ward e» auf 1,54 Meter herabgesetzt. Und auch diese? Maß scheint »ach den jetzigen Verhältnissen noch zu hoch gegriffen. Die französische Rasse nimmt nicht nur an Zahl sondern auch «n Körpergröße ab. Und es heißt deßhalb, daß man sich im Kriegsministerium, um eine größere Zahl kleinerer aber kräftig gebauter Leute heranziehen zu können, entschlossen habe, die Herabsetzung des Mindestmaßes um wettere drei oder vier Eentimeter vorzuschlagen. Die unter daS bis­herige Maß gehenden Leute will man namentlich als Alpenjäger verwende«. So hatte schon der Vorgänger des Ministers Sallifet den AushebuugS Kommandos aufge­

Wissenschaft, Kunst und Lebe«.

Nachrichten von eine« geheimnißvollen große« Tjiere liefen vor ciickger Zett durch die Tages­blätter. In Patagonien sollte es unterirdisch leben, und mau sei ihm bereits auf der Spur. Etwas ist au dieser Grsch chte nuu doch wahr. Der deutsche Geologe R. Hauthal iu La Plata, Chef- geologe des dortigen Museums, bringt jetzt einen darauf bezüglichen, hochwichtigen Bericht, welcher in Globus Nr. 19 erschienen ist. Er hat Stücke des Felles eines bisher ganz unbekannten Thieres ge> stürben, das zu den Zahnlosen gehörte, so groß wie ei» Ochse war und von den Judiaueru Patagoniens Äs HauSthier gehalten wurde. Die Funde stammen aus einer großen Höhle bei Ultima Esperanza in Südwesipatagouieu, die von Hausthal ausgegraben wurde. Er fand dort nicht nur Fcllstücke, Haare, Schädel u. s. w. des ThtereS, sondern and venschliche Geräthe, Knochenpfriem en u. s. w., die in seiner Abhandlung abgebildet werden. Das Thier bat von dem Paläontologe» S. Roth in La Plata de» Namen Grypotherium domesticum erhalten Es dürfte scho» vor 300 oder 400 Jahren gänzlich ausgestorbeu sein. Um so wichtiger sind Hauthals Forschungen, da fie uns mit einem neuen, nun unter« fitgangenen Hausthiere Amerikas bekannt machen. Der Gegenstand wird in den weitesten Kreisen das höchste Jnterefle Hervorrufen; wir machen daher auf die aufsehenerregende Veröffentlichung des bekanntlich

in dem Ansehen der ältesten und erste» Deutschen Zeiffchrift für Länder- und Völkerkunde steheubeu Globus" (erdig. von Richard Andree, Verlag oou Friedr. Vteweg u. Sohn, Braunschweig) unsere Leser besonders aufmerksam.

Eine neue Sprech- und Diktir-Maschine. Als eine Sprech- und Diktir-Maschine darf die neueste dem Edison'fchen Phonographen gegebene Form be­zeichnet werden. Jetzt erst erscheint dieser bisher nur zu allerhand Scherzen benutzte Apparat, der das auf seiner Walze Fixirte in allen Fällen höchst verzerrt wiedergab, wahrhaft praktisch in verschiedenen Richtungen, und wenn nicht alle Anzeichen trügen, so wird er sich in der Welt der Bureaux und Komptoirs fchneller einführen, als s. Z. die Schreib­maschine, und gleich letzterer dort ein unerläßliches Jnventarstück werden.

DasGraphophon", wie sich der neue Apparat mit dem unerläßlichen griechischen Namen nennt, allo wörtlich übertragenSchreibtöner", unterscheidet sich von dem älteren Edisou'schen Phonographen nicht wviel, wie die genaue Umkehr des Namens ver- mnthen läßt. Im Wesentlichen ist der neue Apparat erheblich kleiner und mit Einrichtungen versehen, um lihn auf dcm Fleck anzuhalten, bezw. Uhrwerk oder Elektromotor auszuschalten, um seine Geschwindigkeil schnell in weiten Grenzen zu vergrößern oder zu verringern und um die Ausnahme-Walze mit dem geringsten Zeitverlust einzulegen oder zu entfernen. Diese Walze ist der wichtigste und entscheidende Zug

des neuen Apparats, sie besteht aus einer besonderen Masse, welche gerade die richtige Plastizität besitzt, d. h. weder zu ha.t noch zu weich ist, um die von dem vibrirenden Stift am Sprechtrichter ausgefühiten Schwingungen bezw. Stiche gegen die Walze treu aufzunehmen und sestzuhalteu.

Die neue Masse desGrophophon" sieht dunkel­braun aus und hat die Konsistenz etwa wie recht harte Seife. Ihre Herstellung ist da» Geheimnis des Erfinders. Sie wird zu cyltndrischen Holzwalzen von etwa 1215 cm. Länge und etwa cm. Wendestärke geformt und in dieser Gestalt auf den Stahlcylinder des Apparats, auf den sie genau paßt, aufgeschove». Eine solche Walze,Graphvphon- cylinder" kostet M. 1.50. Sie saßt 1200 Silben und kann bis 150 mal zur Aufnahme neuer Ton- Schrift benutzt werden. Um die vollgeschriebene Walze für den nächsten Gebrauch herzurichten, wird sieab« rasiert", wie der Erfinder sagt, abgedreht, wie wir sogen würden. In Wirklichkeit dringt derSaphir- stift" der Membran nur sehr flach in die Walze ein, sodaß Abrafiren fast der zutreffendere kuSdruck ist. Diese Arbeit besorgt ein kleiner Apparat (Siippon), der mit dem Hauptapparai geliefert wird.

Die praktische Benutzung desGrophophon" ist nu» vom Erfinder wie folgt gedacht, und nicht dlos gedacht, sonder« tu Amerika in zahlreichen Fällen schon bestens erprobt und als äußerst vorteilhaft be­funden : Der jetzt bestenfalls zur Beschleunigung seiner Correspondenz auf das Diktireu an einen Stenographen

tragen, in den Registern eine Sonderrubrik derjenigen jungen Leute zu führen, die wegen ungenügenden Raße» znrückgestellt oder in die Reserve verwiesen werden, soweit sie mit Ausnahme de» mangelnden Maße» kräftig und gut gebaut waren. I« dieser Sonderrnbrik geht man bi# auf 1,50 Meter herunter. Und die» dürfte auch das neue Mindestmaß werden. Uebrigen» sei noch darauf hingewiesen, daß für 1899 da» Größenmittel bei der Pariser Aushebung 1,65 Meter betrug."

Der brüllende Löwe. Ein elegant gekleideter junger Mann betrat in den letzte» Tage« in Köln einen stark freguentirfen Münchener Bierpalast und bestellte einen Krug Münchener. Nachdem der Keiner ihm dar Gewünschte gebracht hatte, öffnete der Gast den Deckel des Kruge» und begann daun so fürchter­lich zu brüten, daß die Gäste bestürzt aufsprangen und die Dame» sich ängstlich in die Ecken drückte». Bald darauf trat der Inhaber des Ausschank» Herz« und fragte mit theiluehmenden Worten de» unaus­gesetzt Brüllenden, ob er plötzlich krank geworden sei und ob vielleicht schnell zu einem Arzt geschickt werde» solle. Der Brüllende hielt nun einen Augenblick inne, verzog das Gesicht zu einem Lächeln und zeigte auf einen Sinnspruch an der Wand hin, der also lautete:Brülle, wie der Löwe brüllt, Wen» der Kruz nicht ganz gefüllt!"Und hier überzeugen Sie sich", sagte der Herr bann lächelnd,eS fehlen noch zwei Querfinger unter dem Aichstrich in meinem Krugei"

Bergniigungsanzeiger.

R«r «rtotr - Entwurf der Frankfnrtrr S t a b 11 ö««111.

Opernhaus.

Mittwoch, 15. Nov.:Walküre."

Donnerstag, 16. Nov.:Golden Kreuz." Hierauf:

Der-ißmeinnicht."

Sonnabend, 1». Nov:Hrrmani." Hierauf:Ver­gißmeinnicht "

Sonntag, 1». Nov, 3% Uhr:Opernbill." 7 Uhr:

Undine."

Montag, 2». Nov:Der Verschwender."

Schauspielhaus.

Mittwoch, 15. Nov.: Do, liebe Ich."

Donnerstag, 16. No» :Minna von Barnhelm."

Freitag, 17. N»».:Fuhrmann Henschel'

Sonnabend, 18. Nov.:Jugend."

Sonntag, 19. N»,, 3'/> Uhr:Als ich wiederkam."

7 Uhr:Jugend."

Montag, 20. Nov.:Doktor Klau».'

Geschäftliche Mittheilungen.

Der köstlichst« Wohlgeschmack Da» rein« Vanillin, welche« keine Spur von Beimengen besitzt, wird entsprechend der Meng«, wi« il iu d«r «lerfeinsten Banill« enthalten ist, mit Zucker verbunden und in deu Original- Päckchen von Haarmann u. tzieimer (Generalvertreter Max Elb in Dresden) in den Handel gebracht. Nur diese von den Patentinhabern und Fabrikanten selbst hergesirllten Bäckchen bieten dem Publikum Garantie für Aeinheit und stet» gleichmäßig« Ausgiebigkeit.

angewiesene, mit Arbeit überladene Chef eines BureauS oder Komptoirs spricht sein Diktat in beliebigem T wpo 'n das artgemcss u schnell bewegte Graphophon hinein, ohne jede besondere Anstrengnng, s lbst halb­laute Sprache genügt, und darf sicher fei«, daß die Walze jeden Ton einschließlich leise» Räutzp-rnS, festhält. Der Hohlcylinder wird bann heran», genommen, vorausgesetzt daß der Bequemlichkeit halber »och ei» zweiter Apparat vorhanden ist, und in diesem eingelegt. Die mit dem «dschreibe» beauf- tragte Person setzt sich allben« neben den Apparat, nimmt daS Höhrrohr an's Ohr, befestigt e» dort i» derselben Seife, wie unsere Telephondame« die» gewohnt find, und hat nun beide Hände zum Schreiben frei. Wird «er Apparat mit geringerer Geschwindigkeit als vorher bei der Aufnahme in Bewegung gesetzt, so diktirt er der schreibenden Person in* Ohr. Arbeitet er noch zu schnell, kann mit einem Dirck da» Tempo der- ringert werde». Ebenso leicht ist die Vergleichung des Geschriebenen mi: dem Diktat durch Zmückdrehe« der Walze unter z'iiiveiliger Entfernung deS Saphir« stifte», beides auch durch eine» einzige» Druck aus­führbar.

Es sch-iat ganz unzweifelhaft, daß diese Methode der Arb i sErleichterung für die Vorstände großer Verwaltu-^es und Geschäfte bei weitem jeder andere« bisher befolgten «orzuziehe» und daß diel größere Bürgschaft für die Rich'igkeit der Niederschrift gegeben ist, als wenn ein Stenogramm erst in Lursivschrist umgesttzt werden muß. (Frkf. Zig.)