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In Preußen wird nun freilich nach dem Gesetze
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en mebi w 24. April 1854 der Kontraktbruch beim Gesinde ils d« ti bei den ländlichen Arbeitern schon bestraft. Wen» (3031 iimlich das Gesinde oder der ländliche Arbeiter ohne
In der kleinen gemüthliche» Billa Prosesior WerderS hatte sich im Laufe der Jahre nichts ber» ändert, ja selbst die beiden alten Leute schienen nicht älter geworden zu sein. Das war noch ganz die ftühere ungebcn-t markige Figur des BaterS, »och ganz die lebendige Frische der Mutter. HauS, der nach der erste« stürmischen Freude des Wiedersehens mit den Eltern auf der Leranda saß, zog eS wie ein Daukgebet durchs Herz, als er immer wieder bom Vater zur Mutter seheud, sich sagte, daß er Gott nie genug danken könne, ihm diese Estern und
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Gebühren, Beiträgen und Steuern. Es gehört die Curtaxe zu keiner dieser drei Arten bon öffentlichen Gcmeindeabgabe», namentlich nicht zu Gebühren, für welche dem herangezogene» Abgabepflichtige» durch den § 69 daS Rechtsmittel des Einspruchs gegeben ist. Der Anspruch der Gemeinde auf eine Curtaxe, die nicht nach einem bon der Aufsichtsbehörde festgestellten Tarif erhoben wird, kann daher dem die Zahlung berweigernden Abgabepflichtigen gegenüber nur im Wege des ordentlichen CibilprocesseS geltend gemacht werden, und ebenso kann der zur Curtaxe Herangezogene, bon dem diese im Verwaltungs» Zwangsberfahren beigetrieben worden ist, einen Anspruch auf Rückzahlung wegen Mangels einer Zahlungs» berpflichtung nur in jenem Wege (d. h. im Civil- proceßwege) erheben.
Von M. Buchholtz. (Fortsetzung.)
werden. Darnach würde also auch in der Laudwirth- schaft, falls der Arbestoehmer ohne gesetzmäßige Ur» fache den Dienst oder die Arbeit verläßt, der Arbeitgeber ohne Weiteres und ohne besonder» Nachweis einen bestimmten, ein für allemal gesetzlich festgelegten Schaden-Ersatz beanspruchen können. Die Hauptsache ist und bleibt doch aber immer eine wirksamere strafrechtliche Ahndung des Contraktbruchs selber.
Den letzten Weg haben in jüngster Zeit bereits einige Bundesstaaten beschritten. In Anhalt ist ein Gesetz erlassen worden, welches den Kontrastbruch mit wirksamer Strafe belegt, und in Braunschweig steht man knrz bor der Beschließung ähnlicher Maßnahmen. Dabei ist in beiden Gesetzen dem Vorwurfe der Parteilichkeit bon vornherein die Spitze genommen, indem bezüglich der Straffälligkeit ein durchaus gleiches Maß für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer zur Anwendung gelangt. Diese gesetzgeberischen Schritte werden sicherlich zur Nachahmung anreizen und in ihren Wirkungen den künftigen Maßnahmen anderer Bundesstaaten ohne Frage Anhaltspunkte darbieten.
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Schw^Kimig für industrielle Arbeiter bestehen, auch für =s=»! ddliches Gesinde und übliche Arbeiter eingeführt
Zur Frage der „Kurtaxen" hat das Ober- Verwaltungsgericht einige wichtige Grundsätze aufgestellt. Die Kurtaxen, so heißt es, der „D. Jur.- Ztg." zufolge, in der betreffenden Euffcheidung, die auf Grund des § 12 des Kommunal-AbgabengesctzeS erhoben werden, können als rein pribatrechtliche Forderungen der Gemeinde, die nur auf einen Vertrag mit dem Cnrgast oder auf die Thaffache einer durch ihn erfolgten Benutzung der Cureinrichtnngen gestützt werden könnten, nicht angesehen werden. AuS der im § 12 geregelten öffentlich-rechtlichen Befugniß der Gemeinden, gewisse Vergütungen als Curtaxe zu erheben, folgt aber keineswegs, daß gegen die Heranziehung zu dieser Abgabe dem Pflichtigen dieselben Rechtsmittel znstehen, wie gegen seine Heranziehung zu den dn 8 69 des genannten Gesetzes bezeichneten
gewesen. Doch so sehr er sein Gehirn auch anstrengte, um sich noch hrgenb einer Begebenheit seiner ersten Kinderjahre zn entsinnen, nichts — dnnkel war Alles, dunkel und geheimuißboll, was diese feine ersten beide« Lebensjahre nmgab!
Ermüdet saß er einige Stnnden in der Eisenbahn, die ihn zu denen brachte, die ihm in großer selbstloser Liebe Alles gegeben hatten, was ein glückliches Menschkind beanspruchen kau». Alles, bis auf das Eine, «aS sie ihm nicht geben konnten, eine makellose Gebmt. Und während eine Heise Freude in seinem Herzen aufstieg bei dem Gedanken, die geliebten Eltern bald wieder in seine Arme schließen zu könne», zog eS wie ei» Schmerz gleichzeitig durch seine Seele, wen» er an Barbara dachte, an Barbara, die lichte reine, edle Mädchengestalt, die er liebte und nach der er seine Hand, tote verlangend, ansstreckeu würde.
mit Hast die Treppe hinabzusteigen; er konnte «m« mehr erwarten, in frischer reiner Lust zu
baterS erretten laffen. Er schauderte bei dem Se- danken zusammen, waS aus ihm geworden wäre, weun er in dieser Lust der Gemeinheit hätte aufwachsen müssen.
„Furchtbar," murmeste er, nnb eine grenzenlose Erbitterung stieg in seinem Herzen auf, wen» er betet gebuchte, die ein unschuldiges junges Meuschenlebe» solche» Unholden anbertrauen konnte». Was et erfahre» hatte, war leider wenig genug, uud das Traurigste war dabei noch, daß dies Wenige ihm auch nicht de» geringsten Anhalt zu wetteren Nachforschungen
ganze Unterredung hatte ihn maßlos auf- 'St, aus was für einem Sumpf des Elends hatte gütiges Geschick durch die Hund seines Pflege-
denersutzpflichttg gemacht nut bann, wenn ein beeret Schaden nachgewiesen werden kann, und das in de» meiste» Fällen sehr schwer.
I- Zur Klärung der ganzen Frage habe» die im «at Mai dieses Jahres im preußischen Abgeord- hause stattgehabte» Debatten sowie die Verhand- gen der Kommission, welche die Vorschläge zur derung der ländlichen Arbeiternoth berieth, erordentlich Beigetragen. Mit großer Mehrheit de der Staatsregierung eine Reihe wirksamer nahmen empfohlen. Während beispielsweise nach jetzt bestehenden Rechte nur Gesinde - Vetmiethet Stellen-Vetmittlet strafbar find, wenn sie Gesinde ländliche Arbeiter zum Kouttattbruche anreigen, nach den im Abgeordnetenhanse angenommenen ägen die Straffälligkeit hierfür auch auf Arbett- r ausgedehnt werden. Ebenso wurde es als ärdig erachtet, wenn ein Arbeitgeber Gesinde Arbeiter in Dienst nimmt, obgleich et weiß, dieselbe« kontraktbrüchig find.
Ferner hat das Abgeordnetenhaus es hinsichtlich Ersatzpflicht als angemessen bezeichnet, daß ähn-
Ueber die Zu lässig kett der unentgeltlichen Ueberlassung eines Stück Domänen- landes an die landwirthschuftliche Versuchsstation für die Agriculturchemie in der Provinz Sachsen hat zwischen dem Land- wirthschaftsministet und der Obettech- nungskammet ein wiederholter Meinungsaustausch stattgefunden. Nach den staatsrechtliche» und in der Praxis bisher stets geübte» Grundsätzen dürfe» Domäne« oder erhebliche Thelle derselben bon dem Ressortchef selbst an andere Zweige bet Staatsverwaltung nicht abgetreten werben, eS sei beim, daß dies wenigstens im Staatshaushaltsetat erkennbar gemacht ist. Nach der ausdrücklichen Vorschrift in Nr. 7 der Verordnung wegen der künftigen Behandlung des gesummten Stautsschuldenwesens bom 17. Januur 1820 sind ferner die sämmtlichen Domänen- uud Foistrevenüeu zur Verzinsung und Tilgung der Stautsschulden bestimmt unb ohne bie geringste Verkürzung an bie Stautsschuldeutilgungscasse abzuführen. Die ergangenen Bestimmungen übet bie unentgeltliche Ueberlassung ber Substanz von Theilen der Domänen beziehen sich offenbar nur auf kleinere Stücke bon geringerem Umfange. Hiernach erscheint schon bie unentgeltliche Ueberweisuug so erheblicher nnb werthboller Domäneutheile wie im borliegenden Fall an anbere Staatsverwaltungen unzulässig, noch biel mehr gilt es aber bei einer Ueberlassung an »ichtstautliche Institute. Abgesehen hiervon aber erscheint bus beobachtete Verfuhren auch aus etatsrechtlichen Rücksichten unzulässig. Kap. 102 Tit. 16 bes Ordinariums unb Kap. 14 Tit. 12 beS Extraoidi- nariumS boten bie Mittel, wissenschaftliche Zwecke wie die hier durch Einrichtung einer Versuchsstation für Agriculturchemie beabsichtigten, zu unterstützen. Bei Erörterung ber Angelegenheit in ber Abgeordnetenhaus-Commission hat der Commissar ber Finanzverwaltung eS für unbedenklich erklärt, Domänengrundstücke anderen Verwaltungen gegen Sicherung ber
Wöchentliche Beilagen: Kreisblatt für die Kreise Marburg nnb Kirchhai«. Jllustrirtes Sonntagsblatt ------------------- "
bereituni »attaktbruchr nachhaltiger als bisher gesteuert erden könne.
itgtmg am gebotensten erscheint. Da ber Kouttakt- kuch in ber Landwirthschaft nun nicht bloß unter riratrechtlichem Gesichtspunkte anzuseheu ist, fonbern II ei ber unbedingten Nothwendigkeit des landwitth» 4 gastlichen Berufs für bie gefammte Volks-Ernährung
ib Volks-Erhaltung leicht gemeingefährliche Folgen «ch sich ziehen kann, so ist es erklärlich, baß die yenben staatsmännischen Kreise sich schon seit lange , ü bet Erwägung beschäftigen, wie dem liebel des
Kontraktbruch ländlicher Arbeiter.
Die Leutenoth in ber Landwirthschaft wird noch Mich wesentlich verschärft, daß zahlreiche ländliche Mer kontraktbrüchig werden und die Arbeit ohne Wcht auf eingegangene Verpflichtungen oft gerade
.Verzeihe« Sie," sagte Schnorr, indem et das tu feiner Tasche verschwinden liefe, „ich möchl' auch gern erfuhren, was Sie für ei« Interesse , nach dem Jungen jetzt zu forschen."
D," sprach Hans kühl, „in unserer Familie ber» ®anb vor Jahren ein Kind, ungefähr in derselben in bet Ihrem Vater das Kind übergebe« sein und da bie Spur desselben hier nach Hamburg und u»S zufällig von jemand erzählt wurde, kchuhmacher Schnorr in bet X-Straße hätte zu gelben Zeit ein Kind in Pflege gehabt, wollte ich bei meiner Durchreise durch Hm«bürg gerne erkundige«. ES handelt sich einfach nm eine Hafts - Auseinandersetzung, die schnellet zu er»
Ansprüche der Staatsgläubiger durch Ausstellung des vorgeschriebenen Reverses, für andere Staatszwecke zu überlassen. Bedenklich erscheine es dagegen, daß im vorliegenden Falle bie Ueberlassung des Domanial» landeS an bie Landwirthschaftskammer ber Provinz Sachsen unentgeltlich erfolgt sei. Da eine Verpflichtung des Staates zur Einrichtung der qu. Station nicht bestanden habe, so könne darin, daß die Landwirthschaftskammer diese Einrichtung^ übernommen habe, ein Entgelt für den Staat nicht gefunden werden. Ebenso müsse ber OberrechnungS- kammer barin beigetreten »erben, daß das von ber landwirthschastlicheu Verwaltung beobachtete Verfuhren eine titbirede Verstärkung desjenigen Etatsfonds bedeute, ans welchem die genannte Verwaltung Zwecke wie bie hier durch Einrichtung der Versuchsstation verfolgten, .zu unterstützen habe. AudererseitS aber sei wohl anzuerkennen, baß ber von bet landwirth- schaftlichen Verwaltung eingeschlugene Weg, bie Ein- richtunug und den Betrieb ber Versuchsstation bet Landwirthschaftskammer zu überlassen, zweckmäßig gewesen sei und baß bies ohne Ueberlassung des Grundstücks nicht möglich gewesen sein würde. ES bürste bähet für bie Commission wohl Anlaß bot- liegen, in biefent Fall von einer Beanstandung abzusehen, zugleich aber bie von ber Oberrechnungskummet erhobenen Bedenken als an sich berechtigt unzu- erkenne» und die Erwartung auszusprechen, daß dem von ber ObertechnungSkammet vertretenen Standpuncte gemäß künftig verfahre« werbe. I» diesem Sinne ist denn auch beschlossen worden.
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AlS sie eine ganze Weile plaudernd zusammen gesessen, öffnete sich bie Thür und Barbara erschien auf ber Schwelle, unb Hans, ber bei ihrem Eintritt aufgesprungen »et, freundlich entgegengehend, reichte sie ihm in »atmet Herzlichkeit ihre Hand, indem sie erröthend sagte: „Sie erkennen mich doch, Herr Professor?"
„Wie sollte ich nicht," sagte HauS, bie ihm gereichte Hand küssend, „Sie haben sich in den vier Jahren, in denen ich Sie nicht gesehen, kaum verändert, Sie sind nut noch —" er wollte hinzusetze»; viel schöner geworden, aber diesem Mädchen gegenüber kam ihm eine solche Schmeichelei ttivial vor, fe sagte et statt dessen, berühmt geworden."
Barbara lächelte verlegen und doch strahlten ihre Auge» auf, als sie erwiderte:
„Nicht doch, Herr Professor, berühmt bin ich noch nicht, Ihre Mutter hat mit ihrem mich stets zu gütig beurtheilenbeu Hetzen meinen Erfolg in Paris Ihnen entschieden zu günstig bargestellt, so durchschlagenb, wie er von dieser Seite geschildert worden ist, war er sicher nicht."
„Nun," sagte ihr einstiger Lehrer, unb sah Barbara mit unverhohlenem Stolz an, „ich denke Burby,
des Erfolges, den Sie vor kurzer Zett in Puris genossen, hätte sich keine erste Sängerin schämen dürfen. Aus einem Coucert ba8 wir zu geben beabsichtigten,' wandte er sich seinem Sohne zu, „wurden drei, ber ganze Soncertfaal war bis auf den letzten Platz ans» verkauft und die Ovattoneu, die man Barbara, besonders am letzten Abend, barbrachte, waren selbst für ben leicht enthusiastische» Franzosen auffallend.
„Ich habe auch jetzt bald den Vorzug, Sie auf Ihrer Tournee in Berlin zu hören, gnädiges Fräulein; ich glaube sicher, daß e8 Ihnen gelingen wird, unsere schwer zuftiedenzustellenden Refidenzler gleichfalls zu entzücken. DaS hätt gewiß schwerer, als bei ben leichtlebigen Pariser«, ist aber desto auhaltender."
„Wir werden sehen; ich werde mein Möglichstes Ihn», um mir ihre Gunst zu gewinnen."
„Wie ist eS Kind, wandte sich Frau Professor Werder Barbara zu, „Du hast doch an Babette geschrieben?"
„Ja gewiß; sie gab ihr Versprechen zu mir zu kommen, schon in ihrem letzten Briefe; Onkel und Tante werden und können ihrem Fortgehen auS Böhnhanseu auch nichts in ben Weg legen, so schrieb ich ihr nur Tag und Stunde, wann wir uns in Basel treffen wollen. Babette, setzte sie erläuternb für Hans hinzu, „ist eine alte Dienerin meiner Verwandte» die mir in bet Zett meines Aufenthaltes in Böhnhanseu stets viel Liebes erwiesen Hut; da nun Ihre Mutter meint, ich müßte jentanb haben, ber mit mütterlich auf meinen Concertteisen zur Sette steht, weil es Ihrem Vater zu viel wttb, mich, wie er eS bisher stets gethan hat, auf benfelben zn begleiten, f» trifft es sich gut, daß bie alte Babette zu mir kommen will. Str hängen anehtanber mit großer Liebe, unb sie ist tit ihrer ganzen Persönlichkeit genau das, was ich suche." (Fortsetzung folgt.)
Umschau.
Am heutigen Montag wird die Friedenskonferenz, die die letzte Woche bis auf daS mit ber Redaction der Schlußacte beschäftigte Comitö gefeiert Hai, wieder ihre Thätigkett anftiehmen. Das Plenum nimmt alsdann den Bericht der ersten Commission entgegen, während die dritte Commission das Studium des von dem belgischen Delegirten Descamps erstatteten Berichtes über den von dem Siebener-Ausschuß ausgearbeitete» Schiedsgerichts- Entwurf, ber inzwischen gedruckt worden ist, beginnen wird. Wie verlautet, liegen dazu keine Amendementsanträge von irgendwelcher materiellen Bedeutung vor. Das Ende der Consereuz darf mit ziemlicher Sicherheit gegen ben 25. ds. erwartet werben.
gewährte. Nut bas Eine staub fest, er hatte sichet f solch' ein Elternhaus gegeben zu haben, vor seiner Ankunft in Hamburg eine große Seereise gemacht, bas, was ihm unklar stets vorgeschwebt, hatten bie Worte Philipp Schnons ihm zur Gewißheit erhoben, nnb bie Frau, bie ihn geküßt unb ge« liebkost unb nach bet et sich gebangt hatte, wat nicht seine Mutter, fonbern eine Frau mit Nomen Jane
Deutsches Reich.
Berit«, 16. Juli. Aus Molde wird gemeldet; Nachdem ber vorgestrige Tag sehr heiß wat, kühlte eS sich Nachmittags ab, sobaß Sc. Majestät bet K a i f er Spaziergänge unternehmen konnte. Au Borb ist Alles wohl.
— In Anwesenheit bes Prinzen Friedrich Heinrich vo» Preußen, des fommanbirenbe« Generals des 10. Armeekorps, Generals b. I. vo» BomSdotff, des Oberpräfidenie» Grafen Stolberg- Wernigerode unb vieler geladener Gäste fand in Osnabrück gestern Vormittag die feierliche Enthüllung eines Denkmals für Kaiser Wilhelm I. statt. Bürgermeister Westerkamp hiett die Weihetede. Der Festakt wurde durch einen Parademarsch des Militärs und der aus Anlaß des hier tagenden deutschen Stiegertages zahlreich vertretenen Rriegerbereiue abgeschlossen. Im Friedenssaale deS Rathhauses, in welchem der Westfälische Friede geschlossen wurde, fand sodann eine FrühstückStasel statt.
— Das AmtSbl. des Reichspostamts veröffentlicht folgende Verfügung übet bie Unzulässigkeit
[er= Ng. ge. iren fern Lilien men; renn«,
reisen
iben Wfe9tfe(jcn ist, nützt nach ben jetzt gültigen Bestimm- rtlUX. Ig-N nicht viel. Der kontraktbrüchige Arbeiter wirb
unyi uwuuui, iu pifiyu umu «up ju ____> T-. und athmete erst erleichtert auf, als er mehrere s Elis' Tätigt, schmutzige Straßen durcheilt hatte unb in »e filb * Stoße, vornehm ruhig baliegenbe Villcnallee ein«
unret . »Amr benn, bann danke ich Ihnen," nnb dem VUlSl Hustet noch ein größerer Geldstück reichend, schickte 1 sich an das Zimmer zu verlasse«.
Flacon! «ud beziehungsweise ohne gesetzmäßige Ursache den Mk. i Emst verläßt, so kann dieses Vergehen mit einer 5, am tldstrafe bis zu 15 Mark ober einer Haftstrafe bis , ' i drei Tagen geahndet werden. Man wird aber murmel ^beu müssen, daß diese Strafe eine äußerst gering»
8 flige ist. Auch ber Schadenersatz, ber nebenher
"M wäre, könnte men den Vermißten auffinden." -3a, wenn Ihr gesuchtes Kind unser Hans Senden ' bann geben Sie man das Suchen auf, von dem eitler Icin Knochen mehr zu finden." u , 1 »Adieu," sagte HauS schon unter der Thür und lbzuho -------
|| Mir (Nachdruck verboten.)
IHp Schloß Böhnhausen.
Gescheint täglich «uster « flkttt«|en nach •»**• wA $ritrt«g«L TUTfit* All IVY
Qnartatt-Lbommnerwi-Pnir bei bet dOKbtttea 3 $Ä, bei allen MM*'’*"^**0
VLÄLLLLAW- -LLADA« Dienstag, 18. Juli 1899,