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sännt hatte. Scheust hatte immer unendlich viel zu thuu, Gefühlssachen blieb ihm keine Zeit, erlaubte

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Als er sich in vorgerückteren Jahren endlich zur Ehe entschlossen hatte, war ihm nach einigen Jahren seine

hoffen auf's Zuversichtlichste, daß er mit Hilfe bet deutschen Reichstags - Abgeordneten, denen

Menen nicht ohne Wehmuth gedenken.

^ach einigen Augenblicken des Schweigens

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^d,r ihm gestorben, Kinder hätten sie keine hinter- die» erzählte mir vor mehreren Jahren Frau

ß- Sprich auch nicht darüber, solche traurigen 61 kommen ab und zu in jeder Familie vor, ^ darüber so wenig wie möglich reden. Dir

kleine Barbara, denke ich, kommt in nächster Zeit in eine Pension, Böhnhauscu ist nicht der richtige Ort für solch ei« kleines verwaistes Ding; sie sieht einer­seits zu viel Luxus, andrerseits verbittert es em kktndergemüth, wenn sie sich davon ausgeschlossen sieht und daSWarum" noch nicht zu begreifen vermag."

Einige Meilen von Böhnhausen entfernt lag die Kreis, und Garnisvnstadt O., eine winklige mittel- große Stadt von mehreren tausend Einwohnern; der Bahnhof war weit heranSgebaut, wohl in der Hoffnung, daß die Stadt sich im blühenden Gedeihen einst bis dahin vergrößern würde. Bis jetzt zeigte sich noch keine übergroße Banlust. nur ein einziges, allerdings höchst stattliches Haus lag zwischen Bahnhof und Stadt; ein großer wenn auch noch junger Garten umgab die erst vor wenige» Jahren erbaute Villa, die in ihrer Eleganz auch zu keinem der Häuser iu der Stadt ge­paßt hätte.

Der glückliche Besitzer dieses eleganten Grund­stücke» war Rechtsanwalt und Notar Scheust, einer der reichsten und, vermöge seines ReichthumeS, auch angesehensten Männer der Stadt. 6t war nicht das, «a» mau beliebt nennt, die böse Welt hatte viel an ihm auSzusetzen, ob mit Recht »der Unrecht niemand hätte es bestimmt zu sagen vermocht, nur das Eine stand fest. Scheust hatte mit Nicht» ange­fangen und dankte seiner Hände Fleiß sein jetzt nach Hunderttausenden zählendes Vermögen. In seiner Häus­lichkeit war der Rechtsanwalt nicht so glücklich gewesen.

Arbeitgeber gelegen ist, noch in diesem Jahre Gesetz werden wird. Er würde der braven deutschen lrbeiterschaft eine wahre Erlösung auk »en peinlichsten Situattonen bringen, iu die sie social­demokratischer Terrorismus bisher ohne nöthige Hilft >agegen versetzte. Künftighin sollen endlich die 1890er Forderungen gu § 15s der Gewerbe-Ordnung, welche wir an dieser Stelle stets befürwortet haben, noch in nöthiger Weise erweitert werden. ES soll nicht nur die Freiheit der unter die Gewerbe- Ordnung fallende» ArbeitS- oder Dienst- Verhältnisse gegen rechtswidrige Beeinträchtigung geschützt, sondern ein gleicher Schutz auch allen Arbeits- oder Dienst-Verhältnissen in den der Landes- Bertheidigung, der öffentlichen Sicherheit, dem öffent­lichen Verkehr oder der öffentlichen Gesundheits-Pflege dienenden Betrieben des Reicher, der Bundesstaaten »der der Kommune» sowie in allen Eisenbahn- Unternehmungen gewählt werden.

Ferner ist der Umfang der strafbaren Handlungen wesentlich erweitert worden. Während bisher nur die durch Anwendung widerrechtlicher Mittel geübte oder versuchte Nöthiguug zur Theilnahme an Ver- abredungen, welche der Erlangung günstigerer Lohn- und Arbeits-Bedingungeu dienen, straffällig war, soll in Zukunst auch jeder strafbar werden, der wider­rechtliche Mittel anwendet, um entweder Arbeitgeber zur Entlassung von Arbeitern oder Arbester zur Niederlegung der Arbest zu bestimmen. Diese Er­weiterung ist sehr wichtig; denn bisher fehlten in zahlreichen Fällen, wo offenbar terroristische Ver­gewaltigung vorlag, denuoch die Voraussetzungen der Strafbarkeit nach § 153.

Weiterhin soll nicht bloß der Zwang zur Koa­lition, sondern auch die zwangsweise Hinderung an einer solchen bekämpft werden; das Koalitions­recht empfängt damit stärkere Garan­tien al» früher. Von besonderem Werthe ist es sodann, daß für geschäftsmäßige Agitatoren und Rädelsführer Strafverschärfungen vorgesehen find. Wie dringend geboten es erscheint, dem vergiftenden Treiben dieser Elemente mst nachdrücklicher Schärfe entgegenzutreten, haben die Erfahrungen der letzten Jahre nur zu deutlich gelehrt. Endlich werden für Streik-Ausschreitungen, durch welche die Sicherheit des Reiches oder eines Bundesstaates gefährdet oder eine gemeine Gefahr für Menschenleben ober Eigen- thum herbeigeführt werden kann, erhöhte Strafen und zwar Zuchthausstrafen in Aussicht genommen.

Der Entwurf ist in seiner maßvollen, Licht und Schatten zwischen Arbeitgebern und Arbeitern gleich vertheilknden und die K o a l i t i» n S - F r e i h e t t nachdrücklich sichernden Art aufs wärmste zu begrüßen und von allen erwerbSthätigen Kreisen nnsers Volkes als Sache eigensten Lebens-Interesses energisch zu vertreten.

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A fängt immer mehr und mehr an, die politisch en Leute anzuwidern, daß bei jeder Belegenheit, die Regierung den Arbeitern den unerläßlich gen Schutz gegen den socialdemokratischen Terro- gewähren will, die Oppositionsblätter Art mit den vermeintlichbedrohten" Arbciter- einen Kampf gegen die Realiflrung der -erurgS-Abfichten beginnen, der in seinem inner« n schließlich weiter nichts ist, als die r e i n st e lebebienerei gegen die socialdemo- «tischen Führer. Nur letztere, die Rädels- , find in dem Entwürfe der Regierung mit russtraft und zwar nur bei doch selten vor- enden Fällen mit Zuchthausstrafe bedroht, und Senat auch die gesummte nicht-socialdemokratische fiiionspresse die Vorlage weiterZuchthaus­es. Man nimmt also sich in völlig absicht- Weise damit der Rädelsführer an, nimmt sich Könner an, die die Väter der socialdemokratischen Mion und des socialdemokratischen Terrorismus ' Nennt die Opposition das Jntereffe und Freund- it für das deutsche Volk?

Die Entwickelung der Socialdemokcatie, die Ge- »g der Gesetzgebung gegen dieselbe seit Auf- z des SocialistengesetzeS und die Betreibung mnzipiellen Opposition nach Art der von uns 1 m Betracht gezogenen Blätter hat uns de» el von Handhaben ausreichender Art gegen die emskratischen Rädelsführer und Terroristen au: Empfindlichste klar gemacht. Wir begrüßen den Entwurf der Regierung mit Freuden.

ihm auch nicht, sich sonderlich um seine Frau zu grämen. Er nahm zur Pflege und Erziehung Sigrids und zur Führung seines Haushaltes seine einzige, ällliche Schwester Mienchen ins Haus, und wußte bei dem gutmüthigen Wese» sein Kind gut aufgehoben. Damals lebte er noch in seiner engen Stadtwohnung, und die alte Dame, die stets in knappen Vcrhältniffen gelebt, hatte sich in der beschränkten Wohnung be­haglicher gefühlt, als in der schloßartige», von ersten Dekorateuren luxuriös eingerichteten Billa.

Der sie umgebende Luxus störte und beklemmte sie, sie fand alles viel zu schade, viel zu gut und konnte ihre kleine, jetzt 12jährige Nichte nicht be­greifen, die, sich jetzt schon als Herrin de» Hauses fühlend, in ihrer kindischen Art die kostbarsten Sachen kaum gut genug für ihre kleine Person fand. Sigrid fühlte sich wie schon gesagt, als Hauptperson, wie sollte sie auch nicht, der Vater hatte nur das eine Kind, auf das er alles an Liebe übertragen hatte, was in ihm lebte. Sigrid war die Einzige, die ihn zu jeder Tageszeit stören konnte, Sigrid war auch die Einzige, für deren thörichte Wünsche er stets ein offenes Ohr hatte. Freilich entwickelte sich bei dieser maßlose» Verwöhnung der eigenwillige Charakter de» Kindes nicht gerade vortheilhaft; wenn die schwache Tante sich einmal zu einem Widerspruch auf­schwang, dann stampfte der kleine kinderfuß zornig auf.

An dem Morgen, welcher der Kindergesellschaft in Böhnhausen folgte, saß der Notar eifrig arbeitend, in seinem elegant eingerichteten Privatbureau. Da wurde die Thür eiligst aufgeriffen, Sigrid, ein für ihre Jahre großes, schlankes Mädchen, den Hut auf dem Kopfe, ein Pack Bücher unter dem Arm, fertig zur Schule zu gehen, stürmte herein, gab ihrem Vater hastig einen Kuß und sprach übelgelaunt:

Dem Präsidenten der französischen Kammer ist am 5.Juni ein Schreiben de» Justiz­ministers zugegangen, worin dieser auf die Stelle des Urtheils de» Kassationshofes verweist, die aus- ührt, daß General Mercier dem Kriegs­gericht vom Jahre 1894 geheime Acten- tücke vorgelegt Hai. Die Regierung glaubte )tr Kammer diese Mittheilung machen zu sollen, damit die Kammer sich entschließen könne, ob auf Mercier der Artikel 12 des Gesetze» vom 2. August 1875 Anwendung zu finden habe, d. h. ob der Fall vorliege, daß ein Minister wegen in Ausübung seine» Amte» begangener Handlungen persönlich ver­folgt werden könne. In der Sitzung interpellirt zunächst Laloge wegen der Vorgänge in Auteuil. Er ruft eine Huldigung für den Präsi­denten Lonbet durch die Abgg. de» linken Centrum» und der äußersten Linken hervor. E» entwickelt sich nun folgende Skandalscene:

L a I o s t: Ich bin glücklich, «ine so glänzende Hul­digung für einen so rechtschaffenen Republikaner hervor« gerufen zu haben. Lasier (Antts.): fragen Sir OueSuay de Beaurepaire! (Lärm), de Largentay« <Monarchist): Der rechtschaffen« Mann von Panauial (Anhaltender Lärm D«r Vorsitzende fordert Laigintay« auf, seine Worte zurückzunehmen.) La: gentaye: Angesichts der Ereigniff« kann ein ehrlicher Franzose, wenn er sieht, wie achtbare Bürger behandelt werden, während man einen Dreyfus nach Paris zurückzubringen sich an­schickt, die Stufe: Nieder mit Lonbet! Nieder mit den Panamiste», den Dreysusisten! nicht unterdrücken. (Lauter Beifall rechts. Auf der linken Seite ertönen die Stuft: Es lebe Lonbet! Es lebe die Republik!) Der Vorsitzende befragt die Kammer über die Verhängung der Censur und den zeitweiligen Ausschluß gegen Largemay«. Die Censur wird mit 4C0 gegen 43 Stimmen der äußersten Rechten angenommen. Die Rufe auf beiden Seiten erneuern sich, Las«? macht sich durch besondere Heftigkeit bemerkbar. Der Vorsitzende fordert Largentay« auf, sich zu entfernen; dieser bleibt sitzen, de Ramel ruft: Am 80 März 1898 hat die Kammer Loubet gebrandmarkt! Anhaltender Lärm; der Vorsitzende ist »hnmäcbtig gegen denselben und verläßt seinen Sitz. Der Wirrwarr ist unbeschreiblich. Auch die Tribünen d«8 Publikums und der Presse werden geräumt. Largentay« weigert sich fortgesetzt, seinen Platz zu verlassen, bis «r durch die Wachen entfernt wird. Er wird von seinen Freunden unter den bekannten Stufen be­gleitet, die von der Linken erwidert werden.

Dan» beantwortet die Interpellation Mi niste r- präsidentDupuy: Nach den gestrigen Zwischen­fälle» gilt mein erstes Wort, mein ehrerbietiger Gruß dem Erwählten Frankreichs! (Beifall links.) Mein Gruß gilt dem Bürger vo» festem Charakter, der die Gewähr der Einigkeit aller Republikaner ist. Wenn et gestern verfolgt wurde, so ist das eben deswegen geschehe», weil er dasjenige verkörpert, wa» die Republik zu vertheidige» die Pflicht hat. Die gestrigen Eieigniffe hatte» einen ganz besonders ge­hässigen Charakter, weil sie gegen einen Gast ge­richtet waren. Jene galanten Herren der Aristokratie haben einen Beweis davon gegeben, was Frankreich

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2«, kanntest Du Baron HanS?"

»3e,e sagte die Baronin,ich kannte ihn, er war Wien schöner, selten guter, hochbegabter junger ** der in einem Sarderegiment der Residenz »' als er sich in die bildschöne Tochter eines Werter» verliebte. Da fein Batet ihm feine ÖM®nng zur Heirath verweigerte, gab er hier alles vrd ging nach Amerika, nm dort mit seiner 5 rin neues Leben zu beginnen. SIS sein Vater war, erhielten die Seinen die erste Nachricht feine Todesnachricht. Seine Frau wat

Guten Morgen, Papa, weißt Du, ich bin Dir böse, sehr böse, Du versprichst mir etwas, und hältst es nicht."

Rechtsanwalt Scheust legte feine Feder nieder, und mit väterlichem Stolz seinen Abgott bettachtend, fragte er:

Ach, Du meinst, Sigrid, die Kindergesellschast in Böhnhausen. Ja, der Freiherr hatte mtt vor einigen Tagen davon gesprochen, aber da wir keine direkte Einladung bekamen, konnte ich nicht mtt Dir hin".

Aber ich wollte doch auch hin, warum verspricht der Freiherr etwa» und hätt e» nicht, sie waren Alle schon so neidisch auf mich, Doktor» Anna und Pfarrer» Marie, al» ich ihnen erzählte, ich würde nach Böhn- Hansen fahren und nun werden sie mich anSlache», daß ich nicht dagewese» bin".

Der Notar hatte Mühe, feine kleine Tochter zu begütigen, dann, al» fie gegangen war, lehnte er sich mit finsterem SefichtSanSdruck in feinen Sessel zurück und murmelte leise vor fich hin:

Oh, diese Aristottateu mtt ihrem lächerliche» Stolz. Dieser Freiherr und seine Gemahlin in ihrem maßlose» Hochmuth", er lachte höhnisch aus,wa» wäre» fie ohne mich? Edelleute mit einem beschränkt kleinen Einkommen, während fie heute in Reichthu« schwelgen".

Scheust versank in Gedanke», vor seinem Gerste stieg ein Tag auf, vor vielen Jahre», a» dem Frei­herr von Nymwegev verzweifelt zu ihm gekommen war, in seiner Herzensangst ihm einen Brief zeigend, einen Brief von dem längst todt geglaubte», verschollene» Bruder seiner Frau, Han» vo» Sendlinge».

(Fortsetzung folgt).

Umschau.

Dem Reichstage ist nunmehr die vor einigen Tage» angekündigte Denkschrift zu dem vor­stehend besprochenen Entwurf eines Gesetze» zum Schutze de» gewerblichen Arbeitsverhält­nisses zugegangen. Die Denkschrift ist ein ziemlich umfangreiche» Aktenstück von über 100 Seiten und bringt nähere Mittheilungen über den Umfang und die Art der Ausschreitungen bei den Arbeitskäwpfen der letzten Jahre auf Grund der in sämmttichen Bundesstaaten vorgenommenen Erhebungen. Die Denkschrift zerfällt in drei Abschnitte. Im ersten werden vornehmlich allgemeine Berichte über die Häufigkeit und Schwere der vorgekommenen Aus­schreitungen mitgetheilt, wie fie von den Oberstaats­anwälten und Polizeibehörden erstattet find, wobei die Schwierigkeiten der Ermittelung und Beweis­führung dargelegt find und im Einzelnen gezeigt wird, worin vorzugsweise die Ausschreitungen gegen Arbettgeber und gegen Dritte bestehen. Angefügt find die Aeußerungen einiger Handelskammern über kommerzielle Folgen der Ausschreitungen in ihren Be­zirken. Der zweite Abschnitt handelt insbesondere von de» Ausschreittmge» der Arbeitnehmer gegen Arbeitnehmer: Zwang zum Anschluß an Koalitionen, wie zur Arbeitseinstellung; lleberwachnag der Arbeitswillige», der Arbeitsstätten und der Verkehrs­anlagen durch Streikposten; Zusammenrottungen; planmäßige Organisation des Uederwachungsdienstes, Ueberwachung des Verkehrs auf den Bahnhöfen und Landstraßen; Maßregeln der Behörden, der Arbeit­geber und Arbeiter gegen de» Terrorismus der Au»- ständigen; einschöchternde und gemeinschädliche Wirkung dis Sireikposteustehens; das Treiben der Agitatoren; Klagen aus Arbeitertteisen über Terrorismus; Ver­folgung Arbeitswilliger nach Beendigung von Streik» wegen Nichtbetheiligung. Der brüte Abschnitt legt die Unzulänglichkeit der bestehenden Sttasbestimmungen bar, insbesondere die Unzulänglichkeit deS § 153 der Gewerbeordnung, der »nanwendbar ist, wenn nicht die Erlangung günstigerer Lohn- und Arbeitsbedingungen bezweckt wurde, der unanwendbar ist, wenn nicht zum Anschluß an eine Verabredung ober zur Befolgung einer solchen genöthigt werde» sollte, der ferner nicht anwendbar ist bei Ausschreitnugen, die erst nach Be­endigung eines Stteiks begangen worden find, und auch, wenn eine Verabredung Überhaupt nicht vorlag. Des Weiteren wird die Unzulänglichkeit der Bestimm­ungen des Strafgesetzbuches auseinandergesetzt. Die Verfolgung vo» StteikauSschreitungen scheitere häufig am Mangel des erforderlichen Strafantrags, ferner sei das geltende Sttaftecht unzulänglich gegenüber Einschüchterungen Arbeitswilliger durch größere Mens chenansammlungen.

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Opposition.

J Seitdem die Regierung den Gesetzentwurf zum der Arbeitswilligen veröffentlicht hat, find all' Elemente in der Presse, welche jene Vorlage lange vorher al»Zuchthausvorlage" ange- iji hatten, eifrigst an der Arbeit, die bedingungs- Ablehnung diese» Entwurfs mit denkbar Westen Phrasen zu Betreiben. Wir meinen, es ihnen das nicht viel nutze», die Leute find die tfjmadten Hetzphrasen und die principielle Oppo- bieser Zeitungsschreiber gegen Alles, was von

Anzeigen nehm« entgegen.- bk Expedition dieses Matte», die Annonem-

unaag von Haasen-ein & Segler, Frankfurt a. M., Cassel, MaAo- q i Ccnhrrt

tag, Wien: Rudolf M-ff«, Frankfurt a. R., Berlin, München, Ä8ta; 04.

IT». Dauve 4t de., Frmckftltt «. M B«dtx, Hannover, B-M x.

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Avwege», die natürlich ungern über die Sache Frau gestorben, ihm eine kleine Tochter hinterlaflend, die fie nach ttgend einer Romanheldin,Sigrid" ge­

lbes) der deutschen Reichstags - Abgeordnete», denen m 6. d. ftichmäßig am Rechte der Arbeiter, wie der

sird tz, ngeu) . »gelsitz

Die Gräfin fuhr zusammen, ihr Sohn berührte dieser Frage eine alte Wunde, Baron Haus von Ülingen war einst der Traum ihrer erste» heißen \±i JWnliebe gewesen und feine Heirath, fein Fortgang, MichLerste Kummer ihres Lebens. Erst nach Jahren ste es über fich vermocht, einem andern Manne Ä V<wb zu reichen, doch konnte fie noch heute des

i Regierung kommt, schon allzu gewohnt, um ihnen tz die von den Betreibern gewünschte Bedeutung Liegen. WaS müßte das für einMachwerk zur wrbrückung der Rechte der Arbeiter fein*, was 1 auksähe, wie es die Blätter derFreunde der rattrtes tzOemokratifchen Führer", von derFrankfurter ______ tag* an bis zu den unbedeutendsten und kon-

(Nachdrnck verboten.)

Schloß Böhnhausen.

Bon M. Buch Holtz.

(FortsHnng.)

Erscheint täglich außer an Werttage« nach Sou», und Feiertagen.

8« «Ql OeeartalS-Sbonuementr-PreiS bei der Expedition 2 Mk., bei allen tzA

tdl öiÄ'Ä'SÄÄ' Mittwoch. ,7. Juni 1899.

Wöchentliche Beilagen: Krcisblatt für die Kreise Marburg «nd Kirchhain.

~ Jllustrirtes Sonntagsblatt .«

1 IE®netc fie: Wer hat Dir vo» de» alten @e» /j A|Rten erzählt, Waldemar?"

1 |k »Barbara, der hat es Babette erzählt, die einst 3une von Baron Hans gewesen ist, sag' doch,