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| Der Finderlshn beträgt für Thiere stets nm f-rä 1 % des Werthes, für andere Sachen 5 °/0 vom (685 Berthe bis 300 Mk. und 1 °/o vom Mehrwerth. Sei Sachen, die nur für den Empfangsberechtigten
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«olisch, Selter, Stettin,
Hainweg 1.
r »kl Herausgabe Vorbehalten; sonst erlöschen fie mit Ab« Luid kxf eine» Monats nach der Herausgabe, wenn nicht -«weder der Finder fie vorher gerichtlich geltend macht 'der der Empfangsberechtigte fie genehmigt.
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vriefk-sterr der «etzattis».
etretteude in L. Der Sturm war int Jahre 187«, vom 12. auf den 13. Mr».
Rechts bei der Polizei unterbrochen. Verheimlicht der Finder aber auf Nachfrage den Fund, so erwirbt er daran kein Eigenthum.
Unter Umständen kann der EigenthumServerb des Finders an der Sache oder deren Erlöse schon vor Ablauf eines Jahres erfolgen. Sind nämlich Empfangsberechtigte dem Finder bekannt geworden oder haben fie bei einer Sache, die mehr als 3 Mk. »erth ist, ihre Rechte bei der Polizei rechtzeitig angemeldet, so kann der Finder sie aufforderu, fich innerhalb einer von ihm bestimmten angemessenen Frist zu erklären, ob sie seine oben zu a und b ausgeführten Ansprüche anerkennen. Geben fie tu der Frist keine Erklärung ab oder bestreiten sie seine Ansprüche rundweg, so erwirbt er nunmehr ohne Weiteres Eigenthum an dem Funde oder an dessen Erlöse, nicht aber, wenn sie nur die Höhe seiner Ansprüche bestreiten.
Der EigenthumSerwerb des Finders wird häufig nur geringen Werth für ihn haben, denn noch volle drei Jahre können die, welche damit Rechte verloren haben, von ihm Ersatz nach Maßgabe der Vorschriften über dir Herausgabe einer ungerechtfertigten Be- reicherung beanspruchen. Ein solcher Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder selbst inzwischen die Fundsache verschenkt, verloren »der vernichtet hatte.
Auf die Gemeinde des Fundorts geht bas Recht des Finders über, wenn dieser der Polizei gegenüber auf daS Recht zum Erwerbe des EigenthumS verzichtet. Die Gemeinde wird ferner Eigeuthümerin der Fundsache (bezw. des Erlöses), wenn der Finder zwar bereits dar Eigenthum erworben hat, aber nicht binnen einer von der Polizei bestimmten Frist die Herausgabe des polizeilich aufbewahrteu Fundes (bezw. FunderlöseS) verlangt.
Nach alledem wird es meist zweckmäßig sein, einen Fund überhaupt nicht an sich zu nehmen ober ihn, wenn es geschehen, möglichst bald der Polizei abzuliefern. Dadurch wird man der Pflichten ledig, ohne daß die Rechte auS dem Funde berührt werden. Insbesondere darf die Polizei die Fundsache nur mit Zustimmung des Finders an den Empfangsberechtigten herauSzeben.
Für alle vor dem 1. Januar 1900 gefundenen Sachen gelten die Vorschriften deS bisherigen Rechts über die Höhe des FinderlohuS; ein begonnenes Fund- anfgebotsverfahren kann aber vom 1. Januar 1900 ab nicht mehr zu Ende geführt werden; der Finder erwirbt vielmehr auch an diesen Sache» nach Ablauf der einjährigen Frist, gerechnet vom Inkrafttreten des B. G.-B., Eigenthum.
8erth haben (Privatbriefe, Hypothekenurkunden), ist der Finderlohn mangels Einigung vom Gericht nach billigem Ermessen zu bestimmen. Jeder Anspruch
vif Finderlohn ist ausgeschlossen, wenn der Finder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.
leöe öame findet in Seidenstoffen aller Art was sie wünscht, wenn «fe Danz & Co. Mustor von Barmen ist verlangt
berechtigten heraus, bevor die Ansprüche zu a und b befriedigt find, so muß er fich dieselben bei der
Marbnrg's erstes Blumengeschäft
Speeialität: Bindereien für Freust A. Leitz.
H. Bergrser, Großherzogl. Hesstscher Hoflieferant. Ecke Elisabethßr^ vahnhofßr. varfu»er»r.
Wird dem Kinder ein Empfangsberechtigter nicht ktannt oder meldet sich ein solcher nicht bei der wlijti, so erwirbt der Finder — ohne daß es einer «vfgebvtS »der einer öffentlichen Aufforderung bedürfte — mtt Ablauf einer Jahres Eigenthum an «tt Fundsache, frei v»u allen etwa ftüher daran bestehenden Rechten Dritter. Die einjährige Frist beginnt «tt Anzeige deS Funder bei der Polizei und bei Sachen, die nicht mehr al» 3 Mk. werth find, schon mtt dem Funde. Bei diesen Bagatelfunden wird vr einjährige Frist auch nicht dmch die Anmeldung eines
(NaLdruck verbotau) Das Fundrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Von Amtsrichter a. D. Mantey.
Wer eine verlorene Sache findet, wird häufig gut ihun, fie nicht an sich zu nehmen. Ttzut er es doch, fe erwachsen ihm zunächst nur Pflichten.
Allerdings nur eine Pflicht, die der unverzüglichen llbliefernng trifft ihn, wenn er den Fund in den Geschäftsräumen einer öffentlichen Behörde oder Ber- kehrSanstalt (z. B. Gerichtsgebäude, Schalterraum der Post, Markthalle) ober in den Beförderungsmitteln der Behörde ober Anstalt (z. B. Gefängnißwagen, Omnibus, Pferbebahn, Eisenbahn) an fich nimmt. Hier hat er ohne Recht auf Finderlohn unb ohne jeden sonstigen Anspruch ben Fund an die Behörde ober Anstalt oder einen ihrer Angestellten abzuliefern. Dos Weitere, die Ermittelung des Verlierers und bei deren Erfolglosigkeit die Versteigerung des Fundes, wirb von dort aus betrieben. Diese Ablieferungspflicht ist völlig neu, selbst für ben Eisenbahnverkehr.
Hat aber der Finder den Fund aaberSwo an sich genommen und macht er nicht von dem ihm bann znstehenden Recht der Ablieferung en die Polizei Gebrauch, so liegt ihm Verwahrung und Anzeige des Funde« ob.
Verwahren kann er den Fund bei sich selbst ober dadurch, daß er, falls es sich um Geld, Werthpapiere nnb sonstige Urkunden sowie Kostbarkeiten handelt, diese bei der dazu bestimmten öffentlichen Stelle seines Wohnsitze« »der Aufenthalts hinterlegt. Handelt eS fich um ein Thier, f» hat er ihm auch Unterhalt zu gewähren. Ist die Aufbewahrung unverhältnißmäßig fljener »bet der Fund leicht verderblich, f» kann er ihn — nach Anzeige seiner Absicht an die Polizei — öffentlich (durch den Gerichtsvollzieher »der geeigneten Falls bas Dorfgericht) versteigern lassen. Der Erlös bitt an Stelle der Sache. Niemals darf der Finder über den Fund, sei er auch sehr geringwerthig, selbstständig verfügen, etwa durch freihändigen Verkauf eher durch Verzehren.
Eine Fundanzeige muß der Finder dem Verlierer »der Eigenthümer oder einem sonst Empfangsberechtigten machen, falls ihm eine dieser Personen bekannt ist. Sonst aber und sofern der Fund mehr als 3 Mk. werth ist, geschieht die Fundanzeige bei bet Polizei. Die Anzeige hat, bei Verlust des Finderlohnes, unverzüglich zu erfolgen.
Legitimirt sich ein Empfangsberechttgter — solcher ist der Verlierer, auch wenn er nicht Eigenthümer ist, selbstverständlich aber nicht, wenn er Dieb ist —, s» ist der Fund an ihn herauszugeben, aber erst nach Befriedigung der Ansprüche des Finders: a) auf Ersatz feiner Aufwendungen für Verwahrung ober Erhaltung ber Sache oder für Ermittelung eine« Empfangsberechtigten, z. B. burch Zeitungsinserat, soweit er sie ben Umständen nach für angemessen halten durfte, b) auf ben im neuen Recht bebeutenb herabge
setzten Finberlohu.
Kirchliche Nachrichten.
Bibelstunde am Mittwoch ben 8. Novbr. 1899j Michael Skoprüe.
Abend« 8 Uhr: Herr Pfarrer Manger.
Schauspielhaus.
Dienstag, 7. Nov.: .Hüttenbesitzer.'
Mittwoch, 8. Ns».: .Ein wahrhaft guter Mensch.*
Donnerstag, 9. No».: .Heimath."
Freitag, le. Nov.r .Zaza."
Sonnabend, 11. Ns».: .Wallensteins Tod."
Sonntag, 12. No»., 3'4 Uhr: .Hrimath." 7 Uhrr
Da« lieb« Ich."
Montag. 13. No».: .Heimath."
Berzeichnitz
der für da« Minterfemest« 1899/1900 an ki-siger Universität neu immatrikulirten bezw. infkribirten Ätudirenden:
S63. Franz, Erich, Lingen, Phil., Uni»«rfität»str. 50.
264. Becke, Arthur, Harburg, Med., Marbacherweg 12.
265. Kaulbach, Joseph, Hannover, Red., Bahnhofstr. 8.
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hochdeutscher Übersetzung:
Und wieder ob dem Vaterland Da« beil'ge Banuer schwebt; Und Weh' der gottvergesi'nen Hand, Die frech nach ihm sich hebt! Nun flattr» hoch zum Himmelszelt, Der Feind entfloh zu Thal. Heil Roth-Weiß-Blau im grünen Feld Freibauner »en Tran«»aall
In schweren Nöthen »ft erprobt. Bewachtest du uu» treu.
Nun auch der Stur« vorbeigetobt, Geloben wir ans'« Neu': Ob Löwe, Kaffer »der Brit' Mit gierem Hohn dir droht. Du wehst un« stolzer nur beim Ritt Boran in Kampf und Tod.
Drum flatt'r« hoch im Sennenbrand, Freibanner von Transvaal.
Heil Roth-W,iß-Blau am grünen Rand Vom Drachenberg zu« Baal!
Der Feind entfloh — im Freiheitslicht DaS heil'«, vierfarb weht, Und W,h' de« gott»«rlaff'n«u Wicht, Der un» »och einmal schmäht l
Das Flaggenlied der Buren bürste vielleicht manchen unserer Leser interesfiren. E« lautet
R»p«rt»ir»Eutwurf der Frankfnrter Stadttheater.
Opernhaus.
Dienstag, 7. Nov.: ,Goldene Kreuz." Hierauf»
»Bergißmeinnicht"
Mittwock, 8. Nov: „I Abonnements-Konzert."
Donnerstag, 9. No».: .Iris."
Freitag, 10. Nov.r .Bajazzo." Hierauf: Orchesterstücke, «esangSnummern.
Sonnabend, 11. N»».: .Margarethe."
Sonntag, 12. Nov., 31/» Uhr: .Fledermaus." 7 Uhr»
Erscheint täglich außer an Werktagen nach Sonn-und Feiertagen. Al Anzeigen nehmen entgegen: die Expedition dieses Blattes, die Annoncen-
QßQ QuartalS-Abonnements-Preis bei der Expedition 2 Mk., bei allen U Bureaux von Haasenstein L Vogler, Frankfurt a. M., Cassel, Magde-
•J1S. tiOo Postämtern 2,25 Mk. (exkl. Bestellgeld). Jnsertionsgebühr: die ge- ™... o cn^u™r. «onn bürg, Wien; Rudolf Masse, Frankfurt a. M., Berlin, München, Köln;
svalten, Zeile oder deren Raum IO Pfg., Reklamen: die Zeil, 25 Pfg. ■JJuttttWu), o. vlÜDCtnüCT 18"". C. L. Daube & Co., Frankfurt a. M„ Berlin, Hannover, Paris re.
Wöchentliche Beilage«: Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain.
AwckmchB«lag: Joh. Aug. Koch, UniverfitätS-Buchdruckerei iu Marburg. fit*** *♦4-^2 Verantwortlich für die Redaktion: Redakteur HanS Hupfer in Marburg.
Expedition: Markt 21. — Telephon 55. stillt-* Redaktton: Markt 21. — Telephon 55.
Spohr, Wilhelm, Neukirchen, , Ketzerbach 26.
Neitzert, Oskar, »,bn. Med., Marbacherweg 12.
Pfeiff«, »hristlttb, Fraustadt, Med., Setzerbach 50.
Preischi, Edmund. Löbtau, . , 50.
Cotti«, Georg, Hannover, , . 18.
Olderop, Ludwig, Homburg, Jura, Frankfurterstr. 1»;
Rohrbeck, Han«, Jaedkemichl, . Kasernenstr. 17.
Lunik, Georg, Wingendorf, Pharm., Neustadt 1.
Wyß, Adolf, Hefigkofen, Med, Roserstr. 25.
Schütte, Rudolf, Walsrode, Med., Unter,affe 8.
bie neue Erinnerungstafel mit einem kunstvollen Lobeerkranz. Herr Pastor Heiland hob feine Weihe- rebe mit bem Schriftwort an: „Das Gedächtniß des Gerechten bleibet in Segen." — Er rühmte bie in unserer Zeit leiber so seltene That ber Pietät b:r ehemaligen Schüler, bie mit ihrem Liebeszeichen ihren Lehrer noch im Grabe geehrt nnb sprach bann be* Wunsch aus, baß bas Beispiel ber ehemaligen Schüler anregend zu gleicher Pietät auf bas heran- Wachstube Geschlecht wirken möge.
Leuchtentze Briefkasten befi-ben fich i* ben Vereinigten Staaten von Nordamerika. Die Postver. waltung hatte angeorbnet, die New-Yorker Briefkasten mit einer leuchtenden Farbenmasse anzustreichen, damit fie auch bei Dunkelheit schon von Weitem sichtbar find. Da sich diese Maßregel bewährt hat, so ist fie auch in anderen Städten getroffen worden.
Aus Nah und Fern. I* Nördinghausen (Streis Wittlage) find acht Wohnhäuser nebst Neben- gebSuben niedergebrannt. Das Branstuuglück wurde durch Kinder, die mit Feuer spielten, veranlaßt. — Bei ber Conservenfabrik von Warnecke u. Co. in Hilbesheirn finb von Seiten ber englischen Regierung 80 000 Pfunb getrocknetes Gemüse bestellt worben, bas für ben südafrikanischen Krieg bestimmt sein soll. Wirb bas bem Patriotismus ber Truppen keinen Einhalt thun, wenn sie Conserven „made in Germany“ esse* müssen s — In Köln erkrankte ein Kutscher nach bem Genüsse von Seemuscheln und starb unter Vergiftungserscheinungen. — In Bonn fanb zwischen zwei Einjährigen beS 160. Infanterie. Regiments ein Zweikampf auf Pistolen statt, wobei ber Eine derart verwundet wurde, baß er Mittags starb. Der Rudere wurde verhaftet. Die Ursache soll ein geringfügiger Wort- wechsel gewesen sein. — Ein frecher Raub, versuch- ist in München gemacht worden. Der Bankdiener Drexel ber Bayerischen Lereinsbank erhob im Auftrage seines Geschäfts am Postanweisungs- schalter ber Hauptpost bie Summe von 38 000 Mk., legte fie in seine Mappe unb »erließ das Postgebäude. Im selben Moment entriß ihm ein junger Mann bie Tasche, entfloh unb warf, als er fich verfolgt sah, bie Tasche weg, bie bem nachfolgenden Diener sofort wieder ausgehändigt werden konnte. Der Dieb, ein stellenloser Münchener Commis, wurde verhaftet unb ins Gefängniß eingeliefert.
Marktberichte.
Frankfurt, 6. No»br. (Getreidemarkt). «* heutigen Wochenmartt gestaltet« sich de« Angebot von einheimischen Brodfrüchten zu einem recht dringenden und mußten die Preis« bet g«ring«r Kauflust der Mühlen durchweg nach- geben. Auf mattere Auslandsbericht« war auch fremdländisches »rodgetreid« billiger «ngeboten, fand aber nur schwachen Absatz, «erste still und niedriger. Hafer ruhig zu behaupteten Preisen: Mai« schleppender Geschäft und leicht nachgebend. ES nottreu nach Qualität: Weizen, hiefigrr nut Wetterauer 15,68-15,75, kurhesfischer Mk. 15,75 15,85 norddeutscher 80,0*-00,00, russischer Mk. 17,10—11,00 Redwinter M. 17,25-17,60, Laplat» Mk. 16,40—17,50. Kansas Mk. 17,00 - 17,50, Roggen, hiesiger Mk. 16,40—15,50, Pfätzer 00,00-00,00, Westernroggen 00,00-00,00, russisch« 15,90 bis 16,10, amerikanischer Mk. 00,00- 00,00, «erste hiesig» 16,40-16,60 Mk., 16,90-17,15 Mark,
fränkisch» Mk. 16,90-17,20, Mk. 16,90 bis
17,15, ungarische Mk. 00,00- 00,00, , hiesiger neuerMk
14,00—14,40, bayerischer Mk. 14,10-14,60, russischer Mk. 14,00—15,eo, amerik »lt.Mk. 00,00-00,00. Mais, mixei Ak. 10,35-10,50, DonaumaiS Mk. 00,00- 00,06, Laplat« Mr 10,25-10,60. Alle« per 100 Kilo netto effektiv loco hier Mr hl nachgebend. ES nstttt nach Qual.: Wrizeumehl, hirf. Nr. 0 Mk. 24,75 bis 25,25, feiner» Marken 27,75 bi» 28,25, Nr. 1 23,75—24,25, feiner» Marken 24,75 bi» 25,25, Nr. 2 ML 22,75—23,25, feiner« Markrn M. 23,75 bis 24,25, Nr. 3 20,75-21,25, feiner« Marken 21,75 bik 22,25, Nr. 4 18,75-19,25, feiner« Marken 19,75-20,25 Roggrnmrhl, hiesige« Nr. 0 Mk. 24,60—25,50, Nr. 1 Mi 22,00—23,00, Nr. 2 Mk. 16,50-17,00. Mer per 100 tih incl. Sack loco hi«. Fuüerarttkel gesucht und fest. 6i nottren: Weizenfchalen Mk. 4,60-4,70, Weizeuklei» Mk 4,70-4,76, R-ggwklti, 6,40—5,50, Fuüeruwhl 6,50 bi» 7,25, Si«rtr»b.r, getrocknet, Mk. 5,20 - 5,25 j« nach Qualität Aller »er 50 Silo netto »ssettio loco hi«.
Frankfurt «. M., 6. Roobr. (Biehwarkt. Der heuttg« Virhmartt war mtt 457 Ochsen, 24 Bull« 661 Kühen, Rindern unb Stieren, 205 Kälbern, 191 Schafe« x Hammeln, 1402 Schweinen befahren. Die Preise stellten fick toi« folgt: Ochsen 1. Qual. 67- 69 ML, 2. Qual. 63 dir 65 ML, Bullm 1. Qual. 53- 55 ML, 2. Cu«L, 49 di. 51 Mk., Kuh«, Rind« und Stirn 1. Qual. W-Sä« 2. Qualität 65—57 ML Alles per 50 Kilo «chlach- g,wicht. Kalb« 1. Oualttät 76 - 80 Pfg., 2. Qual. 70 di« 74 Pfg. Hammel 1. Qual. 59-61 Pfg., 2. Qual. 44 di! 48 Pfg. Schwein. 1. Qual. 54-00 Pfg., 2. Qual. 53 di, 00 Pfg. «Le« per •/» Kilo Schlachtgewicht. Rn« O«st«r reich standen 146 Ochsen zu» Verkauf. Geschäft mittel- «ästig, Utberstaud gering.
«oldemann, Johanne«, Schlaustadt, Chem, Grün 33.’ Hartung, Juliu«, Niedei stocken, Rath., Kasernenstr. 6. Hornemauu, Richard, Ketzin, Jura, Barfüßnstr. 1L Bueck, Ott», St. Petersburg, Phil., Haspelstr. 7.
Auftuf für die verwundeten Buren.
Großbritannien hat d«n lang ersehnten Krieg mit d«n beiden niederdeutschen Burenstaalen, Oranjesreistaat und Transvaal, erreicht
Auf welch« Seite der Sieg fällt, ist noch ungewiß. Gewiß aber ist für die übrige ganze Erd«, auf welcher Sette da» Richt steht: Die tapferen Buren v«rth«idigen ihre Freiheit und Unabhängigkeit
Wir ab«r sollen nicht vergessen, um war tS sich handelt in d«m südafrikanischen Kriege: Kämpfen di« Burrn auch zunächst für fich und ihre Recht«, so vertteten si« zu» gleich auch unf«r« Interessen in Südafrika.
Unterliegen sie dann ist unser toerlhvollsteS Neuland Deutschsüdwestafrika und Teutschostaftika »on britisch- afrikanischen Weltreich«» umringt, ungeschützt und bedroht.
Da« Blut, daS von den Buren vergossen wird, fließt auch für Deutschlands Sache — und ti ist deutsche« Blut, denn Deutsch« des norddeutsch«.: Flachlandes, Deutsche so gut tot« wir find di» freiheitsdurstigen Söhne der Bureu- staaten, wenn auch noch nicht in allen dies Bewußtsein klar lebt, so wenig wie in den getrennten deutschen Stämmen vor den Jahren 1866—1870. Und laut spricht in uns di« Stimme de» Blute» in den Tagen ihr« Roth.
So rufen wir das deutsche Volk auf, da» Gefühl gemeinsamen Blute» und gemeinsam« Interessen zu be» thätig»n, ind-m wir hülfreich den verwundeten Buren und den hinterlassenen Wittwen und Waisen d« gefallenen Buren beistehen, ihnen Pflege und Stütze zu geben suchen. Di« Welt soll wiss«n, daß Deutsche Deutsche in Roth und Bedrangniß nicht gänzlich verlassen. Jede Gabe — auch dir kleinste - ist willkommen: denn fie ist «in Zeichen deutscher Gemeinbürgschrft
Schon ist Blut ,«flössen, uns«r« Hülfe auf drn Pässen der Drakensberge und in den Ebenen Natals und dr» Griqualandes nöthig, und der Weg bis dahin ist w«it
Sendungen nimmt in Empfang:
1. Die Geschäftsstelle dies« Zeitung.
2. Die Hauptleitung des Alldeutschen Verbandes, zu Händen de» Herrn Fischer, Berlin W. 33, Lützowstr. 85 b.
3. Für die Marburg»! Ortsgruppe des Alldeutschen Verbände«: Herr Kaufmann O. Papst, Wettergasse.
Drum eile «in Jeder, sein« Gab« zu bringen, ehe «, zu spät ist.
Der Alldeutsche Verband.
Urbrr die Schäferfeier in Wittenberg, bie wir jüngst berichtet haben, liegt un» noch ergänzende Mittheilung ber. Danach fanb am Nachmittag ber Feier auf bem Kirchhefe in Bülzig an bem Familienbegräbniß ber Schäfei'sche* Familie ber Akt ber Pietät feine Fortsetzung. Auch hier habe* bie ehemaligen Schüler Schäfers bie Erinnerung ihrer Meister, burch »bmnng einer eifernen Erinnerungstafel geehrt, welche in g.Ibeneu Buchstabe* bie Inschrift trägt: Zum hundertste* Geburtstage ihre, frühere* Lehrer, Johannes Friebrich Schäfer am 31. Oktober 1899 gewibmet »•* ehemaligen Schülern. Fast alle, bie Vormittag, bei ber Einweihung ber «ebenttafel in ber Bürger, schule anwefenb waren, hatten fich auch nm die Grabstätte unter ben immergrünen Fichten einge- fnnbeu, und einer ber ehemaligen Schüler bekränzte