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** Der § 14, der Nothhelser für die Unfähigkeit
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Ich bin ci/ fuhr HanS in jähem Zorne auf,
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(Fortsetzung folgt.)
von mir hören".
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* Amerikanische Annexionsgelüste b e - zügltch San Domingo's werden von einigen Blättern hinter den Bewegungen amerikanischer Kriegsschiffe gesucht, zu denen der seit der Ermordung des Präsidenten Heureaux auf der Insel eingerissene
, . Der sog. Nvth- nuds - Paragraph kann doch dem Geiste der Ver-
„So, das freut mich, daß ich auch nun mit Ihnen in den Geldgeschäfte» abzurechnen habe; wir wollen jetzt gleich etwas erledigen, indem Sie sofort die Freundlichkeit haben werden, mir für diese beiden auf Böhnhausen eingetragene Hypotheken eine voll« gütige Quittung auszustellen, die eventuell auch zur späteren Löschung derselben bei Gericht, ohne Ihre persönliche Anwesenheit, genügen dürste. Die seiner Zeit von meinem Gelbe erhaltene 300 000 Mk. wie alle Ihre übrigen an mir verübte» Schufterei» rechtfertigen mein Verlangen wohl als selbstverständlich, bitte, haben Sie die Gewogenheit".
„Sie ruinieren mich", entgegnete Scheust mit vor Wuth heiserer Stimme, „Sie wollen ihr Erbe also antreten?"
„Haben Sie daran gezweifelt? Nein, mein bester Herr, so edelmüthig bin ich nicht, ich nehme was mir gehört. Für meine Verwandten werde ich natürlich sorge», fteilich für die euormeu Schulden meiner Vetters komme ich nicht auf, Sie mögeu sehen, wie Sie sich mit ihm auseiuaudersetzen, ebensowenig kann ich den Hinterbliebenen der Freiherr« v. Nymwegen dar peinliche Aufsehen, den Makel auf ihren Namen erspare», de» die ganze Geschichte »atürlich ans demselben hinterlassen wird".
„So", fuhr er fort, und steckte die mittlerweile von Scheust auSgcfertigte Quittung zu sich, „von Ihne» verlange ich uichtS mehr, Sie find mir zu niedrig, um die Sache, die übrigens schon verjährt sein dürfte, auhängig zu mache», aber natürlich wird durch meine bei Gericht geltend gemachten ErbschaftS- Ansplüche auch Ihr werther Name nicht ganz rein bleiben. Ich kehre jetzt nach Berlin zurück, wahrscheinlich werden Sie aber in einigen Tagen mehr
Mit großer Geschwindigkeit nimmt, wie der von uns gestern gebrachte neueste vom Reichs - Verstcher- ungsamte aufgestellte Ausweis über die am 1. Juli d. I. laufenden Invaliden- und Altersrenten zeigt, der Ueberschuß der ersteren über die letztere» zu. Noch im vorigen Jahre überwog die Zahl der laufenden Altersrenten die der Invalidenrente» und jetzt ist das umgekehrte Verhältaiß fast schon in dem Maße eingetreten, daß die letzteren zu den elfteren wie 3 : 2 stehen. Es wird nicht lange dauern, dann wird die Zahl der Invalidenrenten die der Altersrenten um das Doppelte übersteigen, was
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„Handelte ich unrecht," entgegnete der Justizrath, sich den kalten Schweiß trocknend und die Zähnen schlugen ihm, wie im Frost zusammen, so that ich es nicht allein, Ihr Onkel"--
„Lassen Sie meinen Onkel jetzt aus dem Spiel, et ist tobt und steht vor einem höheren Richter, ober mit Ihnen rechne ich ab — Sie waren der Schlimmere! Von Ihnen geht der Plan ans, Sie brachten den Knaben dorthin, wahrscheinlich damit das Kind bald den nicht gewohnten Verhältnissen erliegen sollte. Mensch!" fuhr er in rasendem Zorn auf, „es wäre ja barmherziger gewesen, den Knaben mit eigenen Händen zu erwürgen, als so —» so scheußlich an ihm zu handeln 1 Doch genug, ich bitte jetzt nm die gewünschte Auskunft."
Die kleine, sonst immer straff aufgerichtet getragene Gestalt des Justizraths war zusammengesunken, erdfahl waren seine Züge geworden, als er endlich mühsam sagte:
„Ich bin ein alter Man», der Herr Baron werden Gnade mit mit haben".
„Haben Sie etwa Gnade mit mir gehabt?" entgegnete HanS herbe. „Doch ich bitte jetzt nochmals um den erbetene» Aufschluß".
Der Jnstizrath berichtete ihm nun, daß der Freifrau Verwögen vor Jahren schon aufgebrancht sei, erzählte bann westet, daß auf dem bei des alten Freiherrn Tode schuldenlosen Gut jetzt zwei bedeutende auf seine» Namen eingetragene Hypotheken ständen, es wäre bat geliehenes Geld an den jungen Baron Horst v. Nymwegen, das er zu seiner Sicherheit hätte eintragen lassen; Baron Horst schulde ihm bereits wieder eine seht bedeutende Summe übet die er nur Schuldscheine in den Händen habe.
Ein Blick auf Oesterreichs innere Politik.
liegen bett Grundsätzen nicht. Ausschließlich mit Militäranwärtern find danach, sofern die Besoldung der Stellen einschließlich der Nebenbezüge mindestens 600 Mk. beträgt, die Stelle» im Kanzleidienst, einschließlich derjenigen der Lohnschreiber, soweit deren Inhabern die Besorgung des Schreibwerkes und der damit zusammenhängenden Dienstverrichtungen obliegt sowie sämmtliche Stelle», bereit Obliegenheiten int Wesentlichen in mechanischen Dienstleistungen bestehen uub keine technischen Kenntnisse erfordern, zu besetzen. Die Landesregierungen sind jedoch befugt, den Antheil der MilitäranWärter an diesen Stellen auf die Hälfte bezw. auf zwei Drittel zu begrenzen. Mindestens zur Hälfte mit Militäranwärtern zu besetzen sind die Stellen der Subalternbeamten im Bureaudienst, jedoch mit Ausnahme derjenigen, für welche eine besondere wissenschaftliche ober technische Vorbildung erfordert wird und der Stellen derjenigen Kassenvorsteher, welche eigene Rechnung zu legen haben, sowie derjenigen Kassenbeamten, welche Kassengelber einzunehmen, zu verwahren ober auszugeben haben. Ferner sind die Stelle» derjenigen Beamten ausgenommen, welchen die selbständige Controle des Kassen- und Rechnungswesens obliegt; die Stellen bet Bureauvorsteher bei den Jnvaliditäts- und Alters- versicheruugsanstalten und bei der Verwaltung von Städten mit mehr als 40 000 Einwohnern sowie schließlich die Stellen der Subalternbeamten, welche bei Behörden, denen nach landesgesetzlicher Vorschrift Verrichtungen des Vormundschaftsgerichts, des Nachlaßgerichts oder des Grnndbuchamtes obliegen, in diesen Dienstzweigen als Bureaubeamte beschäftigt werden, oder welche nach landesgesetzlicher Vorschrift als communale Hülfsbeamte staatlicher Grundbuch- ämter bestellt sind. Stellen, welche den Militäranwärtern nur theilweise Vorbehalten sind, sind bei eintretender Erledigung in einer dem Antheils- verhältniß entsprechenden Reihenfolge mit Militäranwärtern ober Civilpersonen zu besetzen, unb zwar ohne Rücksicht auf die Zahl der zur Zeit der Besetzung thatsächlich mit Militäranwärtern und Civilpersonen besetzten Stellen. Die Landescentralbehörben haben barüber zu wachen, daß bei ber Besetzung ber den Militäranwärtern bei den Communalbehörden usw. vorbehaltene» Stellen nach den neuen Grundsätzen verfahren wird. Auf Beschwerden der Militäranwärter entscheiden die staatlichen Aussichtsbehörden. Ansprüche, welche schon bei dem Inkrafttreten ber Grunbsätze erworben waren, werde» durch dieselben nicht berührt. Die Grundsätze treten am 1. April 1900 in Kraft.
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tV C? o gütlich g-schneben stand, wie „der fragt, nicht Sie; wie ich zu denselben gelangte, £ bte 3eü ihrer Vereinigung herbeisehne. geht Sie nichts an, sie beweisen mir nur klar, L„ stieg er bei Scheust ab, die Papiere, durch ich längst verrnuthete, daß Sie ein Elender find."
Nachdem die österreichische Regierung mit dem Nothstandsparagraphen einmal über die Schwierigkeiten Herr geworden ist, die sich bei dem Ausgleich unleugbar boten, wird sie leichten Herzens, wohl auch alle ferner ihr in den Weg tretender Hindernisse auf dieselbe Weise nehmen. Wer einmal so weit gegangen ist, wie Graf Thun mit seiner weitherzigen Auslegung des § 14, den schreckt wohl auch kein anderes Bedenken. Die Deutschen denken jetzt daran, die Wahlen zu den Delegationen im kommenden Herbst zu verhindern. Wenn der Ausschuß, den ber österreichische Reichsrath zu wählen hat, damit dieser gemeinsam mit dem ungarischen Ausschuß die gemeinschaftliche Angelegen- heil beider Reichshälften erledige, nicht gewählt wird, dann kommt Graf Thun zu Fall, so rechnen die Deutsch-Oesteireicher. Wir möchten ihnen nicht ohne weiteres zustimmen. In der" Wiener Hofburg ist heutzutage vieles möglich. Wer es fertig gebracht hat, den Ausgleich mit Hülfe des § 14 als Gesetz zu veröffentlichen, ber bringt es allenfalls auch fertig, das Mandat ber früheren Delegation als verlängert zu erklären ober bie neuen Delegirten mit Hülse des § 14 zu ernennen, statt wählen zu lassen. Der Widerstand, den die Deutsch-Oesterreicher den Gewalthabern in Oesterreich leisten, ist nothwendig zur vollen Entfaltung der Kraft deutschen VolkSihurns; aber Erfolg wird ihm kaum blühen. Es ist nothwendig, sich darüber klar zu werden, damit später Enttävschung und Entmuthigung ausbleibt. Die Leute, bie heme in Oesterreich im Besitze ber Macht sinb unb die sie ohne Skrupel mit der glücklichen Sicherheit der Beschränktheit gebrauchen, werden durch bie Waffen, wie fie den Deutschen zur Verfügung stehen, schwerlich besiegt. DaS lehrt ber Verlauf des Ausgleichs- Verhandlungen recht deutlich. I» ernsten Krisen freilich brechen Systeme, bie auf Unfähigkeit unb Gewissenlosigkeit aufgebaut sinb, jählings zusammen. Wir wünschen solche Krisen nicht herbei, aber wir sehen sie nahen. Die geschichtlichen Ereignisse voll- ziehen stch nicht nach unseren Wünschen, sondern nach ihrer inneren Nothwendigkeit.
T^lchichte zuweilen liebt, belächelt werden, ändert P au der bedauerlichen Thatsache nichts, daß die ^un'sche Mißregierung Recht und Besitz der Deutschen «Oesterreich gleichmäßig schädigt.
Umschau.
u. Wie uns aus Berlin berichtet wird, hat der Bundesrath Grundsätze betreffend die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Kommunalbehörden, bei den Jnvaliditäts- und Alters Versicherungsanstalten, sowie bei städtischen n. s. w. Instituten mit Militäranwärtern festgestellt. Die in den einzelnen Bundesstaaten bezüglich der Versorgung der Militäranwäiter int Civildienst erlassenen weiter« gehenden Vorschriften werde» davon jedoch nicht berührt. Auch die Subaltern- und Uuterbeamtenstellen in denjenigen Kvmmunen- und Kommunalverbänden, welche weniger als 3000 Einwohner haben, unter«
die er diesen Elenden vernichten mußte, trug er bei stch; ober mit diesem Manne kam ihm kein Mitleid, diese gemeine Schurkenseele verdiente sicherlich nicht einen barmherzigen Gedanken. Scheust hatte ihn dieses Mal nicht kommen sehen, als ihm ein Schreiber fagte, der Jnstizrath wäre allein in seinem Zimmer, ging er nach der schon bekannten Thür und tret auf das seinem Klopfen folgende „Herein" schnell in das Bureau, dem nichts ahnenden Rechtsanwälte entgegen.
Wie entsetzt fuhr Scheust bei seinem Anblick auf, und sich vergebens bemühend, seiner Verwirrung Herr zu werden, stotterte er:
„Herr Professor Werder — in der Thai — was verschafft mir die Ehre?"
»Das werden Sie sehr bald erfahren, mein werther Herr," sagte Hans schneidend, „doch vor Allem bitte ich, für spätere Zeiten meinen recht- mäßigen Namen zu geben: Baro» von Sendlingen!"
„Und dann," fuhr er, stch auf einen Stuhl niederlassend, fort, möchte ich Sie bitten, mir einige nähere Angaben über die jetzigen Verrnögeusverhält. »isse auf Böhnhauseu zu machen, die Ihnen als langjährigem Rechtsbeistand meines Onkels, wohl gauz genau bekannt fein dürsten, für »eitere Nachrichten oder Aufschlüsse, um die ich Sie noch vor einigen Tagen bat, danke ich, fie find mir im vollsten Umfange durch diese Papiere, die Ihnen doch wohl genau bekannt fein dürsten, zu Theil geworden."
„Die Papiere," stöhnte Scheust, „die vermißte» Papiere, wie kamen Sie zn denselben?"
Zustand der Anarchie den Anstoß gegeben hat. Thatsache ist, daß das Kanonenboot „Machias", welches seither aus der Höhe von Portorico kreuzte, bei der ersten Kunde des Vorgefallene» in aller Eile nach San Domingo abdampfte und daß der Kreuzer „New-Orleans" ebenfalls dorthin gegangen ist. Auch will man wiffen, daß eine kleine, aber einflußreiche Spekulantengruppe bei dem Präsidenten Mac Kinley einer amerikanischen Einmischung auf San Domingo eifrig daS Wort rede. Was an diesem Gerede wahr, was erfunden ober tendenziös aufgebauscht sein mag, muß sich ja bald Herausstellen. Die vorhin _ erwähnten Bewegungen amerikanischer Kriegsschiffe lassen sich genügend durch die Nothwendigkeit des Schutzes der auf San Domingo vorhandenen legitimen Interessen amerikanischer Staatsbürger begründen, ohne daß man deßhalb gleich an Inter- vention und Annexion zu denken braucht. Wenn die New-Iorker und Washingtoner Jingoes zu verstehen geben, daß ein unabhängiges Domingo wegen der unmittelbaren Nachbarschaft Poitoricos auf die Dauer von den Amerikanern nicht geduldet werden könne, daß vielmehr erst nach Einbeziehung dieser Jnsel- repnblik in die amerikanische Machtsphäre letztere im westindischen Archipel hinreichend fest gegründet erscheine, um die Garantien ihrer Dauer in sich selbst zu tragen, so ist das eine Argumentirung, welche vor den mit dem philippinischen Aufstande gemachten Erfahrungen für ein amerikanisches Ohr bestechender geklungen habe» dürfte als heute, wo die Vereinigten Staaten von der Verdauung ihrer spanischen Kriegsbeute noch viel zu sehr in Anspruch genommen find, als daß sie schon jetzt auf neue annexionistische Abenteuer. auszugehen geneigt fein könnten. Es müßten sich ans San Domingo durch eigenes Verschulden der dortigen Parteigänger ganz uneittägliche Verhältnisse herausbilden, wenn eine amerikanische Einmischung nicht länger zu vermeiden sein sollte. Einstweilen aber dürfte die unverhüllte Abneigung der dortigen Negerbevölkerung gerade gegen eine amerikanische Herrschaftsbegründung hinreichend sein, um allen in dieser Richtung sich bewegenden Machenschaften Washingtoner unb Newyorker Spekulanten einen starken Damm entgegenzusetzen.
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Freitag, 4. August 1899.
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Schloß Böhnhausen.
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riette= &et österreichischen Staatsmänner, hat wieder einmal 'efteEjenb Schuldigkeit gethan. Unter Berufung auf diesen > einem Paragraphen ist der Ausgleich zwischen beiden Reichs- (4984 ^CB gekommen. Die ungarischen
ge. Staatsmänner hätten früher die Zustimmung des fr, -j Reichsraths als unbedingt erforderlich angesehen für it: Rechtsgiltigkeit eines Ausgleichs mit Oesterreich.
ewoyn« ßz Mch fein Zweifel, daß die Genehmigung ' Üam. Ausgleichs durch die Volksvertretungen beider , \ 91 Reichshälften ganz unerläßlich ist, wen» nach Gesetz ' ' „ Md Recht verfahren werden soll.
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sLtrNfclfcrfu ®Ü aller Energie diesem Ziele rastlos ga» * £~e"tn- Er sah hinter einem der obere» Fenster
e a f e n lasse». Graf Thun mußte, um ihre Zu- Mmunz zur Regelung der Angelegenheit durch § 14 - erlangen, sich zu sachlichen Zugeständnissen ver- R», die ihnen vom österreichischen Reichsrath «MMermehr eingeräumt worden wäre». Oesterreich r5094 die Verletzung seines verfassungsmäßigen Rechts “1° auch noch mit empfindlicher materieller Einbuße :—Daß unter dieser wirthschaftlichen Be- ^Heiligung zu Gunsten des von Anfang an schon Wwsügtm magyarischen Volkes die Tschechen nicht ite- weniger leiden als die Deutschen, ist ein schlechter M für die letzteren; und daß jetzt, weil die Re- |t£rW mit Hülfe des Nothstandsparagraphen eine ^.bliche Erhöhung ber Zuckerstcuer eingeführt hat, * Tschechen gleichfalls auf ben Grafen Thun schlecht
Wöchentliche Beilagen: Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain.
iflt ejp.billt.ti: Markt Sl. — Telephon 55. Jlluftrirtes Sonntagsblatt. ,n
— Elin Nachmittag bes nächsten Tages war Hans — »bmblingen wieder von Böhnhausen fortgefahren. ^atfe w mehr allein sprechen können, 10o£ ßLd“maI Me Hand hatte er ihr zum Abschiede tri iu'T’ sie waren gestern noch übereingekommen, Sri t? lremd zu stellen. In wenigen Tagen kehrte 6 »ach Berlin zurück, fie wollten sich dort ehe» und Barbara bann, wen» fie ihren Co»- mit ber Pianistin wegen der noch in Berlin 4tigt« Concerte gelöst hatte, nach Genf z» Wigeeltern reifen, während Hans die Erbschasts- «beit ordnete, mitlerweile »ach einem Nach- zur Ueberuahme seiner Klinik stch erkundigte, »enn er eine tüchtige Kraft gefunden, seiner solgen, nm mit ihr vereint in das Erbe seiner einzuziehen. Als HanS jetzt in den Schlitten u»b feinen »lick über baS stattliche Schloß, das ®ef)3re» sollte, schweifen ließ, wußte er, daß gewiß Wochen und Monate vergehn würden, ehe stch geklärt und geordnet hätte; aber er war der
Anzeigen nehmen entgegen: die Expedition dieses Blattes, die Annoncen-
Bnreaux von Haaseustcin & Vogler, Frankfurt a. M„ Cassel, Magdc- o * CYaPiva
bürg, Wien; Rudolf Masse, Frankfurt a. M„ Berlin, München, Köln; <54. xjUljly C. L. Daube & Co., Frankfurt a. M„ Berlin, Hannover, Paris ec.
Zimmer ftssung nach nur für äußere Verhinderungen der ' Per 1, gesetzgeberischen Thätigkeit Geltung haben; nur wenn (4291 Krieg ober Naturereignisse bie Arbeit ber Volksver- !. Stock, fcetung unmöglich mache», kann von einem Nothstanb die Rede sein, ber bie Regierung von der Pflicht, bie Volksvertretung zuzuziehen, entbindet. Aber wenn
lrbeüen vorwärts kommt, weil eine starke Minderheit ein Vertrauen zur Regierung hat, so giebt das eiveswegs ber Regierung bie Berechtigung, selbst- tönbig vorzugehen, am allerwenigsten in einet so richtigen Angelegenheit wie ber Ausgleichsfrage, bei er die Beziehungen und Leistungen beider Reichs- ilsten auf Jahre hinaus festgelegt werden. Wenn ic Magyaren in diesem Puncte ihr sonst so zartes ist 7- mstitutionelles Gewissen beruhigt und dem offen« Zimm., <C£?| Rechtsbruch des Wiener Ministeriums völlig st Zub. gestimmt Jmben, so ist der Grund nicht schwer zu Heu. ®®$en. Sie haben sich ihre verfassungsmäßigen 3 Uhr. '"Bitten von den Wiener Staatsmännern a b -