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Haltungen auf dem Lande, sondern durch Beschränkung der öffentlichen Tanzvergnügungen in den Städten und ihren Vororten. Zur Beseitigung der L e«t e * noth im Gastwirthsgewerbe selbst machte Herr Müller ernsthaftere Vorschläge und »erlangte u. A. gesetzliche Bestimmungen, wonach Mädchen unter 20 Jahren nicht in einer Fabrik und unter 25 Jahren nicht als Kellnerinnen beschäftigt werden dürfe». Während diese Vorschläge von Agrariern ge­macht worden, dann würden sie von der liberale» Preffe sicherlich als ueue Auswüchse dereigen­nützigen Bestrebungen der Junker* gebrauntmartt werden. Mit den Gastwirthen will es aber diese Presse nicht verderbe», und so begnügt sie sich, dar­über mit Stillschweigen hinwegzugeheu.

Das StaatSmiuisterium hat auf Grund des Artikels 4 des Gesetzes, betreffend die Tagegelder und Reisekosten der Staatsbeamten, vom 21. Juni 1897 eine Ausführung»- bestimmung erlasse», die vom 27. Mai d. I. datirt ist u»d zuerst imJustiz-Miu.-Bl.* veröffent­licht wird. Sie lautet:Die Gänge eines Beamten zwischen seinem Wohnorte und seiner regelmäßigen Dienststätte find auch dann nicht als Dienstreisen anzusehen, wenn diese Stätte zwei Kilometer oder mehr von der Grenze des Wohnortes entfernt ist." Denkbar find Verhältnisse, wie sie in dem Beschlüsse des Staatsministeriums berührt werden, namentlich im Bereiche der Bauverwaltung. Da kann es ge­schehe», daß einem Beamten, dem die Leitung eines Baues, z. B. einer Schleusenanlage, übertragen ist, als Wohnort ein Mehr als 2 km von dem Bau entfernter Ort angewiesen werden muß, weil et in größerer Nähe keine Unterkunft finden kann. Es kommt auch vor, daß Eisenbahnwerkstätten in größerer Entfernung von einem Orte angelegt werden, die Beamten und Arbeiter aber in dem letztere» wohnen und, wie es in Berlin der Fall ist, durch besondere Züge hinaus- und zurückbefördert werde». Auch in diesem Falle könnte aus dem Wortlaute der jetzt geltenden Bestimmungen Anspruch auf Tagegelder und Reisekosten erhoben worden sein. Jedenfalls ist der in der neuen Ausführungsbcstimmung ausge­sprochene Grundsatz vollständig richtig und deshalb die Bestimmung selbst nur zu billigen.

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Aus Loudon wird vom 10. Juni gemeldet: DieEvening News*, die mit Rhodes Fühlung hat, hetzt förmlich zum Kriege gegen Transvaal. Sie stellt es als offene Verachtung Englands hi», daß der VolkSraad Krügers Stimmrecht-Vorschläge annahm, trotzdem Milner fie zurückwies. Sie be­kämpft direkt die die ruhige Auffassung der Regierung vcrtreteude» Ausführungen derTimes", worin ge­sagt ist, es werde einige Zeit dauern, bis die Buren

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zu arbeiten. Der Arbeitgeber wird darüber nicht im Un­klaren bleiben, und in den weitaus meisten Fällen wird er, um umiöthigen Zerwürfniffen vorzubeugen, den mißliebigen Arbeiter vor die Thüre setzen. Der Mann kann dem Hungertod» preisgegeben werden, bloß weil ein« au ihm verübte Beleidigung, an« der er selbst sich nicht da« mindeste machte, von der Staatsanwaltschaft aufgegriffen und von amtswegen verfolgt wird."

Wir habe» diese Stelle wörtlich wiedergegeben, weil fie eine äußerst drastische Darstellung des in Arbeiterkreisen geübten Terrorismus enthält. Nur wird fteilich aus dem klipp und klaren Anerkenntnisse des Bestehens eines solchen Zwangs- und Einschüch- terungssystewS nicht der Schluß auf die Nothwendig- keit eines gesetzgeberische» Eingreifens gezogen, sonder» es wird im Gegentheil empfohlen, terroristischen Rachehandlunge» ja nicht von amtswegen zu Leibe zu gehe», damit dem Verletzten nicht von Neuem die Rache der Delinquenten und ihrer Gefinnungsgeuossen zugezogen werde. Daß eine solche Angst- Politik die Auflösung jeder öffeut- lichen Ordnung und die vollkommenste Bankrotterklärung der öffentlichen G ew alten b edeuteu würde, liegt auf der Hand.

Erscheint täglich außer au Werkt«ß«n »ach vouu- und Feiertagen.

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z Ausnahmegesetz.

Im Organ der preußischen Staatsregiemng, die Lrliuer Correspondenz* veröffentlicht l vorstehender Ueberschrift die nachstehende» Aus- Ingen, die wir als hoch beachtens Werth hier Meben:

O der socialdemokratischen und der fteistnuige» wirb die GesetzeSvorlage zum Schutze Ltwerbliche» Arbeitsverhältnisses Hv, Ausnahmegesetz gegen den Arbeiter- Mdyeichnet und der Vorwurf erhoben, fie wolle Stagen, von Arbeitern begangen, unter Strafe M, die, von anderen Personen begangen, straflos «8. Dem liegt eine völlig schiefe Auffassung von »Wesen deS Entwurfs zu Grunde. Nicht »ach »Staude der Personen, welche die in Frage Amben Handlungen begehen, sonder» »ach dem «ter der Handlungen selbst, mögen diese begangen N ton wem fie wollen, richten sich die Bestim- Ma deS Entwurfs. Daß Vorschriften, welche »Schutz der gewerbliche» ArbeitsverhältuisseS be- M, keine Anwendung finden können auf Ver- ße, bei denen ein gewerbliches Arbeitsverhältniß im Frage kommt, liegt im Uebrigen auf der Hand. Ke von dem Entwürfe zu treffenden Handlungen je, die nur in den modernen Arbestskämpfen

Ueberwachung in Beziehung steht zu einer Arbetter- aussperrung oder einem Ausstand, und drittens, daß fie zu dem Zwecke unternommen wird. Andere behufs Förderung und siegreicher Durchführung eines solchen Arbeitskampfes zu einem Thun oder Lassen der in den §§ 1 bis 3 bezeichneten Art zu bestimme».

In demselben Artikel heißt es sodann weiter: Die Beleidigung oder Körperverletzung werde überall nur auf Antrag verfolgt; für die Arbeiter aber solle jetzt durch den § 5 ein Ausnahmerecht geschaffen werden, indem eS künftig in den dort genannten Fällen eines Strafantrags nicht be­dürf e n s o l l. Auch hier liegt es in Wahrheit so, daß eine Beleidigung und zwar gilt dies, wie jener Artikel verschweigt, nur von einer thätliche» Beleidigung oder eine vorsätzliche Körperverletzung oder Sachbeschädigung von amtswegen dann verfolgt werden soll, wenn einer dieser Vergehen zu dem Zwecke begangen wird, um Andere, die sich von einer Aussperrung -der einem Ausstande ferngehalten haben, eben wegen dieser Nichtbetheiligung zu strafen, an ihnen Rache dafür zu nehmen. Der Zusammenhang also mit einem Arbeitskampf und die bezeichnete Ab­sicht des ThäterS geben hier dem Vergehen erst seine spezifische Bedeutung. Wenn nun, wie die Erfahrung lehrt und wie auch in der Denkschrift mit vielen Beispiele» belegt ist, solche Rachehandlungen wegen ihrer terroristische» Wirkung einen offenbar gemein- schädliche» Charakter angenommen haben, so erheischt es das öffentliche Interesse, ihre Bestrafung von amtswegen herbeizuführen und nicht in das Belieben der Verletzten zu stellen, die, unter dem Drucke der Einschüchterung stehend, nur allzu häufig zu einer freien Entschließung unfähig sind.

Durch die Vorschrift des § 5 wird keineswegs dem Verletzten die Strafverfolgung wider seinen Willen aufgezwuuge», wie man unter Entstellung des Sachverhalts behauptet hat; er wird auch zu einer Anzeigeerstattung nicht verpflichtet. Nur wird er freilich vöthigenfalls in einem von amtswegen be­triebenen Strafverfahren seiner Zeugenpflicht zu ge­nügen haben. Damit wirb aber sicherlich kein Aus- nahmerecht geschaffen, sondern lediglich eine ganz selbstverständliche Pflichterfüllung in Anspruch ge­nommen. DieVossische Zeitung* fteilich ist anderer Meinung und versteigt sich zu dem Verlangen, daß, um den verletzten Arbeiter zu schonen, eine Straf­verfolgung seines Angreifers von amtswegen nicht Platz greifen dürfe. Daß der Verletzte übrigens auch ein Unternehmer sein kann, sei nur nebenbei erwähnt. Der Artikel sagt:

Die Arbeiterschaft erfährt selbstverpändlich von diesem Verfahren. Sie behandeft den beleidigten Arbeiter fortan auch ohne jede Abrede, ohne jede VerrufSerklärung wie einen Aussätzigen, wie einen Auswüiflinq. Die übrigen Arbeiter werden in den meisten Fällen sich weigern, mit ihm an demselben Tische zu sitzen, in derselben Werkstätte

Marburg

Dienstag, 13. Juni 1899.

Umschau.

Ein unfehlbares Mittel gegen die Leute- noth auf dem Laude hat der Vorsitzende des Deutschen Gastwirtheverbandes, Herr Theodor ll er- Berlin, entdeckt und es auf dem kürzlich in Dresden abgehastenen Gastwirthetage unter dem Beifall feiner Berufsgenossen zum Besten gegeben. Dieses Mittel beißt; Gestattung von Tanzmusiken an allen Sonntagen in allen Ortschaften und womöglich auch in allen Gasthäusern. Dan» werde man Leute genug haben es fragt sich nur wo, ob auf den Land- guter» oder aber in den betreffende« Gasthäusern? Wenn Herr Müller sagt, daß die junge Dorfbe- bevölkerung gern dorthin wandert, wo sie unbeschränkt tanzen kann, so berührt er eine der wesentlichsten Ursache des Zuges in die Stadt, die Vergnügungssucht mit dem Hang zu möglichst ungebundenem Leben, belebt durch den Nimbus der Großstadt, wie er in der billigen lokalpatriotischen Anzeigepresse tagtäglich auS geschäftlichen Gründen hervorgezaubert wird. Das naive Gemüth der Landbewohner läßt sich, so sagt dieKrzztg.* sehr richtig von diesem Zuge leicht verleiten, um zu spät zu erfahren, welcher wirth- schaftlichen Noth und welchem stttlicheu Verderben der Zuwauderer ausgesetzt wird. Ju den Städten und ihrer nächsten Umgebung hat sich leider eine Tanz­freiheit entwickelt, die das Maß des Zulässige» weit übersteigt. Das Mittel des Herr» Müller ist in Erwägung zu ziehen, doch nicht so, wie er es sich denkt, in Gestalt einer Vermehrung der Tanzunter-

Wöchentliche Beilagen: Kreisblatt für die Kreise Marbnrg und Kirchhain.

h Jllnstrirtes Sonntagsblatt.-ww 11 ***

en; wegen ihres Zusammenhanges mit diesen M und weil fie in ihnen erfahrungsgemäß die g von Kampfmitteln haben, durch welche MWUensfreihett Anderer in besonders hohem Grade wird, erscheint es geboten, fie zum Gegen- ! zwar nicht eines Ausnahmegesetzes, «der eines Sondergesetzes zu machen, besonderen Erscheinungen im wirthschastlichen durch besondere, den praktischen Bedürfnissen auf diese sich aber auch beschränkende W!Wen gerecht zu werde», ist Sache einer ge- ~~ Gesetzgebungspolitik.

einem Artikel derVosfischen Zeitung* vom Als. wird ausgeführt:Ein Arbeiter, der Baue steht, ohne irgend einen Mensche» zu !w, kann ein Jahr Gefängniß bekommen; der rmann aber, der sich an die Ladenthür eines

en stellt, um zu sehen, welche Kunden bei tswEG und ausgehe», vielleicht auch diese» Kunden k. 29, ,.jigen seines eigene» Geschäfts zuzustecken, , anM i straflos.* Diese Gegenüberstellung ist durchaus h ob. II ilt und irreführend. Ein an einem Bau stehender (» listig beobachtender Arbeiter würde auch nach 16,Zotwurfe straflos sein; um seine Strasbarkett Sünden, müßte» als weitere Thatumstände formten: erstens, daß feine Beobachtung sich ot» einer anmäßigen Ueberwachung des Bau- ' u darstellt, zweitens, daß diese planmäßige

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eder^ ersrraßr Zube'

Von M. Buch Holtz.

(Forttetzmrg.)

«tt weiß, ob fie ihn überhaupt noch Wiedersehen > Jeden Tag konnte ein Brief von Onkel Egon , der, ihren Wünschen entgegen, fie in andere drängte, fie an einen andern Ort, in einen Wirkungskreis führte, wie fie es wünschte und

miether.

8 :ten, P8

(Nachdruck verboten.)

Schloß Böhnhausen.

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i diese Abhängigkeit von dem Willen der Der-

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Ihre kleine Hand preßte fich in ohn- 0 Zorn zusammen; bis zu ihrer Mündigkeit , a noch drei Jahre vergehen, drei Jahre mußte fie

stein®8 Nitae Jahre konnten durch feindliches Entgegen» 6 E Studium, ihrer Ausbildung geraubt werde«. . Hier solchen Gedanken langte Barbara endlich bei ltt «regt in ihrer Pension an.

___! z* war ein stattliches Haus, in dem Madame Mette mit den ihr anvertrauten Zöglingen ( einfach, solid und vornehm war die ganze ausen Amg und der Zuschnitt de» Hause». Die Peufiou ^°dame La Rochette genoß mit Recht im In- ^slaude eines vorzüglichen Rufe»; Mädchen -tenbcsH» wichsten und vornehmsten Familien waren ;ntn i, T^ttraut, und alle die hier zusammeugeströmten ^ Elemente, verschieden in ihrer Nationalität, - r im Atter, verschieden in ihrer späteren tot» Wellung, bildeten hier im Hause von Madame

Mette eine einzige große Familie; Madame 16 gerecht, ihr war eS gleichgüttig, ob fie afaxgti Mtefle oder eine Bürgerliche vor fich hatte, gtllti $ Selten nur eigene Vorzüge, gutes Betragen, liebenswürdiges Benehmen gegen Me Mit­

schülerinnen. Erste Lehrkräfte wirkten an der mit Pension verbundenen Schule und Seminar wie auch für Musik, Zeichnen und Male» nur die besten Lehrer Genfs an ihrer Anstalt unterrichtete». Madame hatte Barbara Hatte» einst mit einigem Vorurtheil empfange», fie war ihr von ihrem Onkel als ein höchst unliebeus- würdigeS, eigenwilliges Kind geschildert worden, er hatte, als er selbst seine kleine Nichte vor 9 Jahren in die Pension brachte, gebeten, mit Strenge darauf zu achten, daß der unliebenswürdige Charakter des Kmdes fich bessere und fie fleißig lerne, da er wünsche, Barbara sollte später fich als Lehrerin selbst- ständig mache». Madame hatte von den angekündigten schlechten Eigenschaften Barbaras beim besten Willen nichts entdecken können, Barbara war ein selten fähiges, dabei auch selten fleißiges Kind mit einem anschmiegend liebenswürdigen Charakter, das niemals in all de« Jahren Veranlaffung zu dem kleinsten Tadel gegeben hatte. In den Berichten, die Madame jährlich an die Ellern. ihrer Zöglinge sandte, konnte fie nur stets in dem über Barbara an ihren Onkel abgehende» wiederhole», Barbara wäre die beste ihrer Schüler- innen, der Liebling der ganzen Anstatt.

Dabei besaß Barbara eine hervorragende Be­gabung für Mufik; einer der erste» Lehrer des Konser­vatoriums, Profeffor Werder, der in ihrer Anstatt die vorgeschrittensten Schülerinnen unterrichtete, war auch bald der Lehrer-BarbaraS geworden, und was Madame vielleicht nicht jeder ihrer Zöglinge gestattet hätte, das gestattete fie Barbara auf des ProfefforS Wunsch, »ähmlich den Verkehr in feinem Hause.

Barbara war Madame tat Laufe der Zett an8 Herz gewachsen, eS that ihr leid, daß das verwaiste Kind niemand in der Wett besaß, dem eS fich in Liebe zugehörig fühlte, daß sie die einzige unter ihren Zöglingen war, deren in der Wett niemand mit

Liebe gedachte. Deßhalb hatte sie vor 3 Jahren den Verkehr ttn Haufe des Professors ihr gerne gestattet und fich gefreut, daß das Heranwachsende junge Mädchen fich in töchterlicher Liebe an Frau Prof. Werder anschloß.

Heute nun hatte Barbara ein glänzendes Examen in allen Lehrfächern bestanden, der Ehrenpreis war ihr einstimmig zugesprochen und was noch mehr war, von niemand beneidet worden. Wie stets nach bestandenem Examen war auch heute für die jungen Mädchen, die aus der Penfion das Examen gemacht, ein Festesten ver­anstaltet worden, das um 7 Uhr im großen Speisezimmer seinen Anfang nehmen sollte. Jetzt hatte die Uhr bereits halb sieben geschlagen und Barbara war noch immer nicht da, ein Zuspätkommen zu diesem feier­lichen Mahle hatte Madame selbst ihrem Lieblinge schwer verziehen. Alle Zöglinge machte» berettS in ihren Zimmern große Toilette. Madame hatte Helle bunte Kleider vorgeschriebe» und die große» wie die kleinen Pensionärinnen putzten fich nun mit dem größten Vergnügen. In weißen Kleidern sollten nur die Gefeierte», die glücklich die Prüfung bestandenen Exarntaandinnen erscheinen, das war von jeher so Sitte in MadameS Penfion gewesen.

Barbaras Stubeugenosfin, eine kleine niedliche Französin, ungefähr in gleichem Atter, Komtesse Juliette de Senaud, die mit ganz besonderer Liebe an Barbara hing und deren Zuneigung diese eben so warm erwiderte, war schon mindestens ein Dutzend mal an die Treppe gelaufen, um über das Geländer gebeugt, z« spähen, ob Barbara noch immer nicht käme. Juliette war schon tat vollen Staate, ein weiß roch gestreiftes Batistkleid, mti rothen Schleifen garniert, stand ihrer brünetten Schönheit allerliebst, schwaqe Locken umrahmten das stet» lachende Gesicht

mit dem südlich gelben Teint, aus dem dunkle un­gemein lebhafte Augen froh in die Welt schauten. Ihre kleine zierliche Gestalt reichte Barbara kaum bis zur Schulter und ebenso wie die beiden Mädchen im Aeußern verschieden waren, ebenso verschieden waren fie in ihrem Wesen. Barbara so ruhig, so ernst, weit über ihre Jahre hinaus, Juliette ein lachendes, Alles von der lustigen Seite auffassender Kind, trotz ihrer 18 Jahre. Sie hatte auch in ihrem Leben noch keinen Kummer erfahren, die Tochter einer vor­nehmen reichen Familie, die ein herrliches Schloßgut bei Paris besaß, hatte fie das Leben bisher nur von der lichtesten Sette lennen gelernt. Seit einigen Jahren ta der Pension der Madame La Rochette hatte fie die Schule vor einem halben Jahre erst durchgemacht und war auf ihre speciellen Bitten noch bis October hier geblieben, wenige Stunden noch nehmend, hauptsächlich um mit Barbara zusammen bleiben zu können.

Wieder einmal neigte fich Juliettes dunkler Locken­kopf über das Geländer, um »ach Barbara auszu­spähen, als fich die HauSthür öffnete und die Erwartete ein trat. Wie ein Blitz flog fie die Treppe hinunter, der Freundin entgegen und fich an ihren Arm hängend, plauderte fie ftöhlich, indem fie gemeinschaftlich hinaufstiegen.

O, Barbara, wo bleibst Dn nur so lange? Mein Sott, die Uhr ist halb fieben, wie willst Du fertig werden bis zu dieser Zett? Und wie mußt Du gelaufen sei», liebe Freundin, Du bist ganz roth, wie eine Kirsche!*

Barbara lächelte, als fie sagte: In einer Viertel- stunde bin ich fertig, Juliette, Du weißt, ich brauche dazu nicht viel Zett*.

(Fortsetzung folgt).