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nochmals Dank!

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habe mich im Schanklocal den auch übernachten und zum Zug!"

»Leben Sie wohl, und

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8Iä Ausnahme von diesem allgemeinen Princip dird den Landescentralbehörden die Befugniß ertheilt, kie» Renteastellen statt der bloßen Begutachtung der Anträge die bisher den Anstaltsvorständen obliegende Beschlußfassung darüber selbstständig :# übertragen.

Zum Entwurf der Alters- und Invaliditäts-Versicherung.

Der Entwurf des Jnvaliden-Verficherungsgesetzes nunmehr vom Bundesrath dem Reichstage vor- gt worden. Abgesehen von der Beseitigung ver- dener bei der bisherige» Auslegung und An-

dnng des Gesetzes hervorgetretencr Zweifel nnd Mträglichkeitin enthält es zwei einschneidende gründ­liche Aeoderuv gen, einmal die Errichtung localer entrüstellen und dann eine anderweite Der- iilung der Rentenlast zur Herbeiführung eines ziellen Ausgleiches unter den Versicherungs- lten.

Die Rentenstellen sind dem Princip nach nur tachtende Organe. Sie sollen die Anmeldung Anträge auf Renten und Beitragserstattungen ent- ennehmen, dieselben sachgemäß vorbereiten und «tachten, während über die Bewilligung bezw. 816= chaung der Anträge nach wie vor die Entscheidung den Austalts Vorstand erfolgt. Den Rentenstellen H außerdem die Controle über die Entrichtung der Seiträgc, Mitwirkung bei Einleitung des Heilver- hchttns sowie Auskunfsertheilung über Jnvaliden- «gelegevheit-n übertragen. Durch die Landescentral- Irde können ihnen noch weitere Obliegenheiten zu- sen werden. Der unbedingte» Bildung neuer Sehörden bedarf es zur Errichtung der Rentenstellen nicht- Vielmehr sollen ihre Geschäfte von bereits tmchandenen öffentlichen Behörden oder Beamten er­ledigt werden können. Die Zuständigkeit der Renten- stelle und der zur Entscheidung beiufenen Versicherungs- «lstall wird, anstatt wie bisher nach der letzten Leitragsmarke sich in Zukunft nach dem letzten Wohn­ste des Versicherten richten.

gute Stunde ist's, ich erkundigt da will ich dann mit dem früheste»

in ja rocnrgjiens llliyi un- daß ich Ihnen dies Geld, das jetzt wie ET* in meiner Hand brennt, einstmals Wieder­au kann!"

vollendeten Feinheit der Mama und bewegte sich so musterhaft durch die Welt, daß sie trotz ihrer zwei­undzwanzig Jahre und ihres schönes Vermögens noch keine» ernsthaften Freier zu verzeichnen hatte. Die Herren, die in den gastfreien Salons des Dankelmannschen Hauses verkehrten, wurden von der übergroßen korrecten Vorlrefflichkeit Herthas zurück- geschreckt, auch wirkte der Gedanke, die Geheimräthin als Schwiegermutter zu bekomme», auf junge, lebens­lustige Leute nicht gerade begeisternd.

Ganz aus der Art geschlagen war die jüngere Tochter, die noch kaum den Kinderschuhe» entwachsene Charlotte, genannt Lollo. Die Geheimräthin sann umsonst dem geheimen Spiel der Natur nach, wie sie und ihr Gatte zu solch' eine» Tochter hatten kommen können! Daß die Natur vielleicht die weise Absicht verfolgt haben könnte, der übergroßen Akkurateste der Familie Davkelman durch Lollo einen heilsamen Dämpfer aufzusetzeu, auf diesen nahe­liegenden Gedanken kam Frau Ernestine nicht. Sie hatte schon die Stammbäume ihres wie de» Danke!- maun'sche» Hauses, soweit ihr selbige zugänglich waren, geprüft, die Familienchronik durchstöbert, um einen Anhaltspunkt für ihr schwerbekümmerter mütterliches Gemüth zu finden umsonst. Ebenso wie des Kindes unregelmäßiges, aber höchst pikanter Gesichtchen in keinem Zug Sehnlich kett mit Vater oder Mutter aufwies, so war auch Lollos Wese» der directeste Gegensatz zu Allem, was mau in der Familie als Recht »ud Sitte pries: ein Sausewind, ein Sprühfeuer, that sie Jederzeit unbefangen gerade immer nur das, was sie wollte, lachte Sitten, Er­mahnungen, Scheltworte mit der Erwiderung aus: »Ich kann nicht anders I Ich bi» nun 'mal so!* und ging ihres Weges, verstäudnißloS für der Mutter stilles Herzeleid, für ihr würdevolles Beispiel, für HerthaS vollkommene Sittsamkeit. Sie emanzipierte

Sie reichte dem jungen Mann die Hand, die er ausdrucksvoll genug küßte und festhielt, bis sie sie ihm entzog. Der hochbeinige Braune setzte sich in Bewegung. Fort rollte der Wagen, hinein in den aufbrodelnden, dampfenden Nebel, der gleich luftigen Wellen hinter dem Gefährt zusammcnschlug. Un­gewiß, schemenhaft wie dieser Nebel lag vor Emi die Zukunft.

18. Capitel.

Ich weiß doch nicht, was ich thuu soll, Hertha." Mit diesen Worten wandte sich die verwittwete Geheimeräthin Dankelmann an ihre älteste Tochter. Sie sprach sehr leise, bog sich vor, damit ja nur Hertha sie hören könne, und blickte vorsichtig nach der Thür, die sich soeben hinter Charlotte, dem Nest­häkchen, der »Kleinen", geschlossen hatte. »Lollo natürlich mit ihrem Schönheitssinn, mit ihrem Enthusiasmus ist ja ganz Feuer und Flamme, aber

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zogS, der erst am 22. August 1893 zur Regierung gelangt und jetzt 55 Jahre alt ist, wiederum einer neue» Zweiglinie des englische» Königshauses ver­falle». Da der ältere Bruder des Herzogs, der Prinz of Wales, sowie besten einziger Sohn, der Herzog von Aork, als demnächstige Könige von Großbritannien und Irland nicht in Bettacht kommen können, so würde nach dem Hinscheiden des Herzogs Alfred sein nächstjüngerer Bruder, der zur Zeit in Aegypten weilende, am 1. Mai 1850 geborene Herzog von Connaught, Chef der Ziethenhusaren, zur Thron­folge in Coburg-Gotha berufen sein. Er ist mit der zweiten Tochter deS Prinzen Friedrich Carl von Preuße», der Prinzessin Luise Margarethe, seit dem 13. März 1879 vermählt, und aus dieser Ehe stammt neben zwei Töchtern, den Prinzessinnen Margarethe und Victoria, ein einziger Sohn, Prinz Arthur, der vor Kurzem sein sechzehntes Lebensjahr vollendet hat. Es wird, so meinen wir mit derK. Ztg.", er- wartet werden dürfen, daß der junge Prinz, dem sich so rasch die Aussicht bietet, einen deutschen Thron zu besteigen, fortan als deutscher Prinz und auf deuffchem Boden erzogen werden wird.

Der Gesetzentwurf, betreffend die ärztlichen Ehrengerichte, das Umlagerecht und die Kassen der Aerztekammer», welcher dem Abge­ordnetenhause zugegangen ist, ist nach wieder­holter Anhörung der Organe der ärztliche» Standes- Vertretung, der Aerztekammer« und des durch Aller­höchste Verordnung vom 6. Januar 1896 gebildeten Aerztekammer-AusschusseS aufgestellt und hat in seiner gegenwärtigen Fassung grundsätzlich die einmüthige Zustimmung von Aerztekammern und des Acrztekammer- Ansschusses gefunden. Er enthält 57 Bestimmungen, schließt sich eng au die bestehende Organisation der Aerzte an und seht dieselbe als gegeben voraus. Der erste Abschnitt (§§1 13) trifft die erforderlichen allgemeine» Bestimmungen über die ärztlichen Ehren­gerichte. Der zweite Abschnitt (§§ 1448) ordnet das ehrengerichtliche Strafverfahren, der dritte Ab­schnitt (§§ 4955) regelt das Kastenwesen und das Umlagerecht der Aerztekammern, der vierte Abschnitt (§§ 56, 57) enthält die Schlußbestimmungen wie das Inkrafttreten des Gesetzes. Die Vorschriften über das ehrengerichtliche Verfahren sind den Be­stimmungen der Deutschen Rechtsanwaltsordnunp, vom 1. Juli 1878 und den dieser zu Grunde liegenden Vorschriften des Reichsbeamtengesetzes vom 31. März 1873 und des Gesetzes vom 21. Juli 1852, betreffend die Dienstvergehen der nichtrichter­lichen Beamten, nachgebildet, soweit sich nicht aus der Art der ärztlichen Thätigkeit und den ärztlichen Standesbedürfnissen die Nothwendigkeit abweichender Regelung ergab. § 1 lautet:Für den Bezirk jeder

zündete ein Wachslichtchen an und schrieb eine , einen aus dem Nottzbuch gerissene» Zettel, " l» ihre Hand gab.

»Dies hier ist ein guter Freund von mir, der l weiß, wo ich zu finden bi». Meine eigene Jf4 anzugeben, wäre nicht rathsarn, weder um "r noch um meinetwillen!"

Dr sprach noch eine Weile in sie hinein, indeß ^stumm, theilnahmslos zuhörte, mechanisch die

^oten in ihrer Hand hin und her drehend, als 1(8 sie sie wirklich brennen. Tot« nahm sie

(Nachdruck verboten.)

Schule des Lebens.

Roman von Marie Bernhard.

(Fortsotznug.)

Nachdem mit Ende März d. I. die Frist ab­gelaufen fein wird, innerhalb deren die freien Innungen ihre Verfassung entsprechend den neuen Be­stimmungen desHandwerksorgauisations- gesetzes vom 26. Jnli 1897 abgeändert haben müssen, wenn sie nicht eine entsprechende Anordnung der höheren Verwaltungsbehörde gewärtigen wolle», wird es nicht lange mehr dauern, bis auch die letzten Abschnitte dieses GesitzeS in Kraft treten werden. Soweit cs sich um die zu seiner Durchführung er­forderlichen Maßnahmen handelte, war das Gesetz sofort in Kraft getreten. Die Abschnitte über die freien und Zwangsinnungen, über die Jrinungsaus- schüsse und Jnnungsverbände sowie die allgemeinen Vorschriften über die Lehrlingsverhältnisse waren durch Kaiserliche Verordnung unter Zustimmung des Bundesratbs zum 1. April 1898 in Kraft gesetzt. Von da ab datirten auch die Fristen, welche im Ge­setze für die Stellungnahme der fogenai nten privile- girten Innungen zur Frage der Umwandlung in Zwangsinnungen sowie der freien Innungen zu den neuen Vorschriften festgelegt waren. Es würden nun­mehr namentlich noch außer den besonderen Vor­schriften über die Lehrlingsverhältnisse die Bestim­mungen über die Handwerkskammern zur Geltung zu bringen sein, und man wird in der Annahme nicht fehl gehen, daß in naher Zeit der Entwurf einer entsprechenden Kaiserlichen Verordnung dem Bundesrathe zur Berathung und Beschlußfassung zugehen wird. Ist diese Verordnung erlassen, dann ist die formelle Durchführung des ganzen Handwerksorganisationsgesetzes vollendet. Es wird

endlich und steckte sie in ein Seitenfach ihrer Hand­tasche, die er sorgsam verschloß.

Das Schnauben eines Pferdes wurde hörbar. Um die Ecke rollte ein leichtes Wägelchen, von einem hochbeinigen Braunen gezogen. Der Tirsler zog mit einem Pfiff die Zügel an, nnd Emi kletterte in den Wagen.

Fahrt zu, so scharf Ihr könnt!' Tota reichte dem Man» ein Geldstück herauf und schlug sorgsam die grobe Pferdedecke um Ernis Kniee.

Was wird mit Ihnen jetzt?" fragte sie, sich zu ihm herausbeugend.

Aerztekammer wttd ein ärztliches Ehrengericht, für den Umfang der Monarchie ein ärztlicher Ehren­gerichtshof gebildet." § 2: Die Zuständigkeit des Ehrengerichts erstreckt sich auf die approbirten Aerzte mit Ausnahme 1. der beamteten Aerzte, 2. der Militär- und Mariueärzte, 3. der Militär- und Marineärzte deS Beurlaubtenstandes während ihrer Einziehung zur Dienstleistung. Die der Zuständigkeit deS Ehrengerichts nicht unterworfenen Aerzte sind bei den Wahlen für das Ehrengericht weder wahlberechtigt noch wählbar. § 3: Das Ehrengericht hat über Verstöße gegen die ärztliche StandeSehre und gegen das Verhalten, welches der Beruf des Arztes erfordert, zu entscheide». Zu diesem Zwecke Hai das Ehren- gericht die ehrengerichtliche Sttafgcwalt zu handhaben, 2. die Beilegung von Stteitigkeiten zu vermitteln, welche sich aus dem ärztlichen Berussverhältnisse zwischen Aerzten oder zwischen einem Arzte und einer anderen Person ergebe». Bei Stteittgkeiten zwischen einem Arzte und einer anderen Person findet das ehrengerichtliche Vermittelungsverfahr-n nur auf An­trag der letzteren statt.

Umschau.

Durch das Hinscheiden des Erbprinzen Alfred wird das Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha später, nach dem Tode auch des jetzigen Her-

anerkannt Besseres an die Stelle des bisherigen Verfahrens zu setzen! Das ist aber keineswegs der Fall. Selbst der Entwurf hat kein volles Verttauen zur Sache. Er verkennt insbesondere nicht die er­heblichen Bedenken, welche der Ueberttagung der R e n t e n f e st s e tz u n g an die Rentenstelle» entgegen stehe» und verschließt sich nicht gegen die Bcsorgniß, daß die erhofften Vortheile durch überwiegende Nach­theile verloren gehen möchte». Er tröstet sich mit der Ausführung: »Bewährt sich diese Verwaltungs- Maßregel nicht, so kann sie jederzeit wieder beseitigt werden."

Wozu aber erst solche Experimente? Daß in Preußen von dieser fakultativen Uebertragung der Beschlußfassung über Rentenanttäge, Ent­ziehung von Renten u. s. w. an die Renten- steilen Gebrauch gemacht werden würde, ergiebt sich ohne weiteres daraus, daß die Aufnahme dieser Besteuerung in den jetzt vorliegenden Entwurf lediglich durch einen Kompromiß im Sinne des ursprünglichen radikalen Vorschlages ermöglicht wurde.

Ach, ich! Ich mar schirr noch bis zum nächsten Dorf, eine -----

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das darf mich nicht wahr, mein liebes, ver­ständiges Kind, ich kann sagen: dar darf uns, mich wie Dich, nicht bestimmen. Es ist eine bedenkliche, es ist eine ernste Sache um solch' eine neue Haus­genossin, wohl werth, hundert- und aberhundertmal überlegt zu werden. Wenn ich denke, wie bedachtsam der selige Papa war, wie er mit sich zu Rath ging nun, der Segen davon ist ja auch nicht ausgeblieben!"

Nein, allem äußerem Anschein »ach war das be­dachtsame Thun deS verstorbenen Geheimeraths, das seine Gemahlin noch jetzt bis zu Thräneu rührte,

'wirklich nicht ohne Segen geblieben: die Hinter­bliebenen faßen im behaglichsten Reichthum, das konnte man sehen an der gediegenen, vornehmen Ausstattung des Zimmers, in dem sie saßen, sowie an den Toiletten der Damen. Die Geheimeräthin hatte in ihrer Jugend entschieden ein feines Gesicht gehabt, eines von diesen Gesichtern, die sehr schnell verblühen; sie besaß gutmüthige, kurzsichtige Augen, die sie beständig einkniff, tadellos frisiertes grau- blondes Haar und eine etwas steife Haltung, die sie selbst für außerordentlich vornehm hielt.Fein sein vornehm sein," das war die Devise ihres Lebens, nur um Gottes Willen kein Haarbreit vom Wege äußerster Wohlerzogenheit abweichen, nur den Leuten nichts zu fragen, nichts zu beobachten geben! Die Dame hatte es sich zur Aufgabe gemacht, auch nach dem Tode ihres umsichtige» Gemahls mit geräusch­loser Tinstinguiertheit durchs Leben zu gleiten und de» lieben Nächsten absolut nichts zu rede» zu geben, es fei denn nur das schönste und beste, und bis jetzt war ihr dies zu ihrer vollen Zuftiedenhett gelungen.

Ihre älteste Tochter Hertha glich ihr auffallend; sie war ein glänzendes Product sorgsamer Erziehung, vereinigte die Bedachtsamkeit deS Papas mit der

Man mag die Vorschläge der Novelle noch so »bjekiiv prüfen, man wird nicht behaupten können, «ß es auch nur wahrscheinlich fei, durch sie *n gerügten bisherigen Mängeln der Organisation Die vermeintlichen Vortheile werden den Neuerungen anhaftenden Nachtheile «ehr wie reichlich ausgewogen. Von einer Verein- ttchung des Verfahrens ist keine Rede, ebensowenig einer B.schleunigung desselben.

Man wirst mit Recht die Frage auf, warum an eurem Punkte mit der Reform eingesetzt werden soll, >Tien am allerwenigsten sich eine Nothwendigkeit dazu e billig hat. Ja, wüßte man wirklich etwas

Wöchentliche Beilagen: Kreisblatt für die Kreise Marburg nnd Kirchhain.

Jllustrirtes Sormtagsblatt. "m,rlro

Die hiermit gewährte Möglichkeit von Verschieden­heiten in der Organisation würde die bisher ge­priesene Gleichmäßigkeit und Einheitlichkeit des Ver­fahrens im ganzcn deutschen Reiche wieder aufheben und nur dazu beitragen, die erwünschte spätere, die verschiedenen Zweige der Arbeiter Versicherung zusommen- fassende Organisation noch mehr zu erschweren.

Ferner wird die Mitwirkung der Rentenstelle weder für die Conttole der Beittagsentrichtung »och für die Durchführung des Heilverfahrens den ge­hofften Werth haben. Dazu sind dieselbe», wenn ihre Dienstbezirke einen ganzenKreis' umfassen, viel zu wenig dem Publikum, namentlich den Be­wohnern des platten Landes nahegebracht. Noch weniger Fühlung mit den Versicherten werden sie alsdann habe» und gewinne», wenn, wie es nach dem Elitwurfe zulässig ist, ihr Vorsitzender sowie das Bureaupersonal nur im Neben amte fungiren.

Damit geht ihr Hauptwerth, als berathendes, belehrendes, helfendes Organ zu dienen, im wesent­lichen verloren. Es verbleibt ihnen hierfür weder ausreichende Zeit noch genügendes Interesse. Daß durch die Einrichtung von Rentenstellen sich die Ver- waltungSkosten ganz erheblich steigern werde», ver­kennt auch der Entwurf nicht. Er unterschätzt aber einerseits ihre Höhe und schlägt andererseits die durch die neue Organisation erhoffte anderweite Ersparniß zweifellos zu hoch an.

Qu^als-A§omrements-Mei8^b^°d» Mk Anzeigen nehmen entgegen: die Expedition dieses Blattes, die Annoncen-

braucht Ihnen nicht peinlich zu sein, wen» ^hnen etwas Geld gebe!" sagte er hastig und einige Scheine aus dem Ledertäschchen, die er widerstrebende Hand steckte.Sie wissen »in sehr gut bei Gaffe entsinnen Sie sich, *n Monte Carlo gewonnen habe L,-.?8 war klug genug, nicht wieder Alles aus's ei,1 setzen, wie die Meisten thun. Nehmen nur getrost, Mademoiselle Erni, Sie können ,e cllCg h ®-^a,fpäter zurückgeben, wenn Sie diese Schuld chellss

»Ich möchte nur wisse», wovon?"

3$ traue Ihrem guten Stern." ^rui lächelte trübe.

»Mot mich jahrelang im Stich gelaffen, ich kann