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Wöchentliche Beilagen: Kreisblatt für die Kreise Marbnrg und Ktrchhain

«ckund Verlag: Joh. Aug. Koch, Univerfitäts-Buchdruckerei-in Marburg, Verantwortlich für die Redaktion: Redakteur M. Hartmann ta Marburg.

Expeditton: Markt 21. Telephon 55. VVHIHUyvVIUlh Redaktion: Markt 21. Telephon 55.

Sonstig,

Erscheint täglich autzer an Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Quartals-Abonnements-Preis bei der Expedition 2 Mk., bei allen Postämtern 2,25 Mk. (exkl. Bestellgeld). Jnsertionsgebühr: die ge­spaltene Zeile oder deren Rau» 10 Pfg Reklamen: die Zeile 25 Pfg.

Marburg

Sonnabend, 7. Januar 1899.

Anzeigen nehmen entgegen: die Expedition dieses Blattes, die Annoncen- Bureaux von Haasenstein & Vogler, Frankfurt-a. M., Cassel, Mägde» bürg, Wien; Rudolf Moste, Frankfurt a. M., Berlin, München, Köln; C. L. Daube & Co., Frankfurt a. M Berlin, Hannover, Paris x.

34. Jahrg. *

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Bestellungen

Silhelmi rtenani eres par >ars.-St

nebst deren Gratisbeilagen

hpst^Tr skreisblatt" für die Kreise Marburg uni - d'Ä jxchhain,Illustriertes Sonntags

t sgtt" undVerloofungsliste der rtcnanti * .

aspelitt.! >gl. preußischen Klassenlotterie" erespad ittben von allen Po'tanstalten, Landbrief-

sn unseren Filial-Expeditionen in Kirchhain,

kasernsti kustadt und Wetter noch fortwährend ent-

M.m I tigern, in der Expedition (Markt 21) sowie,

egengenommen

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Kriminal-Statistik.

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[Die Kriminal - Statistik wird mit einem gewissen kcht als Maßstab für das sittliche Verhalten eines . ftlkes angesehen. Deßhalb verdienen auch die L| mierdings veröffentlichten Zahlen der im Jahre

897 im Deutschen Reiche verurtheilten Personen lmlu eachtet zn tot den. Da zeigt sich nun zunächst, daß

je Gesammtzahl der Verurtheilungen wegen Ver- ' ü rechen und Vergehen gegen die Reichsgesetze gegen " «s Vorjahr gestiegen ist, und zwar von 456 999

As 463 584. Es wurden also 6585 Personen mehr

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rmrtheilt als im Jahre 1896.

Man kann nicht behaupten, daß etwa die durch

Ttin *tneie ®efe6e vermehrten Straf-Bestimmungen dies- ^00 wl einen wesentlichen Einfluß auf die Vermehrung Mr ft c Bestrafungen gehabt hätten. Die Straf - An- istunbe ^Hungen des sogenannten Depot - Gesetzes und des mluiErsen-Gesetzes haben bisher nur vorbeugend gewirkt. UlllliMchj eine einzige Bestrafung ist eingetreten, obgleich ( ie Gesetze seit dem 1. August 1896 und dem . Januar 1897 in Kraft find. Dagegen hat das

fin eit dem 1. Juli 1896 geltende Gesetz zur S9e= [Jill empfang des unlautern Wettbewerbes im Jahre 1,1 1 897 zu 106 Verurtheilungen geführt, was aber die in Mesammtzahlen kaum beeinflußt. Die Zmviderband-

mbegi ragen gegen die Vorschriften über die Sonntags-

( «he sind gegen 1896 von 8178 auf 7823 herab-

ehme i tgangen, tragen also ebenfalls keinerlei Schuld an

«r weiteren Vermehrung der Gesammtzahlen.

«hpi Auch die schweren Verbrechen haben die Steigerung tr Zahl der Verurtheilten nicht herbeigefühlt. Die

Sittlichkeits - Verbrechen zeigen sogar eine erfreuliche Abnahme; die Ansicht, daß die Meineide zunehmen, wird durch die Statistik widerlegt, die Verurtheilungen wegen Mordes waren seit 1882 nur in zwei Jahren geringer. Die Münz-Verbrechen find zurückgegangen. Auch die schweren und die Rückfalls-Diebstähle sowie die Hehlerei haben abgenommen. Dagegen find die Verletzungen von Treue und Glauben (Betrug, Urkunden-Fälschung, Untreue) hn Vorrücken begriffen, desgleichen der betrügerische Bankerott. Be­trächtlich zugenommen haben die Vergehe« gegen § 147 der Gewerbe-Ordnung, deren Hauptform der verbotswidrige concessionslose Gewerbe - Betrieb, be­sonders der Schnaps - Ausschank ist. Dieses Ver­gehen hat im Jahre 1897 10 585 Bestrafungen zur Folge gehabt; 1884 nur den dritten Theis! Im Uebrigen entfällt die Gesammt-Steigerung der Zahl der Verurtheilungen beronber8 auf die Delicte des Hausfriedensbruches, der B e l e i d i g u n g, der sogenannten gefährlichen Körperverletzung, des einfachen Diebstahls und des Landfriedensbruchs.

Von aktueller Bedeutung ist die Zunahme der Bestrafungen auf Grund des § 153 der Gewerbe- Ordnung (Nöthigung zur Betheiligung an Arbeits- Einstellungen). Im Jahre 1897 erfolgten dieserhalb 254 Verurtheilungen, im Jahre 1893 nur 38. Hier zeigt sich mit erschreckender Deutlichkeit, daß der Terrorismus der Streikenden gegenüber den Arbeits- willigen einen immer größeren Umfang annimwt. Zu Bedenken giebt auch, weil sie ein Zeichen für bie wachsende Verrohung und das abnehmende Gefühl für Ordnung und Autorität ist, die schon angedeutete stetig zunehmende Zahl der Verurtheilungen wegen Vergehen gegen die Person und gegen den Staat Anlaß. Die Zahl der Verurtheilungen wegen Ver­brechen und Vergehen gegen die Person betrug 1892: 157 928, 1894: 181977, 1897 : 195 759; ebenso haben stetig zugenommen die Verbrechen und Ver­gehen gegen den Staat, die öffentliche Ordnung und Religion, welche von 66 392 im Jahre 1892 auf 82 688 im Jahre 1897 gestiegen sind.

Zu den wenig erfreulichen Ergebnissen der Kriminal- Statistik gehört auch die Feststellung der Thatsache, daß die Zahl der jugendlichen Bestraften (Personen unter 18 Jahren) von 44212 im Jahre 1896 auf 45 251 g e ft i e g e n ist. Das ist eine bedenkliche Erscheinung, denn es eröffnet keine glänzenden Aussichten, wenn das Heranwachsende Geschlecht dem Verbrecherthum so viele Rekruten stellt.

Umschau.

Die Nachricht, daß im Justizministerium ein Gesetzentwurf betreffend Haftung des Staates und der Gemeinden sowie anderer Kommunal-

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Machdruck verboten.)

Das Oeffnen und Schließen der Thür hatte

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i ttb strafend auf die Eindringlinge. Diese standen i hten Moment zögernd der Anblick des schlafenden ; indes mit der Puppe im Arm traf sie ganz un­bereitet, er hatte aber weder etwas Rührendes noch »irisches für sie.

«Sie wird ihr neues Kleid ganz verdrückt haben!' te Beatrice,

,Wo zum Kuckuck hat sie denn die Puppe her?' erste Herr Lentz.

.Doch wohl von Hanse, ich hab' sie ihr hier t gekauft. Daß so ein großes Mädel noch mit Pen spielt! Ich, wie ich in dem Alter war, te mir nichts aus solcher Kinderei!'

Schute des Lebens

Roman von Marie Bernhard.

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H >, 1 int nicht geweckt, sie schlummerte ruhig fort, ihre 31 11 hgen blieben geschlossen. Nur die Puppe blickte ' vis großen, starren, blauen Augen wie verwundert

- Sie nahm Erni ohne Umstände beim Arm und " Atteste sie.Aufwachen, kleine Schlafmütze! Auf ; Wvacht!'

' kJ »3a, Großchen, ist's schon Zeit?' Das - rnib stammelte es schlaftrunken, schüttette die Locken 1 vück, hob den Kopf und rieb sich mit dem Hand- ' icken die Augen. Ein Blick voll unsäglicher Trauer Wb Enttäuschung traf die beiden vor ihr Stehenden.

war nicht daheim bei Großchen sie hatte - ^eder einmal geträumt!

M, .Du sollst mit uns kommen, Erika, der Graf Ml Dich sehen!'

.Welcher Graf?' Sie konnte sich auf nichts raunen.

Welcher Graf es ist, kann Dir egal sein jetzt nimm Dich zusammen und betrag' Dich drüben vernünftig!' sagte Lentz kurz und kalt. Der klagende, enttäuschte Blick in den Kinderaugen ärgerte ihn. Woher hast Du übrigens die Puppe? Solch' Zeugs müßte man Dir ohne weiteres konfiszieren!'

Erni, sprang empor ein wenig taumelnd und schwindelig noch von der ungewohnten, gezwungenen Lage im Schlaf, aber die Puppe mit beiden Armen an fick pressend.

Ich gebe sie nicht!' rief sie mit fliegendem Äthern.

Ach, Unsinn!' sagte Bearice verdrießlich.Was fällt Ihnen beim ein, Herr Lentz? Damit sie jetzt noch weint und geschwollene Augen bekommt, ja? Pack' Dein Spielzeug ein so und jetzt steh' still, bamit ich Dich einigermaßen in Drbnung bringen kann. Denkst Du, Dein Papa schafft Dir bie theuere« Kleider an, damit Du sie auf dem Sofa in tausend Falten drückst? Nun können wir gehen!'

Verwirrt und eingeschüchtert folgte Erni an Beatricens Hand ihrem voranschreitenden Vater.

Es war ein seltsamer Anblick, der sich der Ver­sammlung im Salon bot: mitten in diesem erstickend heißen, übermäßig hellen, von Cigarrendampf, er- füatem Raum, plötzlich dies Kind, schneeweiß gekleidet von Kopf bis Fuß, die Locken wirr, mit Augen einer Gazelle, mit beiden Händen unbewußt fest an Beatricens Arm geklammert, kaum fassend,' was es sah, nicht verstehend, was man von ihm wollte, in der That ein seltsames Schauspiel.

So sahen sie es auch alle an und tarnen näher heran mit halblauten Ausrufen, geflüsterten Semei fangen es war beträchtlich stiller in der lärmenden Gesellschaft geworden, während Emi vor den Sessel des Grafen wie vor ein Tribunal geführt wurde.

Verbände für Versehen ber Beamten ausgearbetiet sei unb die Zustimmung des Staats­ministeriums gefunden habe, rührt augenscheinlich von Jemandem her, der bie Glocken läuten gehört hat, aber nicht weiß, wo sie hängen. Die Frage, ob unb inwieweit ber Staat bezw. bie Gemeinden und ähnliche öffentliche Körperschaften für bie Versehen ihrer Beamten haften, ist bekanntlich in ber Gesetz­gebung ber beutschen Staaten nicht gleichmäßig ge­regelt; in ben parlamentarischen Körperschaften ist wiederholt ber Wunsch laut geworden, den Staat vorbehaltlich seines Regresses an die Beamten für die Versehen ber letzteren civilrechtlich haftbar zu machen. Wie in anderen Bundesstaaten im Zusammen­hang mit der durch das Bürgerliche Gesetzbuch und die damit in Verbindung stehenden Reichsgesetze be­dingten Aenderung des landesgesetzlichen Civilrechts die Erweiterung der Vertretungspflicht des Staates und ber ihm ähnlichen öffentlichen Körperschaften für Versehen ber Beamttn in Aussicht genommen ist, so haben naturgemäß auch innerhalb ber preußischen Staatsregierung Erwägungen barüber ftattgefunben, ob und gegebenenfalls inwiefern jetzt eine Aenderung des geltenden Rechts in Bezug aus die Pflicht des Staates, für Versehen seiner Beamten aufzukommen, angezeigt oder gar nothwendig fei. Diese E r - Wägungen haben aber zu einem negativen Ergebniß geführt. Abgesehen von der Frage, ob die schwerwiegenden Bedenken gegen die Son» ftituirung einer allgemeinen Vertretungspflicht des Staates für die Versehen seiner Beamten durch die nicht minder zweifellos vorhandenen Gründe für eine solche Maßnahme überwogen werden, kommt dabei in Betracht, daß die mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch zusammenhängende Landesgesetzgebung civilrechtlicher Natur bis zum Jahresschluß zu Ende geführt werden muß, es mithin überaus unzweckmäßig fein würde, diese Gesetzgebung mit so schwierigen unb strittigen Fragen, wie es die Pflicht des Staates zur Ver­tretung von Verfehlungen seiner Beamten fein würde, zu belasten. ______________

Der BundeSrath hat in feiner gestrigen Plenarsitzung in bet lippischen Thron­folgeangelegenheit beschlossen: 1. daß nachdem die Fürstlich schaumburg-lippische Regierung der Fürstlich lippischen Regierung das Recht bestritten hat, die Thronfolge in Lippe mit ben gesetzgebenden Faktoren des Fürstenthums selbständig zu regeln, nachdem die Fürstlich lippische Regierung abgelehut hat, diesem Einsprüche der Fürstlich schaumburg- lippischen Regierung Folge zu geben, und nachdem hieraus die Fürstlich schaumburg-lippische Re­gierung die Entscheidung des Bundesraths an» gerufen hat die Zuständigkeit des Bundesraths

Ah!' machte er und schnellte ans seiner liegenden Stellung auf.Unsere kleine Novize!'

Erni hatte Beatrice losgelassen und zwei Glas Wein geleert.

Gefällt es Ihnen hier? fragte ber Graf unb sah Erni groß an.

Sie hätte gern Nein gesagt, wollte aber nicht un­gezogen fein und nickte halb wider Willen.

Wie heißen Sie doch?'

Erika Lentz.'

Ach ja ganz recht!Wie jung find Sie?' Ich werde dreizehn!'

Erni blieb für den Abend im Salon unb erlebte von ber Spielergesellschaft bis zuletzt große Aufmerksamkeiten.

Arme Magdalene Wallis, bie du mit un> ermübetem Eifer Keime zum Eblen unb Guten in Geist unb Herz deines Enkelkindes legtest! Gut, daß du eS nicht sehen, nicht ohne» konntest, wie der erste Tropfen Gift auf deine reine, liebliche Blume fiel!

11. Kapitel.

ES war kein angenehmes Erwachen, das am nächsten Morgen für Erni folgte. Nach einem bleierne» Schlaf fühlte fie sich nicht erfrischt wie sonst, sondern ungemein müde. Der Kopf war ihr schwer, in den Schläfe» pochte eS, fie fühlte sich un­lustig zu Allem. Je mehr fie sich auf die Erlebnisse ber verflossenen Nacht zurückbesann, nm so weniger sagte ihr die Rolle zu, bie sie selbst dabei gespielt hatte. Am liebsten hatte sie garnicht daran gedacht, bie ganze Nacht aus ihrer Erinnerung gestrichen, aber baS brachte fie nicht fertig. Was fie vor einigen Stnnben nur wie im Traum gesehen und gefühlt . . . jetzt stand es ihr greifbar deutlich vor Augen, und fie sah sich selbst mttten darin, obgleich

zur Erledioung ber Streitigkeit nach Artikel 76^Ab- satz 1 ber Reichsverfassung begründet sei; 2. daß zur Zeit kein hinreichender Anlaß zu einer sachlichen Erledigung gegeben sei, da ein mit den Ansprüchen Schaumburg-Lippes vereinbarer Fall der Thronfolge oder Regentschaft in Lippe nicht vorliege; 3. daß durch diesen Beschluß einer späteren Entscheidung über bie Wirksamkeit ber Acte ber lippischen Landesgesetz­gebung gegenüber den von Schaumburg-Lippe er­hobenen Thronfolge- und Regentschaftsanfprüche» nicht vorgegriffen werbe; 4. daß auf eine Würdigung aller weiteren an den Bundesrath in dieser Sache gelangten Anträge, Erklärungen und Schriftsätze nicht eiuzugehcn sei. Einem Anträge, betr. die Feststellung des Ruhegehalts von Reichsbeamten, wurde die Zustimmung ertheili und von der Nach­weisung ber Geschäfts- und Rechnungsergebnisse ber JnvalibitätS- unb Altersverstcherungsanstalten für 1897, sowie von einer Nachweisung der Veränderungen im Bestaube bes als Eigenthum des Reiches fest- gestellten Grundbesitzes Kenntviß genommen. Den zuständigen Ausschüssen wurden überwiesen: eine Mittheilung deS Reichstags Präsidenten, betr. die Denkschrift über die Ausführung der feit 1875 er­lassenen Auleihegesetze 1 der Gesetzentwurf wegen einiger Aendermigen von Bestimmungen über bas Postwesen; der Entwurf von Vorschriften über bie Zulassung zur Führung von Hochseefischereifahrzeugen in kleiner unb in ber Jslandfahrt; ber Gesetzentwurf wegen Ab­änderung bes Bankgesetzes vom 14. März 1875; ber Entwurf von Bestimmungen über bie Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei ber Beförderung von lebendem Geflügel auf Eisenbahnen; bie Vorlage, betr. bie Verleihung von Korporationsrechten an die mit dem Sitze in Hamburg errichteteGesellschaft Südkamerun'; endlich die Gesetzentwürfe für Elsaß-Lothrivgen über die Errichtung einer Pensionszuschuß-, Wittwen unb Waisenkasse für die Förster 2c., über die Disciplin der Richter unb über bie Aufhebung ber Kautions- Pflicht der Landesbeamten. Schließlich wurde über eine Reihe von Eingaben Beschluß gefaßt.

Die uns heute zugegangene, im Reichsmarineamt ausgearbeitete Denkschrift über die Ent­wickelung von Kiautschou giebt eine er­schöpfende Ueberfidjt über die Organisations- und VerwaltungSthätigkeit in dem neuen Schutzgebiet. Sie liefert zugleich den bündigen Beweis, daß die in der Presse hier und da anfgetauchten Klagen über die sich in Kiautschou angeblich übermäßig stark be­merkbar machende Süreautratie auf argen lieber» treibungen beruhen müssen. Im Gegentheil, man gewinnt aus der Denkschrift den Eindruck, daß ein sehr gesunder und praktischer Sinn im Gouvernement von Kiautschou obwaltet.Bei allen Maßnahmen

sie sich mühte, an ganz andere Dinge zu denken. Sie wußte es recht gut, was sie so unausgesetzt peinigte: eS war das böse Gewisse», bie Reue darüber, daß sie gemefe» war, wie fie nicht sollte. Das hatte ihr die Großmutter oft genug gesagt mit dem Zusatz:Und wen» Dir das geschieht, Liebling, bau» Halle Du still unb horch aus das, was Dein Gewissen zu Dir spricht! Suche seine Stimme nicht zu übertäuben ober zum Schweigen zu bringen, lüge Dir selbst nichts vor, sonbern zieh' Dir Deine Lehre baraus für bie Zukunft. Du kannst es, ich traue es Dir z», Du bist alt und klug genug bazu!'

Ach ja, fie konnte es freilich, ba hatte bie Großmutter recht, aber es war bitter unb schwer für sie. Sie wollte sich vor sich selbst entschuldigen: mein Gott, dafür konnte fie doch schließlich nichts, daß sie so hübsch war und baß die Mensche» ihr dies sagte», unb eS wäre doch ganz unnatürlich gewesen, wen» ihr das keine Freude hätte machen sollen! Was hatte fie den» so UebleS getha»? Getanzt unb sich amüsteit, nun bafür war fie ja ein Kind, das durfte sie doch!

Aber bann kam bie Stimme, vor ber fie sich fürchtete:Du hast dich amüsiert über Dinge bie nicht für bich paßten, die unrecht waren. Würde Großmama bich gern unter solchen Leuten, wie diese es waren, gesehen haben? Konntest du bich nicht im Trubel bes Tanzes unbemerft davonstehlen, an­statt bich recht auffällig hinzustelle», bamit nur Jeder dich bemerken und dir Schmeicheleien sage» konnte, die du bann ebenso wohlgefällig in dich hinein» trankst wie ben Sect, ber auch kein Getränk für Kinber ist? Du hättest entfliehen können, aber d» wolltest nicht, du zogst es vor, zu bleiben, weil du ein eitler Narr bist, du, die du dich so klug nub begabt bünkst!' (Fortsetzung folgt.)