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Mittwoch, 26. Juli 1899.

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Gewerbenovelle

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eh i ®e Kommission des Reichstags zur Vorberathuug nerl *8 Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung der i-sWewerbeordnung, hat, wie der von ihr kurz vor der )PnAEc^nS1,CI*aflun6 ausgegebene Bericht lehrt, mehrere

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bare die Gewähr der Dauer und des sicheren Fort­schritts verbürgt.

Die Ergebnisse des R e i ch Sh ans halt» für daS Rechnungsjahr 18 9 8 haben sich nach dem

Wöchentliche Beilagen: Kreisblatt fftt die Kreise Marburg und Kirchhain.

............... Jllustrirtes Sonntagsblatt

Stunden des Tages beschränkt. Daneben soll jedoch der in der Regierungsvorlage vorgesehene fakultative Ladenschluß, der die freiwMge Entschließung von mindestens zwei Dritteln der betheiligte» Geschäfts­inhaber zur Voraussetzung hat, fortbestehen. Die gegen den starre» Zwang und die gleichförmige Schablone bei Ansetzung der Ladenzeit wiederhole geltend gemachten ernsten Bedenken sind in der Kom­mission nicht entkräftet worden. Es ist vielmehr an- zunchmen, daß eine obrigkeitlich verfügte Schließung sämmtlicher Verkaufsstellen im Reiche um 9 Uhr Abends Widerspruch nicht nur unter den Laden­inhabern, sondern auch im kousumirenden Publikum Hervorrufen wird. Um den voraussichtlich unver­meidlichen Unzuträglichketteu dieser Maßregel für die Bedürfnisse des praktischen Lebens zu begegnen, dürste die allmähliche Anfügung von immer neuen Ausnahmen zu der ZwangSvorschrist sich nicht um- gehen lassen. Dabei ist im Auge zu behalten, daß der Arbeiterschntz deS LadevpersonalS nicht durch den dekretirteu Ladenschluß, sondern durch die Einführung der gleichzeitig in Kraft tretenden Minimalruhezeit verbürgt wird. Der Neunuhrladenschluß schreibt auch den selbstständigen Geschäftsinhabern einen Maximalarbeitstag vor, dessen Zweckmäßigkeit und Durchführbarkeit bisher weder im In- noch im Auslande erwiesen ist. Man darf wohl an der Erwartung festhalten, daß diese und andere Erwägungen den Reichstag veranlassen werden, der von den verbündeten Regierungen vorgeschlagenen fakultativen Schlußstunde den Vorzug zu geben.

Auch den Bestimmungen deS Gesetzentwurfs be- züglich der Miu im a lruh ez ett und der Mittagspausen des Geschäftspersonals hat die Kommission einige nicht unwichtige Erweiterungen hinzugefügt. Die Bestimmung, daß in offenen Ver­kaufsstellen den Gehülfen, Lehrlingen und Arbeiter» nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine un­unterbrochene Ruhezeit von mindestens zehn Stunden zu gewähre» ist, hat die Kommission dahin ergänzt, daß in Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern die Ruhezeit für offene Verkaufsstellen, in denen zwei oder mehr Gehülfen und Lehrlinge beschäftigt werden, mindestens 11 Stunden betragen muß. Während die Vertreter der verbündeten Regierungen in der Kommission die zehnstündige Ruhezeit durch den Hinweis begründeten, daß man den ersten Schritt auf dem Gebiete des Arbeiterschutze» für das Handels­gewerbe zu thu» im Begriff stehe, daß daher zur Vermeidung scharfer Eingriffe in die prattischeu Ver­hältnisse Mäßigung und Vorsicht geboten sei, vertrat die Mehrheit der Kommission die Meinung, daß für größere Geschäfte in größeren Gemeinden wegen der »tenfiveren Anspannung des GeschäftspersooalS die Ruhezeit von Anbeginn ausgedehnter zu bemesien sei. Ob aber zu der von der Kommission beschloffenen Differenztrung der Ruhezeit in den gegebenen Der-

hältnissen ausreichender Grund vorliegt, bedarf wohl noch einer sachlichen Prüfung.

Ueber die in der Regierungsvorlage beantragte Gewährung einer .angemessenen' Mittags­pause von mindestens einer Stunde innerhalb der Arbeitszeit ist die Commission ferner insoweit hinaus- gegange», als sie diese Pause auf mindestens andert­halb Stunden festsetzte. Daß für denjenigen Theil der Angestellte», der seine Hauptmahlzeit außerhalb deS Geschäftshauses eiunimmt, die verlängerte Mittags­pause erwünscht sei» kann, soll nicht bestritten werden, hingegen ist stark anzuzweifeln, ob die auf Mahl­zeiten im GeschäftShause angewiesenen Personen von der Ausdehnung ihrer freie» Zeit irgend einen Nutzen habe», abgesehen davon, daß die einstündige Mittags- pause einem fest eingebürgerten allgemeinen Brauch entspricht.

den Heimarbeitern und HauS- industriellen hat die Commission sich ein­gehend beschäftigt, ist aber bezüglich derselben über den Rahmen der Regierungsvorlage hinaus zu einem positiven Beschluß nur insofern gekommen, als für diese Kategorie von Arbeitern der Kranken- versichebungSzwang vom BundeSrath soll ausgesprochen werden können. Bisher haben Ge­meinde» und weitere Communalverbände von der ihnen in § 2 des Krankenverficherungs - Gesetzes er- theilte» Ermächtigung, durch statutarische Bestimmung den Zwang zur Krankenversicherung auf die Haus­industrie zu erstrecke», nur beschränkte» Gebrauch ge­macht. In Folge dessen soll dem Bundesrath die be­treffende Befugaiß gleichfalls übertragen werden. Die verbündeten Regierungen haben wiederholt ihre Geneigtheit zu einer solchen Ausdehnung der Ver- flcherungspflicht an den Tag gelegt. ES kann auch keinem Zweifel unterliegen, daß die in Aussicht stehende Novelle zum Krankenverficherungs - Gesetz in dieser Beziehung die erforderlichen Bestimmungen ent­halten wird. Gerade deßhalb aber ist dringend davon abzurathen, die Krankenverficherungsftage in die vorliegende Gewerbeordnungs-Novelle, mit der sie in keinem unmittelbaren Zusammenhänge steht, hinein- zuarbeite». ES erscheint im hohe» Maße bedenklich, ein Einzelstück einer in der Umarbeitung befindliche» complicirte« gesetzgeberischen Materie gelegentlich vorweg zu nehmen. Die Regelung der Krankeu- verfichemngspflicht der HauSindustriellen wttd sich zudem lediglich auf Grund der CommisstonSbeschlüsse ohne eingehende Durcharbeitung schwerlich im Reichs­tag zu Stande bringen lasse».

Nachdem die Commisfioa ihre Srbette» zu Ende geführt hat, wird eS Aufgabe deS Reichstags sein, die Einzelheiten der GewtrbeordnungS - Novelle und die an letzterer vorgenommenen Abänderungen kritisch zu bewertheu. Mau sollte sich hierbei gegenwärtig halten, daß nicht in alle» Fällen das anscheinend Bessere, sondern nur das Erreichbare und Durchführ-

Umschau.

Der betreffs Einrichtung besonderen jüdi­schen Religionsunterrichts vom Kultus­minister vor einiger Zeit an die Königliche» Re­gierungen gerichtete Erlaß hat folgende»Wortlaut: Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen über die Verhältnisse der Jude« sind die Synagogengemeinden verpflichtet, in allen den Fälle», in welchen »icht be­sondere öffentliche jüdische Volksschule» vorhanden oder an paritätischen Schulen jüdische Lehrer angestellt, vielmehr die jüdischen Kinder die öffentlichen Volks­schulen einer der christlichen Konfessionen besuche», durch besondere jüdische, als Elementarlehrer geprüfte Religionslehrer für den Religionsunterricht der jüdischen Kinder auf ihre Kosten Sorge zu trage». Diese Ver­pflichtung wird vielfach von de» kleinen leistungs­schwachen Synagogengemeinde» schwer empfunden und hat schon wiederholt zu Anträgen auf Beihilfe aus staatlichen Fonds geführt. Zu Beihilfen für Synagogengemeinden zur Anstellung von Religions­lehrern stehen mir indessen Mittel nicht zur Verfügung. Ich bin aber bereü, in Fällen nachgewiesener Leistungs­unfähigkeit der Synagogengemeinden solchen Schul­verbänden, welche freiwillig an Stelle der Erstere» für die ih«e» überwiesenen jüdischen Kinder besonderen jüdischen Religionsunterricht einrichten, bei eigenem Unvermögen eine Beihilfe aus den zu BeihUfen für unvermögende Schulverbände durch den Staats­haushalts-Etat bereit gestellte» Mittel» zu gewähre». Dabei sollen auch diejenigen Grundsätze zur Anwendung kommen, welche »ach de» Erlassen vom 18. Mai 1886, 29. Januar 1887 und 1. Juli 1890 für die Ge- Währung einer Beihilfe zu de» Kosten des Religionsunterrichts für die Kinder der Minderheiten christlicher Konfessionen maßgebend sind. Es würde demnach eine Beihilfe daun gewährt werden könne», wenn die Zahl der zu einer Unterrichtsstatio» zu überweisenden Kinder mindestens 12 beträgt und die Einrichtung des Religionsunterrichtes »icht unver- hältnißmäßige Koste» erfordert. Ich veranlasse die Königliche Regierung, die hiernach in ihrem Bezirke in Betracht kommenden Fälle, in denen die Ein­richtung eines besonderen Religionsunterrichtes für die jüdische» Schulkinder unter Gewährung von Staats­beihilfen erwünscht ist, in einer Nachweisung zu­sammenzustellen nnd bei jedem einzelnen Falle die Zahl der jüdischen Kinder und die Höhe der erforder­lichen Beihilfe, sowie anzugeben, ob der Schulverbaud voraussichtlich zur Einrichtung besonderen jüdischen Religionsunterrichtes bereit sein wird.

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Bestellungen für die Monate August und September auf die

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nebst deren «rattsbeilagen

.ÄreiSblatt" für die Kreise Marburg uni Illustriertes Sonntags

blatt" undVerloosungsliste der gl. preußischen Klassenlotterie" den von allen Postanstalten, Landbrief­ern, in der Expedition (Markt 21), sowie unseren Filial-Expeditionen in Kirchhain, t und Wetter entgegengenommen.

konskquenzen aus denselben sich für sie ergeben.

w lütter den die Regierungsvorlage erweiternden «r ergänzenden KommisfionSbeschlüfsen gebührt eine spar» mdringliche Beachtung dem Votum der Kommission, Me8 den einheitlichen obligatorischen Laden- 1. @ 6 der Verkaufsstellen für den geschäftlichen

. pariW von 9 Uhr Abends bis 5 Uhr Morgens partc «lühreu will. Von dieser Bestimmung sollen AuS- paüv vhmen gestattet sein: für unvorhergesehene Nothfälle;

? höchstens 40 von der Ortspolizeibehörde zu br- f-Str Mmenden Tagen jedoch bis spätestens 10 Uhr pgit. durds; endlich nach näherer Anordnung der höheren NDaltungsbehörde für ländliche Gemeinden, in . «che» der Geschäftsverkehr sich in der Hau tsache $10 " einzelne Tage in der Woche oder auf einzelne

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der Regierungsvorlage einer weitteichenden estaltung unterzogen. Einige dieser Neuemugen bei der zweiten Lesung int Plenum zweifel- »och zu breiten Erörterungen Anlaß biete». Für e außerparlamentarische Kreise besteht ein Jntcr- e daran, von den Kommissionsvorschläge» recht- Kenntniß zu nehmen, da es sich zum Theil >F Fragen handelt, die die allgemeinen Erwerbs- ihältnisse, Arbeitsbedingungen und Lebeusgewohn- " u nahe berühren. Es kann daher der Sache m dienlich sein, wenn die betheiligte» BevölkerungS- Mppen noch vor der gesetzgeberischen Festlegung der «len Bestimmungen sich vergegenwärtigen, welche

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(Nachdruck verboten.)

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Schloß Böhuhauscn.

Bon M. Buchholtz.

(Forts»»»»«.)

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-»^hnt ja, werde sehen, war früher vcrteufett spröde, 5t Hr morgen meine Aufwartung mach», und ihr

"r- wenigstens noch guten Abend sagen':

?-4» standen sie Alle, Barbara am SnSgange

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ich mir vielleicht erlauben, chere g?e' Dich an den Wagen zu begletten?' jjuv" Augenblick stockte ihr Fuß, mit einem 6^2? streifte ste den Sprechenden und sich lugte sie nvr herbe: .Danke.' Dan» KJ? l4neS an ihm vorüber, während Horst ihr nachblickte und sich kam» der mokanten Br-

r* ®an ihr doch noch einmal bewundemd in ihr _ x^Anilitz starren, nnd ihre Stimme höre», wenn ir^'M v. Nymwege» begrüßte.

erschien sie, in einen bunfeln eleganten Pelz- eingehsillt, ein schwarzes Spitzentuch lose über »wnde Haar gelegt, die lange Schleppe ihres rides in der Hand tragend. Ihr Fuß schien tu stockend, als sie an Babettes Sette die Herren gewahr wmde, die ihr neugierig ent» . Aber fie war es schließlich' gewohnt, mea ihr oft in feiner oder dreister Art huldigend »nd so wollte ste rasch durch ein Spalier bildende schreiten, als ihr aus der Menge ein schlanker Offizier entgegentrat und fich verbindlich 2* neigend, mit einer müden, schleppenden an der fie sofort ihren Letter Horst er­

merknngen und spöttischen Rede» der Kameraden zu erwehre» wußte.

Als Barbara im Begriff war, in den Wagen zu steigen, hörte sie eine tiefe Männerstimme hiuter fich: .Guten Abend, Fräulein Hatte»!' sage»; schaell wa»dte fie fich um, während ein freudiges chschrecken ihr das Blut heiß znm Herzen trieb.

»Enten Abend, Herr Professor, ich glaubte scho», ich existierte für Sie utcht mehr?'

DaS könne» Sie wohl kau« gedacht habe», sagte er mtt eigenthümlich gepreßter Stimme, während er ihr i» de» Sagen half: .ich war verreist, zu einer Operation Ihres Herrn Onkels nach Böhnhausen be- rufen, «nb bie Last bet mich hier erwartenden Arbeit ließ mich heute nicht dazu komme», Sie wie ich er so gerne gethan hätte, zu begrüßen. Sann ich Sie vielleicht morgen Bormittag ungestört sprechen, Fräulein Barbara?'

.Ja, sagte Barbara leise, während ein sonderbares Eefühl ihr Herz ängstlich und doch selig schlagen ließ, ich werde mich freuen, Eie morgen bei mir zu sehen.'

.Auf Wiedersehen beim,* sagte er, den Schlag chließend; die Pferde gegen an, und Barbara lehnte ich mtt einem glücklichen Lächeln in bie Kiffen zurück.

Nach einem fröhlichen Abendbrot, das fie mtt Juliette und deren Mutter eingeaemmen, zog ste fich » ihr Zimmer zurück, um noch an Onkel Egon, wie fie fich vorgenommen, zu schreiben; und rnhloS ging sie darauf noch lauge auf und ab, da Gedanken der mannigfachsten Art fie z» Kiner Ruhe komme» ließe«.

Am nächste» Lormittag war Graf Waldemar, seinem Verspreche» getreu, gekommen, bie Damen nach

einem schon gestern festgesetzten Programm mtt einigen Sehenswürdigkeiten der Residenz bekannt zu machen. Zu seinem tiefsten Bedauern schloß sich Barbara ihnen nicht, wie er ftüher gehofft hatte, an, aber er ließ fich seine Enttäuschung darüber natürlich nicht merken, und verficherte Juliette, die ihn besorgt fragte, ob es nicht ihm auch würde fein langweilig, herumzugehen mit ihnen allein, eS mache ihm wirklich ein ganz besonderes Vergnügen, den Führer der Damen ab­gebe« zu dürfen.

Barbara erwartete in fieberhafter Ungeduld Professor Werder; da ertönte die Klingel, sicher, daS war er; wie langsam Babette ihm öffnen ging, viel ru langsam für ihr stürmisch klopfender Herz. Jetzt hörte fie ihn ein trete«, und bann nach wenigen Augenblicken öffnete er bie Thür und trat grüßend auf fie zu. Wie bleich und ernst er heute ausschaute, noch viel ernster alS gewöhnlich, eS war, als be» drücke ihn etwas und er hätte doch nicht de» Muth, eS ihr z» sage». Barbara fragte, als fie fich gegen» übet saßen, nach nähere» Eiuzelhette» über Ookel Egons Befinden, ruhig gab cht Hans die gewünschte AuSkuust, dann trat eine Pause ei». Barbara schaute befangen vor fich nieder, wie sehr hatte fie fich auf das Kommen Dr. Werders gefreut und mm er da »ar, schien e», als wüßten fie nicht, worüber fie fich nnterhatten sollte». Nach einer kleinen Weile unter­brach der junge Professor endlich daS peinlich werdende Schweige» n»d sagte, fich mtt der Hand über Stirn und Ange» fahrend:

.Ich möchte Ihnen gerne eine kleine Geschichte erzähle», Fräulei» Barbara, ei» Märchen, wen» Sie wollen, würde» Sie vielleicht bie Güte habe», mir eine kleine Weik zuzuhüren?'

Augen ih» verwundert ansahen, er aber lehnte sich in feinen Sessel zurück und begann:

.ES war einmal ein Knabe, ein kleiner Junge von zwei Jahre», de» eine böse Macht, sagen wir ein Zauber, wett über das Meer, nach einer großen Stadt zu bösen Menschen führte, die ihn quälten und schlugen und ihm Böses thaten, wo und wie sie nur konnten. Wo seine Heimath war, wo er herstammte, wer seine Eltern und Geschwister waren, ob er deren überhaupt besaß, daS Alles wußte das Kind nicht, aber es wußte, als es ihm Laufe der Jahre ver­ständiger wurde, daß eS besser fein müsse, zu sterben, als weiter fein elendes Leben bei den schrecklichen Menschen, bei Hunger und Schlägen zu fristen. Und da er einmal, als er ungefähr sieben Jahre alt war, zufällig gesehen hatte, wie man einen ertrunkenen Man» auS dem nahe» Flusse herauszog und bie Leute dabei sage» hörte, dem wäre jetzt wohl, er fühl« nichts mehr, da beschloß er, a»ch io bent Flusse fich zu ertränk«, bann keinen Hunger, keine Schläge mehr zu fühleu, uub ber «edank füllte fein todestrauriges Sinberherz mtt solchem Glück, daß er au demselben Tage noch gegen Abend au das Wasser lief, um feinen Entschluß auSplsühren. Aber es kam anders, al» wie er es sich vorgenommen; in dem- elben Augenblick, als er mit geschlossenen Augen ich in den Fluß stürzen wollte, fühlte er fich von einer Kästigen Mäunerhaud zurückgeriffe», nur fein Hut war ihm vom Kopse iuS Wasser gefallen, er aber sah mtt erschrockenen Singen in das gütige Ant­litz eines ältere» Herren, dessen ftemrdlich ernstes Frag« ihn zmn Erzähle» feines leidvollen Lebens

ganz gewiß in den Flnß.

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veranlaßte: zwischen ein immer wiederholend, er gehe »icht mehr zu den böse» Mensche» zurück, er «ehe