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leftrebte Festsetzung einer Minimalluhezeit von

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»»muq 0 Stunden für die in offenen Verkaufsstellen be- , Yfz häktigten Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter, sowie ' l t a ebendaselbst vorgesehene Herbeiführung eines

ie des Entwurfs so wie so die Möglichkeit

Wetter

2390)

Der Vorstand.

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3'14, Lübeckische Staatsanleihe

LOOSE

sind zu haben in der

(1079

^ped. der ßßerfiess. Zeitung<

Haspelstraße 91.

2394)

<S»in ordentlicher Junge vom Lande, welcher Liebe zu

Pferden hat, gesucht.

(2186

Reitlehrer Daniel

12 Schüler

d. Erp. d. Bl.

(2309 in einer Familie. Näh. t. d. Exp.^

mehreren Seiten, namentlich von den Gehülfen- nen, als eine Nothwendigkeit dargestellt wurde,

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it hinausgreifeu. Eine ganze Anzahl kaufmännischer emigungen ist bezüglich des Ladenschlusses der einuug, daß eine allgemeine reichsgesetzliche Regelung dben Platzgreifen müsse, während die Gewerbe- etznovelle die höhere Verwaltungsbehörde ermächtigt, Antrag von mindestens zwei Dritteln der be- ig'en Geschäftsinhaber nach Anhörung der Ge- ubebehörden für alle oder einzelne Geschäftszweige uordnen, daß während bestimmter Stunden in der it zwischen 8 Uhr Abends und 6 Uhr Morgens

in der Zeit zwischen 9 Uhr Abends und 7 Uhr ngens die Verkaufsstellen für den geschäftlichen kehr geschlossen sein müssen. Die Durchführbarkeit

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b Cs, ^jährj, Ruheß, m, rdenz »

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Mar­sen 3»

Aufwartung auf 2 bis 3 Stunden täglich bei hoher Vergütung sofort gesucht.

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itcdlingthb Zweckmäßigkeit einer gesetzlichen Vorschrift über eg gleichzeitigen Schluß der Verkaufsläden ist vor

-7. Runkel, Küfer

' Weidenhäuserstraße 39.

Marburger Fischerei-Club.

Die Karlen für die Mitglieder pro 15 991900 find his ZUM 10. d. Mts bei dem Kassirer Herrn Mengel, Grünerstraße 42, zwischen 12 bis 2 und 6 bis 8 Uhr Nachmittags in Empfang nehmen.

bieten, ihren Willen zu allgemeiner Geltung zu bringen, wobei er von nicht zu unterschätzendem Vortheil ist, daß auf lokale und zeitliche Unterschiede gebührend Rückficht genommen werden kann. Die kaufmännischen Vereinigungen, die fich darauf berufen, daß sie die Auffassungen breiter Berufskreise vertreten, werden misch ver so viel Stimmen sammeln können, um eine einheitliche lokale Ladenschlußstunde auch gegen die Opposition der Minderheit durchzusetzeu. Der Weg zum Ziele ist in der Novelle gewiesen.

Bemängelt wird ferner, daß den Handelsgehilfen eine, wie Manche meinen, zu karge Ruhezeit (10 Stunden) zugemess n wird, anstatt für die Ge- sammthest der Verkaufsläden die Arbeitszeiten zu nonniren, womit angeblich auch denjenigen Geschäfts­inhabern gedient wäre, die kein Personal in ihren Diensten haben. Dieser Einwand geht von einer falschen Voraussetzung aus. Die Absicht des Gesetz­gebers ist in erster Linie darauf gerichtet den kauf­männischen Angestellten Schutz vor Ueberanstrengung zu gewähren. Dementsprechend wird zunächst diesen in abhängigen Stellungen befindlichen Personen eine angemessene Ruhezeit verbürgt. Die selbstständigen Detaillisten, welche allein oder nur mit Hilfe ihrer Familie daS Geschäft betreiben, kommen hierbei nicht in Betracht. Fühlen dieselben das Bedürfniß, auch ih-erseits die Arbeitsstunden zu begrenzen, so steht ihnen solches auf dem Wege der Vereinbarung mit anderen Prinzipalen durch Einführung einer allge­meinen Ladenschlußstunde frei. Dem Verlangen aber, die Minimalruhez-it durch einen möglichst ku'z be­messenen Maximalarbeitstag zu ersetzen, wird der Reichstag schwerlich seine Zustimmung ertheilen. Ein solcher Antrag ist wohl geeignet, die sozial­demokratischen Agitationen von Neuem zu beleben, keineswegs aber, an Stelle des Guten noch etwas Besseres zu setzen; vielmehr würden solche Anträge der Erledigung des bedeutungsvollen sozialreformatori­schen Entwurfs beträchtliche Schwierigkeiten bereiten.

Endlich wird gleichfalls von sozialdemokratischer Seite darüber Klage geführt, daß nicht alle in kauf männischen Berufen beschäftigten Personen der Wohl- that einer Sicherung ihrer Ruhezeiten theilhaftig werden sollen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist aber ausge­gangen von den Erhebungen der Kommission für Ar­beiterstatistik über die Arbeitsverhältnisse der in den Ladengeschäften thätigen Angestellten, beschränkt daher seine Geltung auch auf die unter den Titel VII der Gewerbeordnung fallenden Hülfspersonen in den offenen Verkaufsstellen". Da es nun unmöglich ist, die auf Grund amtlicher Untersuchungen über die Verhältnisse bestimmter Erwerbszweige vorgeschlagenm gesetzgeberische Maßnahmen auf andere Berufsgruppen auszudehnen, für die das zur Begutachtung erforderliche Material nicht vorliegt, so können auch die social- demokratischen Klagen nur dazu dienen, das Zustande­kommen des Gesetzes zu erschweren und zu verzögern.

nbe q Ludern t beq treffe, 8 gerq > je 3. Schluß leinen rmtfta tinbcto

/Sein Mädchen für Küche und Hausarbeit zu einer einzelnen Dame auf 1. Juli gesucht von

Frau Geheimrath Ubbelohde, 2392s Bahnhofstraße 36,11.

eine Reihe zum Theil werthvoller Jagd- und «tshunde hinweggerafft. In der Regel erkranken Hande unter de« Anzeichen von Mattigkeit, ver- berter Freßlust und gehen in wenigen Tagen zu «ade. Nach den Sekttonsbefunden der hiesigen lerinäranstalt ist der Erreger der Krankheit ein Mur, der in den Eingeweide» seinen Sitz hat, ? einmal im Körper, kaum zu beseitigen ist. Da Verkehr zwischen den Vierfüßlern zur Wetterver- -jiung der Seuche beiträgt, dürfte das beste Vor- igungsmittel darin bestehen, daß die Hundebefitzer t xhlere nicht umherlaufen lassen.

N^Ech"vkrd«ufttill für Kurz- u. Wollw.-Gesch. gesucht. Näh, in d. Exp. d. Bl. (2391

/(Clin braves Mädchen für

Küche und Hausarbeit auf 1. Mai zu zwei Damen gesucht. 2393) Wörthstraße 13,11.

Irbeits- und Ruhezeiten in Laden­geschäften.

Die in der neuesten Novelle zur Gewerbeordnung

dt (der waltuq g" nti? rfüflMS

Im Gebrauch ie,e Handelsmarke trägt jedes Stück,

^orräthig in Marburg bei Otto Pabst, M. Naumann, Emil Sachs, Heim. Sachs jun., Prl. C. Köster.

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. üben Branche der Meinung, daß die Ladenzeit ein« VJrx sänken fei, so wird sich ihnen im Falle der An-

J5e^er9- Famil.-Wvhnung /ttin möbl. Zimmer an einenvlä

ebft Stuben. Cabinet zu verm. Kaufmann oder besseren Hand- der höheren Anstalten finden gute werter zu vermiethen. Wo? sagt Penfion u. sorgfältige Ueberwachung

Ckxistiae t

Willelm LE» |

Verlobte. S

n ichl mg m als . einen cd aber tinei eko

lein iarf : er sch lasset an d» leben?* mheiS' Krall-' ib bo4 ßrieftet

Menke Eichelberg & Sohn, Bankgeschäft, 15, Wetterguffe IS.

. i faSen doch die praktischen Bedenken gegen eine 3 9 bsmstische Regelung der Frage so schwer ins Gewicht, MorM der Gew.'rbeordnungsnovelle von dem Erlaß Kaiser' Zwangsvorschrift zur Verkürzung der Geschäfts- iu ba ® genommen worden ist. Ist in einem [r itit die überwiegende Mehrheit von Kaufleuten der-

der

Wohlfahrts - Lotterie

ä 3.30 Bark Ziehung vom 1419. April

j gnTO) imgen Jahren in der Kommisston für Arbeiterstatistik ein kv irsehend erwogen worden. Damals sind durch Um- ttschOst, ragen mittelst Fragebogen und durch mündliche Ber­it KmisE^^ BDn Auskunftspersonen die Ansichten und und bWüusche sowohl der Handelsgehilfen als der Prinzipale wtteib« 1 angehendem Maße erkundet worden. Wenngleich damals die gesetzliche Festlegung der Ladenzeit

Mädchen finden ftdl. O Aufnahme z. Erl. des Haus­haltes b. Familienanschluß. (2180 Frau Oberamtmann Lüning, Bellnhausen b. Treysa.

Auf sogleich oder 1. Mai wird ein sauberes nettes

Mädchen

in einen kleinen feinen Haushalt gegen hohen Lohn gesucht. Zu sprechen von 13 Uhr. (2351 Frau Director Koch, Cassel, Kölnische Allee 63, 2. Et.

j,'seiüichen Ladenschlusses werden zur Zeit in den vurde j HMgten Berufskreisen und deren Fachorganen 8 68 H Mt erörtert. Bei dieser Gelegenheit treten vielfach ln eine Lasche zu Tage, die über die Grundlinien des e8 fofofyn Reichstage vorliegenden Gescheut vurfes theilweise

aeauL- Subscriptton findet am 8. April zu 96.60 % statt, jt nffif ^er uni) Umgegend nehmen Anmeldungen entgegen (2389

Bemischtrs.

Dir Größte. Im Berliner Passage-Panoptikum präseutirt fich jetzt die größte Dame der Welt. DieN. A. Ztg." berichtet unterm 1. April über dieselbe:Als uns heute Mittag Miß Le ah May einen Besuch abstattete, da wurde in unS die Erinnerung an das Riesenfräulein von der Burg Niedeck lebendig. Kaum vermochten wir unser Auge bil zu der Höhe deS ihrigen zu erheben. Zwei Meter fünfzehn Centime ter mißt die erst zwanzigjährige Dame vom Scheitel bis zur Sohle. Sie ist eine sympathische Erscheinung, schlank gewachsen und von einnehmenden Gefichiszügeu. Ihre beiden Begl-tter kann fie bequem in die Tasche stecken. Sie sieht aber nicht so grimmig MS, daß diese um ein solches Schicksal zu bangen hätten. Von ihrer Höhe blickte sie freundlich auf unsere RedactionSräume hinab, die natürlich auf so hohen Besuch nicht eingerichtet sind. ES scheint ihr in Europa ganz gut zu gefallen, nur die Betten er­scheinen ihr .nicht ausreichend". Miß Leah Mays Eltern werden über das Wachsthum ihrer Tochter ebenso erstaunt gewesen fein, als wir bei dem heutigen Besuch der Dame; das Elternpaar ist nämlich nur mittelgroß: er mißt 5.11', sie 5.5', und die Tochter sah schon mit 12 Jahren auf sie herab. Der Prospect berichtet, wie der Vater, ein Oberst in der amerikanischen Armee, nur schwer die Erlaubniß ge­geben habe, daß seine Tochter öffentlich auftrat, und daß selbst Baruum und Bailey zwei Jahre brauchten, um Miß May zu gewinnen. In Amerika soll sie schnell berühmt geworden sein: sie Hot eS aber auch nicht schwer, in die Höhe zu kommen!"

UeberfaH. InPlauen i. V. wurde am 31. März auf offener Straße am Hellen Tage der Schutz­mann O ft ermann von einem arbeitsscheuen Menschen namens Landrock plötzlich hinterrücks üb:r= fallenund mit einem frischgeschärften Beile ins Genick geschlagen. Die Wunde ist 10 cm lang und durchdringt den Hals bis auf den Wirbelknochen. Der Schutzmann hatte noch die Geistesgegenwart, das Seitengewehr zu ziehen und den Angreifer zu Boden zu schlagen, ohne ihn indeffen schwer zu verletzen. Landrock, der jahrelang nicht gearbeitet hat und sich von seiner Frau, einer Fabrikarbeiterin, ernähren liefe, hat vor der Th tt das Beil auf der Straße offen getragen und geäufeert:Der erste, der mir 'rankomntt, den hau' ich nieder!"

Neueste Telegramm?

Wolffs Büreau.

Paris, 3. April. Das Verfahren gegen denFigaro" wegen Abdrucks der Dreyfus- Enquete ist eröffnet. Es wurde eine Haussuchung vorgenommen, doch gelang es, wie her lau* et, nicht, das betr. Exemplar zu beschlagnahmen. DerFigaro" setzt die Publicaiion fort, die noch etwa 12 Nummern füllen soll.

Stockholm, 3. April. Von dem Assistent« Martin, welcher nach Sibirien abgereist ist, u« die ZuverlässigkeÜ der letzten Andree gerächte zu untersuchen, ist folgendes Telegramm eingelaufen: Tomsk, 31. März. Ich habe bei Ljalin auSgefragt, der versichert, mehrere Tungusen hätten berichtet, daß fie drei Leichen gefunden, sowie einen große« stoffüberzogenen, ziemlich langen Gegenstand, moraa ein Gestell von Metallstangen befestigt sei. Die Leichen seien in Helle Kleider gekleidet gewesen, welche russischer Kleidung nicht ähnlich wären. Die Stiesel seien mit Fell gefüttert. Ich reife nach Krasnojarsk und weiter nach den Goldfeldern. Alles wohl. Martin."

Sie macht die Haut weich und geschmeidig und dürfte Leuten, welche an spröder, zum Aufsvringeu neigender trockener Haut leiden, sehr u empfehlen sein", ist die An­sicht eines erfahrenen Arztes. Ueberall, auch in den Apotheken erhältlich.

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Zur Beachtung.

Die von derOberhessischen Zeitung" eingeführte Einrichtung, die Adressen der zu vermiethenden Studenten­wohnungen zumPreise von40Pfg. 4Wochen lang täglich im Jnseraten- theile zu veröffentlichen, wird auch int bevorstehenden, mit dem 15. April beginnenden Sommer - Semester wiederholt werden. Wir bitten deßhalb alle diejenigen Bewohner unserer Stadt, welche Studenten- wohnungen zu vermiethen haben, ihre An­meldungen (Straße, Haus-Nummer, Anzahl der Zimmer und den Preis derselben) sobald als möglich in unserer Expedition einzureichen, da wir von morgen Mittwoch, den 5. April ab, mit der Veröffentlichung der Studentenwohnungs Listl beginnen werden.

Die Expedition d.Oberheff. Zeitung"i

Der heutigen Nummer liegt bei Kreisblatt Nr. 26.

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Bekanntmachung.

Den seitherigen Kellner meiner Weinstuben,

August Noll von hier, mußte ich unehrenhaften Hand­lungen wegen entlassen.

Derselbe ist nicht berechtigt, Aus­stände für in meinem Restaurant verabreichte Speisen und Getränke unter seinem Namen einzukassir«.

Marburg, den 1. April 1899.

2407) Otto Kratz.