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Beschämt und ärgerlich zugleich ließ Hoist die klhobene Hand finken, während fich der junge Graf Waldemar von Schyritz, gleichfalls der einzige Sohn seiner verwiltweten Mutter, die eines der schönste» Nachbargüter von Böhnhausen besaß, zu dem im Fortgehu begriffene» kleinen Mädchen wandte.

.Wer bist Du denn eigentlich, wie kommst D» hierher?"

Das ist Barbara, Waldemar,* sprach jetzt Hilde­gard von Nymwegen, ei» hoch aufgeschossene» Iljähr. Mädcheu, die Schwester Horst'Slaß fie gehen, wir wollen wester spielen!"

Was, Barbara Hatte», Eure Loufine, die nach dem Tode ihrer Eltern bet Euch wohnt? Mama hat mir erzähtt, daß fie feit einigen Monaten in Böhnhausen ist, aber warn» steht fie den» hier ab- settS und spielt nicht mit n»S?"

Oh," fiel Hildegard altklug ei», .Mama sagt, e» wäre sehr dumm uud sehr «»recht vo« Papa'S Schwester gewesen, einen Schauspieler zu Heiratheu, und al» beide starben nnd Barbara nichts zum Leben hinterließen, da mußten mir fie hierher nehmen, da fie sonst niemand hatte, der fich ihrer annahm; aber Mama sagt, fie soll, da fie ganz arm ist u»b später eine Sonvernaute werden muß, auch hier nicht an 2nt»8 gewöhnt werden, fie ist doch nnt eine Bürger- lichr und ein armer Mädchen dazu!

.Aber, Hilde," entgegnete ganz empört Walde­mar von Schyritz, .wie kannst D» nur so spreche»! Noch ist Barbara doch keine Gouvernante, und wen» fie mitspielt, lernt fie doch keine» ßnt»8 dabei kennen! Bleibe doch," rief er dem jetzt weinende» nnd fich entfernende» kleine» Mädcheu z», .bleibe doch »nd spiele mit So««', wir wolle» jetzt Fanchon spiele», da will ich «st Dir laufen! Willst Du, Barbara?"

.Wen» el dir anderen wollen, daß ich mitspielen

darf," sprach Barbara, ihre Thränen trocknend, .ich möchte schon, ach wie gerne!"

In dem Anzüge?" spöttelte Hildegard »nd sah von ihrem weißgestickten Batistkletde geringschätzig ans da8 verwaschene, schwarzweiße Kattunkleidche», das Barbara noch zur Trauer um ihre Mutter trug, freilich, Dst ist'8 gleich!"

.Ich habe doch kein andere»," antwortete Bar­bara, und die soeben versiegten Thränen drangen ihr wieder in dir großen blauen Augen.

DaS schadet anch nichts," tröstete Waldemar, hier zum Spielen ist e» lange gut genug und mit halber Gewalt führte er die Widerstrebende mit fich fort in den Kreis der bald wieder lnstig spielend« Sinder hinein.

MU großem Eifer wmde jetzt Fanchon gespielt, wie eine kleine Gazelle flog Barbara dahin und blieb mtt ihrem edelmüthigen Beschützer immer zusammen, der mtt gleichem Eifer wie feine Partnerin, bestrebt war, den ihn »erfolgenden zu entrinnen, war, da Waldemar der allgemeine Liebling war, schwer genug hielt. Jetzt stand Horst an der Spitze, alS die Reihe der Laufens wieder einmal au Waldemar und Barbara war.Fanchon! 133 rief er, wie ein Blitz stoben die beiden dahin, da im Be­griff fich zu »ereinen, streckte Horst Barbara eine» schnell «nfgenommeneu Stock entgegen, und diese, im Eifer nicht darauf achtend, stürzte über denselben zu Boden, während Horst lachend rief:

.Siehst Dn, da gehörst Du hin, »or meine Füße!

Wie eine Wütheude sprang Barbara auf, m» mtt ihrer kleinen Hand Horst eine schallende Ohrsrige gebend, rief fie außer fich: .D.8 hast Du dafür, daß Du mir den Stock »orgehalteu hast und für da» .Betteldiug", ich laffe mich nicht immer schUnpfeu, merk' e» Dir!" (Fortsetzung felgt).

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einem feinen, blassen Gestchtcheu; daS prächtige Sold- haar hing ihr in einem schweren Zopf über den Rücken nieder, die kleinen Hände ineinandergepreßt, schaute er regungslos mit fast scheuen und doch so sehnsuchts­vollen Augen zu den jubelnde» Kindern hinübet. Schon eine ganze Weile hatte das kleine Geschöpf, im andächtigen Zuschaueu versunken, seitwärts dage- stande», von der lachenden geputzten Kiaderschaar un­bemerkt, da rannte ein großer fünfzehnjähriger Knabe, in der Hast des Spielens, plötzlich fast hart gegen die stumm Dastehende an, ein häßlicher Ausdruck flog über eia hübsche» Gesicht, als er da» Mädchen bemerkte, und vor ihm steh» bleibend, fuhr er eS zornig an:

.WaS willst Du hier, unnützes Ding, warte, ich werde es Rama sagen, daß Du Dich wieder herge- schlicheu hast! Du weißt ganz gut, daß es Dir ein für alle Male verboten ist, Dich in unseren KreiS zu drängen, wenn wir Besuch haben."

Erschrocken zuckte daS Kind'zusammen, eine feine Röthe flog über fein Gesichtchen, als e» antwortete: .Ich dränge mich auch nicht in Ömern Kreis, Horst, aber ich kann doch zusehen, wenn Ihr spielt, dar hat mit doch noch niemand verboten."

.Aber ich will e» nicht," rief der große Junge, hörst Du wohl, Du Bettelding, ich will eS nicht," und feine Hand hob fich, al» wollte er die scheu

Zurückweichende schlagen.

.Oh pfni, was thust Dn, Horst!' rief jetzt eine Helle Knabenstimme hinter ihm: ein bildhübscher, schlanker Knabe, in dem gleichen Alter von Horst von

Finanzminister b. M i q n e I empfing vor wenigen Tagen eine Abordnung der Bunde» der Handel- nnd Gewerbetreibende», be­stehend auS de» Herren Kommerzienrath Liffauer, H. Gühler mtb W. Lederwarm, uud unterhielt sich mit denselben über die Abänderungen, denen die Ge­setzesvorlage über die WaarenhauSsteuer, die im Herbst dem Landtage zugehen soll, unter­worfen werden muffe, um eine wirksame Besteuerung der Großbazare herbeizuführen. In Berücksichttgung der in Bazaren bereits zur Annahme gelangten Umsatz-

gleichenden Gerechtigkeit durchaus entsprechen. Umso seltsamer berührt die Opposition, die von einigen Blättern gemacht wird. Die Gegner meine», durch die Schiebung von Wählern auS der dritten in die zweite Klaffe würde der socialdemokratische Einfluß gestärkt und würden zahlreiche Gemeinden der Rhein­provinz dem Centrum ausgeliefert werden.

Wir können die Einwände nicht al» berechtigt anerkennen. Die Wahl - Aussichten der Socialdemo- kratte dürften kaum besser werden. Bei der geplanten Zusammensetzung der zweiten Abtheilung ist e» aus­geschlossen, daß die Socialdemokraten, selbst wenn sie ausnahmsweise in der dritten Abtheilung siegen sollten, auch bei den Wahlen der zweiten Abtheilung genug Kandidaten durchbringen könnten, um einen ausschlaggebende» Einfluß in der Gemeinde-Beriretung zu gewinnen. Ebenso unbegründet ist der andere Einwand, der auf der Annahme beruht, daß zahl­reiche Wähler der dritten Abtheilung, in denen man am Rhein überwiegend Anhänger deS CentrumS ver- muthet, in die zweite Abtheilung aufrücken und diese beherrschen würde». Ein solche» Uebergewicht hat auch vor dem Jahre 1891 nicht bestanden, und die statistischen Anlage» deS Entwurfs ergeben überdies, daß das Auftücken von Wählern aus der dritten in die zweite Abtheilung gerade in der Rheinprovinz geringer fein wird, als im Durchschnitt des ganzen Staate», und daß in de» meiste» rheinischen Städten mit mehr als 10000 Einwohnern nicht einmal der Zustand von 1891 wiederhergestellt wird.

Nach den Aeußernngcn der Parteiblätter kann er­wartet werden, daß die parlamentarische Erledigung des Entwurfs keine großen Schwierigkeiten haben wird.

teitr- oder Dienstverhältniff« in solchen Reichs-, Staat»* ober ikommunalbetrieben, die der LandeSvertbeidignng, der öffentlichen Sicherheit, dem öffentlichen Lerkeür oder der öffentlichen Gesundheitspflege dienen, auf alle Arbetts- oder Dieuflverhöltniffe in Eisenbahnunternehmungen.

§ ii. Der § 163 der Gewerbeordnung wird auf­gehoben

Segen diesen Entwurf wird nun natürlich die Socialdemokratie und ihre gelammte Borfrucht weiterschimpfen »nd Hetzen. Die ruhig, gerecht und sachlich Urtheilenden aber werde« fich sagen muffen, daß der Entwurf einem dringenden »e- dürfniffe entspricht und daß der Staat seine Autorität vergeben würde, wenn er nicht dem TerroriSmnS, der heutzutage gegen die Arbeitswillige» geübt wird, begegnete. Die durch den § 152 der Gewerbe- Ordnung gewährleistete Koalitionsfreiheit soll den Sewerbetteibenden und den gewerblichen Ar­beitern ungeschmälert erhalten bleiben. Nach wie vor soll e» ihnen frei stehen, die Be- diugungen festznsetzen, unter denen sie Arbeit geben oder nehmen wollen; ferner sollen fie auch nicht daran gehindert werde», fich zu Bereinigungen zusammen- zuschließen, um auf die Gestaltung der Arbeits-Be­dingungen einzuwirken, auch soll ihnen unverwehrt bleiben, zu gemeinschaftlichem Vorgehen für Arbeiter- Ausstande oder für Aussperrungen durch Belehrung oderUeberredung Anhänger zu werden. Der Terro­rismus dagegen (Verrufs - Erklärung, körper­licher Zwang, Drohung, Ehr-Verletzung, Beschädigung von ArbeitS-Geräih rc., da» sog. Stteik-Postenstehen uud bergt wird mit Gefängniß und Geldstrafen be­droht, und zwar werden hier auch die Lücken au»» gefüllt, die der § 153 der Gewerbe Ordnung hatte. Wird und da» ist die wichtigste Bestimmung de» Entwurfs infolge eines Arbeiter Ausstandes, oder einer Arbeiter-Aussperrung die Sicherheit de» Reiche» oder eines Bundesstaates bedroht, oder eine gemeine Gefahr für Menschenleben oder das Eigenthum herbei­geführt, so ist sogar auf Zuchthaus bis zu 3 Jahre», gegen die Rädelsführer und Aufteizer auf Zuchthaus bi» zu 5 Jahren zu erkennen. Daß die Rädels­führer und geschäftsmäßige» Aufteizer schärfer bestraft werden sollen, wird man als gerecht­fertigt anerkennen.

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Umschau.

DerGesetzentwurf zum Schutz des gewerblichen ArbeitSverhältniffes" ist dem Reichstage jetzt zuge­gangen. Daß mit ihm meist das Richtige getroffen ist, beweist schon die Thatsache, daß all die Zeitungen, welche für die Socialdemokratie indftekt am besten arbeiten, wie dieFranks. Ztg." «nd die dema­gogischen Blättchen diesofortige Ablehnung" vom Reichstage fordern. Der Entwurf lautet:

§ 1. Wer eS unternimmt, durch körperlichen Zwang, Drohung, Ehrverletzung »der VeirusSerklärung Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zur Theilnahme an Lereinigungeu und Verabredungen, die eine Einwirkung auf die Arbeit?- oder Lohnverhältniffe bezwecken, zu bestimmen »der von der Theilnahme an solchen Vereinigungen oder Verabredungen abzuhalten, wird mit Gefängniß bi» zu einem Jahre bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, s» ist auf Geldstrafe bi» 1000 Mk. zu erkennen.

§ 2. Die Strafvorschristen de» § 1 finden auch auf Denjenigen Anwendung, welcher e» unternimmt, durch körperlichen Zwang, Drohung, Ehrverletzung oder Lerrufs- erklärnng erstens zur Herbeiführung oder Förderung einer Arbeiterausspirrung Arbeitgeber zur Entlastung von Arbeit­

nehmern zu bestimmen »der an der Annahme oder Heran" 1 ziehnng solcher zu hindern, zweitens zur Herbeiführung »der i Förderung eine» «rdeiterausstandeS Arbeitnehmer zur Niederlegung der Arbeit zu bestimmen oder an der An- i nähme oder Aufsuchung v»n Arbeit zu hindern, drittens bei ' einer Arbeiteraussperrung »ter einem ArbeiterauSstande die Arbeitgeber »der Arbeitnehmer zur Nachgiebigkeit gegen die dabei vertretenen Forderungen zu bestimmen.

§ 3. Wer eS fich zum Geschäft macht, Handlungen der in § 1, 2 bezeichneten Art zu begehen, wird mit Se- fängniß nicht unter 3 Monaten bestraft.

§ 4. Dem körperlichen Zwange im Sinne der §§ 1 bis 3 wird die Beschädigung »der »orenthaltung von ArbeitSgeräth, Arbeitkmaterial, ArbeitSerzeugnisten »der SleidnngSstückeu gleichgeachtet. Der Drohung im Sinne der §§ 13 wird die planmäßige Uebeiwachung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Arbeitsstätten, Wegen, Straßen, Plätzen, Bahnhöfen, Wafferstraßen, Häfen oder sonstigen V-rkehrkanlagen gleichgeachtet. Eine Venufs- erklärung oder Drohung im Sinne der §§ 13 liegt nicht vor, wenn der Thäter eine Handlung v»rnimmt, zu der er berechtigt ist, insbesondere wenn er befugter Weise ein Arbeit»- »der Dienstverhältniß ablehvt, beendigt »der kündigt, die Arbeit einstellt, eine Arbeitseinstellung oder Aussperrung sortietzt, oder wenn er die Vornahme einer solchen Handlung in Aussicht stellt.

§ ». Wird gegen Personen, die an einem Arbeiter» anSstand oder einer Arbeit-rauSsperrung nicht ober nicht dauernd Theil nehmen oder Theil genommen haben, au» Anlaß dieser Nchtbetheiliguug eine Beleidigung mittil» Thätlichkeit, eine vorsätzliche Körperverl tzung ober eine vorsätzliche Sachbeschädigung begangen, so bedarf eS zur Verfolgung keines AnttageS.

§ 6. Wer Personen, die an einem ArbeiterauSstande ober einer ArbeiterauSsperrung nicht oder nicht dauernd theilnehmen ober theilgeuommen haben, au8 Anlaß dieser Nichtbetheiligung bedroht oder in »erruf erklärt, wird mit Gefängniß bi» zu einem Jahre bestraft find mildernde Umstände vorhanden, so ist auf Geldstrafe bis eintausend Mark zu erkennen.

§ 7. Wei an einer öffentlichen Zusammenrottung, bei der eine Handlung der in den Paragraphen 1 bi» 6 be­zeichneten Art mit vereinten Kräften begangen wird, tbeil- nimmt wird mit G-kängniß lest rast, die Rädels­führer find mit Gefängniß nicht unter drei Monaten ju bestrafen

§ 8. Soll in den Fällen der §§ 1, 2, 4 ein Aebeiter- auSstond ober eine AibeiterouSspe rnng herbeigeführt ober gesö'dert werben, und ist der Ausstand oder die Aussperrung mit Rückficht auf die Natur oder die Bestimmung des Be­triebe» geeignet, die Sicherheit deS Reichs oder eine» Bundesstaates zu gefährden, oder eine gemeine Gefahr für Menschenleben oder für das Eigenthum herbeizuführen, so tritt Gefängnißstrafe nicht unter 6 Monaten ein. Ist in Folge be» ArbeiterauSstaudeS oder der Arbeiteraussperrung eine Gefährdung der Sicherheit de» Reichs oder einer BurdeS- ftaate» ein getreten oder eine gemeine Gefahr für Menschen leben ober da» Eigenthum herbeigeführt worden, so ist au Zuchthaus dis zu drei Jahren, gegen die Rädelsführer au Zuchthaus bi» zu fünf Jahren zu erkennen. Sind in Fällen de» Absatzes 2 mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnißstrafe nicht unter 6 Monaten, für die Rädelsführer Gefängnißstrafe nicht unter einem Jahre ein.

§ 9. Soweit nach diesem Gesetz eine gegen einen Ar­beitgeber gerichtete Handlung mit Strafe bedroht ist, findet ! die Strafvorschrift auch dann Anwendung, wenn die Hand- I hing gegen einen Vertreter be» Arbeitgeber» gerichtet ist.

§ 10. Die Vorschriften dieses Gesetze» finden An- Wendung 1. auf Arbeit»- ober Dienstverhältnisse, die unter ' den § 162 der Gewerbeordnung fallen, 2. auf alle Ar-

(Nachdruck verboten.)

Schloß Böhnhausen.

Von M. B n ch h o l tz.

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tÄäÄSÄfö:LLAMfkK Sonnabend, 3. Juni 1899.

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Wöchentliche Beilagen: Kreisblatt für die Kreise Marburg ««- Kirchhain.

Jllnstrirtes Sonntagsblatt.

Bildung aber ihrer Theilnahme an den persöu- Hen Lasten der Selbstverwaltung für bas Gemeinde- _ fes besonders wichtigen Schichten bes Mittelstandes, m geirf deiche gegenwärtig größtentheils in die dritte Ab- S 23,u. Heilung herabgedrückt find, gewahrt werde«.

Man wird zugeben müssen, daß die Bestimmungen « Gesetz-Entwurfs dem Grundsätze von der auS-

»mJw gimtbt von 1891/92 nicht vermindert werden;

>. an iptan sollen die berechtigten Jntereffe» der nicht

Die Aenderung des Meinde-Wahlrechts in Preußen. Dmch Me preußische Steuer-Reform im Anfang ^»eunzißer Jahre find die WSHlerklaffeu verschoben Lfcm. Die erste nnd die zweite Abtheilung der ^neindewähler schmalzen zusammen, sodaß die wchln in den beide« ober« Klassen verhältniß- Ej noch mehr Einfluß bei den Wahle» erhielten, «früher. Diese Verschiebung zu beseitigen, war p, vornherein beabfichttgt; frühere gesetzgeberische Lsgche kamen aber nicht zustande. Atzt hat die ^aisregierung wieder einen Gesetz-Entwurf über chllenderung des Gemeinde-Wahlrechts eingebracht, i Der Grundsatz der Abstufung deS Wahlrechts her Steuer-Leistung und der Bereinigung möglichst schattiger Elemente in einer Abtheilung wird darin Multen, ebenso die Eintheiluug in Klaffe», die to der Klaffen, die Steuer-Leistung als Merkmal fc die Abgrenzung der Klassen (auf jede Abtheilung UW ein Drittel der Gesammtsumme der Steuer- ßniäze aller Wähler). Für jede nicht zur Staats- M-nmen-Steuer veranlagte Person find auch ferner.

an Stelle dieser Steuer 3 Mk. anzusetzen. Neben je bisherigenDrittelung" ist nun da» ist der D» der Grundsatz ausgenommen, daß Wählern, jea Steuerbetrag über ein bestimmtes Mittelmaß üMkgeht, auch ein Wahlrecht wenigstens in der Man, das heißt der zweiten Klasse zu gewährleisten |, 818Mittelmaß" gilt der Durchschnitt der Bttnmt sämmtlicher Gemeindewähler. Die Abgrenzung M dem Durchschnitt tritt nur zwischen der zweiten ab dritten Klaffe ein. Die beide» ober« Klaffen «kn, wie bisher, nach der Quote der Steuersumme Mieden.

[ Durch diese Reform des kommunalen Wahlrechts Reiben nach statistischen Berechnungen annähernd die ÄMtualen Verhältnisse der Wählerklaffen zu einander Mdeigeführt werden, die etwa im Jahre 1891 92, M tot der Steuer-Reform, bestanden haben. Jeden- M wird die dritte Klasse nach dem neue» Gesetze Mv erhebliche« Theil ihrer Wähler durch Auftücke» N die 2. Klaffe abgeben. Es soll als» die Wahl- ^«digung derjenigen, deren Steuerlast durch die fkuuer-Reform vermehrt worden ist, gegenüber dem

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1 de« lustigen Treiben der anderen zn. G» beide» zu, .wa» thust D«, Horst, Dn wilst ki» schmächtige», zierlich gebauter Ding mit nicht ein Mädchen schlagen?"

. 3» dem an Naturschönheit so reiche» Oberlande Ty Zeichens lag Schloß und Herrschaft Böhnhausen. s-es jffite" seiner gesegneten Felder, seiner herrlichen fciri* u stand das altersgraue Schloß, umgebe» vou schönste» Gartenanlagen, umrauscht vo» den Bäumen de8 Parkes. Weit ab lagen die L^fchaftsgebäude, einsam und stolz stand das vSrjkis auf dem kleine« Hügel, als wolle es durch nervtet Me isolierte hohe Lage schon andeuten, daß seine

> Shrier auch hoch über minder vornehm geborene« . ^ficheukindern fich erhaben fühlten, so abgeschloffeu I ^er einsamen Ruhe lag es da.

E «me heiße Juli-NachmittagSsonue brannte und , vo» dem blauen Himmel hernieder und sandte kjF ^irahlen auch auf de» große» Rasenplatz deS g^igette»8, auf dem, unbekümmert «m die ttopische eine Menge Kinder im Alter von 8 bi8 15 -CIe> dm eifrigen Spiel begriffe» waren. Wie fie »nd lärme», diese kleinen Grafen, Komtesse» ^«aroneffen, froh, de« listige« Zwange von Er- E" "nd Bonne» entgangen zu sei», ganz fich überlassen, jnbel» fie in au8gtlassenster Flöh- ^-u> indem fie Hasche», Versteck und alle mögliche» P^Mhttatincmber «tt regstem Eifer spielen. L. etx klei»e8, etwa »envjthrige» Mädchen der allgemeine» Fröhlichkeit anSgeschloflen, - ----------

L es stnud ganz seitwärts, fast verborge» vor Nhmwege», be« einzige» Sohu des Besitzers £** hohen Gebüsch, und sah «tt großen, für ein Böhnhansrn, deffen heuttger Geburtstag «tt d bi*Ja diese« Alter ungewöhnlich ernst bückende» Kindergesellschaft verherrlicht ^wurdetrat «lf .dem lustigen Treiben der andere» zn. G» " "