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Der Gesetzentwurf,
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auf die Besonderheiten der Forstverhältnisse zwar nicht die Vorschriften über die Anstellung städtischer Beamten ausgedehnt, doch sind sie bezüglich der Besoldungsfestsetzung, der Pensionsberechtigung und der Hinterbliebenensüisorge mit dem übrigen Personal der betreffenden Kommune gleichgestellt worden.
Die letzte« Paragraphen deS Entwurfs enthalten einige Schluß- und Uebergangsbestimmungen und setzen als Termin für d:S Inkrafttreten des Gesetzes den 1. April 1900 fest.
hei ungen b i den zuerst in Angriff genommenen Ge- «erbszweigen im Reichsamt deS Innern eingegangen war, ist gesichtet und in seinen Ergebnissen vorläufig geordnet. Wie bekannt, hat bei der Mehrzahl dieser Gewerbszweige sich nur ein geringer Bruchtheil der Betriebsunternehmer zur Abgabe der von ihnen gewünschten Zahlen nicht verstanden. Um für diese zu einem positiven Ergebniß zu gelangen, bleibt nur der Weg der Schätzung übrig. Gegenwärtig ist in verschiedenen Bernfsgenossenschafteo, in denen ja die Vertrauensmänner die betreffenden Betriebsverhält- nifle am besten kennen, daS Schätzung?verfahren ein» geleitet. Sobald auch dieses beendet sein wird, wird man die ersten, zutreffenden Zahlen Über die Production der einzelnen Gewerbszweige, soweit sie den Berufsgenossenschaften angehören, feststellen können. Das Zolltarifschema befindet sich noch in dem Stadium der Begutachtung durch die Einzel- regierungen. ES darf nunmehr aber als sicher angenommen werden, daß, sobald es irgend möglich ist, d. h. sobald sämmtliche Gutachten der Regierungen vorhanden und die sich daraus ergebenden Aende:ungen und Ergänzungen vorgenommen sein werden, den Jntereffenten daS Schema zugänglich gemacht werden wird. Regierungsseitig wird darauf Bedacht genommen werden, daß dieser Zeitpunkt möglichst ftüh
doch hier nicht die Mitglieder der Magistrate bezw. die Bürgemeister und 'deren Stellvertreter, bezüglich deren Anstellung, Besoldung und Penstonirung es bei den bestehenden Bestimmungen verbleibt. Die An- tellung der übrigen Beamten soll auf Lcbzeit erfolgen. Abweichung « von diesem Grundsatz: können durch Ortsstatut oder in einzelnen Fällen mit Genehmigung der Aufstchsbehörde festges tzt werden. Soweit hiernach eine Anstellung auf Kündigung zulässig ist, darf die Kündigung nur auf Grund einer Beschlusses der kollegialischen Gemeindevorstandes (Magistrate) oder, wo ein solcher nicht besteht, eines aus dem Bürger- m ist» und den Beigeordneten (Schöffen, Rathmännei) gebildeten Kollegiums erfolgen. Eine Anstellung auf Probe darf in der Regel die Dauer eines Jahres nicht übersteigen. Bis auf Jahre darf sie nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde ausgedehnt werden. Die Besoldung der städtischen Beamten muß auskömmlich fein, die Aufsichtsbehörde kann, in der Regel aber nur vor Besetzung einer Stelle, verlangen, daß angemessene Besoldurgsbeträge bewilligt werden. Bei der Pensionirnng kommen die Grundsätze für unmittelbare Staatsbeamte zur Anwendung. Die Wittwen und Waisen der pensionsberechtigten Kommunalbeamten einschließlich der Sir germeister und MagistratSmitglteder erhalten Wittwcn- und Waisen-
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Umschau.
In der gegenwärtig dem Abgeordnetenhause vorliegenden Denkschrift über die Besserung des Dienst- einkommens der Beamten ist auch eine Erhöhung der Stellenzulagefonds fürdieUnter- beamten vorgesehen. Wie jetzt bekannt wird, hat die Staatsregierung vielfach, bevor sie diesen Vorschlag machte, in Erwägung gezogen, ob sich die Zulagen nicht auf anderen Grundlagen, als bisherigen aufbauen ließen. So ist auch an ThenernngSzulagen gedacht worden. Jedoch dabei steht man vor der Frage, welche Orte als theuer zu bezeichnen sind. Ein übereinstimmendes Kriterium für den Begriff
1 Mihi bezüglich der Hinterbliebenenversorgung. Dagegen o° auch die Verhältnisse der Gemeindeforstbeamten tit M, tot einbezogen worden. Was den Geltungsbereich oo Mi tS Gesetzes anlangt, so sind die Hohenzollernschen lualM, Me ausgeschlossen worden, weil da'elbst das ganze
Wöchentliche Beilagen: .Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain.
und Verlag: Job. Aua. Koch, Univerfitäts-Buchdruckerei in Marburg, Verantwortlich für di« Redaktion: Redakteur M. Hartman« in Marburg.
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, seinen Geltungsbereich im Wesentlichen auf Stadt- co hA od Landgemeinden, Amtsbezirke und Kreiskommunal- rcände, in zweiter Beziehung berührt er, abgesehen 2° A«, den allgemeinen, alle Beamten jener Kommunal-
! ^25 A fldände und der Provinzen betreff »den Be- ,25 6ii fmmlnge», die Rechtsverhältnisse der dem Gemeinde- -2160, Maud angehörigen Beamten in Stadtgemcinden
treffend die Anstellung und Versorgung der Kommunalbeamten, i dem Herrenhause soeben zugegangen ist, enthält ' ge erschöpfende Behandlung der Rechtsverhältnisse ' i Sommunalbeamten, sondern setzt der Reform
Taigen Schranken, welche den in der Praxis h r : getretenen Bedürfnisse n entsprechen. So regelt er ' .der die Rechtsverhältnisse der Beamten aller [ Bmunalverbände noch alle Rechtsverhältnisse der , tarnten innerhalb der von ihm berücksichtigten
»mmunalverbände. In ersterer Beziehung beschränkt
— Erscheint täglich außer an Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. 'Dfl'/irftl tVA Anzeigen nehmen entgegen: die Expedition dieses Blatter, die Annoncen-
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Meindeoerfassungsrecht demnächst neu geordnet erben soll.
bafeniL Der erste Theil giebt einige allgemeine ItinM leftim m ungen. 3m § 1 wird der Begriff des 68 W Immunalbeamten bestimmt, indessen nicht allgemein, .^Jriifnr kein Bedürfniß vorlag, sondern nur im Sinne 'chloAl ” Gesetzes. Er wird dahin festgestellt, daß als 70 bi« hmmrinalbeamter gilt, wer als Beamter für den 52 teuft eines Kommunalvercandes gegen Besoldung gestellt ist. Die Anstellung erfolgt durch Ausmittel- »digung einer Anstellungsurkunde. Die Zahlung 6 Gehalts soll ii E mangelung besonderer Fest-
langen viertZjähilich im Voraus erfolgen. Bc-
zlich der Gnadenko petenzen dehnt der Entwurf die 'l( Meisten, die hierüber für unmittelbare Staats- bürftfe Mte gelten, ebenso die Bestimmung, daß die Leise «telbliebeneu drei Monate im Genuß der Amts«
gelb nach den für die unmittelbar Staatsbeamte« geltenden Voischiiften, wobei der Höchstsatz des WittwengeldeS auf 2000 Mk. festgesetzt ist.
Der nächste Abschnitt betrifft die Beamten der Landgemeinden, Amtsbezirke und Zweckverbände, benn Anstellung?-, Besoldung?-, Pension?- und Reliktenverhältnisse durch Ortsstatnt geregelt werden können. In gewissen Fällen soll der Kreisausschuß über die Ausdehnung der für Stadtgemeinden geltenden Bestimmungen auf die genannten ländl-chen Verbände beschließen. Auf die Beamten der ßansbürgeinteiftereien in der Rheinprovinz und der Aemter in Westfale« sollen sämmtliche Vorschrift « bezüglich der Beamten der Stadtgem inden, und auf die Gtmeindeeinnehmcr derselben Provinzen die Vocschrifsen über Penfloni- rung und R liktevfürso ge stnnentsprechende An
Bezüglich der Tagegelder und Reisekosten überläßt
^r Ä Gesetzentwurf die F stsetzung der Höhe den von r stlbK » Verbänden zu erlassenden Vorschriften, sichert
diciun. «Hanni bleiben, auf die Kommunalbeamten aus. 3 m«ItT
wendung finden.
Hinsichtlich der Kreis- und Provinzial- verbände bestimmt der Entwurf, daß die Vorschriften über die Beamten bit Stadtgemeinden auf
n urb c der Aufstchtsb Hörde für Bedürfnißsälle die er» ebetaD, Mitwirkung. Endlich wird die Gruppe
die KreiSkommunalbeamt n entsprechende Anwendung finden; an Stelle der ortsstatutarischen Regelung
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ii« Kindernarr, er hatte eS früher hundertmal uu-
Straße Bekanutschafft «nknüpfte, an den Tag gelegt. Seiner herzgewinnenden Freundlichkeit, dem kindlich
soll die der Genehmigung des Bezirk?ausschusfes unterliegende Beschlußfassung deS Kreistages tiete«. Hinsichtlich der Provinzialbeamten und der Beamten der Bezirks verbände der Regierungsbezirke Wiesbaden und Cassel bleibt es bei den bestehenden Vorschriften.
Der nächste Abschnitt gilt den Gemeinde- for st beamten. Auf diese find mit Rücksicht
„Sie meinen, Alles, was Gott schickt, ist richtig und gut für uns?"
„Wie sollte Ich Anders? Ich wäre nicht werth, dies Gewand zu tragen, wie Feuer würde es meinen Körper brennen, wenn ein Zweifel daran, auch nur der leiseste, an meiner Seele rührte."
„Sie find sehr, sehr glücklich, Schwester Ephrema."
Die Diaconisstn schwieg dazu, sie schob ein Kissen, das herab zu fallen drohte, wieder zurecht und ließ die Perle« ihres vorn Gürtel nirderhängende« Rosenkranzes durch ihre Finger gl.iten, während ihre Lippen sich lautlos regten. Die Kranke lag still mit halb- geschlossenen Augen, die wachSweiße« Hände leicht über einander gelegt.
Da kam durch die ii fe Stille, welche die Beiden umgab, ein Helles Lachen — das Jauchzen eines Kinderstimmchens, dazwischen tiefere gedämpfte Laute, die zur Ruhe zu mahnen schienen. Die junge Frau schlug die Auge« auf und sah aus dem Seiteneingang, der zum Atelier emporführte, Gottstied Hansen treten, sein kleines Modell, Fritzi Kestler, auf der linken Schulter tragend, während er es mit der rechten Hand dort oben festhielt. Sein lebensvolles Gesicht war dem Äinbe zugewendrt, dem er eifrig zuzureden schien, seine laute Lachlust zu unterdrücke«, aber ohne den geringsten Erfolg.
Die Kranke auf ihrem Ruhebett biß die Zähne
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°h«e Fragen und Klagen beugen und abwarten, btr himmliche Vater sendet."
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(Nachdruck verboten.)
Schute des Lebens.
Roman von Marie Bernhard.
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»Kind, ich weiß es nicht, weiß es wahrlich nicht I »4 hat mein Lebe« nie mit solchen Dingen, solchen ksgen in Berührung gebracht, ich kenne auch die Küchen Gemälde so wenig — um so mehr unsere lieben Heiligenbilder. Aber ich sollte meinen, ein Maler seine ihm vor Gott christlich ange- Ehegattin auf seine Bilder bringt — und — fr ks ist nichts dabei, waS das Auge beleidigt — *>* darf sie sich deffen wohl freuen, ohne eine Sünde 1 begehen I"
.Es war nur kurze Zeit so, dann wurde ich krank, hoffnungslos krank — ob daS eine Strafe gewesen ® kann?"
.Gewiß nicht — nein! Eine Prüfung, die Gott $ Herr Ihnen auferlegt hat."
.Eine sehr, sehr schwere, Schwester!"
«Wohl schwer — und doch zeigt Gott Ihnen da- ,tt' wie lieb er Sie hat. Er will Sie läutern, will * reif machen für das Jeneeits!"
»Ach, daS Jenseits — das unbekannte, dunkle — *£ ihn! Ich lebe so gern, ich war so unsagbar Älich!-
Der nächste Theil behandelt die Beamten pateo- !t St a d t g e m e i n d e n. Zu diese« gehören je-
) 1 «.
e Ihre« Gatten selbstlos lieben, nicht sich felbfi befangen geäußert, hatte eS durch fein Benehmen, v«, sondern ihn und wirklich ihn, so müffen sie die Art, wie er »ft mit fremden Kindern auf der
»Gott will eS nicht, daß man feine Kreatur über; über einander und ballte die Hände — nicht »einen, l den Schöpfer, stellt. Wen« es fein heiliger! nicht meinen jetzt, da er gleich kommen würde, nach *e wäre, Sie von ihrem Gatte« zu «ehme«, so'ihr zu sehe«. Aber dies war mehr, als sie ertragen 8 dahinter eine weife Absicht bett» ge«, die wir, könnt', die Gruppe da d übe«. Sie wußte, er war ^sichtigen Menschen nicht durchschauen, und wenn' “ Ihre« Gatte« selbstlos lieben, nicht sich felbfi
-T—; k Streitfälle über vermözensrechtliche Ansprüche der «mmunalbeamten im Allgemeinen dem ordentlichen „r chisweg überwiesen. Der Beschreitung desselben :/b ist, i indessen ein Beschluß des Kreis-(BezirkS-) Aus- lohn««- Ws vorausgehen.
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theuer ist nicht zu finden Die Eisenbahnverwaltung z. B. bezeichnet als theuer die Jndustriecentren, die Verwaltung der indireckten Steuern den Aufenthalt für die Grenzausseheher und Gendarmen an der Grenze, die Justizverwaltung vielfach die kleinen Orte im Lande, an denen ste Beamte hat. So bleiben schließlich rur wenige Orte unberührt, jede Verwaltung hat untere Interessen und demzufolge andere Wünsche. Deshalb hat die Regierung es nicht für zweckmäßig gefunden, den Begriff der thenren Orte zu begrenzen, sondern hat davon abgesehen und sich entschlossen, den einzelnen Verwaltungen freie Hand zu lasten. Gewisse Grundsätze sind übrigens von allen Ver- waltungen fest zuhalten, bomit der Stellenzulagefonds nicht lediglich ein Disposiiions fonds wird. Solche G undiätze sird einmal, daß nur Unterbeomte, und zwar in erster Linie die Ge- ringfibefolbeten an der Stellenzulage theilnehmen sollen, zweitens daß die Stellenzulagen nicht über 200 Mark hinaus für einen Beamten bemessen werden sollen und drittens daß auch auf besonders schwierigen Dienst bei Unterbeamten, aber nur bei St.Üen des äußern und ExekuiivdiensteS Rücksicht genommen werden soll.
eintritt.
In Sachen der Wiederbesetzung des Bischofs st uhleS in Osnabrück spricht eine Osnabrücker Nachricht der „Germania" davon, die „Aufregung dortselbst und i« der Diözese wegen der Verzögerung der Bischofswahl wachse zuseh nds. Die Zurückhaltung der Kandidatenliste in Berlin finde man unbegreiflich; die bedauerlichsten Gerüchte seien im Umlauf." Hierzu schreibt die „Rordd. Allg. Ztg.": Von einer Z rrückhaltung der Kandidatenliste für die Osnabrücker Bischofswahl in Berlin kau« keine Rede fein. Unverzüglich nach Eingang der Liste hat die Regierung die erforderlichen Ermitt lungen über die einzelnen Kandidaten angestellt. In einem Fall: ist nach Eingang des betreffenden Berichtes noch eine Rückfrage nothwendig gewesen. Sobald das Material beisammen ist, wird die Entscheidung herbcigeführt werdrn. UebrigerS ist die seit Eingang der Liste verstrichene Zeit nichts weniger als auffallend lang. Die königliche Staatsregierung hat an her Vakanz in Osnabrück k in Interesse. Je schn ller der bischöfliche Stuhl dorts.lbst besetzt wird, desto
lieber ist es »hr.
meldete vorgestern, die
Deutsche Warte"
Die
Die beiden wesentlichsten Vorarbeiten für
Die Verden wesentlichsten Boraroerren jur xne „juemjajc xuuuc inuuc«
die zukünftige Zoll- und H a n d e 1 s--Frage der Abtrennung desW as ser ba u-Ress ort» Politik, welche gegenwärtig gefördert werden, sind, vom Ministerium der öffentlichen Arbeiten fei schon die Produktion?staiistik und das Zolltarifschema. DaS'vor längerer Zeit im Schooße der königlichen Staats- Material, welches auf die produktionsstatistifchen Er- regienrng dahin entschieden worden, daß das Gros
offenen Element in seinem Wesen widerstanden auch die kleinen Leute nicht, er hatte oft einen ganzen Kiuderhosstaat um sich versammelt und liebte eS bann, allerlei lustige Zukunftsbilder zu entwerfen: einen Buben wie den, ein Töchterchen wie dies, daS wäre recht nach feinem Herzen, — und wenn eS dann Talent zum Male« zeigen würde oder vielleicht zur Mufik, die er, nächst feiner Kunst, leidenschaftlich liebte ... das sollte ein Leben werden. Seit Hansen um das hoffnungslose Leiden seiner Frau wußte, hatte er all' diese Zukunftsphantafi n unterdrückt — bei seiner impulsiven Natur keine leichte Aufgabe — er lud sich nie Kinder inS HauS, wenn sie es sah, hatte ihr auch bisher kein Wott von feinem jetzigen kleinen Modell und dem Bild, auf dem eS erscheinen sollte, gesagt.
Nun sah fie ihn, dies fremde Kind zärtlich im Arm, und der Gedanke, ihn, diesen abgöttisch geliebten Menschen, bald — wer weiß wie bald — verlassen zu müssen und ihm nicht einmal zum Trost, zur ewig lebendigen Erinnerung ein Kind hinterlassen zu dürfe«, griff der kranken Frau so gewaltig schmerzhaft onS Herz, daß es ihr war, alS zerreiße etwas in ihrem Innern. In Strömen stürzten die umsonst zurückgedrängten Thränen ihr aus den Augen und die fange Brust hob sich stürmisch in convulfi» schem Schluchzen.
Schwester Ephrema, die mit Entsetzen sah, was fie mit ihrer gutgemeinten Ueberrafdjung angerichtet hatte, versuchte angstvoll ein Beruhigungsmittel um daS andere, „daß nur der Herr nichts merke!" Ohne daß fie eS sich selber klar machte, hatte Gottfrieb Hansens fennige Fr.nndlichkett eS auch dieser gottergebene« Seele angetha«, sie pflegte die junge Fran mit ganz besonderer Hingebung und war glücklich,
wenn fie dem „Herrn" eine günstige Nachricht über« bringen konnte.
Wirklich gelang eS ihrem sanften Zuspruch, sowie dem beruhigendem Pulver, daS fie der junge« Frau eilig in ei« GlaS Waffer mischte, .de« wildesten Ausbruch deS Schmerzes zu dämpfe«, bis der Maler, der daS Kind bis zum Sitter trug und b»rt der Mutter übergab, mit der er noch einige Worte wechselte, sich wieder dem Hause näherte. Die Thränenspuren waren freilich nicht so schnell zu verwischen, aber das krampfhafte Schluchzen war vorüber, und die Hände zuckte« nur «och leise.
„Vom Fenster fort, Schwester! In den Schatte«, — schnell 1" flüsterte die Kranke. Vielleicht sieht er bann nicht —"
Die kräftige Pflegerin schob daS Ruhebett, das auf Rollen ging, ohne große Mühe in die Tiefe deS Zimmers zurück und schloß rasch das Fenster. Eine Minute darauf trat Hause« zur Thür ein.
Er hatte sich eine lautlose Art, die Thür zu öffne«, angewöhnt, desgleichen einen fast unhörbaren Schritt — der Schlaf seiner Frau mußte behütet werden wie ein seltenes Kleinod; so kam er auch jetzt nicht dicht heran, er blieb vor der Portiere stehen und fragte Schwester Ephrema durch ei« Zeichen, ob die Kranke schlafe. Auf das Kopfschüttelu der Pflegerin näherte er sich rasch dem Ruhebett und nahm auf dem daneben stehenden Seffel Platz. Schw.ster Emphrema bedeutete ihm, daß fie in der Nähe bliebe und verließ darauf daS Zimmer.
„Nun, Libellche«, wie geht eS? fragte er heiter unb umschloß mit seiner warmen Rechten da» blutlose Häubchen auf der Bettdecke.
(Fortsetzung folgt.)